Lohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg

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1 Lohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg Die Entschädigungen sind in Brutto angegeben. Sie gelten für eine Normalarbeitzeit von 40 Stunden/Woche. Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist auf fünf Tage aufzuteilen.

2 Löhne Service 1.1. Mâitre d'hôtel, Oberkellner mit mindestens 5 Servierkräften Garantielohn 1.703, , , , , , , , Mâitre d'hôtel-stellvertreter, Oberkellner mit weniger als 5 Servierkräften, Barchef Chef de rang, Abteilungschef, Chef d'etage, Etagenchef, Barmixer, Sommelier (Weinkellner mit LAP im Lehrberuf Restaurantfachmann) Demi-Chef, Chef de rang-stellvertreter, Restaurantfachmann mit LAP, Systemgastronom mit LAP, Gastronomiefachmann mit LAP 1.571, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Kellner/in (Servierkraft) ohne LAP Service Festlohn Mâitre d'hôtel, Oberkellner mit mindestens 5 Servierkräften 1.905, , , , , , , ,03 Mâitre d'hôtel-stellvertreter, Oberkellner mit weniger als ,00 Servierkräften, Barchef 1.820, , , , , , ,37 Chef de rang, Abteilungschef, Chef d'etage, Etagenchef, Barmixer, Sommelier (Weinkellner mit LAP im Lehrberuf 1.622, , , , , , , ,31 Restaurantfachmann) Demi-Chef, Chef de rang-stellvertreter, Restaurantfachmann mit LAP, Systemgastronom mit LAP, 1.576, , , , , , , ,48 Gastronomiefachmann mit LAP Kellner (Servierkraft) ohne LAP, nach 2 en fachlich einschlägiger Praxis mit/ohne Inkasso 1.432, , , , , , , ,36 Kellner (Servierkraft) ohne LAP, bis 2 e fachlich einschlägiger Praxis mit/ohne Inkasso 1.420,00

3 Küche 2.1. Chef de cuisine, Küchenchef mit mindestens 5 Küchen- (Koch-, Kochvorbereitungs-) kräften *, Küchenleiter 2.068, , , , , , , , Küchenchef mit weniger als 5 Küchen (Koch-, Kochvorbereitungs-) kräften* 1.961, , , , , , , , Souschef, Küchenchefstellvertreter 1.794, , , , , , , , Chef de partie, Chefpatissier, Tournant 1.748, , , , , , , , Abteilungskoch, Gardemanager, Entremetier, Rôtisseur, Saucier, Patissier, Grillkoch, Diätkoch, Koch für ausländische Spezialitäten, Alleinkoch, Gastronomiefachmann, Küchenfleischer, Bäcker, Konditor (alle mit einschlägiger Praxis) Küchenwirtschafter 1.662, , , , , , , , Koch und Gastronomiefachmann mit LAP, 2. Fleischer, 2. Bäcker, 2. Konditor m.einschl. LAP 1.510, , , , , , , , Koch/Köchin ohne LAP * Keine Küchenkräfte sind Lehrlinge, Abwäscher und Reinigungskräfte Beherbergung 3.1. Chefportier (Chefrezeptionist) 1.845, , , , , , , , Alleinportier, Tag- und Nachtportier 1.576, , , , , , , , Portiergehilfe (Rezeptionsgehilfe), Lohndiener 1.421, , , , , , , , Zimmerdienst

4 Andere Tätigkeiten 4.1. Gouvernante, Hausdame 1.642, , , , , , , , Animateur (Freizeitbetreuer) mit Fachausbildung, Kinderbetreuer mit Fachausbildung, geprüfter Bademeister, Sicherheitsdienst (Security) mit 1.622, , , , , , , ,31 Fachausbildung, Abfallbewirtschafter mit Fachausbildung, Näherin mit einschlägiger LAP 4.3. Beschließerin (Hotel/Wäsche) 1.606, , , , , , , , Animateur(Freizeitbetreuer) ohne Fachausbildung, Kinderbetreuer ohne Fachausbildung, Sicherheitsdienst (Security) ohne Fachausbildung, Wagenmeister mit Führerschein, Speisenzusteller mit Führerschein, Keller-, Schank-, Buffethilfe mit Inkasso, Schank-, Buffetkassier, Restaurantkassier, Selbstbedienungskassier, Küchenkassier, Kaffeehauskassier, Bad-, Saunakassier 4.5. Keller-, Schank-, Buffethilfe ohne Inkasso, Wäscherin, Büglerin, Näherin, Badewart ohne Bademeisterprüfung, Saunawart, Abfallbewirtschafter ohne Fachausbildung, Speisenzusteller ohne Führerschein 4.6. Hilfskräfte in allen Bereichen z.b. Küchenhilfe, Abwäscher, Abräumer, Lagergehilfe, Raumpfleger, Garderobier, Toilettendienst, Türsteher, Parkplatzwächter, MitarbeiterInnen in der Systemgastronomie ungelernt Lehrlingsentschädigungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Koch, Restaurantfachmann/-frau, Systemgastronomie, Doppellehre Koch/Restaurantfachmann/-frau bzw. 4 Jähriger Lehrberuf Gastronomiefachmann/-frau 645,00 715,00 850,00 935,00 Zulagen: Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge (Koch, Restaurantfachmann, Systemgastronom, HGA) 35,20

5 beim Gastronomiefachmann (Doppellehre) 52,80 Nachtarbeitszuschlag 21,00 Fremdsprachenzulage 30,00 Teilzeitbeschäftigung: (zu Punkt 6 Kollektivvertrag) Werden Arbeitnehmer kürzer als die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit beschäftigt, liegt Teilzeitbeschäftigung vor Der Mindestlohn für fallweise Beschäftigte i.s. des 471 b ASVG beträgt 120 % des kollektivvertraglichen Mindestlohnes für die entsprechende Beschäftigungsgruppe Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung bleibt die Anwendung des von den kollektivvertragsschließenden Parteien jeweils vereinbarten Lohnabkommens jedenfalls unberührt. Während der Zeit der Weiterverwendung von ausgelernten Lehrlingen im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes 1969 (BAG), BABl 1969/142 idf BGBl I 79/2003, ist Teilzeitbeschäftigung nicht zulässig. LAP=Lehrabschlussprüfung Stundenlohn = : 173 Überstundenzuschlag generell 50 %

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