Der Vertrag von Lissabon. Politische und rechtliche Implikationen für die Zukunft der Europäischen Union Fischer 2008
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- Irmela Friedrich
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1 Der Vertrag von Lissabon Politische und rechtliche Implikationen für die Zukunft der Europäischen Union Fischer 2008
2 Historische Entwicklung I Von Nizza nach Lissabon Page 2 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
3 Historische Entwicklung II Von Rom nach Lissabon Römische Verträge Einheitliche Europäische Akte Vertrag von Maastricht Vertrag von Amsterdam Vertrag von Nizza 2000 Verfassungsvertrag 2004 Page 3 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
4 Politische Implikationen I Allgemeine Bemerkungen Der Vertrag von Lissabon auch genannt Reformvertrag ist ein Mantelvertrag zur Änderung des EU Primärrechts. Er vereint Elemente des EU-Vertrags, des EG-Vertrags, des Verfassungsvertrags, und der RK Page 4 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
5 Politische Implikationen II Allgemeine Implikationen Der Vertrag über die EU und der Vertrag über die EG (= Vertrag über die Arbeitsweise der EU) werden durch den Vertrag von Lissabon modifiziert, um mehr Demokratie mehr Transparenz mehr Sicherheit einzuführen. Diese Modifikationen werden sicherstellen, dass die Europäische Union demokratischer verständlicher effizienter auftreten kann. Page 5 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
6 Politische Implikationen III Der neue Demokratieansatz Die Europäische Union wird demokratischer durch Stärkung der Bürgerrechte Stärkung der demokratischen Rechte Dialog mit den europäischen Bürgern Stärkung des Europäischen Parlaments Aktive Teilnahme der nationalen Parlamente Anerkennung der lokalen und regionalen Ebene Page 6 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
7 Politische Implikationen IV Gemeinsame Werte und Ziele Der modifizierte Katalog soll das gemeinsame System der Werte und den besonderen European Way of Life stärken. Er enthält u.a. folgende Ziele: Förderung von/der Frieden, Werten und dem Wohlbefinden der europäischen Bürger Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierung wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Köhäsion und Solidarität der Mitgliedstaaten Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist Errichtung und Sicherstellung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen des Binnenmarktes einer nachhaltigen Entwicklung Europas einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft eines hohen Schutzniveaus und einer Verbesserung der Umweltqualität Page 7 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
8 Politische Implikationen V Das neue institutionelle Setting I Der Vertrag von Lissabon führt folgende Neuerungen ein: Vereinfachte Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln Durch die Ausdehnung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit im Rat auf weitere Politikfelder wird das Verfahren schneller und effizienter. Ab 2014 wird die Berechnung der qualifizierten Mehrheit auf dem System der Doppelten Mehrheit der Bevölkerungen und der Mitgliedstaaten beruhen und so stärker die duale Natur der EU betonen. Modernere Institutionen für die EU-27 Durch die Einrichtung der Funktionen eines ständigen Präsidenten des Europäischen Rates und eines Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, sowie der direkten Verbindung zwischen dem Ergebnis der EP-Wahlen und der Wahl des Kommissionspräsidenten, und der Verkleinerung der Kommission werden die EU-Institutionen modernisiert und den Herausforderungen angepasst. Verbesserung der Handlungsfähigkeit in prioritären Politikfeldern Insbesondere betreffend: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; Energie; Zivilschutz; Klimawechsel; Dienste von allgemeinem Interesse; Wissenschaft und Forschung; territoriale Kohäsion. Page 8 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
9 Politische Implikationen VI Das neue institutionelle Setting II Der Vertrag von Lissabon stärkt das Europäische Parlament: Ordentliches Gesetzgebungsverfahren wird Regelfall Ausweitung des Mitspracherechts (GAP, Handelspolitik, Justiz, Inneres) Stärkung der Position bei den Finanzentscheidungen der EU Zustimmungsrecht bei internationalen Übereinkommen der EU Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission Bestätigung der bzw. Misstrauensantrag gegen die Kommission Page 9 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
10 Politische Implikationen VII Das neue institutionelle Setting III Der Vertrag von Lissabon stärkt die nationalen Parlamente: Übermittlung von Vorschlägen der Kommission an die nationalen Parlamente Subsidiaritätskontrolle Beteiligung bei der Bewertung von Unionspolitiken Beteiligung an der Kontrolle von Europol und Eurojust Mitbeteiligung bei Vertragsänderungen Unterrichtung über Anträge auf Beitritt zur Union Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten und Europäischem Parlament Page 10 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
11 Politische Implikationen VIII Ein neuer Ansatz für die EU-Außenpolitik Der Vertrag von Lissabon führt die neue Funktion des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik ein. Der Hohe Vertreter wird Vizepräsident der Europäischen Kommission und Vorsitzender des Rates auswärtige Angelegenheiten sein; wird durch einen Europäischen auswärtigen Dienst unterstützt werden. Der neue Ansatz für die EU-Außenpolitik zielt darauf ab, die Ressourcen der EU und der Mitgliedstaaten zusammenzuführen, um sicherzustellen, dass eine kohärente Außenpolitik Europas vorhanden ist. Page 11 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
12 Politische Implikationen IX Ein neuer Ansatz für die EU-JI-Politik Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erhält mit Ausnahmen die Gemeinschaftsmethoden Maßnahmen können effizienter getroffen werden Beseitigung von Rechtsschutzdefiziten werden beseitigt Einführung der parlamentarische Kontrolle Einführung des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit Sonderregelungen ( Notbremse ) für besondere Bereiche Verstärkte Zusammenarbeit von Polizei- und Strafrechtsbehörden Überdies wird die EU-Grundrechte-Charta verbindlich und die Möglichkeit eröffnet, dass die EU der EMRK beitritt. Darüberhinaus werden neue Zuständigkeiten des EuGH im Bereich Justiz und Inneres eingeführt (Klagen, Vorabentscheidungsverfahren und Gutachten). Page 12 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
13 Rechtliche Implikationen I Allgemeine Bemerkungen Insgesamt umfasst der Vertrag von Lissabon rund 1,500 Änderungen des EUV und des EGV. Die wesentlichsten Änderungen des EU-Primärrechts betreffen: Institutionelle Änderungen Änderungen betreffend Fragen der Demokratie und der Bürgernähe Änderungen betreffend prioritärer EU-Politiken Page 13 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
14 Rechtliche Implikationen II Beispielartikel ARTIKEL 16a [1] [15] AEUV (1) Um eine verantwortungsvolle Verwaltung zu fördern und die Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherzustellen, handeln die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter weitestgehender Beachtung des Grundsatzes der Offenheit. [2] (2) Das Europäische Parlament tagt öffentlich; dies gilt auch für den Rat, wenn er über Entwürfe zu Gesetzgebungsakten berät oder abstimmt. [3] (1)(3) Jeder Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat hat das Recht auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger, vorbehaltlich der Grundsätze und Bedingungen, die nach den Absätzen 2 und 3 diesem Absatz festzulegen sind. [4] (2)Die allgemeinen Grundsätze und die aufgrund öffentlicher oder privater Inter-essen geltenden Einschränkungen für die Ausübung dieses Rechts auf Zugang zu Dokumenten werden vom Europäischen Parlament und vom Rat durch Verordnungen binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam gemäß dem Verfahren des Artikels 251 ordentlichen Gesetzgebungsverfahren [5] festgelegt. [6] (3)Jedes der vorgenannten Organe legt Jedes Organ, jede Einrichtung oder sonstige Stelle [7] gewährleistet die Transparenz seiner Tätigkeit und legt in den in Unterabsatz 2 genannten Verordnungen in seiner Geschäftsordnung Sonderbestimmungen hinsichtlich des Zugangs zu seinen Dokumenten fest. [8] Artikel I-50 Absatz 3 und der vorliegende Artikel gelten Dieser Absatz gilt für den Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und die Europäische Investitionsbank nur dann, wenn sie Verwaltungsauf-gaben wahr-nehmen. [9] Das Europäische Parlament und der Rat sorgen dafür, dass die Dokumente, die die Gesetzgebungsverfahren betreffen, nach Maßgabe des in Artikel I-50 Absatz 3 genannten Europäischen Gesetzes der in Unterabsatz 2 genannten Ver-ordnungen öffentlich zugänglich gemacht werden. [10] [1] Artikel 255 ex-egv wird als Artikel 16a AEUV gemäß Artikel 2 Ziffer 28 VvL [6] Geändert gemäß Artikel 2 Ziffer 28 litera c VvL. eingefügt und geändert. [2] Artikel I-50 Absatz 1 EUVV eingefügt gemäß Artikel 2 Ziffer 28 litera a VvL. [7] Eingefügt gemäß Artikel 2 Ziffer 6 VvL. [3] Artikel I-50 Absatz 2 EUVV eingefügt gemäß Artikel 2 Ziffer 28 litera a VvL. [8] Geändert gemäß Artikel 2 Ziffer 28 litera d VvL. [4] Teile von Artikel I-50 Absatz 3 EUVV eingefügt gemäß Artikel 2 Ziffer 28 litera b VvL. [9] Artikel III-399 Absatz 1 letzter Satz EUVV eingefügt gemäß Artikel 2 Ziffer 28 litera d VvL. [5] Geändert gemäß Artikel 2 Ziffer 2 litera c VvL. [10] Artikel III-399 Absatz 2 EUVV eingefügt und geändert gemäß Artikel 2 Ziffer 28 litera d VvL. Page 14 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
15 Rechtliche Implikationen III-1 Die wesentlichsten Änderungen Institutionelle Änderungen Einführung der Troika-Präsidentschaften Europäischer Rat (EU-Organ) Europäische Kommission (ab 2014 weniger Mitglieder als Anzahl der Mitgliedstaaten) Hoher Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union Sicherheits- und Verteidigungspolitik (neue Solidaritätsklausel, wechselseitige Beistandsgarantie, Verstärkte Zusammenarbeit in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik) Qualifizierte Mehrheit (Doppelte Mehrheit der Bevölkerungen [65 %] und der Mitgliedstaaten [55 %],) Page 15 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
16 Rechtliche Implikationen III-2 Die wesentlichsten Änderungen Änderungen betreffend Demokratie und Bürgernähe Verbesserte Einbindung der nationalen Parlamente Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta Einführung von Elementen der partizipativen Demokratie Eindeutige Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten Neue horizontale Sozialklausel Page 16 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
17 Rechtliche Implikationen III-3 Die wesentlichsten Änderungen Änderungen betreffend prioritärer EU-Politiken Neue und eindeutigere rechtliche Grundlagen für prioritäre EU-Politiken Energie (Solidaritätsklausel) Umwelt (Klimawechsel) Page 17 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
18 Rechtliche Implikationen III-4 Rechtsvorschlag der Kommission Überprüfung durch die Kommission Das neue Subsidiaritätsprotokoll EP Behandlung Überprüfung durch EP Behandlung Ablehnung Klagemöglichkeit beim EuGH Rat Behandlung Überprüfung durch Rat Behandlung Ablehnung Klagemöglichkeit beim EuGH Nationale Parlamente Behandlung Begründete Stellungnahmen > einfache Mehrheit: > 1/3: Fortsetzung möglich AdR Behandlung Klagemöglichkeit beim EuGH WSA Behandlung Page 18 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
19 Zusammenfassung I Pro und Kontra Die Kompetenzverteilung in der Außen- und Sicherheitspolitik zwischen dem Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik hätte klarer formuliert werden können. Die Übergangsperiode bis zur endgültigen Einführung der Abstimmung mit Doppelter Mehrheit im Rat verzögert deren Vorteile um rund zehn Jahre. Der Vertrag von Lissabon beinhaltet so wie seine Vorgänger eine Vielzahl von opt-outs, insbesondere in der Innen- und Justizpolitik. Page 19 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
20 Zusammenfassung II Pro und Kontra Der Vertrag von Lissabon vereint traditionalle äußere Elemente (zwei Verträge EUV und AEUV [ehemaliger EGV]) mit neuen inneren Elementen (Aufgabe der bisherigen Säulenstruktur [eine supranationale und zwei intergouvernementale Säulen] zugunsten einer einheitlichen supranationalen Struktur). Das neue Abstimmungssystem ist vis-à-vis zukünftiger Erweiterungen flexibel. Das neue institutionelle Setting wird die Idee der Integration näher an die Bevölkerungen heranbringen und die Stellung Europas in der Welt verbessern. Page 20 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
21 Kontakt und Literatur Priv.Doz. Dr. Klemens H. FISCHER Gesandter und Abteilungsleiter Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union Avenue de Cortenbergh 30 B-1040 Brussels Tel DW 234 Fax Mail: Homepage Klemens H. Fischer: Der Vertrag von Lissabon Text und Kommentar zum Europäischen Reformvertrag, ISBN , Baden-Baden Wien Bern 2007 Page 21 Fischer-2008 Der Vertrag von Lissabon
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