Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung IV Branddirektion Zentrale Angelegenheiten

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1 Telefon: Telefax: Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung IV Branddirektion Zentrale Angelegenheiten BOS Digitalfunk in Bayern München rüstet sich für die Umstellung 2012 Antrag Nr / A von Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Dr. Josef Assal vom Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Der Antrag der Herren Stadträte Alexander Reissl und Dr. Josef Assal vom befasst sich mit der Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Es werden sieben Aspekte konkret angesprochen und es wird beantragt, auch über den Stand der Finanzierungsfragen zu berichten. Im Folgenden wird anhand der im Stadtratsantrag konkretisierten Punkte dargestellt, welche Folgen die Umstellung auf BOS-Digitalfunk hat und welche Vorbereitung die städtischen Verwaltungs- und Sicherheitskräfte treffen: 1. Erfahrungen mit dem Feldversuch auf dem Oktoberfest Bereits zum dritten Mal wurde auf dem Oktoberfest ein Digitalfunktest durchgeführt, bei dem Polizei und Sanitätsdienst ihre Kräfte mit Digitalfunkgeräten ausgestattet und darüber den Einsatzfunk abgewickelt haben. Die Feuerwehr München hat sich in zwei Jahren aktiv an dem Test beteiligt. Zum einen wurden 2008 mit einigen Testgeräten die Empfangsqualität, die Netzabdeckung auf dem Wiesngelände und in anderen Bereichen geprüft wurden zusätzlich zur regulären Alarmierung auch Einsatzinformationen über das Netz an TETRA-Pager verschickt. Einsätze wurden aber komplett mit der analogen Technik abgewickelt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sowohl der Funkverkehr wie auch die Alarmierung grundsätzlich funktionieren. Die Netzabdeckung im Bereich der Theresienwiese war so gut, dass zumindest die Auslösung von TETRA-Pagern im Freien sicher funktionierte. Für weitere Aussagen sind zusätzliche Tests unter definierten Bedingungen notwendig, die aus unserer Sicht nicht während einer Großveranstaltung wie dem Oktoberfest durchgeführt werden können. Die Projektgruppe DigiNet des Innenministeriums plant solche Tests für 2010.

2 Seite 2 2. Details zum Pilotbetrieb in München Die Branddirektion München plant einen Testbetrieb im Fahrzeugfunk, d.h. im Wesentlichen zwischen Einsatzfahrzeugen und der Integrierten Leitstelle (ILSt) (bisheriger 4m-Funk). Dabei wird es sich um eine Interimslösung handeln, weil die Art der Anbindung der Leitstellen in Bayern, wie auch im restlichen Bundesgebiet, derzeit durch die Projektgruppen der Länder erst konzipiert wird. Verschiedene technische Möglichkeiten werden diskutiert. Teilweise entwickeln Fachfirmen derzeit erst Lösungen für die Anbindung, insbesondere im Bereich Kryptografie werden verschiedene Lösungen erarbeitet. Lösungen für eine endgültige Leitstellenanbindung inklusive nutzereigenes Management (LS3) sind auf dem Markt noch nicht verfügbar. Die Ausschreibung der vorläufigen Leitstellenanbindung ist derzeit in der Vorbereitung. Die Ausstattung von Fahrzeugen wird ebenfalls beplant. Derzeit ist geplant den Testbetrieb in der zweiten Jahreshälfte 2010 zu beginnen. Der Einsatzstellenfunk (derzeitiger 2m-Funk) wird erst in einer späteren Migrationsphase beplant und daher auch erst später getestet. In diesem Bereich existieren noch viele Ungewissheiten hinsichtlich Netzversorgung, Inhouse-/Tunnel-Versorgung, Anbindung von Inhouse-/Tunnel-Funkanlagen und dem Einsatz technischer Varianten. Zu diesen Themen werden bundesweit derzeit erst technische Lösungen erarbeitet. Solange die Themen nicht geklärt sind, ist es den Feuerwehreinsatzkräften nicht zuzumuten, den Einsatzstellenfunk zu migrieren. 3. Investitionskosten für Funkgeräte und Zubehör Bei der Einführung des Digitalfunks sind im Wesentlichen folgende Kostenblöcke zu beachten: Anbindung der Integrierten Leitstelle an den Digitalfunk. Ausstattung der Fahrzeuge und Einsatzkräfte mit Endgeräten. Ausstattung der Funkwerkstatt mit Messtechnik und Programmierequipment. Kosten für Schulungen. Die Kosten in diesen Bereichen können derzeit noch nicht exakt gefasst werden: Für die Anbindung der Integrierten Leitstelle mit einer Interimslösung werden durch die Branddirektion derzeit ca ,-- veranschlagt. Die Kosten für die digitalen Endgeräte liegen derzeit eher unter den Kosten von Analogfunkgeräten. Allerdings liegen noch keine Erfahrungen über die Eignung im Feuerwehreinsatz und damit ihre Lebensdauer vor. Kostenschätzungen für die Ausstattung der Funkwerkstatt und den Schulungsaufwand können bisher noch nicht getroffen werden. Mittel für den Probebetrieb (Interimslösung ILSt und Ausstattung der Fahrzeuge) sind im MIP für 2010 und 2011 in ausreichender Höhe veranschlagt. Für die Vollausstattung müssen Haushaltsmittel erst noch ins MIP eingestellt werden, allerdings sind die Kosten aufgrund der bereits beschriebenen technischen und organisatorischen Unsicherheiten derzeit noch nicht zuverlässig zu ermitteln. Das Innenministerium hat zwischenzeitlich zugesagt, die Erstbeschaffung von digitalen Endgeräten einschließlich Zubehör ab 2010 mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss von 80% zu fördern.

3 Seite 3 4. Voraussichtliche Kosten für Wartung und Pflege 4.1 Netzbetriebskosten Die Kosten für den laufenden Betrieb des Netzes fallen zunächst bei Bund und Ländern an. Die Kommunen beteiligen sich jährlich mit ca. 3 Mio Euro an den Betriebskosten. Dieser Kostenanteil wird nach der Einwohnerzahl auf die 96 Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. 4.2 Betriebskosten Endgeräte Wartungs- und Pflegekosten für die Endgeräte werden weiterhin bei den Kommunen auflaufen. Auch hier können noch keine Werte angegeben werden, da weder der Wartungs- und Programmieraufwand abgeschätzt werden kann, noch endgültig festgelegt ist, welche Befugnisse in diesem Bereich den Kommunen zugestanden werden und welche zentral (z.b. durch die Polizei) wahrgenommen werden. 5. Bereitstellung von Standorten bzw. Liegenschaften für Basisstationen Die zentrale bundesweite Planungshoheit für die Errichtung des digitalen Sprech- und Datenfunks BOS liegt bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS). Lt. Aussage der BDBOS hat der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen zur Gewährleistung des Schutzes von Personen vor elektromagnetischer Strahlung erlassen, die auf Basisstationen Anwendung finden. Der Digitalfunk BOS muss dabei den gleichen Anforderungen genügen wie kommerzielle Mobilfunknetze. Die im Rahmen des Projekts DigiNet aufgestellten Basisstationen erfüllen diese Anforderungen in vollem Umfang. In Bayern ist die Projektgruppe "DigiNet" des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren mit der Errichtung des Digitalen Sprech- und Datenfunks für alle BOS-Teilnehmer befasst. Für München sind dies derzeit konkret die Branddirektion mit Berufsund Freiwilliger Feuerwehr, die den Rettungsdienst durchführenden Hilfsorganisationen (BRK, ASB, JUH, MHD, Wasserwacht) und privaten Rettungsdienstunternehmen, das Technische Hilfswerk (THW) und das Polizeipräsidium München. Als erster Netzabschnitt war der Stadt- und Landkreis München in Planung. Es wurden vornehmlich öffentliche Standorte von Bund, Land oder Kommune gewählt, um den Zugang für Unbefugte zu erschweren, die Kosten möglichst niedrig zu halten und einen möglichst langfristigen Verbleib an dem Standort zu gewährleisten. Für die BOS-Anlagen auf städtischen Standorten gilt ebenso wie für die Anlagen des kommerziellen Mobilfunks der 10%-Vorsorgewert des Münchner Vorsorgemodell 2003, das der Stadtrat in seinen Sitzungen vom / aufgrund der von Mobilfunkanlagen ausgehenden Strahlenbelastung beschlossen hat. Dieses Modell sieht vor, dass neben der Zustimmung des Gebäudenutzers und den bautechnischen Voraussetzungen auch die mit dem Betrieb der Anlage verbundenen Immissionen bestimmten Vorgaben zu entsprechen haben. Ziel ist es, dem Betreiber einer hochfrequenten Anlage einen städtischen Standort nur dann zu überlassen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass dieser Standort mit der geringst möglichen Strahlenbelastung für die umliegende Bevölkerung und die Nutzer des städtischen Objekts verbunden ist.

4 Seite 4 Zum Nachweis der hier festgelegten Kriterien hat der Anlagenbetreiber eine Immissionsprognose für den jeweiligen Standort zu erstellen, deren Prüfung durch das Referat für Gesundheit und Umwelt erfolgt. Durch die Vorgabe des 10%-Vorsorgewerts wird sichergestellt, dass die verursachten Immissionen deutlich unter den frequenzabhängigen Grenzwerten der 26. BImSchV liegen. Die bislang erfolgte Prüfung zweier Immissionsprognosen hat gezeigt, dass die BOS-Anlagen die Immissionen nur bis zu 3% der geltenden Grenzwerte für die Feldstärke ausschöpfen und damit beispielsweise sogar die in der Schweiz vorgeschriebenen Vorsorgewerte für Orte mit empfindlicher Nutzung um ein Vielfaches unterschreiten. Der Netzausbau des Netzabschnitts 34 (Stadt München, Landkreis München und Flughafenspange) ist nahezu abgeschlossen. Alle Standorte in der Stadt München existieren und sind am Netz. Es werden zwei Liegenschaften der Branddirektion München, Feuerwache 2 und Feuerwache 9, genutzt. 6. Konsequenzen für den Analogfunk im U-Bahnnetz des MVV Wie unter 2. beschrieben, ist die Anbindung von Gebäuden und Tunnel noch nicht endgültig geklärt. Sicher erscheint, dass aufwendige Maßnahmen in der U-Bahn notwendig werden, nämlich das Einbringen eines geeigneten Schlitzbandkabels. Das bestehende Kabel ist nach dem Kenntnisstand der Branddirektion in großen Teilen der U-Bahn nicht geeignet. Die SWM GmbH hat sich folgendermaßen geäußert: Entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben besteht in den Anlagen der U-Bahn ein funktionsfähiges (analoges) BOS-Netz, das seinerzeit mit hohem Aufwand (und staatlicher Förderung) erstellt wurde und von den SWM auch weiterhin vorzuhalten ist (schon wegen der weiteren, auch künftig analog funkenden Nutzer). Damit sind die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Investitionskosten (ca. 20 bis 30 Mio. ) sowie die Betriebskosten eines digitalen BOS-Netzes im Bereich der U-Bahn müssten daher vom Freistaat Bayern getragen werden, wenn er dieses Netz für seine Behörden wünscht. Dies ist dem bayerischen Innenministerium auch erläutert worden und bekannt. Nach Kenntnis der SWM- GmbH gab es Gespräche zwischen Innen- und Wirtschaftsministerium über mögliche Finanzierungsquellen. Ergebnisse sind aber nicht bekannt. Im Zusammenhang mit den Konsequenzen für unterirdische Betriebsanlagen sind auch die Münchner Straßentunnels zu betrachten. Dazu hat das Baureferat folgende Aussage getroffen: Gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln hat der Tunnelbetreiber einen zuverlässigen Funkbetrieb für die BOS-Dienste in jedem Tunnel zu gewährleisten. Der Tunnelbetreiber hat dabei sicher zu stellen, dass alle Funkdienste ständig unterbrechungsfrei in den Tunnelröhren, Querstollen, Technikräumen und im Umkreis um die Tunnelportale zur Verfügung stehen. Aktuell ist dies in analoger Funktechnik sichergestellt.

5 Seite 5 Bei den Tunnelanlagen, die im Zuge des Ausbaus des Mittleren Ringes Ost neu erstellt bzw. mit moderner Sicherheitstechnik nachgerüstet wurden, ist die Infrastruktur für die Einführung des digitalen BOS-Funks bereits vorhanden. Zum Betrieb müssen nur noch die funktechnisch notwendigen zentralen Geräte installiert und angeschlossen werden. Tunnelsperrungen sind dafür nicht notwendig. Mit der flächendeckenden Einführung des digitalen BOS-Funks entsteht mittelfristig die Verpflichtung, in den elf Münchner Straßentunneln Umrüstungsmaßnahmen für den digitalen BOS-Funk durchzuführen. Das Baureferat hat einen Stadtratsbeschluss zur Umrüstung vorbereitet, der bereits am im Bauausschuss behandelt wurde, weil die Staatsregierung Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz in Aussicht gestellt hat. Technische Details zur Ausführung werden im Rahmen des Planungsprozesses geklärt werden. 7. Gewährleistung der Kommunikation und Sicherheit in der Umstellungsphase Im Einsatzstellenfunk der Feuerwehr wird zunächst die Kommunikation durch den analogen 2m-Funk sichergestellt. Im Fahrzeugfunk mit der ILSt sorgen zwei Maßnahmen während der Migration für eine sichere Kommunikation: Die ILSt wird so angebunden, dass sie immer in beide Systeme (Digitalfunk und Analogfunk) einspricht. Die Teilnehmer können die ILSt daher auf beiden Kommunikationskanälen erreichen Im Zugverband wird es bis zur endgültigen Umstellung immer Fahrzeuge geben, die sowohl mit analogem wie auch digitalem Funk ausgestattet sind. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die auch vermehrt als Einzelfahrzeuge und in den angrenzenden Landkreisen eingesetzt werden (z.b. Rettungstransportfahrzeuge, RTW) In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Die Stadtkämmerei hat Kenntnis vom Beschluss erhalten und erhebt keine Einwendungen. Eine Aufnahme der Vorlage in die Beschlussvollzugskontrolle ist nicht notwendig. Der Korreferent des Kreisverwaltungsreferates, Herr Stadtrat Brannekämper, und der Verwaltungsbeirat der Branddirektion, Herr Stadtrat Dr. Assal, haben Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Das Kreisverwaltungsreferat Branddirektion wird beauftragt, die Planungen der Feuerwehr zur Umstellung auf den Digitalfunk weiterzuführen und die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen im Benehmen mit der Stadtkämmerei sicherzustellen. 2. Der Antrag Nr / A von Herrn StR Alexander Reissl und Herrn StR Dr. Josef Assal vom ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

6 Seite 6 III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/die Vorsitzende Der Referent Oberbürgermeister 2. Bürgermeisterin Dr. Blume - Beyerle 3. Bürgermeister Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt zur Kenntnis. V. Wv. -KVR-GL/10 Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. an das Referat für Gesundheit und Umwelt 3. an das Baureferat 4. an das Kommunalreferat 5. über das Referat für Arbeit und Wirtschaft an die Stadtwerke München-GmbH zur Kenntnis Am Kreisverwaltungsreferat - GL/10 I. A.

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