Bezirksamt Mitte von Berlin

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1 Bezirksamt Mitte von Berlin Jugend, Schule und Sport Amt für Tagesbetreuung Bezirksamt Mitte von Berlin, Berlin, Berlin Dienstgebäude: Karl Marx Allee Berlin Bearbeiter: Zimmer: Telefon / Fax: / Geschäftszeichen: Region Seite 1 von 2 Datum: Information über die Möglichkeit der ergänzenden Förderung und Betreuung (EFöB) an Grundschulen Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, bald werden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der für Sie zuständigen Grundschule anmelden. In der Regel ist das die Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Grundschule. Über das Anmeldeverfahren zum Besuch der Schule wurden Sie bereits über Aushänge und Broschüren in Ihrer Kita informiert. Mit diesem Schreiben wollen wir Ihnen weitere Informationen zum Ganztag an den Berliner Grundschulen und zur Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung geben. Berlin macht ganztags Schule Alle Berliner Grundschulen sind Ganztagsschulen. Unterricht und Freizeit werden konzeptionell eng miteinander verzahnt. Die Ziele sind: mehr Anregung, mehr Qualität, mehr Bildung. Ganztagsschulen Sie haben die Wahl Rund die Hälfte aller Grundschulkinder nehmen Angebote in offenen oder gebundenen Ganztagsschulen in Anspruch. Dabei werden Unterricht, individuelle Förderung und selbstgestaltete Freizeit zu einer kind- und sachgerechten Bildungseinheit. Unterricht und Freizeit wechseln sich im Rhythmus von Anspannung und Entspannung ab, eine neue, anregende Lernatmosphäre kann entstehen. Schule wird zum Lern- und Lebensort. Lehrerinnen und Erzieherinnen arbeiten eng im Team, jeweils mit ihrer besonderen Kompetenz. Viele Eltern wollen Ganztagsschulen, weil sie ihre Kinder gut aufgehoben wissen und Familie und Beruf besser zu vereinbaren sind. Andere wollen hingegen die Gestaltung des Nachmittags mit ihren Kindern selbst organisieren. Sie haben die Wahl. Alle Grundschulen bieten einen verlässlichen Zeitrahmen: Alle Berliner Grundschulen garantieren Unterricht und kostenfreie Betreuung in der Zeit von 07:30-13:30 Uhr (Verlässliche Halbtagsgrundschule VHG). Darüber hinaus unterbreiten Ihnen die Berliner Grund- und Sonderschulen ab der 1. Jahrgangsstufe ein besonderes Angebot: 1. Die offene Ganztagsgrundschule Die Verlässliche Halbtagsgrundschule wird ergänzt durch vier Betreuungsbausteine: Frühbetreuung: 06:00-07:30 Uhr Nachmittagsbetreuung: 13:30-16:00 Uhr Spätbetreuung: 13:30-18:00 Uhr Ferienbetreuung: 07:30-13:30 Uhr Die ergänzende Förderung und Betreuung ist kostenpflichtig; die Höhe des Elternbeitrags ist abhängig vom Familieneinkommen. Der Betreuungsbedarf ist beim zuständigen Jugendamt Ihres Wohnbezirkes nachzuweisen. Verkehrsverbindungen: U - Bahnhof Schillingstraße, Bus 142, 257, S- Bahnhof Alexanderplatz Sprechzeiten: Dienstag 9-12 Uhr Donnerstag Uhr

2 Seite 2 von 7 2. Die gebundene Ganztagsgrundschule An 65 Ganztagsgrundschulen erstrecken sich Unterricht und außerunterrichtliche Betreuung verpflichtend und rhythmisiert von 07:30 bis 16:00 Uhr. Die Teilnahme am gebundenen Ganztag ist kostenfrei. Ergänzend hierzu werden drei Bausteine als ergänzende Förderung und Betreuung angeboten: Frühbetreuung: 06:00 07:30 Uhr Spätbetreuung: 16:00 18:00 Uhr Ferienbetreuung: 07:30 16:00 Uhr Für diese drei ergänzenden Bausteine ist ebenso wie im offenen Ganztag der Nachweis des Betreuungsbedarfs erforderlich. Die ergänzende Förderung und Betreuung ist kostenpflichtig. Die aktuelle Liste der gebundenen Ganztagsgrundschulen und weitere Informationen zur Gestaltung des Ganztags an den Berliner Grundschulen finden sie hier: Nachweis eines Bedarfs nach ergänzender Förderung und Betreuung - Antragstellung Für alle Bausteine der ergänzenden Förderung und Betreuung ist ein Bedarf nachzuweisen. Der ist u.a. vorhanden, wenn Sie regelmäßig arbeiten und die Betreuung Ihres Kindes vor oder nach dem Zeitraum 07:30-13:30 Uhr (bzw. 16:00 Uhr für die gebundenen Ganztagsgrundschulen) nicht selbst übernehmen können. Darüber hinaus können auch familiäre, soziale oder pädagogische Gründe individuell geltend gemacht werden. Zur Begründung Ihres Antrags fügen Sie bitte entsprechende geeignete Unterlagen bei, z.b. Arbeitsnachweise, Stellungnahmen von Erzieherinnen, ärztliche Atteste o.ä. Ihre zuständige Grundschule oder das Jugendamt Ihres Wohnbezirks wird Sie hierzu individuell beraten können. Den Antrag selbst finden Sie als vorausgefüllte Anlage zu diesem Schreiben. Sie erhalten ihn auch im Sekretariat der Schule, an der Sie Ihr Kind anmelden, oder auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Unabhängig von der Entscheidung, ob Ihr Kind eine Schule mit offenem oder gebundenem Ganztag besuchen wird, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, einen Antrag in vollem zeitlichen Umfang Ihres Betreuungsbedarfs zu stellen. Bei Unterzeichnung des Betreuungsvertrages können Sie den Betreuungsumfang noch reduzieren. Diesem Schreiben liegen ein vorbereiteter Antrag sowie ein Formular zur aktuellen Selbsteinschätzung Ihres Familieneinkommens bei. Beide Formblätter ergänzen Sie und geben diese bitte bei der Anmeldung Ihres Kindes in der zuständigen Grundschule mit den geeigneten Nachweisen ab. Die aktuelle Selbsteinschätzung fügen Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag bei. Liebe Eltern, wir wollen Sie beim Start in die neue Lebensphase Ihres Kindes unterstützen und wünschen Ihrem Kind viel Freude an und in der neuen Schule. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Jugendamt (Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt, es bedarf keiner Unterschrift.) Anlagen: - Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung - Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten zur ergänzenden Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern

3 Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Nur vom Jugendamt auszufüllen! Bezirksamt Abteilung Aktenzeichen Eingangsdatum: von Berlin Sachb.: Frau/Herr Telefon: Von der/den antragstellenden Person/en auszufüllen Hinweis: Alle Angaben im Anmeldeformular unterliegen dem Sozialgeheimnis. Der Antrag ist i.d.r. für Schulanfänger bei der Schulanmeldung in der Grundschule abzugeben! Kreuzen Sie Zutreffendes bitte an und füllen Sie den Bogen bitte deutlich aus. Sollten sich in der Zeit zwischen Anmeldung und Abschluss eines Betreuungsvertrages Änderungen insbesondere in Ihrer Familien- oder Arbeitssituation ergeben, so müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Antragsdatum 1. Ich/Wir beantrage(n) einen Platz für das am 1. August beginnende Schuljahr / bzw. ab für 1.1 männlich Name des Kindes Vorname des Kindes Geburtsdatum weiblich Wohnanschrift des Kindes Nationalität 1.2 Angaben zu den Erziehungsberechtigten (Hinweis: Wenn Sie als Erziehungsberechtigte getrennt leben und gemeinsam sorgeberechtigt sind, einigen Sie sich bitte auf einen für das Verfahren Empfangsbevollmächtigten.) (Nichtzutreffendes bitte streichen) (Nichtzutreffendes bitte streichen) Mutter /Pflegeperson Vater /Pflegeperson Empfangsbevollmächtigte Empfangsbevollmächtigter Name Name Geburtsname Geburtsname Vorname Vorname Geburtsdatum Geburtsdatum Meldeanschrift wie Anschrift des Kindes oder Meldeanschrift wie Anschrift des Kindes oder Straße/Nr. Straße/Nr. Berlin Telefon tagsüber Berlin Telefon tagsüber Stand: Oktober 2011

4 2. Angaben zur bisherigen Betreuung a) Das Kind ist Schulanfänger/in b) Das Kind besucht bereits eine Schule Zur Zeit Betreuung in Kita/Tagespflege Ja Nein (bisher keine ergänzende Förderung und Betreuung) Ggf. Anschrift: Schule: Klassenstufe/Klasse: c) Das Kind nimmt an der ergänzenden Förderung und Betreuung durch die Schule teil. Der Betreuungsumfang soll erweitert werden. d) Das Kind nimmt an der ergänzenden Förderung und Betreuung durch die Schule teil und soll in der Klassenstufe 5 oder 6 weiter betreut werden. Ja Ja Schule: Schule: Jahrgangsstufe/Klasse: Jahrgangsstufe/Klasse: 3. Angaben, die für eventuelle Personalzuschläge erforderlich sind 3.1 Wird in der Familie überwiegend deutsch gesprochen? Ja Nein 3.2 Ist das Kind behindert? Ja Nein Bitte geben Sie an, ob eine der beiden folgenden Zuordnungen besteht und fügen die entsprechenden Unterlagen in Kopie bei. Zuordnung zu 53/54 SGB XII? Ja Nein Ausstellende Stelle/Geschäftszeichen : Bitte geben Sie auch an, ob und in welcher Höhe bereits ein aus einer vorhandenen oder drohenden Behinderung folgender (ggf. befristeter) Bedarf an zusätzlichem pädagogischen Personal durch das Jugendamt festgestellt worden ist. Zusätzlicher pädagogischer Bedarf festgestellt? Ja, Nein 4. Begründungen für den Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung 4.1 Arbeits-/Ausbildungsverhältnis der Eltern bzw. Pflegeperson/en, die mit dem Kind zusammenleben Sind Sie erwerbstätig / in Ausbildung? (z.b. Studium, Lehre, Qualifizierungsmaßnahme - Nachweise bitte beifügen -) Mutter/Pflegeperson Vater/Pflegeperson erwerbstätig Ausbildung erwerbstätig Ausbildung Dauer der bedarfsbegründenden Tätigkeit Wegezeiten insgesamt (täglich) Von bis Uhr Stunden Von bis Uhr Stunden 4.2 Beabsichtigen Sie ein Arbeits-/Ausbildungsverhältnis aufzunehmen und benötigen Sie daher eine Betreuung, die über das Angebot der verlässlichen Halbtagsgrundschule hinausgeht? Mutter/Pflegeperson Vater/Pflegeperson Ja Nein Ja Nein Bitte konkrete Begründung angeben 4.3 Liegen weitere pädagogische, soziale oder familiäre Gründe für den gewünschten Bedarf vor? Ja, und zwar (Angaben bitte in Stichworten) 4.4 Lebt das Kind auf Dauer bei anderen Personen (Pflegepersonen)? Ja Nein Stand: Oktober 2011

5 4.5 Leben Sie mit dem Kind in einer Einrichtung der Obdachlosenhilfe oder einer anderen Not- / Sammelunterkunft? (Heim für Flüchtlinge, Aussiedler)? Ja Nein 5. Angaben zum Betreuungsbedarf Ich/Wir benötige(n) folgenden Betreuungsumfang (einschließlich der Ferien) Die ergänzende Betreuung über die Zeiten der verlässlichen Halbtagsgrundschule von bis Uhr hinaus ist kostenpflichtig *) (Bitte berücksichtigen Sie Ihre arbeitsbedingten Wegezeiten) Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr über Uhr hinaus (Hinweis: Bei festgestelltem Bedarf findet die Betreuung in Kindertagespflegestellen statt.) Bitte begründen Sie diesen besonderen Bedarf: Ich benötige nur in der Ferienzeit eine Betreuung entsprechend den Zeiten der verlässlichen Halbtagsgrundschule von bis Uhr (kostenpflichtig). Für den Fall, dass mein/unser Kind eine Schule im gebundenen Ganztagsbetrieb besucht, benötige ich nur in der Ferienzeit eine Betreuung von bis Uhr (kostenpflichtig). *) Im gebundenen Ganztagsbetrieb ist die ergänzende Betreuung über die Unterrichtszeiten von bis Uhr hinaus kostenpflichtig. *) Hinweis: An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung werden nur die Betreuungszeiten (Module) Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr sowie Nur-Ferienbetreuung von Uhr bis Uhr angeboten. 6. Angaben zum Einkommen Bitte füllen Sie auf dem gesonderten Vordruck die Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten zur ergänzenden Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern aus. Sollten Sie die erforderlichen Angaben zu Ihrem Einkommen nicht machen, kann die Bearbeitung des Antrags auf ergänzende Förderung und Betreuung leider nicht erfolgen. Ich versichere / Wir versichern, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Die Daten werden auf Grund von 19 Absatz 6 und 7 Schulgesetz für Berlin in Verbindung mit 7 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz KitaFöG) in Verbindung mit den hierzu durch Rechtsverordnung geregelten, maßgeblichen Vorschriften erhoben. Danach - sind alle für die beantragte Leistung erheblichen Tatsachen anzugeben, - kann das Jugendamt Nachweise über die Richtigkeit der Angaben verlangen und die Bearbeitung der Anmeldung solange zurückstellen, bis unvollständige oder unrichtige Angaben vervollständigt oder korrigiert werden, - dürfen die vorstehenden Angaben von den zuständigen Stellen des Jugendamtes und des Schulamtes zu Zwecken des Platznachweises und der Planung erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Für Planungszwecke und für statistische Auswertungen sind die erhobenen Daten zu anonymisieren. (Antragsteller/in) (Antragsteller/in) Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, sich von diesem Antrag eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen herzustellen. Stand: Oktober 2011

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7 Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten zur ergänzenden Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern (im Rahmen des Antragsverfahrens für das Schuljahr 2012/2013) Personalien des zu betreuenden Kindes Name Vorname Geburtsdatum Das Einkommen des Kalenderjahres 2011 vor der Festsetzung der Kostenbeteiligung kann noch nicht endgültig festgestellt werden. Es erfolgt eine vorläufige Festsetzung des Kostenbeitrags nach 2 Abs. 2. S. 3 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG). Ich/Wir zahlen freiwillig die jeweils maßgeblich höchste Kostenbeteiligung nach der einschlägigen Anlage zum TKBG. (Die höchste Kostenbeteiligung wird ab einem jährlichen Einkommen von Euro festgesetzt.) Die Summe meiner/ unserer positiven Einkünfte des Kalenderjahres 2011 wird ca. Kindesmutter Kindesvater betragen. Haben Sie im Kalenderjahr 2011 steuerfreie Einkünfte wie z.b. Elterngeld, Arbeitslosengeld I und II, BAFöG, Krankengeld und Kindergeld erhalten, zählen diese nicht als Einkommen. Bitte fügen Sie - soweit möglich - entsprechende Nachweise (z.b. Gehaltsnachweise, Kontoauszüge bzw. Leistungsbescheide) in Kopie bei. Berlin, den Unterschrift der Kindesmutter Unterschrift des Kindesvaters Hinweise: Gem. 2 Abs. 2 TKBG gilt als Einkommen die Summe der im letzten Kalenderjahr vor Festsetzung der Kostenbeteiligung erzielten positiven Einkünfte im Sinne des 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuer-gesetzes (EStG). Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des anderen Elternteils oder des Kindes ist nicht zulässig. Der Kostenbeitrag für die ergänzende Förderung und Betreuung Ihres Kindes wird ab Betreuungsbeginn im folgenden Schuljahr vorläufig auf der Grundlage des von Ihnen geschätzten Einkommens unter dem Vorbehalt der Nachforderung/Erstattung festgesetzt. Die Höhe des voraussichtlichen Kostenbeitrages können Sie dem Bescheid über die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen entnehmen. Sollten Sie keine Angaben zu Ihrem Einkommen machen, kann die Bearbeitung Ihres Antrags auf ergänzende Förderung und Betreuung leider nicht erfolgen (vgl. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 2 TKBG). Sobald feststeht, wie hoch Ihr Einkommen im Kalenderjahr 2011 tatsächlich war, wird eine endgültige Festsetzung der Kostenbeteiligung vorgenommen. Bitte reichen Sie den/die Einkommensteuerbescheid/e bzw. die Einkommensunterlagen für das gesamte Kalenderjahr so bald wie möglich nach. Sollte die endgültige Festsetzung eine veränderte Kostenbeteiligung zum Ergebnis haben, werden die zu viel gezahlten Beträge erstattet und zu wenig gezahlte Beträge von Ihnen nachgefordert. Die Angaben zu Ihrer Familie (z.b. Meldedaten, weitere Geschwisterkinder usw.) die der Stelle für Tagesbetreuung in Ihrem Jugendamt/Schulamt bereits bekannt sind, werden bei der Festsetzung der Kostenbeteiligung berücksichtigt.

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