Eltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011
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- Dominic Hofer
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1 Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011
2 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4. Beitrag zur Rentenversicherung
3 Allgemeine Voraussetzung Um Leistungen aus einer privaten oder der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, ist Voraussetzung, dass ich versichert bin.
4 die versicherte Person, Antragsberechtigt ist: der gesetzliche Vertreter (z.b. bei Minderjährigen), der Betreuer (z.b. bei teilweiser oder vollständiger Entmündigung von volljährigen pflegebedürftigen Personen) oder andere Personen, die durch den Versicherten bevollmächtigt wurden
5 Im Allgemeinen gilt als pflegebedürftige Person, wer körperlich, geistig oder seelisch krank oder behindert ist und aufgrund dessen die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf seines Lebens dauerhaft oder voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr allein ausführen kann und deshalb in erheblichem Umfang oder höherem Maß Hilfe bedarf.
6 Wer also antragsberechtigt und zugleich pflegebedürftig ist, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Häufig haben die Pflegekassen dafür vorgedruckte Formulare. Leistungen werden nur gewährt, wenn sie schriftlich beantragt wurden. Rückwirkend können keine Leistungen beantragt werden.
7 erstellt ein Gutachten und schafft somit die Grundlage für die Einstufung in eine Pflegestufe. Hierbei geht es um die Ermittlung des Zeitaufwands für die Grundpflege. Diese setzt sich aus folgenden Punkten zusammen: Hygiene: waschen, duschen, baden, Zahnpflege, Rasieren, Stuhlgang Ernährung: Zubereitung der Mahlzeiten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme Mobilität: Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Treppensteigen, verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Darüber hinaus spielen Aufwände für die hauswirtschaftliche Versorgung eine Rolle. Darunter fallen einkaufen, kochen, die Reinigung der Wohnung und das Waschen der Wäsche
8 Pflegegeld 220,- 420,-, 675,- Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III täglicher Pflegebedarf 90 min 180 min 300 min davon Grundpflege mindestens 46 min 120 min 240 min
9 Die Struktur des Pflegetagebuches sollte Folgendes beinhalten: Datum, Tag, Uhrzeit (von - bis), Leistung, Gesamtzeit, Bemerkungen und Pflegeperson (bei mehr als einer Pflegeperson). Vor dem Besuch des MDK sollten Sie mit den behandelnden Ärzten in Kontakt treten und sie um eine Ausstellung ärztlicher Befunde und Bescheinigungen zu dem Betroffenen bitten.
10 Diese Bezeichnung wird umgangssprachlich für alle Personen verwendet die zwar eine gewisse pflegerische Unterstützung benötigen, jedoch nicht oder noch nicht unter die Kriterien der Pflegestufe 1 fallen. Mit der Pflegestufe 0 erfüllt man die Vorraussetzungen zur Beantragung von zusätzlichen Betreuungsleistungen. Um zusätzliche Betreuungsleistungen zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Anträge gibt es bei den Krankenkassen und im Internet.
11 Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z.b. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen, kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können bis zu 100,- Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag bis zu 200,- monatlich gezahlt werden, also maximal 2.400,- pro Jahr. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen könnten nur von einem anerkannten Träger abgerechnet werden.
12 Verhinderungspflege wird für höchstens vier Wochen (28 Kalendertage) im Kalenderjahr gezahlt. ( 1510 im Jahr) Verhinderungspflege wird nicht zusätzlich zum Pflegegeld (Barleistung) gezahlt. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Pflegeperson, die pflegt, (auch neben einem Pflegedienst) wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Der Grund ist also letztlich unbedeutend. Voraussetzung ist, den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen gepflegt haben.
13 Wer als Pflegeperson ein Familienmitglied zu Hause betreut, kann auch ohne eigene Beiträge einen Anspruch auf Rente erwerben. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson nur eingeschränkt nebenbei oder gar nicht arbeitet. Wer einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden in der Woche in häuslicher Umgebung pflegt und dafür keinen Lohn oder kein Gehalt bekommt, ist als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert
14 Rentenversicherungspflicht tritt nicht ein, wenn die Pflegeperson neben der Pflege mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Daneben entfällt eine Abführung von Beiträgen, wenn die Pflegeperson bereits vom "Status" her nicht mehr rentenversicherungspflichtig werden kann (z.b. bei Bezug einer Altersrente).
15 Pflegestufe Mindest- pflegeumfang (Stunden/Woche Rente West/Monat I, erheblich pflegebedürftig 14 6,94 Euro II, schwer pflegebedürftig ,26 13,89 Euro III, schwerst pflegebedürftig ,42 Euro 15,62 Euro 20,83 Euro
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