TÄTIGKEITSBERICHT 2005 IV-STELLE LUZERN

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1 TÄTIGKEITSBERICHT 2005 IV-STELLE LUZERN

2 Inhalt Vorwort 3 Organe der IV-Stelle 4 Die Kernaufgabe der IV als Eingliederungsversicherer 5 Anmeldungen und Gesuche 6/7 Erstmalige Beschlüsse 6/7 Folgebeschlüsse Invalidenversicherung 8 Alters- und Hinterlassenenversicherung 8 Zusprache erstmaliger IV-Renten 9 Rentenrevisionen 9 Rechnungen für Sachleistungen 9 Abklärungs- und Einarbeitungsmassnahmen 10/11 Erstmalige berufliche Ausbildungen 10/11 Profil Herr Gut, Berufliche Wiedereingliederung 12/13 Umschulungsmassnahmen 14/15 Rechtspflege 16-19

3 VORWORT Liebe Leserinnen, Liebe Leser Aktuell ist die Invalidenversicherung ein öffentliches Thema und auf politischer Ebene werden die Instrumente für eine umfassende Eingliederung vorbereitet. Dabei stellt sich heute schon die Frage, ob die Invalidenversicherung von den eigenen Mitarbeitern, aber auch von externen Partnern ausser als Rentenversicherung auch als Eingliederungsversicherung wahrgenommen wird. Offensichtlich hat die seit längerem andauernde Diskussion um Renten, etc. für Dritte den Eindruck erweckt, dass die Invalidenversicherung sich fast ausschliesslich nur mit diesen Fragen auseinandersetzt. Selbst die Wahrnehmung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter variiert erheblich je nach Tätigkeitsfeld, in dem sie eingesetzt sind. Die Erwartungen, die sich auf Grund der 5. IV-Revision ergeben, ein Wandel von der schwergewichtigen Rentenversicherung zur schnellen, kompetenten und entscheidungsfreudigen Eingliederungsversicherung, wecken grosse Erwartungen und setzen neue Massstäbe. Neben den bisherigen Aufgaben im Zusammenhang mit Dauerleistungen, die ein sehr hohes Mass an Gründlichkeit und Abklärungstiefe erfordern, muss Dynamik, Schnelligkeit und summarisches Beurteilen Platz greifen. Diese Veränderungen, die auch als Kulturwandel zu verstehen sind, müssen als grosse Herausforderung an die Persönlichkeits- und Organisationsentwicklung im Rahmen der IV-Stelle betrachtet werden. Letztendlich geht es darum, die neuen Vorgaben überzeugend nach innen und nach aussen gegenüber unseren Partnern zu vollziehen und dies im Dienste einer hoch effizienten Eingliederung und einer fairen Beurteilung des Invaliditätsgrades. Mit dieser Revision haben wir somit nicht nur neue Instrumente einzuführen, wir müssen unsere Abläufe, unser Selbstverständnis im Dienste der kompromisslosen Eingliederung strukturieren. In unseren wirklich bewegenden Zeiten mit dem enormen Arbeitsdruck und den laufenden Veränderungen danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre allgegenwärtige hohe Leistungsbereitschaft und das sehr grosse Engagement. Oft ist es nicht einfach bei den grossen Ansprüchen, welche an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt werden, den behinderten Menschen mit ihren existentiellen Sorgen und Nöten in positiver sowie aufbauender Art und Weise zu begegnen. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und schliesse auch alle Betriebe, Organisationen sowie Institutionen ein, die sich für Menschen mit einer Behinderung einsetzen. Direktor Werner Durrer 3

4 Organe der IV-Stelle Aufsichtsbehörden Bundesamt für Sozialversicherung, Bern Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern, Regierungsrat Dr. Markus Dürr Direktion Stellvertretung Bereichsleitung Werner Durrer, Direktor Maja Müller, Vizedirektorin und Leiterin Rechtsdienst Hugo Biedermann Neisa Cuonz Bilgerig Carlo Dubach Hanspeter Spini Margrit Walser Ursula Winklehner Teamleitung Sandra Bachmann bis Roland Stauffer ab Doris Gisler Marcel Kaspar bis Urs Holdener ab Yvonne Gasser bis Sibylle Wallimann ab Fachdienste RAD Zentralschweiz (Medizin): Peter Balbi, Edith Betschart, Francine Blum, Cornelia Dessing, Eva Gelbart, Peter Graf, Daniel Grütter, Beatrix Häfliger, Paul Knüsel, Marijana Lechner, Manuela März Rossi, Duko Sperlich, Martin van Briel, Christine Wienke, Ursula Winklehner (Leitung) Recht: Reto Bachmann, Rosmarie Dormann (Mediatorin), Renate Kühnis, Fredi Labhardt, Anita Lüdi, Lucia Lustenberger, Maja Müller (Leitung), Christoph Perrez, Vera Realini, Cristina Tuor, Susanne Unternährer Berufliche Eingliederung: Neisa Cuonz Bilgerig (Leitung), Daniel Räss, Margrit Würsch Ausbildung: Caroline Jufer

5 ORGANE DER IV-STELLE / DIE KERNAUFGABE DER IV ALS EINGLIEDERUNGSVERSICHERER Die IV als Eingliederungsversicherer Es gibt viele Menschen, deren berufliche Tätigkeit auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen gefährdet ist. Manche können ihre bisherige Tätigkeit sogar überhaupt nicht mehr ausüben und müssen sich beruflich neu orientieren. Andere haben auf Grund einer Geburtsbehinderung nie die Möglichkeit, eine Ausbildung an der Volksschule oder eine Lehre in der freien Wirtschaft zu absolvieren. Die gesundheitlichen Einschränkungen sind so vielfältig wie deren Auswirkungen auf die berufliche Situation der Betroffenen. Für viele ist es enorm schwierig, mit ihrer erschwerten beruflichen Situation klar zu kommen. Sie sind auf Unterstützung angewiesen. Die Invalidenversicherung ist derjenige Sozialversicherer, der diese Unterstützung gewährt. Die berufliche Integration von gesundheitlich eingeschränkten Menschen ist ihre Kernaufgabe. Bei jeder Anmeldung zum Bezug von Versicherungsleistungen prüft die IV-Stelle primär die Möglichkeiten der beruflichen Integration und erst als letzte mögliche Leistung die Rente. Sie arbeitet konsequent nach dem Grundsatz Eingliederung vor Rente. Ihr stehen zu diesem Zweck verschiedene Instrumente zur Verfügung, beispielsweise die Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung und Arbeitsvermittlung, um nur einige zu nennen. Die Massnahmen werden individuell auf die Versicherten und deren persönliche Situation und Ressourcen abgestimmt. Oft handelt es sich um länger dauernde Beratungs- und Betreuungsaufgaben, welche von unseren Mitarbeitern wahrgenommen werden. Das Ziel ist immer die bestmögliche berufliche Integration der Betroffenen, um ihnen ein möglichst selbständiges und finanziell unabhängiges Leben in Eigenverantwortung zu ermöglichen. Bei der enormen Bedeutung der Arbeit in unserer Gesellschaft hat eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit praktisch immer erhebliche Auswirkungen auch auf das soziale Umfeld und die soziale Stellung der Betroffenen, zusätzlich zur persönlich schwierigen Situation. Gut, dass es die IV gibt, die massgeschneidert Hilfe anbieten kann. Unsere Spezialisten setzen sich täglich dafür ein, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ihre berufliche Tätigkeit weiter ausüben können oder wir begleiten sie in ihrer beruflichen Neuorientierung. Das ist unsere Kernaufgabe und da wollen wir erfolgreich sein. 5

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7 ANMELDUNGEN UND GESUCHE / ERSTMALIGE BESCHLÜSSE Eingänge erstmalig IV Eingänge erstmalig AHV Total Eingänge erstmalig Anmeldungen und Gesuche Im Jahre 2005 ist erneut ein kleiner Rückgang der erstmaligen IV-Anmeldungen festzustellen. Das ist erfreulich. Geblieben ist hingegen die Tatsache, dass sehr viele Anmeldungen zu spät erfolgen. Die Anmeldung ist Voraussetzung dafür, dass die IV überhaupt tätig werden kann. Kernaufgabe der IV ist die berufliche Eingliederung derjenigen, die sich angemeldet haben nach dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Für den Erfolg von beruflichen Massnahmen ist entscheidend, dass die IV sie bereits einsetzen kann, solange ein Versicherter seine angestammte berufliche Tätigkeit noch ausübt, aber schon erhebliche Einschränkungen und Defizite feststellbar sind. Jedes lang dauernde oder gar definitive Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess erhöht das Rentenrisiko massiv, denn Eingliederungsmassnahmen sind je später sie erfolgen, umso weniger erfolgreich. Leider melden sich immer noch zu viele Versicherte erst kurz vor dem absehbaren Ende der Taggeldleistungen bei der IV an, das heisst rund zwei Jahre nach ihrem gesundheitsbedingten Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess. Der Fokus ist zu diesem Zeitpunkt auf Grund des kurz bevorstehenden Verlustes des Ersatzeinkommens (Taggeld) auf die Rentenleistung der IV gerichtet. Entsprechend kleinere Chancen haben Eingliederungsmassnahmen der IV. Was viele nicht wissen: Im Gegensatz zu Rentenleistungen können berufliche Eingliederungsmassnahmen bei Vorliegen einer gesundheitlichen Einschränkung und Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen ohne Absolvierung eines Wartejahres beantragt werden Beschlüsse erstmalig IV Beschlüsse erstmalig AHV Total Beschlüsse erstmalig Erstmalige Beschlüsse Mit der leichten Reduktion der Anmeldungen und der vertieften Prüfung der erstmaligen Gesuche hat sich der «Output» leicht reduziert. Die gründlicheren medizinischen Abklärungen im Hause, welche durch den seit einem Jahr tätigen regionalen ärztlichen Dienst erst möglich wurden, sind sowohl für die effiziente Erarbeitung der medizinischen Grundlagen für die berufliche Eingliederung wie auch für die sich allenfalls stellende Rentenfrage ein grosser Qualitätsgewinn. 7

8 14856 Folgebeschlüsse 2723 Zusprachen 2963 Erstmalige Beschlüsse 612 Ablehnungen Folgebeschlüsse Invalidenversicherung Folgebeschlüsse im Jahre 2005 Die Anzahl der erstmaligen Beschlüsse sind nur ein Teil der Leistungen an die Versicherten. Im Durchschnitt folgen auf jeden erstmaligen Beschluss pro versicherte Person fünf weitere Beschlüsse zur Leistungszusprache. Die Arbeit der IV-Stelle erschöpft sich nicht in der erstmaligen Leistungszusprache, sondern mit der Wiedereingliederung ist oft ein länger dauernder Prozess verbunden. Zudem sind einige Leistungen auf Dauer angelegt, z.b. die Rente oder Hilflosenentschädigung. Solche Leistungen müssen regelmässig revidiert, abgeklärt und das Ergebnis wiederum neu entschieden werden. Alters- und Hinterlassenenversicherung Gemäss dem gesetzlichen Auftrag bearbeitet die IV-Stelle alle Gesuche im Bereich der Hilfsmittel und Hilflosenentschädigung der AHV. Die Abbildung zeigt, dass bei Entscheiden 612 Ablehnungen ausgesprochen wurden. Die relativ grosse Zahl der Ablehnungen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Versicherten oft wenig Kenntnisse über die versicherungsmässigen Voraussetzungen haben und bisher nie mit diesen Fragen konfrontiert wurden.

9 RENTENREVISIONEN Rentenzusprachen 1/4 Rentenzusprachen 1/2 Rentenzusprachen 3/4 Rentenzusprachen 1/1 Total Renten Rentenabweisungen Renten erhöht Renten reduziert Renten aufgehoben Ablehnung Revisionsgesuche Renten unverändert Zusprache erstmaliger IV-Renten Die Reduktion der erstmaligen Rentenzusprachen, welche 2004 einsetzte, hat sich auch in diesem Jahr fortgesetzt. Dank der massiven Verstärkung des ärztlichen Dienstes und des konsequenten Einsatzes der beruflichen Massnahmen in Form von Arbeitsvermittlung, Umschulung und Arbeitstrainings konnte auf die Anzahl der erstmaligen Renten Einfluss genommen werden. In diesem Kontext sind auch die erneut gestiegenen Rentenabweisungen zu verstehen. Versicherte, welche nur noch mit der Optik eine Rente zu erhalten, sich bei der Invalidenversicherung melden, müssen bei ausgewiesener Arbeitsfähigkeit das ihnen Zumutbare unternehmen, um sich mit Unterstützung der Invalidenversicherung beruflich wieder einzugliedern. Die grosse Herausforderung für die Zukunft wird darin bestehen, die betroffenen Versicherten schnellstmöglich mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass die Eingliederung für sie im Zentrum stehen muss und nicht Dauerleistungen im Sinne von IV-Renten, sofern die Arbeitsfähigkeit ausgewiesen ist. Rentenrevisionen Im Verlaufe des Jahres 2005 wurden in 3090 Verfahren Renten einer Revision unterworfen. Diese sind von Gesetzes wegen periodisch alle zwei bis drei Jahre durchzuführen. Von den überprüften Renten konnten nahezu 75% weiter unverändert ausgerichtet werden Rechnungen für Sachleistungen Anzahl Rechnungen IV + AHV Die Zahl der zu prüfenden Rechnungen ist im Jahre 2005 gestiegen. Diese Rechnungen betreffen Sachleistungen, wie Hilfsmittel, berufliche Massnahmen, etc. Rechnungen für Sachleistungen Ausbezahlte Summe IV und AHV in Mio. Fr. Nebst dem Anstieg der bezahlten Rechnungen ist eine generell ungebrochene Tendenz zur Erhöhung der Rechnungsbeträge feststellbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass z.b. Hilfsmittel über Jahre eher teurer werden, was oft auf die zunehmende Funktionalität zurückzuführen ist, aber auch auf die erhöhten Ansprüche, welche an die Hilfsmittel gestellt werden müssen. In diesem Zusammenhang dürfte die Teuerung kaum eine Rolle spielen. 9

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11 EINARBEITUNGSMASSNAHMEN / ERSTMALIGE BERUFLICHE AUSBILDUNGEN 9% Massnahmen im geschützten Rahmen 91% Massnahmen in der freien Wirtschaft Abklärungs- und Einarbeitungsmassnahmen Berufliche Abklärungsmassnahmen sind in der Regel ein entscheidender Bestandteil bei der Festlegung weiterer beruflicher Eingliederungsmassnahmen. Die Grenzen und Möglichkeiten der betroffenen Menschen müssen so gut als möglich erfasst werden, um eine realistische Eingliederung umzusetzen. Von grosser Wichtigkeit ist dabei, dass Eingliederungsmassnahmen möglichst in der freien Wirtschaft vor Ort stattfinden. Lösungen im geschützten Rahmen kommen nur zur Anwendung, wenn die freie Wirtschaft die notwendigen Betreuungs- und Unterstützungsmöglichkeiten nicht anbieten kann. Auf Grund der obigen Darstellung zeigt sich klar, dass die Mehrheit der Massnahmen in der freien Wirtschaft durchgeführt werden. 16% Anlehre 36% Lehre 6% Höhere Ausbildung 42% übrige Ausbildungen Erstmalige berufliche Ausbildungen Erstmalige berufliche Ausbildungen stehen Jugendlichen offen, welche auf Grund eines Geburtsgebrechens oder einer Jugendinvalidität in der Ausbildung handicapiert sind. In diesem Zusammenhang werden von der Invalidenversicherung die Mehrkosten, welche behinderungsbedingt sind, übernommen. Grundsätzlich steht den betroffenen Jugendlichen jede berufliche Ausbildung offen, sofern sie in der Lage sind, sie zu einem zweckmässigen Ziel zu führen und eine Eingliederung zu realisieren. Die Darstellung zeigt, dass der Schwerpunkt der beruflichen Ausbildungen im Bereiche der Lehre, Anlehre und höheren Berufsausbildung ist. Vereinzelt können behinderte Jugendliche auch an Fachhochschulen oder an Hochschulen ausgebildet werden. 11 Mit dieser Ausbildung soll es den Jugendlichen später möglich sein, ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Die Rolle der Invalidenversicherung beschränkt sich darauf, die behinderungsbedingten in der Ausbildung wirksamen Mehrkosten abzudecken.

12 Berufliche Wiedereingliederung, Matthias Gut, Konstrukteur Auf dem Weg in eine neue berufliche Zukunft Mit Unterstützung der IV ist es Herrn Gut gelungen, sich auf eine neue berufliche Zukunft auszurichten. Geldleistungen allein wären nicht genug, um einen Menschen in seiner Situation zu unterstützen. Es braucht wesentlich mehr. Professionelle Beratung durch erfahrene Spezialisten ist erforderlich, um einen Menschen zu begleiten, der gezwungen ist, sich mit schwierigen gesundheitlichen Realitäten abzufinden und sein Leben neu auszurichten. Die Berufsberater der IV sind spezialisierte Psychologen, welche diese professionelle und menschliche Herausforderung gerne annehmen.

13 BERUFLICHE WIEDEREINGLIEDERUNG «Matthias Gut, erfolgreich zurück an der Arbeit» November 2001 Herr Gut verunfallt als Mitfahrer im Strassenverkehr und erleidet eine komplette Paraplegie. Er ist 17-jährig und befindet sich im zweiten Lehrjahr der Automechanikerlehre. Januar 2002 Im Sinne der Früherfassung findet bereits zweieinhalb Monate nach dem Unfall, in der Rehabilitationsklinik, die erste Besprechung mit dem IV-Berufsberater statt. Herr Gut wird zeitlebens auf den Rollstuhl angewiesen sein. Es ist klar, dass er seine begonnene Automechanikerlehre nicht mehr weiterführen kann und sich beruflich neu orientieren muss. Die IV erteilt der beruflichen Abklärungsstelle des Paraplegikerzentrums umgehend eine Kostengutsprache für eine - parallel zur medizinischen Rehabilitation stattfindende - Abklärung der beruflichen Ressourcen von Herrn Gut. Juli 2002 Beim Austritt aus der Rehabilitationsklinik rund acht Monate nach dem Unfall steht fest, dass Herr Gut beste Voraussetzungen für eine Lehre zum Konstrukteur mitbringt und dass mit dieser Neuausbildung eine vollständige berufliche Wiedereingliederung in die freie Wirtschaft realistisch wäre. Mit der Unterstützung der IV-Berufsberatung und der Berufsberatung des Paraplegikerzentrums beginnt Herr Gut hoch motiviert mit der Lehrstellensuche für Lehrbeginn Sommer August Mai 2003 Als gezielte Vorbereitung auf die neue Berufslehre besucht Herr Gut den umfassenden Lehrgang Informatik-Anwender SIZ und schliesst ihn mit dem SIZ-Diplom erfolgreich ab. Februar August 2003 Zum Aufbau und Training eines ganztägigen Arbeitspensums und zur gezielten Vorbereitung auf die neue Ausbildung absolviert Herr Gut in seinem früheren Lehrbetrieb, Steinmann Garage AG in Schötz, ein kaufmännisches Praktikum. August 2003 Nach optimaler Vorbereitung startet Herr Gut bei der Firma Müller Martini, Druckverarbeitungssysteme AG, Zofingen, mit der 4-jährigen Konstrukteurlehre. Dank des IVfinanzierten Autoumbaus und den Amortisationsbeiträgen für sein Fahrzeug ist Herr Gut absolut mobil. Er bewältigt Arbeitsund Schulwege ohne fremde Hilfe und leistet ein volles Arbeitspensum. Dank den Taggeldern der IV ist seine Existenz während der Lehre gesichert. Sommer 2006 Nach sehr erfolgreich verlaufenen drei Lehrjahren beginnt für Herr Gut das letzte Ausbildungsjahr. Er wird im Frühsommer 2007 die Lehrabschlussprüfung absolvieren und das Eidg. Fähigkeitszeugnis erlangen. Sommer 2007 Als 100% leistungsfähiger und top motivierter Mitarbeiter wird Herr Gut eine Arbeitsstelle als Konstrukteur antreten. Trotz bleibender Behinderung sind seine beruflichen Perspektiven wieder intakt. Er wird seinen Lebensunterhalt selber verdienen und ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen können. Bravo! Herr Gut! 13

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15 UMSCHULUNGSMASSNAHMEN 78% übrige Ausbildungen 7.5% Höhere Ausbildung 14% Lehre 0.5% Anlehre Umschulungsmassnahmen Umschulungen kommen denjenigen Versicherten zu Gute, welche behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage sind, ihren angestammten und ausgeübten Beruf voll oder teilweise auszuüben. Dadurch entsteht der grundsätzliche Anspruch, eine vergleichbare neue Ausbildung zu realisieren. Das Diagramm zeigt schön auf, dass der Hauptanteil, gleich wie bei nicht behinderten Schweizern, auf die Lehre und weitere höhere Berufsausbildungen fällt. Zunehmend Gewicht haben die Fachhochschulen erhalten. Mit diesen Berufsabschlüssen, aber auch dank den vorgängigen Berufserfahrungen im eigenen Beruf, haben die Betroffenen trotz ihren behinderungsbedingten Einschränkungen beste Arbeitsmarktchancen und sind bei Arbeitgebern oft sehr begehrt. 15

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17 RECHTSPFLEGE 377 Beschwerden 103 Stützen den Entscheid der IV-Stelle teilweise 54 Weiterzug ans EVG 99 Entscheide der IV-Stelle nicht akzeptiert 1141 Einsprachen 1042 Stützen den Entscheid der IV-Stelle vollständig Rechtspflege Neu eingegangene Einsprachen, Beschwerden und Weiterzug ans EVG Das per über die Gesetzgebung in Kraft gesetzte Einspracheverfahren führte zu einer sprunghaften Zunahme der Anfechtungen. Nach dem Einspracheentscheid der IV-Stelle folgt in vielen Fällen (vgl. Graphik) ein erstinstanzliches Beschwerdeverfahren vor kantonalem Verwaltungsgericht und oft auch ein zweitinstanzliches Verfahren vor Eidgenössischem Versicherungsgericht (sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Bundesgerichts). Die Verfahrensdauer durch alle Instanzen bis zu einem rechtskräftigen Entscheid erstreckt sich meistens über mehrere Jahre und absorbiert viele personelle Ressourcen der IV-Stelle. Eine ungünstige Entwicklung, denn aus unserer Erfahrung als Eingliederungsversicherer wissen wir, dass jede rechtliche Auseinandersetzung eingliederungsfeindlich ist. Eine versicherte Person, die mit uns in einer jahrelangen Konfliktsituation steht, ist nur schwer für eine berufliche Neuorientierung zu gewinnen. Das Parlament erkannte die negativen Auswirkungen dieser Verfahrensfrage und beschloss am 16. Dezember 2005, das Einspracheverfahren zu Gunsten der Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens abzuschaffen. Die Änderung tritt bereits per in Kraft. Rechtspflege Ergebnis Einspracheentscheide Die Einsprachen der Versicherten werden unabhängig von der Sachbearbeitung durch den juristischen Dienst bearbeitet. Der Jurist prüft die Richtigkeit der angefochtenen Verfügung, trifft wo notwendig weitere Abklärungen und fällt einen Einspracheentscheid. Über 84% oder die grosse Mehrzahl der Beschlüsse der IV-Stelle erfahren dabei eine Stützung. Bei nur 16% der angefochtenen Verfügungen entsprechen die im Zeitpunkt des Einspracheentscheides zu beurteilenden Grundlagen nicht mehr den gültigen gesetzlichen Vorgaben oder die Sachverhalte haben sich in medizinischer oder erwerblicher Hinsicht seit Verfügungserlass verändert. Dies macht eine Anpassung des angefochtenen Entscheides notwendig. 17

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19 RECHTSPFLEGE 128 Stützen den Beschluss der IV-Stelle vollständig 16 Stützen den Beschluss der IV-Stelle teilweise 63 Entscheid der IV-Stelle verworfen Rechtspflege Entscheide des Kantonalen Verwaltungsgerichts (1. Gerichtsinstanz) 62% der Einspracheentscheide der IV-Stelle werden durch das Gericht vollständig gestützt. Von den übrigen 38% der Gerichtsentscheide lauten die meisten auf eine Rückweisung an die IV- Stelle zur weiteren vertieften Abklärung des Sachverhaltes in einzelnen Punkten mit anschliessendem Neuentscheid in der Sache. 32 Stützen den Beschluss der IV-Stelle 3 Stützen den Beschluss der IV-Stelle teilweise 5 Entscheid der IV-Stelle verworfen Entscheide des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (2. Gerichtsinstanz) Im Rechtsmittelverfahren der IV ist das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) die zweite und letzte gerichtliche Instanz. Durch seine Rechtssprechung hat das EVG einen sehr grossen Einfluss auf die Interpretation der gesetzlichen Grundlagen. Gestützt auf Grundsatzentscheide des Eidgenössischen Versicherungsgerichts werden immer wieder Interpretationsspielräume und gesetzliche Grundlagen geklärt, was zu einer Verstärkung der rechtsgleichen Behandlung der Versicherten in allen Kantonen und zu einer hohen Rechtssicherheit führt. 19

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