ARTENSCHUTZ ARTENHANDEL BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT RECHTSDIENST 2

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ARTENSCHUTZ ARTENHANDEL BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT RECHTSDIENST 2"

Transkript

1 ARTENSCHUTZ ARTENHANDEL BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT RECHTSDIENST 2

2 ARTENSCHUTZ - ARTENHANDEL ARTENSCHUTZ = ERHALT von Tier- und Pflanzenarten = BEWAHRUNG von Lebensräumen = SCHUTZmaßnahmen In den letzten Jahrzehnten ist neben dem Lebensraumverlust der internationale HANDEL mit Tieren und Pflanzen zu einem der größten Gefährdungsfaktoren der Arten geworden Weltweites Handelsvolumen von Milliarden US-Dollar im Jahr Illegales Handelsvolumen (Wilderei) wird auf 5 8 Milliarden US-Dollar im Jahr geschätzt (ohne Holz und Fischerei) Der illegale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen ist der drittgrößte Zweig der organisierten Kriminalität

3 ARTENHANDEL CITES Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora EUROPÄISCHE UNION Verordnungen Nationale Regelungen Artenhandelsgesetz (ArtHG), Artenkennzeichnungs-Verordnung, Unerheblichkeitsverordnung

4 Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora - CITES Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (WashingtonerArtenschutzübereinkommen)

5 Empfehlung der 1. Umweltkonferenz der Vereinten Nationen (IUCN) (Stockholm 1972): Seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor übermäßiger Ausbeutung durch den internationalen Tier- und Pflanzenhandel zu schützen. 3. März 1973 Unterzeichnung des Abkommens in Washington 1. Juli 1975 völkerrechtlich in Kraft getreten 27. April 1982 Österreich hinterlegt unterzeichnete Beitrittsurkunde 74. Vertragsstaat

6 181 CITES Vertragsstaaten (grüne Flächen) Turkmenistan Tadschikistan Nordkorea Südsudan Westsahara Antarktis internationaler Gemeinschaftsraum, Nutzungsrechte von CITES Mitgliedsstaaten wie z.b. UK, USA, Australien, Neuseeland,.

7 Rechtliche Grundlagen international CITES regelt INTERNATIONALEN Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen Alle Vertragsstaaten verfügen über dasselbe rechtliche Rahmenwerk und dieselben Verfahrensmechanismen durch internationale Kontrollen soll die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sichergestellt werden. HANDEL Unter diesen Terminus fällt nicht nur Aus- oder Einfuhr, Wiederausfuhr von Waren die zur gewerbsmäßigen Veräußerung oder Weiterverarbeitung bestimmt sind sondern auch von Waren, die von einer Person für privaten persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Gilt nur für die gelisteten ARTEN Anhänge I III Dzt. ca Tier- und Pflanzenarten gelistet; die Listung ist abhängig vom biologischen Status und Auswirkung des Handels auf diesen Status.

8 ANHANG I Rechtliche Grundlagen international Arten, die vom Aussterben bedroht sind und durch internationalen Handel beeinträchtigt werden bzw. werden können. Strengster Schutzstatus um weitere Gefährdung zu verhindern. Im Allgemeinen darf das Exemplar NICHT für hauptsächlich kommerzielle Zwecke verwendet werden. ANHANG II Arten, die vom Aussterben bedroht werden können, wenn Handel nicht genau kontrolliert wird. Unter wissenschaftlicher Kontrolle erlaubt der Erhaltungszustand dieser Arten noch eine geordnete wirtschaftliche Nutzung. ANHANG III Arten, die in einem bestimmten Vertragsstaat Regulierungen unterworfen sind, um eine Ausbeutung zu verhindern. Für deren Schutz sind aber auch internationale Kontrolle nötig. Andere Vertragsstaaten können dem Schutz und der Kontrolle zustimmen.

9 Rechtliche Grundlagen international EXEMPLAR jedes lebende oder tote Tier oder jede lebende oder tote Pflanze; jedes ohne weiteres erkennbares Teil oder Erzeugnis aus dem Tier oder der Pflanze; System von Genehmigungen (Ein- und Ausfuhr) und Bescheinigungen (Wiederausfuhrbescheinigung) Doppeltes Kontrollsystem: Vollzugsbehörde und Wissenschaftliche Behörde; Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes und Einfuhrgenehmigung des Importlandes; Verbot kommerzieller Nutzung für Exemplare von Arten, die vom Aussterben akut bedroht sind Ausnahmen möglich; kontrollierter Handel für potentiell gefährdete Arten;

10

11 CITES in der EUROPÄISCHEN UNION EU ist einer der größten Verbrauchermärkte wildlebender Tier- und Pflanzenarten (nach USA und Japan). Seit 1984 werden in der EU die CITES Bestimmungen mittels Verordnungen umgesetzt. Die CITES Anhänge I III werden in den EU-Verordnungen in den Anhängen A D übernommen.

12 Arten - Beispiele Elefant Asiatischer und Afrikanischer Elefant Korallen z.b. Becher-, Kamm-, Mäander-, Orgel-, Pilz- und Stammkoralle, sternförmige Koralle, Schwarze Koralle, pilzförmige Koralle; Corallium elatus, japonicum, konjoi und secundum Nashorn Breitmaulnashorn, Spitzmaulnashorn, Sumatranashorn Schildkröten z.b. Arten von Meeresschildkröten (Karettschildkröte), Leder-, Sumpf- oder Landschildkröten Holz z.b. Palisander, Mahagoni, Fernambuk, Rosenholz, Ebenholz Muscheln Arten von Flußmuscheln und Riesenmuscheln Schnecken Riesen Fechterschnecke, Nordische Purpurschnecke, Hawaianische - und Oahu- Baumschnecke, Grüne Manus-Schnecke, Landlungenschnecke

13 Rechtliche Grundlagen der EU CITES Genehmigungen, Bescheinigungen oder Einfuhrmeldungen sind für den Handel mit Exemplaren von gelisteten Arten unbedingt notwendig!!!! HANDEL = Ein/Aus/Wiederausfuhr/Beförderung/Überlassung/Verwendung Antrag ist bei der CITES-Vollzugsbehörde (BMLFUW) zu stellen. In Zusammenarbeit mit der jeweiligen Wissenschaftlichen Behörde wird Antrag geprüft.

14 Rechtliche Grundlagen EU Bestimmungen für Handel mit Nicht EU Ländern (Drittstaaten) EINFUHR Exemplare der Arten des Anhang A EINFUHRGENEHMIGUNG Einfuhr für hauptsächlich kommerzielle Zwecke grundsätzlich verboten; Ausnahmen für z.b. gezüchtete oder künstlich vermehrte Exemplare möglich; Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes erforderlich Exemplare der Arten des Anhang B EINFUHRGENEHMIGUNG Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes erforderlich Exemplare der Arten des Anhang C EINFUHRMELDUNG und Nachweis über Erwerb

15 Rechtliche Grundlagen EU Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Exemplare der Arten des Anhang A innerhalb der EU grundsätzlich Vermarktungsverbot VERMARKTUNG = Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie Verkauf, Vorrätighalten, Anbieten oder Befördern zu Verkaufszwecken Ausnahme möglich nur mittels CITES Art. 8 Bescheinigung Exemplare der Arten des Anhang B ebenfalls grundsätzlich Vermarktungsverbot außer es gibt Nachweis über die Rechtmäßigkeit des Erwerbs (Einfuhr, Zucht, Naturentnahme) keine CITES Art. 8 Bescheinigung erforderlich

16 Rechtliche Regelungen national Artenhandelsgesetz - ArtHG Kontrollbefugnisse, Nachweispflichten, Sanktionen, Strafverfahren, Behördenzuständigkeit Arten UnerheblichkeitsVO regelt Zuständigkeit Gericht oder Finanzstrafbehörde Arten KennzeichnungsVO Methoden der Kennzeichnung und ihre Anwendung

17 Antiquität Eine Antiquität ist aus artenhandelsrechtlicher Sicht ein zu einem Gegenstand verarbeitetes Exemplar, das vor mehr als 50 Jahren erworben wurde (Stichtag: ). Das sind Exemplare, deren ursprünglicher natürlicher Zustand zur Herstellung von Schmuckstücken, Dekorationsgegenständen, Kunstgegenständen, Gebrauchsgegenständen oder Musikinstrumenten mehr als 50 Jahre vor dem Inkrafttreten der VO signifikant verändert wurde und bei denen sich die Vollzugsbehörde des betreffenden Mitgliedsstaates vergewissern konnte, dass sie unter solchen Umständen erworben wurden.

18 Antiquität zu einem Gegenstand verarbeitetes Exemplar, das vor mehr als 50 Jahren erworben wurde (Stichtag: ) DATUM des ERWERBS = Datum an dem ein EXEMPLAR der Natur entnommen, in Gefangenschaft geboren oder falls dieses Datum unbekannt ein späteres und nachweisbares Datum, an dem es erstmalig in den Besitz einer Person gelangt ist Verarbeitet = Bekleidung, Schnitzerei, irreversibel in Gesamtkunstwerk eingebaut, Einlegearbeiten bei Möbel etc. NICHT verarbeitet = nur polierter Stoßzahn, rohe Teile, Rückenpanzer, Schädel, Horn auf Platte montiert, Klauen die in roher Form in Armband eingearbeitet wurden etc.

19 Antiquität Der Zweck der Verarbeitung des ursprünglichen natürlichen Zustandes muss eindeutig die Herstellung von Schmuckstücken, Dekorationsgegenständen, Kunstgegenständen, Gebrauchsgegenständen oder Musikinstrumenten sein. Der ursprüngliche Zustand des Exemplars wurde signifikant verändert und unter solchen Umständen erworben.

20 Restaurierung Antiquität zur Erfüllung ihres Zweckes keiner weiteren Schnitzerei, handwerklichen Fertigung oder Verarbeitung bedürfen Restaurierung ohne Verwendung von CITES-Materialien? Ersetzen von Messingbeschlägen auf antiken Teedose aus Schildpatt bleibt Antiquität Restaurierung unter Verwendung von CITES-Materialien? Ein antiker Gegenstand, der mit Material aus der Zeit vor dem Übereinkommen restauriert wird bleibt Antiquität Bleibt ursprünglicher Zustand erhalten? Ein antiker Gegenstand, der für einen anderen Zweck neuerlich verarbeitet wird keine Antiquität mehr

21 Antiquität Vermarktung einer Antiquität innerhalb der EU Wenn es sich nachweislich um eine Antiquität handelt, ist innerhalb der EU für deren Vermarktung keine Art. 8 Bescheinigung (Ausnahme vom Vermarktungsverbot) nötig. Einfuhr / Ausfuhr / Wiederausfuhr Dafür sind auch für Antiquitäten CITES-Genehmigungen erforderlich; allerdings bestehen Erleichterungen, wenn es sich nachweislich um Antiquität handelt.

22 ANTRAGSTELLUNG: schriftlich beim BMLFUW, Abt. I/8 Stubenbastei Wien HINWEISE oder online unter: AUSKÜNFTE: Telefonisch: oder (Recht) Service@lebensministerium.at Gesetze, EU-Verordnungen (inklusive Anhänge), Gebührenverordnung sowie aktuelle Informationen, Hinweise.. zu finden unter

HERZLICH WILLKOMMEN ZUM VORTRAG

HERZLICH WILLKOMMEN ZUM VORTRAG HERZLICH WILLKOMMEN ZUM VORTRAG Artenschutz bei Korallen Schildpatt und Elfenbein am 16. November 2011 Reg.Rat Rudolf Tomek Welche Exemplare sind von den rechtlichen Grundlagen betroffen? Corallium elatius

Mehr

INFOBLATT CITES-Neuregelungen. Baumarten (Holzarten)

INFOBLATT CITES-Neuregelungen. Baumarten (Holzarten) INFOBLATT CITES-Neuregelungen Baumarten (Holzarten) Bei der 17. Konferenz der Vertragsstaaten zum Washingtoner Artenschutzabkommen (WA, englisch: CITES) vom 24. September bis 4. Oktober 2016 in Johannesburg

Mehr

Kontrollen von gebietsfremden Pflanzen und Tieren am Schweizer Zoll

Kontrollen von gebietsfremden Pflanzen und Tieren am Schweizer Zoll Kontrollen von gebietsfremden Pflanzen und Tieren am Schweizer Zoll AGIN Tagung vom 29.6.2015 Mathias Lörtscher, Leiter CITES Vollzugsbehörde, BLV Inhalt Was ist CITES? Wie funktioniert CITES? Wie vollzieht

Mehr

Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV)

Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV) Ein Service des Bundesamtes für Naturschutz Der Auszug aus der Kostenverordnung wird im Wesentlichen auf den Bereich der Einfuhr und Ausfuhr geschützter Arten beschränkt: Kostenverordnung für Amtshandlungen

Mehr

Artenschutz im Urlaub AGA-Ratgeber für den Souvenirkauf

Artenschutz im Urlaub AGA-Ratgeber für den Souvenirkauf Artenschutz im Urlaub AGA-Ratgeber für den Souvenirkauf Wer verreist, möchte gerne ein Andenken aus dem Urlaub mitbringen. Leider werden aus Unwissenheit häufig Souvenirs in die Heimat eingeführt, die

Mehr

Washingtoner Artenschutzübereinkommen WA / CITES. Aufgaben der wissenschaftlichen Behörde

Washingtoner Artenschutzübereinkommen WA / CITES. Aufgaben der wissenschaftlichen Behörde Washingtoner Artenschutzübereinkommen WA / CITES Aufgaben der wissenschaftlichen Behörde Nebelparder Foto Charles Barilleaux Der Aufgabenbereich des Washingtoner Artenschutzübereinkommens wurde im Zuge

Mehr

Artikel 1. (8) Ergänzungsblätter zu Reisebescheinigungen, Bescheinigungen für Wanderausstellungen und Bescheinigungen für Musikinstrumente;.

Artikel 1. (8) Ergänzungsblätter zu Reisebescheinigungen, Bescheinigungen für Wanderausstellungen und Bescheinigungen für Musikinstrumente;. 16.1.2015 L 10/19 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/57 R KOMMISSION vom 15. Januar 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 792/2012 der Kommission hinsichtlich der Bestimmungen für die Gestaltung

Mehr

Internationaler Artenschutz Eine neue Pflichtaufgabe des Ressorts Umweltschutz

Internationaler Artenschutz Eine neue Pflichtaufgabe des Ressorts Umweltschutz Internationaler Artenschutz Eine neue Pflichtaufgabe des Ressorts Umweltschutz Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora ( Washingtoner Artenschutzübereinkommen vom

Mehr

Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV)

Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV) Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV) BfNKostV Ausfertigungsdatum: 25.03.1998 Vollzitat: "Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz vom

Mehr

Registrierung von Vorerwerbsbeständen und Kontrolle des Handels mit besonders geschützten Holzarten in Niedersachsen

Registrierung von Vorerwerbsbeständen und Kontrolle des Handels mit besonders geschützten Holzarten in Niedersachsen Bericht und Erfahrungen aus Anmeldungs- und Prüfverfahren lokaler Umweltbehörden Registrierung von Vorerwerbsbeständen und Kontrolle des Handels mit besonders geschützten Holzarten in Niedersachsen NLWKN,

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 242/13

Amtsblatt der Europäischen Union L 242/13 7.9.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 242/13 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 792/2012 R KOMMISSION vom 23. August 2012 mit Bestimmungen für die Gestaltung der Genehmigungen, Bescheinigungen und

Mehr

Hinweise zur Weitergabe von mediterranen Landschildkröten

Hinweise zur Weitergabe von mediterranen Landschildkröten Hinweise zur Weitergabe von mediterranen Landschildkröten S e i t e 1 zusammengestellt von Gerald Benyr im Auftrag des BMLFUW (Ministerium für ein lebenswertes Österreich) Abt. I/8, Nationalparks, Natur-

Mehr

1. Einführung 1.1. Der Begriff zu Gegenständen verarbeitete Exemplare wird in Artikel 2 Buchstabe w der Verordnung (EG) Nr.

1. Einführung 1.1. Der Begriff zu Gegenständen verarbeitete Exemplare wird in Artikel 2 Buchstabe w der Verordnung (EG) Nr. 17.5.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 154/15 BEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION Leitfaden für zu Gegenständen verarbeitete Exemplare im Rahmen der EU-Verordnungen über den Handel mit wildlebenden

Mehr

GENEHMIGUNGEN, BESCHEINIGUNGEN UND EINFUHRMELDUNGEN

GENEHMIGUNGEN, BESCHEINIGUNGEN UND EINFUHRMELDUNGEN GENEHMIGUNGEN, BESCHEINIGUNGEN UND EINFUHRMELDUNGEN Erforderliche Dokumente für den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in die, aus der und innerhalb der EU WWF-Canon / Roger LEGUEN Inhalt

Mehr

AUSARBEITUNG. Informationen zu Haltung und Handel gefährlicher Tiere. Tel.: Bearbeiter: Abschluss der Arbeit: 24. März 2005

AUSARBEITUNG. Informationen zu Haltung und Handel gefährlicher Tiere. Tel.: Bearbeiter: Abschluss der Arbeit: 24. März 2005 AUSARBEITUNG Thema: Informationen zu Haltung und Handel gefährlicher Tiere Fachbereich III Verfassung und Verwaltung Tel.: Bearbeiter: Abschluss der Arbeit: 24. März 2005 Reg.-Nr.: WF III G - 086/05 Ausarbeitungen

Mehr

SITUATION. Einige Daten und Grafiken

SITUATION. Einige Daten und Grafiken SITUATION Einige Daten und Grafiken Rote Liste gefährdeter Tiere Rote Listen im europäischen Vergleich (Säugetiere) Rote Liste gefährdeter Tiere Aktuelle Gefährdungssituation Rote Listen gefährdeter Pflanzen

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2012R0792 DE 05.02.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 792/2012

Mehr

Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen

Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen Persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände inkludieren Jagdtrophäen, aber nicht lebende Exemplare. Diese Gegenstände dürfen nicht zur

Mehr

VO (EU) Nr. 1320/2014 der Kommission vom 1. Dezember Änderung der Anhänge A D der VO (EG) Nr. 338/97 - (ABl. EG L 361 vom , S.

VO (EU) Nr. 1320/2014 der Kommission vom 1. Dezember Änderung der Anhänge A D der VO (EG) Nr. 338/97 - (ABl. EG L 361 vom , S. Hinweise zum Artenschutz für naturkundliche Museen und andere Einrichtungen, die Exemplare besonders geschützter Arten besitzen und im Rahmen von Forschungsprojekten oder für Lehr- und Bildungszwecke in

Mehr

Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung

Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung Dr. Bernd-Jürgen Seitz Regierungspräsidium Freiburg Ref. 56 Naturschutz und Landschaftspflege Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere

Mehr

Kleine Teile, große Wirkung: Die neue Musikinstrumentenbescheinigung

Kleine Teile, große Wirkung: Die neue Musikinstrumentenbescheinigung Merkblatt Juni 2014 Kleine Teile, große Wirkung: Die neue Musikinstrumentenbescheinigung Die Teile einer Geige können noch so klein sein, manchmal haben sie dennoch eine große Wirkung, und das nicht nur

Mehr

Zum Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)

Zum Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) Zum Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) - Ausarbeitung - 2007 Deutscher Bundestag WD 2-074/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasserin: Einzelfragen zum Washingtoner Artenschutzabkommen

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.7.2012 COM(2012) 403 final 2012/0196 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier-

Mehr

Tenor. Tatbestand. VG München, Urteil v K Titel: Beschlagnahme eines Elfenbeinstoßzahns mit Bronzemontierung

Tenor. Tatbestand. VG München, Urteil v K Titel: Beschlagnahme eines Elfenbeinstoßzahns mit Bronzemontierung VG München, Urteil v. 24.10.2013 10 K 12.5380 Titel: Beschlagnahme eines Elfenbeinstoßzahns mit Bronzemontierung Normenketten: BNatSchG 47, 51 VO (EG) Nr. 338/97 Art. 8 VI VO (EG) Nr. 865/2006 Art. 62

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1997R0338 DE 15.08.2010 014.002 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 338/97 DES RATES

Mehr

Brüssel, 6. März 2017

Brüssel, 6. März 2017 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT Brüssel, 6. März 2017 FRAGEN UND ANTWORTEN BETREFFEND DIE UMSETZUNG DER BEI DER CITES-TAGUNG CoP17 BESCHLOSSENEN LISTUNG VON ROSENHOLZ- UND PALISANDERARTEN

Mehr

Überwachung des Handels

Überwachung des Handels 3. 3. 97 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 61/ 1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG ( EG ) Nr. 338/97 DES RATES vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1997R0338 DE 22.08.2005 011.002 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 338/97 DES RATES

Mehr

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 7 W..A. R. - Inv.-Nr. D Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ÖA Kommentar Dr. Erich Gassner Rechtsanwalt in München Ministerialrat a. D. Annette Schmidt-Räntsch Regierungsdirektorin im Bundesministerium

Mehr

40 Jahre Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) in Deutschland

40 Jahre Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) in Deutschland 40 Jahre Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) in Deutschland Stand: 14. Juni 2016 Am 3. März. 1973 wurde in Washington die "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and

Mehr

Entwurf VORBLATT. 1 von 7. Problem:

Entwurf VORBLATT. 1 von 7. Problem: 1 von 7 Problem: Entwurf VORBLATT Die Arten Kennzeichnungsverordnung legt generell Kennzeichnungsmethoden fest und enthält darüber hinaus auch noch eine Auflistung, welche der zugelassenen Kennzeichnungsmethoden

Mehr

Rechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses

Rechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses Rechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 12. April 2016 Fachbereich:

Mehr

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG Gelbe Erläuterungsbücher Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG Kommentar. Unter Berücksichtigung der Bundesartenschutzverordnung, des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, der EG-Artenschutz-Verordnungen,

Mehr

Hinweise zum Artenschutz: Tierbörsen und Tierverkaufsschauen

Hinweise zum Artenschutz: Tierbörsen und Tierverkaufsschauen Hinweise zum Artenschutz: Tierbörsen und Tierverkaufsschauen Viele Tiere unterliegen je nach Artzugehörigkeit einem besonderen bzw. strengen Schutz (z. B. alle europäischen Wildvögel, fast alle Papageienvögel,

Mehr

Beschlußempfehlung und Bericht

Beschlußempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/2995 06.07.92 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (17. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die

Mehr

Internationale Biodiversitätspolitik

Internationale Biodiversitätspolitik 40 Jahre Bundesnaturschutzgesetz Jubiläumsveranstaltung 03.04.2017, Berlin Internationale Biodiversitätspolitik Prof. Dr. Manfred Niekisch Sachverständigenrat für Umweltfragen, Berlin Goethe-Universität

Mehr

Jahrgang 1990 Ausgegeben am 18. September Stück

Jahrgang 1990 Ausgegeben am 18. September Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 3767 Jahrgang 1990 Ausgegeben am 18. September 1990 232. Stück 583. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr

Mehr

Informationspapier: Internationaler Schutz der Haie und Rochen

Informationspapier: Internationaler Schutz der Haie und Rochen Stand: 12. September 2014 Informationspapier: Internationaler Schutz der Haie und Rochen Wie gefährdet sind Haie und Rochen? Weltweit existieren etwa 500 Hai- und über 600 Rochen- und andere Knorpelfischarten.

Mehr

Hinweise zur Umsetzung der Beschlüsse der 17. CITES Vertragsstaatenkonferenz (September/Oktober 2016) bezogen auf Rosenholz- und Palisanderarten

Hinweise zur Umsetzung der Beschlüsse der 17. CITES Vertragsstaatenkonferenz (September/Oktober 2016) bezogen auf Rosenholz- und Palisanderarten Hinweise zur Umsetzung der Beschlüsse der 17. CITES Vertragsstaatenkonferenz (September/Oktober 2016) bezogen auf Rosenholz- und Palisanderarten Bei der 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des

Mehr

14. Juli Sehr geehrte/r

14. Juli Sehr geehrte/r 14. Juli 2016 Sehr geehrte/r Wir, die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen und Personen, sind zutiefst besorgt über das Töten der Elefanten für den Elfenbeinhandel und wir glauben, dass die Überlebenssicherung

Mehr

Erläuterungen zur Verordnung des EDI über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (CITES-Kontrollverordnung)

Erläuterungen zur Verordnung des EDI über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (CITES-Kontrollverordnung) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Veterinärwesen BVET Erläuterungen zur Verordnung des EDI über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (CITES-Kontrollverordnung)

Mehr

Ist der olympische Medaillenspiegel fair?

Ist der olympische Medaillenspiegel fair? Ist der olympische Medaillenspiegel fair? Seit knapp einem Jahr sind die Olympischen Spiele in Peking vorüber und die Diskussionen über Resultate, Dopingfälle und Medaillenspiegel sind fast vergessen,

Mehr

Hintergrund: 13. Vertragsstaatenkonferenz. (COP 13) des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Arten im NABU-Fokus

Hintergrund: 13. Vertragsstaatenkonferenz. (COP 13) des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Arten im NABU-Fokus Stand: September 2004 Hintergrund: 13. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens Arten im NABU-Fokus Vom 2. bis 14. Oktober 2004 findet im thailändischen Bangkok die 13. Vertragsstaatenkonferenz

Mehr

Schutz, Handel, Haltung und Zucht von europäischen Vögeln (z.b. heimische Kleinvögel oder Waldvögel)

Schutz, Handel, Haltung und Zucht von europäischen Vögeln (z.b. heimische Kleinvögel oder Waldvögel) Hinweise zum Artenschutz Schutz, Handel, Haltung und Zucht von europäischen Vögeln (z.b. heimische Kleinvögel oder Waldvögel) Wichtiger Hinweis: Für Vögel europäischer Arten, die unter das Jagdrecht fallen,

Mehr

zur artenschutzrechtlichen Nachweisführung und zu Genehmigungspflichten bei der Herstellung von und beim Handel mit Musikinstrumenten

zur artenschutzrechtlichen Nachweisführung und zu Genehmigungspflichten bei der Herstellung von und beim Handel mit Musikinstrumenten Stadt Leipzig 36/020/03.17 Merkblatt zur artenschutzrechtlichen Nachweisführung und zu Genehmigungspflichten bei der Herstellung von und beim Handel mit Musikinstrumenten Werden oder wurden beim Bau von

Mehr

Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen. Übersetzung 1. (Stand am 5.

Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen. Übersetzung 1. (Stand am 5. Übersetzung 1 Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen Abgeschlossen in Washington am 3. März 1973 Von der Bundesversammlung genehmigt am 11.

Mehr

Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 2 - Allgemeiner Artenschutz

Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 2 - Allgemeiner Artenschutz BNatSchG vom 29. Juli 2009, in Kraft ab 1. März 2010 Auszug Allgemeiner Schutz und besonderer Artenschutz Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt

Mehr

Hinweise zur Aus- und Einfuhr von Musikinstrumenten. I. Ausfuhrgenehmigungserfordernisse

Hinweise zur Aus- und Einfuhr von Musikinstrumenten. I. Ausfuhrgenehmigungserfordernisse I. Ausfuhrgenehmigungserfordernisse Unter welchen Umständen Musikerinnen und Musiker bzw. eine Einrichtung, die über Musikinstrumente verfügt, bei einer Reise mit dem Musikinstrument ins Ausland eine kulturgutschutzrechtliche

Mehr

Hintergrundinformation. Mai 2007

Hintergrundinformation. Mai 2007 WWF Deutschland & TRAFFIC Europe-Germany Rebstöcker Straße 55 60326 Frankfurt a. M. Tel.: 0 69/7 91 44-0 Durchwahl -183, -168, - 212 Fax: 069/617221 Info@wwf.de www.wwf.de www.traffic.org Hintergrundinformation

Mehr

Merkblatt. Hintergrund

Merkblatt. Hintergrund Merkblatt Erleichterungen und Ausnahmen für grenzüberschreitende Beförderungen von Musikinstrumenten zu nichtkommerziellen Zwecken, welche aus geschützten Exemplaren von Tieren oder Pflanzen der in den

Mehr

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm

Mehr

Inhaltsverzeichnis 2 /9. 3 Der rechtssichere Verkauf: Von lebenden Tieren. Behörde alles anzugeben? Handel von Wirbeltieren erteilen?

Inhaltsverzeichnis 2 /9. 3 Der rechtssichere Verkauf: Von lebenden Tieren. Behörde alles anzugeben? Handel von Wirbeltieren erteilen? Verkauf von Tieren Beim Verkauf von lebenden Tieren hat der Händler insbesondere die Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutztransportverordnung zu beachten. Darüber hinaus sind aber auch noch

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Naturschutzreferent Landeshauptmann-Stv. Dipl.-Ing. Erich Haider am 2. Jänner 2007 zum Thema Präsentation der neuen Plakatserie "Geschützte Tiere und Pflanzen

Mehr

Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht. Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz

Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht. Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz Die EU-Verordnung 1143/2014 Verbote (Haltung, Zucht, Inverkehrbringen, Freisetzung ) Art. 7 Abs.

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 437 final.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 437 final. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 1. Juli 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0200 (NLE) 10864/16 ENV 473 WTO 186 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 1. Juli 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Thema: Artenschutzrechtliche Voraussetzungen für den internationalen Handel mit Holz oder Holzerzeugnissen von geschützten Arten

Thema: Artenschutzrechtliche Voraussetzungen für den internationalen Handel mit Holz oder Holzerzeugnissen von geschützten Arten Informationsveranstaltung am Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte über Anforderungen und Auswirkungen der neuen CITES-Listungen wichtiger Wirtschaftsbaumarten für die Holzverwendung und den Holzhandel

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1992 Ausgegeben am 25. Juni 1992 115. Stück 303. Änderungen des Anhanges I und II des Übereinkommens

Mehr

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 865/2006 DER KOMMISSION. vom 4. Mai 2006

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 865/2006 DER KOMMISSION. vom 4. Mai 2006 19.6.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 166/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 865/2006 DER KOMMISSION vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung

Mehr

609 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - Materialien 1 von 5. Vorblatt

609 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - Materialien 1 von 5. Vorblatt 609 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - Materialien 1 von 5 Vorblatt Problem: Österreich ist neben Estland als einziger derzeitiger EU-Mitgliedstaat noch nicht Vertragspartei des Bonner Übereinkommens.

Mehr

EINFUHR BZW. AUSFUHR VON LEBENDTIEREN

EINFUHR BZW. AUSFUHR VON LEBENDTIEREN Allgemeine Bemerkungen zu Lebendtiertransporten EINFUHR BZW. AUSFUHR VON LEBENDTIEREN Tiertransport ist ein Austausch von individuellen Lebewesen zwischen zwei individuellen Partnern über ein standardisiertes

Mehr

Lösungen zu den Aufgaben

Lösungen zu den Aufgaben Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Alle Tiere und Pflanzen unserer Erde sind durch komplexe Lebensgemeinschaften

Alle Tiere und Pflanzen unserer Erde sind durch komplexe Lebensgemeinschaften Biodiversität bedeutet Vielfalt des Lebens. Sie umfasst die Vielfalt der Arten auf der Erde, die genetische Vielfalt sowie die Vielfalt der Ökosysteme. Alle Tiere und Pflanzen unserer Erde sind durch komplexe

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2006R0865 DE 05.02.2015 004.002 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 865/2006 DER KOMMISSION

Mehr

Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung

Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung P. Schütz Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)

Mehr

Artenschutz Ergebnisse

Artenschutz Ergebnisse Eidgenössische Zollverwaltung Leistungsauftrag 2013-2016 Evaluation Wirkungsziele Teilprojekt 11: Artenschutz Ergebnisse Bern, im Juni 2016 Impressum Auftraggeber Eidgenössische Zollverwaltung EZV, Oberzolldirektion

Mehr

Regiosaatgut und das neue Bundesnaturschutzgesetz Fortschritte im Schutz der biologischen Vielfalt

Regiosaatgut und das neue Bundesnaturschutzgesetz Fortschritte im Schutz der biologischen Vielfalt Regiosaatgut und das neue Bundesnaturschutzgesetz Fortschritte im Schutz der biologischen Vielfalt Frank Barsch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Präsentation bei NUA-Veranstaltung

Mehr

reiseandenken ohne bedenken

reiseandenken ohne bedenken reiseandenken ohne bedenken 2 WAS ES BEI SOUVENIRS ZU BEACHTEN GIBT Souvenirs sind besondere Urlaubserinnerungen. Es gibt jedoch viele Produkte tierischer und pflanzlicher Herkunft, aber auch Kunsthandwerk,

Mehr

12038/AB. vom zu 12572/J (XXV.GP)

12038/AB. vom zu 12572/J (XXV.GP) 12038/AB vom 17.05.2017 zu 12572/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin Zl. LE.4.2.4/0089-RD 3/2017 des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 15. Mai 2017 Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr.

Mehr

Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen. Übersetzung 1

Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen. Übersetzung 1 Übersetzung 1 Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen Abgeschlossen in Washington am 3. März 1973 Von der Bundesversammlung genehmigt am 11.

Mehr

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T Univ.-Ass. Dr. Simone Hauser 1 Art 15 Abs 1 B-VG - Gesichtspunktetheorie - Berücksichtigungsprinzip: Die Verfassung verlangt sowohl vom Land als auch vom Bund,

Mehr

Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle

Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle Robert Steffek, AGES; Gerhard Marosi, BMF 4. ÖSTERREICHISCHE NEOBIOTA-TAGUNG; AGES, 26.01.2017 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Kontrollen an

Mehr

Haltung von Walen und Delfinen in der Europäischen Union und in Deutschland

Haltung von Walen und Delfinen in der Europäischen Union und in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 17/1372 17. Wahlperiode 13. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer

Mehr

351/AB. vom zu 337/J (XXVI.GP)

351/AB. vom zu 337/J (XXVI.GP) 351/AB vom 26.04.2018 zu 337/J (XXVI.GP) 1 von 6 Herrn Präsidenten Zl. LE.4.2.4/0018-RD 3/2018 des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka Parlament 1017 Wien Wien, am 26. April 2018 Gegenstand: Schriftl.

Mehr

Rund um den EU Heimtierausweis. Innergemeinschaftliche Verbringung. Drittlandeinfuhren VO 998/2003 EG

Rund um den EU Heimtierausweis. Innergemeinschaftliche Verbringung. Drittlandeinfuhren VO 998/2003 EG Rund um den EU Heimtierausweis Innergemeinschaftliche Verbringung Drittlandeinfuhren Dr. Roland Vecernik-Sautner VO 998/2003 EG Reiseverkehr Definition Heimtier Bescheinigung/Heimtierausweis Bedingungen

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2011

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2011 2557 Fünfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt*) Vom 6. Dezember 2011 Der Bundestag

Mehr

AV - U. zu Punkt der 968. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung

AV - U. zu Punkt der 968. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung Bun d esrat Drucksache 132/1/18 25.05.18 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AV - U zu Punkt der 968. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni 2018 Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung A

Mehr

KAPITEL I BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

KAPITEL I BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch

Mehr

VERANTWORTUNGSVOLL MIT HOLZ HANDELN.

VERANTWORTUNGSVOLL MIT HOLZ HANDELN. VERANTWORTUNGSVOLL MIT HOLZ HANDELN. VERANTWORTUNGSVOLLER EINKAUF. UNSER 1. ZIEL: BEDROHTE HOLZARTEN SCHÜTZEN. Bedrohte Holzarten und umweltschädigende Herkunftsländer sind für unser gesamtes Holzsortiment

Mehr

Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume (Naturschutzverordnung)

Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume (Naturschutzverordnung) Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume (Naturschutzverordnung) Vom 17. September 1990 (Stand 1. Januar 2010) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Bundesamt für Naturschutz

Bundesamt für Naturschutz Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz in Bonn http://www.wisia.de/ http://www.wisia.de/einleitung.de.html#2.3.3 WISIA-online - eine Übersicht 1 Einleitung 1.1 Hintergrund Das Bundesamt für

Mehr

LEITFADEN ZU CITES. Inhalt. I. Informationen speziell für den Einzelhandel... 3

LEITFADEN ZU CITES. Inhalt. I. Informationen speziell für den Einzelhandel... 3 Leitfaden zu CITES 1 LEITFADEN ZU CITES Inhalt I. Informationen speziell für den Einzelhandel... 3 II. Informationen speziell für Hersteller und Vertriebe/Importeure...13 2 Die Artenschutzkonferenz hat

Mehr

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur

Mehr

5/PET vom (XXVI.GP)

5/PET vom (XXVI.GP) 5/PET vom 22.08.2018 (XXV.GP) 1 von 4 Abgeordnete zum Nationalrat Martina DESNER-W AS Wien, 20.08.2018 An Herrn Präsidenten des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka Parlament 1017 Wien, Österreich Petition

Mehr

MITTEILUNG DER KOMMISSION LEITFADEN EU-Regelung für den Elfenbeinhandel innerhalb der EU und für die Wiederausfuhr von Elfenbein (2017/C 154/06)

MITTEILUNG DER KOMMISSION LEITFADEN EU-Regelung für den Elfenbeinhandel innerhalb der EU und für die Wiederausfuhr von Elfenbein (2017/C 154/06) C 154/4 DE Amtsblatt der Europäischen Union 17.5.2017 MITTEILUNG DER KOMMISSION LEITFADEN EU-Regelung für den Elfenbeinhandel innerhalb der EU und für die Wiederausfuhr von Elfenbein (2017/C 154/06) Der

Mehr

Rechtliche Position der Raufußhühner in NÖ

Rechtliche Position der Raufußhühner in NÖ NÖ Raufußhühnertag Lilienfeld 11.2.2015 Rechtliche Position der Raufußhühner in NÖ NÖ Landesjagdverband Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände Rechtliche Position der Raufußhühner in NÖ Tote

Mehr

- aus amtstierärztlicher Sicht -

- aus amtstierärztlicher Sicht - - aus amtstierärztlicher Sicht - Teil 1: Grundlagen Erwerb: Börse, Internet, Zoofachhandel, Züchter, Anschaffung eines Exoten Erwerb: Börse, Internet, Zoofachhandel, Züchter, Reptilien-/Exotenbörsenbörsen

Mehr

Wildtierhandel mit Reptilien Aspekte des Arten- und Naturschutz

Wildtierhandel mit Reptilien Aspekte des Arten- und Naturschutz Wildtierhandel mit Reptilien Aspekte des Arten- und Naturschutz Volker Homes, Leiter Artenschutz und TRAFFIC WWF Deutschland 5. November 2014 1 EU großer Markt für legalen Handel EU gehört zu wichtigsten

Mehr

verschiedener Kriterien nötig. Trifft nur eines der Kriterien zu, wird das Taxon in die zutreffende Kategorie eingestuft.

verschiedener Kriterien nötig. Trifft nur eines der Kriterien zu, wird das Taxon in die zutreffende Kategorie eingestuft. Ulrich Hennen Die Kategorien der Roten Liste Normalerweise kommen Terrarianer bei der Anschaffung und Haltung ihrer Pfleglinge mit den Regeln des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) in Kontakt.

Mehr

Holzhandel und Walderhaltung Fünf Jahre EUTR

Holzhandel und Walderhaltung Fünf Jahre EUTR Holzhandel und Walderhaltung Fünf Jahre EUTR Thünen-Institut für internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte Erfahrungen im Institut für Internationale Waldwirtschaft

Mehr

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015 Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16.04.2014 regelt u.a. Verbote des Inverkehrbringens von Gemischen und Erzeugnissen, fluorierte Treibhausgase enthalten. Sie hat die bisherige Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Mehr

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung

Mehr

BNA informiert: Verordnung (EG) Nr. 1808/2001

BNA informiert: Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 BNA informiert: Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 VERORDNUNG (EG) Nr. 1808/2001 DER KOMMISSION vom 30. August 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von

Mehr

vom 18. Dezember 2017

vom 18. Dezember 2017 Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 18. Dezember 2017 Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit

Mehr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Infotag IGMIB, Salenstein, 14.

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Infotag IGMIB, Salenstein, 14. CITES!?! Infotag IGMIB, Salenstein, 14. November 2017, Stv. Leiter CITES Schweiz, BLV Inhalt Was ist CITES? Wie funktioniert CITES? Beschlüsse 2016 Vollzug und gesetzliche Grundlagen CH Instrumentenpass

Mehr

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T Univ.-Ass. Dr. Simone Hauser 1 Als Gentechnik bezeichnet man die Gesamtheit der Methoden zur Charakterisierung und Isolierung von genetischem Material, zu dessen

Mehr

Verordnung EG 1013/2006 des Europ. Parlaments und des Rates vom über die Verbringung von Abfällen (VVA)

Verordnung EG 1013/2006 des Europ. Parlaments und des Rates vom über die Verbringung von Abfällen (VVA) Verordnung EG 1013/2006 des Europ. Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) Allgemeine Informationspflichten (Art. 18 VVA) Informationspflichten, Geltungsbereich

Mehr

Meeresschildkröten. Ein Vortragsdossier des WWF Schweiz. WWF Schweiz. Hohlstrasse 110 Tel.: +41 (0) Zürich

Meeresschildkröten. Ein Vortragsdossier des WWF Schweiz. WWF Schweiz. Hohlstrasse 110 Tel.: +41 (0) Zürich WWF Schweiz Hohlstrasse 110 Tel.: +41 (0)44 297 21 21 Postfach pandaclub@wwf.ch 8010 Zürich www.pandaclub.ch Meeresschildkröten Ein Vortragsdossier des WWF Schweiz Jürgen Freund / WWF-Canon Steckbrief

Mehr