Gemeinderat. Die Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 12 Ziff. 7 der Gemeindeordnung vom 27. September 2009 beschliesst:

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1 Gemeinderat Protokoll-Auszug vom 15. September S Schule - Primarschule Ausserfamiliäre Betreuung / Familien- und schulergänzende Betreuung Verordnung zur Festsetzung von Elternbeiträgen an die familien- und schulergänzende Betreuung (Elternbeitragsverordnung) Erweiterung und Teilrevision Antrag zuhanden der Gemeindeversammlung Antrag Die Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 12 Ziff. 7 der Gemeindeordnung vom 27. September 2009 beschliesst: 1. Die erweiterte bzw. revidierte Verordnung zur Festsetzung von Elternbeiträgen an die familien- und schulergänzende Betreuung (Elternbeitragsverordnung) wird genehmigt und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. 2. Vom revidierten Tarifreglement, welches von der Primarschulpflege festgesetzt wird, wird zustimmend Kenntnis genommen. 3. Zur Erfüllung des Versorgungsauftrages in der familien- und schulergänzenden Betreuung wird die Primarschulpflege ermächtigt, mit geeigneten Anbietern eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen oder gemeindeeigene Angebote zu führen oder zu schaffen. 4. Alle bisherigen Verordnungen zu Elternbeiträgen an familien- und schulergänzende Betreuungen (Bsp. Hort, Tagesfamilienverein, Krippe usw.) werden mit der ergänzten Verordnung aufgehoben. 5. Die erforderlichen Mittel für die Subventionierung der Elternbeiträge werden jährlich mit dem Voranschlag festgesetzt. 6. Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige aus dem Genehmigungs- oder Rekursverfahren zwingend notwendig werdende Änderungen an der Teilrevision der Elternbeitragsverordnung in eigener Kompetenz vorzunehmen. Solche Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen. 7. Mitteilung durch Protokoll-Auszug an: - Primarschulpflege Greifensee, Breitistrasse 13, 8606 Greifensee - RPK, Präsident Ronald Müller, Hasenweg 6, 8606 Greifensee - Gemeinderat Daniel Kiper, Bildungsvorsteher - Akten Gemeinderat Im Städtli Greifensee Tel Fax info@greifensee.zh.ch

2 Weisung A. Einleitung Am 25. September 2013 hat die Gemeindeversammlung die Elternbeitragsverordnung für die Subventionierung von Elternbeiträgen an Krippenplätze angenommen. Die Grundsätze und Rahmenbedingungen wurden in einer Verordnung festgehalten. Gleichzeitig hat die Primarschulpflege den Auftrag erhalten, die Verordnung auch baldmöglichst auf die weiteren Angebote der familien- und schulergänzenden Betreuung in Greifensee auszuweiten, so dass in Zukunft eine Elternbeitragsverordnung für alle Angebote der ausserfamiliären Betreuung in Greifensee gilt und alle Eltern zu den gleichen Bedingungen subventioniert werden. B. Bestehende Angebote in Greifensee Das bestehende Angebot an familien- und schulergänzender Betreuung ist auf unterschiedliche Altersgruppen ausgerichtet und unterscheidet sich in der Betreuungsintensität und in der Betreuungsausgestaltung: Krippe Die Kita Greifensee wurde am 1. Januar 2014 vom Verein Kinderkrippen Auzelg in Greifensee eröffnet. Es werden Kinder ab 4 Monaten bis zum Kindergarteneintritt vom Montag bis Freitag ganztags betreut. Die Kita Greifensee bietet 24 Betreuungsplätze an. Die Primarschulpflege Greifensee hat bereits per 1. Januar 2014 basierend auf der Elternbeitragsverordnung eine Leistungsvereinbarung mit dem Betreiber abgeschlossen. Schulhort Der Schulhort ist ein gemeindeeigenes Angebot und wird von der Primarschulpflege geführt. Er befindet sich direkt auf der Schulanlage Breiti. Kinder ab dem Kindergarteneintritt bis Ende der 6. Primarklasse können durch den Schulhort betreut werden. Es stehen 44 Betreuungsplätze zur Verfügung. Der Schulhort wird von der Primarschulpflege geführt. Tagesfamilienverein Der Tagesfamilienverein Greifensee wurde 1992 gegründet. Der Verein vermittelt Tagesfamilien an Eltern, welche ihre Kinder in einem persönlichen und flexibleren Rahmen betreuen lassen wollen. Es werden Kinder ab dem 4. Lebensmonat vermittelt. Die Plätze sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Tagesfamilien. C. Entwicklung der familien- und schulergänzenden Betreuung in Greifensee Krippe Die Kita Greifensee weist per Juni 2014 eine Auslastung von 70% aus. Weitergehende Statistiken liegen noch nicht vor.

3 Schulhort Mittagshort Mo Di Mi Do Fr Nachmittagshort Mo Di Mi Do Fr Abendhort Mo Di Mi Do Fr Im September 2013 hat die Primarschulpflege die Plätze über den Mittag von 44 auf 54 erhöht, damit die grosse Nachfrage vorerst gedeckt werden kann. Tagesfamilienverein Betreute Kinder Tageseltern Entwicklung Die Statistiken zeigen klar eine steigende Nachfrage. Zudem sind seit 2011 auch wieder die Kinderzahlen in Greifensee am steigen. Dies ist auf geburtsstarke Jahrgänge und vermehrten Zuzug von Familien mit mehreren Kindern zu erklären. Mit diesem Anstieg kann auch davon ausgegangen werden, dass der Bedarf an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen weiterhin vorhanden ist und vermutlich sogar ansteigen wird. D. Rechtliche Grundlagen 27 des kantonalen Volksschulgesetzes und 27 der kantonalen Volksschulverordnung verpflichten die Gemeinden zu einem bedarfsgerechten schulergänzenden Betreuungsangebot während der Schulzeit zwischen 7.30 und Uhr. Die Elternbeiträge dürfen höchstens kostendeckend sein. Ab dem 1. Januar 2014 sind die Gemeinden gemäss 18 des kantonalen Kinder- und Jugendhilfegesetzes zudem verpflichtet, für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot im Vorschulalter zu sorgen und sich an den Kosten zu beteiligen. Sie können bei der Festlegung der Elternbeiträge die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern berücksichtigen. Die Elternbeiträge dürfen höchstens kostendeckend sein.

4 E. Warum eine einheitliche Elternbeitragsverordnung für alle familien- und schulergänzenden Betreuungsangebote in Greifensee? Grundsätzlich sollen die bestehenden Angebote erhalten und weitergeführt werden. Aktuell werden bei den drei Angeboten in Greifensee drei verschiedene Subventionierungsmodelle für die Subventionierung der Elternbeiträge an die familien- und schulergänzende Betreuung angewendet: Schulhort Der Schulhort hat sehr rudimentäre Rahmenbedingungen für die Subventionierung der Elternbeiträge an die Betreuungskosten. Eine Subventionierung erfolgt ab einem steuerbaren Einkommen unter Fr Es muss lediglich der Entscheid des Steueramtes eingereicht werden. Weder der Bedarf für den Betreuungsplatz aufgrund Berufstätigkeit oder Ausbildung noch das Bruttoeinkommen und die Haushaltsgrösse werden mitberücksichtigt. Die Antragsteller müssen lediglich den Steuerentscheid bei der Schulverwaltung einreichen. So wird dem Grundsatz der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht Rechnung getragen. Tagesfamilienverein Der Tagesfamilienverein berücksichtigt bei der Subventionierung auch das steuerbare Einkommen, es muss aber auch ein Nachweis für den Bedarf aufgrund Berufstätigkeit oder Ausbildung erbracht werden. Das Vermögen und die Familiensituation sind weitere Kriterien für den Subventionsentscheid. Kita Greifensee Die Elternbeiträge an die Betreuung in der Kita Greifensee werden nach der im September 2013 genehmigten Elternbeitragsverordnung subventioniert. Die Verordnung legt klar fest, welche Eltern unter welchen Bedingungen Subventionen für den Krippenplatz erhalten. Dabei wird der Wohnsitz, das Bruttoeinkommen, das Vermögen sowie der Bedarf für den Betreuungsplatz aufgrund von Berufstätigkeit oder Ausbildung, die Haushaltsgrösse und die Familiensituation mitberücksichtigt. Die Antragsteller müssen dafür die notwendigen Unterlagen vollständig der Schulverwaltung einreichen. F. Einheitliche Elternbeitragsverordnung Die Elternbeitragsverordnung welche bereits für die Elternbeiträge an die Betreuung durch die Krippe angewendet wird, hat sich bewährt. Sie regelt klar die Unterstützung der erwerbstätigen Erziehungsberechtigten für die familienergänzende Betreuung der Kinder. Es wird nur bei einem vorhandenen Bedarf und wenn die geforderten Rahmenbedingungen erfüllt sind durch die Gemeinde anhand der Tarifliste subventioniert. Die Elternbeitragsverordnung, welche in Zukunft für alle Angebote der familien- und schulergänzenden Betreuung gelten soll (Bsp. Hort, Krippe, Mittagstische, Tagesfamilienverein usw.), fördert die Transparenz und dient dem Gemeinderat als Steuerungsinstrument, um die Unterstützung nach einheitlichen Kriterien zu behandeln. Für die Bezüger gelten einheitliche Kriterien und die Subventionierung der Elternbeiträge an die familien- und schulergänzende Betreuung ist unabhängig vom gewählten Betreuungsangebot gleich hoch.

5 Mit der Elternbeitragsverordnung wird sichergestellt, dass dem Grundsatz des sorgfältigen und einheitlichen Umgangs mit öffentlichen Geldern Folge geleistet wird und diejenigen Eltern Beiträge erhalten, welche aus wirtschaftlichen Gründen darauf angewiesen sind. Folgende textliche Anpassungen wurden gegenüber der Elternbeitragsverordnung vom 25. September 2013 vorgenommen (kursiv hervorgehoben): Ziff. 1 Grundlagen Abs. 1: Gemäss kantonalem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und dem kantonalen Volksschulgesetz (VSG) sorgen die Gemeinden für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienund schulergänzender Betreuung von Kindern im Vorschul- und Schulalter. Abs. 2: Die Politische Gemeinde Greifensee, vertreten durch die Primarschulpflege, bietet dafür, zusammen mit privaten Trägerschaften, mit welchen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden können, oder mit gemeindeeigenen Betreuungseinrichtungen ein qualitativ gutes Angebot an. Abs. 3: Wird gestrichen und unter Ziff. 2 Abs. 3 (Grundsätze) in revidierter Form neu aufgeführt. Ziff. 2 Grundsätze Abs. 2: Die Organisation und Finanzierung familienexterner Kinderbetreuung ist grundsätzlich Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuungseinrichtung soll aber allen Kindern, unabhängig von der finanziellen Situation der Erziehungsberechtigten, möglich sein. Abs. 3: In Greifensee werden die Elternbeiträge an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung subventioniert. Ziff. 3 Geltungsbereich Die Elternbeitragsverordnung hat Gültigkeit für Erziehungsberechtigte a) die mit den betreuten Kindern den zivilrechtlichen Wohnsitz in Greifensee haben, b) die aufgrund ihrer Berufstätigkeit, Ausbildungssituation oder zur Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz auf eine Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen sind, c) die ihre Kinder durch eine familien- und schulergänzende Kinderbetreuungseinrichtung betreuen lassen, mit der die Politische Gemeinde Greifensee eine Vereinbarung abgeschlossen hat, d) welche aufgrund einer durch die Sozialbehörde festgestellten sozialen Indikation auf familienergänzende Kinderbetreuung angewiesen sind, e) die ihre Kinder durch eine gemeindeeigene familien- und schulergänzende Kinderbetreuungseinrichtung betreuen lassen.

6 Ziff. 4 Rahmenbedingungen und Beitragsberechtigung Ziff. 4.1 Grundsatz Vollkostentarif Die Berechnung der Höhe der Subventionierung erfolgt grundsätzlich auf dem von der Primarschulpflege definierten Vollkostentarif für die entsprechende Betreuungsform und anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten (Einkommen, Vermögen, Haushaltsgrösse). Abs. 2 aufgehoben. Ziff. 4.2 Betreuungstarife Die Betreuungstarife werden von der Betreuungseinrichtung festgelegt und entsprechen in der Regel den durchschnittlichen Vollkosten der entsprechenden Betreuungsform (Krippe, Hort, Tagesfamilien etc.). Ziff. 5 Vollzug Ziff. 5.3 Fehlende, unvollständige oder falsche Angaben Abs. 1: Werden der Gemeinde zur Berechnung der Höhe der Subventionen keine oder unvollständige Angaben geliefert, werden den Eltern keine Subventionen gewährt. Ziff. 6.1 Übergangsbestimmungen Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, auch bisherige, ausgerichtete Zahlungen neu zu beantragen. Es besteht kein Anspruch auf Besitzstandwahrung, wenn die Politische Gemeinde Greifensee in irgendeiner Form Unterstützung bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung geleistet hat. Ziff. 6.4 Aufhebung früherer Erlasse Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der revidierten Elternbeitragsverordnung werden alle bisher gefassten Beschlüsse über die Finanzierung von familien- und schulergänzenden Einrichtungen sowie alle damit in Widerspruch stehenden Bestimmungen aufgehoben. G. Hochrechnung der mutmasslichen Kosten Eine genaue Bezifferung ist momentan nicht möglich, weil die wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse der abgebenden Eltern nicht beeinflusst werden können und deshalb auch jährlich variieren. In den ersten Jahren muss von Erfahrungszahlen ausgegangen werden. Krippe Unter Beizug der bisherigen Erfahrungen des Tagesfamilienvereins wurden für die Subventionierung an die Elternbeiträge für die Krippenplätze im ersten Jahr Fr. 130' im Voranschlag eingestellt. Dieser Betrag ist auch für das Budget 2015 vorgesehen. Tagesfamilienverein Der Tagesfamilienverein Greifensee wird sich auf Ende des Jahres 2014 auflösen und sich der Tagesfamilienorganisation Hinwil/Pfäffikon anschliessen. Der Verein kann in der bisherigen Organisation nicht mehr weitergeführt werden.

7 Mit dem Anschluss an die Tagesfamilienorganisation Hinwil/Pfäffikon können die geforderten Qualitätsrichtlinien umgesetzt werden. Das Angebot wird nicht verändert und steht weiterhin den Familien in Greifensee zur Verfügung. Die Primarschulpflege wird neu mit der Tagesfamilienorganisation Hinwil/Pfäffikon eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Für die Subventionierung der Elternbeiträge an die Betreuung soll die Elternbeitragsverordnung der Gemeinde Greifensee gelten. Bisher wurde für die Subventionierung der Eltern und des Tagesfamilienvereins im Budget Fr. 65' eingesetzt. Aufgrund einer ersten Hochrechnung ist davon auszugehen, dass dieser Betrag auch im nächsten Jahr einzusetzen ist und es aufgrund des Wechsels nicht zu Mehrkosten kommt. Schulhort Da das Subventionierungsmodell im Schulhort in keiner Weise mit dem zukünftigen Modell vergleichbar ist, kann nur von einer Schätzung ausgegangen werden. Die Hochrechnung erfolgte unter Beizug der Erfahrungen des Tagesfamilienvereins. Auf der Basis der bisherigen Belegungen und mit den ab Schuljahr 2015/2016 gültigen Tarifen ergibt sich folgenden Aufwand: Mittagshort Nachmittagshort Abendhort Belegungen/Woche Einnahmen Fr Fr Fr Höhe der Subventionen Fr Fr Fr Höhe der gesamten jährlichen Subventionen (geschätzt) Krippe Tagesfamilien Schulhort Total Fr. 130'000 Fr. 65'000 Fr. 80'000 Fr. 275'000 H. Zusammenfassung Der Einbezug aller familien- und schulergänzenden Betreuungsangebote in Greifensee in die Elternbeitragsverordnung vom 25. September 2013 wird mit dieser Vorlage umgesetzt. Die Primarschulpflege und der entsprechende Anbieter errechnen einen Vollkostentarif und weisen die Nutzer der Infrastruktur auf die Möglichkeit hin, Subventionierungsbeiträge bei der Schulverwaltung zu beantragen. Die Höhe der Subventionierung wird auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern oder Erziehungsberechtigten gemäss Elternbeitragsverordnung und Tarifreglement der Gemeinde Greifensee für alle Angebote in Greifensee gewährt. Zur Erfüllung des Versorgungsauftrages in der familien- und schulergänzenden Betreuung soll die Primarschulpflege ermächtigt werden, aufgrund des vorhandenen Bedarfes mit geeigneten Anbietern eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen oder gemeindeeigene Angebote führen oder schaffen zu können.

8 I. Schlussfolgerung Einrichtungen zur familien-/schulergänzenden Betreuung gehören in der heutigen Zeit zum sozialen Netz einer Gemeinde. Tagesfamilien, Krippe, Mittagstisch und Hort erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Gemeinderat und Primarschulpflege sind davon überzeugt, dass mit dieser Vorlage eine tragfähige Grundlage geschaffen wird, um die familien- und schulergänzende Betreuung in der Gemeinde nachhaltig zum Wohl der Familien und der Gemeinde gewährleisten zu können. Mit der erweiterten Elternbeitragsverordnung für die Elternbeiträge an alle familienund schulergänzenden Betreuungen in Greifensee soll eine gezielte Unterstützung der Nutzer der betreffenden Infrastruktur erfolgen und die finanzielle Transparenz sicher gestellt werden. GEMEINDERAT GREIFENSEE Die Präsidentin: Der Schreiber: Monika Keller Martin Weilenmann

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