Dipl.-Ing. Herbert Horn - Dipl.-Ing. Alois Haider Dipl.-Ing. Paul Jobst Lastannahmen nach Eurocode 1. Eurocode 1

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1 Dipl.-Ing. Herbert Horn - Dipl.-Ing. Alois Haider Dipl.-Ing. Paul Jobst Übersicht Eurocodes Grundlagen der Tragwerksplanung ÖN EN 1990 Nutzlasten & Eigengewichte ÖN EN/B Brandeinwirkungen ÖN EN/B Schneelasten ÖN EN/B Windlasten ÖN EN/B Temperatureinwirkungen ÖN EN/B Einwirkungen während der Bauausführung ÖN EN/B Eurocode 1 Einwirkungen auf Tragwerke und die nationalen Festlegungen, Gültigkeit und rechtliche Auswirkungen Ziele und Inhalte Eurocodes und ihre nationalen Anwendungen unter besonderer Beachtung der Einwirkungen auf Tragwerke.? Allgemeine Einwirkungen - Eigengewichte? Nutzlasten? Schneelasten? Windlasten? Brandlasten? Temperatureinwirkungen? Außergewöhnliche Einwirkungen? Verkehrslasten auf Br ücken Praktische Beispiele, Änderungen zu den bisherigen Önormen, ihre Gültigkeit bei Neu- und Umbauten und die rechtlichen Auswirkungen. Außergewöhnliche Einwirkungen ÖN EN/B

2 Eurocodes Allgemeines 1 Eurocodes sind eine Gruppe europäischer Normen für das Bauwesen, deren Erstellung von der EU-Kommision Mitte der 1970er Jahre in Angriff genommen wurde. Artikel 100 der Römischen Verträge 1957 und Einheitliche Europäische Akte(EEA) verpflichtet Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes zu treffen Ziel: Beseitigung technischer Handelshindernisse 1990 Beschluss zur Ausarbeitung und Veröffentlichung der EUROCODES der europäischen Normungsorganisation CEN zu übertragen

3 Eurocodes Allgemeines 2 Gründung des technischen Komitees CEN/TC 250 Structural Eurocodes für die Erstellung der Eurocodes Mitte 1990 > erste Generation der Eurocodes als Europäische Vornormen veröffentlicht Vornorm ÖNORMEN ENV 199x Ende der 1990er Jahre: Überarbeitung der Vornormen > Ergebnis sind die Eurocodes, die als europäische Normen (EN) in Österreich als ÖNORM EN veröffentlicht werden Österreich ist als Mitglied der europäischen Normungsorganisation CEN verpflichtet, europäische Normen in das nationale Regelwerk zu übernehmen

4 Eurocodes Allgemeines 3 Europäische Normen dienen auch der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Kommission/Rates z.bsp.: Bauprodukterichtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Bauprodukte Sektoren-Vergaberichtlinie zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste Vergaberichtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge

5 Verpflichtung zur Einhaltung der umgesetzten Eurocodes 98 Abs 2 BVergG: 2006 Unbeschadet der verbindlich festgelegten, gemeinschaftsrechtskonformen nationalen technischen Vorschriften sind technische Spezifikationen festzulegen 1. unter Beachtung nachstehender Rangfolge: a) Nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, b) Europäische technische Zulassungen, c) Gemeinsame technische Spezifikationen, d) Internationale Normen und andere technische Bezugsysteme, die von den europäischen Normungsgremien erarbeitet wurden,...

6 Eurocodes als Stand der Technik Eurocodes werden im Regelfall den Stand der Technik darstellen, da sie in eigenen Önormen umgesetzt werden Technische Önormen stellen nach der Judikatur eine Zusammenfassung üblicher Sorgfaltsanforderungen an den Werkunternehmer dar, sodass dieser daher verpflichtet ist, die dort für den Regelfall vorgesehenen Maßnahmen einzuhalten

7 OIB-Richtlinie 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Punkt Die Zuverlässigkeit der Tragwerke hat den Anforderungen gemäß ÖNORM EN 1990 zu genügen OIB Richtlinien dienen der Vereinheitlichung der nationalen Bauvorschriften der Bundesländer und werden/sind in den Neufassungen eingearbeitet

8 Kärntner Bauvorschriften 1 Anforderungen 1) Vorhaben müssen den Anforderungen der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit, des Brandschutzes, der Hygiene, der Gesundheit und des Umweltschutzes, der Nutzungssicherheit, des Schallschutzes, der Energieeinsparung und des Wärmeschutzes, des Verkehrs, der Zivilisation sowie des Landschaftsbildes und des Ortsbildes nach den Erkenntnissen der Wissenschaften, insbesondere der technischen Wissenschaften entsprechen. 2) für Vorhaben dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die den Anforderungen des 27 der Kärntner Bauordnung 1996 entsprechen 3) Bei der Ermittlung des Standes der technischen Wissenschaften ist auf die entsprechenden Önormen, andere gleichwertige technische Regeln einer Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sowie auf Gutachten des Österreichischen Institutes für Bautechnik bedacht zu nehmen.

9 Dipl-Ing. Herbert Horn - Dipl.-Ing. Alois Haider Dipl.Ing. Paul Jobst Übersicht Eurocodes Grundlagen der Tragwerksplanung ÖN EN 1990 Nutzlasten & Eigengewichte ÖN EN/B Brandeinwirkungen ÖN EN/B Schneelasten ÖN EN/B Windlasten ÖN EN/B Temperatureinwirkungen ÖN EN/B Einwirkungen während der Bauausführung ÖN EN/B Außergewöhnliche Einwirkungen ÖN EN/B Müssen die Eurocodes bereits angewendet werden? ON Richtlinie 21990:2008 Mit 31. Mai 2009 ist die Koexistenzperiode ausgelaufen. d.h. es sind nur mehr die Eurocodes anzuwenden Önormen EN 199x und die nationalen Anhänge ÖNORM B 199x

10 ONR 21990:2008 Eurocodes Anwendung in Österreich Diese ONR wurde im Arbeitskreis... Erarbeitet und regelt die Anwendung von Normen, die zur Planung, Bemessung und Berechnung im Ingenieurbau herangezogen werden. Insbesondere basiert sie auf dem Grundsatz, dass Normenpakete prinzipiell als geschlossene Einheiten anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass ein Mischen der Normen der Reihe ÖNORM B 4xxx mit Normen der Reihe ÖNORM EN 199x und ÖNORM B199x sowie Dokumente der Reihe VORNORM ÖNORM ENV 199x grundsätzlich zu vermeiden ist. Stellt für Bestandstragwerke ein erhebliches Problem dar: Daher wurde für bestehende Brückentragwerke eine eigene ONR Regel geschaffen.

11 ONR 21990:2008 Eurocodes Anwendung in Österreich Für die Bauausführung ist der Stand der Technik zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides maßgebend > Eindeutig bei Neubauten > Wie ist jedoch bei Um- und Zubauten vorzugehen?

12 Umbau von Bestandsobjekten : >derzeit keine einheitlichen Regelungen oder Vorgaben für Hochbauten: Merkblatt vom Magistrat der Stadt Wien MA 37 Baupolizei (MA37- Allg.12192/2008) Statische Vorbemessung

13 Merkblatt MA37 statische Vorbemessung 1 II. Statische Vorbemessung bei Änderungen in/an bestehenden Bauwerken 1. Umfang / Qualifizierung der geplanten Änderung Bei Bauvorhaben in/an bestehenden Bauwerken ist zu unterscheiden zwischen einer unmaßgeblichen Änderung; hiezu zählen grundsätzlich bauliche Änderungen, Umbauten und Dachgeschossausbauten in Leichtbauweise ohne maßgebliche Lasterhöhung sowie unmaßgebliche Nutzungsänderungen und einer maßgeblichen Änderung; eine solche ist grundsätzlich gegeben bei einer maßgeblichen Lasterhöhung und/oder einer maßgeblichen Volums- bzw. Nutzflächenvergrößerung (Aufstockung) und/oder einer maßgeblichen Nutzungsänderung (Erhöhung der Sicherheitsklasse) und/oder einer maßgeblichen Änderung der Tragstruktur;

14 Merkblatt MA37 statische Vorbemessung 2 2. Sicherheitstechnische Anforderungen Bei unmaßgeblichen Änderungen darf aus statisch konstruktiver Sicht die gegebene Sicherheit nicht verschlechtert werden. Allenfalls sind geeignete, nachzuweisende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen, sodass die Sicherheit des Gebäudes nach der Änderung mindestens jener vor der Änderung entspricht. Voraussetzung dabei ist, dass die relevanten Bauteile (Decken, Träger, Wände, Stützen) tragfähig sind, das Bauwerk zumindest in einem gebrauchstauglichen Zustand ist und beides nachgewiesen wird. Bei maßgeblichen Änderungen von Gebäuden ist hingegen grundsätzlich die Gebrauchstauglichkeit und die Tragsicherheit entsprechend einem Neubau herzustellen und nachzuweisen.

15 Übersicht Eurocodes Grundlagen der Tragwerksplanung ÖN EN 1990 Nutzlasten & Eigengewichte ÖN EN/B Brandeinwirkungen ÖN EN/B Schneelasten ÖN EN/B Windlasten ÖN EN/B Temperatureinwirkungen ÖN EN/B Einwirkungen während der Bauausführung ÖN EN/B Außergewöhnliche Einwirkungen ÖN EN/B EN1990: EUROCODE 0 Grundlagen der Tragwerksplanung EN1991: EUROCODE 1 Einwirkungen auf Tragwerke EN1992: EUROCODE 2 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahlbetonbauten EN1993: EUROCODE 3 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahlbauten EN1994: EUROCODE 4 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahl-Beton-Verbundbauten EN1995: EUROCODE 5 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauten EN1996: EUROCODE 6 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Mauerwerksbauten EN1997: EUROCODE 7 Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik EN1998: EUROCODE 8 Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben EN1999: EUROCODE 9 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Aluminiumkonstruktionen

16 Übersicht Eurocodes Grundlagen der Tragwerksplanung ÖN EN 1990 EUROCODE 0 Grundlagen der Tragwerksplanung EUROCODE 1 Einwirkungen auf Tragwerke Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit Einwirkungen Nutzlasten & Eigengewichte ÖN EN/B EN Nutzlasten & Eigengewichte EN Brandeinwirkungen EN Schneelasten EN Windlasten Brandeinwirkungen ÖN EN/B Schneelasten ÖN EN/B Windlasten ÖN EN/B EN Verkehrslasten auf Brücken EN Temperatureinwirkungen EN Einwirkungen während der Bauausführung EN Einwirkungen auf Kranbahnen EN Außergewöhnliche Einwirkungen EN Einwirkungen auf Silos und Flüssigkeitsbehälter Temperatureinwirkungen ÖN EN/B Einwirkungen während der Bauausführung ÖN EN/B Außergewöhnliche Einwirkungen ÖN EN/B EUROCODE 2 Stahlbetonbauten EUROCODE 3 Stahlbauten EUROCODE 4 Stahl-Beton-Verbundbauten EUROCODE 5 Holzbauten EUROCODE 6 Mauerwerksbauten EUROCODE 9 Aluminiumkonstruktionen EUROCODE 7 Geotechnik EUROCODE 8 Erdbeben Baustoffspezifische Berechnung und Bemessung Gründungen außergewöhnlich

17 Übersicht Eurocodes Grundlagen der Tragwerksplanung ÖN EN 1990 Anwendung in Österreich mittels nationaler Anhänge Nutzlasten & Eigengewichte ÖN EN/B Brandeinwirkungen ÖN EN/B Schneelasten ÖN EN/B Windlasten ÖN EN/B Temperatureinwirkungen ÖN EN/B EN 1990 Grund - lagen der Tragwerks planung Österreich Nationaler Anhang B 1990 Einwirkungen während der Bauausführung ÖN EN/B Außergewöhnliche Einwirkungen ÖN EN/B

18 Übersicht Eurocodes Grundlagen der Tragwerksplanung ÖN EN 1990 Nutzlasten & Eigengewichte ÖN EN/B Brandeinwirkungen ÖN EN/B Schneelasten ÖN EN/B Windlasten ÖN EN/B Temperatureinwirkungen ÖN EN/B Einwirkungen während der Bauausführung ÖN EN/B Außergewöhnliche Einwirkungen ÖN EN/B Eurocode 0 ÖN EN 1990

19 Übersicht Eurocodes Grundlagen der Tragwerksplanung ÖN EN 1990 Nutzlasten & Eigengewichte ÖN EN/B Brandeinwirkungen ÖN EN/B Schneelasten ÖN EN/B Windlasten ÖN EN/B Temperatureinwirkungen ÖN EN/B Eurocode 0 Inhalt EN Allgemeines 2. Anforderungen 3. Grundsätzliches zur Bemessung mit Grenzzuständen 4. Basisvariable 5. Statische Berechnung und versuchsgestützte Bemessung 6. Nachweisverfahren mit Teilsicherheitsbeiwerten Anhang A.1 (normativ) Anwendung im Hochbau Anhang B (informativ) Behandlung der Zuverlässigkeit im Bauwesen Einwirkungen während der Bauausführung ÖN EN/B Außergewöhnliche Einwirkungen ÖN EN/B Anhang C (informativ) Grundlagen für die Bemessung mit Teilsicherheitsbeiwerten und die Zuverlässigkeitsanalyse Anhang D (informativ) Versuchsgestützte Bemessung

20 Eurocode 0 ÖN EN 1990 Status und Gültigkeit der Eurocodes Die Eurocodes liefern Einzelbauteile, allgemeine Regelungen für den Entwurf, die Berechnung und Bemessung von vollständigen Tragwerken und Einzelbauteilen, die sich für die üblichen Anwendungen eignen. Sie treffen auf bewährte Bauweisen und Aspekte neuartiger Anwendungen, enthalten aber keine Regelungen für ungewöhnliche Konstruktionen oder Sonderlösungen, wofür es erforderlich ist Experten zu Rate zu ziehen.

21 Eurocode 0 ÖN EN 1990 EN 1990: 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich (1)EN 1990 legt Prinzipien und Anforderungen für die Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit von Tragwerken fest, beschreibt die Grundlagen der Tragwerksplanung einschließlich der Nachweise und gibt Hinweise zu den anzuwendenden Zuverlässigkeitsanforderungen. (2)EN 1990 gilt in Verbindung mit den EN 1991 bis EN 1999 für die Tragwerksplanung von Bauwerken des Hoch- und Ingenieurbaus und schließt geotechnische Aspekte, die Brandschutzbemessung, die Bemessung für Erdbeben sowie Gesichtspunkte für die Ausführung und für Tragwerke mit befristeter Standzeit ein. (3)EN 1990 kann auch für die Tragwerksplanung mit Baustoffen und Einwirkungen herangezogen werden, die nicht in den EN 1991 bis EN 1999 geregelt sind. (4)EN 1990 kann auch zur Beurteilung des Tragverhaltens bestehender Bauwerke, bei Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen oder bei beabsichtigten Nutzungsänderungen verwendet werden.

22 Eurocode 0 ÖN EN 1990 EN 1990: 1. Allgemeines 1.3 Annahmen (1)Die mit Prinzipien und Anwendungsregeln verfolgten Bemessungsziele werden erreicht, wenn die Annahmen, die in der EN 1990 bis EN 1999 genannt werden, zutreffen. (2)Die allgemeinen Annahmen für EN 1990 sind: -Die Wahl des Tragsystems und die Tragwerksplanung werden von dafür entsprechend qualifizierten und erfahrenen Personen durchgeführt. -Die Bauausführung erfolgt durch geschultes und erfahrenes Personal -Sachgerechte Aufsicht und Güteüberwachung werden während der Bauausführung sichergestellt, z.bsp. bei der Tragwerksplanung, der Fertigung und auf der Baustelle -Die Verwendung von Baustoffen und Erzeugnissen erfolgt entsprechend den Angaben in EN 1990 oder EN 1991 bis EN 1999 oder den maßgebenden Ausführungsnormen, Werkstoff- und Produktnormen. - das Tragwerk wird sachgemäß instand gehalten. - das Tragwerk wird entsprechend den Planungsannahmen genutzt

23 Eurocode 0 ÖN EN 1990 EN 1990: 2. Anforderungen 2.1 Grundlegende Anforderungen (1)P Ein Tragwerk ist so zu planen und auszuführen, dass es während der Errichtung und in der vorgesehenen Nutzungszeit mit angemessener Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit -den möglichen Einwirkungen standhält und -die geforderten Gebrauchseigenschaften behält. (2)P Bei der Planung und der Berechnung des Tragwerks sind -ausreichende Tragfähigkeit, -Gebrauchstauglichkeit und -Dauerhaftigkeit zu beachten. (3)P Im Brandfall muss für die geforderte Feuerwiderstandsdauer eine ausreichende Tragsicherheit vorhanden sein. (4)P Ein Tragwerk ist so auszubilden und auszuführen, dass durch Ereignisse wie -Explosionen -Anprall oder -menschliches Versagen Keine Schadensfolgen entstehen, die in keinem Verhältnis zur Schadensursache stehen Die vorgenannten Ereignisse und Gefährdungen sind für jedes Projekt mit dem Bauherrn und der zuständigen Behörde festzulegen.

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