S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Geesthacht (Gebührensatzung Obdachlosenunterkünfte)

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1 S A T Z U N G über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Geesthacht (Gebührensatzung Obdachlosenunterkünfte) vom 05. Dezember 2008 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) und der 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 05. Dezember 2008 folgende Satzung erlassen: 1 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner/innen 1. Für die Benutzung der in den städtischen Obdachlosenunterkünften in Anspruch genommenen Räume oder der durch die Stadt Geesthacht beanspruchten Wohnungen werden Benutzungsgebühren erhoben. 2. Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer in einer der städtischen Unterkünfte untergebracht ist. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, haften als Gesamtschuldnerin und Gesamtschuldner. 2 Gebührenbemessung 1. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebühren sind: a) die Zeitdauer und der Umfang der Benutzung b) der wirtschaftliche Vorteil durch die Inanspruchnahme der Einrichtung 2. Die Benutzungsgebühren werden als Monatsgebühr erhoben. 3. Die Berechnung der Benutzungsgebühr nach Kalendertagen wird jeden Tag 1/30 der monatlichen Benutzungsgebühr zugrundegelegt. 4. Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung als Anlage beigefügtem Gebührenverzeichnis.

2 3 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit 1. Die Benutzungsgebühren entstehen mit Beginn des Kalendermonats, in dem die Unterkunft bezogen wird und sind jeweils am 3. Tage eines jeden Monats im Voraus fällig. 2. Wird die Unterkunft erst im Laufe eines Kalendermonats bezogen oder geräumt, entsteht die Gebührenschuld mit dem Tag des Einzugs in die Unterkunft und endet mit dem Tage der Räumung. Die Gebühren sind dann jeweils am 3. Tage nach dem Einzug fällig. 3. Die Benutzungsgebühren werden durch einen Gebührenbescheid festgesetzt. 4. Eine vorübergehende Nichtnutzung der Unterkunft entbindet die/den Benutzerin/Benutzer nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der festgesetzten Benutzungsgebühren. 5. Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. 4 Gebührenhöhe A. Obdachlosenunterkunft Schäferstwiete 22 a 22 g 1. Monatsgebühren 1.1. Wohnung 22 c 22 e Einzelzimmer mit Dusche und WC 17 qm 51, Nebenkosten je Wohnung Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30, Wohnung 22 f Einzelzimmer mit Dusche und WC 23 qm 69, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30, Wohnung 22 a Zimmer mit Dusche und WC 36 qm 108, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30,00

3 1.4. Wohnung 22 b Zimmer mit Bad und WC 34 qm 102, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30, Wohnung 22 g Zimmer mit Dusche und WC 48 qm 144, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30,00 B. Obdachlosenunterkunft Schäferstwiete 22 Altbau- Gebäude Wohnung 22 h Zimmer mit Dusche und WC 35 qm 70, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30, Wohnung 22 s Zimmer mit Dusche und WC 27 qm 54, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30, Wohnung 22 r Zimmer mit Dusche und WC 43 qm 86, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30, Wohnung 22 i Zimmer mit Dusche und WC 30 qm 60, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30, Wohnung 22 j Zimmer mit Dusche und WC 30 qm 60, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30,00

4 2.6. Wohnung 22 k links Einzelzimmer mit Gemeinschafts-WC u. Dusche 8 qm 12, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30, Wohnung 22 k mitte Einzelzimmer mit Gemeinschafts-WC u. Dusche 8 qm 12, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30, Wohnung 22 k rechts Einzelzimmer mit Gemeinschafts-WC u. Dusche 12 qm 18, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30,00 C. Obdachlosenunterkunft Schäferstwiete 22 Altbau- Gebäude Wohnung 22 l Zimmer mit Dusche und WC 21 qm 42, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30, Wohnung 22 o Zimmer mit Dusche und WC 41 qm 82, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30, Wohnung 22 o Zimmer mit Dusche und WC 41 qm 82, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30, Wohnung 22 p Zimmer mit Dusche und WC 42 qm 84, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30,00

5 2.13. Wohnung 22 q Zimmer mit Dusche und WC 42 qm 84, Nebenkosten Pauschale für Müllgebühren pro Person 23, Wasser und Abwasser je Person 20, Heizung je Zimmer 30,00 Die Stromgebühren werden für die Zimmer in der Obdachlosenunterkunft Schäferstwiete über Einzelstromzähler von den Benutzern mit den Stadtwerken Geesthacht abgerechnet. D. Obdachlosenunterkunft Bandrieterweg Bandrieterweg Zimmer mit Gemeinschafts-WC, Dusche je Zimmer 90,45 und Küche 18,5 qm Nebenkosten Heizung-/Wasser-/Abwasser-/Müll- und sonstige Nebenkosten nach tatsächlichen Verbrauch Zahlung durch Vorauszahlungen Stromzahlung erfolgt im Rahmen einer Pauschale nach Verbrauch. Die Benutzer werden nicht Kunde der Stadtwerke E. Sonstige von der Stadt Geesthacht bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume 4. Werden für die Unterbringung sonstige Unterbringungsmöglichkeiten (Hotelzimmer, Wohnungen usw.) in Anspruch genommen, ist eine Benutzungsgebühr in Höhe der von der Stadt Geesthacht aufzuwendenden Kosten für diese Unterbringung zu zahlen. 5 Verarbeitung personenbezogener Daten Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung der Stadt Geesthacht über die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte. 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Geesthacht, den 08. Dezember 2008 Stadt Geesthacht Der Bürgermeister Ingo Fokken

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