Kleinräumige Bedarfsplanung unter Berücksichtigung der (teil-)stationären Versorgung

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1 Kleinräumige Bedarfsplanung unter Berücksichtigung der (teil-)stationären Versorgung Dr. Thomas Kopetsch Reform der Bedarfsplanung 17. September 2010, Bundespsychotherapeutenkammer Kassenärztliche Bundesvereinigung Reform der Bedarfsplanung Seite 2 von 40 I. Einleitung 1

2 Reform der Bedarfsplanung Seite 3 von 40 Regional unterschiedliche Versorgungslagen Arztdichten im Vergleich TOP 10 - Höchste Arztdichten TOP 10 - Niedrigste Arztdichten Planungsbereich EW je Arzt Planungsbereich EW je Arzt Fürstenfeldbruck Starnberg Dachau Erding Freising Ebersberg München, Landkreis München, Landeshauptstadt Lörrach Potsdam, Stadt 392,60 392,62 396,16 398,78 401,41 404,41 409,55 409,99 416,12 428,99 Nordfriesland Uecker-Randow Donau-Ries Birkenfeld Torgau-Oschatz Cham Dahme-Spreewald Altmarkkreis Salzwedel Lüchow-Dannenberg Neustadt a.d.aisch-bad 809,45 801,03 799,17 777,09 770,86 764,98 755,27 745,87 740,76 725,26 Dies zeigt, dass die aktuelle Bedarfsplanung keine Versorgungsgerechtigkeit hergestellt hat! Reform der Bedarfsplanung Seite 4 von 40 Paradigmenwechsel: von der Arztschwemme zum Ärztemangel Mittlerweile fehlen viele Ärzte im deutschen Gesundheitswesen fehlende Ärzte in Krankenhäusern fehlende Ärzte im ambulanten Bereich weitere fehlende Ärzte in anderen Bereichen (z.b. Bundeswehr) 2

3 Reform der Bedarfsplanung Seite 5 von 40 Intelligente Versorgunssteuerung im Rahmen einer neugeordneten Bedarfsplanung Der Mangel an Ärzten und Psychotherapeuten besteht nicht nur in der Prignitz und der Uckermark: auch in anderen Regionen wird das Versorgungsnetz dünner. Die gegenwärtige, auf Überversorgung ausgelegte Bedarfsplanung (die auf Daten des Jahres 1990 basiert) kann diese Probleme nicht lösen. Denn sie kann keine räumlichen Ungleichverteilungen feststellen, sie bekämpft den Arztmangel nicht wirksam (unzureichende Steuerungsmöglichkeit), sie kann keine überregionalen Versorgungsbeziehungen (Mit-versorgungseffekt) messen, sie kann keine prospektiven Elemente abbilden und sie kann keine Standorte für versorgungsoptimale Vertragsarztsitze identifizieren. Reform der Bedarfsplanung Seite 6 von 40 Ein ersatzloser Verzicht auf die aktuelle Bedarfsplanung ist allerdings nicht sinnvoll, weil sich damit die Ungleichverteilung zwischen Ballungsgebieten und schon jetzt unterversorgten Gebieten weiter verschärfen würde. 3

4 Reform der Bedarfsplanung Seite 7 von 40 Auswirkungen der Aufhebung der kleinräumigen Bedarfplanung in Berlin (Bezirke) Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Reinickendorf Pankow Marzahn-Hellersdorf Spandau Lichtenberg Treptow-Köpenick Neukölln Gesamt Zuzüge Wegzüge Saldo Arztdichte* 3,00 2,40 2,10 2,20 1,90 1,70 1,80 1,70 1,70 1,70 1,60 1,60 2,00 * Niedergelassene Ärzte je Einwohner 2003 Umzüge von Vertragsärzten und psychotherapeuten zwischen den Bezirken Berlins vom bis Reform der Bedarfsplanung Seite 8 von 40 Umzüge von Vertragsärzten und -psychotherapeuten zwischen den Bezirken Berlins im Zeitraum vom bis nach Arztgruppen Arztgruppe Psychotherapeuten Internisten Nervenärzte Allgemeinmediziner Praktiker Anästhesisten Frauenärzte Anzahl HNO-Ärzte 19 Orthopäden 18 Radiologen 16 Augenärzte 14 Hautärzte 11 Kinderärzte 10 Urologen 8 Sonstige Ärzte 7 Chirurgen 7 Pathologen 5 Laborärzte 5 MKG-Chirurgen 4 Lungenärzte 3 Nuklearmediziner 2 Zum Vergleich: Neurochirurgen 2 Anzahl der Vertragsärzte und Kind.Jug.Psychiater 2 psychotherapeuten in Berlin zum Gesamt : davon Hausärzte ohne Kinderärzte 102 Quelle: Bundesarztregister 4

5 Reform der Bedarfsplanung Seite 9 von 40 Die Erfahrungen aus Berlin lassen nur eine Schlussfolgerung zu: Soll es nicht zu einer ungleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten ärztlichen Leistungen kommen was bei freier Arztsitzwahl der Fall wäre wird weiterhin eine Bedarfsplanung, allerdings im Sinne einer Arztsitzsteuerung, benötigt! Reform der Bedarfsplanung Seite 10 von 40 Bis zum Jahre 2020 gehen Hausärzte und Fachärzte, zusammen Vertragsärzte altersbedingt in den Ruhestand. D. h. in den nächsten 10 Jahren scheiden 43 % der jetzigen Vertragsärzte aus. Diese Gelegenheit sollte jetzt genutzt werden, um die Ärzte gleichmäßiger in der Fläche anzusiedeln. 5

6 Reform der Bedarfsplanung Seite 11 von 40 Da bis 2020 auch Krankenhausärzte (Ober- und Chefärzte) in den Ruhestand gehen werden, ohne dass mit entsprechendem Nachwuchs gerechnet werden kann, und sich somit auch Lücken in der Krankenhausversorgung auftun werden, ist es notwendig, die Kapazitäten zukünftig sektorenübergreifend zu planen. Reform der Bedarfsplanung Seite 12 von 40 Wir benötigen daher eine flexible Bedarfsplanung, um auch in Zukunft eine wohnortnahe ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung sicherstellen zu können. Ziel sollte eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung sein, die kleinräumig den Behandlungsbedarf der Wohnbevölkerung misst und daraus den Versorgungsbedarf im ambulanten und stationären Bereich ableitet und passgenau organisiert. 6

7 Reform der Bedarfsplanung Seite 13 von 40 II. Die im Gesetzesvorschlag der KBV enthaltenden Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung Reform der Bedarfsplanung Seite 14 von 40 Die Bedarfsplanung erfolgt sektorenübergreifend Die zukünftige Versorgungsplanung wird sektorenübergreifend ausgestaltet. Die entsprechenden Versorgungsnotwendigkeiten werden kleinräumig und versichertenbezogen analysiert. 7

8 Reform der Bedarfsplanung Seite 15 von 40 Die Ergebnisse fließen in einen neu zu bildenden Regionalverbund ein, der verpflichtende Vorgaben jeweils für den ambulanten und stationären Versorgungsbereich macht unter Wahrung der jeweiligen Sicherstellungskompetenzen. Reform der Bedarfsplanung Seite 16 von 40 Kassenärztliche Vereinigungen Psychotherapeutenkammern Landeskrankenhausgesellschaft Landesärztekammern Arbeitsgemeinschaft für sektorenübergreifende Versorgungsplanung Krankenkassen Zuständige Landesbehörde für Krankenhausplanung 8

9 Reform der Bedarfsplanung Seite 17 von 40 Änderung der bisherigen Schnittstellenproblematik Ambulante Operationen gem. 115b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus gem. 116b SGB V Psychiatrische Institutsambulanzen gem. 118 SGB V Reform der Bedarfsplanung Seite 18 von 40 Ablösung durch eine strukturierte Beziehung der spezialisierten fachärztlichen Versorgungsebene zum ambulanten und stationären Bereich. 9

10 Reform der Bedarfsplanung Seite 19 von 40 Erst gleich lange Spieße ermöglichen eine funktionierende sektorenübergreifende Versorgungsplanung! Voraussetzung für eine sinnvolle, nachhaltige und faire sektorenübergreifende Versorgungsplanung nach dem beschriebenen Muster ist die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen an den Schnittstellen ambulant / stationär bei hochspezialisierten Leistungen hinsichtlich Vergütung Leistungssteuerung Qualitätsvoraussetzungen Investitionskosten Reform der Bedarfsplanung Seite 20 von 40 Die Bedarfsplanung basiert auf einer kleinräumigen Versorgungsanalyse und wird nach folgenden Kriterien analysiert: 1. Erreichbarkeit eines Arztes 2. Topographie und Verkehrsinfrastruktur 3. Wirtschaftlichkeit und Qualität 10

11 Reform der Bedarfsplanung Seite 21 von 40 Die aktuelle Versorgungssituation wird nach den folgenden Kriterien kleinräumig analysiert, um Versorgungsnotwendigkeiten zu identifizieren und entsprechende Versorgungssitze auszuweisen: 1. Die Erreichbarkeit eines Arztes soll für die Gesamtbevölkerung einer Region durch eine möglichst gleichmäßige regionale Verteilung der Einrichtungen insgesamt optimiert werden. Reform der Bedarfsplanung Seite 22 von In schlechter versorgten Regionen wird die Tragfähigkeit neuer Einrichtungen durch Ermittlung der Einwohnerzahl im Einzugsbereich getestet. Hierbei wird auch die Topgraphie und die Verkehrsinfrastruktur der Region unter dem Gesichtspunkt der Wegezeit der Patienten zum Arzt berücksichtigt. 11

12 Reform der Bedarfsplanung Seite 23 von Potenzielle Standorte werden nur dann in die Planung aufgenommen, wenn von ihnen eine ausreichende Anzahl an Einwohnern in ihrem Einzugsbereich versorgt würden. Zudem dürfen umliegende Standorte nicht in ihrer Existenzfähigkeit beeinträchtigt werden. Daher werden auch die sog. Mitversorgereffekte in die Betrachtung einbezogen. Hierdurch werden eine ausreichende Wirtschaftlichkeit und gleichzeitig die Qualität der medizinischen Leistung (Mindestmengen) sichergestellt. Reform der Bedarfsplanung Seite 24 von 40 Die Bedarfsplanung erfordert eine bedarfsgerechte Versorgungs(sitz)steuerung Nach den oben dargestellten Kriterien identifizierte Versorgungssitze werden vom Zulassungsausschuss ausgeschrieben. Auf diese Versorgungssitze bewerben sich die Ärzte und Psychotherapeuten nach den näheren Vorgaben der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bzw. der Zulassungsordnung. 12

13 Reform der Bedarfsplanung Seite 25 von 40 Bei den KVen sind Strukturfonds zur finanziellen Unterstützung von Niederlassungen auf ausgeschriebenen Versorgungssitzen in Regionen mit notwendigem Versorgungsbedarf zu verwalten. Dabei sollen vor allem Zuschüsse zur Finanzierung von Praxen und der Organisation des Notfall- und Bereitschaftsdienstes sowie von Arztstationen in strukturschwachen Gebieten gegeben werden. Reform der Bedarfsplanung Seite 26 von 40 Kassenärztlichen Vereinigungen Landkreisen und Gemeinden Bildung (Finanzierung) von Strukturfonds Krankenkassen Landeskrankenhausgesellschaften 13

14 Reform der Bedarfsplanung Seite 27 von 40 Soweit Bewerbungen nicht erfolgen, schafft die Kassenärztliche Vereinigung Eigeneinrichtungen etwa durch MVZ oder ärztliche Versorgungszentren, in denen von der KV angestellte Ärzte bzw. Psychotherapeuten arbeiten. Ärztliche bzw. psychotherapeutische Praxen und MVZ können unter Mitwirkung von Land und Kommune Arztstationen in der Weise betreuen, dass gegebenenfalls stundenweise die hausärztliche und fachärztliche Grundversorgung gewährleistet ist ( Filialisierung ). Durch eine immer präsente und qualifizierte Fachkraft kann aus einer solchen Arztstation auch die aufsuchende Betreuung mitorganisiert werden. Reform der Bedarfsplanung Seite 28 von 40 Die Kassenärztlichen Vereinigungen gründen allein oder gemeinsam mit Krankenhäusern Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und Krankenhausärzte übernehmen darin als Brückenfunktionen u. a. die nachstationäre ambulante Versorgung, die Errichtung von Notfallambulanzen in unterversorgten Gebieten sowie die bisherigen Aufgaben der Praxiskliniken. 14

15 Reform der Bedarfsplanung Seite 29 von 40 Die Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln freiberuflich tätige Vertragsärzte (Konsiliarärzte) und Psychotherapeuten sowie Honorarärzte (keine Vertragsärzte) zur Unterstützung von Krankenhäusern bei der stationären Versorgung. Sie (oder eine von der KV zu gründende Gesellschaft) schließen dazu mit interessierten Krankenhäusern Kooperationsverträge ab. Zur Sicherstellung der Versorgung beispielsweise in Pflegeheimen und Arztstationen kann die Kassenärztliche Vereinigung auch Ärzte und Psychotherapeuten anstellen. Die damit verbundenen Aufgaben werden dem Sicherstellungsauftrag der KVen zugeordnet. Reform der Bedarfsplanung Seite 30 von 40 Die Bedarfsplanung muss der ungleichen Arztverteilung entgegenwirken In überversorgten Gebieten wird ein Arztsitz oder Psychotherapeutensitz nicht mehr neu besetzt, wenn sich der Vertragsarzt bzw. Psychotherapeut beispielsweise aus Altersgründen zur Ruhe setzen will. In diesem Fall muss die Kassenärztliche Vereinigung die Praxis zum Verkehrswert aufkaufen. Der aufgekaufte Arztsitz wird zukünftig nicht mehr besetzt. 15

16 Reform der Bedarfsplanung Seite 31 von 40 Die Bedarfsplanung muss rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden KBV, DKG und GKV-SV regeln die Zusammenarbeit zwischen: Vertragsärzten Vertragspsychotherapeuten Krankenhäusern Reform der Bedarfsplanung Seite 32 von 40 Im Bundesmantelvertrag vereinbaren KBV und GKV-Spitzenverband einen Entwicklungsplan für die Einrichtung von Notfallambulanzen und Arztstationen unter Einbeziehung von qualifiziertem Pflegepersonal in unterversorgten Gebieten. 16

17 Reform der Bedarfsplanung Seite 33 von 40 Die Übernahme ambulanter Versorgungsaufgaben des Krankenhauses im Rahmen der vor- und nachstationären Versorgung sowie bei ambulanten Operationen durch Vertragsärzte wird durch Rahmenverträge geregelt. Vertragspartner sind die KVen (oder eine von ihnen zu gründende Gesellschaft) und die Krankenhäuser (oder Landeskrankenhausgesellschaft). Reform der Bedarfsplanung Seite 34 von 40 Im Hinblick auf die Sicherstellungsverantwortung der Länder für die stationäre Versorgung soll ein Verfahren zur Einbindung der Länder in die Versorgungsplanung bei Unterversorgung geprüft werden. 17

18 Reform der Bedarfsplanung Seite 35 von 40 III. Konkrete Ausgestaltung der Versorgungsplanung mit Sitzverteilungssteuerung auf der Basis der KBV- Applikation zur Kleinräumigen Versorgungsanalyse (KVA) Reform der Bedarfsplanung Seite 36 von 40 Grundlagen für eine Arztsitzsteuerung Auf Basis der entwickelten Indikatoren kann die Versorgungsqualität präzise und fundiert beurteilt werden. Lokoregionaler Versorgungsbedarf wird identifiziert. Mitversorgereffekte werden berücksichtigt, sodass eine Änderung der Betrachtungseinheit von Planungsbereichen zu konkreten Standorten erfolgen kann. Versorgungsbeziehungen werden großräumig erfasst, dabei wird gleichzeitig kleinräumig geplant. 18

19 Reform der Bedarfsplanung Seite 37 von 40 Prüfverfahren Standortbezogen werden vier Bedingungen geprüft, die gleichzeitig erfüllt sein müssen, damit ein Versorgungsbedarf ausgewiesen wird. Reform der Bedarfsplanung Seite 38 von 40 Bedingungen eines Standortes 1. Es muss eine unterdurchschnittliche Versorgungslage vorliegen. 2. Potenzielle Standorte müssen strukturelle Mindestbedingungen erfüllen. 3. Wirtschaftlichkeitskriterium muss erfüllt sein. 4. Bestehende Standorte müssen wirtschaftlich tragfähig bleiben. 19

20 Reform der Bedarfsplanung Seite 39 von 40 Auf der Basis dieser vier Kriterien werden Standorte mittels der KVA identifiziert, für die ein Versorgungsbedarf besteht. Diese Standorte (Versorgungssitze) werden vom Zulassungsausschuss ausgeschrieben. Reform der Bedarfsplanung Seite 40 von 40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 20

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