Allgemeine Geschäftsbedingungen von DAP GmbH

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von DAP GmbH 1. Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsgeschäfte des Bereichs DATA SERVICES von DAP GmbH nachfolgend DAP genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend Kunde genannt. Kunden von DAP sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des 14 BGB. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn DAP hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.2 Die jeweiligen Leistungen, die von DAP für den Kunden zu erbringen sind, werden in einer gesonderten Vereinbarung mit dazugehörigem Kosten- und Leistungsplan festgelegt. 1.3 Angebote von DAP sind stets freibleibend und unverbindlich. Beauftragungen durch den Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von DAP schriftlich bestätigt werden. 1.4 DAP ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der Leistungen von DAP zu beauftragen. 2. Grundsätze der Dienstleistung 2.1 Geschäftsgegenstände von DAP im Bereich DATA SERVICES sind IT-Dienstleistungen, insbesondere die digitale Datenerfassung, Datenauswertung und Datenarchivierung mittels Softwarelösungen, die von DAP eingesetzt werden. Die Dienstleistungen von DAP erfolgen an Daten und Unterlagen, die von den Kunden an DAP zur Verfügung gestellt werden. Die jeweilige Dienstleistung von DAP für den Kunden folgt aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden und dem dazugehörigen Kosten- und Leistungsplan. 2.2 Eine redaktionelle Überprüfung oder Bearbeitung durch DAP findet nicht statt. DAP übernimmt die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen und verarbeitet sie ohne jegliche inhaltliche Prüfung und/oder Kontrolle. 2.3 Für den Inhalt der Daten und Unterlagen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, welcher DAP die Informationen zur Verfügung stellt. Diese werden DAP frei von Rechten Dritter überlassen. Nutzungsbeschränkungen an den Unterlagen und Informationen sind DAP durch den jeweiligen Kunden mitzuteilen. 2.4 Der Kunde stellt DAP in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter frei und gewährleistet, etwaige Schäden und Kosten, einschließlich der Kosten für die Rechtsvertretung gegen Ansprüche Dritter, zu erstatten. Ungeachtet davon, dass eine Überprüfung der Daten und Unterlagen durch DAP nicht stattfindet, behält sich DAP das Recht vor, die Daten und Unterlagen bei besonderen Umständen nicht zu verarbeiten, insbesondere, wenn die Daten und Unterlagen gegen Gesetze oder in offenkundiger Weise gegen die guten Sitten verstoßen.

2 3. Einverständnis und Zusicherung des Kunden 3.1 Der Kunde, der Daten und Unterlagen an DAP zur Verarbeitung übermittelt oder überlässt, gewährt DAP hiermit das Recht zur Verarbeitung und Erstellung abgeleiteter Werke der Daten und Unterlagen. 3.2 Der Kunde gewährleistet, dass der Inhalt der an DAP zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen zur Verarbeitung zutreffend ist. 3.3 Der Kunde gewährleistet weiter, dass er Rechtsinhaber aller DAP zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen ist und dass der Kunde kein Urheberrecht, Markenrecht oder sonstiges geistiges Schutzrecht oder Eigentums-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht oder sonstige Rechte anderer Personen weltweit verletzt. 3.4 Der Kunde versichert, dass die Daten und Unterlagen keinen beleidigenden, verfassungsfeindlichen oder gegen die guten Sitten und das Anstandsgefühl sowie die Ehre und die sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung verstoßenden Inhalt aufweisen und dass die Daten und Unterlagen im Einklang mit allen anwendbaren und gültigen Gesetzen und Vorschriften stehen. 3.5 Der Kunde gewährleistet, dass alle von den Daten und Unterlagen oder Informationen betroffenen Personen eingewilligt haben und damit einverstanden sind, dass deren Informationen durch DAP verarbeitet werden. 4. Zahlungsbedingungen 4.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Die Dienstleistung wird durch Rechnungsstellung abgerechnet. Die Zahlungen sind jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und sofort nach Rechnungsstellung fällig. 4.2 Der Kunde gerät 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist DAP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Kalenderjahr ( 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ist. DAP ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. 4.3 Dem Kunden ist bekannt und er stimmt zu, dass sich DAP für den Fall eines Zahlungsverzuges neben der Geltendmachung eines Verzögerungsschadens entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen das Recht vorbehält, die Zahlung sämtlicher fälligen Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber DAP umgehend unter Verzugseintritt geltend zu machen. Für den Fall, dass das Kreditinstitut des Kunden aufgrund ungenügender Kontodeckung oder Geldmittel keine Zahlung an DAP veranlasst, stimmt der Kunde einer Bearbeitungsgebühr an DAP von wertmäßig 25,00 pro Sachverhalt zu. Dem Kunden steht es frei einen geringeren Schaden nachzuweisen. DAP steht es frei darüber hinaus einen höheren Schaden nachzuweisen. 4.4 Dem Kunden ist bekannt, dass im Falle des Verzuges entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen jeglicher Verzögerungsschaden, etwa bestehend aus Verzugszinsen, Inkassokosten, Mahn- und Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht wird, der DAP oder seinen Beauftragten entsteht und verpflichtet sich zur Übernahme dieser

3 Kosten. Darüber hinaus erkennt der Kunde an, dass jegliche besondere Vereinbarungen betreffend Dienstleistungen von DAP im Falle eines Verzuges zurückgezogen o- der versagt werden können. 4.5 Bei einem Zahlungsverzug steht DAP gegenüber dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht an den von dem Kunden überlassenen Unterlagen und Daten sowie an dem Arbeitsergebnis von DAP zu. 4.6 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er DAP alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und DAP von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. 4.7 Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann DAP einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung verlangen. 5. Leistungszeit Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem DAP durch Umstände, die nicht von DAP zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem DAP auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet. 6. Gewährleistung 6.1 DAP übernimmt keine Gewährleistung für die permanente Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtung und des Datenverarbeitungsprogramms für die Erbringung der Dienstleistung. DAP stellt im Rahmen seiner kaufmännischen Sorgfaltspflichten die Funktionsfähigkeit seiner Anlage sicher, eine darüber hinausgehende Verpflichtung besteht für DAP nicht. 6.2 Darüber hinaus erfolgt die Gewährleistung wegen Mängel der Dienstleistung, soweit möglich, ausschließlich durch Nachbesserung, im Übrigen durch eine angemessene Entgeltminderung. Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, wenn der Kunde in das Arbeitsergebnis von DAP eigenmächtig selbst oder durch Dritte eingegriffen hat. 6.3 Beanstandungen der Dienstleistung sind von dem Kunden bei DAP schriftlich innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen geltend zu machen. 7. Haftung und Haftungsbeschränkung 7.1 Der Kunde wird DAP und all seine Mitarbeiter, Geschäftsführer, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte, einschließlich denjenigen, die von DAP zur Verbreitung und Übertragung von Daten und Unterlagen autorisiert sind, von jeglichen Verbindlichkeiten, Schäden, Urteilen, Ansprüchen, Kosten, Verlusten und Ausgaben (einschließlich Rechts- und Prozesskosten) schadlos halten und freistellen, welche aufgrund oder im Zusammenhang mit der Verletzung der vorliegend aufgeführten Zusicherungen unter Nr. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Zusicherungen des Kunden entstehen.

4 7.2 Der Kunde haftet DAP gegenüber für alle Schäden, die durch die Verletzung der vorliegend unter Nr. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten oder sonstigen Zusicherungen des Kunden entstehen. 7.3 DAP haftet für die Verletzung vertraglicher Pflichten, wenn DAP die Verletzung zu vertreten hat. Zu vertreten hat DAP nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bezüglich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 7.4 Für einfache Fahrlässigkeit haftet DAP nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen, in denen eine Freizeichnung von der Haftung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist (Kardinalspflichten). 7.5 Soweit DAP haftet, ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss typischen voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch auf einen Betrag von ,00 beschränkt. 7.6 Die Haftungsfreizeichnung findet auch zugunsten der Mitarbeiter, der Organe und sonstigen Erfüllungsgehilfen Anwendung. 7.7 Für den Verlust kundeneigener Daten haftet DAP nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist. 7.8 DAP ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist DAP nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte DAP wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, DAP von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und DAP die Kosten zu ersetzen, die DAP wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. 8. Abnahme 8.1 Abnahmetermine werden einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. DAP ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist nur berechtigt aus wichtigem Grund eine Teilabnahme zu verweigern. 8.2 Sobald DAP die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Qualitäts- und Funktionsprüfung durchführen und DAP über das Ergebnis der Qualitäts- und Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde DAP innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung von DAP in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt. 8.3 Anlässlich der Qualitäts- und Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird DAP in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Qualitäts- und Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblichen Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung im Kosten und Leistungsplan verweigert werden.

5 9. Nutzungsrechte Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung die Nutzungsrechte an allen von DAP im Rahmen dieses Vertrages für den Kunden gefertigten Arbeiten. 10. Höhere Gewalt 10.1 Bei höherer Gewalt haben beide Parteien Verzögerungen, Mängel der Dienstleistungen oder die Nichterfüllung sonstiger vertraglicher Pflichten nicht zu vertreten Höhere Gewalt liegt vor, wenn DAP an der Durchführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen gehindert ist oder es dabei zu Verzögerungen kommt, welche dem Grunde nach nicht von DAP zu verantworten sind und/oder beeinflusst werden können, wie beispielsweise Kriege, Unruhen, Streiks (einschließlich eigener Mitarbeiter), Handelsstreitigkeiten, technische Ausfälle, Internetstörungen, Stromausfälle, Störungen der Kommunikationseinrichtungen, Unwetter, Überschwemmungen, Feuer bzw. Explosionen oder unerwartete natürliche oder örtliche Ereignisse Die von der höheren Gewalt betroffene Partei hat der anderen Partei unverzüglich Mitteilung darüber zu machen, in welchem Umfang und für welche Zeitdauer ihr die Erbringung von Dienstleistungen voraussichtlich unmöglich ist. Ist der anderen Partei die Hinnahme der Unterbrechung im Hinblick auf Dauer oder Umfang nicht zuzumuten, ist sie berechtigt, den Vertrag ohne die Einhaltung einer Frist zu kündigen. 11. Kündigung Nach der Auftragserteilung ist eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ausgeschlossen. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. 12. Datenschutz DAP wird mit den Daten seiner Kunden gemäß der Datenschutzerklärung von DAP umgehen. Diese Datenschutzerklärung ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist im Internet unter abrufbar. Ergänzend zu diesen Bestimmungen gelten die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. 13. Geheimhaltung DAP und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Beide Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sowie Erfüllungsgehilfen sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

6 14. Aufbewahrungspflicht DAP ist verpflichtet, Datenträger, Originalbelege und sonstige vom Kunden überlassene Daten bis zur Abnahme der Dienstleistung durch den Kunden, längstens aber bis zu 30 (dreißig) Tagen nach Erfüllung des Vertrages, aufzubewahren. Der Kunde kann schriftlich die Rücksendung der an DAP überlassenen Unterlagen gegen Kostenerstattung verlangen. Eine längere Aufbewahrung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. 15. Aufrechnung Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. 16. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel und Gerichtsstand 16.1 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund der Rechtsprechung oder Gesetzgebung unwirksam sein oder werden bzw. eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel oder fehlende Regelungen werden durch eine Klausel ersetzt oder ergänzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt Es gelten das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 17. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 17.1 DAP behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen zu ändern. Es gilt immer die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen. Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu Übt der Kunde sein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen aus, dann gilt dies als Zustimmung des Kunden zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung. Aktuelle Fassung, Stand

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