Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen
|
|
- Susanne Schwarz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen
2 Wo findet man relevante Gesetze? Bundesgesetzbuch (BGB) Buch 4- Familienrecht Abstammung Elterliche Sorge Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften Förderung der Erziehung in der Familie Hilfe zur Erziehung Andere Aufgaben der Jugendhilfe
3 1592 BGB-Vaterschaft Vater ist wer verheiratet mit Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt die Vaterschaft anerkannt hat dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist nach 1600d BGB Problem jugendliche Väter sind selten verheiratet jugendliche Väter sind sich oft nicht sicher ob sie selbst der Vater sind jugendlichen Vätern fehlt rechtliches Wissen zu ihrer Situation
4 1626a BGB- Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Besteht wenn gemeinsame Sorgeerklärung besteht die Eltern sich verheiraten das Familiengericht die elterliche Sorge übertragen hat Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge ( 1626a (3)) Problem nach 1626a (2) muss der jugendliche Vater, der nicht mit der Kindsmutter verheiratet ist, die elterliche Sorge selbst aktiv beantragen Das ist erst seit 2013 auch ohne Billigung der Mutter möglich
5 Vereinfachtes Verfahren Vaterschaft muss gesichert sein Antrag auf Übertragung der Mitsorge Mutter wird in Kenntnis gesetzt Vaterschaftstest/ Zeit! Fristsetzung zur Stellungnahme der Mutter, frühestens 6 Wochen nach der Geburt Maßstab ist hier alleinig das Kindeswohl, nicht mehr, wie zuvor, der Wille der Mutter! wertvolle Zeit Bindungsaufbau kann verloren gehen!
6 1686a BGB Umgangsrecht des leiblichen (nicht rechtlichen) Vater Interesse, anhaltend und glaubwürdig dem Wohle des Kindes dienlich, muss Umgangsrecht u. Recht auf Auskunft eingeräumt werden, gilt seit
7 Umgangsrecht ist Recht des Kindes 1684 (1) BGB Woher bekommt der jugendliche Vater diese Information? 17 SGB VIII, Recht auf Rechtsberatung Sorge/ Unterhalts-und Umgangsrecht Problem Institutionelle Rechtsberatung beim JA oder Gericht sind oft verbunden mit negativen Zuschreibungen/ Erfahrungen anerkannte Vaterschaft/ auch Umgangsrecht
8 Beistandschaft 18 SGB VIII Beratungs-und Unterstützungsanspruch Anspruchsberechtigt ist wer tatsächliche o. rechtliche Alleinsorge hat unbedingter Rechtsanspruch Problem Wie kommen Väter an diese Information? Gilt auch für Väter Bei Müttern 52 a
9 52 a SGB VIII Das Jugendamt hat einer eine Mutter, die nicht verheiratet ist, direkt nach der Geburt eines Kindes ( ) Beratung und Unterstützung insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes anzubieten
10 Problem bei 18 und 52 a 52 a Aufgabe des Jugendamts ( 2 (3) S.9 SGB VIII) JA muss aktiv auf Mutter zugehen 18 Leistung des Jugendamts ( 2 (2) S. 2 SGB VIII) Vater muss selbst aktiv werden Mutter bekommt Information! woher bekommt der jugendliche Vater die Information?
11 16 SGB VIII- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Förderung der Familie als Sozialisationsstation u. Erziehungsschwerpunkt für Kinder und Jugendliche Leistungsberechtigt ist hier jeder Vater rechtliche/ soziale/ leibliche/ jugendliche Väter Eltern des jugendlichen Vaters
12 16 (1) SGB VIII (...), Vätern, ( ) sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass ( ), Väter ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in Familien gewaltfrei gelöst werden können.
13 16 (2) SGBVIII Leistungen der Familienbildung Beratungsangebote zu Erziehungsfragen u. Entwicklung junger Menschen Familienfreizeit - u. Erholungsangebote b. B. mit erzieherischer Betreuung der Kinder, insb. belastete Familien
14 16 (3) SGB VIII und die Verbindung zu 1 (4) KKG- Frühe Hilfen Rechtsgrundlage für Frühen Hilfen Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz ( ) Vätern ( ) und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungsund Beratungskompetenzen angeboten werden
15 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, 1 (4) KKG Unterstützung der Eltern durch die staatliche Gemeinschaft, Information, Beratung, Hilfe, Vorhalten von Angeboten 16 SGB VIII u. 1-2 KKG Väter/ werdende Väter Zielgruppe/ Empfänger Entwicklung von Kindern in den ersten Lebensjahren
16 27-31 SGB VIII- Hilfe zur Erziehung Hilfe zur Erziehung Erziehungsberatung Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Sozialpädagogische Familienhilfe Problem: Ohne Sorgeberechtigung für das Kind kann keine Hilfe zur Erziehung (dieses Kindes) beantragt werden. Aber: Die Sorgeberechtigten (Eltern) des jugendlichen Vaters können Hilfe zur Erziehung beantragen um Hilfe zur Erziehung ihres Sohnes in der Rolle des jugendlichen Vaters zu bekommen. Ab dem 18 Lebensjahr als Hilfe für sich selbst zu beantragen (vgl. 41 SGB VIII)
17 9 (1-3) SGB VIII Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen Gendergerechte Angebote Bei Mädchen und Jungen unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen Benachteiligung abbauen, Gleichberechtigung fördern
18 Fazit Der Gesetzgeber benennt und berücksichtigt vermehrt explizit Väter. Jugendliche Väter, die nicht verheiratet sind haben es durch die Gesetzeslage eher schwerer mit ihren Kinder Umgang oder Personensorge zu erlangen. Es gibt im SGB VIII hinlänglich Möglichkeiten für jugendliche Väter konzipierte Angebote auf eine gesetzliche Finanzierungsgrundlage zu stellen. Es fehlt aber noch an passenden, gendergerechten Angeboten für jugendliche Väter.
19 Literaturverzeichnis Gebert, A. (2001): Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer. In: Birtsch, V./Münstermann, K./Trede, W. (Hrsg.): Handbuch Erziehungshilfen. Münster, S Kuleisa,-Binge U./Wacker A. (2013): Verfahrensbeistandschaft. In: Prenzlow R. (Hrsg.) Handbuch Elterliche Sorge und Umgang. Köln, (S ) Kunkel, P.-C. (1998): Rechtsfragen der Hilfe zur Erziehung und des Hilfeplanungsverfahrens (mit Rechtsstand vom ), URL.: (gesichtet am ) Schellhorn, W./Fischer, L./Mann, H./Kern, C. (2012): SGB VIII Kinder und Jugendhilfe. Kommentar (4. Aufl.). Köln Schiller U./Schruth, P. (2010): Junge Volljährige zwischen SGB II; VII und XII. Auszugsberatung. Berlin Trenscek, T.,/Tammen, B.,/Behlert, W., (2008): Grundzüge des Rechts. Studienbuch für Soziale Berufe. München/Basel Wasmund, S. (o. J.): SGB VIII Sozialgesetzbuch Kinder und Jugendhilfe. Berlin, URL.: VIII/1.html (gesichtet am )
Inhaltsverzeichnis. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Einleitung... 1
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XV Gesetzestext im Gesamtabdruck... XXVII Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Einleitung... 1 Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften
MehrInhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt
Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt A. Rechtsfähigkeit.............................................. 1 1 I. Grundsätze............................................. 1 1
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 7. Aktualisierung 2013 (19. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht
MehrVorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung... 47
Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 Einleitung... 47 Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften Vorbemerkung zum 1. Kapitel... 62 1 Recht auf Erziehung,
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2016 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen
MehrChristina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte interna Dieser Ratgeber wird digital produziert. Die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen garantiert stets optimale
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2017 Erscheinungsfolge:
MehrUnterhalt und Sorgerecht
Veröffentlicht auf Landkreis Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de) Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel
MehrFit for Jugendhilfe. Rechtsgrundlagen
Fit for Jugendhilfe Basisinformationen für Quereinsteiger aus anderen Systemen und Rechtskreisen Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinderund Jugendhilfe Bürgerliches Gesetzbuch
MehrGrundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit
Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit Mit 62 Übersichten, 3 Tabellen, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen 3., überarbeitete Auflage Ernst Reinhardt Verlag
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen Definitionen Ergebnisse 2 2 3 Tabellen 1. Kinder und Jugendliche am Jahresende 1991 bis 2011 unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft sowie mit Beistandschaften
MehrFrankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Johannes Münder, Jochem Baltz, Dieter Kreft, Thomas Lakies, Thomas Meysen, Roland Proksch, Klaus Schäfer, Gila Schindler, Norbert Struck, Britta Tammen, Thomas Trenczek Frankfurter Kommentar zum SGB VIII:
MehrGrundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit
Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit Mit 62 Übersichten, 3 Tabellen, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen 4., überarbeitete Auflage Ernst Reinhardt Verlag
MehrUnterhalt und Sorgerecht
Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel Unterhalt hat mein Kind Anspruch? Und was mache ich, wenn der Vater des Kindes
MehrVorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7
Inhalt Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7 A Jugendhilferecht/SGB VIII I Kurzüberblick über Grundsätze und Inhalte des Jugendhilferechts 15 1 Überblick 15 2 Das SGB VIII und der zugrundeliegende gesetzgeberische
Mehrzum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
S Y N OPSE zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern BGBl 2013 I, 795 Inkrafttreten: 19.05.2013 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander
Mehr1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am
1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998 2. Entwicklung der Rechtslage bis heute unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG 3. Ausgewählte Lösungsvorschläge
MehrWiederholungsfragen zu Teil 11
Hochschule Landshut Sommersemester 2011 Ehe- und Familienrecht Teil 12, 05.07.2011 Wie lange besteht Anspruch auf Kindergeld? Stets 18 Jahre, bei Schul- und Berufsausbildung sowie Studium u. U. auch länger,
MehrBeistandschaft Jugendamt
Alleinerziehende sind häufig von einen Tag auf den anderen auf sich alleine gestellt und haben damit mit zahlreichen Problemen und erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Vielfach geht es in diesen Situationen
MehrJugendhilfeantrag nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Kreis Offenbach Fachdienst Jugend und Familie Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) 1 Werner-Hilpert-Straße 1 63128 Dietzenbach Jugendhilfeantrag nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Was beantrage ich/wir?
MehrUND WER HILFT DEN JUGENDLICHEN VÄTERN?
UND WER HILFT DEN JUGENDLICHEN VÄTERN? Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen FRAGESTELLUNGEN Gibt es einen Bedarf
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen Revidierte Ergebnisse 2008 Erscheinungsfolge:
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales und Familie Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung. Globalrichtlinie GR J 3/06 vom
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales und Familie Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung Globalrichtlinie GR J 3/06 vom 29.11.2005 Familienförderung und -beratung im Rahmen der Jugendhilfe
MehrBeteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Dr. Hans-Jürgen Schimke
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe 1. Komplex: Allgemeine Fragen des Beteiligungsrechts von Kindern und Jugendlichen Grundprobleme der Beteiligung von Kindern
MehrFamilie als Flickendecke
Familie als Flickendecke Situation der Kinder bei Trennung der Eltern Aufenthaltsbestimmungsrecht Sorgerecht Umgangsrecht Kindesunterhalt Sorgerecht 1626 Abs. 1 BGB Die Eltern haben die Pflicht und das
MehrDr. Dag Schölper. Fachreferent & stellvertretender Geschäftsführer des BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.v.
ein Kommentar Dr. Dag Schölper Fachreferent & stellvertretender Geschäftsführer des BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.v. Zweck von Recht und Gesetzgebung Das Recht ist
MehrMitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.
MehrUnterhalt geltend machen
Unterhalt geltend machen Brauchen Sie Beratung oder Unterstützung bei der Forderung von Unterhalt? Basisinformationen Gibt es Probleme mit dem Unterhalt, besteht die Möglichkeit Beratung und Unterstützung
MehrFamilienrecht Vorlesung 12. Familienrecht. Hauptabschnitt II
Familienrecht Hauptabschnitt II Abschnitt 12 Abstammung Abschnitt 13 Allgemeine Wirkungen des Eltern- Kind- Verhältnisses 4. Februar 2010 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Feststellung der Vaterschaft
MehrJH Leistung im Zwangskontext: ein im System des Kinderschutzes angelegter Gestaltungsraum. 1666a, 1666 BGB 8a SGB VIII 1 ff KKG
Kontext: Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, hat das Jugendamt die Aufgabe, die Gefährdung durch Hilfen zur Erziehung abzuwehren. Wenn es nicht gelingt, die Eltern von einer freiwilligen Annahme solcher
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
13 UF 2/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 004 53 F 86/07 Amtsgericht Neuruppin Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Sorgerechtssache betreffend das minderjährige Kind K F, geb. am...
MehrVorgesehene wesentliche Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch durch das Bundeskinderschutzgesetz
Vorgesehene wesentliche Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch durch das Bundeskinderschutzgesetz 8a SGB VIII bisherige Fassung Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige
MehrDas Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern
Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Abstammung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Namensrecht - Unterhalt Von Dr. Martin Lohnig Universitat Regensburg 2., iiberarbeitete und erweiterte
MehrFrankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz
J. Münder D. Greese E. Jordan D. Kreft Th. Lakies H. Lauer R. Proksch K. Schäfer Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Stand: 1.4.1993 Münster 1993 Votum Verlag Inhaltsverzeichnis
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
10 WF 277/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5.3 F 274/05 Amtsgericht Frankfurt (Oder) 019 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau M R - Prozessbevollmächtigte:
MehrSorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten
Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten Stand: 13. Januar 2011 Wer bekam bisher das Sorgerecht für ein Kind, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet waren? Waren die
MehrSubsidiaritätsprinzip
Frage 1 =>Wächteramt des Staates (Art. 6 II 1 GG, 1 II SGB VIII) wird vorrangig durch unterstützende Leistungen und nicht durch Eingriffe wahrgenommen =>Jugendamt hat Schutzauftrag für Kinder =>Adressaten
MehrKindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht
Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht Sabine Heinke weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bremen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 6 1) Ehe und Familie stehen unter dem
MehrKreisjugendamt Mayen-Koblenz
Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Soziale Dienste Jugendgerichtshilfe / Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung ASD Umsetzung einzelfallorientierter Hilfen Allgemeiner Sozialdienst
MehrStellungnahme. Referentenentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern. des Zukunftsforum Familie e.v.
Zukunftsforum Familie e.v. Markgrafenstr. 11, 10969 Berlin Telefon: 030 25 92 72 8-20, Telefax: -60 info@zukunftsforum-familie.de www.zukunftsforum-familie.de Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.v.
MehrSorgerecht und Sorgepflicht
Sorgerecht und Sorgepflicht Struktur und Ausgestaltung der elterlichen Sorge und deren Folgen im Alltagsbezug Gretel Diehl Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Artikel 6 Grundgesetz (1) Ehe und Familie
Mehr7.2 Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge
Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge 85 Betrieb der Eltern oder in der Landwirtschaft ist auf die Belange des Kindes (vorrangig: Schule, Ausbildung) Rücksicht zu nehmen und sind Überforderung
MehrWir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG
Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrSTADT CHEMNITZ HINWEISE FÜR UNVERHEIRATETE ELTERN
STADT CHEMNITZ HINWEISE FÜR UNVERHEIRATETE ELTERN Chemnitzer Ratgeber für Eltern Inhalt Elterliche Sorge... 3 Alleinsorge der Mutter... 3 Gemeinsame elterliche Sorge... 4 Umgangsrecht... 5 Namensrecht...
MehrJugendhilferechtliche Fälle für Studium und Praxis
Jugendhilferechtliche Fälle für Studium und Praxis von Dr. jur. Helga Oberloskamp Professorin an der Katholischen Fachhochschule NW, Abteilung Köln und Ursula Adams Professorin an der Katholischen Fachhochschule
MehrStatistische Berichte
Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im November 2010 ISSN 1610-417X K I 8 - j / 09 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V Literaturverzeichnis...XIII
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Literaturverzeichnis...XIII A. Geschichtliche Entwicklung des Sorgerechts und des Umgangsrechts bei nichtehelichen Kindern in Deutschland I. Sorgerecht... 1 1. Das allgemeine
MehrFamilienförderung: Beistandschaft. Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft
Familienförderung: Beistandschaft Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft Im Fokus steht das Kind! Beistandschaft für Eltern Ob Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind
MehrEvangelische Hochschule Darmstadt University of Applied Sciencess. Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung
Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung 1 Zentrale Kennzeichen institutioneller Erziehungsberatung Gesetzlicher Auftrag Multiprofessionelles Team Rahmung durch öffentliche und freie Träger Leistungsvereinbarungen
MehrAnlage V 191/10 Stand,
Stand, 22.09.2010 Eckpunkte für ein gemeinsames elterliches Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern Im Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass die Regelung
MehrSGB VIII. Jugendhilfe
SGB VIII Kinderund Jugendhilfe 3., neu bearbeitete Auflage Luchterhand Vorwort Bearbeiterverzeichnis Verzeichnis der zitierten Entscheidungen Verzeichnis der Abkürzungen Seite V VI XIII XXXI Teil A: Einführung
MehrZwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise Vortrag beim Fachgespräch der Diakonie am 26. Februar 2009 in Berlin Reinhold
MehrBeurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht
Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht Möchten Sie eine Beurkundung vornehmen, z.b. über eine Unterhaltsverpflichtung, die Anerkennung der Vaterschaft, eine dazu notwendigen
MehrDas Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund
Das Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Dr. Thomas Meysen
MehrTEILBEREICH 1: ZIVILRECHT
F r a g e n k a t a l o g M o d u l 1 2 W S 2 0 1 2 / 1 3 1 TEILBEREICH 1: ZIVILRECHT 1. Welche Rechtsbeziehungen regelt das Zivilrecht? 2. Was ist der Unterschied zwischen materiellem und formellem Recht?
MehrFachtag Kooperierender Kinderschutz Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung
Fachtag Kooperierender Kinderschutz Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung - Kooperation im Kontext der Intervention und Beweissicherung - Intervention und Begleitung bei (möglicher) Kindeswohlgefährdung
MehrSTATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 16
STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 16 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2016 Zeichenerklärung Zahlenwert ist genau null (nichts vorhanden) 0 mehr als nichts, aber weniger als
MehrSTATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13
STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2013 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert
MehrSTATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14
STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2014 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert
MehrKmdschaftsrechtliche Fälle für Studium und Praxis
Kmdschaftsrechtliche Fälle für Studium und Praxis von Dr. jur. Helga Oberloskamp Professorin an der Fachhochschule Köln Dr. jur. Ansgar Marx Professor an der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel 6.,
MehrSystematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
MehrDas neue Kinder- und Jugendhilferecht
Rechtspraxis aktuell Das neue Kinder- und Jugendhilferecht Einführung Texte Materialien. 1. Auflage Das neue Kinder- und Jugendhilferecht schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrFachtag Starke Eltern Starke Kinder im DKSB Landesverband Niedersachsen Elternkurse im Netzwerk Frühe Hilfen
Fachtag Starke Eltern Starke Kinder im DKSB Landesverband Niedersachsen Cordula Lasner-Tietze, 17. September 2014 1. Anlass für die Beschäftigung mit dem Thema und Fragestellungen 2. Familienbildung gesetzliche
MehrErziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien. 5. September 2012
Erziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien 5. September 2012 Gesetzliche Grundlagen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) enthält das SGB
MehrFamilienrecht Vorlesung 11. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 12 Abstammung 21. Januar 2010 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Beseitigung der (rechtlichen) Vaterschaft des Ehemannes der Mutter Voraussetzung der Möglichkeit gerichtlicher Feststellung
MehrSozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (Vm) Kinder- und Jugendhilfe
Bearbeiterverzeichnis 7 Abkürzungs Verzeichnis 17 Literaturverzeichnis 25 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (Vm) Kinder- und Jugendhilfe In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGB1.1 S. 3134)
MehrPrävention im Sozialraum stärken
Prävention im Sozialraum stärken 1. Auswirkungen von präventiven Angeboten im Sozialraum Welche Auswirkungen haben präventive Angebote im Sozialraum? Wie bewerten Sie diese Auswirkungen? Wo sehen Sie Verbesserungsbedarf?
MehrAndré Rabini Referatsleitung Fachdienst Junge Menschen AfSD Bremen
André Rabini Referatsleitung Fachdienst Junge Menschen AfSD Bremen Allgemeine Beratung Trennungs-und Scheidungsberatung Umgangsvereinbarungen Bezirkssozialarbeit Fallsteuerung (Hilfeplanung, Monitoring)
MehrResolution des Deutschen Kinderschutzbundes zur Stärkung der Rechtsansprüche auf Frühe Hilfen
Resolution des Deutschen Kinderschutzbundes zur Stärkung der Rechtsansprüche auf Frühe Hilfen Präambel Die Unterstützung von Kindern und ihren Familien mit den Angeboten und Hilfen, die sie benötigen,
MehrKindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz
Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz 1 Ablauf Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz Mitteilungen an das Einwohneramt durch die KESB Elterliche Sorge 2 Massnahmen im Erwachsenenschutz Begleitbeistandschaft
MehrMöglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes
Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes von Dr. Katrin Lack 2012 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrAntrag auf Beratung und Unterstützung gemäß 18 SGB VIII Achtes Buch Sozialgesetzbuch - für minderjährige Kinder -
Antrag auf Beratung und Unterstützung gemäß 18 SGB VIII Achtes Buch Sozialgesetzbuch - für minderjährige Kinder - nur Unterhaltsberechnung, keine Aufforderung zur Aufnahme einer Verpflichtungsurkunde Unterhaltsberechnung
MehrInformation Ihres Jugendamtes Schwabach für Mütter, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind
Information Ihres Jugendamtes Schwabach für Mütter, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind 1. Frühe Hilfen für Eltern mit Kindern von 0 3 Jahren Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) Die
MehrEinleitung. Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes. Einleitung. Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII
Einleitung Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes Arbeit mit Hochkonfliktfamilien als Prävention von Kindeswohlgefährdung? 6./7. Oktober 2008, München Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII junge Menschen
Mehr13 SGB VIII Jugendsozialarbeit. Grundlagen Umsetzung Forderungen. 1.1 Die wesentlichen Regelungen des 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit)
13 SGB VIII Jugendsozialarbeit Grundlagen Umsetzung Forderungen 1. Gesetzliche Grundlagen 1.1 Die wesentlichen Regelungen des 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) 13 SGB VIII enthält Regelungen für die Zielgruppen
MehrSozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
Inhaltsverzeichnis Bearbeiterverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 21 Literaturverzeichnis 33 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September
MehrVortragsinhalte. 1. Sorgerechtliche Verhältnisse. Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung
Vortragsinhalte 1. Sorgerechtliche Verhältnisse Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung 2. Adoptionsrecht Stiefkindadoption Stiefkindkettenadoption (Entscheidung
MehrJugend-, Familien- und Betreuungsrecht für die Soziale Arbeit
Grundwissen Soziale Arbeit 9 Jugend-, Familien- und Betreuungsrecht für die Soziale Arbeit Bearbeitet von Prof. Dr. Walter Röchling 1. Auflage 2012. Buch. 224 S. Softcover ISBN 978 3 17 021093 6 Format
MehrFörderung der Erziehung in der Familie ( 16 bis 21 SGB VIII)
Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 bis 21 SGB VIII) 16 SGB VIII: Familien(bildungs)arbeit 16 SGB VIII: Familien(bildungs)arbeit 1. Zielgruppe 2. Ziele 3. Methoden/Arbeitsweisen 4. Netzwerke/Kooperationen
MehrKinderschutz. als Frühe Hilfen ( 1 KKG) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit
Kinderschutz als Frühe Hilfen ( 1 KKG) Veranstaltung Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arnsberg 10.07.2017 Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management
MehrJugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz
Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Regensburger Fachtagung Frühe Hilfen Kooperativ Bindungen stärken und Kinder schützen 16. April 2015 Prof. Dr. Barbara Seidenstücker 1 Inhalte 1 2 3
MehrLokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung
Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz Einführung Der Fall Kevin - K. geboren am 23.01.2004 - KM war drogenabhängig und substituiert, HIV-positiv, Hepatitis C, insgesamt 7 Jahre Haft,
MehrWelche Rolle spielt das Jugendamt in Kindschaftssachen?
JUDr. ANDREAS MICHEL Rechtsanwalt Zugl. Fachanwalt für Familienrecht Zugl. Fachanwalt für Strafrecht Zugl. Zertifizierter Verfahrensbeistand Sedanstrasse 4 D - 83022 Rosenheim Telefon: +49 (0) 80 31 /
MehrStellungnahme von VÄTER e.v. zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Neufassung der elterlichen Sorge.
Stellungnahme von VÄTER e.v. zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Neufassung der elterlichen Sorge. Mit Beschluss vom 21.07.2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung des 1626 a BGB für
MehrKinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrSozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Auszug 1
Sozialgesetzbuch Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe Auszug SGB VIII 259 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Auszug 1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September
MehrSozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Auszug 1
Sozialgesetzbuch Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe Auszug SGB VIII 259 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Auszug 1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September
MehrInformationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind Jugendamt Vorbemerkung Durch die Reform des Kindschaftsrechts sind mit Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. April (Erbrechtsgleichstellungsgesetz)
MehrFrühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen
Vortrag am 11.10.2017 im Rahmen der Veranstaltung Bildung von Anfang an - Frühe Hilfen für (neu) zugewanderte Familien und Kinder Frühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen Angebote
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichtes 2012 K V 8 j/12 Inhalt Seite Vorbemerkungen
MehrFachstelle Kinderschutz im im November Februar
Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und
MehrRechtsanspruch auf Kinder- und Jugendarbeit?
Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendarbeit? aej-fachgespräch, Berlin 5.9.2011 Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen Gliederung 1. Funktion von Rechtsansprüchen im öffentlichen Recht 2. Rechtsansprüche
Mehrzu den im oben genannten Antrag enthaltenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner Freie Universität Berlin Arbeitsbereich Sozialpädagogik Schleswig- Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121 241717 Kiel Arnimallee 12 14195 Berlin E-Mail
Mehr