Die Planung von Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe & in der Behindertenhilfe im Vergleich. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

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1 Die Planung von Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe & in der Behindertenhilfe im Vergleich Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

2 Hilfe- bzw. Teilhabeplanung Hilfeplan Ökonomisierung Zielvereinbarung Hilfeplankonferenz Bedarfsfestellungsverfahren Aktivierung Gesamtplan Case Management Zusammenwirken von Fachkräften Teilhabeplan Mitwirkung

3 Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management e.v. (DGCC) (Abruf am ) Oberbegriff: Case Management Case Management ist eine Verfahrensweise in Humandiensten und ihrer Organisation zu dem Zweck, bedarfsentsprechend im Einzelfall eine nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung von Menschen angemessen zu bewerkstelligen. Der Handlungsansatz ist zugleich ein Programm, nach dem Leistungsprozesse in einem System der Versorgung und in einzelnen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens effektiv und effizient gesteuert werden können. Case Management soll Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen befähigen, unter komplexen Bedingungen Hilfemöglichkeiten abzustimmen und die vorhandenen institutionellen Ressourcen im Gemeinwesen oder Arbeitsfeld koordinierend heranzuziehen. Aufgabe ist es, ein zielgerichtetes System von Zusammenarbeit zu organisieren, zu kontrollieren und auszuwerten, das am konkreten Unterstützungsbedarf der einzelnen Person ausgerichtet ist und an deren Herstellung die betroffene Person konkret beteiligt wird.

4 Ein Fall für die Kinder- und Jugendhilfe oder für die Behindertenhilfe? Anspruch auf Hilfe wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist (SGB VIII 27) wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. (SGB IX 2)

5 Behinderung als Wechselwirkung in der Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, UN-Behindertenrechtskonvention. Präambel

6 Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management e.v. (DGCC) (Abruf am ) Oberbegriff: Case Management Case Management ist eine Verfahrensweise in Humandiensten und ihrer Organisation zu dem Zweck, bedarfsentsprechend im Einzelfall eine nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung von Menschen angemessen zu bewerkstelligen. Der Handlungsansatz ist zugleich ein Programm, nach dem Leistungsprozesse in einem System der Versorgung und in einzelnen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens effektiv und effizient gesteuert werden können. Case Management soll Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen befähigen, unter komplexen Bedingungen Hilfemöglichkeiten abzustimmen und die vorhandenen institutionellen Ressourcen im Gemeinwesen oder Arbeitsfeld koordinierend heranzuziehen. Aufgabe ist es, ein zielgerichtetes System von Zusammenarbeit zu organisieren, zu kontrollieren und auszuwerten, das am konkreten Unterstützungsbedarf der einzelnen Person ausgerichtet ist und an deren Herstellung die betroffene Person konkret beteiligt wird.

7 Wer steuert was? Fachlicher Diskurs Professionalisierung und Spezialisierung Abstimmung Verwaltungsdiskurs Neue Steuerung Effizienz und Effektivität Sozialpolitischer Diskurs I Individualisierung und Aktivierung Vereinbarung / Verpflichtung Sozialpolitischer Diskurs II Empowerment Selbstbestimmung und Selbstorganisation

8 Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management e.v. (DGCC) (Abruf am ) Oberbegriff: Case Management Case Management ist eine Verfahrensweise in Humandiensten und ihrer Organisation zu dem Zweck, bedarfsentsprechend im Einzelfall eine nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung von Menschen angemessen zu bewerkstelligen. Der Handlungsansatz ist zugleich ein Programm, nach dem Leistungsprozesse in einem System der Versorgung und in einzelnen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens effektiv und effizient gesteuert werden können. Case Management soll Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen befähigen, unter komplexen Bedingungen Hilfemöglichkeiten abzustimmen und die vorhandenen institutionellen Ressourcen im Gemeinwesen oder Arbeitsfeld koordinierend heranzuziehen. Aufgabe ist es, ein zielgerichtetes System von Zusammenarbeit zu organisieren, zu kontrollieren und auszuwerten, das am konkreten Unterstützungsbedarf der einzelnen Person ausgerichtet ist und an deren Herstellung die betroffene Person konkret beteiligt wird.

9 Verfahrensschritte 1. Klärungsphase 2. Assessment 3. Serviceplanung 4. Linking 5. Monitoring 6. Evaluation 7. (Case Management auf der individuellen Netzwerkebene) Mennemann, Hugo; Kanth, Eva; Monzer, Michael; Podeswik, Andreas (2015): Rahmenempfehlung der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management e.v. zum Handlungskonzept Case Management. In: Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management e.v. (Hg.): Case Management Leitlinien - Rahmenempfehlungen, Standards und ethische Grundlagen. Heidelberg: Medhochzwei-Verl., S. 1 35, 6.

10 Unterschiede im Hinblick auf die Ursachen des Hilfebebedarfes die Tradition und Ziele der Verfahren die Bedeutung von Diagnosen die Bedeutung für die Inanspruchnahme von Leistungen und den Unterstützungsprozess.

11 Perspektiven einer Gesamtzuständigkeit Kinder- und Jugendhilfe als übergreifende Anlaufstelle für alle Kinder und ihre Familien Entwicklungs- und Teilhabemöglichkeiten als Ausgangspunkt der Hilfeplanung und der Suche nach einer geeigneten Unterstützung Hilfeplanung als kontinuierlichen Prozess zur Begleitung des Leistungsgeschehen Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets ermöglichen Übergänge gestalten

12 Vielen Dank für Ihr Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Adolf-Reichwein-Straße Siegen Tel. 0271/ od / rohrmann@zpe.uni-siegen.de

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