NomosPraxis. Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht. Nomos. Heiß Castellanos

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "NomosPraxis. Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht. Nomos. Heiß Castellanos"

Transkript

1 NomosPraxis Heiß Castellanos Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht Topaktuell: Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern 2013 Nomos

2 NomosPraxis Dr. Hans Heiß Richter am Amtsgericht Dipl. Psych. Dr. Helen A. Castellanos Sachverständige für Psychologie Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht Nomos

3 Zitiervorschlag: Heiß/Castellanos, Gemeinsame Sorge und Kindeswohl, Rn Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN Auflage 2013 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.

4 Seien Sie gut zu den Kindern wir haben nichts Besseres. (Otfried Preußler) Vorwort Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern haben nunmehr auch beide nicht miteinander verheirateten Elternteile die Möglichkeit, den Vater in die elterliche Verantwortung mit einzubinden. Das Motiv der Sorgerechtsreform ist die Propagierung eines gesetzlichen Leitbildes: Das Familiengericht soll regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dies kann auch ohne die Zustimmung und auch gegen den Willen der Mutter erfolgen. Die gemeinsame Sorge soll der Regelfall sein, außer wenn gewichtige Gründe vorliegen, die ihr entgegenstehen, weil die gesetzliche Vermutung gilt, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dieses Buch behandelt ausführlich alle Fragen, unter welchen Umständen die gemeinsame Sorge kontraindiziert ist, weil sie dem Kind schadet und wendet sich an alle mit Sorgerechtsfällen beschäftigen Praktiker, Rechtsanwälte, Familienrichter, Sachverständige, Jugendamtsmitarbeiter und Verfahrensbeistände, aber auch an interessierte Eltern. Es konzentriert sich auf einzelne in der Praxis regelmäßig vorkommende Schwerpunkte Es soll eine schnelle Hilfe bei Alltagsfällen sein, was zwangsläufig dazu führt, dass keine vertiefte Erörterung aller denkbaren Fragen stattfinden kann. Das Buch bietet für diese Fälle eine am praktischen Fallaufbau orientierte Zusammenstellung der wesentlichen Argumente aus den Gesetzesmaterialien, der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der psychologischen und juristischen Literatur. Zur Veranschaulichung werden Beispielsfälle aus der Praxis sowie Muster-Antragsschriften dargestellt. Jeweils zu den einzelnen Fallkonstellationen wird die dazugehörige Kindeswohlprüfung beschrieben. Die eine Reaktionspflicht auslösenden Gefährdungssituationen bei Kindeswohlgefährdung werden ausführlich beschrieben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Darstellung der einzelnen Eingriffstatbestände sowie des ganzen Arsenals der ambulanten und stationären jugendhilferechtlichen Instrumentarien zur Wiederherstellung des Kindeswohls, das jeder Familienrechtler kennen muss. Für Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar. Dr. Hans Heiß/Dr. Helen Castellanos 5

5 Vorwort... 5 Literaturverzeichnis juristischer Teil Literaturverzeichnis psychologischer Teil Abkürzungsverzeichnis Jede Familie ist auf ihre eigene Weise unglücklich Fallbeispiele I. Flüchtige Bekanntschaft II. Nach längerer Partnerschaft III. Chronische Streitbeziehung IV. Außereheliche Beziehung V. Kindeswohlgefährdung Rechtslage nach dem Reformgesetz A. Wichtigste Änderungen durch die gesetzliche Neuregelung der gemeinsamen Sorge (Überblick)... B. Die drei Fälle der gemeinsamen elterlichen Sorge I. Übereinstimmende Sorgeerklärungen, 1626 a Abs. 1 Nr Inhalt der Sorgeerklärung Form der Sorgerechtserklärung Sorgeerklärung eines minderjährigen Elternteils Sorgeerklärung des geschäftsunfähigen oder betreuten Elternteils Abgabe der Sorgeerklärung vor Geburt des Kindes Sorgeerklärung nach gerichtlicher Sorgerechtsentscheidung II. Heirat der nichtehelichen Eltern III. Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch das Familiengericht IV. Rechtsfolgen der gemeinsamen Sorge C. Voraussetzungen für die Übertragung der gemeinsamen Sorge nach 1626 a Abs. 1 Nr I. Antrag Antragsberechtigung des Vaters Antragsberechtigung der Mutter Keine Antragsberechtigung Dritter Die einzelnen Teilbereiche der elterlichen Sorge/Übertragung von Teilbereichen auf beide Eltern gemeinsam II. Nur negative Kindeswohlprüfung Definition des Begriffs Kindeswohl

6 a) Förderungsprinzip b) Kontinuitätsprinzip c) Bindungen des Kindes d) Wille des Kindes Kindeswohlgefährdung Fehlende Kooperation zwischen den Eltern Ablehnung der gemeinsamen Sorge wegen fehlender Bindungstoleranz III. Tragfähige soziale Bindung/Mindestmaß an Übereinstimmung Kommunikationsprobleme/Ablehnung durch Kindesmutter Blockadehaltung der Kindesmutter Alleinentscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten und bei Gefahr im Verzug IV. Gesetzliche Vermutung: Gemeinsame Sorge widerspricht nicht dem Kindeswohl Voraussetzungen der gesetzlichen Vermutung Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes Antrag der Mutter auf Übertragung der gemeinsamen Sorge V. Übertragung von Teilbereichen der gemeinsamen Sorge VI. Vereinfachtes Verfahren nach 155 a FamFG zur Übertragung der gemeinsamen Sorge Antrag Vorrang- und Beschleungigungsgebot Zustellung Stellungnahmefrist/Karenz- bzw Schutzfrist für die Mutter Verfahrensrechtliche Vereinfachungen, wenn keine kindeswohlrelevanten Einwände vorliegen a) Keine persönliche Anhörung der Eltern b) Keine Beteiligung des Jugendamtes c) Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes d) Anhörung des Kindes e) Verfahrensbeistand Ausschluss des vereinfachten Verfahrens/ Übergang zum Hauptverfahren a) Erörterungstermin b) Persönliche Anhörung der Eltern c) Hinwirken auf Einvernehmen gem. 156 FamFG d) Verfahrensbeistand e) Anhörung des Kindes f) Mitwirkung des Jugendamtes g) Grundsätze des normalen, nicht vereinfachten Verfahrens Mitteilung gegenüber dem Geburtsjugendamt Sorgeerklärungen zur Niederschrift des Gerichts

7 9. Keine Abhilfemöglichkeit VII. Abänderung nach 1696 Abs. 1 S. 2 BGB VIII. Antragsmuster Übertragung der gemeinsamen Sorge insgesamt Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge zur gemeinsamen Sorge D. Übertragung der Alleinsorge I. Übergang von der gemeinsamen Sorge zur Alleinsorge Übertragung der Alleinsorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, 1671 Abs. 1 Nr a) Antragsberechtigung b) Antrag auf Übertragung von Teilbereichen c) Zustimmung des anderen Elternteils d) Widerspruch des Kindes e) Gerichtliche Entscheidung f) Abänderung nach 1696 Abs. 1 S g) Antragsmuster für Übertragung der Alleinsorge gem Abs. 1 Nr. 1 BGB Alleinsorge ohne Zustimmung des anderen Elternteils oder nach Kindeswiderspruch, 1671 Abs. 1 Nr a) Kindeswohlprüfung zur Aufhebung der gemeinsamen Sorge aa) Erziehungsgeeignetheit bb) Fehlende Kooperationsbereitschaft cc) Weitere Gründe für die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dd) Teilaufhebung der gemeinsamen Sorge b) Kindeswohlprüfung zur Übertragung der Alleinsorge auf den Antragsteller aa) Bindungen des Kindes an seine Eltern, Geschwister und andere Bezugspersonen bb) Kontinuitätsprinzip cc) Förderungsprinzip dd) Wille des Kindes als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechts ee) Bindungstoleranz c) Gerichtliche Entscheidung Anderweitige Regelung der elterlichen Sorge Abänderung nach 1696 Abs. 1 S Antragsmuster für streitige Sorgerechtsregelung II. Wechsel von der Alleinsorge der Mutter zur Alleinsorge des Vaters nach 1671 Abs. 2 BGB Übertragung der Alleinsorge von der Mutter auf den Vater mit Zustimmung der Mutter und bei fehlendem Widerspruch des über 14 Jahre alten Kindes nach 1671 Abs. 2 Nr

8 a) Antragsbefugnis b) Zustimmung der Mutter c) Negative Kindeswohlprüfung aa) Erziehungsungeeignetheit des Vaters bb) Gründe zum Entzug des Sorgerechts d) Kein Widerspruch des Kindes, das das 14. Lebensjahr vollendet hat e) Übertragung eines Teils der elterlichen Sorge auf den Vater zur Alleinsorge f) Antragsmuster Alleinsorge des Vaters gegen den Willen der Mutter Abs. 2 Nr a) Antragsberechtigung des Vaters b) Gemeinsame Sorge kommt nicht in Betracht c) Erwartung, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht (umfassende, große Kindeswohlprüfung unter Einbeziehung aller Lebensumstände) aa) Förderungsprinzip (1) Erziehungsgeeignetheit (2) Bindungstoleranz/Förderung des Umgangs zum anderen Elternteil und zu weiteren Bezugspersonen (3) Bereitschaft Beratungsangebote des Jugendamtes und erforderliche öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen bb) Bindungen des Kindes an Eltern und Geschwister und andere Bezugspersonen cc) Kontinuitätsprinzip dd) Wille des Kindes Gerichtliche Entscheidung Abänderung der gerichtlichen Entscheidung nach 1696 Abs. 1 S. 1 BGB Anderweitige Regelung der elterlichen Sorge nach 1671 Abs. 4 BGB Antragsmuster a) Antrag des nichtehelichen Vaters auf Alleinsorge nach 1671 Abs. 2 Nr b) Abweisungsantrag mit Hilfsantrag auf gemeinsame Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht III. Übertragung der Alleinsorge auf den Vater, wenn die Mutter in die (Fremd-)Adoption des Kindes eingewilligt hat, 1671 Abs. 3 BGB Wirkung der mütterlichen Einwilligung in die Adoption Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater Nur negative Kindeswohlprüfung IV. Ruhen der elterlichen Sorge bei Alleinsorge eines Elternteils, 1678 Abs

9 1. Fälle des Ruhens der elterlichen Sorge Keine Aussicht auf Wegfall des Ruhensgrundes Rechtsfolgen Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern V. Übertragung der elterlichen Sorge bei Tod des Allein-Sorgeberechtigten, 1680 Abs. 2 BGB Bisherige gemeinsame elterliche Sorge Abs Alleinige elterliche Sorge des Verstorbenen, Abs Kindeswohlprüfung Entziehung der elterlichen Sorge für einen Elternteil Verfahrensfragen VI. Wesentliche Verfahrensgrundsätze zur Regelung der elterlichen Sorge, a FamFG Amtsermittlungsgrundsatz gem. 26 FamFG Verbund von Scheidungs- und Folgesachen/isolierter Sorgerechtsantrag Abtrennung des Sorgerechtsverfahrens vom Scheidungsverbund Beteiligte Örtliche Zuständigkeit, 152 FamFG Verfahrensbeistand, 158 FamFG Sachverständigengutachten Vorrang und Beschleunigungsgebot gem. 155 Abs. 1 FamFG Hinwirken auf Einvernehmen gem. 156 FamFG Mitwirkung des Jugendamtes, 162 FamFG Anhörungspflichten, FamFG Ablehnung des Richters E. Sorgerechtsentscheidung/gerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung... I. Kindeswohlgefährdung Gefährdungssituationen mit Reaktionspflicht Eingriffstatbestände/Fallgruppen a) Körperliche und seelische Misshandlung b) Sexueller Missbrauch c) Vernachlässigung des Kindes d) Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder Spielsucht der Sorgeberechtigten e) Mangelnde medizinische Betreuung f) Milieubedingte Gefährdungen g) Umgangsvereitelung h) Verbringung des Kindes ins Ausland/Missbrauch des Aufenthaltsbestimmungsrechts i) Ausbildung/Schule/Religionsausübung j) Erziehungsungeeignetheit

10 k) Kinder aus ausländischen Familien l) Verhalten Dritter m) Vermögensgefährdung n) Sonstige Fälle der Kindeswohlgefährdung o) Datenschutz/Schweigepflicht Mangelnde Bereitschaft oder Fähigkeit der Eltern zur Gefahrenabwehr II. Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes nach 1666 Abs Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kindesund Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen a) Gebote zur Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen b) Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII c) Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII d) Zusammenarbeit von Jugendamt, Familiengericht und Verfahrensbeistand Gebote für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit, die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen Die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge Die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge a) Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, des Entscheidungsund Vertretungsrechts bzgl der medizinischen Versorgung sowie in schulischen Angelegenheiten aa) Tatsächliche Sorge und Vertretungsrecht bb) Alleinsorge des anderen Elternteils cc) Anordnung von Ergänzungspflegschaft b) Entzug der gesamten elterlichen Sorge (Personen- und Vermögenssorge) aa) Entzug der Personensorge/Vermögenssorge bb) Begründung der Alleinsorge des anderen Elternteils cc) Bestellung eines Vormunds oder Pflegers dd) Amtsvormundschaft bzw Amtspflegschaft c) Anstreben einer Adoption/Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils Schutzmaßnahmen gegenüber Dritten III. Besonderheiten des Verfahrens gem. 1666, 1666 a BGB

11 1. Zuständigkeit Amtsermittlungsverfahren Zwingende Beteiligung des Jugendamtes in Verfahren nach 1666, 1666 a BGB Vorrang- und Beschleunigungsgebot Verfahrensbeistand für das Kind Erörterung der Kindeswohlgefährdung/einstweilige Anordnung Familiengerichtliche Ermittlungen Sachverständigengutachten Anhörungspflichten Einstweilige Anordnungen IV. Überprüfung und Aufhebung von Maßnahmen nach gem Abs. 2 BGB Kindesschutzrechtliche Maßnahmen/Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Überprüfungspflicht Verfahren Aufhebung von kindesschutzrechtlichen Maßnahmen Verbleibensanordnung nach 1632 Abs. 4 BGB V. Überprüfungspflicht bei Absehen von Maßnahmen Einmalige Überprüfungspflicht Verfahren F. Inobhutnahme gem. 42 SGB VIII I. Voraussetzung der Inobhutnahme II. Herbeiführung einer familiengerichtlichen Entscheidung III. Beendigung der Inobhutnahme G. Freiheitsentziehende Unterbringung nach 1631 b, 1800 und 1915 BGB und nach den Landesgesetzen... I. Voraussetzungen Freiheitsentziehung nach 1631 b BGB Vorrang anderer öffentlicher Hilfen Freiheitsentziehung nach öffentlichem Unterbringungsrecht II. Gestaltung des Unterbringungsverfahrens Verfahrensrechtliche Formvorschriften Verfahrensbeistand Gegenseitige Mitteilungspflicht Anhörungspflichten Verfahrensfähigkeit des Betroffenen Unterstützungspflicht des Jugendamts Qualifikation des Sachverständigen Persönliche Anhörung des Minderjährigen Entscheidung

12 10. Aufhebung H. Aktuelle Einzelprobleme I. Auswanderungsabsicht eines Elternteils Internationale Zuständigkeit/Anwendbares Recht/Vorhandensein einer anzuerkennenden ausländischen Entscheidung Oberster Maßstab im Fall eines geplanten Umzugs ins Ausland: Das Kindeswohl Motive für die Auswanderung werden nicht überprüft Beiderseitige Elternrechte gem. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG Umgangsbeeinträchtigung führt nicht zu einer generellen Kindeswohlschädlichkeit Wohlverhaltensgebot enthält keine Sperrwirkung für Ortsveränderungen Umfassende Abwägung Das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein erlaubt die rechtmäßige Auswanderung Verbindliche Umgangsregelung II. Wechselmodell Definition des Wechselmodells Rechtsfolgen des Wechselmodells a) Keine Alleinvertretung bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt b) Einschränkung der Handlungs- und Vertretungsermächtigungen nach c) Unterhalt/Unterhaltsvorschuss d) Kindergeld e) Sozialleistungen Keine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells Scheitern des praktizierten Wechselmodells III. Mutter-Kind-Heim statt Sorgerechts-Entzug Gemeinsame Sorge verhindert notwendige Hilfe nach 19 SGB VIII Vorgabe des Gesetzes/Bundesverfassungsgerichts a) Grundgesetz b) Bürgerliches Gesetzbuch c) Bundesverfassungsgericht d) 19 SGB VIII: Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Alternativlösung Mutter-Kind-Heim-Betreuung für die schwangere Frau Abgrenzung Frauenhaus/Mutter-Kind-Heim

13 I. Grenzüberschreitende Sorgerechtsfälle Psychologische Sicht auf das gemeinsame Sorgerecht A. Allgemeine Grundlagen I. Soziale Veränderungen und geschlechtsspezifische Rollen II. Erwartungen an Elternschaft III. Die Rolle von Vätern IV. Wenn Eltern sich trennen B. Das Kindeswohl bei Sorgerechtsstreitigkeiten I. Wann dient ein gemeinsames Sorgerecht aus psychologischer Sicht dem Kind?... II. Wann erscheint die gemeinsame Sorgerechtsausübung aus psychologischer Sicht kontraindiziert?... C. Diagnostisches Vorgehen bei der Begutachtung zur Frage der gemeinsamen Sorgerechtsausübung... D. Interventionen und Lösungsvorschläge Jede Familie wird auf ihre eigene Weise glücklich I. Flüchtige Bekanntschaft II. Nach längerer Partnerschaft III. Chronische Streitbeziehung IV. Außereheliche Beziehung V. Kindeswohlgefährdung Stichwortverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Literaturverzeichnis...XIII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Literaturverzeichnis...XIII Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Literaturverzeichnis...XIII A. Geschichtliche Entwicklung des Sorgerechts und des Umgangsrechts bei nichtehelichen Kindern in Deutschland I. Sorgerecht... 1 1. Das allgemeine

Mehr

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis... XIX

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis... XIX Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis........................ XVII Abkürzungsverzeichnis....................... XIX I. Teil Elterliche Sorge...................... 1 1. Kapitel: Elterliche Sorge als Rechtsverhältnis........

Mehr

Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht

Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht Sabine Heinke weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bremen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 6 1) Ehe und Familie stehen unter dem

Mehr

Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Trennung des Kindes von der elterlichen Familie Gesetze Grundgesetz (GG) Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu

Mehr

Familie als Flickendecke

Familie als Flickendecke Familie als Flickendecke Situation der Kinder bei Trennung der Eltern Aufenthaltsbestimmungsrecht Sorgerecht Umgangsrecht Kindesunterhalt Sorgerecht 1626 Abs. 1 BGB Die Eltern haben die Pflicht und das

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 7. Aktualisierung 2013 (19. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht

Mehr

Kindeswohlgefährdung - Die Aufgabe des Familiengerichts und die rechtlichen Rahmenbedingungen - Ein Überblick

Kindeswohlgefährdung - Die Aufgabe des Familiengerichts und die rechtlichen Rahmenbedingungen - Ein Überblick Herzlich Willkommen Kindeswohlgefährdung - Die Aufgabe des Familiengerichts und die rechtlichen Rahmenbedingungen - Ein Überblick 1 Herzlich Willkommen Das Umgangsrecht eines Elternteils steht allerdings

Mehr

Zwischen allen Stühlen... Handlungssicherheit durch Auftragsklärung?! Der Fall aus Sicht des Gerichts

Zwischen allen Stühlen... Handlungssicherheit durch Auftragsklärung?! Der Fall aus Sicht des Gerichts Zwischen allen Stühlen... Handlungssicherheit durch Auftragsklärung?! Der Fall aus Sicht des Gerichts SGB VIII 8 a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte

Mehr

Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7

Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7 Inhalt Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7 A Jugendhilferecht/SGB VIII I Kurzüberblick über Grundsätze und Inhalte des Jugendhilferechts 15 1 Überblick 15 2 Das SGB VIII und der zugrundeliegende gesetzgeberische

Mehr

DAG Wolfgang Rittmann, AG Wangen

DAG Wolfgang Rittmann, AG Wangen DAG Wolfgang Rittmann, AG Wangen Vorfrage: Ist ein Ungeborenes überhaupt als das Kind (etwa in 8 a SGB VIII oder 1666 BGB) geschützt? Nach wie vor streitig, familiengerichtliche Rechtsprechung dazu gibt

Mehr

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Abstammung Sorgerecht Umgangsrecht Namensrecht Unterhalt Von Dr. Martin Löhnig Universität Regensburg 2., überarbeitete und erweiterte Auflage

Mehr

Hand in Hand gegen Schulverweigerung. Möglichkeiten der Kooperation der beteiligten Professionen

Hand in Hand gegen Schulverweigerung. Möglichkeiten der Kooperation der beteiligten Professionen Hand in Hand gegen Schulverweigerung Möglichkeiten der Kooperation der beteiligten Professionen Schulschwänzer haben jeweils ein erhöhtes Risiko keinen Schulabschluss zu erreichen dauerhaft kein selbstbestimmtes

Mehr

zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) S Y N OPSE zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern BGBl 2013 I, 795 Inkrafttreten: 19.05.2013 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander

Mehr

(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen,

(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, (1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich

Mehr

Sorge- und Umgangsrecht für nichteheliche Kinder

Sorge- und Umgangsrecht für nichteheliche Kinder Sorge- und Umgangsrecht für nichteheliche Kinder von Almuth Zempel 1. Auflage Sorge- und Umgangsrecht für nichteheliche Kinder Zempel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Die Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens

Die Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Die Neuerungen des FamFG Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Voraussetzung Elterliche Verantwortung ist durch Art. 6 GG hervorgehoben und geschützt. Delegation der elterlichen Verantwortung

Mehr

NomosPraxis. Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht. Nomos. Castellanos Hertkorn

NomosPraxis. Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht. Nomos. Castellanos Hertkorn NomosPraxis Castellanos Hertkorn Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht Nomos NomosPraxis Dipl. Psych. Dr. Helen A. Castellanos Sachverständige für Psychologie Dipl. Psych. Christiane

Mehr

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Abstammung Sorgerecht Umgangsrecht Namensrecht Unterhalt Von Prof. Dr. Martin Löhnig Universität Regensburg Andreas Gietl und Mareike Preisner

Mehr

1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am

1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998 2. Entwicklung der Rechtslage bis heute unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG 3. Ausgewählte Lösungsvorschläge

Mehr

Der Verfahrensbeistand nach 158 FamFG

Der Verfahrensbeistand nach 158 FamFG Helen Ahlert Der Verfahrensbeistand nach 158 FamFG Eine vergleichende Studie zum Interessen Vertreter nach altem und neuem Recht unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen

Mehr

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 24. Pforzheim-Hohenwart 1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII 2 Rechtliche Grundlagen Aufgaben des

Mehr

Sorgerecht und Kindeswohl

Sorgerecht und Kindeswohl Thomas Köster Sorgerecht und Kindeswohl Ein Vorschlag zur Neuregelung des Sorgerechts PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften VII INHALTSVERZEICHNIS. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XVII LITERATURVERZEICHNIS

Mehr

Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Bundesrat Drucksache 281/08 02.05.08 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Der Deutsche Bundestag hat in

Mehr

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Abstammung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Namensrecht - Unterhalt Von Dr. Martin Lohnig Universitat Regensburg 2., iiberarbeitete und erweiterte

Mehr

Zivilrechtlicher Gewaltschutz

Zivilrechtlicher Gewaltschutz Zivilrechtlicher Gewaltschutz von Prof. Dr. Martin Löhnig Universität Regensburg und Dr. Andreas Gietl Staatsanwalt Weiden 3., völlig neu bearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage Bibliografische Information

Mehr

Jugend-, Familien- und Betreuungsrecht für die Soziale Arbeit

Jugend-, Familien- und Betreuungsrecht für die Soziale Arbeit Grundwissen Soziale Arbeit 9 Jugend-, Familien- und Betreuungsrecht für die Soziale Arbeit Bearbeitet von Prof. Dr. Walter Röchling 1. Auflage 2012. Buch. 224 S. Softcover ISBN 978 3 17 021093 6 Format

Mehr

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte interna Dieser Ratgeber wird digital produziert. Die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen garantiert stets optimale

Mehr

Lokale Netzwerke Kinderschutz aus familiengerichtlicher Sicht

Lokale Netzwerke Kinderschutz aus familiengerichtlicher Sicht Lokale Netzwerke Kinderschutz aus familiengerichtlicher Sicht Von Thomas Krille Familienrichter am Amtsgericht Zerbst Vorsitzender des Verbandes Anwalt des Kindes (VAK) Mitglied des Expertenrates Allianz

Mehr

Danksagung 9. Abkürzungsverzeichnis 17. Einleitung 19

Danksagung 9. Abkürzungsverzeichnis 17. Einleitung 19 Danksagung 9 Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 19 A. Die Kinderseele und das Recht 23 I. Der Weg der Seele ins Gesetz 23 1. Weimarer Reichsverfassung 23 a) Regelungshintergrund 24 b) Diskurs innerhalb

Mehr

Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes

Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes von Dr. Katrin Lack 2012 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

So nutzen Sie dieses Buch 5. Vorwort 7. Inhalt 9. Abkürzungsverzeichnis Kapitel: Abstammung und Namensrecht 17

So nutzen Sie dieses Buch 5. Vorwort 7. Inhalt 9. Abkürzungsverzeichnis Kapitel: Abstammung und Namensrecht 17 So nutzen Sie dieses Buch 5 Vorwort 7 Inhalt 9 Abkürzungsverzeichnis 15 1. Kapitel: Abstammung und Namensrecht 17 I. Mutterschaft 17 II. Vaterschaft 18 1. Vaterschaft auf Grund Ehe ( 1592 Nr. 1 BGB) 19

Mehr

7.2 Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge

7.2 Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge 85 Betrieb der Eltern oder in der Landwirtschaft ist auf die Belange des Kindes (vorrangig: Schule, Ausbildung) Rücksicht zu nehmen und sind Überforderung

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 UF 2/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 004 53 F 86/07 Amtsgericht Neuruppin Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Sorgerechtssache betreffend das minderjährige Kind K F, geb. am...

Mehr

Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)

Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen Definitionen Ergebnisse 2 2 3 Tabellen 1. Kinder und Jugendliche am Jahresende 1991 bis 2011 unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft sowie mit Beistandschaften

Mehr

Einleitung A Rechtliche Rahmenbedingungen I Formelle Voraussetzungen Einführung in das Recht der Verfahrensbeistandschaft...

Einleitung A Rechtliche Rahmenbedingungen I Formelle Voraussetzungen Einführung in das Recht der Verfahrensbeistandschaft... Einleitung... 13 A Rechtliche Rahmenbedingungen... 15 I Formelle Voraussetzungen... 17 1 Einführung in das Recht der Verfahrensbeistandschaft... 17 2 Voraussetzungen für die Bestellung... 19 2.1 Kindschaftssachen...

Mehr

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2016 Rücksendung bitte bis 1. Februar

Mehr

Mit den Eltern in Kontakt

Mit den Eltern in Kontakt Mit den Eltern in Kontakt Teil 1:.als Anwältin des Kindes EREV - SEMINAR 19./ 20. November 2012 Referentin: und Mediatorin Fachanwältin für Familienrecht Anwältin des Kindes / Verfahrensbeiständin Mühlenstr.

Mehr

Der Schutz der Kinderseele vor Verletzungen

Der Schutz der Kinderseele vor Verletzungen Schriften zum Familien- und Erbrecht 14 Miriam Furthmann Der Schutz der Kinderseele vor Verletzungen Eine (unlösbare) Aufgabe für das Familienrecht? Stämpfli Verlag Schriften zum Familien- und Erbrecht

Mehr

Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten

Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten Stand: 13. Januar 2011 Wer bekam bisher das Sorgerecht für ein Kind, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet waren? Waren die

Mehr

Telefon oder Anzahl

Telefon oder   Anzahl Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2018 Rücksendung bitte bis 1. Februar

Mehr

Jugend-, Familien- und Betreuungsrecht für die Soziale Arbeit

Jugend-, Familien- und Betreuungsrecht für die Soziale Arbeit Grundwissen Soziale Arbeit Bd 9 Jugend-, Familien- und Betreuungsrecht für die Soziale Arbeit Bearbeitet von Peter Schäfer, Walter Röchling 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2017. Buch. 288 S. Softcover

Mehr

Sorgerecht und Sorgepflicht

Sorgerecht und Sorgepflicht Sorgerecht und Sorgepflicht Struktur und Ausgestaltung der elterlichen Sorge und deren Folgen im Alltagsbezug Gretel Diehl Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Artikel 6 Grundgesetz (1) Ehe und Familie

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2016 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2014 Rücksendung bitte bis 1. Februar

Mehr

Homosexuelle Familien: Wege in die Elternschaft (rechtliche Möglichkeiten und Grenzen) Gliederung:

Homosexuelle Familien: Wege in die Elternschaft (rechtliche Möglichkeiten und Grenzen) Gliederung: Homosexuelle Familien: Wege in die Elternschaft (rechtliche Möglichkeiten und Grenzen) Gliederung: Einleitung S. 1 Kapitel 1: Familie in der heutigen Zeit S. 3 A. Begriff der Familie S. 3 I. Der Familienbegriff

Mehr

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Name der befragenden Behörde Anschrift Bemerkunge

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Name der befragenden Behörde Anschrift Bemerkunge Statistisches Landesamt Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Statistisches Landesamt Macherstraße 63 01917

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis... 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Literaturverzeichnis... 13 Einleitung... 55 I. Der Fall Görgülü... 55 II. Methoden und Ziele dieser A rbeit... 67 1. Die soziale Situation nichtehelicher Kinder und ihrer

Mehr

Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzten zitierten

Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzten zitierten Inhaltsverzeichnis Vorwort V Abkürzungsverzeichnis XIX Literaturverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzten zitierten Literatur XXVII A. Elternschaft und Abstammung 1 I. Verwandtschaft 1 II. Rechtliche

Mehr

Telefon oder Anzahl der Pflegekinder am Jahresende... männlich weiblich. Anzahl

Telefon oder   Anzahl der Pflegekinder am Jahresende... männlich weiblich. Anzahl Name der befragenden Behörde Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2017 Bei

Mehr

WIR SIND FÜR SIE DA! Alleinsorge für die Mutter, trotz Hauptverantwortung für zerrüttete Beziehung

WIR SIND FÜR SIE DA! Alleinsorge für die Mutter, trotz Hauptverantwortung für zerrüttete Beziehung SERVICE WIR SIND FÜR SIE DA! Alleinsorge für die Mutter, trotz Hauptverantwortung für zerrüttete Beziehung Bundesgerichtshof Beschluss vom 1197414000 XII ZB 158/05 Fundstelle: FamRZ 2008, 592 Norm: 1671

Mehr

Familien- und Kindschaftsrecht für die Soziale Arbeit

Familien- und Kindschaftsrecht für die Soziale Arbeit Sabahat Gürbüz Familien- und Kindschaftsrecht für die Soziale Arbeit Mit 16 Abbildungen Ernst Reinhardt Verlag München Außerdem im Ernst Reinhardt Verlag erschienen: Gürbüz, S.: Grundkurs Verfassungs-

Mehr

7.2 Begriff und Erwerb der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge

7.2 Begriff und Erwerb der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge 86 Elterliche Sorge I Ausdruck der familiären Solidarität ist des Weiteren 1619, aufgrund dessen das Kind verpflichtet ist, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern

Mehr

Bayreuther Studien zu Familienunternehmen. Der minderjährige Gesellschafter im Familienunternehmen

Bayreuther Studien zu Familienunternehmen. Der minderjährige Gesellschafter im Familienunternehmen Bayreuther Studien zu Familienunternehmen 5 Melanie Nitze Der minderjährige Gesellschafter im Familienunternehmen Eine Untersuchung zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der KG und GmbH Nomos Bayreuther

Mehr

Betreuungswechselmodell: Keine gerichtliche Anordnung gegen den Willen eines Elternteils

Betreuungswechselmodell: Keine gerichtliche Anordnung gegen den Willen eines Elternteils DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: ii8uf189_10 letzte Aktualisierung: OLG Düsseldorf, 14.03.2011 - II-8 UF 189/10 BGB 1628, 1671, 1687 Abs. 1; FamFG 156 Betreuungswechselmodell: Keine gerichtliche

Mehr

Nomos. Homeschooling. Gesetzgebung und Verfassung. Julian von Lucius

Nomos. Homeschooling. Gesetzgebung und Verfassung. Julian von Lucius Gesetzgebung und Verfassung 9 Julian von Lucius Homeschooling Eine verfassungsrechtliche Untersuchung des Rechts der Eltern, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten Nomos Gesetzgebung und Verfassung Herausgegeben

Mehr

Wiederholungsfragen zu Teil 11

Wiederholungsfragen zu Teil 11 Hochschule Landshut Sommersemester 2011 Ehe- und Familienrecht Teil 12, 05.07.2011 Wie lange besteht Anspruch auf Kindergeld? Stets 18 Jahre, bei Schul- und Berufsausbildung sowie Studium u. U. auch länger,

Mehr

Zwingende soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Zwingende soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Schriften der Hans-Böckler-Stiftung Andreas Glaser Zwingende soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Pflichten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinie

Mehr

PFL. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

PFL. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2016 Hessisches Statistisches Landesamt, 65175 Wiesbaden Rücksendung bitte

Mehr

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Name der befragenden Behörde Anschrift Bemerkunge

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Name der befragenden Behörde Anschrift Bemerkunge Statistisches Landesamt Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2016 Statistisches

Mehr

Verfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen

Verfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Verfahrensfragen der freiheitsentziehende Ziele - Voraussetzungen - Anforderungen - Verfahren 1 Einziger (!) jugendhilferechtlicher Anknüpfungspunkt für f r FM ist 42 Abs. 5 SGB VIII Inobhutnahme Freiheitsentziehende

Mehr

Die Rechtsstellung der Großeltern gegenüber den Enkelkindern insbesondere im Vormundschaftsrecht seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches

Die Rechtsstellung der Großeltern gegenüber den Enkelkindern insbesondere im Vormundschaftsrecht seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches Elisabeth Leurs Die Rechtsstellung der Großeltern gegenüber den Enkelkindern insbesondere im Vormundschaftsrecht seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches ars et unitas Einleitung Teil 1: Die soziale

Mehr

Die Rechtsstellung des Vaters zu seinem ungeborenen Kind unter Geltung einer Fristenregelung

Die Rechtsstellung des Vaters zu seinem ungeborenen Kind unter Geltung einer Fristenregelung Matthias v. Kaier Die Rechtsstellung des Vaters zu seinem ungeborenen Kind unter Geltung einer Fristenregelung PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Kapitel 1: Einführung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5. Autoren- und Bearbeiterverzeichnis 17. Literaturverzeichnis 19. Teill Kommentarteil

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5. Autoren- und Bearbeiterverzeichnis 17. Literaturverzeichnis 19. Teill Kommentarteil Vorwort 5 Autoren- und Bearbeiterverzeichnis 17 Literaturverzeichnis 19 Teill Kommentarteil 1 Der Anwalt des Kindes": Vom Verfahrenspfleger" zum Verfahrensbeistand" - Grundlagen und Grundlegung 21 I. Einleitende

Mehr

Die Ehe auf Lebenszeit. Schriften zum Familien- und Erbrecht. Christopher Marx. Ein unverbindlicher Programmsatz? Stämpfli Verlag.

Die Ehe auf Lebenszeit. Schriften zum Familien- und Erbrecht. Christopher Marx. Ein unverbindlicher Programmsatz? Stämpfli Verlag. Schriften zum Familien- und Erbrecht 12 Christopher Marx Die Ehe auf Lebenszeit Ein unverbindlicher Programmsatz? Nomos Stämpfli Verlag Schriften zum Familien- und Erbrecht herausgegeben von Prof. Dr.

Mehr

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FM) in der Jugendhilfe

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FM) in der Jugendhilfe (FM) in der Jugendhilfe Die Rahmenbedingungen für f r FM in Berlin Winfried Flemming 1 Grundlage: 42 Abs. 1 SGB VIII: Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt A. Rechtsfähigkeit.............................................. 1 1 I. Grundsätze............................................. 1 1

Mehr

Vom Erzeuger zum Vater?

Vom Erzeuger zum Vater? Angie Genenger Vom Erzeuger zum Vater? Zur rechtlichen Stellung des biologischen Vaters unter besonderer Berücksichtigung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft Verlag Dr. Kovac Hamburg 2006 Inhaltsverzeichnis

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1388/15 - des Herrn Z, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Georg Rixe in Sozietät Rechtsanwälte Dr. Joachim Baltes, Georg Rixe,

Mehr

NomosPraxis. Die neue soziale Pf legeversicherung PSG I, II und III. Nomos. Richter. Pflegebegriff Vergütungen Potenziale. 2. erweiterte Auflage

NomosPraxis. Die neue soziale Pf legeversicherung PSG I, II und III. Nomos. Richter. Pflegebegriff Vergütungen Potenziale. 2. erweiterte Auflage NomosPraxis Richter Die neue soziale Pf legeversicherung PSG I, II und III Pflegebegriff Vergütungen Potenziale 2. erweiterte Auflage Nomos NomosPraxis Ronald Richter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichtes 2012 K V 8 j/12 Inhalt Seite Vorbemerkungen

Mehr

Inhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis Gesamtes Materialienverzeichnis Literaturverzeichnis Kommentarverzeichnis

Inhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis Gesamtes Materialienverzeichnis Literaturverzeichnis Kommentarverzeichnis Inhaltsübersicht Vorwort Abkürzungsverzeichnis Gesamtes Materialienverzeichnis Literaturverzeichnis Kommentarverzeichnis VII XVII XXIII XXIX Dritter Abschnitt: Die elterliche Sorge Art. 296 I. Grundlagen

Mehr

Die Begrenzbarkeit der Ausschlagung auf die gewillkürte Erbschaft gem Abs. 1 BGB

Die Begrenzbarkeit der Ausschlagung auf die gewillkürte Erbschaft gem Abs. 1 BGB Die Begrenzbarkeit der Ausschlagung auf die gewillkürte Erbschaft gem. 1948 Abs. 1 BGB Inaugural-Dissertation zur Erlangung der juristischen Doktorwürde dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität

Mehr

Verändertes Denken zum Wohle der Kinder

Verändertes Denken zum Wohle der Kinder Müller-Magdeburg (Hrsg.) Verändertes Denken zum Wohle der Kinder Cornelia Müller-Magdeburg (Hrsg.) Verändertes Denken zum Wohle der Kinder Festschrift für Jürgen Rudolph Nomos Cornelia Müller-Magdeburg

Mehr

Familienrecht Vorlesung 12. Familienrecht. Hauptabschnitt II

Familienrecht Vorlesung 12. Familienrecht. Hauptabschnitt II Familienrecht Hauptabschnitt II Abschnitt 12 Abstammung Abschnitt 13 Allgemeine Wirkungen des Eltern- Kind- Verhältnisses 4. Februar 2010 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Feststellung der Vaterschaft

Mehr

Arbeitsgruppe 4: Uneinigkeit über den weiteren Weg zwischen Familiengericht und Jugendamt

Arbeitsgruppe 4: Uneinigkeit über den weiteren Weg zwischen Familiengericht und Jugendamt Kind im Mittelpunkt? Fachtagung vom 26. 27.3.2018 in Frankfurt a. M. Arbeitsgruppe 4: Uneinigkeit über den weiteren Weg zwischen Familiengericht und Jugendamt Henriette Katzenstein RiAG Dr., z.zt. KG Berlin

Mehr

VIII. 119 IX. 149 X XI. 157 XII. 167 XIII. 176 XIV. 178 XV. 181 XVI. 190 XVII. 197 XVIII. 208 XIX.

VIII. 119 IX. 149 X XI. 157 XII. 167 XIII. 176 XIV. 178 XV. 181 XVI. 190 XVII. 197 XVIII. 208 XIX. Inhaltsübersicht I. Einführung in das juristische Arbeiten 17 II. Von der Armenpflege zum SGB VIII 29 III. Allgemeine Vorschriften 32 IV. Jugendamt als staatlicher Wächter 53 V. Allgemeine Förderung 73

Mehr

Kinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder

Kinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder Kinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder Rechtliche Situation- Status Quo und Perspektive I Materiellrechtlich 1. Rechte der Pflegeeltern (während

Mehr

Vortragsinhalte. 1. Sorgerechtliche Verhältnisse. Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung

Vortragsinhalte. 1. Sorgerechtliche Verhältnisse. Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung Vortragsinhalte 1. Sorgerechtliche Verhältnisse Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung 2. Adoptionsrecht Stiefkindadoption Stiefkindkettenadoption (Entscheidung

Mehr

Neue rechtliche Entwicklungen

Neue rechtliche Entwicklungen Neue rechtliche Entwicklungen und ihre Bedeutung für die Erziehungsberatung Potsdam, 9. Februar 2009 Neue Gesetze, die die Erziehungs- und Familienberatung betreffen 1. Kinderförderungsgesetz () 2. Gesetz

Mehr

Das Recht der elterlichen Sorge

Das Recht der elterlichen Sorge Das Recht der elterlichen Sorge Voraussetzungen, Inhalt und Schranken in Praxis und Theorie Von Diplom-Rechtspflegerin Dagmar Zorn Lehrkraft an der Fachhochschule fur Verwaltung und Rechtspflege, Berlin,

Mehr

Stellungnahme von VÄTER e.v. zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Neufassung der elterlichen Sorge.

Stellungnahme von VÄTER e.v. zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Neufassung der elterlichen Sorge. Stellungnahme von VÄTER e.v. zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Neufassung der elterlichen Sorge. Mit Beschluss vom 21.07.2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung des 1626 a BGB für

Mehr

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit

Mehr

Dr. Dag Schölper. Fachreferent & stellvertretender Geschäftsführer des BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.v.

Dr. Dag Schölper. Fachreferent & stellvertretender Geschäftsführer des BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.v. ein Kommentar Dr. Dag Schölper Fachreferent & stellvertretender Geschäftsführer des BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.v. Zweck von Recht und Gesetzgebung Das Recht ist

Mehr

Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen

Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen Fachkonferenz: Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Dr. Sigrid A. Bathke 09.11.2009 in Münster Veranstalter der Konferenz

Mehr

Zivilrechtlicher Gewaltschutz

Zivilrechtlicher Gewaltschutz Zivilrechtlicher Gewaltschutz Gesetze zur Ächtung von Gewalt in Erziehung, Familie, Partnerschaft und im sozialen Nahbereich von Dr. Martin Löhnig Universität Regensburg 2., überarbeite und erweiterte

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2017 Erscheinungsfolge:

Mehr

DIE BEHANDLUNG EINES KINDES

DIE BEHANDLUNG EINES KINDES DIE BEHANDLUNG EINES KINDES Inhalt, Ausübung und Grenzen der elterlichen Sorge Dr. Isabell Götz, Ulm, 24. März 2017 Dr. Isabell Götz, Ulm, 24. März 2017 2 Überblick Erwerb der elterlichen Sorge Ausübung

Mehr

Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz

Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Regensburger Fachtagung Frühe Hilfen Kooperativ Bindungen stärken und Kinder schützen 16. April 2015 Prof. Dr. Barbara Seidenstücker 1 Inhalte 1 2 3

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Einleitung 2. Kapitel: Die Genitalverstümmelung

Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Einleitung 2. Kapitel: Die Genitalverstümmelung Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis... XXIX 1. Kapitel: Einleitung... 1 2. Kapitel: Die Genitalverstümmelung... 5 A. Was versteht man unter einer Genitalverstümmelung?...

Mehr

Stellungnahme. Referentenentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern. des Zukunftsforum Familie e.v.

Stellungnahme. Referentenentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern. des Zukunftsforum Familie e.v. Zukunftsforum Familie e.v. Markgrafenstr. 11, 10969 Berlin Telefon: 030 25 92 72 8-20, Telefax: -60 info@zukunftsforum-familie.de www.zukunftsforum-familie.de Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.v.

Mehr