NomosPraxis. Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht. Nomos. Heiß Castellanos
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- Waldemar Burgstaller
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1 NomosPraxis Heiß Castellanos Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht Topaktuell: Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern 2013 Nomos
2 NomosPraxis Dr. Hans Heiß Richter am Amtsgericht Dipl. Psych. Dr. Helen A. Castellanos Sachverständige für Psychologie Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht Nomos
3 Zitiervorschlag: Heiß/Castellanos, Gemeinsame Sorge und Kindeswohl, Rn Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN Auflage 2013 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.
4 Seien Sie gut zu den Kindern wir haben nichts Besseres. (Otfried Preußler) Vorwort Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern haben nunmehr auch beide nicht miteinander verheirateten Elternteile die Möglichkeit, den Vater in die elterliche Verantwortung mit einzubinden. Das Motiv der Sorgerechtsreform ist die Propagierung eines gesetzlichen Leitbildes: Das Familiengericht soll regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dies kann auch ohne die Zustimmung und auch gegen den Willen der Mutter erfolgen. Die gemeinsame Sorge soll der Regelfall sein, außer wenn gewichtige Gründe vorliegen, die ihr entgegenstehen, weil die gesetzliche Vermutung gilt, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dieses Buch behandelt ausführlich alle Fragen, unter welchen Umständen die gemeinsame Sorge kontraindiziert ist, weil sie dem Kind schadet und wendet sich an alle mit Sorgerechtsfällen beschäftigen Praktiker, Rechtsanwälte, Familienrichter, Sachverständige, Jugendamtsmitarbeiter und Verfahrensbeistände, aber auch an interessierte Eltern. Es konzentriert sich auf einzelne in der Praxis regelmäßig vorkommende Schwerpunkte Es soll eine schnelle Hilfe bei Alltagsfällen sein, was zwangsläufig dazu führt, dass keine vertiefte Erörterung aller denkbaren Fragen stattfinden kann. Das Buch bietet für diese Fälle eine am praktischen Fallaufbau orientierte Zusammenstellung der wesentlichen Argumente aus den Gesetzesmaterialien, der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der psychologischen und juristischen Literatur. Zur Veranschaulichung werden Beispielsfälle aus der Praxis sowie Muster-Antragsschriften dargestellt. Jeweils zu den einzelnen Fallkonstellationen wird die dazugehörige Kindeswohlprüfung beschrieben. Die eine Reaktionspflicht auslösenden Gefährdungssituationen bei Kindeswohlgefährdung werden ausführlich beschrieben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Darstellung der einzelnen Eingriffstatbestände sowie des ganzen Arsenals der ambulanten und stationären jugendhilferechtlichen Instrumentarien zur Wiederherstellung des Kindeswohls, das jeder Familienrechtler kennen muss. Für Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar. Dr. Hans Heiß/Dr. Helen Castellanos 5
5 Vorwort... 5 Literaturverzeichnis juristischer Teil Literaturverzeichnis psychologischer Teil Abkürzungsverzeichnis Jede Familie ist auf ihre eigene Weise unglücklich Fallbeispiele I. Flüchtige Bekanntschaft II. Nach längerer Partnerschaft III. Chronische Streitbeziehung IV. Außereheliche Beziehung V. Kindeswohlgefährdung Rechtslage nach dem Reformgesetz A. Wichtigste Änderungen durch die gesetzliche Neuregelung der gemeinsamen Sorge (Überblick)... B. Die drei Fälle der gemeinsamen elterlichen Sorge I. Übereinstimmende Sorgeerklärungen, 1626 a Abs. 1 Nr Inhalt der Sorgeerklärung Form der Sorgerechtserklärung Sorgeerklärung eines minderjährigen Elternteils Sorgeerklärung des geschäftsunfähigen oder betreuten Elternteils Abgabe der Sorgeerklärung vor Geburt des Kindes Sorgeerklärung nach gerichtlicher Sorgerechtsentscheidung II. Heirat der nichtehelichen Eltern III. Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch das Familiengericht IV. Rechtsfolgen der gemeinsamen Sorge C. Voraussetzungen für die Übertragung der gemeinsamen Sorge nach 1626 a Abs. 1 Nr I. Antrag Antragsberechtigung des Vaters Antragsberechtigung der Mutter Keine Antragsberechtigung Dritter Die einzelnen Teilbereiche der elterlichen Sorge/Übertragung von Teilbereichen auf beide Eltern gemeinsam II. Nur negative Kindeswohlprüfung Definition des Begriffs Kindeswohl
6 a) Förderungsprinzip b) Kontinuitätsprinzip c) Bindungen des Kindes d) Wille des Kindes Kindeswohlgefährdung Fehlende Kooperation zwischen den Eltern Ablehnung der gemeinsamen Sorge wegen fehlender Bindungstoleranz III. Tragfähige soziale Bindung/Mindestmaß an Übereinstimmung Kommunikationsprobleme/Ablehnung durch Kindesmutter Blockadehaltung der Kindesmutter Alleinentscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten und bei Gefahr im Verzug IV. Gesetzliche Vermutung: Gemeinsame Sorge widerspricht nicht dem Kindeswohl Voraussetzungen der gesetzlichen Vermutung Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes Antrag der Mutter auf Übertragung der gemeinsamen Sorge V. Übertragung von Teilbereichen der gemeinsamen Sorge VI. Vereinfachtes Verfahren nach 155 a FamFG zur Übertragung der gemeinsamen Sorge Antrag Vorrang- und Beschleungigungsgebot Zustellung Stellungnahmefrist/Karenz- bzw Schutzfrist für die Mutter Verfahrensrechtliche Vereinfachungen, wenn keine kindeswohlrelevanten Einwände vorliegen a) Keine persönliche Anhörung der Eltern b) Keine Beteiligung des Jugendamtes c) Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes d) Anhörung des Kindes e) Verfahrensbeistand Ausschluss des vereinfachten Verfahrens/ Übergang zum Hauptverfahren a) Erörterungstermin b) Persönliche Anhörung der Eltern c) Hinwirken auf Einvernehmen gem. 156 FamFG d) Verfahrensbeistand e) Anhörung des Kindes f) Mitwirkung des Jugendamtes g) Grundsätze des normalen, nicht vereinfachten Verfahrens Mitteilung gegenüber dem Geburtsjugendamt Sorgeerklärungen zur Niederschrift des Gerichts
7 9. Keine Abhilfemöglichkeit VII. Abänderung nach 1696 Abs. 1 S. 2 BGB VIII. Antragsmuster Übertragung der gemeinsamen Sorge insgesamt Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge zur gemeinsamen Sorge D. Übertragung der Alleinsorge I. Übergang von der gemeinsamen Sorge zur Alleinsorge Übertragung der Alleinsorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, 1671 Abs. 1 Nr a) Antragsberechtigung b) Antrag auf Übertragung von Teilbereichen c) Zustimmung des anderen Elternteils d) Widerspruch des Kindes e) Gerichtliche Entscheidung f) Abänderung nach 1696 Abs. 1 S g) Antragsmuster für Übertragung der Alleinsorge gem Abs. 1 Nr. 1 BGB Alleinsorge ohne Zustimmung des anderen Elternteils oder nach Kindeswiderspruch, 1671 Abs. 1 Nr a) Kindeswohlprüfung zur Aufhebung der gemeinsamen Sorge aa) Erziehungsgeeignetheit bb) Fehlende Kooperationsbereitschaft cc) Weitere Gründe für die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dd) Teilaufhebung der gemeinsamen Sorge b) Kindeswohlprüfung zur Übertragung der Alleinsorge auf den Antragsteller aa) Bindungen des Kindes an seine Eltern, Geschwister und andere Bezugspersonen bb) Kontinuitätsprinzip cc) Förderungsprinzip dd) Wille des Kindes als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechts ee) Bindungstoleranz c) Gerichtliche Entscheidung Anderweitige Regelung der elterlichen Sorge Abänderung nach 1696 Abs. 1 S Antragsmuster für streitige Sorgerechtsregelung II. Wechsel von der Alleinsorge der Mutter zur Alleinsorge des Vaters nach 1671 Abs. 2 BGB Übertragung der Alleinsorge von der Mutter auf den Vater mit Zustimmung der Mutter und bei fehlendem Widerspruch des über 14 Jahre alten Kindes nach 1671 Abs. 2 Nr
8 a) Antragsbefugnis b) Zustimmung der Mutter c) Negative Kindeswohlprüfung aa) Erziehungsungeeignetheit des Vaters bb) Gründe zum Entzug des Sorgerechts d) Kein Widerspruch des Kindes, das das 14. Lebensjahr vollendet hat e) Übertragung eines Teils der elterlichen Sorge auf den Vater zur Alleinsorge f) Antragsmuster Alleinsorge des Vaters gegen den Willen der Mutter Abs. 2 Nr a) Antragsberechtigung des Vaters b) Gemeinsame Sorge kommt nicht in Betracht c) Erwartung, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht (umfassende, große Kindeswohlprüfung unter Einbeziehung aller Lebensumstände) aa) Förderungsprinzip (1) Erziehungsgeeignetheit (2) Bindungstoleranz/Förderung des Umgangs zum anderen Elternteil und zu weiteren Bezugspersonen (3) Bereitschaft Beratungsangebote des Jugendamtes und erforderliche öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen bb) Bindungen des Kindes an Eltern und Geschwister und andere Bezugspersonen cc) Kontinuitätsprinzip dd) Wille des Kindes Gerichtliche Entscheidung Abänderung der gerichtlichen Entscheidung nach 1696 Abs. 1 S. 1 BGB Anderweitige Regelung der elterlichen Sorge nach 1671 Abs. 4 BGB Antragsmuster a) Antrag des nichtehelichen Vaters auf Alleinsorge nach 1671 Abs. 2 Nr b) Abweisungsantrag mit Hilfsantrag auf gemeinsame Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht III. Übertragung der Alleinsorge auf den Vater, wenn die Mutter in die (Fremd-)Adoption des Kindes eingewilligt hat, 1671 Abs. 3 BGB Wirkung der mütterlichen Einwilligung in die Adoption Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater Nur negative Kindeswohlprüfung IV. Ruhen der elterlichen Sorge bei Alleinsorge eines Elternteils, 1678 Abs
9 1. Fälle des Ruhens der elterlichen Sorge Keine Aussicht auf Wegfall des Ruhensgrundes Rechtsfolgen Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern V. Übertragung der elterlichen Sorge bei Tod des Allein-Sorgeberechtigten, 1680 Abs. 2 BGB Bisherige gemeinsame elterliche Sorge Abs Alleinige elterliche Sorge des Verstorbenen, Abs Kindeswohlprüfung Entziehung der elterlichen Sorge für einen Elternteil Verfahrensfragen VI. Wesentliche Verfahrensgrundsätze zur Regelung der elterlichen Sorge, a FamFG Amtsermittlungsgrundsatz gem. 26 FamFG Verbund von Scheidungs- und Folgesachen/isolierter Sorgerechtsantrag Abtrennung des Sorgerechtsverfahrens vom Scheidungsverbund Beteiligte Örtliche Zuständigkeit, 152 FamFG Verfahrensbeistand, 158 FamFG Sachverständigengutachten Vorrang und Beschleunigungsgebot gem. 155 Abs. 1 FamFG Hinwirken auf Einvernehmen gem. 156 FamFG Mitwirkung des Jugendamtes, 162 FamFG Anhörungspflichten, FamFG Ablehnung des Richters E. Sorgerechtsentscheidung/gerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung... I. Kindeswohlgefährdung Gefährdungssituationen mit Reaktionspflicht Eingriffstatbestände/Fallgruppen a) Körperliche und seelische Misshandlung b) Sexueller Missbrauch c) Vernachlässigung des Kindes d) Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder Spielsucht der Sorgeberechtigten e) Mangelnde medizinische Betreuung f) Milieubedingte Gefährdungen g) Umgangsvereitelung h) Verbringung des Kindes ins Ausland/Missbrauch des Aufenthaltsbestimmungsrechts i) Ausbildung/Schule/Religionsausübung j) Erziehungsungeeignetheit
10 k) Kinder aus ausländischen Familien l) Verhalten Dritter m) Vermögensgefährdung n) Sonstige Fälle der Kindeswohlgefährdung o) Datenschutz/Schweigepflicht Mangelnde Bereitschaft oder Fähigkeit der Eltern zur Gefahrenabwehr II. Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes nach 1666 Abs Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kindesund Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen a) Gebote zur Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen b) Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII c) Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII d) Zusammenarbeit von Jugendamt, Familiengericht und Verfahrensbeistand Gebote für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit, die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen Die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge Die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge a) Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, des Entscheidungsund Vertretungsrechts bzgl der medizinischen Versorgung sowie in schulischen Angelegenheiten aa) Tatsächliche Sorge und Vertretungsrecht bb) Alleinsorge des anderen Elternteils cc) Anordnung von Ergänzungspflegschaft b) Entzug der gesamten elterlichen Sorge (Personen- und Vermögenssorge) aa) Entzug der Personensorge/Vermögenssorge bb) Begründung der Alleinsorge des anderen Elternteils cc) Bestellung eines Vormunds oder Pflegers dd) Amtsvormundschaft bzw Amtspflegschaft c) Anstreben einer Adoption/Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils Schutzmaßnahmen gegenüber Dritten III. Besonderheiten des Verfahrens gem. 1666, 1666 a BGB
11 1. Zuständigkeit Amtsermittlungsverfahren Zwingende Beteiligung des Jugendamtes in Verfahren nach 1666, 1666 a BGB Vorrang- und Beschleunigungsgebot Verfahrensbeistand für das Kind Erörterung der Kindeswohlgefährdung/einstweilige Anordnung Familiengerichtliche Ermittlungen Sachverständigengutachten Anhörungspflichten Einstweilige Anordnungen IV. Überprüfung und Aufhebung von Maßnahmen nach gem Abs. 2 BGB Kindesschutzrechtliche Maßnahmen/Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Überprüfungspflicht Verfahren Aufhebung von kindesschutzrechtlichen Maßnahmen Verbleibensanordnung nach 1632 Abs. 4 BGB V. Überprüfungspflicht bei Absehen von Maßnahmen Einmalige Überprüfungspflicht Verfahren F. Inobhutnahme gem. 42 SGB VIII I. Voraussetzung der Inobhutnahme II. Herbeiführung einer familiengerichtlichen Entscheidung III. Beendigung der Inobhutnahme G. Freiheitsentziehende Unterbringung nach 1631 b, 1800 und 1915 BGB und nach den Landesgesetzen... I. Voraussetzungen Freiheitsentziehung nach 1631 b BGB Vorrang anderer öffentlicher Hilfen Freiheitsentziehung nach öffentlichem Unterbringungsrecht II. Gestaltung des Unterbringungsverfahrens Verfahrensrechtliche Formvorschriften Verfahrensbeistand Gegenseitige Mitteilungspflicht Anhörungspflichten Verfahrensfähigkeit des Betroffenen Unterstützungspflicht des Jugendamts Qualifikation des Sachverständigen Persönliche Anhörung des Minderjährigen Entscheidung
12 10. Aufhebung H. Aktuelle Einzelprobleme I. Auswanderungsabsicht eines Elternteils Internationale Zuständigkeit/Anwendbares Recht/Vorhandensein einer anzuerkennenden ausländischen Entscheidung Oberster Maßstab im Fall eines geplanten Umzugs ins Ausland: Das Kindeswohl Motive für die Auswanderung werden nicht überprüft Beiderseitige Elternrechte gem. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG Umgangsbeeinträchtigung führt nicht zu einer generellen Kindeswohlschädlichkeit Wohlverhaltensgebot enthält keine Sperrwirkung für Ortsveränderungen Umfassende Abwägung Das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein erlaubt die rechtmäßige Auswanderung Verbindliche Umgangsregelung II. Wechselmodell Definition des Wechselmodells Rechtsfolgen des Wechselmodells a) Keine Alleinvertretung bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt b) Einschränkung der Handlungs- und Vertretungsermächtigungen nach c) Unterhalt/Unterhaltsvorschuss d) Kindergeld e) Sozialleistungen Keine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells Scheitern des praktizierten Wechselmodells III. Mutter-Kind-Heim statt Sorgerechts-Entzug Gemeinsame Sorge verhindert notwendige Hilfe nach 19 SGB VIII Vorgabe des Gesetzes/Bundesverfassungsgerichts a) Grundgesetz b) Bürgerliches Gesetzbuch c) Bundesverfassungsgericht d) 19 SGB VIII: Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Alternativlösung Mutter-Kind-Heim-Betreuung für die schwangere Frau Abgrenzung Frauenhaus/Mutter-Kind-Heim
13 I. Grenzüberschreitende Sorgerechtsfälle Psychologische Sicht auf das gemeinsame Sorgerecht A. Allgemeine Grundlagen I. Soziale Veränderungen und geschlechtsspezifische Rollen II. Erwartungen an Elternschaft III. Die Rolle von Vätern IV. Wenn Eltern sich trennen B. Das Kindeswohl bei Sorgerechtsstreitigkeiten I. Wann dient ein gemeinsames Sorgerecht aus psychologischer Sicht dem Kind?... II. Wann erscheint die gemeinsame Sorgerechtsausübung aus psychologischer Sicht kontraindiziert?... C. Diagnostisches Vorgehen bei der Begutachtung zur Frage der gemeinsamen Sorgerechtsausübung... D. Interventionen und Lösungsvorschläge Jede Familie wird auf ihre eigene Weise glücklich I. Flüchtige Bekanntschaft II. Nach längerer Partnerschaft III. Chronische Streitbeziehung IV. Außereheliche Beziehung V. Kindeswohlgefährdung Stichwortverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Literaturverzeichnis...XIII
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Literaturverzeichnis...XIII A. Geschichtliche Entwicklung des Sorgerechts und des Umgangsrechts bei nichtehelichen Kindern in Deutschland I. Sorgerecht... 1 1. Das allgemeine
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