China IPR SME Helpdesk & Deutsche Handelskammer Nordchina Strategien zum Schutz geistigen Eigentums für den deutschen Mittelstand in China
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- Emma Beck
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Transkript
1 China IPR SME Helpdesk & Deutsche Handelskammer Nordchina Strategien zum Schutz geistigen Eigentums für den deutschen Mittelstand in China Martin Seybold 26 März März
2 Willkommen zum Webinar! Moderation: Jana Kumpf Deutsche Handelskammer in China 26 März
3 Webinar Interaktionswerkzeuge Verstecken Sie das Bedienfeld hier Schalten Sie das Vollbild hier an Heben Sie Ihre Hand hier Senden Sie dem IP-Experten eine Frage hier Webinar 24-Stunden Technischer Supportkontakt: Contact us Rubrik 26 März
4 Snapshot: Helpdesk Services Enquiry Helpline Training Workshops & Live Webinars Website & Blog E-learning & Business Tools IP Guides & Newsletters 26 März
5 Deutsche Handelskammer - Nordchina Seminare & Workshops Social Events GC Ticker und Newsletter Studien Firmenverzeichnisse Unterstützung bei Business-Visa nach Deutschland u.v.m. Interessenvertretung deutscher Unternehmen in China
6 Heutiger Referent Name: Dr. Martin Seybold Firma: Rödl&Partner Standort: Peking 26 März
7 Umfrage 1 Führen Sie derzeit Geschäfte in China durch? A: Ja B: Nein C: Ist in Planung 26 März
8 Agenda Einführung und Grundlagen Registrierung von Schutzrechten Vertraglicher Schutz Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte Fehleinschätzungen und Missverständnisse Schlussfolgerungen 26 März
9 Einführung: Was ist IP geistiges Eigentum? IP = creations of the mind, also etwa: Erfindungen, Literatur, Gedichte, Theaterstücke, Filme, Lieder, Gemälde, Zeichen/Symbole, Namen, Bilder, Design, Software, Programme, Zeichnungen, Spezifikationen, Rezepte, Formeln, Techniken, Modelle, Prozesse, Verfahren, Ideen, Prototypen, Herstellungstechniken, Business Pläne, Marketingtechniken, Strategien, Handelsnamen, Markenzeichen Erstes Ergebnis: IP ist ein weites Feld IPR = Urheberrecht + gewerblicher Rechtsschutz 26 März
10 Grundlagen und Hintergründe Int. Bewertung des IP-Schutzes in China erfolgt weitgehend in Verbindung mit TRIPS-Abkommen ausgehend davon erfüllt China mit seinen nationalen Gesetzen zwischenzeitlich grds. die internationalen Standards. Unterscheidungen: gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht geistiges Eigentum IP IPR s. 26 März
11 Grundproblem des IP-Schutzes Ein gut gehütetes Geschäftsgeheimnis ist der beste Schutz! Problem: Notwendigkeit der Offenlegung, Reversed Engineering, passt nicht immer, siehe etwa bei Marken Alternativen: Schutz durch Anmeldung und Registrierung Schutz durch Vereinbarung/Vertrag Schutz durch Rechtsdurchsetzung 26 März
12 Rechtlicher Rahmen Patentgesetz, Markengesetz, Urheberrecht, Unlauterer Wettbewerb Zollgesetz, mitsamt Neben- und Ausführungsbestimmungen Grundsatz: Formeller Ansatz Technologietransferbestimmungen Arbeitsvertragsrecht Vertraulichkeitsvereinbarung, Wettbewerbsverbot Ergebnis: Grundsätzlich alle wesentlichen Regelungen für einen umfassenden Schutz vorhanden 26 März
13 Umfrage 2 Haben Sie IP für Ihr Unternehmen in China registriert? A. Ja Handelsmarke B. Ja Patent C. Ja Urheberrechte D. Ja Andere E. Nein, habe ich nicht 26 März
14 Möglichkeiten der Registrierung Auch in China ist Schutz durch Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, und Markenanmeldung möglich. Achtung: Internationale Patente, Marken, usw. gibt es an sich nicht Territorialitätsprinzip! Ohne Anmeldung ist grds. kein Ausschluss anderer von Nutzung und Gebrauch möglich ohne Anmeldung kein Schutz! Spezielle Möglichkeiten in China: Registrierung bei Chin. Zollverwaltung und Copyright Buero 26 März
15 Beispiele Marken Übersetzung Siemens 西 门 子 - simenzi Apple 苹 果 - pingguo Mercedes-Benz 梅 赛 德 斯 - 奔 驰 meisaidesi benchi 26 März
16 Schutz von Geschäftsgeheimnissen Ist ein Black Box Verfahren möglich? Wenn nicht, dann: Geheimhaltungsvereinbarung Beachten Sie dabei: Es gibt NICHT eine einheitliche Geheimhaltungsvereinbarung Es gibt Vereinbarungen / Klauseln für: Angestellte, F&E, Übernahmen, Lieferanten, OEM, Lizenzierungen, sie alle unterliegen speziellen Vorschriften in China. Merke: Keine Weitergabe von wesentlichen Informationen ohne Geheimhaltungsvereinbarung 26 März
17 Vertraglicher Schutz Grundsätzlich mögliche Beschränkungen/Bestimmungen für den Lizenznehmer, jedenfalls solange angemessen : Bezugskanäle oder -quellen bzgl. Rohmaterial, Produktteile und komponenten, Produkte oder Ausrüstungen Festlegung von Mengen, Variationen und/oder Preisen der lizenzierten Produkte Festlegung von Exportkanälen und Vertriebsstrukturen 26 März
18 Vertraglicher Schutz Grundsätzlich nicht zulässige Beschränkungen/Bestimmungen für den Lizenznehmers: Anforderungen zum Erwerb von unnötigen Technologien, Rohmaterialien, Produkten, Ausstattung oder Dienstleistungen Lizenzzahlungen nach Ablauf der Schutzrechtsdauer, oder andere Verpflichtungen in Bezug auf abgelaufene Schutzrechte Beschränkung des Lizenznehmers die lizenzierte Technologie zu verbessern oder solche Verbesserungen zu nutzen Beschränkung zum Erwerb ähnlicher oder konkurrierender ( competitive ) Technologien von Dritten. Beschränkung des Lizenznehmers ähnliche oder konkurrierende Technologie von anderen Quellen zu erwerben Haftung dafür, dass übertragene Technologie nicht Rechte Dritter verletzt 26 März
19 Wichtige Punkte Definitionen / Umfang des betroffenen IP s genau festlegen Gewährleistungen z. Bsp, Art. 349 chin. Vertragsgesetz, aber Vorsicht! Beendigung/ Kündigung? Was geschieht nach Vertragsbeendigung? Streitbeilegung Gericht oder Schiedsgericht? Anwendbares Recht? Rechtswahl bei int. Verträgen in der Regel möglich, aber zwingendes nationales Recht beachten! Übertragung und Transfer? (Problem 1) Rechte Dritter; (Problem 2) Transfer besser nur soweit erforderlich zur Rechtsausübung Teilunwirksamkeit ( severability ) macht das überhaupt Sinn? 26 März
20 Duales System der Rechtsdurchsetzung Gerichtliche Durchsetzung: Höhere Kosten Längere Dauer Eigene Beweisbeschaffung Schadensersatz möglich Effiziente Durchsetzung Sinnvoll bei Patentstreitigkeiten Komplizerten Rechtsfragen Schadensersatzforderung Verwaltungsrechtliche Durchsetzung: Geringe Kosten, Schnelle Reaktionen, Grundätzlich eigene Ermittlungen der Behörde, Nur Bussgeld, Handlungen liegen im Ermessen der Behörden, Effektiv bei Untersagung, Vernichtung und Konfiskation, Macht vor allem Sinn bei Fakes 26 März
21 Übliche Fehleinschätzungen: Alles in Ordnung : Gutes Verhältnis zu chin. Geschäftspartnern Gutes Team Alles im Griff Gefährliche Unterlassungen Alles in Ordnung die Zweite Keine Ausweitung der Schutzrechte auf China Keine Geheimhaltungsvereinbarungen Keine Aufsicht keine Aufsicht ohne Einsicht 26 März
22 Übliche Missverständnisse Anmeldung der Schutzrechte lohnt sich nicht Anmeldung der Schutzrechte brauche ich nicht Kann ich immer noch nachholen 26 März
23 Fallstudie 1 Internationale Markenanmeldung: Anwar Tools in Nizza Klasse 7 Ablehnung der Anmeldung wegen bestehender Marke Anwar 15 Tage Frist zu Widerspruch ( Review of Refusal ) durch Original Vollmacht! Ergebnis: Widerspruch erfolgreich, trotz bestehender ähnlicher Marke Lerne daraus: Widerspruche müssen vor Ort eingereicht und begründet werden. Anderer Bewertungsstandard bei int. Marken? Jedenfalls: Bestehen und Verwendung der Basismarke fließt in Bewertung mit ein. 26 März
24 Fallstudie 2 Gefälschte Kindersitze Im Internet tauchen täuschend ähnliche Kindersitze zum Verkauf auf Recherchen ergeben, dass der Anbieter der ähnlichen Sitze Handler der eigenen Kindersitze ist Weiteres Vorgehen? Beweissicherung: Was geht eigentlich vor? Beurteilung der Rechtslage: Illgitime Fakes, oder zu duldender Wettbewerber Durchsetzung: je nach Ergebnis Gericht oder Behörde Merke: Vorhandene Schutzrechte, hier Marken, Geschmacksoder Gebrauchsmuster erleichtern die Beurteilung und Durchsetzung; andernfalls Umweg über Zertifizierungen und Produkthaftung 26 März
25 Zusammenfassung Ohne Schutz des geistigen Eigentums in Bezug auf China ist kein Vorgehen gegen Verletzer möglich auch chin. Unternehmen schützen sich!!! Vielfältige Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung sind vorhanden, diese sollten auch ausgehend vom Einzelfall genutzt werden. Nur ein nachhaltiges Vorgehen gegen Verletzer, auch gegen mächtige Unternehmen und staatliche Einrichtungen, kann langfristig auch zur praktischen Durchsetzung der IPR s, und damit einer effektiven Rechtsdurchsetzung in China führen. 26 März
26 Best Practice Massnahmen zum Schutz des eigenen geistigen Eigentums Behalten Sie Ihr Geschäftsgeheimnis Know How für sich Registrieren Sie Ihr geistiges Eigentum soweit möglich Regeln Sie Ihr geistiges Eigentum vertraglich Formulieren Sie Ihre eigenen IP-Stratgie für China; Dokumentieren Sie das eingesetzte IP und machen Sie die Einhaltung Ihrer Standards zum Teil de internen Compliance 26 März
27 Q&A Runde Name: Dr. Martin Seybold Firma: Rödl&Partner Standort: Peking 26 März
28 Nehmen Sie an unseren kommenden Veranstaltungen teil! 3 April, Webinar: How to Conduct a Trade Mark Search in China 9 April, Beijing: European SMEs and China's IP Landscape: Successes and Pitfalls 16 April, Shenzhen: PRD European SME Forum April, Bratislava: How to Protect your IP While Doing Business in China 25 April, Brussels: How to Protect your Business and Innovations in China 28 April, Liverpool: Introduction to IPR protection in China 29 April, Riga: How to Protect your IP While Doing Business in China Klicken Sie hier, um auf unseren Veranstaltungskalender zuzugreifen. 26 März
29 Nehmen Sie an unseren kommenden Veranstaltungen teil! Interchamber Ladies Networking, Parnas Restaurant-Bar Breakfast Seminar - Marktentwicklung im Maschinenbau in China und Handlungsempfehlung für deutsche Unternehmen, WESTIN Beijing Chaoyang Hotel Kammerdinner mit Prof. Dr. Sebastian Heilmann, Kempinski Hotel Lufthansa Center 3. Deutsche Fußballmeisterschaft Peking, Si de Park (Lido) Klicken Sie hier, um auf unseren Veranstaltungskalender zuzugreifen!
30 Vielen Dank Sowohl das China IPR SME Helpdesk und das ASEAN-IPR SME Helpdesk bieten kostenlose, vertrauliche, unternehmensorientierte Beratung in Bezug auf China IPR für europäische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an. Helpdesk Auskunftsdienste / Training & Veranstaltungen Unterlagen Online Dienste - / Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte die Helpdesks: Room 900, Beijing Sunflower Tower No. 37 Maizidian Street Chaoyang District Beijing , P.R. China Hotline number: +86 (10) März
31 Vielen Dank Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte: German Chamber of Commerce in China - North China Landmark Tower II Unit , North Dongsanhuan Road Chaoyang District Beijing P.R. China chamber@bj.china.ahk.de Tel: Fax: Folgen Sie uns auf:
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