Die Reform der Pflegeberufe Kabinettentwurf Eckpunkte zur APrVO
|
|
- Jörn Böhler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Reform der Pflegeberufe Stand: Kabinettentwurf Eckpunkte zur APrVO
2 Pflegeausbildung in Deutschland Die aktuelle Situation: Auszubildende ca Altenpflege Krankenpflege Kinderkrankenpflege Pflegeschulen ca Altenpflegeschulen 760 Krankenpflegeschulen Ausbildungsbetriebe ca Altenpflegeeinrichtungen 900 Krankenhäuser Statistisches Bundesamt 2015 Prognos/WiAD Seite 2
3 Pflegeausbildung der Zukunft Die Herausforderungen zunehmend komplexe Pflegesituationen sich verändernde Versorgungsstrukturen wachsender Fachkräftebedarf Seite 3
4 Pflegeausbildung der Zukunft Reformansatz Pflegeberufsgesetz ein Beruf als Zugang zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege eine übergreifende Qualifizierung zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen: umfassender Kompetenzerwerb mit Vertiefung beruflich oder akademisch schulgeldfrei mit finanzieller Entlastung der ausbildenden Betriebe Seite 4
5 Pflegeausbildung der Zukunft Stand der Gesetzgebung Kabinettentwurf Bundesrat: 1. Durchgang Eckpunkte zur APrVO BT-Drucksache 18/ Anl. Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg Bundestag: 1. Beratung zur Zeit Behandlung im Bundestag Seite 5
6 I. Der neue Beruf
7 Berufsbezeichnung Berufliche Pflegeausbildung: Pflegefachfrau Pflegefachmann Hochschulische Pflegeausbildung: Pflegefachfrau (B.A.) / Pflegefachfrau (B.Sc.) Pflegefachmann (B.A.) / Pflegefachmann (B.Sc.) 1 PflBG-E Seite 7
8 Vorbehaltene Tätigkeiten Die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses Die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege 4 PflBG-E Seite 8
9 Bestandsschutz Fachkräfte Ausbildungen nach AltPflG oder KrPflG sind einer Ausbildung nach PflBG gleichgestellt Auf Antrag ist die Erlaubnis zur Führung der neuen Berufsbezeichnung zu erteilen 59 PflBG-E Seite 9
10 II. Berufliche Ausbildung in der Pflege
11 Ausbildungsziel Generalistik Vermittlung der erforderlichen Kompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen 5 PflBG-E Seite 11
12 Zugangsvoraussetzungen 1. Mittlerer Schulabschluss 2. Hauptschulabschluss plus erfolgreich abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung mind. einjährige Assistenz- oder Helferausbildung gemäß den Mindestanforderungen der ASMK / GMK alte Helfer-Ausbildungen nach Landesrecht (Beginn bis ) 3. Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung 11 PflBG-E Seite 12
13 Verkürzung der Ausbildungszeit Auf Antrag kann eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bis zu 2/3 der Dauer angerechnet werden im Umfang der Gleichwertigkeit ist die Ausbildung um 1/3 der Dauer zu verkürzen, bei einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Assistenz- und Helferberufen der Pflege nach den Mindestanforderungen der ASMK / GMK 12 PflBG-E Seite 13
14 Dauer und Struktur der Ausbildung Dauer: 3 Jahre (bis zu 5 Jahren in Teilzeit) Struktur: theoretischer und praktischer Unterricht (2.100 Stunden) praktische Ausbildung (mindestens Stunden) Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung soll beim Träger der praktischen Ausbildung stattfinden 6 PflBG-E Seite 14
15 Praktische Ausbildung (1) I. Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen der Pflege - davon ein Pflichteinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung Stationäre Akutpflege Stationäre Langzeitpflege Ambulante Akut-/Langzeitpflege Träger der praktischen Ausbildung können Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sein. 400 Std. 400 Std. 400 Std. II. Pflichteinsätze in speziellen Versorgungsbereichen der Pflege Pädiatrische Versorgung Psychiatrische Versorgung (allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrisch) 120 Std. 120 Std. Eckpunkte zur APrVO Seite 15
16 Praktische Ausbildung (2) III. Vertiefungseinsatz im Bereich eines Pflichteinsatzes nach I oder II - in der Regel beim Träger der praktischen Ausbildung 500 Std. IV. Weitere Einsätze / Stunden zur freien Verteilung Orientierungseinsatz (flexibel) beim Träger der prakt. Ausbildung Weiterer Einsatz (z.b. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation) Zur freien Verteilung auf die Einsätze nach I bis IV 400 Std. 80 Std. 80 Std. Gesamtsumme: Std. Eckpunkte zur APrVO Seite 16
17 Praktische Ausbildung (3) Regelstunden beim Träger der praktischen Ausbildung Orientierungseinsatz Pflichteinsatz I Vertiefungseinsatz 400 Std. 400 Std. 500 Std. Summe Std. Eckpunkte zur APrVO Seite 17
18 Lernorte Ausbildungsvertrag (Schulplatz/-vertrag) Kooperationsverträge Träger der praktischen Ausbildung Pflegeschule Weitere Pflichteinsätze Weitere Einsätze
19 Lernortkooperation Auf der Basis von Lehr- und Ausbildungsplan Kooperationsverträge zwischen allen an der Ausbildung beteiligten Lernorten Ausbildungsverbünde als dauerhafte Lernortkooperation Übertragung der Wahrnehmung von Aufgaben insbesondere der Koordination der weiteren Einsätze an Pflegeschule möglich Betrieb bleibt dabei Träger der praktischen Ausbildung. 7 ff PflBG-E Seite 19
20 Träger der praktischen Ausbildung Verantwortung für die Durchführung der praktischen Ausbildung: Sicherstellung aller Praxiseinsätze an den anderen praktischen Lernorten Sicherstellung der gesamten zeitlich und inhaltlich gegliederten Durchführung der Ausbildung auf der Grundlage eines Ausbildungsplans 8 PflBG-E Seite 20
21 Ausbildungsvertrag Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung ist anzugeben Vertiefungseinsatz ist anzugeben Ausbildungsplan ist Vertragsbestandteil Pflegeschule muss dem Ausbildungsvertrag zustimmen 16 PflBG-E Seite 21
22 Praxisanleitung An jedem praktischen Lernort entfallen mindestens 10 % der Ausbildungszeit auf die Praxisanleitung. Dies gilt auch für betriebsfremde Auszubildende. Die Kosten der Praxisanleitung sind refinanzierbar. 300 Stunden Fortbildung für PraxisanleiterInnen (Bestandsschutz) Jährlich 24 Stunden Weiterbildung 6 PflBG-E / Eckpunkte zur APrVO Seite 22
23 Träger der praktischen Ausbildung Weitere Pflichten: Kostenlose Bereitstellung der Lehr- und Lernmittel Freistellung für Schulbesuche und Prüfungen Rücksichtnahme auf Lern- und Vorbereitungszeiten 18 PflBG-E Seite 23
24 Pflegeschulen Gesamtverantwortung Trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung Prüft, ob der Ausbildungsplan den Anforderungen des Lehrplans entspricht Prüft anhand des Ausbildungsnachweises, ob die praktische Ausbildung gemäß Ausbildungsplan durchgeführt wird Ist auch während der praktischen Ausbildung Ansprechpartner für die Auszubildenden 10 PflBG-E Seite 24
25 Pflegeschulen Mindestanforderungen Hauptberufliche Leitung: akademische Qualifizierung auf Master-Niveau Lehrkräfte: akademische Qualifizierung Angemessene Zahl von Lehrkräften, dabei Verhältnis hauptamtl. Lehrkräfte zu Auszubildenden mindestens 1 : 20 Kostenfreie Bereitstellung der erforderlichen Räume und Einrichtungen sowie ausreichender Lehr- und Lernmittel Umfassender Bestandsschutz für Leitungs- und Lehrkräfte Übergangsregelungen für Pflegeschulen 9 und 60 PflBG-E Seite 25
26 Themenbereiche des Unterrichts I II Themenbereiche Die Pflege von Menschen aller Altersgruppen verantwortlich planen, organisieren, gestalten und evaluieren Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten III Intra- und Interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten IV V Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen Zur freien Verteilung auf Themenbereiche I - V Gesamt Stunden 900 bis 1000 Std. 250 bis 300 Std. 250 bis 300 Std. 150 bis 200 Std. 150 bis 200 Std. 200 Std Std. Eckpunkte APrVO Seite 26
27 Schulgeldfreiheit Eine Vereinbarung über die Verpflichtung der Auszubildenden oder des Auszubildenden, für die praktische Ausbildung eine Entschädigung oder für die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht an der Pflegeschule eine Vergütung oder ein Schulgeld zu zahlen ist nichtig. 24 Abs. 3 Nr. 1 PflBG-E Seite 27
28 III. Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege
29 Ausgleichsfonds auf Landesebene Direkte Einzahler Empfänger Altenpflegeeinrichtungen* Land Pflegeversicherung** Krankenhäuser* Fonds Pflegeschulen Träger der praktischen Ausbildung * Refinanzierung nach den Regelungen des SGB XI bzw. SGB V ** Direkteinzahlung zur Entlastung der Pflegebedürftigen 26 ff PflBG-E Seite 29
30 Ausbildungskosten Pflegeschulen Betriebskosten der Pflegeschulen einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung Personalkosten Sachkosten Instandhaltungskosten Keine Refinanzierung der Investitionskosten über den Ausgleichsfonds (Finanzierungsverantwortung liegt bei den Ländern) 27 PflBG-E Seite 30
31 Ausbildungskosten Träger der praktischen Ausbildung Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen Anrechnungsschlüssel: stationär 9,5 : 1 ambulant 14 : 1 Kosten der praktischen Ausbildung einschließlich der Kosten der Praxisanleitung inklusive der Kosten der weiteren Einsatzorte 27 PflBG-E Seite 31
32 Mehrkosten der Ausbildungsvergütung Stationär 1 : 9,5 Ambulant 1 : V e r g ü t u n g e n Beispielrechnung mit einem angenommenen Brutto-Fachkraftentgelt von Wertschöpfung: Stationär 1/9,5 = 263 Ambulant 1/14 = 179 Wertschöpfung wird über die Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen refinanziert. Mehrkosten: Vergütung des Auszubildenden abzüglich der Wertschöpfung = = 437 Mehrkosten werden über den Ausgleichsfonds refinanziert. Seite 32
33 Ausbildungsbudget Gesamtbudget Ausgleichsfonds Unterscheidung Schule und Praxis Pflegeschulen Träger der praktischen Ausbildung Vereinbarung oder oder Pauschalbudget Individualbudgets Pauschalbudget Individualbudgets Meldung der Kosten + + Mehrkosten Ausbildungsvergütung Mehrkosten Ausbildungsvergütung Seite 33
34 Regelfall Pauschalbudgets Vereinbarungspartner Träger der praktischen Ausbildung Landesbehörde Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen Landesausschuss PKV Landeskrankenhausgesellschaft Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen Pflegeschulen Landesbehörde Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen Landesausschuss PKV Interessenvertretungen der öffentlichen und privaten Pflegeschulen 30 PflBG-E Seite 34
35 Wie kommt es zu Individualbudgets? 1. Das Land entscheidet. 2. oder A l l e Vereinbarungspartner der Pauschalbudgets wollen Individualbudgets anstelle von Pauschalbudgets. (Enthaltung ist möglich.) Verhandlungspartner Individualbudgets: Träger der praktischen Ausbildung bzw. Pflegeschule Landesbehörde Kranken- und Pflegekassen 31 PflBG-E Seite 35
36 Ausgleichsfonds Keine Kontingentierung der Ausbildungszahlen Berücksichtigung der tatsächlichen Ausbildungsverhältnisse Höhere Ausbildungskosten aufgrund zusätzlicher Azubis werden sofort aus der Liquiditätsreserve erstattet. Bei Erschöpfung der Reserve Erstattung im Folgejahr. Einfache Nachweispflicht der pauschalierten Ausbildungskosten Exakter Nachweis der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung Leistungen Dritter sind vorrangig (z.b. Umschulungsförderung) 34 PflBG-E Seite 36
37 IV. Hochschulische Ausbildung
38 Hochschulische Pflegeausbildung Ausbildungsziele Primärqualifizierende Pflegeausbildung an Hochschulen (Bachelor-Niveau) mit erweiterten Ausbildungszielen gegenüber der beruflichen Pflegeausbildung Eine Prüfung: Die hochschulische Prüfung umfasst auch die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung 37, 39 PflBG-E Seite 38
39 Hochschulische Pflegeausbildung Durchführung des Studiums Dauer: mindestens 3 Jahre Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann (B.A.) oder (B.Sc.) Theoretische und prakt. Lehrveranstaltungen an der Hochschule Praxiseinsätze mit Praxisanleitung und -begleitung Pflichteinsätze Vertiefungseinsatz Weitere Einsätze Kein Ausbildungsvertrag Keine Ausbildungsvergütung (freiwillig möglich) Keine Refinanzierung über den Ausgleichsfonds 38 PflBG-E Seite 39
40 V. Sonstiges
41 Inkrafttreten Tag nach Verkündung 53 PflBG (Fachkommission: Rahmenlehr- und ausbildungspläne) 54 PflBG (Beratung, Information) 55 PflBG (Statistik) 56 PflBG (Verordnungsermächtigung: Finanzierungsverordnung, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) 01. Januar bis 36 PflBG (Finanzierung der beruflichen Ausbildung) 01. Januar 2018 Pflegeberufsgesetz (PflBG) KrPflG und AltPflG treten außer Kraft (mit Ablauf des ) Seite 41
42 Übergangsvorschriften Ausbildung Begonnene Ausbildungen nach AltPflG oder KrPflG können bis zum 1. Januar 2023 abgeschlossen werden Erlaubnis zur Führung der alten Berufsbezeichnung Anspruch auf Umschreibung auf Antrag 59 ff PflBG-E Seite 42
43 Unterstützungsmöglichkeiten Beratungsteam Informationsveranstaltungen an Pflegeschulen Einzel- und Gruppenberatungen in Einrichtungen und Pflegeschulen Beratung und Unterstützung u.a. zu folgenden Themen: Information zum PflBG Optimierung der Ausbildungsqualität Erstellung eines Ausbildungskonzeptes Aufbau der Lernortkooperation Erstellung der Ausbildungsplanung Ausbildungsmarketing und Bewerbergewinnung Bildung von Ausbildungsverbünden / Netzwerken Seite 43
44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas Knäpper Berater Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Beratungsteam Altenpflegeausbildung Region Niedersachsen/Bremen Gartenstraße 13, Krebeck Seite 44
Die Pflegeberufe der Zukunft
Die Pflegeberufe der Zukunft Stand: Pflegeberufereformgesetz Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung Pflegeausbildung in Deutschland Die aktuelle
MehrDie Pflegeberufe der Zukunft
Die Pflegeberufe der Zukunft Katrin Bräutigam Abteilungsleiterin Pflege Stand 09.04.2018: Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.07.2017 Vorschlag Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) für die Pflegeberufe
MehrPflegeausbildung im Wandel - Der neue Beruf Pflegefachfrau/mann ab 2020
Pflegeausbildung im Wandel - Der neue Beruf Pflegefachfrau/mann ab 2020 OloV Netzwerktreffen Friedberg, 06.11.2018 Bildquelle für alle Fotos und Abbildungen: BMFSFJ I. Der neue Beruf Bisher: 3 Pflegeberufe
MehrInformationsveranstaltung für kooperierende Einrichtungen zum neuen Pflegeberufegesetz und zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Informationsveranstaltung für kooperierende Einrichtungen zum neuen Pflegeberufegesetz und zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Am 10. September 2018 Am 24. September 2018 Am 4. Oktober 2018 Bürgerhof
MehrDie Pflegeberufe der Zukunft
Die Pflegeberufe der Zukunft Stand: Pflegeberufereformgesetz (24.07.2017) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung(10.10.2018) Ausbildungsfinanzierungsverordnung (10.10.2018) Pflegeausbildung der Zukunft Die
MehrDie Pflegeberufe der Zukunft
Die Pflegeberufe der Zukunft Stand: Pflegeberufereformgesetz Pflegeberufe-Ausbildungs-un d Prüfungsverordnung Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung Pflegeausbildung indeutschland DieaktuelleSituation:
MehrNeuorganisation der Pflegeausbildungen in Deutschland
Neuorganisation der Pflegeausbildungen in Deutschland Neuordnung der Pflegeausbildung Ziele Dauer + Struktur Aufgaben der Pflegeschule Praktische Ausbildung: Träger + Einsatzfelder Finanzierung Ausblick
MehrPflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ab 2020
Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ab 2020 Gekürzte Fassung der Informationsveranstaltung in der Altenpflegeschule des Lahn-Dill-Kreises Herborn am 06.09.2018 Ulrike König 1 Grundsätze: Sicherstellung
MehrVon der Idee bis zur Umsetzung: Das neue Pflegeberufsgesetz ein Sachstandsbericht
Von der Idee bis zur Umsetzung: Das neue Pflegeberufsgesetz ein Sachstandsbericht Ministerialrätin Christine Hefer, StMBW Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor. Da steh ich nun,
MehrNeues Lernen.!!! Pflegeberufegesetz. Forum Pflege im Krankenhaus
Forum Pflege im Krankenhaus Pflegeberufegesetz Neues Lernen.!!! 40. Deutscher Krankenhaustag Krankenhäuser in einer neuen Zeit. 15.11.2017 - Düsseldorf Matthias Grünewald Universitätsklinikum Düsseldorf
MehrReform der Pflegeberufe Dr. Matthias von Schwanenflügel Leiter der Abteilung 3 Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege
Reform der Pflegeberufe Dr. Matthias von Schwanenflügel Leiter der Abteilung 3 Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege 03/2016 Ausgangslage und Ziele Ausgangslage Ziele Bundesweiter Fachkräftemangel
MehrZukunftsweisende Wege in der Ausbildung?
Zukunftsweisende Wege in der Ausbildung? November 2018 Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Was ändert sich im Vergleich zu den bisherigen Ausbildungen? neue, einheitliche Rechtsgrundlage
MehrEINE NEUE AUSBILDUNG FÜR DIE PFLEGEBERUFE
EINE NEUE AUSBILDUNG FÜR DIE PFLEGEBERUFE Eine neue Ausbildung für die Pflegeberufe Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vollständig in Kraft
MehrReform der Pflegeausbildung. Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für Pflege
Reform der Pflegeausbildung Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für Pflege Reform der Pflegeberufe - Herausforderungen 2 2014 waren 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig.
MehrLandespflegekongress M-V 2016 Reform der Pflegeausbildung. Dr. Sibylle Scriba Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V
Landespflegekongress M-V 2016 Reform der Pflegeausbildung Dr. Sibylle Scriba Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V Schwerin, September 2016 Reform der Pflegeausbildung Warum brauchen
MehrDie neue Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann ab 2020
Pflegeberufegesetz Wesentliche Eckpunkte Die neue Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann ab 2020 Stand Februar 2019 Ziel der Reform Neues Berufsbild in der Pflege (den Pflegefachberufen), das
MehrDie neuen Pflegeausbildungen. Schritte zur Umsetzung und Handlungsempfehlungen
Die neuen Pflegeausbildungen Schritte zur Umsetzung und Handlungsempfehlungen Inhalt Zeitplanung Bund und Land Wichtige Fakten zu den neuen Ausbildungen Schritte zur Umsetzung und Handlungsempfehlungen
MehrEckpunkte der Pflegeberufereform
Eckpunkte der Pflegeberufereform Das Projekt Reform der Pflegeberufe Transfer und Vernetzung wird im Rahmen der Pflegeoffensive durchgeführt und aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
MehrWird denn jetzt alles anders?
Wird denn jetzt alles anders? Neues Pflegeberufereformgesetz und Konsequenzen für die Bildungseinrichtungen Umsetzung und Stolpersteine in der Praxis Michael Breuckmann, DMP stellv. Vorsitzender BLGS Copyright
MehrHerzlich willkommen zum 1. Praxisanleiter- Symposium des Bildungszentrums für Gesundheitsberufe
Herzlich willkommen zum 1. Praxisanleiter- Symposium des Bildungszentrums für Gesundheitsberufe Das Bildungszentrum für Gesundheitsberufe versteht sich als innovativer Ort des Lebens und Lernens. Mit Blick
MehrReform der Pflegeberufe. DEVAB-Kongress: Pflegeberufegesetz 2015 die Zukunft der Pflegeausbildung?! Chr. Viere,
Reform der Pflegeberufe DEVAB-Kongress: Pflegeberufegesetz 2015 die Zukunft der Pflegeausbildung?! Chr. Viere, 24.09.2015 Neues Pflegeberufsgesetz Mai 2015: Arbeitsentwurf, derzeit: Vorbereitung des Referentenentwurfs
MehrWieviel Generalistik steckt im neuen Gesetz? Neugestaltung und Umsetzungsstrategien. Springer Kongress Pflege 19./20. Januar 2018
Wieviel Generalistik steckt im neuen Gesetz? Neugestaltung und Umsetzungsstrategien Springer Kongress Pflege 19./20. Januar 2018 Grundsätze Zwei Jahre gemeinsame Grundausbildung Generalistische Ausbildung
MehrKooperation Praxis - Schule
Ausbilder - Nachmittag - Fachschule Altenpflege, 14.01.2019, B. Altmann Die generalistische Pflegeausbildung ab 2020 (gem. Pflegeberufereformgesetz vom 17.07.2017) Kooperation Praxis - Schule Was kommt
MehrDie Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege. Stand: Pflegeberufegesetz Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
Die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege Stand: Pflegeberufegesetz Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung 1. Grundlagen Grundsätze der Finanzierung Mit dem Ziel, 1. bundesweit
MehrDie neue Ausbildung: Auszubildende und Studierende in der Praxis anleiten
Harlaching Die neue Ausbildung: Auszubildende und Studierende in der Praxis anleiten Kaiser Anna, München Zentrale Praxisanleiterin, München Klinik Harlaching anna.kaiser2@muenchen-klinik.de 2 Agenda 1.
MehrLandespflegekongress Sep in Rostock
Landespflegekongress 2018 18. 19. Sep. 2018 in Rostock Dr. Sven-Olaf Obst Unterabteilungsleiter 31 Abteilung 3 Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege Bundesministerium für Familie, Senioren,
MehrAllgemeine Darstellung der Inhalte des Pflegeberufegesetzes. Ass. jur. Jannis Taube, Referat 315
Allgemeine Darstellung der Inhalte des Pflegeberufegesetzes Ass. jur. Jannis Taube, Referat 315 Themenübersicht 1. Einführung der neuen beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildungen 2. Aufgaben der
MehrFragen und Antworten zum Pflegeberufegesetz
Fragen und Antworten zum Pflegeberufegesetz 1. Warum ist eine Reform der Pflegeberufe notwendig? Ziel der Reform ist es, allen Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und
MehrAus 3 wird 1 Wie könnte eine gemeinsame Pflegeausbildung in der Zukunft aussehen?
Aus 3 wird 1 Wie könnte eine gemeinsame Pflegeausbildung in der Zukunft aussehen? Kabinettentwurf 13. Januar 2016 Inhalte Beratungsteam und Beratungsauftrag Vorbehaltene Tätigkeiten Finanzierung der beruflichen
MehrHERZLICH WILLKOMMEN ZUM O7.OP-AN PFLEGETAG & 12. STERI-FACH-FORUM
CAMPUS GROSSHADERN CAMPUS INNENSTADT HERZLICH WILLKOMMEN ZUM O7.OP-AN PFLEGETAG & 12. STERI-FACH-FORUM Helle Dokken, Pflegedirektorin 15. März 2016 1. PFLEGEBERUFSGESETZ IM KABINETT BESCHLOSSEN 2 Pflegeberufsgesetz
MehrAUSBILDUNGSREFORM PFLEGEBERUFE. Was bringt das neue Pflegeberufsgesetz?
AUSBILDUNGSREFORM PFLEGEBERUFE Was bringt das neue Pflegeberufsgesetz? Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 13. Januar 2016 Fachtagung zur Reform der Pflegeausbildung ver.di Fachbereich 3 Hamburg, den
MehrKlaus Dorda. Aus 3 wird 1. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Aus 3 wird 1 Wie könnte eine gemeinsame Pflegeausbildung in der Zukunft aussehen? Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Klaus Dorda Berater Altenpflegeausbildung Referat 406 - Qualifizierung
MehrEckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz
Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz Am 13. Januar 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Aufgrund geänderter
MehrAusbildung um jeden Preis? Die Zukunft der Ausbildungsfinanzierung in der Pflege
Ausbildung um jeden Preis? Die Zukunft der Ausbildungsfinanzierung in der Pflege Ihr Referent Mike Drube Bildungszentrum für Gesundheitsberufe Magdeburg kaufmännischer Geschäftsführer Klinikum Magdeburg
MehrNeue Wege in der Ausbildung? GeneralistischePflegeausbildung was bedeutet das für unsere Region?
Neue Wege in der Ausbildung? GeneralistischePflegeausbildung was bedeutet das für unsere Region? Pflegepraxis heute und morgen Im Mittelpunkt stehen die zu pflegenden Menschen mit dem Recht auf Selbst-
MehrFragen und Antworten zum Pflegeberufsgesetz
Fragen und Antworten zum Pflegeberufsgesetz Warum ist eine Reform der Pflegeberufe notwendig? Die demografische Entwicklung prägt und verändert unsere Gesellschaft. Derzeit sind die Ausbildungen in der
MehrFAQ s Pflegeberufsgesetz
FAQ s Pflegeberufsgesetz 1. Warum ist eine Reform der Pflegeberufe notwendig? Die demografische Entwicklung prägt und verändert unsere Gesellschaft. Derzeit sind die Ausbildungen in der Kranken-, Kinderkranken-,
MehrGeneralisierung der Pflegeausbildung aus berufspraktischer Sicht
Generalisierung der Pflegeausbildung aus berufspraktischer Sicht Antje Koeppe Pflegedienstleitung MEDIAN Klinik NRZ Magdeburg Stellvertr. Vorsitzende Bundesverband Pflegemanagement e.v. Mitgliedsverband
MehrNach der Entscheidung: Generalistische Ausbildung im Saarland: Chancen, Probleme, Umsetzung. Martina Stabel-Franz, Saarbrücken,
Nach der Entscheidung: Generalistische Ausbildung im Saarland: Chancen, Probleme, Umsetzung Martina Stabel-Franz, Saarbrücken, 05.09.2018 Generalistische Ausbildung im Saarland Schülerzahlen und Schulen
MehrPflegeberufegesetz Informationsveranstaltung am
Pflegeberufegesetz Informationsveranstaltung am 13.11.17 Antje Kehrbach Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Kathrin Fabian Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und
MehrUpdate Berufspolitik Auswirkungen des neuen Pflegeberufegesetzes auf die berufliche Ausbildung
Akademie für Bildung und Karriere Update Berufspolitik Auswirkungen des neuen Pflegeberufegesetzes auf die berufliche Ausbildung Anne Brief M.A. 02.11.2018 Anne Brief Auswirkungen des neuen Pflegeberufegesetzes
MehrPraxisanleitung. Eine Herausforderung im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung
Praxisanleitung Eine Herausforderung im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung Carsten Drude Praxisanleitung - zentrale Botschaft für Qualität www.german.quernheim.de Gib mir nicht, was ich mir wünsche,
MehrAus 3 wird 1 Wie könnte eine gemeinsame Pflegeausbildung in der Zukunft aussehen?
Aus 3 wird 1 Wie könnte eine gemeinsame Pflegeausbildung in der Zukunft aussehen? Inhalte Beratungsteam und Beratungsauftrag Vorbehaltene Tätigkeiten Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung Veränderungen
MehrReform der Pflegeberufe Ziele, Eckpunkte, Stand des Verfahrens. Fachtagung der SPG am an der Sportschule der Universität des Saarlandes
Reform der Pflegeberufe Ziele, Eckpunkte, Stand des Verfahrens Fachtagung der SPG am 12. 04. 2016 an der Sportschule der Universität des Saarlandes Reform der Pflegeberufe - Ziele, Eckpunkte, Stand des
MehrIch möchte Sie ganz herzlich begrüßen und mich kurz vorstellen: Mein Name ist Heinrich Franz,
Such dir das Wesen an jedem Ding, sei s vor der Welt noch so gering. Schiel nicht, was Jener tut. Wie s dein Herz sieht, ist s gut. Danach tu deine Sachen. Mögen sie lachen. Friedrich Kayssler 1 Ich möchte
MehrHerzlich willkommen zum 2. Praxisanleiter- Symposium des Bildungszentrums für Gesundheitsberufe
Herzlich willkommen zum 2. Praxisanleiter- Symposium des Bildungszentrums für Gesundheitsberufe Aktuelle berufspolitische Entwicklungen Pflegeberufereform Chronologie der Pflegeberufereform seit 2004 Jahren
MehrBerufspolitische Positionierung der Praxisanleitung
Berufspolitische Positionierung der Praxisanleitung 2. Praxisanleitersymposium 30. Mai Pflegeberufsereformgesetz oder Aus 1 mach 5 23. Mai Die Änderungsanträge zum Kabinettsentwurf des Pflegeberufegesetzes
MehrBrauchen wir eine generalistische Ausbildung in der außerklinischen Intensivpflege?
Brauchen wir eine generalistische Ausbildung in der außerklinischen Intensivpflege? Axel Schnell Leiter der Bundesgeschäftsstelle Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Gesetzgebungsverfahren
MehrKÜNFTIGE PFLEGEAUSBILDUNG...
Aus Sicht von ver.di ist eine Reform der Pflegeausbildung überfällig, allerdings ist das neue Pflegeberufegesetz nicht mehr als ein Kompromiss. Positiv ist zwar, dass die Notwendigkeit anerkannt wird,
MehrDie Finanzierung des neuen Pflegeberufes. Was ändert sich für die Praxis?!
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Die Finanzierung des neuen Pflegeberufes Was ändert sich für die Praxis?! Jennifer Bach, MASGF, Projektgruppe Pflegeberufereform (Stand
MehrBaustellen in der Pflege
Das neue Pflegeberufegesetz Aachen, 5. April 2018 Baustellen in der Pflege 1. Unterstützung eines guten Angebotsmixes ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege WTG-Reform Reform APG und APG DVO
MehrAusbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann Sachstand des Gesetzgebungsverfahrens. Dipl.-Päd. Myrofora Hatziliadis M.A.
Stand: April 2016 Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann Sachstand des Gesetzgebungsverfahrens Dipl.-Päd. Myrofora Hatziliadis M.A. Inhalt Berufsbezeichnung, Zugangsvoraussetzungen Ausbildungsziel
MehrGeneralistische Pflegeausbildung Königsweg oder Sackgasse?
Pflege in Bewegung Generalistische Ausbildung mit Schwerpunktsetzung - Martin Huber KPV LG Ba-Wü Generalistische Pflegeausbildung Königsweg oder Sackgasse? Martin Huber Kath. Pflegeverband e.v., Landesgruppe
MehrDer Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 12. Dezember 2018 folgendes Gesetz beschlossen:
17/46 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 12. Dezember 2018 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Umsetzung der Pflegeberufereform in Nordrhein-Westfalen Gesetz zur Umsetzung der Pflegeberufereform
MehrDAS ECKPUNKTEPAPIER ZUM PFLEGEBERUFEGESETZ UND DIE BEDEUTUNG FÜR DIE PSYCHIATRISCHE PFLEGE 38. BFLK JAHRESTAGUNG HAMBURG
DAS ECKPUNKTEPAPIER ZUM PFLEGEBERUFEGESETZ UND DIE BEDEUTUNG FÜR DIE PSYCHIATRISCHE PFLEGE 38. BFLK JAHRESTAGUNG HAMBURG Thomas Kutschke M.A. Vorsitzender BLGS NRW Mönchengladbach 2 Verweildauer im Beruf
MehrGemeinsame Pflegeausbildung Ein Mosaikstein für die zukünftige pflegerische Versorgung in Deutschland
Gemeinsame Pflegeausbildung Ein Mosaikstein für die zukünftige pflegerische Versorgung in Deutschland Vortrag im Rahmen der Berliner Pflegekonferenz Christine Vogler 09.11.2016 09.11.2016 Vogler Pflegekoferenz
MehrStellungnahme. des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Stellungnahme des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG vom 26.11.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung...
MehrDie Position des Universitätsklinikums Leipzig zum Pflegeberufsgesetz. -in Bezug auf den Referentenentwurf vom Mai 2015-
Die Position des Universitätsklinikums Leipzig zum Pflegeberufsgesetz -in Bezug auf den Referentenentwurf vom Mai 2015- Die generalistische Pflegeausbildung Psychiatrie Gerontologie Rehabilitation Kurzzeitpflege
MehrDAS ECKPUNKTEPAPIER ZUM PFLEGEBERUFEGESETZ UND DIE BEDEUTUNG FÜR DIE PSYCHIATRISCHE PFLEGE BFLK TAGUNG MARIENHEIDE
DAS ECKPUNKTEPAPIER ZUM PFLEGEBERUFEGESETZ UND DIE BEDEUTUNG FÜR DIE PSYCHIATRISCHE PFLEGE BFLK TAGUNG MARIENHEIDE THOMAS KUTSCHKE VORSITZENDER BLGS NRW MÖNCHENGLADBACH 2 DER BLGS LANDESVORSTAND PERSONALBEDARF
MehrGeneralistische Pflegeausbildung. Konsequenzen für die Praxisanleitung
Generalistische Pflegeausbildung Konsequenzen für die Praxisanleitung 4. Mescheder Praxisanleiter-Symposium am 14.10.2015 in der Verbundkrankenpflegeschule St. Walburga Krankenhaus Meschede Generalistische
MehrStruktur und Inhalt einer möglichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Struktur und Inhalt einer möglichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) Pflegeberufsgesetz (PflBG) www.blgs-ev.de Carsten Drude 22.01.2016 Agenda Aktueller Sachstand
MehrEckpunkte zu einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes
Eckpunkte zu einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes Stellungnahme des Bayerischen Bezirketags zu den Eckpunkten Den Eckpunkten ist zu entnehmen, dass die generalistische
MehrDas neue Pflegeberufsgesetz aus Sicht der Praxis - Das Ende der Altenpflege? AWO Bundesverband e.v. 16. Februar 2016
Das neue Pflegeberufsgesetz aus Sicht der Praxis - Das Ende der Altenpflege? AWO Bundesverband e.v. 16. Februar 2016 Anforderungen der Praxis an das Pflegeberufsgesetz 1. Gewährleistung von Fachlichkeit
MehrAltenpflegeschule. Bestandteil eines Berufsschulzentrums
Daten, Fakten und Fragen zur Zukunft der Pflegeausbildung in Sachsen-Anhalt Stand: 04.09.18 1. Schüler*innen an Pflegeschulen in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2017/18 (Quelle: Stat. Landesamt) Fachrichtung
MehrVom Modellprojekt zur regulären generalistischen Pflegeausbildung Erfahrungen an der Wannsee Schule in Berlin. Vortrag im Rahmen der Initiative ZASA
Vom Modellprojekt zur regulären generalistischen Pflegeausbildung Erfahrungen an der Wannsee Schule in Berlin Vortrag im Rahmen der Initiative ZASA Daten, Fakten, Zahlen Bildungsangebot Wannsee Schule
MehrGesetzgebungsvorhaben Pflegeberufsgesetz: berufliche und hochschulische Pflegeausbildung Finanzierung. (Stand 06.08.2015)
Gesetzgebungsvorhaben Pflegeberufsgesetz: berufliche und hochschulische Pflegeausbildung Finanzierung (Stand 06.08.2015) Reform der Pflegeberufe I 3 Herausforderungen I Bundesweiter Fachkräftemangel bei
MehrPflegeberufe gesetz. Arbeitskreis Altern und Gesundheit Berlin- Brandenburg 4. September 2017
Pflegeberufe gesetz DBfK Nordost Alt-Moabit 91 10559 Berlin Tel.: 030 208 98 72-60 Email: nordost@dbfk.de Arbeitskreis Altern und Gesundheit Berlin- Brandenburg 4. September 2017 Was ist der DBfK e.v.?
MehrDie generalistische Pflegeausbildung welche Änderungen stehen bevor? Eine Einführung in das Thema
Zukunftsfähige Ausbildungs-Strukturen in der Altenpflege der Region Aachen-Heinsberg Die generalistische Pflegeausbildung welche Änderungen stehen bevor? Eine Einführung in das Thema 05.04.2018, Luisenhospital
MehrZusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Pflegeberufereformgesetz (Stand )
Zentrum Gesundheit, Rehabilitation und Pflege Manfred Carrier Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1671 Telefax: +49 30 65211-3671 manfred.carrier@diakonie.de Berlin, 29. Juni
MehrStellungnahme. des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V. (BKSB)
Stellungnahme des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V. (BKSB) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Familie,
MehrGesetz der Bundesregierung
Prof. Petra Weber Prof. Petra Weber Gesetz der Bundesregierung Gesetz zur Reform der Pflegeberufe - Pflegeberufereformgesetz In Kraft treten am 1.1.2020 - Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege,
MehrDaten, Fakten und Fragen zur Zukunft der Pflegeausbildung in Sachsen-Anhalt
Daten, Fakten und Fragen zur Zukunft der Pflegeausbildung in Sachsen-Anhalt Stand: 12.09.18 1. Schüler*innen an Pflegeschulen in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2017/18 (Quelle: Stat. Landesamt) Fachrichtung
MehrGesetz über den Pflegeberuf (Pflegeberufsgesetz PflBG)
Gesetz über den Pflegeberuf (Pflegeberufsgesetz PflBG) Regelungen, Begründungen und Anmerkungen (Grundlage: Kabinettsentwurf vom 13.01.2016) Dresden, 25.Februar 2016 Rechtliche Regelungen pflegerischer
MehrDie Vorbehaltsaufgabe, eine pädagogische Herausforderung
Die Vorbehaltsaufgabe, eine pädagogische Herausforderung 7. Expertengespräch in der Bildungszentrum Gesundheit Rhein-Neckar GmbH Prof. Gertrud Hundenborn DIP Köln 12. Mai 2017 in Wiesloch Vortragsschwerpunkte
MehrDie neue akademische Pflegeausbildung
Münchner Informationstage für Pflegeberufe 2019 Fachforum Pflege Altes Rathaus Festsaal 12.02.2019 Die neue akademische Pflegeausbildung Prof. Dr. Anita Hausen MPH Dekanin Fakultät Pflege KSH München Seite
MehrFinanzierungsverfahren für die neue Pflegeausbildung. Ausgleichsverfahren nach PflBG und PflAFinV
Finanzierungsverfahren für die neue Pflegeausbildung Ausgleichsverfahren nach PflBG und PflAFinV Für welche Ausbildungen gilt das neue Finanzierungsverfahren? Alle Auszubildenden zur/zum Pflegefachfrau/-mann,
MehrStellungnahme des Verbandes Deutscher Privatschulverbände e.v. (VDP)
Stellungnahme des Verbandes Deutscher Privatschulverbände e.v. (VDP) anlässlich der Anhörung der Ausschüsse für Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutsches Bundestages am 30.05.2016
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Ausschusses für Gesundheit (14.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12847 18. Wahlperiode 21.06.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/7823
MehrAusbildung. Arbeitshilfe. Praxis. für die praktischen Pflegeausbildungen
Ausbildung Praxis Arbeitshilfe für die praktischen Pflegeausbildungen Die neuen Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz (PlfBG) gestalten ab 2020 die Ausbildungslandschaft der Pflege in Deutschland
MehrAktuelles aus der Berufspolitik - die generalistische Ausbildung. Andrea Kiefer Vorsitzende DBfK Südwest Mitglied des DBfK-Bundesvorstandes
Aktuelles aus der Berufspolitik - die generalistische Ausbildung Andrea Kiefer Vorsitzende DBfK Südwest Mitglied des DBfK-Bundesvorstandes 1 Pflegeberufliche Bildung im Spannungsfeld der Interessen Bund:
MehrAlte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt
Kooperationsvertrag über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG) Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung... im
MehrStellungnahme des AWO Bundesverbandes e. V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBREFG)
Stellungnahme des AWO Bundesverbandes e. V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBREFG) Stand: 10.12.2015 Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband
MehrEckpunkten für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes
Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Kurzbewertung zu den Eckpunkten für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes In den Anfang März 2016 vorgelegten Eckpunkten für
MehrGesetzgebungsvorhaben Pflegeberufsgesetz. Stand 11/15
Gesetzgebungsvorhaben Pflegeberufsgesetz Stand 11/15 Reform der Pflegeberufe 3 Herausforderungen Bundesweiter Fachkräftemangel bei steigendem Bedarf und sinkenden Schulabgängerzahlen Veränderte und sich
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12847 18. Wahlperiode 21.06.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/7823
MehrStellungnahme. der Deutschen Krankenhausgesellschaft. zum. Kabinettsentwurf. der. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)
der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Kabinettsentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) Stand: 19. Juni 2018 der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Kabinettsentwurf
MehrHerzlich Willkommen zum
Herzlich Willkommen zum 1. Kölner Strategie-Workshop 01.- 02. September 2016 Strategieentwicklungen für Schulleitungen im Umgang mit dem neuen Pflegeberufereformgesetz Veranstaltung im Rahmen des MA Studiengangs
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3695 06.12.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Katja Pähle (SPD) Abgeordnete Dr. Verena Späthe
MehrAusbildung in der Pflege nach dem Pflegeberufereformgesetz. Handbuch für die Praxis
Ausbildung in der Pflege nach dem Pflegeberufereformgesetz Handbuch für die Praxis Impressum Berlin, August 2018 Herausgeber: ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbh, Ahlhoff Albrechtstr. 11a 10117 Berlin
MehrLesefassung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG)
Lesefassung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG) Gegenüberstellung der Regelungen des Pflegeberufsgesetzes, des Sozialgesetzbuches V, des Sozialgesetzbuches
MehrDie Finanzierung der neuen Pflegeausbildung
Die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung Vorstellung www.bildungszentrum-gesundheitsberufe.de christina.heinze@bildungszentrumgesundheitsberufe.de christina.heinze@blgs-ev.de Vorstellung Bildungszentrum
MehrPflegepolitische Reformen der Bundesregierung Auswirkung auf die Profession Osnabrück,
Pflegepolitische Reformen der Bundesregierung Auswirkung auf die Profession Osnabrück, 27.04.2016 Andreas Westerfellhaus, Präsident des Die gute Nachricht zu erst. Der Faktor Mensch spielt bei der Versorgung
MehrZukunftsberuf Altenpflege?!
Zukunftsberuf Altenpflege?! 9. Bad Arolser Studientage der Altenpflege 11.11.2008, 15:45-16:45 Uhr Bad Arolsen Referentin: Inka Kinsberger (Fachberaterin, Regionale Servicestelle Offenbach) www.altenpflegeausbildung.net
MehrGesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz NotSanG)
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz NotSanG) [Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil 1 Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 27.05.1013] Das neue Berufsbild
MehrGesetz über den Pflegeberuf (Pflegeberufsgesetz PflBG)
1 Gesetz über den Pflegeberuf (Pflegeberufsgesetz PflBG) Referentenentwurf Stand: 26.11.2015 Teil 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung 1 Voraussetzungen für die Erteilung
MehrStellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e.v.
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e.v. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG) Sozialverband VdK Deutschland
MehrGesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2017 2581 Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG) Vom 17. Juli 2017 Der Bundestag hat mit Zustimmung
Mehr