Ing. Andreas Geisler Abteilung Wohlfahrtsfonds-Immobilien Ärztekammer für Tirol

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1 Ing. Andreas Geisler Abteilung Wohlfahrtsfonds-Immobilien Ärztekammer für Tirol

2 1. Arbeitsstättenverordnung (ab ) und Arbeitnehmerinnenschutzgesetz i.d.j.g.f. 2. ÖN B1600 barrierefreies Bauen (Planungsgrundlagen für das barrierefreie Bauen) 2

3 technische Regelwerke: AschG, AStV, DOK-VO, KennV, AMVo, VbF, BSVo, DruckgaspackungVo, FlüssiggasVo, SFKVo, SVPVo, MSV, ASV 2008, VGÜ, GKV, VbA, ESV, VOLV, VEXAT, VOPST, TBO, OIB- Richtlinien, Normen, Vorschriften usw. Arbeitszeitgesetze: AZG, ARG, ARGVo, KA-AZG Verwendungsschutz: MSchG, KJBH, KJBGVo 3

4 Was regelt die AStV? - Anforderung an Gebäude - Anforderung an Arbeitsräume - baulicher Brandschutz - Fluchtwege, Verkehrswege, Notausgänge - Sanitäre Einrichtungen - Aufenthalts- und Bereitschaftsräume - Erste Hilfe: Mittel und Personen - Löschhilfen und organisatorischer Brandschutz 4

5 Die Überwachung und Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften erfolgt durch die Kontrollbehörde des Bundes. Arbeitsinspektorat (AI) 19 regionale AI s Tirol: AI f.d. 14 Aufsichtsbezirk Arzler Straße 43a 6020 Innsbruck 5

6 Aufgabe der Arbeitsinspektion ist die Unterstützung und Beratung der Arbeitgeber/innen und Überwachung sowie Einhaltung der Arbeitnehmer/innenschutzbestimmungen, Teilnahme an Verfahren, Rechtshilfe etc. Besichtigungen: - Zutrittsrecht jederzeit und unangemeldet - Zwangsmaßnahmen möglich (Gefahr in Verzug) - es dürfen auch Privatstraßen befahren und Fotos gemacht werden - Verwaltungsstrafantrag 6

7 Arbeitsstätten in Gebäuden sind alle baulichen Anlagen und Teile von baulichen Anlagen, zu denen Arbeitnehmer/innen im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Beispiel: Arbeitsräume, Gänge, Stiegenhäuser, Lager, Geräteräume, Sanitärräume und Pausenräume. Achtung: das gilt auch für Container, Bauhütten, Wohnwagen und Traglufthallen! 7

8 Arbeitsräume sind alle jene Räume, in denen sich Arbeitnehmer/innen - der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend, - während ihrer Arbeit, - im regulären Betriebsablauf aufhalten. gilt nicht für: Sanitärräume, Aufenthaltsräume etc. 8

9 Widmung: als Büro/Praxis (bei Whg. zu Büro -> Änderung des Verwendungszweckes mit Behördenverfahren notwendig! WEG Regelung im Wohnungseigentumsvertrag beachten) AStV Anforderungen (ab ): geringe körperliche Belastung (überw. sitz. Tätigkeit) z.b. Büro normale körperliche Belastung (überw. im Stehen, leicht manuell) hohe körperliche Belastung (schwere körperliche Arbeit) 9

10 Anforderung nach körperlicher Belastung: - Raumhöhe durchschnittlich: 3 m; 2,5 m (< 100 m²); 2,8 m ( m²) - Bodenfläche: m², 2 m² - Luftraum: 12, 15, 18 m³, 10 m³ - natürliche Belichtung: mind. 10% ins Freie - Sichtverbindung: mind. 5% ins Freie - Beleuchtung: entsprechend Sehaufgabe - Raumklima: C (max. 0,1 m/s), C (0,2 m/s), mind. 12 (0,35 m/s); - natürliche Lüftung: min. 2% der Bodenfläche bzw. bei mechanischer Be- und Entlüftung eine Frischluftmenge 35 m³, 50 m³, 70 m³ - spezielle Einrichtungen: Strahlenschutz, Schallschutz, Gase, Giftschrank 10

11 Raumhöhe: (3,0) 2,5 m bis 100 m² Mindestbodenfläche: 8+5 (2 m²) = mind. 13 m² Luftraum: 12 m³/an + 10 m³ / zus. Pers. ( ) = mind. 44 m³ Lüftungsquerschnitt: mind. 2% d.bf. natürliche Belichtung: mind. 10% d.bf. Sicht ins Freie: mind. 5% d.bf. Beleuchtung: entsprechend Sehaufgabe; vermeidung von Blendung, Flimmern Raumklima: C kalte Jahreszeit, 0,1 m/s max. Luftgeschwindigkeit Das gilt auch für die OrdinationsassistentInnen! 11

12 Trink- und Waschwasser (Temp; Qualität; ) Waschgelegenheit (Waschraum bei umfass. Reinig.) getrennte Toiletten für AN und Patienten (1 Toilette für je 15 AN, nach Geschlecht getrennt wenn 5 Frauen u. 5 Männer regelm. gleichzeitig anwesend, Seifenspender etc, Türe nach außen aufgehend u. von außen öffnend, Notrufreinrichtung, Vorraum) Kleiderkästen und Umkleideräume (mind. versperrbare Aufbewahrungsmöglichkeit) Erste Hilfe Kästen (Kennzeichnung, Anleitung, Erst- Helfer/innen, Sanitätsräume) 12

13 Löschhilfen: z.b.: Feuerlöscher, Löschdecken (Kennzeichnung) Fluchtweg: B = 1,0 m (bis 20 Pers.), Arbeitsraum zu Fluchtweg L = max. 10 m; Fluchtweglänge max. L = bis 40 m Fußboden,- Wand- und Deckenoberflächen aus mind. schwer brennbaren und schwach qualmenden Materialien, Sicherheits,- u. Fluchtwegbeleuchtung) jederzeit ungehindert benützbar nicht verstellt oder eingeengt (auch keine Gegenstände) Türen: mind. 0,8 m (bis 20 Pers.); 0,9 m (bis 40 Pers.) Absturzsicherungen: Höhe 1,0 m ab 60 cm Absturzhöhe; Höhe 1,10 m ab 12 m Absturzhöhe 13

14 Feuerlöscher (z.b.: alle 2 Jahre) Sicherheitsbeleuchtungen Alarmeinrichtung, Rauchmelder (z.b.: jährlich) Klima- oder Lüftungsanlage Aufzüge (betr. meist. Objektverwaltung) autom. Türen und Tore elektr. Anlagen (Elektroverteiler) Blitzschutzanlage spezielle Betriebseinrichtungen 14

15 15

16 ÖN B 1600: 2012 Was ist eine ÖNORM? Eine ÖNORM wird von Austrian Standards Institute veröffentlicht (Normungsgremien/Komitees). Normen dokumentieren den jeweils aktuellen Stand der Technik, ihre Anwendung ist freiwillig. Der Gesetzgeber kann Normen für verbindlich erklären. 16

17 ,,Planungsgrundlagen für das barrierefreie Bauen sowie,,vertiefungsnormen ÖN B für (u.a. Gesundheitseinrichtungen) Standards für bauliche Maßnahmen, um behinderte Menschen, eine sichere Nutzung von Gebäuden weitgehend ohne Hilfe zu ermöglichen. Anwendung bei Neu-, Zu- und Umbauten, um barrierefreie Bauten zu errichten (auch Bestand!) 17

18 Querschnitt Handlauf DN mm Handlauf Höhe cm (Oberkante) wenn ü. 90 cm, 2ter Handlauf auf 75 cm 18

19 vor Treppenabgängen / Stufen Aufmerksamkeitsfeld und Stufenmarkierung Markierung Kontraststufen (bis 5 St., jede St.) 19

20 stufenlose Erreichbarkeit Bewegungsfläche vor dem Aufzug 150 cm Mindestfahrkorbgröße 140/110 cm (Türe 90 cm) Bedienfeld im Aufzug cm (+Spiegel) Übereckbeladung 150/150 20

21 Sonderregelung wenn 110/140 cm nicht mögl. 21

22 Barrierefreier WC-Raum alle Anfahrtsmöglichkeiten sicherstellen! Bewegungsfläche mind. 150 cm Durchmesser Handwaschbecken max. 20 cm in Bewegungsfläche seitlich rechter Winkel frontal 22

23 Barrierefreier WC-Raum Optimum: univers. Anfahrtsmögl. zum WC-Sitz: WC-Größe 220/215 cm (B/T) 23

24 Rollstuhl Anfahrtsfläche bei Drehflügeltüren Türen müssen leicht zu öffnen sein Selbtschließung vermeiden (ausg. Brandsch.) max. Kraftaufwand Drücker 30 N max. Kraftaufwand Türöffnung 25 N sonst motorisch. unterstützt 24

25 Rampen Längsgefälle max. 6% (Ausnahme: keine andere techn. Mögl. -> bis max. 10% / 10 m) kein Quergefälle farbl. Markierung ab 6% Gef. beids. Handlauf ab 4% Gef. lichte Durchgangsbr. 120 cm 25

26 für Personenkraftwagen ausreichende Bewegungsfläche 26

27 Prüfung des Verwendungszweckes der Arbeitsstätte bei Baubehörde. Beratungsgespräch beim Arbeitsinspektorat. Detailprüfung durch Fachplaner hinsichtlich AStV, ÖN B1600 und Vertiefungsnormen, Baugesetze etc. Kostenklärung bei nachträglichen Umbauten mit VermieterIn regeln. 27

28 Broschüre der ÖAEK,,Der Weg zur barrierefreien Ordination Leitfaden Sozialministerium,,Gestaltung von Arbeitsstätten 28

29 Ärztekammer für Tirol Anichstraße Innsbruck Ing. Andreas Geisler Tel. 0512/ geisler@aektirol.at Basiswissen Arbeitsstätten 29

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