Dienstanweisung für den Betrieb der Feuerwehreinsatzzentrale der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

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1 Dienstanweisung für den Betrieb der Feuerwehreinsatzzentrale der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Stand Als PDF-Dokument Inhaltsverzeichnis 1.0 Allgemeines 1.1 Sinn und Zweck der Feuerwehr-Einsatzzentrale (FEZ) 1.2 Strategie, Vorgehensweise 1.3 Handeln des FEZ-Personals 1.4 Technische Ausstattung, Bedienungsweise 1.5 Zutritt zur FEZ und Verhalten 1.6 Probealarmierung 1.7 FEZ-Leiter 1.8 FEZ-Personal 2.0 Einsatzablauf 2.1 FEZ Alarmierung Nachalarmierung innerhalb der VG Grünstadt-Land Vorgehen des FEZ-Personals Alarmplan der zu alarmierenden nächsten Ortswehr außerhalb der VG Grünstadt-Land Alarm- und Einsatzpläne in der VG Grünstadt-Land Pflichtmeldungen der Ortswehren Einsatzfunkverkehr Funkdisziplin Anweisungen der FEZ Sondereinsätze Presseberichte 2.2 ELW Ausrückkriterium für den ELW Einsatzablauf 1.0 Allgemeines 1.1 Sinn und Zweck der FEZ Eine Feuerwehr-Einsatzzentrale (FEZ) dient zur Koordination der Einsätze und Einsatzmittel, zur Dokumentation des Einsatzablaufes in Wort und Zeit, zur Verständigung von Fachdiensten und

2 anderen BOS (BOS = Behörden/Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) und somit zur Unterstützung des jeweiligen Einsatzleiters vor Ort. Der Einsatzleiter soll jederzeit auf die FEZ zurückgreifen können. Die FEZ soll Routineaufgaben und Verständigungen nach Alarm- und Einsatzplänen in Erinnerung rufen und durchführen. Dem Einsatzleiter wird damit mehr Freiraum zur Einsatzführung gegeben. 1.2 Strategie, Vorgehensweise Strategie und Vorgehensweise einer FEZ liegen in der schnellstmöglichen und schnellstbesten Verständigung, Alarmierung und Entsendung der Einsatzkräfte um Menschen- und Tierleben zu retten sowie Sachgüter aller Art vor Schäden zu schützen bzw. Schadensbegrenzung zu erzielen. Hierbei hat immer die Alarmierung und Entsendung des nächstschnellsten Einsatz- und Rettungsmittels oberste Priorität. Die Koordination soll stets so erfolgen, dass nur soviel Einsatzkräfte und -mittel, wie vom Einsatzleiter gefordert, alarmiert werden und die Restlichen zum Zweck der Bereitschaft für weitere Einsätze zurückgehalten werden. 1.3 Handeln des FEZ-Personals Das FEZ-Personal handelt grundsätzlich nach diesen Dienstanweisungen, bei nicht klar erkennbaren Gefahren oder Einsatzmeldungen nach Erfahrungswerten und Ausbildungslehrgängen sowie stets nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter vor Ort. 1.4 Technische Ausstattung, Bedienungsweise Ein 4m-FuG ist immer auf den Alarmierungskanal 474 G/U eingestellt und eingeschaltet. Nach einer Alarmierung wird der Funkverkehr auf diesem Kanal dokumentiert. Ein zweites 4m-FuG dient zur Einsatzkoordinierung und Absprache mit anderen BOS. Ein 2m-FuG wird wahlweise auf Kanal 50 W/U oder 55 G/U betrieben. Mit einem Alarmierungsgerät (5-Ton-Selektivruf-Alarmgeber) besteht die Möglichkeit, jede Feuerwehr des Landkreises Bad Dürkheim zu alarmieren. Grundeinstellungen der Geräte: Erstes 4m-Gerät immer auf 474 G/U eingestellt und auf kleinster Lautstärke Tonbandschalter auf Stellung "Bereitschaft" 2m-Gerät auf 50 W/U Verstärker für Funk- und Hausanlage eingeschaltet; Einzellautsprecher im Haus ausgeschaltet (werden bei Bedarf zugeschaltet) Funklautsprecher in der Fahrzeughalle ab 20:00 Uhr abgeschaltet (Nachbarschaft) 1.5 Zutritt zur FEZ und Verhalten Während der Dauer eines Einsatzes soll sich nur das benötigte Personal in der FEZ aufhalten. Unbefugte, wie z. B. Angehörige eines Kameraden, Freunde oder Bekannte, haben keinen Zutritt. Das FEZ-Personal ist in der Wahrnehmung und Durchführung seiner Aufgaben nicht zu stören oder zu beeinflussen. Besonders das Einhalten von Ruhe in der FEZ während eines Einsatzes ist unbedingt zu berücksichtigen. Der Einsatzleiter in der FEZ ist befugt diese Regelung durchzusetzen. Material und Gegenstände, die nicht zur FEZ gehören bzw. zur Erfüllung der FEZ-Aufgaben nicht benötigt werden, dürfen nicht darin abgestellt oder gelagert werden. Weiterhin herrscht in der FEZ generelles Rauch- und Alkoholverbot. 1.6 Probealarmierung Die wöchentliche stille Probealarmierung findet mittwochs abends um 18:35 Uhr statt. Die FEZ alarmiert die Alarmschleife der FEZ. Die FEZ alarmiert den stillen Alarm der Gesamtschleifen aller Ortswehren jeden 1. Samstag im Monat um 11:30 Uhr. Dies erfolgt direkt nacheinander, erst am Ende wird eine abschließende Durchsage "... mit Proberuf für die Wehren der VG Grünstadt-Land" ausgeführt. Anschließend wird die Sirenenalarmierung für alle Ortswehren durchgeführt. Zwischen den Alarmierungen sollte stets einige Sekunden abgewartet werden, um anderen Sendestellen eine Alarmierung zu ermöglichen. Die Ortswehren sollen sich nur zurückmelden, falls der Alarm nicht ankam und dann erst am Ende der Alarmfolge! Alle Probealarme sollen nur vom FEZ-Personal oder

3 eingewiesenem Personal ausgeführt werden. Abweichungen dieser Regelungen müssen dem FEZ- Leiter und FEZ-Personal mitgeteilt werden, um missverständlichen Alarmempfang zu vermeiden. 1.7 FEZ-Leiter Der Leiter, sowie Stellvertreter der FEZ sollte mindestens die Ausbildung zum Gruppenführer besitzen. Sein Aufgabengebiet ist die Organisation und Leitung der FEZ. Er ist Ansprechpartner bei Problemen und Fragen. Die Leitung der FEZ wird durch die VG offiziell ernannt. 1.8 FEZ-Personal Das derzeit unterwiesene FEZ-Personal ist im Anhang aufgeführt. Das FEZ-Personal sollte außer der VG-spezifischen Einweisung einen Funklehrgang und den Lehrgang "Angehörige einer FEZ" besucht haben. 2.0 Einsatzablauf 2.1 FEZ Alarmierung Bei jeder Alarmierung in der VG Grünstadt-Land werden die FEZ und der Wehrleiter automatisch mitalarmiert. Die FEZ wird dann umgehend besetzt. Die FEZ meldet ihre Besetzung bei der Ortswehr und/oder bei der BF-Ludwigshafen. Das FEZ-Personal soll das 2m-Gerät sofort in Betrieb nehmen. Das zweite 4m-Gerät soll bei Bedarf zur Kontaktaufnahme mit anderen BOS zugeschaltet werden. Alle Meldungen, die in der FEZ auflaufen sowie alle Verständigungen, die von der FEZ durchgeführt werden, müssen mit Uhrzeit dokumentiert werden. Ist die Notierung der Uhrzeit in der ersten Ausrückphase nicht möglich, sollte sie über Funk bestätigt werden (Tonband). Die FEZ bleibt grundsätzlich so lange besetzt, bis der jeweilige Einsatz beendet ist oder beim Einsatzleiter die Notwendigkeit erfragt wurde. Bei Kleineinsätzen einer Ortswehr, wie z. B. Ölspur, oder bei Meldungen, bei denen abzusehen ist, dass keine FEZ-Besetzung nötig ist, wird die FEZ nicht mit Personal besetzt. Falls der Einsatzleiter dies dennoch wünscht, muss er eine Nachalarmierung durch die BF-Ludwigshafen anfordern. Hierfür ist dem FEZ- Personal die Codierung zugeteilt. Die Durchsage sollte auch in diesem Fall die gleichen Informationen wie bei der zuständigen Ortswehr enthalten. Rückt eine Ortswehr ohne durch einen Selektivruf alarmiert worden zu sein zu einem Einsatz aus, muss sie sich bei der BF- Ludwigshafen abmelden und wenn vom Einsatzleiter erwünscht, die Alarmierung der FEZ anfordern Nachalarmierung innerhalb der VG Grünstadt-Land Vorgehen der FEZ Die FEZ soll nach Ablauf von 5 Minuten nach der Erstalarmierung sicherstellen, dass die Ortswehr die Einsatzmeldung erhalten hat. Hat sich die Ortswehr bis zu diesem Zeitpunkt nicht selbstständig über Funk gemeldet, muss die FEZ mit der Ortswehr Kontakt aufnehmen. Ist dies über Funk ergebnislos, wird die FEZ unverzüglich ein zweites Mal alarmieren. Sollte 1 Minute nach dem zweiten Alarm noch keine Rückmeldung der Ortswehr vorliegen, alarmiert die FEZ sofort die entsprechende Nachbarwehr (s. Alarmplan). Hat sich die Ortswehr zum Ausrücken gemeldet, jedoch nach angemessener Zeit keine Rückmeldung "E-Stelle" gegeben, muss die FEZ davon ausgehen, dass die Ortswehr verhindert wurde (Eigenunfall etc.) und die Einsatzstelle nicht erreicht hat. Wird eine Nachfrage über Funk nicht erwidert, muss die FEZ unverzüglich ein zweites Mal alarmieren und die nächste Ortswehr verständigen. Außerdem muss sich die FEZ in diesem Fall um die nicht eingetroffene Mannschaft sorgen und evtl. weitere Fahrzeuge zur Klärung entsenden Alarmplan der zu alarmierenden Ortswehr Bei Bränden außerhalb geschlossener Ortschaften, zu denen die Ortswehr bereits ausrückt, wird je nach Einsatzlage laut Alarmplan weiter alarmiert außerhalb der VG Grünstadt-Land Die Alarmierung von Wehren außerhalb der VG Grünstadt-Land erfolgt durch die FEZ auf Ersuchen des Einsatzleiters oder nach Alarmplan Alarm und Einsatzpläne der VG Grünstadt-Land

4 Bei Brandeinsätzen in bestimmten Gebäuden und Einrichtungen der VG Grünstadt-Land wird nach speziell ausgearbeiteten Alarm- und Einsatzplänen alarmiert und gehandelt siehe Alarmpläne für Objekte VG Grünstadt-Land (soweit vorhanden) Pflichtmeldungen der Ortswehren Nach einer Alarmierung muss die Ortswehr den Alarm bei der FEZ oder der BF-Ludwigshafen ( Ruf I dann Ruf II ) auf dem Alarmierungskanal 474 G/U bestätigen. Die Einsatzfahrzeuge melden sich beim Ausrücken auf Kanal 474 G/U bei der FEZ ab und übermitteln dabei die Ausrückstärke. Beim Eintreffen der Fahrzeuge am Einsatzort ist die Eintreffmeldung "E-Stelle" auf Kanal 474 G/U der FEZ zu übermitteln. Der Einsatzleiter gibt dann unverzüglich eine erste Lagemeldung auf Kanal 474 G/U an die FEZ ab. So kann die FEZ nicht benötigte Einsatzkräfte wieder abziehen oder weitere erforderliche hinzuziehen. Das Einsatzende ist der FEZ ebenfalls mitzuteilen. Einsatzfahrzeuge, die sich zwar an der E-Stelle befinden, jedoch nicht eingesetzt werden oder bereits wieder einsatzbereit auf der Rückfahrt sind, sollen dies der FEZ mitteilen. Sollte eine Wehr mehrere Einsatzstellen (z. B. Unwetter) abarbeiten, ist jede E-Stelle an- und abzumelden. Dadurch erhält die FEZ einen besseren Überblick der Einsatzkräfte und kann bei Meldungen weiterer Einsätze entsprechende Maßnahmen treffen (nächstgelegenes Einsatzmittel entsenden). Alle Rückmeldungen und erforderliche Nachalarmierungen sind insbesondere dann der BF-Ludwigshafen mitzuteilen, solange die FEZ noch nicht besetzt ist. Allgemein ist dann die BF- Ludwigshafen der Ansprechpartner der Ortswehr Einsatzfunkverkehr Um jeden Einsatz optimal und reibungsfrei abzuwickeln, sollen bestimmte Richtlinien im Funkverkehr eingehalten werden: Um einen störungsfreien Alarmempfang zu gewährleisten, empfiehlt es sich, dass die FEZ vor jeder Alarmierung den Zusatz "Hier Florian Grünstadt-Land mit Alarmierung" absetzt. Danach muss Funkstille eingehalten und die Alarmfolge mit Alarmdurchsage abgewartet werden. Auf dem Alarmierungskanal 474 G/U ist der Funkverkehr so knapp wie möglich und so umfassend wie nötig zu halten. Grundsätzlich sollen auf diesem Kanal nur die Pflichtmeldungen abgesetzt werden (s ). Ist der ELW eingesetzt, sollen auf 474 G/U nur noch Gespräche zwischen FEZ und ELW stattfinden; alle anderen Gespräche werden auf 4m-Band-Kanal 497 W/U verlagert. Der notwendige Funkverkehr unter den Einsatzkräften ist an der Einsatzstelle ebenfalls auf 2m-Band zu verlagern. Funkkanal hierfür ist 50 W/U. In besonderen Fällen (Geländeschwierigkeiten, im Wald, bei Personensuche, wenn mehrere Wehren im Einsatz) wird die FEZ das Wechseln auf Relaiskanal 55 G/U anordnen. Zusätzlich kann der Kanal 53 W/U verwendet werden (z. B. Atemschutz). Bei Überlastung des Kanals 474 G/U wird als Notverbindung zwischen ELW und FEZ der Kanal 497 W/U geschaltet. Sind Einsatzkräfte selbst in Gefahr oder befinden sich in einer lebensbedrohlichen Situation und benötigen dringend Hilfe, so ist das Stichwort "MAYDAY" über Funk abzusetzen. Beim Empfang dieser Meldung müssen alle anderen Funkteilnehmer sofort Funkstille einhalten Funkdisziplin Die Einhaltung der Funkdisziplin hat bei allen Einsätzen und Übungen oberste Priorität. Die Vorgaben der FwDV 810 sind diesbezüglich einzuhalten. Am Funkverkehr sollten nur solche Feuerwehrkameraden teilnehmen, die einen Funklehrgang besucht haben oder entsprechend eingewiesen wurden bzw. dafür geeignet sind und mit den Funkgeräten und der Routine im Funkverkehr der BOS vertraut sind Eine Blockierung der Einsatzkanäle durch unnötige und zu lange Funkgespräche ist absolut zu vermeiden. Hier gilt: zuerst überlegen, dann sprechen. Alle Funkgespräche sollten so knapp und informativ wie möglich gehalten werden. Die korrekte Aussprache der Funkrufnamen und Verwendung von allgemein bei BOS bekannten Abkürzungen sind dabei hilfreich. Es ist stets zu prüfen, ob die Meldung zu diesem Zeitpunkt nun tatsächlich wichtig ist oder nicht. Die FEZ der VG Grünstadt-Land ist dazu angehalten, den optimalen und störungsfreien Funkbetrieb zu überwachen. Hierzu ist sie berechtigt, die Funkteilnehmer in angemessener Form zu ermahnen, wenn die Funkdisziplin nicht mehr eingehalten wird, unnötige Gespräche geführt werden oder das Funkaufkommen zu hoch wird Anweisungen der FEZ Anweisungen, die durch die FEZ an die Einsatzkräfte erteilt werden, müssen auch eingehalten bzw. ausgeführt werden. Sie stammen aus diesen Dienstanweisungen, dem Wehrleiter direkt oder dem entsprechenden Einsatzleiter vor Ort. Hat die FEZ die Einsatzkräfte alarmiert und die Einsatzaufträge vergeben, müssen diese auch befolgt und nicht etwa "in eigener Regie" Einsatzmaßnahmen getroffen werden. (z. B. Fahren ohne Sondersignal bei ausdrücklicher Anweisung, Anforderung einer gesamten Wehr an Stelle eines speziellen Fahrzeugs) Sondereinsätze (Hochwasser und Vermisstensuche)

5 Sondereinsatz Hochwasser: Die Alarmierung und Auftragsvergabe erfolgt von der FEZ aus. Sondereinsatz Vermisstensuche: Aufträge und Einteilung der Einsatzkräfte erfolgt von der FEZ und/oder dem ELW Presseberichte Sollten nach einem Einsatz Mitteilungen an die Presse (Presseberichte) erfolgen, müssen diese vom Wehrleiter; vom stellv. Wehrleiter und der VG, nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter, ausgeführt werden. Feuerwehrangehörige vor Ort geben der Presse keine Auskunft bzw. Informationen Benachrichtigung VG Die VG ist Grundsätzlich, nach Beendigung eines Einsatzes per Fax zu benachrichtigen ( ). 2.2 ELW Ausrückkriterium für ELW Ausrückkriterium für den ELW (Standort FEZ Obersülzen, Ruf "Florian Grünstadt-Land 11"): Über den Einsatz des ELW entscheidet die FEZ Einsatzablauf Ist der ELW als solcher eingesetzt, wird er vom FEZ-Personal oder unterwiesenem Personal besetzt. Aufgestellt von der Wehrleitung sowie der Verwaltung der VG Grünstadt-Land Wehrleiter: Datum:... Unterschrift:... Stellv. Wehrleiter Datum:... Unterschrift:... VG Grünstadt-Land Datum:... Unterschrift:... Auflistung des FEZ-Personals und Leiter FEZ: Leiter der FEZ: Wolfgang Stittgen (Ortswehr Kindenheim) Tel.: Fax: Mobil: FEZ-Personal: Stephan Zwiener Andreas Lindner Jochen Lander Mike Richter Timo Hennrich Marcus Beutner Markus Ittel Sven Ohlinger Feuerwehreinsatzzentrale Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

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