Die Werbung für mehr Organspende bedeutet deshalb überaus große Sensibilität frühzeitige, behutsame, beständige Aufklärung.

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1 Sehr geehrter Herr Präsident/ Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Transplantationsgesetz hat zu einem hohen Maß an Rechtssicherheit geführt und ist eine unverzichtbare Grundlage für Vertrauensbildung in der Bevölkerung im Bereich Organspende und Transplantation. Ein Gesetz, das eines seiner Ziele mehr Organspender so nicht erreicht hat wie angenommen. Warum? Vielleicht weil wir zu wenig darüber sprechen, dass dies kein abstraktes Gesetz ist, über dessen Auswirkungen und Umsetzungen es nachzudenken gilt sondern ein Gesetz, welches elementar Schicksale von Menschen berührt. Schicksale Sterbender, oft mitten aus dem Leben gerissen trauriger, zum Teil unter Schock stehender Angehöriger, bangender und hoffender Schwerstkranker und auch deren Angehörigen. Die Werbung für mehr Organspende bedeutet deshalb überaus große Sensibilität frühzeitige, behutsame, beständige Aufklärung. Aufklärung, Schulung und Bewusstmachung vor allem auch junger Menschen, medizinischem Pflegepersonal und Ärzten und der Bürgerinnen und Bürger dass Bereitschaft zur Organspende nach dem eigenen unausweichlichen - Tod

2 bedeutet, das Leben und die Lebensqualität eines anderen Menschen zu verbessern oder sogar retten zu können. Dass unsere Gesellschaft viel zu wenig darüber aufgeklärt ist, was ein Ja zur Organspende heißt, zeigt zwar die hohe Zustimmung zur Organspende, andererseits jedoch die enttäuschende Zahl derer, die einen Organspendeausweis haben. Diese Diskrepanz gilt es zu überwinden: einen guten und richtigen Weg gehen hier einige Bundesländer wie Niedersachsen und Bayern sie haben das Thema Organspende im Unterricht bereits fest verankert. Auch die Einladung von Schülerinnen, Schülern und Lehrern in Bayern in das Transplantationszentrum Großhadern in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für Organtransplantation ist ein richtiger und wichtiger Weg. Kolleginnen und Kollegen, es gilt in der Tat auch, Ansätze zu überdenken, die Zustimmung und vielleicht sogar die Ablehnung zur Organspende in einem offiziellen Dokument (Personalausweis, Führerschein, Gesundheitskarte) aufzunehmen. So wäre jeder einzelne verpflichtet, sich zumindest einmal in seiner

3 Biographie mit der Frage Organspende auseinanderzusetzen und damit auch mit seiner Endlichkeit. Ein weiteres Augenmerk der Aufklärung und Information muss bei den Kliniken liegen, wie ja auch aus unserer Großen Anfrage deutlich wird. So haben einige Länder in ihren Ausführungsgesetzen zum Transplantationsgesetz die Krankenhäuser mit Intensivbetten verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Diese sind in der Regel und sinnvollerweise wie bei mir zuhause in Amberg die jeweiligen Oberärzte der Intensivklinik und der Anästhesie. Und diese Ärzte sagen mir aus ihrer Erfahrung: Wir Ärzte müssen das Bewusstsein für die Organspende und den Willen und die Bereitschaft haben, mit den Angehörigen zu reden. Wurde zu Lebzeiten innerhalb der Familie, innerhalb der Beziehung über eine Organspende gesprochen, ist dies vielleicht sogar dokumentiert in einem Organspendeausweis, sind diese Gespräche für den Arzt und die Betroffenen viel einfacher. Dennoch hilft auch der Organspendeausweis nicht über die psychologisch schwere Aufgabe hinweg, zu erklären, dass ein

4 hirntoter Mensch zwar den Eindruck erweckt, als ob er noch am Leben wäre, jetzt jedoch seine Organe einem anderen Menschen das Leben retten könnten. Die Angst vor dieser Gesprächssituation ist mit ein Grund dafür, dass das Meldeverhalten von Kliniken an die Transplantationszentren so mangelhaft ist. Ein weiterer Grund ist auch der bürokratische und finanzielle Aufwand, den eine Organspende für die jeweilige Klinik bedeutet. Eine neue Regelung seit Januar 2004 ist sehr zu begrüßen: den Krankenhäusern jede Bemühung um eine Organspende zu vergüten, auch dann, wenn die Organe nicht übertragbar sind oder die Angehörigen nicht zustimmen. So wird der Transplantationsbeauftragte in Bayern für jede Beratung entlohnt, nicht nur bei erfolgreicher Transplantation. Auch das schafft Anreize für Aufklärung daran könnten sich auch andere Bundesländer orientieren! Zum Schluss noch ein Gedanke, der mir wichtig ist: Es stimmt mich mehr als nachdenklich: vor einer Woche diskutierten wir hier im Plenum die Patientenverfügung. Eine Vorausverfügung, selbst bestimmt im Fall einer Nichteinwilligungsfähigkeit in bestimmten Situationen nicht mehr unnötig am Leben gehalten zu werden.

5 Unterhalten wir uns mit den Menschen über die Organspende, stellen wir häufig genau eine umgekehrte Angst fest: die Angst, der Hirntod könnte zu früh festgestellt und lebenserhaltende Maßnahmen zu früh beendet werden. Die Angst, es könne nicht alles getan werden, um früher an die Organe zu kommen. Ist das nicht paradox! Genau dieser Widersinn zeigt uns aber: wir müssen die Ängste und Nöte der Menschen sehr ernst nehmen. Kolleginnen und Kollegen, Allein mit dem Versuch, das statistische Aufkommen von Organen Verstorbener zu erhöhen, ist es nicht getan. Wichtiger ist, zu vermitteln, dass es um Lebensrettung, um Lebenserhalt geht um eine Hilfe, die jeder von uns vielleicht einmal benötigen könnte.

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