Energieeffizienz in Unternehmen und Wettbewerbsvorteil nutzen mit Energiemanagement nach ISO 50001
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- Fanny Maurer
- vor 8 Jahren
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1 Energieeffizienz in Unternehmen und Wettbewerbsvorteil nutzen mit Energiemanagement nach ISO Vorstellung der Energiedienstleistung der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH im Rahmen der Jenaer Energiegespräche am 1
2 Was ist Energiemanagement? Energiemanagement umfasst die Summe verschiedener Maßnahmen, die geplant, durchgeführt, kontrolliert und ggf. nachgebessert werden, um den geringstmöglichen Energieeinsatz in der Produktion zu realisieren. Energiemanagementsystem (EnMS) umfasst die zur Verwirklichung eines Energiemanagements notwendigen Informations- und Organisationsstrukturen sowie die dafür notwendigen Hilfsmittel. Bei einem Energiemanagement wird der Energieeinsatz kontinuierlich erfasst und analysiert. Daraufhin werden Maßnahmen zur Senkung des Energieverbauchs entwickelt und deren Erfolge wiederum überprüft. Durch diesen Kreislauf wird die Energieeffizienz stetig gesteigert. 2
3 Warum Energiemanagement? betrachtet das Thema Energie ganzheitlich Erhöhung der Transparenz von energierelevanten Abläufen verursachergerechte Zuordnung von Energieverbräuchen Entwicklung passgenauer und zielgerichteter Energieeffizienzmaßnahmen Kosten senken durch Senkung des Energieverbrauches Nur wer seinen Energiebedarf genau kennt und geeignete Eingriffsmöglichkeiten hat, wird optimale Energiekosten erzielen! 3
4 Weitere Argumente für ein EnMS Steuervorteile und gesetzliche Erleichterungen nutzen Fortführung Spitzenausgleich für UdPG Verringerung der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen Anreize durch Förderprogramme Umwelt schützen und nachhaltig wirtschaften Senkung der CO2-Emissionen / Reduzierung von Umweltbelastungen Ressourcenschonung Verbesserung des ökologischen Betriebsverhaltens Außendarstellung verbessern effizienter Umgang mit Energie kann vom Unternehmen wirksam nach außen getragen werden Energiemanagement als Wettbewerbsvorteil Eignungskriterium in Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber 4
5 Steuervorteile und gesetzliche Erleichterungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes Spitzenausgleich im Rahmen der Energie- und Stromsteuer Seit 2013 Spitzenausgleich nach 10 StromStG und 55 EnergieStG nur noch mit Nachweis möglich, dass im Antragsjahr oder früher die Einführung eines Energiemanagementsystems nach EN ISO 50001, eines Umweltmanagementsystems nach EMAS oder eines Alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz begonnen wurde Besondere Ausgleichsregelung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) Für stromintensive Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 5 GWh pro Jahr, welche die besondere Ausgleichsregelung gemäß 63 ff. EEG in Anspruch nehmen möchten, besteht Pflicht zur Zertifizierung nach ISO oder EMAS. Unternehmen, die weniger als 5 GWh/a verbraucht haben, können Betrieb eines Alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nachweisen 5
6 Förderung Energiemanagementsysteme Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen Geförderte Maßnahmen: Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO mit max. 80 % der Kosten, Obergrenze 8.000,-- Zertifizierung eines Energiecontrollings mit max. 80 % der Kosten, Obergrenze 1.500,-- Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für EnMS mit 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und max Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme mit max. 20 % der Kosten und max ,-- Innerhalb von 3 Jahren soll es Unternehmen möglich sein, eine Förderung von bis zu in Anspruch zu nehmen. Antragstellungstellung bei der BAFA über elektronisches Antragsformular 6
7 Die Norm: EN ISO 50001:2011 Energiemanagementsysteme Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung Inhalt: Anforderungen an ein Energiemanagementsystem, das Organisationen in die Lage versetzt, ihre energiebezogene Leistung zu verbessern. Grundaufbau nach dem PDCA-Zyklus Ziel: Unterstützung beim Aufbau von Systemen und Prozessen zur Verbesserung der Energieeffizienz Die Norm ist: anwendbar auf alle Arten und Größen von Organisationen integrierbar in bestehende Managementsystem 7
8 Schrittweise Einführung eines EnMS (I) 1. Erhebung IST-Zustandes mit Ableitung erster Einsparmaßnahmen Beschluss der GF Festlegung der Bilanzgrenzen Erhebung der Grundlagendaten / Erfassung IST-Zustand / Energieanalyse Erstellung energetische Ausgangsbasis / Ermittlung Energieleistungskennzahlen 8
9 Schrittweise Einführung eines EnMS (II) 2. Integration des EnMS in die Unternehmensprozesse Festlegen einer Energiepolitik Dokumentation des EnMS/ EnMS-Handbuch Aufbau Messkonzept Bearbeitung von Verbesserungsmaßnahmen Bewusstseinsbildung, Schulungen 3. Einstieg in die kontinuierliche Verbesserung auf Basis PDCA-Zyklus Anwendung der Organisation und Kommunikation (Do) Datenauswertung (Check) Aktualisierung der Energieanalyse (Check) Durchführung interner Audits (Check) Aktualisierung des Energieeinsparprogramms (Plan) 9
10 Der regulatorische Druck auf Durchführung von Energieaudits und Managementsystemen nimmt zu Zwang! Energiemanagementsysteme und Energieaudits (Nicht -KMU) werden zur Pflicht EU-Energieeffizienzrichtlinie Bedeutung Energieaudits/EnMS in Unternehmen Freiwillig Anreiz! Anreiz! Anreiz! EnMS sind für Unternehmen mit > 5 Mio. kwh Voraussetzung für den Erhalt der Begrenzung der EEG-Umlage EEG 2014 Energiemanagementsysteme und Energieaudits (für KMU) werden zur Voraussetzung für den Erhalt des Spitzenausgleichs EnergieStG/StromStG 2013 EnMS sind für Unternehmen mit > 10 Mio. kwh Voraussetzung für den Erhalt der Begrenzung der EEG-Umlage EEG 2012 Energieeinsparung, Kostendruck, Wettbewerb
11 Das BMWi hat Referentenentwurf vorgelegt Im August 2014 wurde Gesetzesvorschlag zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) veröffentlicht (Beschluss Bundeskabinett ). Bis Dezember 2015 müssen alle Nicht-KMU ein Energieaudit durchführen; Dieses Audit muss alle vier Jahre wiederholt werden. Diese gesetzliche Pflicht betrifft Unternehmen des produzierenden und des nicht produzierenden Gewerbes gleichermaßen. Der Änderungsvorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie setzt die europäische Energieeffizienzrichtline in nationales Recht um. Ziel der Richtlinie ist es, die Energieeffizienz in Europa um 20 % bis 2020 zu steigern. 11
12 Energieaudits werden Pflicht EDL-G-Novelle: Referentenentwurf / Kabinettsbeschluss Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen sind, werden verpflichtet, regelmäßig Energieaudits durchzuführen: bis spätestens zum erstmalig; danach spätestens alle vier Jahre nach dem vorangegangenen Audit. Das Energieaudit hat den Anforderungen der DIN EN zu entsprechen. Ausgenommen von der Pflicht zu Audits sind Unternehmen, die entweder: ein Energiemanagementsystem eingerichtet haben, das der DIN EN ISO entspricht, oder über ein Umweltmanagement nach EMAS verfügen. 12
13 Dienstleistungsangebote EnMS der SWEJ Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihres Energiemanagementsystems oder Ihres Alternativen Systems. Beratung zur Einführung und Durchführung von EnMS Unterstützung bei der IST-Analyse / Ermittlung und Bewertung von Energieziele und Effizienzmaßnahmen / Erstellung von Aktionsplänen Planung und Durchführung interner Audits Unterstützung bei der Datenpflege Beratung zu Fördermöglichkeiten Ansprechpartner: Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Rudolstädter Straße Jena Tel: +49 (3641) Mail: evelyn.mecklenburg@stadtwerke-jena.de 13
14 Vielen Wir für JenaDank und die Region. für Ihre Aufmerksamkeit.
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