Eignungsprüfung Informationen für die Zulassung zu m m WS 2013/2014
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- Victoria Wagner
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1 Eignungsprüfung Informationenn für die Zulassung zum WS 2013/2014
2 Informationen zur Eignungsprüfung für die Zulassung zumm WS 2013/2014 Das Angebot der VWA Hochschule mit ihren BachelorStudiengängen Betriebswirtschaftslehre (B.A.) in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Ulm sowie Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) in Freiburg und Stuttgart ist besonderss auf Studierende ohnee schulischee Hochschulzugangs ist berechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) ausgerichtet. Für die Zulassung zum Studium nach dem Hochschulrecht des Landes BadenWürttemberg Nachstehend finden Sie Informationen darüber, in welchen Fällen eine Eignungsprüfung abgelegt werden muss und welche Regelungen hierfür gelten. Die VWA Hochschule ist dabei für bestimmte Bewerber die Ablegung einer Eignungsprüfung erforderlich. an die landesrechtlichen Vorgaben gebunden. 1. Wer muss eine Eignungsprüfung ablegen? An der VWA Hochschule können auch Studienintere ssenten zugelassen werden, die weder über eine schulische Hochschulzugangsberechtigungg noch über eine abgeschlossene berufliche Fortbildung (z.b. Fachkaufleute, Fachwirte, Betriebswirte, Industrie oder Handwerksmeister, staatlich geprüfte Techniker) verfügen. Sie müssen auf Grund ihrer Vorbildung und ihres beruflichen Werdegangs sowie ihrer ausgeübten beruflichen Tätigkeiten erwarten lassen, dass d sie denn Anforderungen des BachelorStudiums an der VWA Hochschule gewachsen sind und es erfolgreich abschließen können. Ferner müssen sie die Voraussetzungen des Landeshochschul drei Jahre Berufserfahrung, jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich, b) der schriftliche Nachweis über ein Beratungsgespräch an einerr Hochschule und gesetzes BadenWürttemberg erfüllen. Danach sind erforderlich: a) Der Abschlusss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildungg und mindestens c) das Bestehen der Eignungsprüfung. 2. Welchen Nutzen hat die Eignungsprüfung für den Bewerber? B Eine bestandene Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Die Vorbereitung auf die Eignungsprüfung bildet aber auch einee gute Grundlage für einzelne Fächer im späteren Studium (z.b. Englisch, Mathematik). Vor allem hilft das Bestehen der Prüfung denn Bewerbern bei der Selbsteinschätzung, ob sie die Anforderungen des Studiums bewältigen können. 2
3 3. Wer entscheidet über die Zulassung zur Eignungsprüfung? Welche Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen? Über die Zulassung entscheidet die VWA Hochschule. Die Zulassung zur Eignungsprüfung wird zusammen mit der Bewerbung um u einen Studienplatz beantragt. Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: a) Zeugnis über den Abschluss einer mindestens zweijährigen beruflichen Ausbildung, die dem gewählten Studiengang fachlich entspricht (beglaubigte Kopie). b) Nachweis über eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit, die ebenfalls dem gewählten Studiengang fachlich entsprechen musss (Bescheinigung des derzeitigen Arbeitgebers im Original, erforderlichenfalls Bescheinigungen oder Zeugnisse früherer Arbeitgeber in beglaubigter Kopie). c) Nachweis über ein Beratungsgespräch an der VWAA Hochschule; ein Beratungs gespräch ist für alle Bewerber vorgesehen. d) Ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über diee bisherige schulische Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit.. e) Eine Erklärung darüber, obb und mit welchem Erfolgg bisher an einer entsprechenden Prüfung in derr Bundesrepublik Deutschland teilgenommen wurde oder ob die Zulassung zu einer solchen Prüfung beantragt wurde. In Zweifelsfällen entscheidet ein an der VWA Hochschule eingerichteter Zulassungs zur ausschuss. In besonders begründeten Einzelfällen kann er eine Zulassung Eignungsprüfung auch aussprechen, wenn die Voraussetzungenn nach Buchstabe a) oder b) nicht vorliegen. 4. Wer führt die Eignungsprüfung durch und wann findet sie statt? Die Eignungsprüfung wird vonn der VWA Hochschule durchgeführtd t. Die Prüfung für die Zulassung zum Wintersemest ter 2013/2014 findet nach der staatlichen Anerkennung der VWA Hochschule statt. Der schriftliche Teil derr Prüfung ist für Ende August / Anfang September 2013 vorgesehen, die mündliche Prüfungg für Mitte / Ende September Die schriftliche Prüfung wird inn Freiburg und Stuttgart angeboten a werden, die mündliche Prüfung in Stuttgart (bei entsprechender Teilnehmerzahl auch in Freiburg). Die genauen Termine stehen voraussichtlich Anfang Juli 2013 fest. Sie werden rechtzeitig auf der Homepagee bekannt gemacht und den betreffenden Antragstellern auch schriftlich mitgeteilt. 3
4 5. Wie ist die Eignungsprüfungg ausgestaltet? a) Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen (Bearbeitungszeit jeweils 120 Minuten): Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch (Aufsatz); Aufsichtsarbeit im Fach Englisch (Textverständnisaufgabenn und Textproduktion in englischer e Sprache); Von der Aufsichtsarbeit imm Fach Englisch kann der d Bewerber/die Bewerberin auf Antrag befreit werden, wenn der Nachweis englischer Sprachkenntnisse durch das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen anderen mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechenden Nachweis nach dem Schulrecht des Landes BadenWürttB temberg oder eines anderen Bundeslandes erbracht wird. Die Aufgaben in Deutsch und Englisch können Bezüge Studiengang enthalten. zum gewünschten Aufsichtsarbeit mit fachspezifischem Bezug zum gewünschteng n Studiengang: Wirtschaft / Mathematik für Betriebswirtschaftslehre bzw. Technische Grundlagen / Mathematik / Physik für Wirtschaftsin ngenieurwesen. b) Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf allgemeine Kenntnisse der Bewerber zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Die in der beruflichen Praxis erworbenen und für den gewünschten Studiengang verwertbaren Erfahrungen und Fähigkeiten werden angemessen berücksichtigt (Dauer: 30 Minuten). 6. Wie kann man sich auf die Eignungsprüfung vorbereiten? Zu jedem schriftlichen Prüfungsfach hat die VWA Hochschule ein Informationsblatt mit allgemeinen Hinweisen und eine Musterklausur erarbeitet, derenn Anforderungen den Prüfungsklausurenn entsprechen. Im Juni 2013 finden für alle Studieninteressenten, diee den Weg zur VWA Hochschule über eine Eignungsprüfung gehen wollen, bei Bedarf in Stuttgart und Freiburg Informationsveranstaltungen statt. Neben allgemeinenn Fragen können dabei mit den Prüfern auch Vorbereitungsmöglichkeiten für die Fächer der schriftlichen Prüfung besprochen werden. Die genauen Termine werden rechtzeitig auf der Homepage bekanntgemacht. 4
5 7. Welche Noten werden in der r Eignungsprüfung vergeben? Welche Noten sind erforderlich, um die Eignungsprüfung zu bestehen? a) Die schriftlichen und die mündlichenn Prüfungsleistungen werden mit folgenden Noten bewertet, wobei halbe Noten zulässig sind: sehr gut (1) gut (2) befriedigend (3) ausreichend (4) mangelhaft (5) ungenügend (6) b) Zur mündlichen Prüfungg wird nur zugelassen, wer inn den schriftlichen Prüfungsfächern einen Durchschnitt von 4,0 oderr besser erreicht hat, in keinem dieser Fächer die Note 5,,5 oder schlechter und in nicht mehr als einem dieser Fächer die Note 4,5 oder schlechter erhaltenn hat. Die Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung gilt alss Nichtbestehen der Prüfung. Die Entscheidung trifft die VWA Hochschule. c) Nach Abschluss der mündlichen Prüfung stellt der Prüfungsausschuss für f jeden Prüfungsteilnehmer den Gesamtnotendurchschnitt fest. Dieser r ergibt sich aus dem auf die erste Dezimale berechneten Durchschnitt der Einzelnoten der schriftlichen und der mündlichen Prüfung. Der Prüfungsausschuss stellt weiter fest, wer die Prüfung bestanden hat. Die Prüfung ist bestanden, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: der Gesamtnotendurchschnitt ist 4,0 oder besser, der Durchschnitt aus den Noten der schriftlichen Prüfungsfächer ist besser, 4,0 oder kein schriftliches Prüfungsfach ist mit der Note 5,5 oder schlechter und nicht mehr als ein schriftliches Prüfungsfach ist mit der Note 4,5 oder schlechter bewertet und die mündliche Prüfung ist mindestens mit der Note 4,0 oder besser bewertet. d) Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein von der VWA Hochschule ausgestelltes Zeugnis, das die Gesamtdurchschnittsnote und den Tag der mündlichen Prüfung ausweist. 5
6 8. Kann eine nichtbestandene Eignungsprüfung wiederholt werden? Eine einmalige Wiederholung g der gesamten Prüfungg ist möglich. Die Wiederholung kann frühestens im folgenden Jahr stattfinden. 9. Welche Kosten sind mit der Eignungsprüfung verbunden? Die VWA Hochschule erhebtt eine Prüfungsgebühr von 80,. Bei Bestehen der Prüfung wird dieser Betrag mit der Einschreibegebührr für den gewünschten Bachelor Studiengang verrechnet. 10. Welche Wirkung hat das Bestehen der Eignungsprü üfung? Mit Bestehen der Eignungsprüfung wird von der VWA Hochschulee für den beantragten Studiengang einee Studienberechtigung für die Bewerbung umm einen Studienplatz ausgestellt. Die Studienberechtigung gilt unbefristet. Sie wirdd von den anderen Hochschulen in BadenWürttemberg anerkannt, soweit s es sich um denselben Studiengang oder um Studiengänge mit im Wesentlichen gleichem Inhalt handelt. 11. Ansprechpartnerin Bei Fragen zur Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an: VWA Hochschule für berufsbegleitendes Studium i.gr. Johanna Piasecki Neckarstraße Stuttgart Tel
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