GREENWICH. Beteiligungen. h ft ri ht. Gesc ä sbe c

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1 h ft ri ht Gesc ä sbe c Gesc ä sbe c h ft ri ht GREENWICH A Beteiligungen G

2 Kennzahlen Greenwich Beteiligungen AG Stand Stand T T Sonstige betriebliche Erträge EBIT Jahresfehlbetrag Bilanzverlust Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Vermögensstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen Bilanzsumme Kapitalstruktur Gezeichnetes Kapital Bilanzielles Eigenkapital Eigenkapitalquote 66,0% 93,0% Anzahl Stückaktien

3 INHALTSVERZEICHNIS SEITE Vorwort des Vorstands 2 Organe der Gesellschaft 3 Corporate Governance 4 Corporate Governance Bericht 4 Entsprechungserklärung 6 Portfolio 9 Cybits Holding AG, Wiesbaden 9 Bericht des Aufsichtsrats 13 Jahresabschluss zum 31. Dezember Lagebericht 16 Bilanz 34 Gewinn- und Verlustrechnung 36 Anhang 37 Entwicklung des Anlagevermögens 44 Kapitalflussrechnung 46 Eigenkapitalspiegel 47 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 48 Seite 1

4 VORWORT DES VORSTANDS Sehr geehrte Damen und Herren, die Greenwich Beteiligungen AG hat das Geschäftsjahr 2014 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von TEUR abgeschlossen. Dies ist vor allem bedingt durch die Totalabschreibung auf den Wertansatz auf unsere Beteiligungsgesellschaft CCP Systems AG sowie auf eine Wertberichtigung auf den Beteiligungsansatz der börsennotierten Cybits Holding AG. Die Totalabschreibung auf den Wertansatz der CCP Systems AG wurde notwendig, da die CCP Systems AG Ende März 2015 wegen Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt hatte und die im März aufgelegte Kapitalerhöhung die Mindestzeichnungssumme von 2,5 Mio. Euro nicht erreicht hat. Die Hauptversammlung der Greenwich Beteiligungen AG hat am 7. Juli 2014 sowohl eine Kapitalherabsetzung auf ,00 Euro als auch ein Genehmigtes Kapital beschlossen, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis 30. Juni 2019 das Grundkapital einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt in Höhe von ,00 Euro zu erhöhen. Im März 2015 hat die Greenwich Beteiligungen AG ihren Anteil an der Venturi Inc, USA, an die Venturi Inc. verkauft. Der Kaufpreis lag über dem Buchwert. Seit 31. März 2015 ist die Greenwich Beteiligungen AG in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Für den Wechsel vom General Standard in den Entry Standard haben wir uns aus Kostengründen entschieden. Ausblick 2015 Aus heutiger Sicht gehen wir für das Geschäftsjahr von keinen Zuflüssen aus den noch bestehenden Beteiligungsgesellschaften Cybits Holding AG und Grünewald/Greenwich GbR aus. Daher gehen wir für das Geschäftsjahr 2015 von einem leicht negativen Ergebnis bei der Greenwich aus. Frankfurt, im Mai 2015 Ariane Seeger Vorstand Seite 2

5 Organe der Gesellschaft Vorstand Ariane Seeger, Schmitten, M.A. Aufsichtsrat Dr. Jörg Pluta, München Rechtsanwalt in eigener Kanzlei Vorsitzender Manuel Diechtierow, Heidelberg Vorstand der Taurus AG Stv. Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Marcus Opitz, Köln Geschäftsführer OP Advisory Services GmbH Seite 3

6 CORPORATE GOVERNANCE CORPORATE GOVERNANCE BERICHT Vorstand und Aufsichtsrat der Greenwich Beteiligungen AG haben nach Vorlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen, das Regelwerk des Kodex unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und der Struktur ihrer Organe in der Greenwich Beteiligungen AG umzusetzen und einzuhalten. Damit unterstreicht die Greenwich Beteiligungen AG, dass eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschaffung ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens hohe Priorität hat. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der Greenwich Beteiligungen AG stellen dem Unternehmen Kapital zur Verfügung und tragen damit auch unternehmerisches Risiko. Der Vorstand fühlt sich daher den Aktionären in besonderem Maße verpflichtet und sorgt für Zeitnähe und Transparenz in der Kommunikation, für ein systematisches Risikomanagement, für die Einhaltung der Börsenregeln und für die Beachtung der Aktionärsrechte, die in vollem Umfang gewährleistet werden. Unter Beachtung der gebotenen Gleichbehandlung aller Aktionäre werden Unternehmensinformationen, vor allem Adhoc-Mitteilungen, Pressemeldungen und Berichte über das Internet in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt, die Greenwich Beteiligungen AG veröffentlicht hier ebenso Mitteilungen von Aktionären über Stimmrechtsveränderungen sowie Meldungen von Mitgliedern der Organe über Transaktionen mit Aktien der Greenwich Beteiligungen AG. Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand der Greenwich Beteiligungen AG besteht aus einem Mitglied. Der Aufsichtsrat der Greenwich Beteiligungen AG besteht aus drei Mitgliedern. Vorsitzender ist der Rechtsanwalt Dr. Jörg Pluta. Berater und sonstige Dienstleistungsverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats bestehen nicht. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Greenwich Beteiligungen AG zusammen. Vergütungsstruktur von Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand erhält fixe Vergütungsbestandteile. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten gemäß 11 der Satzung, außer der Erstattung ihrer baren Auslagen, eine Vergütung, die sich zusammensetzt aus einem fixen Bestandteil und einem variablen Bestandteil. Der variable Bestandteil ist abhängig vom erzielten Bilanzgewinn. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung festgelegt worden. Sie ist in 11 der Satzung geregelt. Entsprechend dieser Bestimmung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine Vergütung, die aus einem festen und einem variablen Bestandteil besteht. Dabei ist die Höhe der variablen Vergütung von dem erzielten Bilanzgewinn abhängig. Die feste Vergütung beträgt gemäß Hauptversammlungsbeschluss für den Aufsichtsrat beträgt EUR 8.000,00 p.a., Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende erhält das 1,5-fache. Die Organe der Gesellschaft haben sich im Geschäftsjahr 2013 entschlossen, auf 25% ihrer Vergütung zu verzichten, um die knappe Liquidität der Gesellschaft zu schonen. Seite 4

7 Directors' Dealings Nach 15a des Wertpapierhandelsgesetzes haben die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie weitere Führungspersonen den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Greenwich Beteiligungen AG und sich darauf beziehender Finanzinstrumente offen zu legen. Im Geschäftsjahr 2014 haben wir keine Meldungen über solche Transaktionen mit Aktien der Greenwich Beteiligungen AG erhalten: Entsprechungserklärung Vorstand und Aufsichtsrat haben sich regelmäßig mit den Fragen guter Unternehmensführung beschäftigt und am 2. Dezember 2014 die aktualisierte Entsprechungserklärung gemäß 161 Aktiengesetz abgegeben. Die Erklärung ist zusammen mit allen früheren Erklärungen auf der Website der Greenwich Beteiligungen AG unter veröffentlicht. Angaben gemäß 289 Abs. 4 Handelsgesetzbuch Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Beschränkung von Rechten. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR und ist eingeteilt in nennwertlose Stückaktien. Die Aktien sind sämtlich Stammaktien und lauten auf den Inhaber. Beschränkungen der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit einzelner Aktien bestehen seitens der Gesellschaft nicht. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien Die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien ist durch Zeitablauf erloschen. Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen Der Vorstand wird gemäß den 84 und 85 AktG bestellt und abberufen. Für Satzungsänderungen gilt 179 AktG Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 7. Juli 2014 ein Genehmigtes Kapital im Umfang von Euro ,00 geschaffen, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats legitimiert, das Grundkapital bis 30. Juni 2019 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro ,00 durch Ausgabe von bis zu Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird durch den Hauptversammlungsbeschluss ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht ausschließlich für Spitzenbeträge sowie für den Fall auszunehmen, dass ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen wird mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten. Sonstiges Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels der Gesellschaft stehen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstandes im Falle eines Kontrollwechsels bestehen nicht. Seite 5

8 Wirtschaftsprüfer Die Hauptversammlung der Greenwich Beteiligungen AG hat am 7 Juli 2014 die Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft PKF Deutschland GmbH, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt. Frankfurt/Main, den 31. Dezember 2014 Der Vorstand ENTSPRECHUNGSERKLÄRUNG Corporate Governance Eine von der deutschen Bundesregierung im Jahr 2002 eingesetzte Kommission hat Verhaltensstandards für börsennotierte Gesellschaften erarbeitet, die Transparenz für den Anleger schaffen sollen und allgemeingültige Standards für das Verhalten von Vorstand und Aufsichtsgremien darstellen. Diese als Corporate Governance Kodex bekannten Verhaltensstandards sind inzwischen weitgehend anerkannt und haben bei der Bewertung und der Beurteilung börsennotierter Unternehmen in den vergangen Jahren an Bedeutung gewonnen. Ihrer gesetzlichen Verpflichtung kommen Vorstand und Aufsichtsrat der Greenwich Beteiligungen AG nach, indem sie mindestens einmal im Jahr im Rahmen der Compliance Erklärung zum Corporate Governance Kodex eine Stellungnahme abgeben, in welchem Umfang die Unternehmensführung den Muss- und Soll-Vorschriften des Kodex entspricht und von welchen sie abweicht. Entsprechungserklärung 2014 zum Corporate Governance Kodex gemäß 161 Aktiengesetz Die aktuelle Entsprechungserklärung haben Vorstand und Aufsichtsrat am 2. Dezember 2014 abgegeben. Diese bezieht sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni Dieser kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter: (unter Punkt Corporate Governance) eingesehen werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Greenwich Beteiligungen AG erklären gemäß 161 Aktiengesetz, dass die Gesellschaft in der Mehrzahl der im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 entspricht. Abweichungen vom Kodex sind in der Unternehmensgröße oder der Struktur bzw. Größe der Verwaltungsorgane begründet. Die Empfehlungen/Forderungen, die sie nicht bzw. nur zum Teil erfüllt, sind nachfolgend mit dem Grund für die Abweichung genannt. zu Ziffer Möglichkeit der Billigung des Systems der Vergütung des Vorstands Eine Beschlussfassung zur Billigung des Systems der Vergütung des Vorstands ist nicht vorgesehen, weil das Vergütungssystem für den Alleinvorstand, bestehend aus einer Festvergütung in den letzten Seite 6

9 Hauptversammlungen einschließlich der Höhe der Vergütung erläutert und ohne Aussprache zur Kenntnis genommen wurde. Bei einer Beteiligungsholding wie der Greenwich Beteiligungen AG hängt der Unternehmenserfolg von der Möglichkeit ab, die Beteiligungen mit Gewinn zu veräußern. Eine langfristige nachhaltige Unternehmensentwicklung ist wegen der direkten Abhängigkeit vom Kapitalmarkt nicht darstellbar. zu Ziffer Hauptversammlung Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss und den Lagebericht vor, nicht aber einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht, da die Gesellschaft keine Konzerngesellschaft ist und den Jahresabschluss nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufstellt. zu Ziffer Briefwahl Angesichts des überschaubaren Aktionärskreises legt die Verwaltung Wert darauf, dass die Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung erscheinen; eine Briefwahl ist daher nicht vorgesehen. zu Ziffer Verfolgung der Hauptversammlung über Internet Die Einrichtung einer Übertragung der Hauptversammlung der Gesellschaft in das Internet stellt angesichts des überschaubaren Aktionärskreises eine die Gesellschaft übermäßig belastende zusätzliche Aufwendung dar, auf die im Interesse aller Aktionäre verzichtet wird. zu Ziffer Zum Selbstbehalt einer D & O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat Bei der D & O-Versicherung für den Vorstand ist seit ein Selbstbehalt vorgesehen, für Aufsichtsräte wird laut Auskunft des Maklers eine derartige Versicherung bisher nicht angeboten. Im Übrigen ist sichergestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Fähigkeiten mit der Sorgfalt ordnungsgemäßer Aufsichtsräte ausüben. zu Ziffer Frauenquote Das Personal der Gesellschaft besteht aus einem weiblichen Vorstandsmitglied. zu Ziffer Mehrere Personen im Vorstand Angesichts des Geschäftsumfangs der Gesellschaft ist die Besetzung mit einer Person für den Vorstand ausreichend. Damit ist weder eine Geschäftsordnung, noch sind sonstige Vorstandsbeschlüsse erforderliche Formalien angemessen. zu Ziffer Variable Bezüge des Vorstands Der gegenwärtige Dienstvertrag des Alleinvorstands sieht keine variablen Bezüge vor. Beim Neuabschluss von Vorstands-Dienstverträgen wird der Aufsichtsrat sich am Kodex orientieren. zu Ziffer Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats Bei einer Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder wird die Verwaltung darauf achten, dass bei gleicher fachlicher Qualifikation Frauen entsprechend berücksichtigt werden. zu Ziffer Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Angesichts der Minimalbesetzung des Aufsichtsrats mit 3 Personen erübrigt sich eine Geschäftsordnung. Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat ist reibungslos und von gegenseitigem Respekt getragen. Schwierigkeiten haben sich nicht ergeben und sind auch nicht zu erwarten. zu Ziffer Bildung von Ausschüssen Angesichts der Minimalbesetzung des Aufsichtsrats mit 3 Personen erübrigt sich die Bildung von Ausschüssen. Seite 7

10 zu Ziffer Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat ist mit zwei Kaufleuten und einem Rechtsanwalt fachkundig besetzt; alle Herren verfügen über langjährige geschäftliche Erfahrungen. Da nach dem Kodex nicht ersichtlich ist, welche konkreten Ziele der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung nennen soll, die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats aber sowohl dem auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkten Geschäftsfeld der Gesellschaft wie auch deren Tätigkeit in vollem Umfang gerecht wird, sieht der Aufsichtsrat von der Bekanntgabe von darüber hinausgehenden Zielsetzungen für seine Zusammensetzung ab. Sollte eine Neubesetzung des Aufsichtsrats erforderlich werden, wird der Aufsichtsrat bei gleicher fachlicher Befähigung auch Frauen als Kandidaten für die Besetzung des Aufsichtsrats in Erwägung ziehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse; eine Fortbildung ist insoweit nicht erforderlich. zu Ziffer erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsräte Die von der Satzung vorgesehene erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsräte orientiert sich nicht an einem langfristigen Unternehmenserfolg; zur Begründung wird auf die Begründung zu 2.2 verwiesen. zu Ziffer Konzernabschluss Angesichts der Struktur der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen ist die Erstellung eines Konzernabschlusses weder erforderlich noch vorgesehen. Die Gesellschaft erstellt und veröffentlicht den Jahresabschluss nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). zu Ziffer Veröffentlichung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft orientiert sich in der Regel bei der Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses und der Zwischenbericht an den börsenrechtlichen Vorgaben von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende bzw. 45 Tagen nach dem Ende des Berichtsmonats. Der Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung kann unter eingesehen und heruntergeladen werden. Angabe nach Ziffer 6.6. des Deutschen Corporate Governance Kodex Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind der Greenwich Beteiligungen AG keine Aktienkäufe und - verkäufe von Vorstand und Mitgliedern des Aufsichtsrats gemeldet worden. Frankfurt, den 2. Dezember 2014 Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat Ariane Seeger Dr. Jörg Pluta Seite 8

11 PORTFOLIO Cybits Holding AG, Wiesbaden Am 28. Juli 2009 wurde die Cybits AG, Wiesbaden, als Sacheinlage in die Cybits Holding AG, Wiesbaden eingebracht. Die Cybits Holding, an der die Greenwich bereits vor der Sacheinlage mit knapp über 5% beteiligt war, ist ein Investor, der branchenunabhängig investiert. Da die Cybits AG augenblicklich das einzige Investment der Cybits Holding ist, werden die Aktivitäten der operativen Einheit - der Cybits AG - dargestellt, um auch die Vergleichbarkeit zu den Vorjahren herzustellen. Über Cybits - Know Your Customer is our business Die Cybits AG ( liefert Produkte und Dienstleitungen für Unternehmen und Privatpersonen, die sich in der digitalen Welt mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben auseinander setzen müssen. Zum Leistungsportfolio gehören Lösungen für die Bereiche Personenidentifikation und rechtssichere online Vertragsabschlüsse im Internet. Mit seinen sicherheitszertifizierten und von Aufsichtsbehörden anerkannten Personenidentifikationslösungen [verify-u]f2f, [verify-u]ident und [verify-u]esign hat Cybits bereits über 2 Mio. Personen identifiziert. Unsere Lösungen kommen bei Finanzdienstleistern, Medien- und Glückspielanbietern, Vertrauensdiensteanbietern, im Gesundheitswesen sowie bei Online Händlern und Dienstleistern zum Einsatz. Beteiligungsquote Greenwich Die Greenwich Beteiligungen AG ist nach der Kapitalerhöhung der Cybits Holding im Dezember 2012 mit 4,3% an der Cybits Holding AG, Wiesbaden, beteiligt. Entwicklung 2014 Die für die Cybits AG relevanten Märkte der Informationstechnik, Telekommunikation, Finanzwirtschaft und digitale Medien haben sich im Jahr 2014 für die Dienstleistungen der Cybits zwar günstig entwickelt, leider war es aber aufgrund ausstehender regulatorischer Entscheidungen zum wiederholten Mal nicht möglich, die gesteckten Ziele zu erreichen. Obwohl der Gesetzgeber im Sommer 2013 den Begriff der gleichwertigen Sicherheit in das D Gesetz aufgenommen hat, und auch die neue EU-Verordnung eidas zu elektronischen Identitäten und Vertrauensdiensten diesen Begriff eindeutig als angemessene Grundlage für die Zulassung von Identifizierungsdiensten kennt, zeigen sich die deutschen Aufsichtsbehörden deutlich verunsichert, wie sie mit diesen Begriffen umgehen sollen. Auch die Anerkennung von durch unabhängige Prüfstellen erteilten Bestätigungszertifikaten wird immer wieder zurückgestellt, obwohl auch dieses Vorgehen sowohl in der deutschen Signaturverordnung wie auch in der neuen EU-Verordnung eindeutig verankert ist. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich die Cybits AG weiter als führender Anbieter von Personenidentifikationsdienstleistungen etabliert, eine zuverlässige Quantifizierung der Markttiefe oder -reichweite ist aber aufgrund der oben geschilderten Zusammenhänge weiterhin nicht möglich. Seite 9

12 In Vorbereitung der Zertifizierung des Produkte [verify-u]esign zur online Identifikation und rechtsgültigen online Unterzeichnung von Verträgen wurden die Cybits im ersten Quartal 2014 von der Freigabe der sogenannten Video-Identifizierung durch BaFin und Bundesfinanzministerium überrascht. Während diese Behörden in der Vergangenheit immer erklärt hatten, dass die Fälle zulässiger Fernidentifizierungsverfahren im Gesetz abschließend aufgezählt seien und der Wortlaut des Gesetzes zu erfüllen sei, ist eine Video-Identifizierung nach Auffassung der Behörden aufgrund einer damit verbundenen sinnlichen Wahrnehmung keine Fernidentifizierung. Da die Cybits bereits seit 2011 im sicherheitszertifizierten Identifizierungsverfahren [verify-u]ident auch ein Modul zur Videokommunikation entwickelt hatte, konnte Cybits sehr schnell auf diese Entwicklung reagieren und bereits im Mai 2014 die ersten Kunden auf diese Art und Weise identifizieren. Mit ICICI und Paysafecard wird das Produkt auch von international operierenden Finanzdienstleistern eingesetzt, so dass die Internationalisierungsstrategie perfekt ergänzt wird. Im dafür eigens geschaffenen Service-Center der Cybits AG arbeiten speziell ausgebildete Identifikationsanalysten und bieten in einem Drei-Schicht-Betrieb eine komfortable Identifikation über Video in Deutsch und Englisch an. Es versteht sich von selbst, dass die Cybits AG mit ihrem Anspruch an Sicherheit und Zuverlässigkeit nicht nur die Anforderungen der BaFin erfüllt, welche diese in einem Rundschreiben bekannt gemacht hat, sondern durch die Nutzung zusätzlicher Sicherheitsmerkmale den Prozess der Video-Identifikation wirklich sicher macht. Unsere eigenentwickelte Lösung für Direktanrufe aus den marktführenden Browsern ohne Einschaltung von externen Video-Diensten oder Video-Apps bietet darüber hinaus eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und damit einen über die Ansprüche der BaFin und des Wettbewerbs deutlich hinausgehenden Datenschutz. Im September 2014 wurde das Cybits-Verfahren [verify-u]esign nach einer Umsetzungsprüfung bei deren französischem Partner OpenTrust, einem staatlich akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter, bestätigt, dass es die Vorgaben der Technischen Spezifikation ETSI für qualifizierte Zertifikate erfüllt. Damit hat die Cybits neben der bereits 2013 erhaltenen Zulassung nach dem deutschen Signaturgesetz nun auch eine EU-weit gültige Zulassung für ihr Produkt. Cybits ist damit die erste Registration Authority, die online Personen identifizieren kann und darf, denen dann eine qualifizierte elektronische Signatur zur Verfügung gestellt wird. Diese Kombination aus online Identifikation und online Signatur ist einmalig, insbesondere auch deshalb, weil die online Signatur alle rechtlichen Anforderungen an ein Schriftformerfordernis (z.b. für Verbraucherkredite nach 492 BGB) erfüllt. Durch dieses neue Produkt hat Cybits einen weiteren Schritt gemacht, um sich als wichtiger Partner der Finanzindustrie zu etablieren, der hilft, traditionelle offline-prozesse zu digitalisieren und das im Branchenjargon angestrebte straight-through-processing, z.b. eine komplett online abgewickelte Kontoeröffnung, Realität werden zu lassen. Durch die Klage eines unterlegenen Wettbewerbers ist die Vergabe von Lizenzen gemäß Glücksspielstaatsvertrag in 2014 erneut gescheitert. Unter den 20 Anbietern, die im September 2014 eine Lizenz erhalten sollten, waren zwei Anbieter, mit denen die Cybits bereits eine vertragliche Vereinbarung haben und sieben weitere, die per Letter of Intent erklärt hatten, das Cybits-Verfahren im Fall einer Lizenzvergabe einsetzen zu wollen. Dass sich fast die Hälfte der Anbieter, die eine Lizenz erhalten sollten, für das Cybits-Produkt entschieden hat, zeigt, dass die Cybits in den Punkten Sicherheit, Zuverlässigkeit, Kundenfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit vor dem Wettbewerb liegt. Mit der ebenfalls im September 2014 in Kraft getretenen neuen EU-Verordnung zu elektronischen Identitäten und Vertrauensdiensten und basierend auf der bereits erwähnten ETSI-Zertifizierung hat die Cybits nun eine Grundlage für den Roll-Out ihrer Produkte [verify-u]ident und [verify-u]esign, ohne dafür in jedem Mitgliedsland der EU die Zustimmung der jeweiligen Behörden einholen zu müssen. Als einziger Anbieter einer sicherheitszertifizierten online Identifikation gekoppelt mit einer Seite 10

13 EU-weit rechtsgültigen online Unterschrift hat die Cybits eine einmalige Wettbewerbsposition, die sie in möglichst vielen Märkten nutzen will, um dort als First Mover Marktanteile zu gewinnen. Mit Vertriebspartnern in den BeNeLux-Staaten, UK und Frankreich hat sie hier erste Märkte ins Visier genommen. Der unangekündigte Ausstieg des bisherigen Großaktionärs zum Ende des Geschäftsjahres hat den Kapitalmarkt erheblich irritiert und den Börsenkurs der Cybits unter Druck gebracht. Dies ist insbesondere deshalb folgerichtig, da dieser Großaktionär in 2014 durch Darlehen und Ankauf von Aktien der Cybits AG die Finanzierung der Gruppe sichergestellt hatte, die sich immer noch nicht aus eigenem Geschäftsbetrieb finanzieren kann Suche eines Lead Investors für das operative Geschäft Vorstand und Aufsichtsrat sind mit potentiellen Investoren im Gespräch, die zukünftig die Rolle eines Lead Investors in der operativen Einheit Cybits AG übernehmen, um das operative Geschäft voranzutreiben und die Investitionen für den anstehenden internationalen Roll-Out zu finanzieren. Nach zwei Jahren der Prüfung hat die Kommission für Jugendmedienschutz im März unsere SURF- SITTER Produkte SURF-SITTER PC und SURF-SITTER PLUG&PLAY als Jugendschutzprogramme anerkannt. Damit kommen drei von derzeit vier anerkannten Jugendschutzprogrammen aus der Entwicklung der Cybits und zeugen von Kompetenz in IT-Sicherheitsfragen. Mit Ferratum, einem internationalen Anbieter von mobilen Kleinkrediten, haben wir den ersten Anbieter für das Cybits-Produkt [verify-u]esign gewonnen. Die Kombination von online Identifikation mit rechtsgültiger online Unterschrift hat Ferratum überzeugt, weil damit eine deutlich schnellere Kreditabwicklung möglich ist, was insbesondere bei kurzen Laufzeiten Schlüssel zum Erfolg ist. Für [verify-u]esign liegen viele Anfragen aus Deutschland, den Niederlanden, UK, Österreich, Schweiz und Spanien vor. Gemeinsam mit einem international tätigen Zahlungsdiensteanbieter werden will die Cybits in Kürze Identifikationen in Polen starten. Die Cybits legt in 2015 aber auch einen Fokus auf andere, weniger regulierte, Märkte, wo die Cybits- Produkte deutliche Geschwindigkeits- und Kostenvorteile im Vergleich zu heutigen Prozessen bieten, z.b. [verify-u]esign für Pharmaunternehmen und [verify-u]f2f für Car Sharing-Anbieter. Am 20. April 2015 gab der Vorstand der Cybits Holding AG bekannt, dass er im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses zum davon ausgeht, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte das Grundkapitals der Cybits Holding AG eingetreten ist. Der Vorstand hat daher unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in er gemäß 92 Abs. 1 AktG den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen wird. Seite 11

14 in T 2014* Gründungsjahr 2004 Sonst. betrieblichen Erträge Beteiligungsquote 4,3% Bilanzsumme Beteiligung seit 11/2006 Jahresfehlbetrag *Zahlen liegen noch nicht vor Vorstand: Stefan Pattberg Aufsichtsrat: Olaf Castritius, Vorsitzender Karsten Trebing Reinhard Schürk Kontakt: Cybits Holding AG. Peter-Sander-Straße 41a, Mainz-Kastel Tel.: Fax: info@cybitsholding.de. Web: Seite 12

15 BERICHT DES AUFSICHTSRATS Die wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat hat während des Berichtszeitraums gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Zuständigkeiten die Geschäftsführung des Vorstandes überwacht und beratend begleitet. Er hat sich regelmäßig über die Geschäftsentwicklung, die Ertrags- und Finanzlage, die Investitionsvorhaben und die Grundzüge der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Waren für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung nach Gesetz oder Satzung Zustimmungen des Aufsichtsrats erforderlich, hat der Aufsichtsrat die Beschlussvorlagen in den Sitzungen erörtert und entschieden. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2014 fünfmal getagt, nämlich am 28. Februar 2014, am 3. April 2014, am 7. Juli 2014, am 27. Oktober 2014 sowie am 2. Dezember Des Weiteren fanden drei Telefonkonferenz des Aufsichtsrats am 13. Januar 2014, am 17. Februar 2014 sowie am 28. April 2014 statt. Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden auch außerhalb von Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Der Vorstand nahm an den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig teil. Die Aufsichtsratssitzungen dienten sowohl der Information als auch der Diskussion von Sachthemen. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geplanter und durchgeführter Maßnahmen - wurde stets mit in die Erörterungen einbezogen. Dabei hat der Aufsichtsrat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich auch zeitweise ohne Anwesenheit des Vorstands zu beraten. Auch im Geschäftsjahr 2014 waren die Aufsichtsratssitzungen damit das wichtigste Forum zum Austausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Bei besonderen Geschäftsvorfällen setzte der Vorstand den Aufsichtsrat - entweder per oder telefonisch - zeitnah in Kenntnis. Darüber hinaus standen Aufsichtsrat und Vorstand in einem regelmäßigen telefonischen Kontakt. Dies erlaubte dem Aufsichtsrat, auch außerhalb seiner Sitzungen, in besonders eilbedürftigen Einzelfällen Beschlüsse zu fassen. Die Zwischenberichte sowie der Halbjahresbericht bekam der Aufsichtsrat vor deren Veröffentlichung zur Verfügung gestellt und wurden bei Bedarf mit dem Vorstand erörtert. Themenschwerpunkte des Aufsichtsrats Besonderes Augenmerk hat der Aufsichtsrat der Überwachung bestehender Beteiligungen und dem aktuellen Geschäftsverlauf gewidmet. Er wurde über die Entwicklung der Portfoliogesellschaften sowie der Greenwich Beteiligungen AG ausführlich in den Sitzungen durch den Vorstand informiert. Besonderes Augenmerk legte er auch im Geschäftsjahr 2014 auf die Überwachung der CCP Systems AG, Stuttgart. Der Aufsichtsrat hat sich auch außerhalb der Sitzungen in regelmäßigen Einzelbesprechungen über die Lage der Gesellschaft, über Fragen der Geschäftspolitik sowie insbesondere über die Entwicklung der einzelnen Portfoliogesellschaften informiert und sich hierüber gegenseitig unterrichtet. Portfolio Darüber hinausgehend befassten sich Vorstand und Aufsichtsrat im allen Präsenzsitzungen mit der Beteiligung an der CCP Systems AG als größtem Einzelinvestment der Greenwich, den Fortschritten in den Rechtsstreitigkeiten der CCP mit IBM und Samsung in Deutschland und den USA sowie mit Fragen von Kapitalmaßnahmen. Diese Themen wurden aber auch außerhalb von Sitzungen erörtert. Vermögens- und Ertragslage: Zu Beginn einer jeden Sitzung hat der Vorstand einen Bericht über die aktuelle Vermögenslage gegeben, insbesondere über die wirtschaftliche Situation der Beteiligungsgesellschaften und die Art und den Umfang der Investitionen in Wertpapiere sowie einen Überblick über geplante Geschäftsvorgänge. Seite 13

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