Ein Aktionsprogramm für Berlins Kreativszene!

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1 Juli 2007 Ein Aktionsprogramm für Berlins Kreativszene! Einleitung Kreativwirtschaft in aller Munde... Die Kreativwirtschaft ist eine Zukunftsfeld mit hohem Potential. Der EU Kulturministerrat attestierte der Branche im Mai diesen Jahres eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung von Wirtschaftswachstum und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Ein Aktionsplan Kulturwirtschaft auf EU-Ebene ist in Planung, 2009 steht voraussichtlich europaweit unter dem Motto Jahr der Kreativität. Auch auf nationaler Ebene hat die Debatte um Strategien zur stärkeren Förderung des Kreativ- und Kulturwirtschaftsbereiches in den letzten Monaten erheblich an Fahrt gewonnen. Fast alle Bundesländer haben mittlerweile Kulturwirtschaftsberichte vorgelegt, NRW hat bereits erfolgreich erste Förderprogramme konzipiert und umgesetzt. Auch andere europäische Hauptstädte wie Wien oder London haben die Bedeutung der Branche längst erkannt und gehandelt.... aber nur Lippenbekenntnisse in Berlin? Berlin gilt weltweit als die Kunst- und Kulturmetropole. Was die kreativen Ressourcen angeht, muss die deutsche Hauptstadt den Vergleich mit New York, London oder Paris nicht scheuen. Diese Ausnahmestellung verdankt die Stadt ihrer einzigartigen Mischung aus A- vantgarde und Hochkultur, aus Kulturerbe, Kunst, Medien und neuen Technologien. Die vielfältige öffentlich geförderte Berliner Kulturlandschaft und die creative industries ergänzen und bereichern einander. Es ist diese besondere Berliner Melange, die das kulturelle Feld zum zentralen Aktivposten für die nachhaltige Entwicklung der Stadt macht. Laut dem im Mai 2005 erschienenen Kulturwirtschaftsbericht des Berliner Senats produziert die Kreativwirtschaft etwa 11 % des Berliner Bruttoinlandsprodukts und steht damit auf gleicher Höhe mit dem produzierenden Gewerbe. Über Beschäftigte in den Bereichen Mode, Produkt- und Möbeldesign, Architektur, Fotografie und Bildende Kunst und somit über 8% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Berlin arbeiten in der Kreativwirtschaft. Es ist die einzige Branche in Berlin, die in den Zeiten des von Stagnation, Rückgang und Arbeitsplatzabbau gekennzeichneten Strukturwandels Wachstumsraten zu verzeichnen hatte. Auch der Senat hat inzwischen die Bedeutung der Kreativszene als Wirtschaftsmotor für Berlin erkannt: In der Koalitionsvereinbarung wird vollmundig Handlungsbedarf konstatiert und werden Kreativwirtschaftsinitiativen angekündigt bisher allerdings ohne erkennbare Konsequenzen. Die Szene boomt nicht wegen, sondern eher trotz der wenig aktiven Wirtschaftspolitik des Senats. So häufen sich mit steigendem Bedarf auch die Klagen der Akteure in der Kreativwirtschaft über mangelnde Unterstützung: Kreativität suche man in der Berliner Wirtschaftspolitik nahezu vergeblich. Fast unüberwindbar scheinen die Berührungsängste zwischen der Szene den Akteuren in Regierung und Verwaltung. 1

2 Allianz für die Kreativwirtschaft eine Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Aus dieser Problemlage heraus hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Frühjahr 2007 die Initiative Allianz für die Kreativwirtschaft ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Akteuren aus den unterschiedlichen Feldern der Kreativwirtschaft haben wir in vier Workshops die aktuelle Situation der Kreativwirtschaft in Berlin analysiert und im Anschluss daran einen konkreten Maßnahmenkatalog zur Unterstützung der Branche entwickelt. Im Vordergrund stand dabei, die Bedürfnisse und Ideen der ProtagonistInnen aus der Praxis aufzugreifen und in konkrete Handlungsempfehlungen zu übersetzen. In diesem Prozess haben sich die Themen Finanzierung und Förderung der Kreativwirtschaft sowie Kreative brauchen Raum als Diskussionsschwerpunkte herauskristallisiert. 1. Analyse der Ist-Situation 1.1 Begriffsdefinition Der Begriff Kreativwirtschaft wird in verschiedenen Kontexten unterschiedlich verwendet, sodass zunächst eine Begriffsklärung nötig war. Die Teilnehmer der Workshops subsumieren hierunter folgende Teilbereiche: Buch- und Pressemarkt, Film- und Fernsehwirtschaft, Kunstmarkt, Softwareentwicklung/Telekommunikation, Musik- und Veranstaltungswirtschaft, Werbung, Architektur, kulturelles Erbe, Design und Darstellende Kunst. 1.2 Strukturmerkmale der Kreativwirtschaft Heterogenität: Als Querschnittsbranche, die sich sowohl aus produzierenden als auch aus dienstleistenden Aktivitäten zusammensetzt, ist die Kreativwirtschaft sehr heterogen. Dies gilt auch innerhalb der Teilmärkte. Zudem verhält sich nur ein Teil der Unternehmen im traditionellen Sinn: Die künstlerisch-kreativen Prozesse sind oft wichtiger als die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Wettbewerbsfähigkeit wird nur unzureichend Rechnung getragen. Kleinteiligkeit: Kapitalschwäche: Clusterbildung: Ein weiteres Merkmal ist die Kleinteiligkeit der Branche. Die Mehrheit bilden kleine und Kleinstunternehmen. 80% der Kreativwirtschaftsunternehmen beschäftigen weniger als 5 Personen. Kreativwirtschaftsunternehmen sind vielfach von externen Finanzierungsquellen abgeschnitten. Banken scheuen das Risiko, in Kulturwirtschaftsprodukte zu investieren, weil kaum Sicherheiten geboten werden können und die Markt- und Unternehmensentwicklung schwierig einzuschätzen ist. Lediglich die Bereiche Softwareentwicklung/Telekommunikation, Werbung und die etablierten Unternehmen der Film- und Fernsehproduktion verfügen über ausreichende Finanzierungsquellen. ist kaum vorhanden. Die sich aus der geringen Unternehmensgröße und aus der projektorientierten Struktur vieler Vorhaben zwingend ergebende Kooperationsnotwendigkeit zur Komplettierung der Angebotspalette und einer optimalen Marktnutzung wird häufig nicht erkannt. Allein der Designbereich verfügt über professionelle Netzwerke, die u.a. Zugang zu spezifischen Förderungen ermöglichen. 1.3 Ziele der Allianz für die Kreativwirtschaft: 2

3 !" Stärkung des Innovationspotenzials und der Wettbewerbsfähigkeit von Kreativwirtschaftsunternehmen!" Schaffung von Existenzgründungs- und vor allem Existenzsicherungsmaßnahmen!" Erhöhung der Anzahl der Arbeitsplätze in den Kreativbranchen!" Steigerung der Wertschöpfung in den Kreativbranchen!" Optimale Betreuung potenzieller GründerInnen und UnternehmerInnen im Kreativwirtschaftsbereich!" Stimulation von Investitionen - materiell und immateriell!" Bereitstellung ausreichender Flächen und Räume für die Kreativwirtschaftler 2. Maßnahmenkatalog zur Unterstützung der Kreativwirtschaft 2.1 Finanzierung - Flexibler Markt bedingt flexible Förderstrukturen Während die etablierte Film- und Fernsehwirtschaft u.a. über die Medienboard-GmbH (hier fehlt jedoch eine Abspiel, bzw. Präsentationsförderung), die Softwareentwicklung /Datenbankanbieter und Telekommunikation sowie Werbung über gute bis sehr gute auch öffentlich geförderte Finanzierungsquellen verfügen, sind die Bereiche Buch/Presse, Kunstmarkt, Musikwirtschaft und Darstellende Kunst benachteiligt bzw. finden überhaupt keine Finanzierungsquellen. Außerdem gilt, dass - je kleiner und je jünger das Unternehmen ist - Hürden wie mangelndes Eigenkapital, fehlende Referenzen, Plausibilität der Konzepte kaum übersprungen werden können. Um Projekte mit Potential, die mangels Finanzierung und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Risiko bisher nicht weiterentwickelt wurden, wirtschaftlich nutzbar zu machen, schlagen wir im Folgenden ein diversifiziertes Förderinstrumentarium vor, das den verschiedenen Bedarfen gerecht wird Auflegung eines Kreativfonds Berlin braucht einen Kreativfonds, der durch flexible Gestaltung der monetären Förderleistung den spezifischen Merkmalen der Kreativwirtschaftsunternehmen Rechnung trägt. Dieser Fonds muss da ansetzen, wo klassische Kreditvergabe und auch Förderprogramme aufhören. Er muss der Heterogenität der Branche durch verschiedene Instrumente wie Kredite, Zuschüsse und auch Zwischenfinanzierung Rechnung tragen. Das Gesamtvolumen des Fonds soll 10 Mio. p.a. ab dem Haushaltsjahr 2008 für eine Laufzeit von zunächst 5 Jahren betragen. Wesentliche Konditionen sind Zuschuss- bzw. Darlehensbeträge von 20 T bis 250 T. In Ausnahmefällen, welche durch entsprechende Begründung des Expertenpools zu belegen sind, darf diese Förderhöchstsumme überschritten werden. Ebenso wichtig ist die flexible Handhabung des Förderungsgegenstandes von den Investitionen im klassischen Sinne bis hin zur Förderung von Projekten:!" Antragsgegenstand sollen kreative, innovative und marktorientierte Projekte (Produkte, Verfahren und Dienstleistungen) aus den genannten Branchen sein.!" Die Förderung adressiert Projekte, die einerseits eine hohe Relevanz für den jeweiligen Kreativbereich haben und andererseits eine erfolgreiche wirtschaftliche Umsetzung erwarten lassen bzw. einen Wertschöpfungsprozess generieren.!" Geringe Renditen dürfen kein Ausschlusskriterium sein. 3

4 !" Antragsberechtigt sollen bestehende oder sich in Gründung befindende kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) aller Teilbereiche, einschließlich Personen die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, sein.!" Darüber hinaus sollen Kooperationsprojekte von mehreren Kreativwirtschaftsunternehmen zur Unterstützung der Clusterbildung gefördert werden Instrumente und Anreize zur Öffnung bestehender Finanzierungsinstrumente für die Kreativwirtschaft Da die Mehrheit der Kreativwirtschaftsunternehmen im Vergleich zu anderen Wirtschaftsunternehmen zunächst nur geringe Renditen einkalkuliert und das Ausfallrisiko höher ist, muss die öffentliche Hand Anreize schaffen und Mittel für Finanzierungen, Sicherheiten und Anreize veranschlagen. Das private Engagement von Banken und Finanzinstituten muss für die Kreativwirtschaft geöffnet werden:!" durch Belohnung einer vermehrten Kreditvergabe an Kreativwirtschaftler, von der vor allem kleine und Kleinstunternehmen profitieren!" durch Bereitstellen von Sicherheiten, z.b. Bürgschaftsprogramm für KreativwirtschaftlerInnen Einrichtung eines Expertenpools Es soll ein Pool von Experten eingerichtet werden, die mit Fachexpertise und Insiderkenntnissen in den einzelnen Teilsegmenten die Informationsdefizite der öffentlichen und privaten Banken ausgleichen. Mit einem kleinen Backoffice (Personal, Datenbank etc.) ausgestattet, stehen diese Experten in erster Linie dem Kreativfonds zu Verfügung und beraten und begleiten die Finanzanträge begutachten auf Anfrage aber auch private Kreditinstitute. Die Benennung der Experten erfolgt in enger Abstimmung zwischen Wirtschafts-, Kulturverwaltung und Vertretern der betroffenen Branchen. Die Besetzung des Pools ist zeitlich zu befristen Preisgelder Ergänzend zu den o.g. Instrumenten, sind in Anlehnung an beispielsweise das in Wien praktizierte Programm Departure Preisauslobungen für die Kreativwirtschaft zu installieren. Die Expertenjury mit teils festen teils optionalen Mitgliedern übernimmt die Begutachtung der entsprechenden Arbeiten. Neben dem Preisgeld geht es vor allem darum, Referenzen zu verschaffen und das Marketing der Teilmärkte zu unterstützen Mikrokreditfonds Um den besonderen Anforderungen aller kleiner und kleinster Unternehmen in Berlin gerecht zu werden, bedarf es der Einrichtung eines Mikrokreditfonds. Zum Ausgleich kurzfristiger Liquiditätsengpässe, zur Finanzierung von Aufträgen etc.. können Kredite zwischen und mit einer Laufzeit von weniger als 24 Monaten bereitgestellt werden. Die Mikrofinanzierer begleiten und qualifizieren die UnternehmerInnen, erarbeiten die Kreditempfehlung, übernehmen die Rückzahlungskontrolle und das monatliche Controlling sowie eine e- ventuell erforderliche Krisenintervention. Das Volumen des Fonds soll 2 Mio. betragen. Das Budget wird über den KMU-Fonds bereit gestellt. In Anlehnung an das vom Deutschen Mikrofinanz Institut (DMI) entwickelten Modell (vgl. dazu nachstehende Abbildung) wird ein Kooperationsvertrag zwischen dem Fonds, der Bank sowie den Mikrofinanzierern geschlossen. Die Akkreditierung der Mikrofinanzierer erfolgt durch das den Fonds verwaltende Institut (analog zum DMI). 4

5 2.1.5 Beratung und Coaching Für die Kreativwirtschaft sind diese Instrumente unverzichtbar und oft wichtiger als die am Ende zur Verfügung stehende Finanzierung. Ein fundiertes Konzept ist unerlässlich für Gespräche mit Banken und anderen Geldgebern. Dies gilt um so mehr für Gründungen ohne nennenswerte Referenzen. Ein Großteil künstlerischer, vor allem neuartiger Vorhaben, sind bezüglich ihrer Marktdurchsetzung und perspektiven nur schwer darstellbar oder mit Zahlen zu untermauern. Betriebsvergleiche fehlen und objektive Bewertung ist kaum möglich. Das Konzept stellt folglich die einzige Argumentations- und Darstellungshilfe dar. Die Darlegung insbesondere die Untermauerung der Umsatzplanung und möglicher Szenarien, Chancen und Risiken - entscheiden über Erfolg oder Misserfolg. Konzepte der Kreativwirtschaftler müssen im doppelten Sinne kreativ sein: im Konzeptgegenstand und in der Übersetzung von der kreativen Sprache in die der Banken und Institute. Um derartige Konzepte zu entwickeln, ist in der Regel Unterstützung erforderlich. Hinzukommt, dass KreativwirtschaftlerInnen sich in der Regel unternehmerisches Denken und Know-how erst aneignen müssen. Dies soll durch eine prozessorientierte Beratung und Begleitung über einen längeren Zeitraum von der konzeptionellen Phase über die Startphase bis in die Festigungsphase - erreicht werden. Unser Vorschlag sieht daher eine zwingende Verknüpfung von Beratung, Coaching und Finanzierung vor. Demnach muss ein jährliches Budget öffentlicher Mittel für die von Sachverständigen durchzuführenden Beratungen bereit gestellt werden. Die externen Berater werden regelmäßig bewertet und deren Erfolgsquote erfasst, um einen Pool geeigneter Experten aufzubauen. Die Ratsuchenden erhalten zunächst eine kostenlose Beratung. Weiterer Beratungsbedarf ist zu 50 % selbst zu finanzieren. 5

6 ÖFFENTLICHE HAND Backoffice, Datenbanken, Statistiken, etc. Finanzierung Wettbewerbe Ausschreibungen Expertenpool/Jurys für Teilbereiche der Kreativwirtschaft KREATIVFONDS (IBB) Sonstige Programme (IBB) Anreize/ Boni MICROKREDIT- FONDS Beratung und Coaching Kreativwirtschaft für Andere Institute 6

7 2.2 Raum für Kreative Als zweiter zentraler Ansatzpunkt wurde die Bereitstellung von Immobilien und Raum für die KreativwirtschaftlerInnen identifiziert. Analog zur der Finanzierung erachten wir hierfür die Beteiligung der öffentlichen Hand für unerlässlich, um den Bedarf nach geeigneten und günstigen Flächen zu decken. Ausschlaggebend hierfür sind wiederum die Besonderheiten bzw. die zuvor definierten Strukturmerkmale der Kreativwirtschaft. Größere, am Markt bereits etablierte Unternehmen sind nicht auf derartige Unterstützung angewiesen. Vielmehr sind es vor allem die GründerInnen, kleine und Kleinstunternehmen, für die die Raumfrage in einem engen Zusammenhang mit der Existenz ihres Unternehmens steht. Besonders betroffen sind die professionellen bildenden Künstler nur jeder zweite verfügt über ein Atelier. Dies gilt um so mehr als durch den bereits in 2006 begonnenen Boom in der Berliner Immobilienwirtschaft Preise für Miet- und Gewerberäume und immobilien zusehends ansteigen. Nachdem Berlin seine im Bereich Gewerbeansiedlung insbesondere für GründerInnen und auch Künstler - einzige aktive Gesellschaft GSG inzwischen verkauft hat, wird sich dieses Problem weiter verschärfen Erstellung eines Kulturkatasters Zunächst erachten wir es für notwendig, alle bereits existierenden Kulturzentren und Orte (öffentlicher und privater Nutzung), an denen Kulturschaffende und/oder Kreativwirtschaftler konzentriert arbeiten, in einem Kulturkataster für Berlin zu erfassen. Alle Liegenschaften, welche derzeitig von öffentlich geförderten Kulturinstitutionen genutzt werden, sind soweit nicht bereits erfolgt der BiM zuzuordnen und von dieser zu verwalten. Landesimmobilien, die von der Nutzung der Kreativwirtschaftler geprägt werden oder für eine derartige zukünftige Nutzung infrage kommen sogenannte Eroberungsräume der Kreativwirtschaft -, sind dagegen dem Liegenschaftsfonds zuzuordnen. Insofern Zweifel über diese Qualifizierung der Immobilien aufkommt, sind die betroffenen Verwaltungen Stadtentwicklung, Wirtschaft und Kultur in die Bewertung einzubeziehen. Sowohl die Immobilien der öffentlichen Kultur als auch die der Kreativwirtschaft sind in einer Datenbank für alle zugänglich darzustellen. Diese Informationen sollten ergänzt werden um den Gewerbeleerstand, Informationen über beabsichtigte Immobilienveräußerungen des Liegenschaftsfonds sowie anstehende Versteigerungen etc.. Ziel muss es sein, Informationen zu bündeln und den Raumsuchenden zugänglich zu machen Verkauf von Immobilien mit Auflagen zur Zweckbindung In einem weiteren Schritt soll der Liegenschaftsfonds dahingehend beauflagt werden, dass Kreativwirtschaftsunternehmen bei der Veräußerung von den entsprechend klassifizierten Immobilien ( Eroberungsräumen ) zu bevorzugen sind. Beim Abschluss von Erbaurechtsverträgen ist in gleicher Weise zu verfahren. Ferner ist die Satzung des Liegenschaftsfonds entsprechend zu präzisieren. Das diese Auflage überwachende Gremium soll in erster Linie der Steuerungsausschuss des Liegenschaftsfonds sein. Ein Anreiz zur erfolgreichen Umsetzung dieser Beauflagung könnte z.b. durch eine Bonusregelung im Vertrag mit der Geschäftsführung des Liegenschaftsfonds geschaffen werden. Ein Kauf von Immobilien ist für einzelne Kreativwirtschaftsunternehmen kaum zu stemmen. Daher sollte die Auflage dahingehend ergänzt werden, dass sie in gleicher Weise durch Veräußerung an Betreiber von Kreativwirtschaftszentren erfüllt werden kann. Ein Kreativwirtschaftszentrum liegt vor, wenn mindestens 50 % der Gesamtgewerbefläche an Kreativwirtschaftsunternehmen vermietet wird. Das Zentrenmodell ist zu unterstützen, da es preiswerten Raum und Synergieeffekte für die Zielgruppe bietet. Eckpunkte dieses Konzepts sind kleine Flächen, Mieten ab , einfache Mietverträge und das Bereitstellen kommunikativer Vernetzungsstellen z.b. über einen gemeinsamen Büroservice, Infrastruktur wie 7

8 Besprechungsräume, Kopierer etc. Zudem erscheint eine Mischung der verschiedenen Kreativwirtschaftsbereiche sinnvoll insbesondere solcher Bereiche, die vielleicht in irgendeiner Weise kooperieren können. Das Verkaufsprocedere des Liegenschaftsfonds ist dahingehend zu überprüfen ob und in welchen Fällen das Bieterverfahren oder die Verkehrswertermittlung der Kaufpreisbestimmung zugrundegelegt wird. Vor dem Hintergrund der Kapitalknappheit der Kreativwirtschaft und den bereitzustellenden günstigen Mieten, sind Kreativwirtschaftler oder Immobilienbetreiber für Kreativwirtschaftszentren kaum in der Lage, Meistbietende zu übertrumpfen. Die Bindung an die Kreativwirtschaft sollte jeweils mindestens Jahre betragen, pönalisiert und jährlich überprüft werden. Ein geeignetes Sanktionsmittel sehen wir in einer sogenannten Rückauflassungsvormerkung, die grundbuchrechtlich verankert wird und somit nicht ohne Aufsehen verschwinden kann Vermietung von landeseigenen Immobilien mit Zweckbindung Alternativ zum Verkauf von Immobilien soll das Land Berlin über den Liegenschaftsfonds der Kreativwirtschaft zeitlich befristete Vermietung (ca. 10 Jahre) von geeigneten Immobilien anbieten. Diese Vermietung kann wiederum an Kreativwirtschaftlerinnen direkt oder an Betreiber von Kreativwirtschaftszentren erfolgen. Der Vorteil der Vermietungsvariante besteht darin, dass flexibler auf Änderungen von kreativen Ansprüchen an Raum, Lage und Zentren reagiert werden kann. Im Mittelpunkt der Vermietung soll jedoch nicht die Zwischennutzung stehen, sondern es werden Nutzungszeiten von etwa 10 Jahren mit Verlängerungsoptionen angestrebt. Kulturkataster Liegenschaftsfonds BiM Verkauf mit Zweckbindung Kreativwirtschaft Vermietung mit Zweckbindung Kreativwirtschaft Verwaltung/Vermietung für öffentliche Kultur Private Investoren Kreativwirtschaftler Betreiber v. Kreativwirtschaftszentren 8

9 Sören Birke, consense GmbH Aktive TeilnehmerInnen des Workshops Allianz für die Kreativwirtschaft Thoralf Buller, arts and stage academy Christian Bräuer, Yorck Kino GmbH Peter Brüggemann, ideea Messe- und Dekobau GmbH Enrico Burda, Berliner Volksbank Thomas Düllo, cultural engineering Uni Magdeburg Birgit Effinger, goldrausch kuenstlerinnenprojekt Peter James, VUT und Label Commisssion Heidi Jamnik, Solidi Arkadi Junold, Musikwissenschaftler Hannah Kruse, goldrausch kuenstlerinnenprojekt Marco Mundelius, DIW Berlin Eberhardt Mutscheller, mpr Jörn Oltmann, Adlershof MediaCity GmbH Stefanie Remlinger, KV Pankow Jörg Riedel, consense GmbH Jochen Sandig, Radialsystem Notker Schweikhardt, Bühnenbildner Elmar Staudt, Berliner Volksbank Fabian Tacke, st.art e. V. 9

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