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1 U N T E R N E H M E N S G R Ü N D U N G U N D B E T R I E B S Ü B E R N A H M E N Wir fördern Ihre Zukunft! Hotline: / FÖRDERSERVICE

2 UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND BETRIEBSÜBERNAHMEN Die wichtigsten Jungunternehmerförderungen auf einen Blick

3 UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND BETRIEBSÜBERNAHMEN Die wichtigsten Jungunternehmerförderungen auf einen Blick Inhalt Zuschüsse Jungunternehmer-Scheck der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) 1 Jungunternehmerförderung des Landes Vorarlberg 2 Jungunternehmer-Prämie zum ERP- Kleinkredit 3 Jungunternehmer - Topprämie der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) 4 Jungunternehmerförderung für Tourismusbetriebe der Österr. Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) 5 Kredit ERP- Kleinkredit 6 Haftungen Jungunternehmer-Haftung der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) 7 Jungunternehmer-Haftung der Österr. Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) 8 WKV- und AMS-Förderungen Befreiung von Abgaben, Gebühren und Steuern (Neugründungsförderungsgesetz NeuFÖG) 9 Betriebswirtschaftliche Jungunternehmerberatung 10 Betriebsnachfolgeberatung 11 Leistungszentrum-Lehrgang für Jungunternehmer 12 Unternehmensgründungsprogramm des AMS Vorarlberg 13 Förderung des AMS Einstellung des ersten Mitarbeiters 14 Eigenkapitalgarantien und Haftungen Double Equity 15 Chancenkapitalmodell für Vorarlberg 16

4 ZUSCHÜSSE Jungunternehmer-Scheck der Austria Wirtschaftsservicee GmbH (aws) Personen, die // unabhängig vom Lebensalter ein kleines Unternehmen gründenn oder übernehmen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismusbranche) // während der letzten 5 Jahre nicht selbständig bzw. SVA-versichert waren // eine bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben // zur unternehmensrechtlichen Geschäftsführung und Vertretung befugt und verpflichtet sind // bei Gründung einer Gesellschaft mit mindestens 25 % beteiligt sind (bei Übernahmen muss eine Beteiligung von mehr als 50 % gegebenn sein) // innerhalb von drei Jahren ab Betriebsgründung/ -übernahme // einmalig pro Jahr, d.h. max. drei Anträge innerhalb von 36 Monaten // vor Beginn des Projekts // direkt oder über die finanzierende Bank an die aws: Was wird gefördert? (Bsp.) // Investitionen des Anlagevermögens, d.h. Investitionen, die im Jahresabschluss des Unternehmens aktiviert werden // Kleininvestitionen, die sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden können (das sind Investitionen bis zu 400 netto) // neue Investitionsgüter // Fahrzeuge, die nicht überwiegend Transportzwecken dienen (zb Bagger, Radlader) Was wird nicht gefördert? (Bsp p.) // Ankauf gebrauchter Investitionsgüter (einschließlich Vorführgeräten und -maschinen) // Kauf unbebauter Grundstücke und bestehender Baulichkeiten, sowie anteilige Grundstückskosten beim Ankauf neu errichteter Baulichkeiten // Übernahmekosten // Kosten, die aus Kleinrechnungen unter 100 (netto) resultieren // laufende Kosten, wie zb Wareneinkauf, Miete, Strom, Gehaltszahlungen, etc. // Vorhaben von Unternehmen, die unter geschützten Konkurrenzbedingungen tätig sind (zb Trafik, Rauchfangkehrer) Es werden sowohl eigen- als auch fremdfinanzierte Bankkredit- oder Leasingprojekte gefördert. Die Auszahlungsbedingungen müssen innerhalb einer Frist von zwei Jahren (beginnend mit dem Datum des Förderanbotes) hergestellt werden. Eine Kombination mit Haftungsübernahmen seitens der aws ist nicht möglich. EINMALIGER ZUSCHUSS einmaliger Zuschuss Investitionsuntergrenze Investitionsobergrenze keine Nebenbe eschäftigung 1

5 ZUSCHÜSSE Jungunternehmerförderung des Landes Vorarlberg Wer wird Personen, gefördert? // die Mitglieder der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind // erstmalig und hauptberuflich einen Betrieb gründen oder übernehmen // während der letzten 5 Jahre nicht selbständig waren // bei GmbHs muss der Jungunternehmer mehr als 50 % der Geschäftsanteile halten h // bei Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (GesbR), Erwerbsgesellschaftenn und Personengesellschaften nach Handelsrecht (OG, KG) müssen alle vollhaftenden Gesellschafter erstmalig und hauptberuflich selbständig werden // innerhalb eines Jahres ab Unternehmensgründung // vor Beginn des Projekts // überr die finanzierende Bankk beim Amt der Landesregierung, Abteilung VIa: Was wird gefördert? (Bsp.) // Investitionen // Umbauten, Erneuerungen, Modernisierungen undd Rationalisierungen // Betriebsmittel (Warenlager für ca. 3 Monate) // Ablösen oder die Übernahme von Darlehensverpflichtungen beii Betriebsübernahmen // Ankauf gebrauchter Investitionsgüter // Lastkraftwagen (auch Klein-LKW gemäß Zulassung) Was wird nicht gefördert? (Bsp p.) // alle Arten von Personenkraftwagen // Kosten des Steuerberaters // Leibrenten // Ablöse des Kundenstocks // Aus- und Weiterbildungskosten // Grunderwerb Es werden nur kreditfinanzierte Projekte (KEIN Leasing) gefördert. einmaliger Zuschuss 10 % Investitionsuntergrenze Investitionsobergrenze somit max. Zuschuss keine Nebenbe eschäftigung 2

6 ZUSCHÜSSE Jungunternehmer-Prämie zum ERP- Kleinkredit Personen, die // unabhängig vom Lebensalter ein kleines Unternehmen gründenn oder übernehmen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismusbranche). // während der letzten 5 Jahre nicht selbständig bzw. SVA-versichert waren // eine bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben // zur unternehmensrechtlichen Geschäftsführung und Vertretung befugt und verpflichtet sind // bei Gründung einer Gesellschaft mit mindestens 25 % beteiligt sind (bei Übernahmen muss eine Beteiligung von mehr als 50 % gegebenn sein) // innerhalb von drei Jahren ab Betriebsgründung/ -übernahme // 1 x pro ERP- // vor Beginn des Projekts // überr die finanzierende Bankk an die aws: Wirtschaftsjahr Was wird gefördert? (Bsp.) // ausschließlich im Anlagevermögen aktivierbare a Investitionen // materielle und immaterielle Investitionen // neue und gebrauchte Investitionsgüter Was wird nicht gefördert? (Bsp p.) // Erwerb von PKW und anderer Beförderungsmittell // Betriebsmittel // laufende Personalkosten // Tilgung von Altverbindlichkeiten (Umschuldung) // Kosten, die mittels Leasing oder Mietkauf finanziert werden Diese Förderung muss mit dem ERP-Kleinkredit kombiniert werden. EINMALIGER ZUSCHUSS einmaliger Zuschuss Investitionsuntergrenze Investitionsobergrenze max. Gesamtprojektkosten 5 % keine Nebenbe eschäftigung 3

7 ZUSCHÜSSE Jungunternehmer - Topprämie der Austria Wirtschaftsservicee GmbH (aws) Personen, die // unabhängig vom Lebensalter ein kleines Unternehmen gründenn oder übernehmen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismusbranche). // während der letzten 5 Jahre nicht selbständig bzw. SVA-versichert waren // eine bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben // zur unternehmensrechtlichen Geschäftsführung befugt und verpflichtet sind // über einee ausreichendee persönliche Qualifikation verfügen, die eine auch längerfristig erfolgreiche Unternehmensführung erwarten lassen // bei Gründung/Übernahme einer Gesellschaft mit mindestens 50 % beteiligt sind // innerhalb von drei Jahren ab Betriebsgründung/ -übernahme (einmalig oder in Teilbeträgen) // vor Beginn des Projekts // direkt oder über die finanzierende Bank an die aws: Was wird mit Zuschuss gefördert? (Bsp.) // materielle und immaterielle Investitionen // Investitionen des Anlagevermögen, d.h. Investitionen, die im Jahresabschlusss des Unternehmens aktiviert werden // Kleininvestitionen, die sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden können (das sind Investitionen bis zu 400 netto) // Fahrzeuge, die nicht überwiegend Transportzwecken dienen (zb Bagger, Radlader) Was wird nicht mit Zuschuss gefördert?? (Bsp.) // Unternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind (Kleinunternehmerregelung gem. 6 Ziffer 27 UStG) // Ankauf gebrauchter Investitionsgüter // Kauf unbebauter Grundstücke und bestehender Baulichkeiten, sowie anteilige Grundstückskosten beim Ankauf neu errichteter Baulichkeiten // Ersatzinvestitionen (Investitionen, die ausschließlich dem Ersatz ausgeschiedener Investitionsgüter dienen, d.h. keine wesentlichen zusätzlichen bzw. neuen Funktionalitäten aufweisen) // Übernahmekosten // laufende Kosten, wie zb Wareneinkauf, Miete, Strom, Gehaltszahlungen, etc. // Vorhaben von Unternehmen, die unter geschützten Konkurrenzbedingungen tätig sind (zb Trafik, Rauchfangkehrer) Es werden sowohl eigen- als auch fremdfinanzierte Bankkredit- oder Leasingprojekte gefördert. Die Auszahlungsbedingungen müssen innerhalb einer Frist von zwei Jahren (beginnend mit dem Datum des Förderanbotes) hergestellt werden. EINMALIGER ZUSCHUSS einmaliger Zuschuss Investitionsuntergrenze Investitionsobergrenze max. Gesamtprojektkosten 10 %

8 ZUSCHÜSSE Jungunternehmerförderung für Tourismusbetriebe der Österr. Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) Wer wird Personen, gefördert? // die einen kleinen oder mittleren Tourismusbetriebb gründen oder übernehmen // während der letzten 5 Jahre nicht selbständig bzw. SVA-versichert waren // eine bisher unselbständige Tätigkeit aufgeben // das Unternehmen zu einem wesentlichen Teil leiten // bei Gründung einer Gesellschaft mit mindestens 25 % beteiligt sind (bei Übernahmen musss eine Beteiligung von mehrr als 50 % gegeben sein) und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung ausüben // innerhalb eines Jahres ab Unternehmensgründung // vor Beginn des Projekts // direkt oder über die finanzierende Bank an die ÖHT: Was wird gefördert? (Bsp.) // Immaterielle Gründungs- und Startkosten (zb Kosten der Konzepterstellung, Notariatskosten, Pre-Opening-Kosten, Erstellung eines Firmenlogos, Erstprospekt etc.) // Kosten für externe Berater (für max. 35 Tage zu höchstens 660/Tag zuzüglich Nebenkosten bis max. 30 %) // Materiellee Kosten: Errichtung von Gebäuden (Um-- und Beratungshonorare, Erwerb eines e oder Zubau - KEIN Neubau), Anschaffung von Einrichtung, Architekten- Unternehmens // Beherbergungsbetriebe müssen mind. den Standard eines 3-Sterne-Betriebes erfüllen Was wird nicht gefördert? (Bsp p.) // Sach- und Personalkosten im laufenden Betrieb // Beherbergungsneubauten // Ankauf von Grundstücken // Ankauf von gebrauchten Investitionsgütern // Ankauf von Fahrzeugen, Musik- und Spielautomaten // Betriebsmittel Es werden sowohl fremd- als auch eigenfinanzierte Projekte gefördert. Der Eigenkapitalanteil muss 25 % der Gesamtkosten n betragen! IMMATERIELLEE GRÜNDUNGS- UND STARTKOSTEN Einmaliger Zuschuss 25 % Investitionen ab MATERIELLE KOSTEN Einmaliger Zuschuss 5 % Investitionsuntergrenze Investitionsobergrenze 1 Mio. 5

9 KREDIT ERP- Kleinkredit Gefördert werden ausschließlich kleine Unternehmenn aller Branchen. // vor Beginn des Projekts // 1 x pro ERP- // überr die finanzierende Bankk an die aws: Wirtschaftsjahr Tourismusbetriebe an die ÖHT: Was wird gefördert? (Bsp.) // ausschließlich im Anlagevermögen aktivierbare a Investitionen // materielle und immaterielle Investitionen // neue und gebrauchte Investitionsgüter Was wird nicht gefördert? (Bsp p.) // Erwerb von PKW und anderer Beförderungsmittell // Betriebsmittel // laufende Personalkosten // Tilgung von Altverbindlichkeiten (Umschuldung) // Kosten, die mittels Leasing oder Mietkauf finanziert werden ZINSGÜNSTIGER KREDIT Investitionsuntergrenze Investitionsobergrenze max. Gesamtprojektkosten Kreditlaufzeit bis zu 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei Zinsen 0,5 % p.a. in der tilgungsfreien Zeit 1,5 % p.a. in der Tilgungszeit Kosten 0,9 % des Kreditbetrages einmalig Eine Besicherung (Bankhaftung oder aws-/öht-haftung) gegenüber dem ERP-Fonds ist erforderlich. auch nebenber ruflich Selbständige 6

10 HAFTUNGEN Jungunternehmer-Haftung der Austria Wirtschaftsservicee GmbH (aws) Personen, die // unabhängig vom Lebensalter ein kleines Unternehmen gründenn oder übernehmen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismusbranche). // während der letzten 5 Jahre nicht selbständig bzw. SVA-versichert waren // eine bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben // zur unternehmensrechtlichen Geschäftsführung befugt und verpflichtet sind // über einee ausreichendee persönliche Qualifikation verfügen, die eine auch längerfristig erfolgreiche Unternehmensführung erwarten lassen // bei Gründung einer Gesellschaft mit mindestens 25 % beteiligt sind (bei Übernahmen muss eine Beteiligung von mehr als 50 % gegebenn sein) // innerhalb von drei Jahren ab Betriebsgründung/ -übernahme (einmalig oder in Teilbeträgen) // vor Beginn des Projekts // direkt oder über die finanzierende Bank an die aws: Was wird mit Zuschuss gefördert? (Bsp.) // Investitionen // Übernahmekosten (= Übernahme von bereits bestehenden Investitionen und Kosten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen) // Betriebsmittel Was wird nicht mit Zuschuss gefördert?? (Bsp.) // Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderantrages begonnen wurde // Projekte, die keine plausible Erfolgschance habenn // reine Auftrags- bzw. Zwischenfinanzierungen Es werden fremdfinanzierte Bankkredit-- oder Leasingprojekte gefördert. HAFTUNG max. Kreditbetrag Haftungsquote 80 % Haftungslaufzeit Investitionskredite: idr 10 Jahre bis max. 20 Jahre Betriebsmittelkredite: 5 Jahre Bearbeitungsentgelt 0, 5 % einmalig Haftungsentgelt ab 0,6 % p.a. für Investitionskredite (risikoabhängig auch höher) ab 2 % p.a. für Betriebsmittelkre edite (risikoabhängig auch höher) max. Kreditbetrag Projektobergrenze Bearbeitungsentgelt keines Haftungsentgelt 0, 6 % p.a. 7

11 HAFTUNGEN Jungunternehmer-Haftung der Österr. Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) Wer wird Personen, gefördert? // die einen kleinen oder mittleren Tourismusbetriebb gründen oder übernehmen // während der letzten 5 Jahre nicht selbständig bzw. SVA-versichert waren // eine bisher unselbständige Tätigkeit aufgeben // das Unternehmen zu einem wesentlichen Teil leiten // bei Gründung einer Gesellschaft mit mindestens 25 % beteiligt sind (bei Übernahmen musss eine Beteiligung von mehrr als 50 % gegeben sein) und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung ausüben // innerhalb eines Jahres ab Unternehmensgründung // vor Beginn des Projekts // direkt oder über die finanzierende Bank an die ÖHT: Was wird gefördert? (Bsp.) // Immaterielle Gründungs- und Startkosten (zb Kosten der Konzepterstellung, Notariatskosten, Pre-Opening-Kosten, Erstellung eines Firmenlogos, Erstprospekt etc.) // Kosten für externe Berater (für max. 35 Tage zu höchstens 660/Tag zuzüglich Nebenkosten bis max. 30 %) // Materiellee Kosten: Errichtung von Gebäuden (Um-- und Beratungshonorare, Erwerb eines e oder Zubau - KEIN Neubau), Anschaffung von Einrichtung, Architekten- Unternehmens // Beherbergungsbetriebe müssen mind. den Standard eines 3-Sterne-Betriebes erfüllen Was wird nicht gefördert? (Bsp p.) // Sach- und Personalkosten im laufenden Betrieb // Beherbergungsneubauten // Ankauf von Grundstücken // Ankauf von gebrauchten Investitionsgütern // Ankauf von Fahrzeugen, Musik- und Spielautomaten // Betriebsmittel Es werden fremdfinanzierte Projekte gefördert. HAFTUNG Investitionsuntergrenze Investitionsobergrenze Haftungsquote Bearbeitungsentgelt Haftungsentgelt Mio. 70 % keines 0,8 % p.a. 8

12 WKV- und AMS-FÖRDERUNGEN Befreiung von Abgaben, Gebühren und Steuern (Neugründungsförderungsgesetz NeuFÖG) Betriebsneugründer // wenn mit der Gründung eine komplett neue, bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur geschaffen wird und // der Gründer innerhalb der letzten 155 Jahre nicht in vergleichbarer Art selbständig war (sowohl im Inland als auch im Ausland) // vor Bezahlung der Gebühren // überr das Gründerservice der Wirtschaftskammer: Betriebsübernehmer // Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einenn bereits vorhandenen Betrieb // wenn der Übernehmer innerhalb derr letzten 15 Jahre nicht bereits in vergleichbarer Art selbständig war (sowohl im Inland als auch im Ausland) Definition des Betriebsinhabers // Einzelunternehmer // unbeschränkt haftendee Gesellschafter von Personengesellschaften (Gesellschafter einer OG, Komplementäre einer KG) // nicht unbeschränkt haftende Gesellschafter von Personengesellschaften, wenn sie mind. 50 % beteiligt sind oder wenn sie zu mehr als 25 % beteiligt sind und zur Geschäftsführung befugt sind // Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, wenn sie mit mind. 50 % beteiligt sind oder mit mehr als 25 % beteiligtt und zusätzlich zur Geschäftsführung befugt Was wird gefördert? (Bsp.) // Gewerbeanmeldegebühr // Ansuchenn um individuelle Befähigungen // Ansuchenn und Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage // Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch // Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten, etc. Nur für Betriebsneugründer (nicht für Betriebsübernehmer): Die Einstellung von Mitarbeitern ist bei Neugründung en von bestimmten Lohnabgaben befreit. Die Begünstigung kann innerhalb der ersten 36 Monate in Anspruch genommen werden. Die Befreiung von den Lohnabgaben erfolgt für 12 Monate und beginnt mit m der Beschäftigung des ersten Dienstnehmers. Werden bereits in den ersten 12 Monaten ab der Neugründungg Dienstnehmer beschäftigt, gilt die Befreiung von den Lohnabgabenn für alle Dienstnehmer. Werden Dienstnehmer zu einem späteren Zeitpunktt beschäftigt, wird w die Begünstigung nur mehr für die ersten drei Dienstnehmer gewährt. Folgende Lohnabgaben fallen unter die Begünstigung: // Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (4,5 %) // Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers (0,5 %) // Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (1,4 %) // die anfallende Kammerumlage 2 (zwischen 0,36 % und 0,44 %) Befreiung der oben genannten Abgaben, Gebühren und Steuern 9

13 WKV- und AMS-FÖRDERUNGEN Betriebswirtschaftliche Jungunternehmerberatung // überr das Gründerservice der Wirtschaftskammer: wko. at/vlbg/gruenderservice // Personen, die erstmalss einen Betrieb gründen oder übernehmen (bis maximal 3 Jahre nach Gründung/Übernahme) // Bei Gesellschaften muss mindestenss ein Gesellschafter erstmalig selbständig sein, mit über 50 % beteiligt und zur Geschäftsführung befugt sein Was wird gefördert? Weiterführende betriebswirtschaftliche Unterstützungg durch Unternehmensberater. Es werden spezifische Themenstellungen bearbeitet: // Kosten- und Gewinnplanung Rentabilität // Mindestumsatzermittlung und Stundensatzkalkulation // Finanzierung und Bankverhandlungen // Budgetplanung // Marketingfragen und -konzepte // Unterstützung bei der Entwicklung des gesamten Unternehmenskonzepts, etc. Förderung 75 % der Nettoberatungskosten Maximalförderung max. Beraterstundensatz 80 10

14 WKV- und AMS-FÖRDERUNGEN Betriebsnachfolgeberatung // Personen, die unmittelbar vor der Unternehmensübergabe stehen // Betriebsübernehmer, die nicht unterr die Richtliniee Betriebswirtschaftliche Jungunternehmerberatung fallen // bei Gesellschaften, wenn nach erfolgter Übergabee mindestens 75 % der Unternehmensanteile vom Übernehmer gehalten werden // Übernehmer, die vor Übernahme nicht mehr als 25 % der Unternehmensanteile gehalten haben // Übernehmer, die in einer Branche tätig werden, inn der sie bis dato noch nichtt tätig waren // überr das Gründerservice der Wirtschaftskammer: wko. at/vlbg/gruenderservice Was wird gefördert? Folgende Beratungsmodule werden gefördert: Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Nachfolge-Check Unternehmensbewertung Erstellung eines Übergabekonzeptes undd Begleitung der Übergabe Mediation Modul1 Zuschuss: Module 2 bis 4 Zuschuss: Nachfolge-Check 75 % der Nettoberatungskosten 50 % der Nettoberatungskosten, max. 600 Zusätzlich zu Modul 1 kann pro Unternehmen wahlweise Modul M 2, 3 oder 4 in Anspruch genommen werden. 11

15 WKV- und AMS-FÖRDERUNGEN Leistungszentrum-Lehrgang für Jungunternehmer // überr das Gründerservice der Wirtschaftskammer: // Jungunternehmer, die ihr Unternehmen bereits gegründet haben (Teilnahmee möglich bis 5 Jahre nach Gründung bzw. Betriebsübernahme). // Bei Gesellschaften muss mindestenss ein Gesellschafter erstmalig selbständig sein und mit über 50 % beteiligt und zur Geschäftsführung befugt sein. Was wird gefördert? Die Teilnahme am Leistungszentrum wird von der Wirtschaftskammer Vorarlberg und vom Land Vorarlberg unterstützt. // 11 Module // Dauer ca. 4 Monate (freitags und samstags) Förderung Selbstbehalt pro Teilnehmer 75 % der Lehrgangskosten

16 WKV- und AMS-FÖRDERUNGEN Unternehmensgründungsprogramm des AMS Vorarlberg // Arbeitslose Personen, die mit einer konkreten Unternehmensidee und entsprechender beruflicher Eignung beabsichtigen, sich s selbständig zu machen. // Es muss sich um eine Unternehmensneugründung handeln. // Die selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden. // bei Arbeitslosigkeit // vor Betriebsgründun ng // bei der d regionalen Geschäftsstelle des AMS: Was wird gefördert? // Gründungsberatung bei einem Beratungsunternehmen, das mit dem AMS zusammen arbeitet // Weiterbildungsmaßnahmen // unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Absicherung für die Dauer der Teilnahme am Programm (im Allgemeinen 6 Monate) Unterstützung auf dem Weg zur Selbständigkeit erfolgt in vier Phasen: // Abklärung der Realisierbarkeit der Unternehmens sidee // Begleitende Unternehmensberatung und Qualifizierung im Gründungsprogramm // Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit // Nachbetreuung durch einen Unternehmensberater 13

17 WKV- und AMS-FÖRDERUNGEN Förderung des AMS Einstellung des ersten Mitarbeiters Wer erhält die Förderung? Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die // voll GSVG-versichert sind und // erstmalig oder nach fünf Jahren // ihren ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen // innerhalb von sechss Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnissess // bei der d regionalen Geschäftsstelle des AMS: Personen, die // unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossenn haben und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind oder // arbeitsloss sind und beim AMS bereits 2 Wochen arbeitslos gemeldet sind Wer wird nicht gefördert? // geschäftsführende Organe // Lehrlingee // Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Verwandte bis zum 2. Grad, Stief- und Adoptivkinder // freie Dienstnehmer // Werkvertragsnehmer und neue Selbständige Was wird gefördert? // nur echtee Dienstverhältnisse // vereinbarte Arbeitszeitt von mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit // Dauer des Dienstverhältnisses länger als zwei Monate Förderung 25 % des Bruttogehaltes Dauer der Förderung 12 Monate Bei Arbeitsverhältnissen, die weniger als ein Jahr dauern, wird die Förderung nur für die Dauer des d Arbeitsverhältnisses gewährt. Nicht zur Berechnungsgrundlage zählen dabei Sonderzahlungen, Überstunden, Zulagen und u Provisionen. bis zur ASVG-H Höchstbeitragsgrundlage 14

18 EIGENKAPITALGARANTIEN UND HAFTUNGEN Double Equity // Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (mit Ausnahme der Tourismusbranche). // vor Beginn des Projekts // überr die finanzierende Bankk an die aws: Was wird gefördert? // Erleichterung der Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen durch Verdoppelung von privatem Eigenkapital. // Innovations- und Wachstumsprojekte // Mit dem verbürgten Kredit können alle betrieblichen Aufwendungen wie Investitionen, Betriebsmittel, etc. finanziert werden. Was wird nicht gefördert? (Bsp // Mit dem p.) verbürgten Kredit können keine Sanierungen finanziert werden. An welchee Kriterien ist die Förderung gebunden? // Die Gründung bzw. Übernahme des Unternehmen ns liegt maximal fünf Jahre zurück. // Das Eigenkapital kann sowohl von den Unternehmern als auch von anderen privaten p Kapitalgebern aufgebracht werden. // Das Kapital muss in Form einer Bareinlage mit Eigenkapitalcharakter eingebracht werden. // Eigenkapitalähnliche Einlagen sind dem Unternehmen auf eine Dauer von mindestens 10 Jahren zur Verfügung zu stellen, haben eine gewinnabhängige Verzinsung und sind bei Insolvenz gegenüber anderen Verbindlichkeiten des Unternehmens nachranging. Haftungsübernahme durch die aws in Form einer Ausfallsbürgschaft für einen Kredit K in Höhe des eingebrachten Eigenkapitals. Förderung bis zu 80 % Bürgschaftsübernahmee Investitionsvolumen bis zu 2,5 Mio. Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre Haftungsentgelt risikoabhängiges fixes und variables Haftungsentgelt p.a. Kosten 0,5 % einmaliges Bearbeitungsentg gelt Für den von der aws verbürgten Kreditteil sind keine Sicherheiten insbes. keine persönlichen Haftungen erforderlich. 15

19 EIGENKAPITALGARANTIEN UND HAFTUNGEN Chancenkapitalmodelll für Vorarlberg Förderwerber // Investoren, die sich mit Risikokapital an einem Unternehmen beteiligen // beim Amt der Landesregierung, Abteilung VIa: // kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg, die über // ein innovatives Produkt-und Dienstleistungsangebot mit Wachstumspotenzial verfügen, das // international vermarktungsfähig ist und // entsprechende Ertragserwartungen auf Grundlage eines nachvollziehbaren Unternehmenskonzepts vorliegen. Was wird gefördert? // Garantieübernahme für die Bereitstellung von Eigenkapital Was wird nicht gefördert? (Bsp p.) // Sanierungsfälle werden nicht gefördert // ausgeschlossen ist die Garantieübernahme für Beteiligungen // von Personen, die mit dem Beteiligungsnehmer oder zumindest einem Gesellschafter des Unternehmens im ersten oder zweiten Grad verwandt sind // innerhalb einer Firmengruppe mit identer Gesellschafterstruktur An welchee Kriterien ist die Förderung gebunden? // Einbringung des Investorenkapitals in Form einer Bareinlage mit Eigenkapitalcharakter Haftungsübernahme in Form einer Ausfallsbürgschaft Garantie // 50 % der eingebrachten Beteiligung // für ein Gesellschafterdarlehenn in gleicher Höhe wie die Eigenkapitalzufuhr // für einen Bankkredit des Beteiligungsnehmerss in maximal gleicher Höhe wie die Eigenkapitalzufuhr Garantiehöhe Laufzeit bis 2 Mio. mindestens 10 Jahre Nach 5 Jahren wird die Haftung in fünf gleich hohen Raten auf Null abgeschichtet. Garantieentgeltt 1 % des garantierten aushaftendenn Kapitals p.a. Es kann zusätzlichh eine gewinnabhängiges Entgelt vereinbart werden. 16

20 UNTERNEHMENSGRÜNDUNGG UND BETRIEBSÜBERNAHMEN Die wichtigsten Jungunternehmerförderungen auf einen e Blick IHR KONTAKT Dr. Heikee Müller Wirtschaftskammer Vorarlberg Förderservice Wichnergasse Feldkirch T 05522/ F 05522/ E mueller.heike@wkv.at Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann für die Ausführungen keine Gewähr übernommenn werden. Bei konkreten Projekten muss im Detail geprüft werden, ob die Vorausaussetzungen für f eine Förderung gegeben sind. Eine Förderberatung vor Projektbeginn P durch den Förderservice der Vorarlbergerr Wirtschaftskammer wird empfohlen. Stand: Jänner 2012

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