Seminarprogramm des vkm-bayern für das Jahr 2017

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1 Seminarprogramm des vkm-bayern für das Jahr 2017 Unser Seminarangebot wendet sich an interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und nie, sowie an die örtlichen Mitarbeitervertretungen. Die Mitgliedschaft im vkm-bayern ist dazu nicht notwendig. Seminargebühren: 140 Euro bei Ein-Tages-Seminaren 425 Euro bei Zwei-Tages-Seminaren 565 Euro bei Drei-Tages-Seminaren 745 Euro bei Vier-Tages-Seminaren Beinhaltet sind im Gesamtpaket jeweils Schulungs-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten. Diese sind auf der Rechnungstellung einzeln ausgewiesen. Anmeldemodus: Bei Interesse melden Sie sich bitte mit dem Anmeldebogen und mit der Angabe der jeweiligen Seminarnummer bzw. -titel per Fax oder schriftlich an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in der Reihenfolge der Anmeldungen bis zur Vollbelegung aufgenommen und erhalten eine Anmeldebestätigung. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung bitten wir um Einzahlung auf das dort genannte Konto. Mit der Einzahlung erhält die Anmeldung ihre Gültigkeit. Die Teilnahmebedingungen finden Sie auf unserer Homepage.! Die thematischen Inhalte zu allen benannten Seminaren finden Sie auf unserer Homepage. (Seminare 2017). Kein Anmeldebogen beiliegend? Wir senden Ihnen diesen gerne zu! Alle Inhalte auf Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen

2 Mehrtagesveranstaltungen 2017: HS 1 MVG - EKD München Schloss Fürstenried HS 2 Crash-Kurs für neue MAV Mitglieder Rummelsberg Tagungszentrum HS 3 MVG EKD/Arbeitsrechtliche Grundlagen mit einem zusätzlichen Tag Arbeitsrechtliche Grundlagen durch einen Fachanwalt Rothenburg. Wildbad HS 4 Sicher auftreten überzeugend sprechen 24./ Zeil am Main HS 5 MVG - EKD Selb Haus Silberbach HS 6 AVR- Bayern Augsburg,, Hotel am alten HS 7 Kündigungsschutz München, Schloss Fürstenried HS 8 MVG EKD Grund- und Aufbaukurs Augsburg, Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen

3 Eintagesveranstaltungen 2017 Titel Zielgruppe Datum Ort S 1 Kirchliche Dienstvertragsordnung mit Entgeltordnung und neuer Tabelle ab September Nürnberg, Caritas- Pirckheimer- Haus S 2 Mobbing wehret den Anfängen München Stadtakademie S 3 Dienstvereinbarungen Inhalte, Vorteile, schriftliche Ausgestaltung, erklärt anhand von praktischen Beispielen Augsburg, S 4 Arbeitsrecht in Kindertagesstätten MAV Nürnberg, Kita Langwasser S 5 Arbeitsrecht Grundlagen Gesetze an Beispielen gut erklärt MAV München, Stadtakademie S 6 Burnout Nürnberg, Haus Eckstein S 7 Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern AVR Bayern mit den neuen inhaltlichen Veränderungen der Tabellenstruktur Nürnberg, Caritas Pirckheimer- Haus Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen

4 Titel Zielgruppe Datum Ort S 8 Die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung MAV Augsburg, S 9 Datenschutz in der Kirchengemeinde MAV, Teamassistentinnen und Sekretärinnen Augsburg, S 10 Für Vorsitzende und Stellvertretungen Der Leitung einer MAV gerecht werden Nürnberg, Haus Eckstein S 11 nicht besetzt Augsburg, S 12 Schwerbehindertenvertretung in Kirche und nie Regelungen, Gesetze, Möglichkeiten Nürnberg, Caritas Pirckheimer- Haus S 13 Klein, aber fein Zur ganz speziellen Arbeit in kleinen MAVen (3 Mitglieder) MAV mit drei Mitgliedern Nürnberg Haus Eckstein S 14 S 15 Der EZVK Rentendurchblicker Wissenswertes zur Rente Streiten ist menschlich Effektive Wege zur Konfliktlösung MAV München Stadtakademie MAV Bayreuth, Erlöserkirche S 16 Zwischen den Stühlen Umgang mit den Erwartungshaltungen an die Mitarbeitervertretung Bayreuth, Erlöserkirche Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen

5 Solidarisieren Sie sich als Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Kirche und nie und werden Sie Mitglied im vkm-bayern! Nur gemeinsam können wir etwas erreichen! Nach Satzung schließt der Verband die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Berufsgruppen im Bereich der Evang.-Luth. Kirche und ihrer nie mit Ausnahme der Geistlichen zusammen. Im Bewusstsein der Verantwortung kirchlichen Dienstes fördert und vertritt er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzeln oder gemeinsam in Anliegen, die ihre Dienstverhältnisse betreffen. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: Förderung des Bewusstseins für die Besonderheit des kirchlichen Dienstes, Beratung und Gewährung von Rechtshilfe im Dienst-, Arbeits-, und Sozialrecht auch für die Hinterbliebenen der Mitglieder, Mitwirkung bei der Regelung der Mitarbeitervertretung und Sicherung des Rechts. Der vkm-bayern vertritt die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Arbeitsrechtlichen Kommission. Näheres zur Mitgliedschaft und zu den Zielsetzungen des Verbandes finden Sie unter: Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist unter anderem die persönliche arbeitsrechtliche Beratung die Vertretung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen bis hin zum Arbeits- und Sozialgericht der dazu benötigte Rechtsschutz Beitragssätze Gesamtbetrag im Jahr (Stand !) Auszubildende 12,20 Euro Rentnerinnen/Rentner 18,30 Euro mtl. Bruttoeinkommen bis ,50 Euro mtl. Bruttoeinkommen über ,70 Euro mtl. Bruttoeinkommen über ,20 Euro mtl. Bruttoeinkommen über ,50 Euro mtl. Bruttoeinkommen über ,70 Euro mtl. Bruttoeinkommen über ,00 Euro Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen

6 vkm Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen e.v. Mitglied im Dachverband VKM D v A n vk m - B a y e r n e. V H o o v e r s t r. 1, A u g sb u r g T e l : / Fax: h t t p : w w w. vk m- b a y e r n. d e Verbindliche Anmeldung zum Seminar des vkm-bayern Name und Nummer des Seminares:... Um die korrekte Anmeldung gewährleisten zu können, bitten wir um vollständige Angaben, möglichst in Druckschrift. Zwecks Bildung von Fahrtgemeinschaften bin ich mit der Weitergabe von Tel. und ausschließlich an die Teilnehmer des Seminares einverstanden. Betrieb/Dienststelle:... Straße:... PLZ:... Ort:... Telefon:... Name und Vorname des/der Teilnehmenden:... Privatanschrift:... Telefon (für Rückfragen):... -kontakt.:... Unterschrift: Die Teilnahmebedingungen für vkm-seminare sind Bestandteil dieser Anmeldung. Sie können auf der home page des vkm Bayern abgerufen werden. Bei Teilnehmenden von Mitarbeitervertretungenen, Kostenübernahmererklärung der Dienststelle: Die Freistellung des/der Teilnehmenden ist nach MVG geregelt. Den Mitgliedern der MAV ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der MAV erforderlichen Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubes bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren. Die Seminarkosten, bzw. Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nach Antrag von der Dienststelle übernommen ( 19 Abs. 3 MVG und 30 MVG). Die notwendige Beantragung zur Kostenübernahme erfolgt innerbetrieblich.

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