Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

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1 Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Selbstverständnis, Struktur und Förderungsverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des European Research Council (ERC) eine vergleichende Betrachtung Hausarbeit im Modul Grundlagen des internationalen Wissenschaftssystems Dr. Ute Rehwald Osnabrücker Arbeitspapiere zum Hochschul- und Wissenschaftsmanagement Nr. 10 Dezember 2006

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Selbstverständnis, Struktur und Förderungsverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Struktur der DFG Historie Organisation und Verwaltung Leitung und Entscheidungsgremien Förderungsverfahren Förderrichtlinien Förderverfahren und programme Herkunft und Verwendung der Fördermittel Selbstverständnis und Förderpolitik der DFG Selbstverständnis der DFG Möglichkeiten der Einflussnahme auf Förderinhalte Ziele und Strategie der DFG-Forschungsförderung Einbettung der DFG-Forschungsförderung in die (nationale) Forschungspolitik des Bundes (BMBF) Selbstverständnis, Struktur und Förderungsverfahren des European Research Council (ERC) Stand der aktuellen Diskussion Struktur des ERC Historie Organisation und Verwaltung Leitung und Entscheidungsgremien Förderungsverfahren Förderrichtlinien Förderverfahren und programme Herkunft und Verwendung der Fördermittel Selbstverständnis und Förderpolitik des ERC Selbstverständnis des ERC Möglichkeiten der Einflussnahme auf Förderinhalte Ziele und Strategie der ERC-Forschungsförderung Einbettung des ERC-Projekts in die EU-Forschungspolitik Vergleich von Selbstverständnis, Struktur und Förderungsverfahren von DFG und ERC Möglichkeiten einer ergänzenden Zusammenarbeit zwischen DFG und ERC Diskussion und Zusammenfassung 22 Literatur 24 2

3 1 Einleitung Die Finanzierung der Grundlagenforschung gehört trotz kontroverser Diskussionen [19] weiterhin zu den vordringlichsten forschungspolitischen Aufgaben eines Staates. Dazu sind in jedem Industrieland, basierend auf historischen und gesellschaftspolitischen Vorgaben, Institutionen entstanden, die für die Verteilung staatlicher Fördermittel verantwortlich sind. Diese agieren stets in einem Spannungsfeld zwischen autonomer Selbstbestimmung der Wissenschaft und politischer Einflussnahme durch den Staat. In vielen Ländern wird versucht, durch die Vergabe der Fördermittel auf Basis einer gutachterbasierten (peer review) Selbstverwaltung der Wissenschaftler die Möglichkeiten für ein staatliches Einwirken zu minimieren und die im Wettbewerb besten und innovativsten Forschungsprojekte zu unterstützen. In der Bundesrepublik Deutschland wurde nach dem Zweiten Weltkrieg für die Vergabe von Fördermitteln das in der Weimarer Republik etablierte Verfahren übernommen, bei dem ein Verein, dessen Mitglieder die geförderten Forschungseinrichtungen selbst sind, die Begutachtung von Forschungsprojekten organisiert und überwacht. Seit 1951 trägt dieser Verein den Namen Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und vergibt einen Großteil der staatlichen projektbezogenen Fördermittel für die Grundlagenforschung an Hochschulen in Deutschland. In anderen europäischen Ländern und in den USA haben sich ähnliche staatliche Institutionen entwickelt, die auf der Basis eines peer review-verfahrens Förderanträge aus Forschungseinrichtungen begutachten. Mit dem zunehmenden forschungs- und gesellschaftspolitischen Bewusstsein, dass einzelstaatliche Lösungen in Europa auf Dauer nicht mit bestehenden exzellenten und aufstrebenden Wissensgesellschaften in den USA und in Schwellenländern konkurrieren können, ist in der Europäischen Union die Forderung entstanden, die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsraums Europa durch supranationale Förderstrukturen sicherzustellen. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission die Etablierung eines Europäischen Forschungsrates, des European Research Councils (ERC), vorgeschlagen. Es liegt nahe, dass bei dessen Gründung Fördergesellschaften aus den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU und aus den USA als Vorbild gedient haben. Ziel dieser Betrachtung soll es sein, Strukturen und Förderverfahren der DFG als eine der größten nationalstaatlichen Förderinstitutionen in Europa mit dem im Jahr 2006 gegründeten ERC zu vergleichen. Dabei sollen Ähnlichkeiten und Unterschiede dargestellt und über deren Ursachen spekuliert werden. Besondere Berücksichtigung werden dabei die sehr unterschiedlichen Entstehungsgeschichten der beiden Institutionen finden müssen. Letztlich soll basierend auf dem erarbeiteten Vergleich versucht werden, Möglichkeiten für eine synergistische Zusammenarbeit zwischen DFG und ERC zu identifizieren. 3

4 2. Selbstverständnis, Struktur und Förderungsverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) 2.1 Struktur der DFG Historie Hervorgegangen ist die DFG im August 1951 aus der Fusion der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft mit dem Deutschen Forschungsrat. Der Verein Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft wurde am auf Betreiben des Wissenschaftlers Fritz Haber gegründet. Ihm schlossen sich alle relevanten Forschungsstätten im Deutschen Reich an. Zu den Aufgaben der Notgemeinschaft gehörte die Verteilung staatlicher Fördermittel und privater Zuwendungen mit Hilfe sachbezogener Gutachten im Rahmen einer wissenschaftlichen Selbstverwaltung. Auf Initiative der Hochschulen, des Stifterverbandes der Deutschen Wissenschaft und der Kultusministerien der Länder wurde diese Organisation im Jahr 1949 unter gleichem Namen neu gegründet. Im selben Jahr konstituierte sich der Deutsche Forschungsrat als wissenschaftspolitisches Gremium unter Federführung der Max-Planck-Gesellschaft und der Akademien der Deutschen Wissenschaft [6] Organisation und Verwaltung Die DFG hat die Rechtsform eines Vereins des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Vereinsmitglieder dürfen alle staatlich geförderten universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Akademien der Wissenschaften und wissenschaftlichen Verbände aus der Bundesrepublik Deutschland werden. Derzeit hat die DFG 96 Mitglieder (Stand: Juli 2006). In der jährlichen Mitgliederversammlung, zu der jedes Mitglied einen stimmberechtigten Vertreter entsenden darf, werden die Richtlinien für die Arbeit der DFG festgelegt, Jahresbericht und Jahresrechnung entgegengenommen, das Präsidium entlastet, der Präsident und die übrigen Mitglieder des Präsidiums sowie des Senats gewählt und über die Aufnahme neuer Mitglieder in die DFG entschieden [5,6]. Verwaltet wird der Verein DFG e.v. über die Geschäftsstelle mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg, in der etwa 750 Mitarbeiter tätig sind (Stand: Dezember 2005). An der Spitze der Geschäftsstelle steht der Vorstand, dem der gewählte Präsident und der Generalsekretär als Verwaltungsleiter angehören. Die Verwaltung ist gegliedert in die Abteilungen Zentralverwaltung, Fachliche Angelegenheiten und Programm- und Infrastrukturförderung [5] Leitung und Entscheidungsgremien Es existieren drei unterschiedliche Leitungsgremien, die bei der Festlegung der strategischen Ausrichtung und der Führung der DFG zusammenwirken. Verantwortung für die laufenden Geschäfte trägt das Präsidium, dem der Präsident sowie die Vizepräsidenten angehören. Dem Präsidium beratend zur Seite stehen der Generalsekretär der DFG und der Präsident des Stifterverbandes der Deutschen Wissenschaft. Die Mitgliederversammlung 4

5 wählt den Präsidenten sowie die Vizepräsidenten, deren genaue Zahl sie ebenfalls festlegt. Der Präsident repräsentiert die DFG nach innen und nach außen [5,6]. Zentrales wissenschaftliches Entscheidungsgremium der DFG ist der Senat. Er legt die strategische Orientierung der DFG fest und stellt das Bindeglied zur Forschungspolitik im In- und Ausland dar. Der Senat besteht aus 39 wissenschaftlichen Mitgliedern. Sechsunddreißig von ihnen werden von der Mitgliederversammlung gewählt, während dem Senat drei Mitglieder Kraft Amtes angehören, namentlich der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, der Vorsitzende der Konferenz der Akademien der Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland und der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft. Bei den gewählten Mitgliedern des Senats soll laut Satzung der DFG auf eine ausgewogene Verteilung der Disziplinen geachtet werden. Die Präsidenten der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und der Fraunhofer-Gesellschaft sowie der Vorsitzende des Wissenschaftsrates sind ständige Gäste des Senats [5,6]. Der Hauptausschuss der DFG ist für die Überwachung des Finanzhaushalts des Vereins und seiner Fördermittelausgaben zuständig und beschließt den Wirtschaftsplan. Neben allen Mitgliedern des Senats gehören ihm noch Vertreter der Institutionen an, die das Geld für die DFG bereitstellen. Dies sind neben 16 Vertretern der Bundesländer mit je einer Stimme die Vertreter des Bundes mit insgesamt 16 Stimmen sowie der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft mit zwei Stimmen. Der Hauptausschuss bestellt den Vorstand des DFG e.v. im Sinne von 26 BGB [5,6]. Sowohl Senat wie auch Hauptausschuss der DFG können die Bearbeitung spezieller Aufgabenstellungen an Kommissionen und Ausschüsse delegieren. Diesen können auch Wissenschaftler angehören, die nicht Mitglied des Senats und/oder des Hauptausschusses sind. Für den Senat sind derzeit 13 Kommissionen und Ausschüsse tätig, für den Hauptausschuss acht (Stand: September 2005), z.b. der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens [5,6]. Während Präsidium, Senat und Hauptausschuss über Strategie und zukünftige Ausrichtung der DFG entscheiden, liegt die Verantwortung für die wissenschaftliche Bewertung der einzelnen Anträge auf Förderung von Forschungsvorhaben in der Verantwortung der Fachkollegien. Im Sinne einer Selbstverwaltung werden die Mitglieder der Fachkollegien von allen stimmberechtigten Wissenschaftlern der Mitgliedsorganisationen auf vier Jahre gewählt. Die Fachkollegien geben sich eine eigene Geschäftsordnung, die vom Senat genehmigt werden muss. Die rund 600 Wissenschaftler der Fachkollegien werden bei der Bewertung der Förderanträge unterstützt von etwa 9000 externen Gutachtern, bei denen es sich um in oder ausländische Wissenschaftler handelt. Diese geben in einem peer review-verfahren Voten zu den Förderanträgen ab, über deren letztendliche Bewilligung dann die Fachkollegien entscheiden. Derzeit gehören 48 unterschiedliche Fachkollegien zu der DFG (Stand: September 2005), in denen alle wissenschaftlichen Fachdisziplinen vertreten sind [5,6]. 5

6 2.2 Förderungsverfahren Förderrichtlinien Die DFG schreibt in der Regel keine konkreten Forschungsprogramme aus, sondern bewilligt eine Förderung nur nach Abgabe eines Antrags, dessen Thema der Wissenschaftler selbst festgelegt hat. Jedes bewilligte Projekt wird während der Laufzeit engmaschig von der DFG überwacht und muss mit einem ausführlichen Bericht abgeschlossen werden. Eine Rückzahlung der Mittel an die DFG ist nicht vorgesehen; auch fordert sie keine finanzielle Beteiligung an Patenten oder anderen Erkenntnissen, die im Rahmen des Forschungsprojekts entwickelt wurden. Eine Nennung der DFG als Fördermittelgeber in Publikationen ist jedoch verpflichtend. Die DFG unterstützt lediglich öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen, während sie an gewerblich tätige Dritte, wie z.b. Industrieunternehmen, kein Geld vergibt, auch wenn diese als Kooperationspartner in die Projekte mit eingebunden sind [5,7] Förderverfahren und -programme Im Paragraphen 1 der Satzung der DFG heißt es Die Deutsche Forschungsgemeinschaft dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen durch die finanzielle Unterstützung von Forschungsaufgaben und durch die Förderung der Zusammenarbeit unter den Forschern. Der Förderung und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses gilt die besondere Aufmerksamkeit [6]. Dementsprechend stehen die Unterstützung von Forschungskooperationen und netzwerken sowie die Nachwuchsförderung im Mittelpunkt vieler Förderprogramme der DFG. Im Jahr 2005 stellte die DFG rund 50% ihrer Gesamtmittel bzw. 754,4 Mio. EUR für die Förderung der interdisziplinären und überregionalen, zunehmend auch der internationalen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern in den sog. koordinierten Programmen zur Verfügung [5,7]. Dazu gehören beispielsweise die Schwerpunktprogramme, die überregionale Kooperationen auf innovativen Forschungsgebieten unterstützen sollen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit an einem Standort wurde über das Programm Forschergruppen gefördert. Im Jahr 2005 hat sich das Präsidium für eine Weiterentwicklung des Programms ausgesprochen, das in Zukunft mehr der Profilschärfung an Hochschulen und damit der Etablierung fachlicher Exzellenz-Cluster an einem Standort dienen soll. Im Rahmen der Graduiertenkollegs können Doktoranden in einem koordinierten, von mehreren Hochschullehrern getragenen Forschungsprogramm ihre Dissertation anfertigen. Parallel zu ihrer Forschungstätigkeit erhalten sie über einen begleitenden Studienplan eine fundierte Einführung in die entsprechende wissenschaftliche Fachdisziplin. Einem Graduiertenkolleg gehören in der Regel 5 bis 12 Hochschullehrer und 15 bis 25 Promovierende an. Mit dem Programmteil Internationale Graduiertenkollegs soll die internationale Doktorandenausbildung durch die Kooperation mit ausländischen Hochschulen gefördert werden [5,7]. 6

7 In den sog. Sonderforschungsbereichen (SFB) werden an Hochschulen fächerübergreifende Forschungskooperationen mit wissenschaftlich weiterreichendem Horizont für eine Dauer von bis zu zwölf Jahren gefördert. Im Rahmen der SFBs können wissenschaftlich anspruchsvolle und materialwie zeitintensive Forschungsvorhaben realisiert werden. Ein ortsübergreifender SFB an bis zu drei Standorten kann über ein spezielles Programm SFB/Transregio gefördert werden. In der Programmvariante Transferbereiche unterstützt die DFG die Umsetzung von Grundlagenforschung aus dem SFB in die wirtschaftliche Anwendung [5,7]. Mit ihrem Programm DFG-Forschungszentren startete die DFG im Jahr 2001 eine Initiative zur Etablierung exzellenter Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen an deutschen Hochschulen. Dabei kann die DFG einem Zentrum bis zu 5 Mio. EUR jährlich zur Verfügung stellen und das Projekt bis zu zwölf Jahren finanziell unterstützen [7]. Ihrem satzungsgemäßen Auftrag der Nachwuchsförderung kommt die DFG nach, indem sie rund zwei Drittel ihrer Gesamtmittel direkt oder indirekt in diesen Aufgabenbereich investiert, z.b. durch die Förderung von Graduiertenkollegs. Zu der direkten Nachwuchsförderung gehören neben Forschungsstipendien ein Programm zur Finanzierung der eigenen Stelle und das Emmy Noether- Programm, das jungen Wissenschaftlern nach der Promotion die Leitung einer Nachwuchs-Gruppe und den Weg zur Habilitation ermöglichen soll. Besonders qualifizierte Wissenschaftler erhalten im Rahmen des Heisenberg-Programms die Gelegenheit, an einem Ort ihrer Wahl zu forschen und sich auf eine wissenschaftliche Leitungsfunktion vorzubereiten. Mit den verschiedenartigen Programmen will die DFG sicherstellen, dass qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs in allen Stufen seiner Karriere, von dem Abschluss des Studiums bis hin zum Antritt einer Professur, auf DFG-Fördermittel zugreifen kann [5]. Etwa 37 Prozent der Gesamtmittel, die der DFG im Jahr 2005 für die Projektförderung zur Verfügung standen, wurden für die sog. Einzelförderung (früher Normalverfahren) verausgabt [7]. Bei diesem Programm wird für einzelne Forscher mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (Promotion) eine Projektförderung für bis zu drei Jahren gewährt. Dabei stehen Sachbeihilfen im Vordergrund, die für die Bezahlung wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie für Verbrauchsmittel, Apparate oder Reisen genutzt werden können. Eine entsprechende Grundausstattung, z.b. die Stelle des Projektleiters, muss durch die entsprechende Forschungseinrichtung zur Verfügung gestellt werden [5]. Desweiteren finanziert die DFG zahlreiche Preise und Auszeichnungen, mit denen herausragende Wissenschaftler gefördert werden sollen. Dazu gehört u.a. der Leibniz-Preis als der mit 1,55 Mio. EUR höchstdotierte deutsche Wissenschaftspreis. Zudem ist die DFG in Deutschland zuständig für den europäischen Nachwuchspreis, den European Young Investigator Award, der von den Wissenschaftsorganisationen unter dem Dach der European Union Research Organisations - Heads of Research Councils (EUROHORC) getragen wird und den Karriereweg junger Spitzenforscher in Europa unterstützen soll [5]. 7

8 Auch fördert die DFG gezielt Infrastruktur für die Forschung in Deutschland. So stehen ihr jährlich Mittel in Höhe von rund 23 Mio. Euro zur Finanzierung von größeren Geräten zur Verfügung. Auch wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme, z.b. an Hochschul-Bibliotheken und Archiven können durch die DFG gefördert werden. Im Programm Hilfsreinrichtungen für die Forschung unterstützt die DFG wissenschaftliche und technische Serviceeinrichtungen, wie etwa das Institut für Forschungsinformation und Qualitätssicherung [5] Herkunft und Verwendung der Fördermittel Der jährliche Haushalt der DFG beträgt 1,3 Mrd. EUR und damit etwa 8 Prozent des Gesamtetats, den Bund und Länder gemeinsam jährlich für Forschung und Entwicklung aufwenden (Stand: Dezember 2003) [1]. Für das Jahr 2007 hat die Bund-Länder-Kommission eine Erhöhung der Mittel für die DFG um drei Prozent auf 1,4 Mrd. EUR beschlossen (vgl ). Die DFG erhält im Jahr 2007 zudem weitere 379 Mio. EUR für die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder [1,10]. Während die Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft Finanzmittel von öffentlichen und privaten Geldgebern erhielt, stammen die Mittel der DFG nahezu komplett aus dem öffentlichen Haushalt. Im Jahr 2005 finanzierten Bund und Länder etwa 99,6% des Gesamthaushalts des DFG. Für die institutionelle Forschungsförderung betrug das Verhältnis von Bund- und Länderfinanzierung im Jahr :42, während die Mittel für die Allgemeine Forschungsförderung fast genau hälftig von Bund und Ländern getragen wurden [5,7]. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gibt einen jährlichen Zuschuss von 2,2 Mio. EUR zum Haushalt der DFG, was etwa 0,2% ihres Gesamtetats ausmacht. Neben Zuwendungen der EU in Höhe von Euro erhielt die DFG im Jahr 2005 auch 1,0 Mio. EUR aus dem privaten Bereich, in der Regel von gemeinnützigen Stiftungen [7]. Siebenundneunzig Prozent ihres Gesamthaushaltes setzt die DFG für die finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben ein und kann damit derzeit jährlich (Stand: September 2005) rund Forschungsvorhaben aus allen Wissenschaftsgebieten fördern [7]. Die restlichen drei Prozent des Etats sind für die interne Verwaltung der DFG veranschlagt. Diese dienen nicht nur der Finanzierung der Geschäftsstelle sondern auch der Unterstützung der Arbeit der Entscheidungsgremien, deren Mitglieder und der koordinierenden Tätigkeit. 2.3 Selbstverständnis und Förderpolitik der DFG Selbstverständnis der DFG Die DFG versteht sich als Instrument der wissenschaftlichen Selbstverwaltung, mit dem weitgehend unabhängig von politischen und/oder wirtschaftlichen Vorgaben Grundlagenforschung in der Bundesrepublik Deutschland gefördert wird. Einziges Kriterium für die Bewilligung eines Antrags soll dabei die wissenschaftliche Exzellenz sein. Die Förderprogramme als solche sind derart gestaltet, dass auch der Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Förderung von 8

9 Forschungskooperationen und der Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen eine besondere Bedeutung zugemessen wird. Die DFG selbst bezeichnet sich als zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie weist darauf hin, dass in sämtlichen Entscheidungsgremien die wissenschaftlichen Mitglieder die Mehrheit haben. [5]. Mit dem strengen Grundsatz der Selbstverwaltung wahrt die DFG das Prinzip der Wissenschaftsautonomie, das insbesondere auf der Grundlage des Humboldt schen Ideals einer Einheit von Lehre und Forschung basiert und durch den Artikel 5.3 des Grundgesetzes in der Bundesrepublik eine weltweit einmalige verfassungsrechtliche Verankerung erfahren hat. In Nachfolge des Deutschen Forschungsrates versteht sich die DFG ebenfalls als wichtiger Berater der deutschen Parlamente und Behörden in allen strategiepolitischen Fragen der (Grundlagen-) Forschung. Dazu hat sie verschiedene Ausschüsse eingerichtet, die sich auch mit rechtlichen und ethischen Belangen der Grundlagenforschung, wie etwa dem Themenkreis Humane embryonale Stammzellenforschung, befassen. Die Ergebnisse der Ausschusssitzungen werden in zahlreichen Empfehlungen und Mitteilungen kommuniziert [5]. Somit nimmt die DFG eine zentrale Position als Bindeglied zwischen der akademischen Forschung und der Politik in der Bundesrepublik Deutschland ein. In ähnlicher Funktion sieht sich die DFG auch in ihrem Verhältnis zu ausländischen Partnern, wo sie die Belange der deutschen Grundlagenforschung auf Nicht-Regierungs Ebene vertritt. So ist sie beispielsweise Mitglied in zahlreichen internationalen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und hat mit rund 45 Wissenschaftsorganisationen im europäischen und im außer-europäischen Ausland bilaterale Kooperationsverträge abgeschlossen [5] Möglichkeiten der Einflussnahme auf Förderinhalte Gemäß einer von Uwe Schimank entwickelten Typologie kann der Staat forschungspolitisch versuchen, in drei Bereichen steuernd einzugreifen, nämlich im Bereich der Forschungsthemen, der Innovativität und dem Typus der Forschung [vgl. 22]. Auf die ersten beiden Aspekte, die insbesondere die inhaltliche Ausgestaltung von Forschungsprojekten und deren Aufteilung auf die wissenschaftlichen Fachdisziplinen betreffen, kann der Bund aufgrund der konsequenten Einhaltung des Selbstverwaltungsprinzips bei der DFG kaum einwirken. Ihm fehlen dazu direkte Vertreter im Senat, dem Gremium der DFG, das Forschungsschwerpunkte und Förderstrategien festlegt. Möglichkeiten der Einflussnahme auf die strategische Ausrichtung der DFG und konkrete Inhalte der bewilligten Anträge haben lediglich die Mitglieder des Vereins DFG e.v., die durch ihre Repräsentanten bzw. ihre Wissenschaftler die Mitglieder des Senats und der Fachkollegien wählen. Die Zusammensetzung dieser Leitungsgremien kann der Staat nicht direkt beeinflussen, da Vertreter des Bundes und der Länder lediglich als Mitglieder im Hauptausschuss über die Finanzplanung der 9

10 DFG bestimmen können. Selbst dort sind die staatlichen Repräsentanten mit 32 Stimmen der Mehrheit der Wissenschaftler mit 39 Stimmen unterlegen. Somit kann der Bund die Forschungspolitik der DFG lediglich durch globale Haushaltszuweisungen beeinflussen [22]. Gemäß der Typologie von Schimank (s.o.) ist dadurch insbesondere ein Einwirken auf den Typus der Forschung möglich. Ein aktuelles Beispiel hierfür stellt die Betrauung der DFG durch den Bund mit der Durchführung der Exzellenzinitiative dar [2,7]. Auf diese Weise hat der Bund eine neue forschungsstrategische Zielrichtung vorgegeben, die das Prinzip der Gleichverteilung von öffentlichen Finanzmitteln zugunsten des Wettbewerbs zwischen Wissenschaftlern und Forschungseinrichtungen verlässt. Da die Exzellenzinitiative die forschungspolitischen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen wird, hat die DFG folgerichtig Prinzipien der Förderung von Spitzenleistung in ihre Programmvorhaben integriert, z.b. durch Zielsetzungen wie Profilschärfung oder Bildung von sog. Exzellenzclustern. Möglichkeiten für eine indirekte Einflussnahme des Bundes auf die Förderpolitik der DFG bestehen dadurch, dass sich mittelfristig Veränderungen der strukturellen und forschungspolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland auch in den Förderprogrammen der DFG wiederfinden müssen. So hatte der Bund beispielsweise im Jahr 2002 mit der Verwertungsoffensive an Hochschulen ein Instrument geschaffen, um den Hochschulen die Möglichkeit zu geben, mittels der Patente ihrer Wissenschaftler zusätzliche Einnahmen zu generieren. Während die DFG vor 2002 an den Erlösen von Schutzrechten partizipiert hatte, die im Rahmen der von ihr geförderten Projekte entstanden sind, hat der Hauptausschuss der DFG auf seiner Sitzung am 13. Mai 2005 den Beschluss zur Abschaffung der Verpflichtung zur Rückzahlung von Fördermitteln aus Verwertungserlösen (Patenten) gefasst [8]. Dadurch will die DFG eine Konkurrenz mit den Hochschulen um Verwertungserlöse vermeiden Ziele und Strategie der DFG-Forschungsförderung Mit einem Finanzvolumen von rund 1,1 Mrd. EUR ist die DFG der größte Drittmittelgeber in Deutschland, gefolgt von der Industrie mit 917 Mio. EUR und dem Bund mit 807 Mio. EUR [9]. Dabei hat sich die DFG insbesondere der Förderung der Grundlagenforschung verpflichtet, da diese von Dritten, z.b. Industrieunternehmen, keine finanzielle Unterstützung erwarten kann. Folglich finanziert die DFG einen wesentlichen Teil der Forschung an deutschen Hochschulen, insbesondere an Universitäten. Bei der Vergabe der Fördermittel versucht die DFG, die Zukunft der Wissenschaft in Deutschland sicherzustellen. Daher praktiziert sie eine besonders intensive Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, den sie mit etwa zwei Dritteln ihrer Gesamtausgaben unterstützt [5]. Auch die besondere Berücksichtigung von Forschungskooperationen, interdisziplinären und/oder überregionalen Netzwerken bei den Förderprogrammen kann als Unterstützung von zeitgemäßen Formen der Forschung durch 10

11 die DFG interpretiert werden. In dieser Weise ist auch die parallel zur Exzellenzinitiative erfolgte Ausrichtung von DFG-Programmen auf die Förderung von Spitzenleistungen zu werten. Das Prinzip der Förderung von Leuchtturmprojekten dürfte ein wesentliches Merkmal der deutschen Forschungslandschaft zu Beginn des 21. Jahrhunderts werden, nachdem sich gezeigt hat, dass Wettbewerb und Exzellenzförderung zu den wesentlichen Erfolgsmerkmalen von akademischer Forschung gehören [24]. Die DFG kann diese Entwicklung durch eine Anpassung ihrer eigenen Förderprogramme beschleunigen. Als weiterer Erfolgsfaktor für innovative Forschungsleistung gilt der Technologietransfer [24]. Auch dazu hat sich die DFG in den vergangenen Jahren neu positioniert, in dem sie als ein zusätzliches Bewertungskriterium die Erarbeitung von Möglichkeiten für einen Erkenntnistransfer fordert [25]. Dadurch sollen Forschungsergebnisse aller Fachdisziplinen für die Gesellschaft nutzbar gemacht werden. Die Formulierung Erkenntnistransfer an Stelle des gebräuchlicheren Ausdrucks Technologietransfer mag dabei die Absicht der DFG verdeutlichen, nicht auf die Förderung von geisteswissenschaftlichen Fachdisziplinen zugunsten technologie-orientierter Fächer zu verzichten. Diese Zielrichtung spiegelt den satzungsgemäßen Auftrag der DFG wieder, alle wissenschaftlichen Fachdisziplinen gleichermaßen zu fördern Einbettung der DFG-Forschungsförderung in die (nationale) Forschungspolitik des Bundes (BMBF) Obwohl der Bund nur wenige Möglichkeiten einer direkten Einflussnahme auf die Förderstrategie der DFG hat (vgl ), ist diese Institution dennoch ein wichtiges Medium für die Bundesregierung, um forschungspolitische Grundsätze in der deutschen Wissenschaftslandschaft umzusetzen. Umgekehrt fungiert die DFG als bedeutsamer Politikberater für Regierung und Parlament (vgl ). Im Rahmen des im Sommer 2005 verabschiedeten Paktes für Forschung und Innovation sollte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung durch eine bessere Ausschöpfung der vorhandenen Potentiale verbessert werden. Dazu wurden die Exzellenzinitiative für Universitäten sowie eine Erhöhung der finanziellen Ausstattung der gemeinsam von Bund und Ländern institutionell geförderten Forschungseinrichtungen beschlossen. Der Gesamtetat der DFG soll dadurch bis zum Jahr 2010 jährlich um drei Prozent steigen. Gleichzeitig mit der Bereitstellung dieser Haushaltsmittel wurde die DFG von Bund und Ländern verpflichtet, sich mit unterschiedlichen Fördermaßnahmen und Verfahrensoptimierungen für eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Forschung in Deutschland einzusetzen. Dazu gehört beispielsweise der Auftrag Programme zur Konzentration von Exzellenz an Hochschulen fortzuentwickeln, Wege zu einem Europäischen Forschungsfördersystem zu unterstützen oder Forschungsfelder mit erwartbarem Erkenntnispotential zu fördern [2,20]. Die Bundesregierung sieht den Pakt für Forschung und Innovation und damit auch die DFG als einen entscheidenden Baustein auf ihrem Weg zur Realisierung der Lissabon-Ziele an [2,3]. 11

12 Der Pakt für Forschung und Innovation wird auch Teil der High-Tech-Strategie der Bundesregierung sein, mit der neue Impulse für Innovation und Wachstum gesetzt werden sollen. Dabei will die Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Legislaturperiode bis 2009 zusätzlich 6 Mrd. EUR in die Forschung investieren mit dem Ziel, Brücken von der Forschung zu den Zukunftsmärkten zu schlagen. Weil dazu Maßnahmen von der Forschungsförderung bis zur Gestaltung von Rahmenbedingungen aus ausgewählten High-Tech-Sektoren gebündelt werden sollen, wird voraussichtlich auch die DFG in diese Strukturen eingebunden. Details sollen Ende August 2006 von der Bundesregierung bekannt gegeben werden [3]. 3. Selbstverständnis, Struktur und Förderungsverfahren des European Research Council (ERC) Stand der aktuellen Diskussion 3.1 Struktur des ERC Historie Als Ausgangspunkt für die Gründung des ERC gilt die politische Diskussion über die Realisierung eines Europäischen Forschungsraums, die während des Treffens des Europäischen Ministerrats im November 2002 in Barcelona zu der Empfehlung führte, eine Expertengruppe einzuberufen, die neue Strukturen zur Förderung der Grundlagenforschung in Europa evaluieren sollte [28]. Unter der Dänischen Ratspräsidentschaft wurde Anfang 2003 eine solche High-Level Expert Group einberufen, die im Dezember 2003 einen ersten Bericht vorlegte, in dem insbesondere die Gründung eines ERC diskutiert und befürwortet wurde [4]. Andere Expertengruppen aus den Reihen der europäischen Wissenschaftler unterstützten diese Forderung: So appellierte beispielsweise die Initiative of Science in Europe, ein Zusammenschluss von 44 Europa-assoziierten Wissenschaftsorganisationen im August 2004 an den EU-Ministerrat, sich für eine rasche Etablierung eines ERC einzusetzen [20]. Auch Positionspapiere der EUROHORCs [27] und der European Science Foundation [29] befürworten den Aufbau eines ERC. Später wurde die breite Unterstützung der Gründung des ERC durch Wissenschaftler und ihre Verbände in ganz Europa als grass-root-campaign bezeichnet. Während die Politik die Gründung eines ERC vor allem als Mittel zur Realisierung der Lissabon-Strategie ansah, Europa bis 2010 zur wettbewerbfähigsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen, drückten die Wissenschaftler eher ihre Unzufriedenheit mit den bestehenden Fördervorhaben im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramm aus [21]. Außerdem wiesen auch sie auf die Notwendigkeit einer effizienteren Förderung innovativer Forschung angesichts wachsender Konkurrenz im amerikanischen und asiatischen Ausland hin. Dabei wurde immer wieder die Ausgestaltung des ERC in Anlehnung an die Strukturen der DFG und/oder der US-amerikanischen National Science Foundation (NSF) gefordert [18]. Die Expertengruppe, die im Dezember 2002 ihre Arbeit aufgenommen hatte, sollte auf Basis vorhandener Daten eine Abschätzung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Folgen der Gründung eines ERC erarbeiten. Mittlerweile in European Research Committee Executive Group umbe- 12

13 nannt gab die Gruppe im Februar 2005 nach Abstimmung mit diversen Wissenschaftsorganisationen einen abschließenden Bericht mit einer eindeutigen Empfehlung zur Realisierung des ERC sowie mit entsprechenden Vorschlägen für dessen Strukturierung ab. Im Mai 2006 stellte die Expertengruppe mit Gründung des ERC ihre Arbeit ein [28] Organisation und Verwaltung Die Mitglieder des Leitungsgremiums des ERC, des Scientific Council (vgl ) werden von der Europäischen Kommission ernannt. Beziehungen zu anderen Gremien und Institutionen der EU sind bewusst nicht vorgesehen, dem ERC soll vielmehr volle Souveränität und Autonomie zustehen [13,16]. Die operative Verwaltung des ERC soll eine spezifische Durchführungsstruktur, die sog. Dedicated Implementation Structure (DIS) übernehmen, die für die Umsetzung der von den Leitungsgremien etablierten Richtlinien verantwortlich sein wird. So soll die DIS beispielsweise Förderanträge entgegennehmen und bearbeiten, den peer review-prozess organisieren und überwachen und die Fördermittelauszahlung und verwaltung organisieren. Der DIS steht als Verwaltungsleiter ein ERC- Generalsekretär vor, dessen Stelle im Frühjahr 2006 ausgeschrieben wurde und die bis September 2006 besetzt sein soll [13] Leitung und Entscheidungsgremien Die Leitung des ERC übernimmt das Scientific Council, dem derzeit 22 Mitglieder angehören (Stand: August 2006). Die Auswahl der Gründungsmitglieder des Scientific Council erfolgte durch eine unabhängige, von der Europäischen Kommission eingesetzten Arbeitsgruppe aus fünf namhaften Wissenschaftlern. Die Expertengruppe konsultierte repräsentative Institutionen der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft, die Vorschläge für die Besetzung des Scientific Council machen sollten. Letztlich wurden 22 angesehene Wissenschaftler aus 17 europäischen Ländern als Gründungsmitglieder des ERC Scienfitic Council bestimmt und im Juli 2005 offiziell durch den Kommissar für Forschung und Wissenschaft ernannt. Die Mitglieder des Scientific Council wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter [13,14]. Zu den Aufgaben des Scientific Council gehören die Entwicklung und Verabschiedung einer übergeordneten Strategie für die Forschungsförderung sowie deren strategisches Management, einschließlich der Planung des jährlichen Programms zur Antragstellung und Antragsförderung. Das Scientific Council überwacht die Verwaltung des ERC und die Ein- und Durchführung der Arbeitsprogramme. Es wird die Arbeit der DIS im Sinne einer Qualitätssicherung prüfen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Außerdem wird das Scientific Council dafür Sorge tragen, dass die Arbeit des ERC und die Fördermittelvergabe transparent sind und effizient an alle europäischen Wissenschaftler kommuniziert werden [12,13]. 13

14 Die Entscheidung über die Bewilligung von Fördermittelanträgen soll im Sinne eines peer review- Verfahrens durch ein sog. panel, unterstützt durch externe Gutachter, erfolgen. Die panels sollen mit hochrangigen unabhängigen Wissenschaftlern und Hochschullehrern der jeweiligen Fachdisziplin besetzt werden. Jedes panel soll aus etwa 10 Mitgliedern bestehen und von einem Vorsitzenden mit großer wissenschaftlicher Reputation geleitet werden. Zudem ist geplant, dass jeder panel Sitzung ein Mitglied des Scientific Council beiwohnt. Jedem panel soll ein unabhängiger referee als Obmann zur Seite stehen. Eine Liste mit möglichen Obmännern soll vom Scientific Council in Kooperation mit anderen nationalen und pan-europäischen Förderorganisationen erstellt werden. Über die Mitgliedschaft in einem panel soll das Scientific Council zusammen mit dem von ihm bestimmten panel- Vorsitzenden entscheiden. Die Mitglieder eines panels sollen alle zwei bis vier Jahre ausgetauscht werden. Die Gesamtzahl der panels richtet sich voraussichtlich nach der Zahl der sog. Untergruppen für Förderanträge (vgl ), so dass zunächst mit der Bestellung von unterschiedlichen panels im Rahmen des ERC zu rechnen ist [11]. 3.2 Förderungsverfahren Förderrichtlinien Das peer review-verfahren des ERC soll insgesamt offen und flexibel durchgeführt werden, d.h. dass das ERC während des Begutachtungsprozesses relativ kurzfristig auf Veränderungen forschungspolitische Rahmenbedingungen und auf das Entstehen innovativer Forschungsschwerpunkte reagieren kann [12]. Das ERC schlägt einen zweistufigen Bewertungsprozess vor. In der ersten Stufe werden die Bewerber eine Kurzzusammenfassung der Ziele, Methoden und Hintergründe des geplanten Forschungsprojekts sowie Informationen über den Projektleiter und seine Arbeitsgruppe einreichen. Bei der Bewertung sollen ausschließlich die wissenschaftliche Exzellenz des Projekts sowie die Kompetenz und das Potential des Antragstellers Berücksichtigung finden. Nach einer ersten Begutachtungs-Phase, die etwa 4-6 Wochen dauern soll, werden erfolgreiche Antragsteller aufgefordert, eine ausführliche Ergänzung ihres Antrags mit weiteren Details zu dem Projekt und seiner Durchführung einzureichen. Das panel wird dann ein externes Gutachten einholen, auf dessen Basis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Eine persönliche Präsentation des Projekts durch den Antragsteller soll dabei Informationen über die Persönlichkeit des Wissenschaftlers, insbesondere bei Nachwuchskräften, liefern. Jeder Wissenschaftler darf nur einen Antrag pro Jahr beim ERC einreichen und nicht Projektleiter von zwei bewilligten Projekten gleichzeitig sein [11] Förderverfahren und programme Bisher ist bekannt, dass das ERC Starting Independent Researcher Grants und Advanced Independent Researcher Grants vergeben will. Die Starting Grants sollen Nachwuchswissenschaftlern zu Gute kommen, die eine eigene Nachwuchsforschergruppe aufbauen wollen. Als Nachwuchs werden sol- 14

15 che Wissenschaftler zugelassen, deren Promotion nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Dem gegenüber sollen die Advanced Grants für die Förderung exzellenter und innovativer Forschungsprojekte genutzt werden unabhängig von Alter und Status des Projektleiters. Im Jahr 2007 sollen nur Starting Grants vergeben werden, ab 2008 soll dann das komplette Förderprogramm anlaufen [11,13]. Inhaltlich sollen die Förderverfahren in drei übergeordnete Gruppen eingeteilt werden, in denen sich die einzelnen Fachdisziplinen in weiteren Untergruppen wiederfinden. Der Gruppe Humanities werden fünf Untergruppen, der Mathematik und Naturwissenschaften acht und den Life Sciences sieben Untergruppen angehören [11] Herkunft und Verwendung der Fördermittel Im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms ( ) werden dem ERC erstmalig Geldmittel für die Projektförderung zugewiesen. Das ERC wird dabei dem Unterbereich Ideen (Ideas) zugeordnet sein, der einer von vier Themenschwerpunkten des 7. EU-Forschungsprogramms sein wird (neben Zusammenarbeit, Menschen und Kapazitäten ). Das Programm Ideen soll Fördermittel für die Unterstützung von Projekten zur Verfügung stellen, deren Inhalte sich einzelne Wissenschaftler und/oder Arbeitsgruppen eigenständig erdacht haben [16]. Die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern in anderen EU-Mitgliedsstaaten soll kein Förderkriterium darstellen. Insgesamt wird das Arbeitsprogramm Ideen mit 7,5 Mrd. EUR über die gesamte Laufzeit des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms ausgestattet. 3.3 Selbstverständnis und Förderpolitik des ERC Selbstverständnis des ERC Nach eigenem Bekunden will das ERC insbesondere die sog. frontier research (Pionierforschung) unterstützen [12]. Mit diesem Begriff soll ein neues Verständnis von Grundlagenforschung an den Grenzen des Wissens zum Ausdruck kommen. Pionierforschung steht dabei für wissenschaftlich riskante Forschungsprojekte mit dem Ziel, fundamentale Fortschritte in Wissenschaft und Technik zu erreichen, ohne dabei Rücksicht auf etablierte Grenzen zwischen den einzelnen Disziplinen nehmen zu müssen [23]. Dabei sollen alle großen Wissenschaftsbereiche gleichermaßen gefördert werden. Das einzige Förderkriterium des ERC sollen die Exzellenz und die Kreativität des Forschungsprojekts und der entsprechenden Antragsteller sein [12]. Es ist nicht vorgesehen, die Vergabe der Fördermittel an die Herkunft der Wissenschaftler aus bestimmten europäischen Mitgliedsstaaten festzumachen. Das ERC betreibt einen forscher-getriebenen Ansatz der Förderung, d. h. es sollen ausschließlich Projekte unterstützt werden, deren Themen die Forscher selbst ausgewählt haben und die nicht von der Politik vorgegeben werden. 15

16 Die Evaluierung der Projekte erfolgt im Rahmen einer gutachter-basierten Selbstverwaltung. Das ERC samt Scientific Council versteht sich als politik-unabhängig und lediglich dem eigenen Gewissen verpflichtet. Auch das ERC wird sich voraussichtlich als beratendes Gremium mit Schwerpunkt Grundlagenforschung für die EU-Forschungspolitik verstehen. So hat das ERC bereits eine Stellungnahme zu dem zweiten großen Projekt abgegeben, dass die europäischen Politiker zur Förderung der Grundlagenforschung realisieren möchten, dem European Institute of Technology (EIT) [26]. Das EIT soll, ähnlich wie das Massachusetts Institute of Technology (MIT), Spitzenforscher aus allen Disziplinen unter einem Dach vereinen Möglichkeiten der Einflussnahme auf Förderinhalte Es ist keine automatische Einflussnahme der Europäischen Kommission auf das ERC geplant. Ihre Verantwortung für das Programm beschränke sich lediglich auf die Gewährleistung einer Durchführung im Einklang mit den wissenschaftlichen Zielen (der EU-Kommission) und den vom Scientific Council in völliger Unabhängigkeit festgelegten Anforderungen der wissenschaftlichen Qualität [16]. Es ist demnach lediglich Aufgabe der europäischen Staatengemeinschaft, die vollständige Autonomie und Integrität des Scientific Council zu überwachen und zu unterstützen. Nicht auf Förderinhalte und strategien, aber auf den Typus der Forschung (nach der Typologie von Schimank, vgl ) kann die EU über die Zuweisung der Haushaltsmittel Einfluss auf das ERC nehmen. Dabei erscheint erwähnenswert, dass die EU die Mittel für das ERC im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms für einen Zeitraum von sieben Jahren bewilligt hat und somit der Institution einen sehr flexiblen und unabhängigen Planungsspielraum zubilligt. Eine weitere Möglichkeit, auf die Forschungsstrategie des ERC Einfluss zu nehmen, hat die EU dadurch, dass die Kommission die Mitglieder des Scientific Council ernennen muss. Bei der Gründung des ERC wurden diese von einer unabhängigen, aber von der EU eingesetzten Arbeitsgruppe vorgeschlagen (vgl ). Auch in Zukunft müssen alle Neu-Mitglieder von der Kommission offiziell ernannt werden. Das Scientific Council wiederum bestimmt die Mitglieder in den einzelnen panels, die für die inhaltliche Ausrichtung der von der ERC geförderten Forschungsvorhaben verantwortlich sind Ziele und Strategie der ERC-Forschungsförderung Übergeordnetes Ziel des ERC wird es sein, sich an der Realisierung der Lissabon-Strategie mitzuwirken, die EU bis zum Jahr 2010 zu der führenden Wissensgesellschaft der Welt auszubauen. Das ERC unterstützt den Lissabon-Prozess als für die Förderung der Grundlagenforschung in Europa verantwortliches Gremium, indem es Spitzenleistungen im Bereich der Pionierforschung finanziell fördert und so Exzellenz an europäischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sicherstellen soll. Dabei wird der zukunftsweisenden Nachwuchsförderung ein besonderer Stellenwert eingeräumt, der 16

17 nicht nur die Auswahl der Besten unterstützen, sondern auch ein Abwandern von jungen Spitzenforscher ins Ausland verhindern soll [21]. Das ERC will sich nach eigenem Bekunden nicht an Konventionen und Traditionen ausrichten, sondern von Best-Practice-Beispielen der Forschungsförderung lernen. Die Förderprogramme selbst sollen einfach und klar strukturiert sein. Eine intensive Zusammenarbeit mit nationalen Förderinstitutionen ist vorgesehen [12]. Das ERC sieht seine Funktion jedoch auch über die reine Förderung von Forschungsvorhaben hinaus. Es will dem Ziel nachgehen, durch die Förderprojekte im Sinne eines Hebeleffekts Einfluss auf die gesamte Forschungsstruktur in Europa zu nehmen. Da ein Großteil der durch das ERC geförderten Spitzenforscher voraussichtlich lebenslang in staatlich geförderten Forschungseinrichtungen verbleiben wird, hofft das ERC, die von ihm europaweit angelegten Bewertungskriterien mittelfristig auch als Qualitätsaspekte für Forschung in den Institutionen und Arbeitsgruppen selbst implementieren zu können [11,12] Einbettung des ERC-Projekts in die EU-Forschungspolitik Insgesamt ist es das Ziel des 7. Forschungsrahmenprogramms zusammen mit anderen Gemeinschaftsprogrammen für Ausbildung und Innovation, eine wissensgestützte Wirtschaft und Gemeinschaft in Europa zu schaffen [16]. Dies ist notwendig, so die Europäische Kommission, da Forschung, Technologie, Ausbildung und Innovation signifikante Bedeutung für die langfristige und nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen haben und der Schlüssel für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Gesundheit, Lebensqualität und Umwelt sind. Damit nähert sich die Kommission der Schaffung eines Europäischen Forschungsraum und der Realisierung der Lissabon-Zielen weiter an. Dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm stehen 54 Mrd EUR für die Laufzeit von 7 Jahren zur Verfügung. Etwa 14 Prozent davon werden dem Spezialprogramm Ideen zugeführt, das über das ERC herausragende Pionierforschung in Projektform unterstützen soll [16]. Dabei soll das ERC allein das Förderkriterium Exzellenz berücksichtigen und damit den Wettbewerb unter den Forschern Europas fördern. Dies ist ein erster Schritt der Kommission, das sonst übliche Regionalprinzip bei der Fördermittelvergabe außer acht zu lassen und das Leistungsprinzip als einziges Förderkriterium zu etablieren. Der weitaus überwiegende Teil der Geldmittel im Rahmen des 7. EU- Forschungsrahmenprogramms, nämlich rund 60 Prozent oder 32 Mrd. EUR, werden weiterhin in dem Spezialprogramm Zusammenarbeit für grenzüberschreitende Verbundforschung verausgabt. Zudem wird die Kommission das ERC voraussichtlich als politik-unabhängiges Beratungsgremium nutzen. Eine erste Stellungnahme des ERC wurde von der Kommission zu einer Erfolgabschätzung des umstrittenen EIT-Projekts erbeten [26]. 17

18 4. Vergleich von Selbstverständnis, Struktur und Förderungsverfahren von DFG und ERC Sowohl die DFG wie auch das ERC werden von den jeweiligen staatlichen Systemen als Organisationen für die Förderung der Grundlagenforschung genutzt. Beide Institutionen verpflichten sich bei der Vergabe der Drittmittel dem Prinzip der Förderung von wissenschaftlicher Exzellenz. Dazu nutzen sie eine autonome Selbstverwaltung der Wissenschaftler, die über ein Gutachtersystem im Sinne eines peer review-verfahrens eigenständig über die Vergabe der Fördermittel in ihren jeweiligen Fachdisziplinen entscheiden. Dabei unterstützen sowohl die DFG wie auch das ERC sämtliche wissenschaftlichen Fachbereiche, von den Geistes- und Sozialwissenschaften, über die Mathematik und die Naturwissenschaften bis hin zu den Lebenswissenschaften. Aufgrund der unterschiedlichen Entstehungsgeschichten scheint der Schwerpunkt der beiden Institutionen bei ihrer Förderstrategie unterschiedlich sein. Durch die Erfahrungen der deutschen Wissenschaft mit der Gleichschaltung der Forschung während der nationalsozialistischen Diktatur wurde es der DFG in den Nachkriegsjahren zu einem wesentlichen Anliegen, sich von den Möglichkeiten einer politischen Einflussnahme weitgehend freizumachen. Dieser Wunsch dürfte in den Folgejahren durch die Forderung nach einer bewussten Abgrenzung gegenüber der staatlich verordneten Forschungspolitik in der DDR weiter vorangetrieben worden sein. Somit hat die DFG das Prinzip der Selbstverwaltung der von Wissenschaftlern gegründeten Notgemeinschaft, die ihre Interessen gegenüber dem Staat vertreten sollte, aufgenommen und konsolidiert. Am deutlichsten findet sich das Prinzip der Autonomie in der Struktur der DFG wieder. Sie ist als Verein organisiert, dessen Mitglieder u.a. die deutschen Forschungseinrichtungen sind, deren Wissenschaftler von der DFG unterstützt werden. Die Satzung des Vereins legt fest, dass in allen Leitungs- und Entscheidungsgremien die von den wissenschaftlichen Mitgliedern gewählten Repräsentanten die Mehrheit halten. Auch die Mitglieder der Fachkollegien, die letztlich über die Bewilligung von Förderanträgen entscheiden, werden von den Wissenschaftlern an den Mitgliedsinstitutionen selbst gewählt. Demgegenüber scheint der Schwerpunkt des ERC viel deutlicher auf der Exzellenzförderung zu liegen. Basis dafür dürfte der politische Hintergrund sein, vor dem das ERC gegründet wurde. Ziel der Europäischen Kommission ist es, Europa als exzellenten Forschungsstandort im Wettbewerb mit den USA und anderen Ländern an die Spitze zu führen. Dazu ist eine Eliteförderung im Bereich der Grundlagenforschung unumgänglich, die von dem Scientific Council als zentrales Leitungsgremium des ERC sichergestellt werden soll. Auch das Scientific Council scheint nach den Kriterien der Exzellenz ausgewählt und wird beispielsweise nicht, wie der Senat der DFG, von Wissenschaftlern nach basisdemokratischen Grundsätzen bestimmt. Auswahlkriterien für eine Mitgliedschaft im Scientific Council waren vor allem herausragende Forschungsleistungen, was dazu führte, dass derzeit u.a. eine Reihe von Nobelpreisträgern in dem Gremium vertreten sind. Auch die Mitglieder der panels, die letztendlich über die Bewilligung 18

19 der Anträge entscheiden, werden nicht aus den Reihen der europäischen Wissenschaftler gewählt, sondern werden von dem Scientific Council aufgrund ihrer besonderen Forschungsleistungen für eine Mitgliedschaft vorgeschlagen. Während die Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft und der Deutsche Forschungsrat auf Initiative von Wissenschaftlern gegründet wurden, muss das ERC als ein von der Politik verordnetes Förderinstrument angesehen werden. Auch wenn in der Gründungshistorie des ERC immer wieder betont wird, dass es aus einer grass-root-campaign europäischer Wissenschaftler entstanden sei, muss als Ausgangspunkt für die Initiative zur Gründung des ERC letztlich ein Treffen des Europäischen Ministerrats im November 2002 gesehen werden, bei dem versucht wurde, für die in der Lissabon- Strategie festgelegten Ziele entsprechende Maßnahmen im Bereich der Grundlagenforschung zu erarbeiten. Während Existenz und Arbeitsweise der DFG unter den deutschen Wissenschaftlern weitgehend unbestritten ist, könnte das ERC aufgrund seiner Gründungshistorie möglicherweise mit einer fehlenden Akzeptanz durch die Forscher selbst konfrontiert werden. Interessanterweise hat jedoch die EU von Anfang an versucht, möglichst viele namhafte europäische Wissenschaftler und Verbände in die Diskussion über die Gründung eines ERC einzubinden. Schon jetzt ist das Misstrauen vieler europäischer Forscher gegenüber dem ERC groß. So bemängeln beispielsweise einige Forscher aus Deutschland, dass sie sich durch die deutschen Repräsentanten im Scientific Council, die beide der Max-Planck-Gesellschaft angehören, derzeit schlecht vertreten fühlen. Hier wird das ERC mit einem Problem konfrontiert, dass viele europäische Einrichtungen betreffen dürfte. Allein aufgrund der Größe der EU bzw. des Europäischen Forschungsraums kann die Nähe der Wissenschaftler zu ihren Repräsentanten auf europäischer Ebene nie so eng sein wie zu den von ihnen gewählten Repräsentanten in einer nationalen Institution. Vertreten in der DFG 39 Wissenschaftler die Wissenschaftslandschaft in Deutschland mit ca Forschern, sind dies auf europäischer Ebene lediglich zwei deutsche Wissenschaftler. Auf der anderen Seite sollen 22 Mitglieder des ERC im Namen von über 1 Mio. Wissenschaftlern im Forschungsraum Europa sprechen [17]. Allein aufgrund der vorgenannten Größenrelationen wird deutlich, dass ein ERC immer für ein stärkeres Misstrauen seitens der Wissenschaftler prädestiniert ist als dies bei regionalen Förderstrukturen der Fall sein wird. Operativ strukturelle Prozesse sind bei DFG und ERC sehr ähnlich organisiert. Das operative Geschäft wird bei der DFG von einer Geschäftsstelle betreut, der ein Generalsekretär als Verwaltungsleiter vorsteht. Auch bei dem ERC soll ein Generalsekretär eine DIS leiten. Strategische Entscheidungen und die Führung der Fördersysteme erfolgt in beiden Fällen über ein mit Wissenschaftlern verschiedener Fachdisziplinen besetztes Gremium, den Senat bei der DFG bzw. das Scientific Council im ERC. Auch das peer review-verfahren wird bei beiden Institutionen ähnlich organisiert. Der Gutachterprozess erfolgt bei der DFG über die sog. Fachkollegien, die nach Fachdisziplinen aufgeteilt sind. Diese Struktur findet sich in den panels der ERC wieder. Sowohl Fachkollegin wie auch panels werden 19

20 durch schriftliche Gutachten von externen Wissenschaftlern unterstützt, auf deren Basis letztlich die Entscheidung für die Bewilligung eines Antrags gefällt wird. Beide Förderinstitutionen sind eng mit der Forschungspolitik ihrer jeweiligen Fördermittelgeber verzahnt. Die Möglichkeiten der Einflussnahme der staatlichen Strukturen erfolgen hauptsächlich über die Haushaltszuwendungen. Neben einer direkten Einflussnahme (s.o.) ist in beiden Systemen die indirekte Einflussnahme auf die Förderstrategien durch den Staat bzw. die EU möglich, wenn strukturelle Gegebenheiten bei den Mittelempfängern verändert werden. Dabei dürfte die Möglichkeit der Europäischen Kommission geringer sein als die nationaler Ministerien, über Veränderungen in der Forschungslandschaft selbst kurz- oder mittelfristig Einfluss auf die Förderstrategie zu nehmen, da die EU-Kommission gegenüber nationalen Forschungseinrichtungen nicht unmittelbar weisungsbefugt ist. Bei dem ERC hat die Politik zusätzlich über das Scientific Council eine viel größere, auch institutionalisierte Einflussmöglichkeit auf die Förderstrategie als dies bei der Bundesregierung und der DFG der Fall ist. Bund und Länder sind keine Mitglieder der DFG und haben folglich keine Gelegenheit die Wahl des Senats direkt zu beeinflussen. Da die Mitglieder des Scientific Council von der Kommission ernannt werden, kann diese, zumindest rein rechtlich, die Ernennung eines Kandidaten verweigern und damit die Besetzung dieser sehr zentralen Position im ERC beeinflussen. Dass die Kommission von diesem Zugriffsrecht voraussichtlich keinen Gebrauch machen wird, lassen Aussagen vermuten, dass die EU lediglich die Aufgabe hat, die Autonomie des Scientific Council sicherzustellen [16]. Die Gewährung einer so offenkundigen Möglichkeit für die Einflussnahme des Staates auf die Wissenschaft dürfte nur vor dem historischen Hintergrund zu verstehen sein, dass das ERC zwei Generationen nach dem Ende diktatorischer Staatsformen in Westeuropa gegründet wurde. Eine derartig enge Verknüpfung zwischen Forschungsförderung und Staat kann auch in westlich geprägten Demokratien nicht unproblematisch sein. Dies mag die Entwicklung der NSF in den USA verdeutlichen, die jedoch vor einem anderen historischen und gesellschaftspolitischen Hintergrund als im heutigen Europa stattgefunden hat [22]. So hat beispielsweise Powell herausgefunden, dass es der NSF deutlich weniger als der DFG gelingt, ihre wissenschaftliche Selbstverwaltung gegen politische Einflussnahme zu behaupten. Als Hauptursache wird die Globalsteuerung der deutschen Forschungslandschaft durch ein Ministerium sowie die verfassungsrechtlich zugesicherte Freiheit von Forschung und Lehre genannt [22]. 5. Möglichkeiten einer ergänzenden Zusammenarbeit zwischen DFG und ERC Noch bevor die EU ein Programm zur Förderung der Grundlagenforschung im Rahmen des ERC beschlossen hatte, haben die EUROHORC bereits auf transnationaler Ebene entsprechende Forschungsprogramme eingeführt. Beispiele hierfür sind der European Young Investigator Award zur 20

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