Mittelstands-Forum, Systems 2005 Rechtliche Grundlagen zum Datenzugriff der Finanzverwaltung 25. Oktober PwC

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1 Mittelstands-Forum, Systems 2005 Rechtliche Grundlagen zum Datenzugriff der Finanzverwaltung 25. Oktober 2005 PwC

2 Agenda 1. Compliance 2. GDPdU 3. Aufgaben/Themen

3 Compliance rechtliche Grundlagen Gesetze Abgabenordnung HGB Verordnungen -GoBS -GDPdU Laufende Rechtspflege Rechnungslegungsstandards - IDW RS FAIT 1 (IT-Gestützte Rechnungslegung) - IDW RS FAIT 3 (Ordnungsmäßigkeit bei elektronischer Archivierung) Prüfungsstandards - IDW PS 330 (IT) - IDW PS 331 (Outsourcing) - IDW PS 880 (Softwaretestate) Andere Standardsetter - AWV (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.v. -BITKOM Seite 3

4 Compliance - Ordnungsmäßigkeit Vollständigkeit sämtliche Geschäftsvorfälle müssen lückenlos aufgezeichnet werden Richtigkeit die Transaktionen müssen inhaltlich zutreffen abgebildet werden Zeitgerechtigkeit Buchungen müssen zeitnah erfolgen und der richtigen Buchungsperiode zugeordnet werden Ordnung Darstellung in zeitlicher und sachlicher Zuordnung Nachvollziehbarkeit Die Abwicklung der Geschäftsvorfälle ist transparent und reproduzierbar. Unveränderlichkeit nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen Seite 4

5 Compliance - Sicherheit Vertraulichkeit Unbefugte können nicht auf Informationen zugreifen Integrität Systeme und Daten stehen vollständig und richtig zur Verfügung Verfügbarkeit IT-System steht funktionsfähig bereit, wenn benötigt Autorisierung Nur Berechtigte können die in einem System vergebenen Rechte wahrnehmen Authentizität Die Zuteilung Geschäftsvorfall Verursacher ist eindeutig Verbindlichkeit Transaktion kann vom Veranlasser nicht abgestritten werden. Seite 5

6 Verfahrensdokumentation Einsatzbedingungen Physischer und logischer Zugriffsschutz Belegerfassung Aufbereitung Scan Kontrolle Wiederauffindbarkeit (Indizierung) Dauerhafte Speicherung Administration Vorgehen bei Systemänderungen Seite 6

7 GDPdU - Begriffliches Grundsätze zum Datenzugriff und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen Konkretisierung der Neuerungen der Änderungen in der Abgabenordnung BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 Präzisierung der BMF-Position u.a. in Fragen und Antworten ( Seite 7

8 GDPdU - Überblick Im Rahmen einer Außenprüfung hat die Finanzbehörde ab das Recht: - Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen, - die maschinelle Auswertung der Daten nach ihren Vorgaben zu verlangen, - die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt zu bekommen, wenn die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurden. ( 147 Abs. 6 Satz 1, 2 AO) Seite 8

9 Datenzugriff Unmittelbarer Datenzugriff (Nur-Lesezugriff) Server (Unternehmen) Unternehmensnetzwerk Auswertung durch BP mit EDV des Unternehmens BP Server (Unternehmen) Auswertung durch BP zusammen mit Mitarbeiter des Unternehmens Mittelbarer Datenzugriff (Nur-Lesezugriff) Unternehmensnetzwerk MA BP Datenträgerüberlassung (Nur-Lesezugriff) Server (Unternehmen) Kopie angeforderter Daten Auswertung durch BP extern, z.b. Notebook BP BP Fernabfrage Online und eigenmächtiges Herunterladen von Daten sind unzulässig Seite 9

10 Altdaten Vor dem archivierte Daten Es besteht keine Pflicht, dem Steuerprüfer eine elektronische Auswertung zu ermöglichen, wenn dies mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. Nicht erforderlich ist daher: - Das Vorhalten veralteter Systeme - Eine nochmalige Einspeisung alter Daten in das DV-System - Bisher nicht maschinell auswertbare Daten (z.b. Mikrofilm) maschinell auswertbar machen Die Lesbarkeit muss jedoch während der ganzen Aufbewahrungsfrist sichergestellt sein. Seite 10

11 Archivierung ab 2002 Ab dem archivierten Daten Die maschinelle Auswertbarkeit und Lesbarkeit ist sicherzustellen Im Falle eines Systemwechsels ist es nicht erforderlich, die alte Hard- und Software vorzuhalten Die Auswertbarkeit darf in quantitativer und qualitativer Hinsicht nicht eingeschränkt sein Diskutierte Lösungsmöglichkeit ist das auswertbare Archiv IDEA Client Seite 11

12 GDPdU - Aspekte Der Betriebsprüfer bestimmt die Zugriffsart auch kumulativ! Migration oder Archivierung darf die Auswertungsmöglichkeiten nicht einschränken. Steuerpflichtiger ist verantwortlich für die Bereitstellung der steuerlich relevanten Daten -> keine definierte Abgrenzung. Kein Verwertungsverbot für zuviel herausgegebene Daten Seite 12

13 s s können Bestandteil der vorzuhaltenden Daten sein. Beispiele: Kommunikation über Bewertungen, Reisekostenabrechnungen, strukturierte Daten Schwierigkeiten Trennschärfe Organisation im Unternehmen Widersprüchliche Aussagen zu s in Textform Archivierung Seite 13

14 Aufgaben/Themen Klassifizierung von Daten - Definition von Zugriffsprofilen - Definition von Datenumfängen für die Überlassung -Test Evaluierung von GDPdU-Aspekten bei Migrations- und Archivierungsprojekten -Zugriffe - Auswertungsmöglichkeiten Evaluierung steuerlicher Risiken Definition einer GDPdU-Strategie (volle Kooperation, mehrstufiges Vorgehen,...) Seite 14

15 Datenarchivierung wird nicht nur für das Finanzamt durchgeführt - mit der Elektronifizierung eröffnen sich auch neue Möglichkeiten für Datenauswertungen und Workflow 2005 AG WPG. refers to the German firm AG WPG and the other member firms of International Limited, each of which is a separate and independent legal entity. PwC

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