MARKTNEWS Markt-, Strassen-, Wanderhandel Marktviktualienhändler. Wiener Vormerkung 2015

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1 MARKTNEWS Markt-, Strassen-, Wanderhandel Marktviktualienhändler Wiener Vormerkung 2015 Viele Kolleginnen und Kollegen nahmen am 8. und 9. Jänner die Gelegenheit zur Vormerkung von Marktplätzen wahr. Marktgremium info exclusiv 005a/2015

2 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 2 Serviceecke Biete Verkaufsstand in bester Zentraler Lage in Schwechat, zurzeit von einer Großbaustelle Alanovaplatz / Friedhofstraße umgeben (Eigentumswohnungen) sucht langfristig tüchtigen Nachfolger! Der 14 m große mobile Verkaufsstand (Kiosk) war 37 Jahre als Imbissstand aktiv, und wird nun ab 2015 Miet- und Pachtfrei (NÖ- Gebrauchsabgabe), gegen eine geringe fünfstellige Investitionsablöse übergeben! Info unter : Tel Verkaufshütte 6 m Länge, Tiefe 1,60 m, Höhe vorne 2,40 m und hinten 2 m. Sehr massiv gebaut. Dach zusätzlich mit grünen Lkw-Planen, auch zum Aufstellen für längere Zeit (Weihnachtsmarkt etc.). Einzelteile à 1,50 m, daher leicht zu transportieren. Die Hütte kann man auch getrennt als zwei Einzelne aufstellen (3 m). Nähere Auskunft unter der Tel: 0664/ Fassverkaufsanhänger Marke Humer, Erstzulassung 06/2011, Gesamtmasse kg, hzgm kg, Fass Liter, mit Verkaufspult, Stellagen, Beleuchtung, Strom. VP 8.199,, Auskünfte unter Tel.: 0676/ Marktstand am Meiselmarkt (H8) günstig zu verkaufen. Getränke und Lebensmittel, mit zwei Magazinen, auch Schanigarten möglich. Auskünfte unter Tel.: 0664/ oder 0699/ Italienische Marktmarkise, elektrisch betrieben, passend für alle Kastenwägen ab mittlerem Radstand, Länge: 10 m, Tiefe: 5 m; 6 Jahre alt, VB 5.500,, Tel.: 0676/ Popcorn-Automat, ev. mit Zubehör, sofort betriebsbereit, größeres Format, 220 V, Tel.: 0699/ INHALTSVERZEICHNIS 3 Neues aus dem Landesgremium Wien des Markt-, Straßen- und Wanderhandels 6 Grundumlagen Neue Kolleginnen und Kollegen im Landesgremium 306 Wien 9 Neues aus der Berufsgruppe der Marktviktualienhändler 10 Simple, stressfreie Ladezonensuche: WK Wien präsentiert neue App 11 Ab 2015 ist nur noch das Formular L34 EDV, Version 2.0 gültig 11 Schwarzes Brett grundsätzlich keine Haftung des Händlers für unbefugte Gewerbeausübung 14 Immissionsschutzgesetz Luft Abgasklassenkennzeichnung 16 Arbeitsstätten Tragbare Feuerlöschgeräte 18 Kleinunternehmen sind das Rückgrat des Handels! 19 EPU-Workshops 20 Bundesgremium und Landesgremien des Markthandels 21 Neues aus dem Bundesgremium 22 Neues aus dem Landesgremium Oberösterreich 23 Märktenachrichten 29 Löschungen von Gewerbeberechtigungen Stand am Floridsdorfer Markt günstig abzugeben, ca. 55 m 2, Klimaanlage, Lebensmittel, Tel.: 0650/ Restsortiment ca Stück, Nachtwäsche, Damen- und Herrenpullover, Hemden, Strumpfware etc. Preis auf Anfrage, Tel.: 0664/ Herr Ing. Sterba. Mercedes-Benz 515 CDI Verkaufswagen mit Anhänger, beides Erstzulassung 04/2007, km, Preis netto ,. Nähere Auskunft office@nutzfahrzeugehase.at frage, Tel.: 0681/ oder z.chyfi@drei.at Lager am Brunnenmarkt, Lagerfläche ca. 100 m 2 sowie 10 m 2 gekühlte Lagerfläche zur Untermiete zu vermieten, Preis 18, pro m 2 bzw. 100, pro Palette im Kühlraum inkl. 20 % USt. pro Monat. Nähere Auskunft Herr Brunnmair Tel.: 0650/ Suche Chiffre-Nr.: Asian-Lebensmittelshop-Betreiber sucht ergänzende/n Kooperationspartner/in. Führe einen Shop mit Restsortiment Modeschmuck Fingerringe aus Metall und Edelsteinen, Preis auf Anasiatischen Lebensmitteln inkl. Gastronomie in einer Wiener Einkaufsstraße (5. Bezirk, gut frequentierte Lage). Um das Sortiment zu erweitern und attraktiver für unsere Kunden zu gestalten, suchen wir eine/n interessierten Geschäftspartner/in optimal aus dem Bereich Handel (Lebensmittel, Accessoires, Mode- und Freizeitartikel, passende ergänzende Produkte, etc.). Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das POOL Kooperations-Service, Tel.: 01/ , pool@wkw.at oder Web:

3 3 Neues aus dem Landesgremium Wien des Markt-, Straßen- und Wanderhandels Spiola nes Derfler, bedanken. Auch dem Marktamtsleiter OAR Andreas Weber möchte ich meinen Dank ausdrükken, der die schnelle Umsetzung ermöglichte. Ich bin sicher, dass die Geschäfte der neuen Marktparteien gut anlaufen werden. Eine weitere positive Neuerung sind die praktischen Tragtaschen, die das Landesgremium finanziert hat und die von den Kunden sehr gut angenommen werden. Die Taschen wurden schon des Öfteren gesichtet, Es freut mich sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass es am Hannovermarkt von nun an fünf zusätzliche Marktfahrerplätze geben wird. Diese fünf Plätze sind der Initiative des Gremiums zu verdanken. Wir reagierten so schnell wie möglich auf die vermehrte Nachfrage der Konsumenten. Somit sind diese Plätze nicht nur ein großer Gewinn für Sie als Marktfahrer, sondern auch für die zukünftige Kundschaft. Ich möchte mich herzlich für die gute Zusammenarbeit beim Bezirksvorsteher des 20. Bezirks, Herrn Hanzum Beispiel in der U-Bahn. Die gute Verarbeitung und das ansprechende Design der Taschen sind dabei ein wichtiger Grund für die häufige Nutzung. Die Tragtaschen sind damit zu einem hervorragenden Werbeprodukt für den Wiener Markthandel geworden, wodurch der Sinn und Zweck der Taschen-Aktion bestens erfüllt wird. Die Umbauarbeiten am Naschmarkt schreiten plangemäß voran. Die Arbeiten haben dieses Jahr sogar noch AMD Gremialobmann KommR Akan Keskin 0664/ Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sackerlverteilung am Naschmarkt.

4 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 4 vor dem geplanten Baubeginn am 15. Jänner begonnen. Der letzte Teil der Bauarbeiten liegt zwischen der Faulmanngasse und dem Verkehrsbüro. Mit dem Abschluss dieses Teilabschnittes ist daher voraussichtlich im Sommer dieses Jahres zu rechnen. Während der gesamten Umbauphase habe ich mit den Markthändlern Rücksprache gehalten und war auch bei vielen Verhandlungen und Bauphasenbesprechungen persönlich anwesend, bei denen ich die Händler unterstützt habe. AMD Besonders gerne teile ich Ihnen mit, dass es dem Wiener Landesgremium gelungen ist, die jährliche Grundumlage um bis zu 35 Euro zu senken. In Zeiten steigender Ausgaben, die auch den Markthandel stark unter Druck setzen, ist dies eine deutliche Verbesserung. Sie konnte nur durch KommR Akan Keskin beim Früchteparadies. die durchdachte Umstrukturierung der Arbeitsbereiche innerhalb der Gremiengruppe erreicht werden, die zu einer erheblichen Kostenreduktion führten. Wir wollen Ihnen zeigen, wie sparsam wir gewirtschaftet haben. Deshalb sehen Sie auf den nachfolgenden Seiten eine Auflistung der Umlagenbeiträge, die für ihr Unternehmen zutreffen. AMD Konsumentin mit unserem Sackerl. Ela Musheyev und Obmann KommR Akan Keskin.

5 5 Eine beträchtliche Leistung hat das Landesgremium auch beim Bauprojekt Post am Rochus erreicht. Dieses Projekt tritt nun in die Umsetzungsphase. Am 16. Februar wird mit den etwa 6 8 Wochen dauernden Abbrucharbeiten des an den Markt angrenzenden Postgebäudes begonnen. In dieser Zeit wird es zu Beeinträchtigungen des Marktbetriebes kommen. Dem Landesgremium war es deshalb ein Anliegen, dass die Marktparteien in dieser Zeit keine Marktgebühr bezahlen müssen. In Verhandlungen mit der Post AG und mit Unterstützung der Marktamtsdirektion ist dies tatsächlich gelungen und die Post AG wird 2 Monatsbeträge der Marktgebühr übernehmen. Den Standbetreibern wird in diesem Zeitraum 2 Monate lang keine Marktgebühr vorgeschrieben. Im Namen der Marktgemeinschaft des Rochusmarktes bedanke ich mich sehr herzlich bei den Vertretern der Post AG, Frau Mag. Dumerte und Herrn Ing. Schandl. Auch dem Dezernatsleiter der Wiener Märkte, Hrn. OAR Horak, danke ich für das verständnisvolle Entgegenkommen. In Wien entsteht zurzeit der neue Stadtteil Seestadt Aspern auf einer Fläche von 2,4 Millionen Quadratmetern. Es wird eine große Zahl von Bildungseinrichtungen, vielen Grünflächen, Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten in dieser Kleinstadt innerhalb der Weltmetropole geben. Zu jeder Stadt gehört aber auch ein Marktplatz: Deshalb hat das Gremium sehr früh begonnen, Vorgespräche zu führen, um in der Seestadt einen neuen Marktplatz zu etablieren. Mittlerweile befinden wir uns sogar in der Detailphase für einen zukünftigen Markt, der die Nahversorgung der mehr als Bewohner sichern soll. Seit 2014 gibt es auf Anregung der Konsumentenstadträtin Sandra Frauenberger die Zeitschrift Markt & Vielfalt. Wer mehr über die Vielfalt der Wiener Märkte wissen will, kann die Zeitschrift kostenlos abonnieren über den Postweg an Redaktion wien.at, Postfach 7000, 1110 Wien, Kennwort: Abo-Bestellung oder online auf Die nächste Ausgabe gibt es im Februar. Zum Abschluss möchte ich Sie bitten, von 24. bis 26. Februar, Ihre Stimme bei der Wirtschaftskammerwahl abzugeben. Unterstützen Sie Ihre Interessensvertretung. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Durchsetzungskraft Ihrer Wirtschaftskammer! Mit kollegialen Grüßen, KommR Akan Keskin

6 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 6 Landesgremium Wien des Markt-, Straßen- und Wanderhandels (306) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Markt-, Straßen- und Wanderhandels vom 14. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): 135,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: 270,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2015 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn die Berechtigung das ganze aktuelle Kalenderjahr ruhend gemeldet ist, die Grundumlage 2015 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2015, ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten. Marktfahrer Für alle Marktfahrer (einschließlich jener mit Obst, Gemüse, landwirtschaftlichen Produkten, Christbäumen, Reisig und ähnlichen Waren) sowie für alle Markthändler mit fixen Standorten auf Wiener Märkten (ausgenommen Marktviktualienhändler) wurde die Grundumlage 2015 wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): 150,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: 300,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2015 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn die Berechtigung das ganze aktuelle Kalenderjahr ruhend gemeldet ist, die Grundumlage 2015 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2015, ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten. Für Inhaber von standortgebundenen Einzelhandelsberechtigungen, deren Ausübungsberechtigungen sich bis höchstens 14 Tage im Jahr erstreckt (standortgebundene Christbaum-einzelhändler, standortgebundene Gewerbeberechtigungen für den Allerheiligenmarkt u.ä.), wurde die Grundumlage 2015 wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): 126,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: 252,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2015 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn die Berechtigung das ganze aktuelle Kalenderjahr ruhend gemeldet ist, die Grundumlage 2015 in halber Höhe festgesetzt.

7 7 Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2015, ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten. Marktviktualienhändler Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): 195,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: 390,00 Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn die Berechtigung das ganze aktuelle Kalenderjahr ruhend gemeldet ist, die Grundumlage 2015 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2015, ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten. Für die Bezieher temporärer Märkte wird die Grundumlage 2015 wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): 183,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2015 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn die Berechtigung das ganze aktuelle Kalenderjahr ruhend gemeldet ist, die Grundumlage 2015 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2015, ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten. Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2015 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: 366,00 *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2015 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss fasst.!! Zeitung zu spät??? Meldung an die Post!!! Das Fachblatt wird aus Kostengründen im Massenversand verschickt. Sollte die Zustellung regelmäßig zu spät erfolgen, empfehlen wir, dies Ihrem zuständigen Postamtsleiter zu melden. Er wird sodann veranlassen, dass ihm Ihre Post für einige Wochen vorgelegt wird, was in der Regel zu einer raschen Abhilfe führt.!!

8 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 8 Neue Kolleginnen und Kollegen im Landesgremium 306 Wien Als neue Mitglieder in unserem Gremium möchten wir ganz herzlich willkommen heißen: A B D E H I J Ablak Fazil 1200 Wien, Hannovermarkt Stand Achmetova Shachida 1100 Wien, Otto-Probst-Straße Agartalla KG 1160 Wien, Koppstraße Ahmed Ahmed 1200 Wien, Hannovermarkt Stand Akay Alpay 1110 Wien, Lorystraße Akay Bianca 1100 Wien, Puchsbaumplatz Akkök Sadi, Dipl.-Ing Wien, Sechshauser Straße Amidov Serap 1020 Wien, Untere Augartenstraße Annamalai KG 1160 Wien, Koppstraße Atanasov Slaveyko 1100 Wien, Quellenstraße Bahar Igdir Handels KG 1160 Wien, Friedmanngasse Binder Dominik 1230 Wien, Jochen-Rindt- Straße Boyraz Mehmet 1150 Wien, Meiselmarkt Stand Dajo KG 1110 Wien, Paulasgasse Elbakry Mohamed 1220 Wien, Erzherzog-Karl- Straße Harry Transport Hira Singh KG 1100 Wien, Leibnitzgasse Ibragimov Valid 1200 Wien, Hannovermarkt Stand Jagmeet Kaur Jagmeet Kaur 1100 Wien, Wielandgasse K M Jumi GmbH 1080 Wien, Lange Gasse Kajo KG 1110 Wien, Paulasgasse Kamdehnu KG 1020 Wien, Fugbachgasse Kanika KG 1090 Wien, Müllnergasse Karmashankar KG 1020 Wien, Fugbachgasse Kartapur KG 1160 Wien, Koppstraße Kaur Rajwinder 1050 Wien, Johannagasse Kaushlya KG 1090 Wien, Müllnergasse Kaveri KG 1020 Wien, Fugbachgasse Krasniqi Selman 1210 Wien, Koloniestraße Krupalakshmi KG 1020 Wien, Fugbachgasse Kullar Handels KG 1200 Wien, Brigittenauer Lände Kumsutra KG 1090 Wien, Müllnergasse Majo KG 1110 Wien, Paulasgasse Manpratap KG 1020 Wien, Fugbachgasse Manusmriti KG 1090 Wien, Müllnergasse Mecit Sengül 1200 Wien, Romanogasse Mimansa KG 1090 Wien, Müllnergasse Besonders bei Jungunternehmern treten viele Fragen zum Thema Gewerbe-, Steuer- oder Arbeitsrecht auf. Landesgremialobmann KommR Akan Keskin und Gremialgeschäftsführer Herbert Gindl stehen Ihnen für sämtliche im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung entstehenden Probleme unter der Telefonnummer 01/51450/ DW 3224 oder DW 3202 jederzeit gerne zur Verfügung. Nehmen Sie uns in Anspruch! O P R S T W Y Mizoram KG 1160 Wien, Koppstraße Orszag Jozsef 1180 Wien, Währinger Gürtel Paun Mariora 1100 Wien, Gudrunstraße Randhawa Ram Singh 1210 Wien, Brünner Straße Sanli Ismail 1200 Wien, Hannovermarkt Stand Schilberg Hedwig 1060 Wien, Laimgrubengasse Singh Gurvinder 1050 Wien, Margaretengürtel Singh Kuljit 1100 Wien, Knöllgasse Singh Prabhjyot 1200 Wien, Brigittenauer Lände Stefan Marijana 1050 Wien, Gassergasse Sulimanow Rasul 1200 Wien, Hannovermarkt Stand Tastl Joanna 1200 Wien, Stromstraße 14-16A/6/7 Tripura KG 1160 Wien, Koppstraße Weinert Roland 1220 Wien, Rennbahnweg Wimmer Martin-Christopher 1020 Wien, Wehlistraße Wolfger Ulrich 1180 Wien, Gentzgasse Yusein Safet 1100 Wien, Wielandplatz

9 9 Neues aus der Berufsgruppe der Marktviktualienhändler Berufszweigobmann Marktviktualienhandel Markus Hanzl 0664/ Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da haben wir den Salat: Am Karmelitermarkt Stand 92 Frau Menekse Gülfirat ist bereits seit 30 Jahren auf dem Karmelitermarkt. Liebevoll und mit Enthusiasmus betreibt sie ihr gemütliches Bistro, das mit leiser Musik beschallt wird. An der linken Wand ist ein hohes Regal voller Gewürze, wie Curry, Zimt und Ingwer, die sich in schönen Glasbehältern aneinanderreihen. Rechts gibt es Spezialitäten aus Griechenland und der Türkei, wie Joghurts, Süßes, Kochzutaten, Getränke und mehr. Vorne in der Vitrine findet man Köstlichkeiten wie Humus, selbstgemachten Tsatsiki und Couscous. Jedes Produkt ist fein säuberlich auf seinem Platz untergebracht überhaupt zeichnet sich der ganze Raum durch Ordnung aus. Sauberkeit ist mir sehr wichtig, sagt die Betreiberin und wischt einen winzigen Krümel von der Theke. Dann zeigt sie uns voller Stolz ihre hausgemachte Spezialität: Ein Melanzanisalat mit Gewürzen und Granatapfelkernen. Die lebendigen Farben der Gewürze und roten Kerne stechen zwischen den anderen Salaten heraus und machen hungrig. Fraz Gülfirats lang- jährige Stammkunden lieben diesen Salat sehr, genauso wie zum Beispiel ihren selbstgemachten Milchreis. Den kann man auch gleich als Snack mitnehmen, in der praktischen Alutasse. Wer gerne verweilen will, kann sich am Morgen ein gutes, preiswertes Frühstück und um zwölf Uhr ein köstliches Mittagessen aussuchen. Heute gab es zum Beispiel Lammkoteletts. Und wer dann noch Lust auf Süßes hat, kann sich am Baklava bedienen. Das mögen alle gern, meint Frau Gülfirat, bevor sie freundlich eine Kundin bedient. Mit kollegialen Grüßen, Markus Hanzl AMD Frau Menekse Gülfirat vom Stand 92 am Karmelitermarkt. Besuchen Sie die Homepage

10 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL 10 Marktnews Simple, stressfreie Ladezonensuche: WK Wien präsentiert neue App In Wien gibt es über 2600 Ladezonen, die für Liefer- und Ladetätigkeiten zur Verfügung stehen. Diese hat die Wirtschaftskammer Wien nun ermittelt, erhoben und erfasst und daraus gemeinsam mit dem Unternehmen Fluxguide die Wiener Ladezonen-App entwickelt. Mittels interaktiver Karte finden Nutzer auf ihrem Handy in Sekundenschnelle die passende Ladezone für ihre Liefertätigkeit und Fahrzeugtyp. Filterund Merkfunktionen vereinfachen die rasche Suche. Wer die Ladezonen-App nutzt, spart Zeit, Geld und Nerven. Unter dem Motto Bewegung statt Stillstand unterstützen wir damit den Wirtschaftsverkehr und erweitern unser Serviceangebot, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien. Im Rahmen der App-Entwicklung hat die WK Wien innerhalb von vier Monaten das gesamte Wiener Straßennetz mit Kilometern, verschiedenen Straßen und Ladezonen erfasst und per Geodaten verortet. Die wichtigsten Funktionen der Wiener Ladezonen- App: Adresssuche: Ladezonen in der Nähe des Zielortes Radarfunktion: Anzeige aller Ladezonen im Umkreis von 500 Metern Automatische Routenberechnung innerhalb Wiens zur ausgewählten Ladezone Detailinfos zur Ladezone wie beispielsweise Ladezeiten und Länge der Ladezone Filterfunktion: Suche nach Ladezonen für den passenden Fahrzeugtyp Merkfunktion: Verwendete Ladezonen werden markiert Die Wiener Ladezonen-App ist ab sofort in Verbindung mit den Betriebssystemen Apple ios und Android nutzbar. Download ist unter kostenlos möglich. Rückfragen: Wirtschaftskammer Wien Martin Sattler Presse und Medienmanagement T: E: Alle Aussendungen der Wirtschaftskammer Wien finden Sie auf Gesundenuntersuchung für Gewerbetreibende Persönliche bzw. schriftliche Anmeldung erforderlich! An die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft persönlich oder schriftlich: 1051 Wien, Hartmanngasse 2 b odertelefonisch: /5202 oder 5203 per Fax: /5260

11 11 Was ist ab 2015 bei der Pendlerpauschale zu beachten? Ab 2015 ist nur noch das Formular L34 EDV, Version 2.0 gültig Nicht vergessen, dass das Formular L34 EDV, Version 2.0 (Ausdruckdatum nach ) vorliegen muss! Am wurde die zweite Version des Pendlerrechners - der Pendlerrechner online gestellt. Nur im Jahr 2014 war bzw. ist der Gesetzgeber bezüglich der Berücksichtigung des Pendlerpauschales noch relativ großzügig: Hat der Arbeitnehmer vor der Neuversion 2.0 bereits ein L34 EDV, Version 1.0 abgegeben und ist die Neuversion für ihn schlechter als der frühere Ausdruck, darf der Arbeitgeber die höhere Pendlerpauschale noch bis berücksichtigen. Er muss also in diesem Fall nicht aufrollen, wenn es für den Arbeitnehmer ungünstiger wäre. Die Toleranzfrist ist jedoch ab vorbei. Ab diesem Zeitpunkt gilt nur mehr der Pendlerrechnerausdruck mit einem Abfragedatum ab dem egal ob eine frühere Version einer höheren Pendlerpauschale ergeben hat oder nicht. Ausdrucke mit einem Abfragedatum vor dem werden daher ab ungültig. Arbeitnehmer, die bisher noch kein L34 EDV Version 2.0 abgegeben haben, sollten dies bis nachholen, damit der Arbeitgeber auch im Jahr 2015 Pendlerpauschale und Pendlereuro berücksichtigen darf. Schwarzes Brett grundsätzlich keine Haftung des Händlers für unbefugte Gewerbeausübung Ein Händler haftet nicht für die gewerberechtliche Deckung der Leistungen von Gewerbetreibenden, die in seinem Verkaufslokal auf dem schwarzen Brett angeboten werden. Eine Haftung käme nur nach 7 VStG in Frage, wenn der Händler den Gewerbetreibenden zur unbefugten Gewerbeausübung anstiftet oder ihm dabei hilft. Hierfür ist aber jedenfalls ein vorsätzliches Handeln notwendig. Ein solcher Vorsatz wird bei einem bloßen Zurverfügungstellen eines schwarzen Bretts nicht gegeben sein. Laut den Gewerberechtsexperten der WKÖ könnte der Händler Angebote ohne Namen/Adresse vom schwarzen Brett allenfalls entfernen, um keinen Raum für Pfuscherleistungen zu bieten. Ein solches Vorgehen stellt jedoch lediglich einen good will des Händlers (also keine Verpflichtung) dar.

12 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 12

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14 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 14 Immissionsschutzgesetz - Luft Abgasklassenkennzeichnung Information zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen Einleitung Das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) sieht vor, dass in Gebieten, in denen Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten worden sind ( IG-L-Sanierungsgebiete ) - differenziert nach Abgasklassen - Fahrverbote für Kfz verhängt werden können. Die konkrete Vorschreibung der Verkehrsbeschränkungen erfolgt in den Bundesländern durch Verordnungen des jeweiligen Landeshauptmanns. Aktueller Status Besondere Bedeutung erhält die Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung gem IG-L nun dadurch, dass in Wien sowie in Teilen von Niederösterreich in Sanierungsgebieten stufenweise Fahrverbote für LKW der EURO- Klassen 0 und älter, sowie 1 und in einem weiteren Schritt auch die Klasse 2 verhängt wurden. Fahrverbot für Fahrzeuge der Klasse N bis inkl. EURO 1: ab 1. Juli 2014 Fahrverbot für Fahrzeuge der Klasse N bis inkl. EURO 2: ab 1. Jänner 2016 ACHTUNG: Alle Fahrzeuge der Fahrzeugklasse N (unabhänigig der Gewichtsklasse!), welche nicht vom geplanten Fahrverbot betroffen sind, müssen ab 1. Jänner 2015 mit Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette versehen sein, wenn sie im betroffenen Sanierungsgebiete betrieben werden sollen. Ebenso wurden in der Steiermark die bereits existierenden Fahrverbote (N ab 7,5 to hzg bis EURO 2)

15 15 in den Sanierungsgebieten der Abgasklassenkennzeichnungsverordnung unterworfen. Fahrverbot für Fahrzeuge der Klasse N ab 7,5 to hzg bis inkl. EURO 2: ab 1. Jänner 2014 ACHTUNG: das heißt, dass alle Fahrzeuge der Fahrzeugklasse N mit mehr als 7,5 to hzg 1. Jänner 2015 mit der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette versehen sein müssen, wenn sie in den betroffenen Sanierungsgebieten betrieben werden sollen. Ausgabestellen Beim Inverkehrbringen neuer Fahrzeuge sind der Erzeuger des Fahrzeuges, sein inländischer Bevollmächtigter (Importeur) sowie im Auftrag des Erzeugers oder des Bevollmächtigten tätige Fahrzeughandelsbetriebe zur Anbringung der Abgasklasse berechtigt. Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen kann der Fahrzeughalter ausschließlich 57a KFG- Begutachtungsstellen und Landesprüfstellen mit einer Zuordnung beauftragen. Die Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette muss von Mitarbeitern der befugten Stelle (ausgen. Kraftfahrzeuge mit einem hzg über 3,5 t) an der rechten Innenseite der Windschutzscheibe unmittelbar neben oder unter der Begutachtungsplakette ( 57a KFG) angebracht werden. Strafen Personen, welche gegen zeitliche und räumliche Fahrbeschränkungen verstoßen, können von den Organen der Straßenaufsicht an der Inbetriebnahme und dem Lenken des Fahrzeuges gehindert werden. Zu diesem Zweck sind, falls erforderlich, Zwangsmaßnahmen wie die Abnahme des Fahrzeugschlüssels, das Absperren oder Anlegen technischer Sperren, das Einstellen des Fahrzeuges, die Abnahme des Führerscheines und dergleichen anzuwenden. Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer diese Plaketten missbräuchlich verwendet (bis zu h 7.270, ) oder gegen eine verpflichtende Kennzeichnung (bis zu h 2.180, ) verstößt. Weitergehende Informationen unter: ACHTUNG: auch bei Fahrten mit Probefahrtkennzeichen (blaue Kennzeichen) in Fahrverbotszonen ist eine Kennzeichnung des Fahrzeuges mittels Abgasklassenkennzeichnungsplakette notwendig. oder Impressum: Stand: Jänner 2015 Eine Information der Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker, Schaumburgergasse 20/4, 1040 Wien, Hinweis: Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!

16 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL 16 Arbeitsstätten Tragbare Feuerlöschgeräte mit Kohlendioxid als Löschmittel in kleinen Räumen 42 Abs. 2 Z 2 lit b AStV Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz informiert: Die Verwendung von tragbaren Feuerlöschgeräten mit Kohlendioxid (CO 2 ) als Löschmittel ist gemäß 42 Abs. 2 Z 2 lit b Arbeitsstättenverordnung (AStV) in kleinen, engen oder schlecht lüftbaren Räumen unzulässig. Die Kriterien klein, eng und schlecht lüftbar sind bei Räumen mit geringer Bodenfläche aus physikalischen Gründen nicht unabhängig und müssen immer relativ zur Löschmittelmenge (in kg CO 2 ) betrachtet werden. Durch das bei einem Löscheinsatz rasch freigesetzte CO 2 -Volumen (z.b. 2,5 m 3 in etwa 10 Sekunden bei einem Feuerlöscher mit 5 kg CO 2 - Herstellerangabe) ist davon auszugehen, dass in Räumen mit geringem Raumvolumen ( klein, eng im Sinne des 42 Abs. 2 Z 2 lit b AStV) natürliche Lüftung und auch mechanische Lüftung nicht ausreicht oder möglich ist (siehe dazu die entsprechende Modellrechnung Lüftung). Für die Beurteilung ist immer von einem völligen Entleeren des Feuerlöschers auszugehen. Die Konzentration von CO 2 in der Raumluft darf 5 Vol-% nicht übersteigen (siehe dazu die entsprechenden Modellrechnungen Konzentration CO 2 ). Nach dem Löscheinsatz darf der Raum erst wieder nach Freimessung (Unterschreitung der MAK- Werte für CO 2 ) betreten werden. Modellrechnungen Bei der hohen Ausbreitungsgeschwindigkeit und der geringen Raumhöhe ist der Dichteunterschied nicht ausreichend, dass ein eindeutiger Konzentrationsgradient auftritt (obwohl die Gasdichte von CO 2 ca. 1,5-fach höher ist als Atemluft). Basis der Modellrechnungen ist daher eine homogene Verteilung des CO 2 in der Raumluft. Modellrechnung 1 Konzentration CO 2 Raum mit 4 m 2 Bodenfläche und 2,5 m Raumhöhe, CO 2 -Handfeuerlöscher mit 5 kg Löschmittel. Das Raumvolumen ergibt sich mit 4 m 2 x 2,5 m = 10 m 3. Das freigesetzte CO 2 -Volumen ergibt sich mit 5 kg x 0,5 m 3 /kg = 2,5 m 3. Die Konzentration von CO 2 in der Raumluft beträgt also 2,5/10 = 0,25 bzw. 25 Vol-%, somit dem fünffachen des zulässigen Wertes von 5 Vol-%. Ab einer CO 2 -Gaskonzentration von etwa 10 Vol-% tritt der Tod kurzfristig ein. Modellrechnung 2 Konzentration CO 2 Raum mit 8 m 2 Bodenfläche und 2,5 m Raumhöhe, CO 2 -Handfeuerlöscher mit 2 kg Löschmittel. Das Raumvolumen ergibt sich mit 8 m 2 x 2,5 m = 20 m 3. Das freigesetzte CO 2 -Volumen ergibt sich mit 2 kg x 0,5 m 3 /kg = 1 m 3. Die Konzentration von CO 2 in der Raumluft beträgt also 1/20 = 0,05 bzw. 5 Vol-%. Modellrechnung Lüftung Raum mit 8 m 2 Bodenfläche und 2,5 m Raumhöhe, CO 2 -Handfeuerlöscher mit 5 kg Löschmittel. Das Raumvolumen ergibt sich mit 8 m 2 x 2,5 m = 20 m 3. Das freigesetzte CO 2 -Volumen ergibt sich mit 5 kg x 0,5 m 3 /kg = 2,5 m 3. Die Konzentration von CO 2 in der Raumluft beträgt also 2,5/20 = 0,125 bzw. 12,5 Vol-%, somit über dem zulässigen Wert von 5 Vol-%. Um die Grenze von 5 Vol-% einzuhalten, müsste eine Lüftungsanlage demnach die der Differenz von 7,5 Vol-% (12,5 5) entsprechende Raumluft in 10 Sekunden austauschen, somit (7,5/12,5) x 20 m 3 = 12 m 3. Hochgerechnet auf eine Stunde 4320 m 3 - somit ein etwa 216-facher

17 17 Luftwechsel. Dies ist ein Wert, der mit einer natürlichen Lüftung nicht erreicht werden kann bzw. bei mechanischer Lüftungen nicht sinnvoll ist. Tabelle Raumvolumina und zulässige Löschmittelmenge CO 2 (Füllgewicht in kg) Raumvolumen [m 3 ] 5 %-Grenze für Volumen CO 2 [m 3 ] höchst zulässige Löschmittelmenge CO 2 [kg] 5 0,25 0,5 10 0, ,5 5 Maßnahmen bei bestehenden tragbaren Feuerlöschgeräten mit CO 2 : 1. Evaluierung (Berechnung), ob die in Abhängigkeit von Raumvolumen und Füllgewicht des vorgesehenen CO 2 -Löschers die Konzentration von CO 2 in der Raumluft bei einem Löscheinsatz die zulässigen 5 Vol-% nicht übersteigt. 2. Bei Überschreiten der zulässigen CO 2 -Konzentration: a. Entfernen des CO 2 -Löschers aus dem Raum (Aufhängen neben Zugangstür). b. CO 2 -Löscheinsatz von außen durch die offen gehaltene Zugangstür ohne den Raum zu betreten oder c. alternatives Löschmittel vorsehen. Nach Löscheinsatz mit CO 2 von außen durch die offen gehaltene Zugangstür ist diese zu schließen und geschlossen zu halten. Betreten des mit CO 2 gelöschten Raumes darf erst nach Freigabe durch die Feuerwehr erfolgen. Für den Bundesminister: Mag.a Dr.in iur. Anna Ritzberger- Moser Steuerberatung in der Gremialgeschäftsstelle Die Sprechstunde des Steuerberaters ist jeweils am 1. Donnerstag im Monat. Zeit: Ab bis Uhr Ort: Gremialgeschäftsstelle 1040 Wien, Schwarzenbergplatz Stock, Zi Die Auskünfte werden unentgeltlich für alle Mitglieder des Landesgremiums 6 Wien erteilt. Um eine formlose telefonische Voranmeldung unter der Tel.Nr.: 01/51450/DW 3283 wird gebeten.

18 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL 18 Kleinunternehmen sind das Rückgrat des Handels! Weinkirn Spartenobmann Handel KommR Erwin Pellet Kompetenzen und Kerngeschäfte ausbauen, Nischen suchen, die neuen Medien nützen und die Kunden verblüffen und begeistern, das sind für mich als Kleinunternehmer die erfolgsversprechendsten Zukunftsstrategien im Handel. Eine tragende Rolle spielen dabei die unzähligen Wiener Einkaufsstraßen-Vereine als einzigartiges Konzept der Stadt der kurzen Wege und als gemeinsame Plattform. Klein und fein Viele klein- und mittelständische Unternehmen finden heute im immer härter werdenden Konkurrenzkampf in der Spezialisierung eine Strategie mit hohem Erfolgspotenzial. Im Gegensatz zum in den letzten Jahren ausufernden Flä- chenwahn, der sich für manche Firmen als Sackgasse erwiesen hat, orientieren sich viele wieder auf kleinere, überschaubare, flexiblere Unternehmensgrößen. Die kleinstrukturierte Handelslandschaft in Wien ist eine wichtige Basis für langfristigen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg, denn die vielen klein- und mittelständischen Handelsbetriebe setzen auf hochwertige Produkte und spezialisierte Dienstleistungen, beleben mit ihren bunten Auslagen und kreativen, visionären Geschäftsideen nicht nur die Straßen, sondern auch unsere Gesellschaft. Damit tragen sie eine wesentliche Verantwortung für den wirtschaftlichen Rückhalt einer funktionierenden Marktwirtschaft. Erfolgsfaktor Straßen der Spezialisten Was aber wären diese vielen Handelsunternehmen, wenn sie nicht eingebettet wären in eine gut funktionierende, bestens ausgebaute und sich sinnvoll ergänzende Grätzelstruktur? Eine Weltstadt wie Wien bedarf der Vielfalt an wirtschaftlichen Initiativen, um sich im internationalen Ranking weiterhin an der Spitze halten zu können. Mit den Wiener Einkaufsstraßen verfügt die Bundeshauptstadt über ein einzigartiges Netzwerk an Unternehmenskooperationen. Diese vielen Einkaufsstraßen, haben eine große Anziehungskraft und damit einen echten Mehrwert für die Einwohner, die Besucher und die Wiener Wirtschaft. Wenn eine Einkaufsstraße über eine Vielzahl solcher Geschäfte verfügt und damit das ganze Spektrum an Konsumentenbedürfnissen abdeckt, dann wird sie als ganze erfolgreich sein. Das steht und fällt jedoch mit dem Zuspruch der Bevölkerung und der Konsumenten. Ich appelliere daher auch an alle KonsumentInnen, mit ihrem Einkauf bei ihrem qualifizierten Fachgeschäft ums Eck ein Stück zur eignen hohen Lebensqualität und Vielfalt in unserer Stadt beizutragen. Ein flächendeckendes Netz an Parkgaragen macht das Einkaufen mit dem PKW auch in den Innenstädten einfach und bequem. Vorrang für Erreichbarkeit Bestimmte Faktoren müssen dabei aber garantiert sein, damit die Betriebe existieren können. Nur Frequenz schafft Umsatz und dieser ist die Existenzgrundlage der Geschäfte. Handelsgeschäfte sichern die Versorgung der Bevölkerung, schaffen Arbeitsplätze, machen mit ihren Auslagen die Straßen freundlich und hell was wiederum für die Sicherheit wichtig ist und sind der größte Umsatzsteuerzahler des Landes. Wenn also Überlegungen über Umstrukturierungen und Neugestaltungen von Einkaufsstraßen angestellt werden, dann müssen die Basisstandortfaktoren des Handels stets mitüberlegt werden. Leichte Erreichbarkeit mit dem Auto und Parkplätze sind für Konsumenten und Lieferanten wichtig. Was der Handel nicht brauchen kann, sind

19 19 Straßensperren, Demonstrationen, Straßenkünstler, einseitige Verkehrskonzepte mit Parkplatzschwund und die Gefährdung der Fußgänger durch alle Regeln missachtende Radfahrer. Meine Aufgabe als Kleinunternehmer und Spartenobmann sehe ich darin, für das Überleben der kleinen Strukturen im Wiener Handel und in den gewachsenen Standorten zu kämpfen. Denn der Handel sichert die Lebensqualität der Wienerinnen und Wiener. Geht s dem Handel gut, dann geht s uns allen gut! Ihr Spartenobmann KommR Erwin Pellet Rückfragehinweis: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel Schwarzenbergplatz Wien Erich Plessberger T E erich.plessberger@wkw.at EPU-Workshops Praxiswissen zur Unternehmensführung Wollen Sie Ihren Umsatz steigern? Führen Sie Ihr Unternehmen richtig? Antworten aus der Praxis auf diese und andere wichtige Themen der Unternehmensführung bieten Ihnen erfahrene Experten im Rahmen der kostenfreien EPU-Workshops im FORUM [EPU KMU]. Themenbereich: Unternehmensentwicklung Business Model Canvas (NEUER WORKSHOP ab 2015) Marktforschung zur Zielgruppenfindung Mein Businessplan Basis meines Erfolges Strategisches Marketing Vertriebsaufbau Ziele klar formulieren Ziele mental verankern Themenbereich: Unternehmensverwaltung Auftragsmanagement & Angebotslegung Buchhaltung Controlling (NEUER WORKSHOP ab 2015) Stundensatz & Kostenwahrheit Vorbereitung auf das verflixte 3. Jahr Themenbereich: Der Mensch im Mittelpunkt Auftritt & Wirkung im Business Gesunde Lebensbalance Wichtige Basis für wirtschaftlichen Erfolg Fit und vital im Business Mein Erfolgsteam Gemeinsam Ziele umsetzen Mein unternehmerisches ICH Stimme Ausdruck Ihrer Persönlichkeit Themenbereich: Fachthemen zur Unternehmensführung Der optimale Kommunikations-Mix Empfehlungsmarketing Erfolgreich verkaufen Netzwerke & Kooperationen Öffentlichkeitsarbeit Operatives Marketing Social-Media Marketing Die EPU-Workshops finden in der 1. und 3. Woche (ab 2015: 1., 2. und 3. Woche) jedes Monats statt. Die einzelnen Themen werden entweder von 9.00 bis Uhr oder von bis Uhr angeboten. Veranstaltungsort: FORUM [EPU KMU] Operngasse 17-21/5. Stock 1040 Wien Kontakt Wir sind für Sie da! Wirtschaftskammer Wien Telefon: epu-service@wkw.at (mailto:epuservice@wkw.at)

20 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 20 Bundesgremium und Landesgremien des Markthandels W N B S O S K T V Bundesgremium 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 Obmann T /DW 3335 F /DW 3013 KommR Herbert Gartner E karin.neiber@wko.at DW 3335 M 0699/ E herbert.gartner@aon.at Landesgremium Wien 1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14 Obmann T 01/51450/DW 3224 F 01/51450/DW 3210 KommR Akan Keskin E markthandel@wkw.at DW 3225 M 0664/ E akan.keskin@swv.org H Landesgremium Niederösterreich 3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1 Obmann T 02742/851/DW F 02742/851/DW Gerhard Lackstätter E handel.gremialgruppe4@wknoe.at DW M 0664/ E lackstaetter.geschirr@aon.at Landesgremium Burgenland 7001 Eisenstadt, Robert Graf-Platz 1 Obmann T 05/90907/DW 3313 F 05/90907/DW 3315 Ing. Walter Rathmanner E martina.rauchbauer@wkbgld.at DW 3313 E mowaro@gmx.at H Landesgremium Steiermark 8010 Graz, Körblergasse Obmann T 0316/601/DW 582 F 0316/601/DW 592 Horst Geiger E msw@wkstmk.at DW 580 M 0664/ E geiger@epeer.at Landesgremium Oberösterreich 4010 Linz, Hessenplatz 3 Obfrau T 05/90909/DW 4332 F 05/90909/DW 4339 Sonja Gaiblinger E handel3@wkooe.at DW 4332 M 0664/ E gaiblinger@a1.net Landesgremium Salzburg 5027 Salzburg, Julius Raab Platz 1 Obmann T 0662/8888/DW 253 F 0662/8888/DW 583 KommR Wolfgang Ragitsch E markthandel@wks.at DW 254 M 0664/ E office@mihummel.at Landesgremium Kärnten 9020 Klagenfurt, Europaplatz 1 Obfrau T /DW 335 F /DW 314 Maria Müller E angelika.anwald@wkk.or.at DW 335 M 0664/ Landesgremium Tirol 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 7 Obmann T /DW 1294 F /DW 1416 Oswald Lerch E stefanie.brkic@wktirol.at DW 1294 M 0664/ E ossi_baggersee@hotmail.com Landesgremium Vorarlberg 6800 Feldkirch, Wichnergasse 9 Obmann T 05522/305/DW 341 F 05522/305/DW103 Michael Hehle E sturn.daniela@wkv.at DW 341 M 0664/ E info@hehle.at Bei landesspezifischen Anfragen stehen Ihnen die Funktionäre und Mitarbeiter der jeweiligen Landesgremien gerne zur Verfügung

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Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

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