Aufsichtsbeschwerde gegen die Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz wegen Nichtbezahlen medizinischer Leistungen

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Postfach 1200 EINSCHREIBEN Beschwerdeführer: r^ Beschwerdegegner: Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz Pfarrgasse 9 Postfach 137 Aufsichtsbeschwerde gegen die Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz wegen Nichtbezahlen medizinischer Leistungen Sehr geehrter Herr Landammann Sehr geehrte Herren Regierungsräte Brunnen, den 12. April 2007 y~^ Mit vorliegendem Schreiben erhebe ich Aufsichtsbeschwerde gegen die Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz wegen Zahlungsverweigerung medizinischer Leistungen. Per April 2007 bin ich mittellos und auf wirtschaftliche Hilfe meiner zwilrechtlichen Wohnsitzgemeinde Schwyz, welche auch mein Unterstützungswohnsitz darstellt, wiederum drigend angewiesen. Begründung Im Entscheid Nr. 349/2007 weist der Regierungsrat des Kantons Schwyz darauf hin, dass bei der Fürsorgebehörde grundsätzlich eine Kostengutsprache zu verlangen sei. as ist vernünftig und wird auch nicht beanstandet. Ein Problem entsteht jedoch dort, wenn einer als Sozialhilfeempfänger mit einer Fürsorgebehörde konfrontiert ist, die sozusagen aus Prinzip nein" sagt Es ist gerichtsnotorisch und durch einen reichen Schriftwechsel dokumentiert, dass die Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz praktisch immer alles abweist, was irgendwie mit Kosten verbunden ist. Ausser, es handle sich um iensdeistungen, die nach gesundem Menschenverstand unnötig, aber nach Auffassung der Fürsorge- resp. Vormundschaftsbehörde Schwyz nötig sind. Bei der Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz spielt auch eine zentrale Rolle, nicht was in Rechnung gestellt wird, sondern WER dies tut.

2 Vor Wochen habe ich der Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz beiliegende Rechnungen zur Begleichung zugestellt, weil für mich eine Bezahlung nicht möglich ist. So kostet der Aufenthalt im Hotel Alpina Brunnen wie beiliegende Rechnung/Quittung belegt Fr. 2'490. pro Monat bleiben für den Lebensunterhalt pro Monat effektiv gerademal Fr ! An einem Monat mit 31 Tagen gar noch Fr oder Fr pro Tag! a die -Nachzahlung (vor allem durch die Bezahlung von ausgewiesenen Schulden) resdos aufgebraucht ist und bereits auch schon der Vermögensfreibetrag, spekuliert die Schwyzer Fürsorgebehörde offenbar darauf, dass besagte Rechnungen zur nicht bezahlten resp. nicht bezahlbaren Schuld werden. Ist das geschehen, kann sie argumentieren, nach Schwyzer Sozialhilfegesetz sei eine Fürsorgebehörde nicht verpflichtet, Schulden eines Sozialhilfeempfängers zu übernehmen. So, wie es aktuell ausschaut, scheinen Suter keine Notwendigkeit zu sehen, dass beiliegende Rechnungen für medizinische Leistungen bezahlt werden. Warum? Es entsteht ihnen bei Nichtbezahlung überhaupt kein Nachteil Im Gegenteil] 0»»< Selbstbehalt! (^ Anders sieht es aus, wenn z.b. Bezirksarzt r. Lacher der Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz eine Rechnung schickt. Fürsorge- und Vormundschaftspräsident Othmar Suter könnte es sich niemals leisten, dass r. Lacher als Bezirksarzt plötzlich abspringt. enn nur mit Hilfe fingierter Verdachtsdiagnosen von r. Lacher ist es z.b. möglich, psychisch gesunde Menschen in Psychiatrische Kliniken abzuschieben. Ohne r. Lacher wäre die Schwyzer Fürsorge- resp. Vormundschaftsbehörde weitgehend hilflos, vergleichbar einem Pilot ohne Flugzeug. Erst r. Lacher verhilft Fürsorge- und Vormundschaftspräsident Suter zu lokalschwyzerischer Omnipotenz betr. Fürsorge- und Vormundschaftsrecht. ies erklärt, dass Arztrechnungen von r. Lacher, egal ob die gestellten iagnosen falsch oder fingiert waren/sind, anstandslos bezahlt werden. Ähnlich verhält es sich mit Rechnungen der Psychiatrischen Klinik Oberwil. Auch hier besteht offensichtlich ein Abhängjgl^tsverhältnis. Ohne Bezahlung nehmen wir niemand auf, würde die Klinik argumentieren. Wohin dann mit all den Leuten, die nach Suter/Gyr/Carletti dringender Hilfe" bedürfen? Ohne die handfeste Möglichkeit der Umsetzung eines FFE wäre die Schwyzer Vormundschaftsbehörde eines wichtigen Machtmittels beraubt. as kann sie sich schlichtweg nicht leisten und deshalb werden Rechnungen (Selbstbehalte) der Heilanstalt Oberwil stets anstandslos bezahlt. (Sollte ich mich irren, bitte ich um entsprechende Korrektur!) Analog verhält es sich weiter mit Rechnungen der Kapo Schwyz. Auch diese müssen bezahlt werden. Ob ein Rechnungsbetrag stimmt, ist sekundär. Wer sonst würde Menschen verhaften und sie für Fr nach Oberwil fahren? Was verdeutlichen obige Beispiele? ie Bezahlung besagter Rechnungen ergibt sich aus behördlicher Notwendigkeit". Was aber ist mit dem Rest der nicht systemimmanenten Rechnungen"? Ist es legitim, dass diese Gläubiger oft monatelang auf ihr Geld warten müssen, weil die Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz eine Bezahlung verweigert? Aufgrund der Ausführungen stelle ich folgende Anträge 1. Bezahlung der Arztrechnungen von Fr , der sowie der durch die Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz. im Betrag von

3 2. Sollte der Regierungsrat wider Erwarten eine andere Gemeinde zur Zahlung verpflichten, seien die beigelegten Rechnungen direkt dieser zur Begleichung zuzustellen, sodass es zu keiner weiteren Verzögerung kommen kann. 3. as Verfahren habe kostenfrei zu erfolgen. Ich bitte Sie antragsgemäss zu entscheiden. Für Ihre Bemühungen und Ihr Wohlwollen danke ich Ihnen im Voraus vielmals! Mit freundlichen Grüssen ^ 5 \ /fpü\ Beilagen erwähnt

4 CH-6M) Brunnen UPin Seit. epuis. Since 1875 *** Hotel und Ferienwohnungen Erwachsene / Maares / Mult«\ Kinder / Enfants / Children AkontO / Acompte / eposit Quittung für Quittance pour Receipt for J<t>r- T~< QJT Aufenthalt / Sejour / Stay vom/du/from (/ \ ' bis / jusqu'au / to /!? ' f^ Zimmer / Chambre / Room Ferienwohnung / Appartement / Apartment Telefon / Telephone / Telephone iverses / ivers / Miscellaneous Total CHF^Y^0 Farn. Stephane Geisseler-Huwyler. 32 Gersauer Str. Brunnen, stay@alpim-tnrunnen.ch Tel 0041 (0) r

5 Fürsorgesekretariat Pfarrgasse 9, Postfach 137, Herrn GEMEINE schwyz Carlo Carletti Tel Fax April 2007 Übermittlung Gemäss Telefon vom zur Kenntnisnahme u zur Weiterleitung an zu Ihren Akten M zur Erledigung auf Ihren Wunsch zur Prüfung / Korrektur zur Unterschrift / Visum zur Genehmigung mit bestem ank zurück bitte zurückgeben gemäss Besprechung bitte anrufen Bemerkungen: Wir senden Ihnen diese Rechnungen wieder retour und bitten um Bezahlung da diese nicht mehr von der Fürsorgebehörde Schwyz übernommen werden können. Freundliche Grüsse Fürsorgesekretariat Gemeinde Schwyz Carlo Carletti Kurzbrief.doc

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