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1 Pressesprecher: Marcel Braumann Fax: (0351) s: oder 81. Sitzung der 4. Wahlperiode 7. Juni 2007 Antrag der Linksfraktion.PDS in Drs 4/8045 sowie Anträge der Fraktionen von CDU und SPD in Drs 4/5951 und Drs 4/6008 Thema:Sterbebegleitung und palliativmedizinische Versorgung in Sachsen / Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium / Hospizarbeit und Palliativversorgung im Freistaat Sachsen MdL Horst Wehner Beachten: Es gilt das gesprochene Wort! Auszug Protokollmitschrift Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jawohl, Frau Nicolaus, "Pallium" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Mantel. Ein schützender Mantel wird um einen unheilbar kranken Patienten gelegt. Seine Beschwerden werden gelindert, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist. Ein selbstbestimmtes, beschwerdefreies und bewusstes Leben bis zum Tod wird angestrebt. Palliativmedizin und Hospizarbeit stehen für medizinische und menschliche Begleitung und Unterstützung in der letzten Lebensphase, für Lebensqualität bis zum Tod und erteilen damit der aktiven Sterbehilfe eine deutliche Absage. Herr Gerlach, über Patientenverfügungen finden wir vielleicht noch einmal Gelegenheit gesondert zu sprechen, weil das ein sehr, sehr wichtiges Thema ist. Ich beziehe mich heute nur auf die in Rede stehenden Anträge. Meine Damen und Herren von der Koalition! Nachdem Sie im November 2006 und im Januar 2007 die Anträge zur Hospizarbeit und Palliativversorgung in Sachsen von der Tagesordnung des Plenums genommen haben, werden wir uns heute endlich mit diesem Thema beschäftigen. Es liegt auch auf der Hand: Die Konzeption ist da, die Richtlinien sind veröffentlicht, und nun können wir alle stolz darüber berichten. Auch wir in der Linksfraktion.PDS sehen, dass sich auf dem Gebiet der Sterbebegleitung und palliativmedizinischen Versorgung in Sachsen einiges zum Positiven geändert hat. Doch man darf nicht übersehen, dass das Netz der ambulanten Hospiz- und Palliativdienste sowie der stationären Hospiz- und Palliativplätze immer noch nicht ausreicht. Die Konzeption zur Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativarbeit im Freistaat Sachsen - ich erwähnte es bereits - liegt vor, ebenso die Richtlinie zur Förderung von Hospizeinrichtungen. Insoweit sind meines Erachtens wesentliche Teile der heute vorliegenden Anträge erledigt. Hinzu

2 kommt noch, dass der Bundesgesetzgeber mit dem neuen 37b im V. Sozialgesetzbuch die Leistungsform der spezialisierten ambulanten Behandlung, die Palliativversorgung, eingeführt hat. Danach haben Versicherte mit einer nicht heilbaren fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigt, Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Diese wird vom Vertragsarzt oder Krankenhausarzt verordnet und beinhaltet ärztliche pflegerische Leistungen und, was besonders wichtig ist, deren Koordination. Dies ist ein neuer Leistungsanspruch, dessen Rahmenbedingungen vom gemeinsamen Bundesausschuss bis zum 30. September 2007 festgelegt werden sollen. Ein Modellprojekt existiert bereits im Krankenhaus St. Joseph-Stift in Dresden. Derzeit beschäftigen sich viele Hospizeinrichtungen und -dienste mit dieser neuen Versorgungsform. Im März 2007 führte der Hospizverein Leipzig eine Podiumsdiskussion zu dieser Problematik durch, die von Vertretern des Staatsministeriums für Soziales, der Krankenkassen und der Leistungserbringer bestritten wurde. Die Ergebnisse aus dieser Beratung finden sich meines Erachtens adäquat in der Landeshospizkonzeption wieder. Meine Damen und Herren! Nicht unproblematisch war bisher die uneinheitliche Bearbeitung der Anträge zur Hospizarbeit bezüglich des kommunalen Anteils an der Förderung im Freistaat Sachsen. Ob mit der vorliegenden Richtlinie hier Abhilfe geschaffen wurde, bleibt abzuwarten und gesondert zu evaluieren. Ebenso, meine Damen und Herren, erscheint mir mit Blick auf die Kreisstrukturreform, wie ich es jetzt einmal so abgekürzt nennen möchte, die weitere Gestaltung der Hospizarbeit im Freistaat Sachsen erschwert, wenn in Großkreisen ein Landratsamt für mehrere Hospizeinrichtungen zuständig sein soll. Hier sind meines Erachtens die Konzeption und die Förderrichtlinie entsprechend anzupassen. Meine Damen und Herren! Das Betreuungskonzept sollte von Patienten mit Krebs, Aids, von Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen des Nervensystems oder chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenbeschwerden in Anspruch genommen werden können, denn das Hauptziel der Begleitung ist die Lebensqualität des Patienten. Wir haben es also hier mit einem Wandel von der heilenden zur lindernden Behandlung zu tun - Herr Gerlach hat es angesprochen -, die verstandes- und gefühlsmäßig äußerst schwer nachzuvollziehen ist. Die Reaktionen von Patienten und ihren Angehörigen reichen vom konsequenten Verdrängen der begrenzten Lebenserwartung über die Suche nach alternativen Behandlungsmethoden in der ganzen Welt bis zur Depression. Aber auch für Ärzte und Pflegekräfte ist es nur schwer zu akzeptieren, dass das Fortschreiten der Erkrankung nicht mehr aufzuhalten ist. Doch es hilft nicht, den Kranken über seine Situation im Unklaren zu lassen, es sei denn, er signalisiert ausdrücklich den Wunsch, nicht über seinen Zustand aufgeklärt zu werden. Wenn es Patienten mit ihren Familienangehörigen gelingt, dem nahen Lebensende ins Auge zu blicken, dann haben sie auch die Chance, die verbleibende Zeit bewusst gemeinsam zu nutzen und sich verabschieden zu können. Der Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden ist ein Gradmesser dafür, wie human eine Gesellschaft ist. Frau Pfeiffer, ich denke, die Erfahrung machen wir auch in unserer Arbeit im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend. Es muss ärztliche und pflegerische Aufgabe sein, die Lebensqualität unheilbar kranker Menschen bis zuletzt zu erhalten. Palliativmedizin und Hospizarbeit bieten Möglichkeiten für ein Lebensende in Würde und ohne Schmerzen. Eine angemessene Schmerztherapie und die menschliche Zuwendung für die von Leiden, Krankheit und Behinderung Betroffenen müssen daher vorrangige gesellschaftspolitische

3 Aufgabe sein. Dies erfordert, eine flächendeckende palliativmedizinische Versorgungsstruktur durch den Auf- und Ausbau von Palliativstationen, stationären Hospizen und ambulanten Hospizund Palliativdiensten zu schaffen, eine bedarfsgerechte spezialisierte Palliativversorgung des Patienten durch eine gesetzliche Regelung abzusichern und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen - das ist auf den Weg gebracht sowie die Informations- und Beratungsangebote über palliativmedizinische Möglichkeiten zu erweitern, um das Bewusstsein und die Akzeptanz für die Sterbebegleitung zu fördern und entsprechende Wünsche in einer Vorsorgeverfügung äußern zu können. Die Palliativmedizin in die Aus- und Fortbildung aller betroffenen Berufsgruppen regelhaft einzubeziehen, ist gleichfalls ein Erfordernis. Damit entsteht zugleich ein quantitativ und qualitativ neuer Anspruch an den ambulanten Hospizund Palliativdienst, zum einen der Anspruch, die ambulante Versorgungsstruktur unter regionalen Gesichtspunkten auszubauen, und zum anderen das dafür spezielle ausgebildete und geschulte Personal bereitzuhalten. Der Antrag der Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 4/5951 lehnt sich an eine parlamentarische Initiative des Niedersächsischen Landtages an. Nur, meine Damen und Herren von der CDU und der SPD, warum springen Sie so kurz? Die deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat in den letzten Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen nur in dem Maße möglich sein wird, wie das Thema auch bei der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung angemessen berücksichtigt werden kann. Meine Damen und Herren! Die Forderung besteht schon seit Jahren, die Palliativmedizin als Pflicht-, Lehr- und Prüfungsfach in das Medizinstudium aufzunehmen. Auch die Bundesenquetekommission Ethik und Recht der Medizin hat dies bereits im Sommer 2005 in ihren Forderungskatalog aufgenommen, denn dort heißt es: "Die Enquetekommission Ethik und Recht der modernen Medizin empfiehlt, die ärztliche Approbationsordnung so zu ändern, dass die Palliativmedizin zu einem Pflicht-, Lehr- und Prüfungsfach für alle Medizinstudenten wird." Dafür sollte in einer Neufassung der Approbationsordnung die Anlage 3 zu 2 Abs. 8 - das betrifft die Wahlfachregelung - und zu 27 - hier geht es um den Einzelleistungsnachweis und den Querschnittsbereich - um die Palliativmedizin erweitert werden. Sachsen wäre überdies wirklich innovativ, wenn wir noch einen Schritt weiter gingen, indem auch die Voraussetzungen für die Lehrenden genannt werden, die dieses Fach an den Universitäten unterrichten sollen; dass sie gemäß den Vorgaben der deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin dafür qualifiziert sein müssen. Vorgeschlagen wird hier, einen Basiskurs über einen Zeitraum von 40 Stunden sowie die Teilnahme an Fallseminaren, etwa 120 Stunden, und schließlich einen Trainthe-Teacher-Kurs, also Trainertraining, sowie Erfahrungen von mindestens einem Jahr auf einer Palliativstation oder einem ambulanten Palliativdienst nachzuweisen. Aber, meine Damen und Herren, nicht nur auf die Ausbildung der Ärzte sollten wir uns konzentrieren; der Fachweiterbildung in Palliativ- und Hospizpflege für Pflegende - damit sind die Kranken- und Altenpfleger gemeint - ist die gleiche Bedeutung beizumessen. Das haben wir von der Linksfraktion mit unserem Antrag mit der Drucksachennummer 4/8045 und jetzt auch mit dem Änderungsantrag so gewollt. Potenzial ist in Sachsen vorhanden - Frau Orosz, Sie werden das von Ihrem Fachgebiet bestätigen können. Palliativpflege ist die große Zukunftsaufgabe. Diese Zukunft hat bereits heute begonnen. Angesichts des demografischen Umbruchs und des massiven Fachkräftemangels, der bereits heute

4 in Sachsen beklagt wird, bedarf es dringend der Qualifizierung des Kranken- und Altenpflegepersonals. Im Sozialministerium liegt bereits seit August 2005 der Lehrplan für diese Fachweiterbildung in Palliativ- und Hospizpflege für Pflegende vor; allerdings fehlt bis dato die Weiterbildungsordnung für Pflegende in Sachsen insgesamt, sodass diese Fachweiterbildung noch nicht in den Lehrkanon aufgenommen werden konnte. Es bedarf, Frau Nicolaus, dringend einer Weiterbildungsordnung für Pflegende und der Umsetzung der Fachweiterbildung. Hospizarbeit ist nicht nur eine Versorgungslandschaft, sondern auch ein Markt geworden, in den Gelder - wenn auch nicht ausreichend, so doch in durchaus beachtlichem Umfang - investiert werden. Es ist geboten, dass hauptamtliche und Führungskräfte in der Palliativversorgung und Hospizarbeit angemessen qualifiziert sind. In Dresden wurde der Studiengang als ein Masterstudiengang Hospizpädagogik für pflegende und psychosoziale Berufsgruppen entwickelt, der ab Wintersemester 2007/2008 an der Evangelischen Hochschule angeboten wird. Frau Staatsministerin, ich empfehle, diesen Studiengang in seiner Etablierung zu unterstützen, damit dadurch ein weiterer Beitrag zur Qualifizierung von Fachkräften im Freistaat Sachsen geleistet werden kann. Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der Linksfraktion.PDS) Schlusswort: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gerlach, ich stimme Ihnen zu: Unser Antrag hat sich durch die Stellungnahme der Staatsregierung, durch die Vorlage der Konzeption, durch die Veröffentlichung der Richtlinie und durch den heute abgegebenen Bericht der Staatsministerin erledigt. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, mich für die sehr sachliche und würdevolle Debatte herzlich zu bedanken und den Dankesäußerungen anschließen, die von Frau Nicolaus, Herrn Gerlach und vielen anderen gekommen sind. (Beifall bei der Linksfraktion.PDS) Ich möchte all jenen danken, die auf dem schwierigen Weg der Sterbebegleitung beteiligt sind und dort eine sehr aufopferungsvolle Arbeit leisten. Meine Damen und Herren, glauben Sie mir, ich habe persönliche Erfahrungen und weiß, was dahintersteckt. (Beifall bei der Linksfraktion.PDS, der CDU und der FDP) Ihre Haltung zu unserem Änderungsantrag kann ich nicht verstehen. Ich finde es sehr schade, dass Sie immer auf die Parteiebene abstellen. Hier geht es doch um das Thema, das wir zu bewältigen haben. Die Pflege wird in allererster Linie von den Pflegekräften geleistet und diesen Personenkreis gilt es zu qualifizieren - natürlich auch die Ärzte. Dass Sie das mit unserem Änderungsantrag insoweit nicht gesehen haben, ist schade. Sie sollten die Gelegenheit nutzen, in sich zu gehen und Ihre Haltung noch einmal zu überdenken, wenn die Ministerin heute hier erklärt, dass entsprechende

5 Weiterbildungsordnungen auf den Weg gebracht worden sind. Wenn Sie, Frau Nicolaus, aufmerksam zugehört haben, dann bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig, als diesem Änderungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der Linksfraktion.PDS, vereinzelt bei der FDP, und der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE)

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