Richtlinie. Feuer und Bergebereitschaft (FuB) des Steirischen Landesfeuerwehrverbandes
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- Maria Pfaff
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1 Nr.: RL / vom: Richtlinie Feuer und Bergebereitschaft (FuB) des Steirischen Landesfeuerwehrverbandes Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Erstelldatum Seite 1 von 18
2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Rechtliche Grundlagen Aufgaben Überörtliche Hilfeleistung Spezialeinsätze Aufstellung Aufstellung des FuB Dienstes im Bezirk Örtliche Einsatzbereitschaft Sonderdienste des Steirischen Landesfeuerwehrverbandes Führung der FuB Einheiten Führung des auf Landesebene Führung der FuB im Einsatzfall Informationspflicht Anforderung, Einsatzgenehmigung, Alarmierung, Sammelplatz Anforderung Einsatzgenehmigung Alarmierung Sammelplatz MOT Marsch FuB Bereitschaft der Feuerwehrbezirke Führung der FuB - Bereitschaft Bezeichnung der FuB - Bereitschaft Gliederung der FuB - Bereitschaft FuB - Zug Definition Führung des FuB - Zuges Bezeichnung des FuB - Zuges Dienstgrad, Ernennung, Voraussetzung Dienstgrad FuB Landesbeauftragter und -stellvertreter FuB Bereitschaftskommandant FuB Zugskommandant und -stellvertreter Verrechnung Übungen Ausbildung, Übung Ausbildung Übung Vorbereitung der Übungen der FuB - Bereitschaften Übungen der FuB - Züge Übungsbericht Funkrufzeichen Allgemeines Funkrufzeichen der FuB - Bereitschaft Funkrufzeichen der FuB - Züge Kennzeichnung im FuB - Dienst Kennzeichnung der Sachgebietsleiter (Ansteckschilder) Fahrzeugbezeichnung im FuB - Dienst Befehlsstellenständer im FuB Dienst Inkrafttreten Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
3 1. Allgemeines Diese Diensteinteilung regelt die Aufstellung und Organisation von Feuer und Bergebereitschaften (FuB) im Steirischen Landesfeuerwehrverband, sowie deren Einsatz und Übungsdienst im Sinne der rechtlichen geltenden Bestimmungen. 2. Rechtliche Grundlagen Die Rechtsgrundlagen für die Aufstellung von FuB Einheiten durch den Steirischen Landesfeuerwehrverband bilden: Das Steiermärkische Landesfeuerwehrgesetz (LGBL Nr.: 73/1979) Das Steiermärkische Katastrophenschutzgesetz (LGBL Nr.: 62/1999) Das Steiermärkische Waldschutzgesetz (Waldbrand) Richtlinie für das Führen im Katastropheneinsatz (BMI / SKKM; 02/2007) 3. Aufgaben 3.1. Überörtliche Hilfeleistung Die Feuer und Bergebereitschaft ist eingerichtet zur überörtlichen Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei größeren Einsätzen zur Unterstützung und / oder Ablösung der eingesetzten Feuerwehren, unter anderem z. Bsp. bei: Großbränden Elementarereignissen (Hochwasser, Sturm, Erdbeben usw.) Rettungseinsätzen Notversorgung der Bevölkerung Freimachen von Verkehrswegen Mitwirkung zur Wiederherstellung von Nachrichtenverbindungen und Energieversorgung Stellung von Einsatzreserven während größerer Einsätze und Großveranstaltungen, um hinzukommende Einsätze abzudecken. Schadstoff - Großschadenslage 3.2. Spezialeinsätze (in Verbindung mit EK 2008/73/EG Gemeinschaftsverfahren im Katastrophenfall) Für Spezialeinsätze und im Rahmen der FuB werden die Sonderdienste des Steirischen Landesfeuerwehrverbandes herangezogen und sind in den jeweiligen Bezirksalarmplänen zu berücksichtigen. Flugdienst Höhenrettung Menschenrettung und Absturzsicherung Waldbrandbekämpfung Großbrände Strahlenschutzdienst Wasserdienst Versorgungsdienst Gefahrgutunfall Hochwasser (Hochleistungspumpen) Suche und Rettung in Gemeinden und Städten unter mittelschweren Bedingungen Sprengdienst Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
4 4. Aufstellung Die Feuer und Bergebereitschaft ist dem Landesfeuerwehrkommandanten unterstellt. Der Landesverband hat dafür Sorge zu tragen, dass von jedem Bezirksfeuerwehrverband Feuer und Bergebereitschaften (FuB) Einheiten gebildet werden. Das erforderliche Personal und die erforderlichen Geräte für den Übungs- und Einsatzfall sind von den verbandsangehörigen Feuerwehren über Anforderung des Bezirksfeuerwehrkommandanten zur Verfügung zu stellen. (LFG 4) 4.1. Aufstellung des FuB Dienstes im Bezirk In jedem Feuerwehrbezirk ist eine FuB Bereitschaft gemäß der Mindestausrüstungs-Richtlinie aufzustellen. Ausgenommen ist der Bezirksfeuerwehrverband Graz Stadt. Das FuB Bereitschaftskommando (= FuB Stab) führt die FuB Einheiten des Feuerwehrbezirkes außerhalb des Bezirkes im Einsatz und besorgt die laufenden organisatorischen und administrativen Angelegenheiten der FuB Bereitschaft. Bei Elementarereignissen können Teile der FuB Bereitschaft auch im eigenen Bezirk eingesetzt werden Örtliche Einsatzbereitschaft Bei der Zusammensetzung der FuB Bereitschaft ist vom Bezirksfeuerwehrkommandanten und vom FuB Stab zu achten, dass von den Feuerwehren, von denen Fahrzeuge, Geräte und Mannschaften gestellt werden, auch während des FuB Einsatzes die örtliche Einsatzbereitschaft gewährleistet bleibt. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
5 4.3. Sonderdienste des Steirischen Landesfeuerwehrverbandes Alle Sonderdienste sind dem Landesfeuerwehrkommandanten unterstellt. Nach den jeweiligen Einsatz- und Übungserfordernissen können Einheiten der Sonderdienste dem FuB Kommandanten zugeteilt werden. Sonderdienste wie z. Bsp. Wasserdienst Flugdienst Strahlenschutz Gefahrengut Medizin u. Sanität Öffentlichkeitsarbeit EDV 5. Führung der FuB Einheiten 5.1 Führung des auf Landesebene Die Führung der FuB obliegt dem Landesfeuerwehrkommandanten. Zur Führung ernennt der Landesfeuerwehrkommandant einen FuB Sonderbeauftragten aus dem Arbeitsausschuss FuB. Dieser besorgt die laufenden organisatorischen und administrativen Angelegenheiten der FuB im Landesfeuerwehrverband auf Weisung des Landesfeuerwehrkommandanten. Aufgaben: Organisation des Katastrophenhilfsdienstes Koordination von FuB Einsätzen Anordnung von Übungen Überwachung der Ausbildung und Inspektion der FuB Einheiten Der Landesführungsstab (LFÜST) wird vom Landesfeuerwehrkommandanten bei einem landesweiten Grosschadenereignis einberufen. Personelle Zusammensetzung: Landesfeuerwehrkommandant bzw. dessen Stellvertreter Landesbeauftragte für den Katastrophenhilfsdienst Mitglieder des Arbeitsausschusses FuB für etwaige Stabsfunktionen. Aufgaben: Koordinierung der FuB Einsätze Bereitstellung von freien Einsatzkräften Verbindung zur Landesregierung und anderen Behörden Presseinformationen 5.2. Führung der FuB im Einsatzfall Bei Katastropheneinsätzen obliegt die Einsatzleitung Feuerwehr dem örtlich zuständigen Bezirksfeuerwehrkommandanten. Er bedient sich dazu des Bezirksführungs BFÜST (= FuB) Stabes, dessen Struktur laut der Richtlinie für das Führen im Katastropheneinsatz (SKKM RL) (S1 S6) vorgegeben ist Alle Einheiten der FuB Bereitschaft sind im Einsatzfall dem örtlich zuständigen Bezirksfeuerwehrkommandanten unterstellt, jedoch sind die FuB Kommandanten bei den zur Durchführung des Einsatzauftrages notwendigen fachlichen Entscheidungen unabhängig, wobei die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
6 Die Einsatzaufträge werden vom zuständigen Bezirksfeuerwehrkommandanten erteilt, bzw. überwacht und bestätigt. In der Durchführung wird der Bezirksfeuerwehrkommandant vom Bezirksführungs-Stab unterstützt Informationspflicht Die Bezirksfeuerwehrkommandanten haben nach bekannt werden von länger andauernden Einsätzen und in Katastrophenfällen den Bezirksführungs - Stab zeitgerecht einzuberufen, um die Gesamtlage und die bereits getroffenen Maßnahmen zu erheben. 6. Anforderung, Einsatzgenehmigung, Alarmierung, Sammelplatz 6.1. Anforderung FuB Bereitschaften oder FuB Züge können im Einsatzfall gemäß den gesetzlichen Bestimmungen - im Bezirksbereich von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) beim Bezirksfeuerwehrkommandanten - im Landesbereich von der Steiermärkischen Landesregierung beim Landesfeuerwehrkommandanten angefordert werden. - im Landesbereich (Waldbrandbekämpfung) vom Landeshauptmann beim Landesfeuerwehrkommandanten angefordert werden Bei der Anforderung sind - der Einsatzgrund, - der Einsatzort, - die benötigte Mannschaftsstärke und - das benötigte Gerät bekannt zu geben Wurde das Ereignis vom Bezirkshauptmann (Bürgermeister einer Statutarstadt) nicht zu einer Katastrophe erklärt, besteht dennoch die Möglichkeit FuB - Einheiten beim zuständigen Bezirksfeuerwehrkommandanten anzufordern Ein Einsatz von FuB Zügen ist auch innerhalb des eigenen Bezirkes möglich. (Anforderungen wie bei überörtlichen Einsätzen) Die Anforderung von FuB Einheiten gemäß den Punkten hat der Bezirksfeuerwehrkommandant beim Landesfeuerwehrkommandanten mit dem Formblatt Anforderung durchzuführen Einsatzgenehmigung Die Einsatzgenehmigung erteilt in allen Fällen der Landesfeuerwehrkommandant Alarmierung Die Alarmierung der FuB Einheiten erfolgt laut Alarmplan, welcher bei der zuständigen Bezirksalarmzentrale (Florian Station) aufliegen muss. Die Alarmpläne sind jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
7 6.4. Sammelplatz In den jeweiligen Bezirks - Alarmplänen sind die Sammelplätze für die FuB Züge des Bezirkes festzulegen MOT Marsch Die Verlegung von FuB Einheiten per MOT-Marsch sind wie folgt durchzuführen: Auf Freilandstraßen: Die gesamte Kolonne mit Abblendlicht und Blaulicht. In Tunnel: Erstes und Schlussfahrzeug mit Blaulicht. 7. FuB Bereitschaft der Feuerwehrbezirke 7.1. Führung der FuB - Bereitschaft Die FuB Bereitschaft wird vom FuB Bereitschaftskommandanten, im Falle seiner Verhinderung von dessen Stellvertreter(n) geführt. Er ist für die Ausbildung verantwortlich, welche vom jeweiligen Bezirksfeuerwehrkommandanten angeordnet wird, und hat im Einsatzund Übungsfalle die Verbindung zum jeweiligen FuB Stab herzustellen. Im Einsatzfall erhält er den Einsatzbefehl vom zuständigen Bezirksfeuerwehrkommandanten bzw. wird er vom örtlichen Feuerwehrkommandanten vor Ort eingewiesen Bezeichnung der FuB - Bereitschaft Die FuB Bereitschaften werden mit arabischen Ziffern bezeichnet: 00 Graz 41 Graz Umgebung 50 Leibnitz 42 Bruck an der Mur 51 Leoben 44 Deutschlandsberg 52 Liezen 45 Feldbach 53 Murau 46 Fürstenfeld 54 Mürzzuschlag 47 Hartberg 55 Radkersburg 48 Judenburg 56 Voitsberg 49 Knittelfeld 57 Weiz Kurzbezeichnung: z.bsp.: FuB 41= FuB - Bereitschaft des Bezirkes Graz Umgebung Gliederung der FuB - Bereitschaft Die FuB Bereitschaft ist nach Stärke des Feuerwehrbezirkes aufzustellen und setzt sich sowohl für Brand- als auch für Technische Einsätze wie folgt zusammen: A) Führungselement FuB Bereitschaftskommando a) Einsatzleiter Führen des Einsatzes durch: Alleinverantwortliches Entscheiden Fassen der Entschlüsse Erteilen der Aufträge und Anordnungen Ausüben der Kontrolle Bericht an Vorgesetzten b) Leiter ( Chef ) der Stabsarbeit kann vom Leiter Sachgebiet 3 übernommen werden Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
8 B) Einsatzelement Die Einsatzelemente können je nach Lage und Bedarf (Brand- u. techn. Einsätze) aus den Fahrzeugen, Geräten und Mannschaften des Feuerwehrbezirkes gebildet werden. Die Gesamtzahl der Elemente pro Zug ist gemäß der Gliederung einzuhalten, damit die Planbarkeit der Einsatzaufträge und Versorgung gegeben ist. C) Versorgungselement Das Versorgungselement muss so eingerichtet sein, das im Einsatzraum eine funktionierte Unterstützung mit Lebensmittel und Gerätschaften für den Nachschub oder Ersatz gewährleistet ist. Für die ersten 4 Stunden ist vom Zugskommandanten eine Mannverpflegung intern anzuordnen. D) Spezialkräfte Jeder Bezirksfeuerwehrkommandant sollte innerhalb seiner FuB Bereitschaft eine Spezialeinheit für schwerpunktmäßige Einsätze (z.b. Waldbrandbekämpfung, usw.) errichten. Diese Einheit muss sowohl für längere MOT- Märsche, als auch für Verlegungen im Luftwege für nationale und internationale Einsätze verfügbar sein. Musterbereitschaft FuB Zug Löschzug Tech. Zug Sonderdienste Versorgung Die Züge können je nach Größe des Einsatzes und der Verfügbarkeit von Fahrzeugen aus unterschiedlichen Fahrzeugtypen bestehen Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
9 FuB Stab (Grundsätzliche Gliederung) LEITER der Stabsarbeit FÜHRUNGSGRUPPE FACHGRUPPE EINSATZ S2 S3 Sachverständige Verbindungsoffiziere Fachberater EINSATZUNTERSTÜTZUNG S1 S4 FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG S5 S6 Stabsstelle 1 Personal: S1 Erfassen und Organisieren der Einsatzkräfte Organisieren des Personals für die Stabsarbeit Stabsstelle 2 Lage: S2 Lagefeststellung Beurteilung der Lage Lagedarstellung Lageinformation Stabsstelle 4 Versorgung S4 Versorgung Organisieren von Fremdleistungen Verwaltung und Verrechnung Ganzheitliche Betreuung (Medizinische und Psychosoziale Betreuung; Notfallseelsorge) Stabsstelle 5 Öffentlichkeitsarbeit S5 Medienarbeit Betreuung der Besucher (Betreuung von Politikern u. Behörden; Dolmetscherdienst) Bilddokumentation Auskunft Stabsstelle 3 Einsatz S3 Stabsstelle 6 Kommunikation S6 Einsatzplanung und Durchführung Ausstattung des Stabes mit Kommunikations- Dokumentation des Einsatzablaufes -mitteln Vertreten des Leiters der Stabsarbeit Kommunikationsorganisation Einsatzdokumentation Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
10 8. FuB - Zug 8.1. Definition Der FuB Zug ist die kleinste taktische Einheit. und kann selbstständig oder im Rahmen der FuB Bereitschaft eingesetzt werden Führung des FuB - Zuges Der FuB Zug wird vom Zugskommandanten, im Falle seiner Verhinderung von dessen Stellvertreter(n) geführt. Er erhält seinen Einsatzauftrag vom FuB Bereitschaftskommandanten Bezeichnung des FuB - Zuges Die FuB Züge werden mit arabischen Ziffern mit nachgesetzter arabischer Ziffer des Feuerwehrbezirkes bezeichnet. z.b.: Der zweite FuB Zug des Bezirkes Leoben wird mit Zug 2 Leoben (=Vollbezeichnung) oder 2/51 (= Kurzbezeichnung) im Schrift- und Funkverkehr angeführt. 9. Dienstgrad, Ernennung, Voraussetzung 9.1. Dienstgrad Der FuB Landesbeauftragte hat den Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor d. Fachdienstes zu führen, mit der Option der Beförderung zum Brandrat d. Fachdienstes gem. den Satzungen des Landesfeuerwehrgesetzes i.d.g.f. Der FuB Bereitschaftskommandant eines Bezirkes hat den Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zu führen. Da dies mit einer Kommandofunktion verbunden ist, ist es der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor des Branddienstes Der FuB Zugskommandant hat zumindest den Dienstgrad Brandinspektor zu führen. Die Stabsfunktionen sind an keine bestimmten Dienstgrade gebunden. Es wird aber die erfolgreiche Absolvierung der Kommandantenprüfung vorausgesetzt FuB Landesbeauftragter und -stellvertreter Ernennung: Die Ernennung erfolgt zu Beginn einer Funktionsperiode durch den Landesfeuerwehrkommandanten. Voraussetzung für die Ernennung: FuB Seminar ( Führungsverfahren und Stabsarbeit ). Dieses kann innerhalb von 2 Jahren nachgeholt werden. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
11 9.3. FuB Bereitschaftskommandant Ernennung: Die Ernennung erfolgt zu Beginn einer Funktionsperiode durch den Bezirksfeuerwehrkommandanten. Voraussetzung für die Ernennung: FuB Seminar ( Führungsverfahren und Stabsarbeit ). Dieses kann innerhalb von 2 Jahren nachgeholt werden FuB Zugskommandant und -stellvertreter Ernennung: Die Ernennung erfolgt zu Beginn einer Funktionsperiode durch den Bezirksfeuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Bereitschaftskommandanten. Voraussetzung für die Ernennung: Die erfolgreiche Absolvierung der Kommandantenprüfung. 10. Verrechnung Die Verrechnung erfolgt gem. 30 Landesfeuerwehrgesetz i.d.g.f. und der Dienstanweisung für die Geltendmachung von Aufwendungen und Entschädigungen nach FuB Einsätzen durch Feuerwehren Übungen Mindestübungsdauer: 3 Stunden Aufwendungen der Übungsdurchführung mit Rechnungsbeleg Nach ordnungsgemäßer Durchführung einer FuB Zugs oder Bereitschaftsübung oder einer Übung des Bezirksführungsstabes wird vom Landesfeuerwehrverband Steiermark ein Übungskostenersatz in der jeweils gem. Erlass festgesetzten Höhe ausbezahlt. Beihilfe lt. Beihilfenrichtlinie Vergütet werden nur Kosten, die durch die Übungsdarstellung entstehen (z.b. Entsorgen von Autowracks) und nicht von den eingesetzten Feuerwehren selbst bedeckt werden können. Betriebsmittel der Feuerwehrfahrzeuge- und Geräte werden nicht vergütet. Verpflegungskosten : lt. Dienstanweisung. Teilnehmerliste und Übungsbericht sind dem Beihilfeansuchen beizulegen. 11. Ausbildung, Übung Ausbildung Die FuB Bereitschaftskommandanten sollen mindestens alle 2 Jahre an Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
12 11.2. Übung Alle FuB Einheiten haben sich durch Übungen fortzubilden. Jeder FuB Zug, sowie jedes FuB Bereitschaftskommando hat einmal jährlich eine Übung abzuhalten. Alle FuB Bereitschaften müssen alle zwei Jahre eine Übung durchführen Vorbereitung von Übungen der FuB - Bereitschaften Übungen sind vom örtlich zuständigen Bezirksfeuerwehrkommandanten oder Bereitschaftskommandanten bzw. durch dessen Stab zu planen, auszuarbeiten und vorzubereiten. Die Übungsannahme, das Übungsziel und die Auftragserteilung obliegt dem örtlich zuständigen Bezirksfeuerwehrkommandanten und dem FuB Stab. Die Übungsausschreibung ist vom örtlich zuständigen Bezirksfeuerwehrkommandanten an: zu senden. das Landesfeuerwehrkommando Steiermark die Bezirksverwaltungsbehörde alle mitwirkenden Blaulichtorganisationen (bei Bedarf) Übungen der FuB - Züge Übungen der FuB Züge, sowie des FuB Bereitschaftskommandos sind vom zuständigen Bezirksfeuerwehrkommandanten zu genehmigen Übungsbericht Über den Verlauf der Übung von FuB Einheiten hat der Übungsleiter einen schriftlichen Bericht zu verfassen, welcher dem Landesfeuerwehrkommando binnen 4 Wochen vorzulegen ist. 12. Funkrufzeichen Allgemeines Funk- u. Telefonskizze lt. Beilage 2. Für den FuB Einsatz oder Übung werden eigene Funkrufzeichen verwendet, welche nur für die Dauer des Einsatzes oder der Übung gelten Funkrufzeichen der FuB - Bereitschaft Bei den in der Folge angeführten Funkrufzeichen ist an der Stelle der Punkte die Kurzbezeichnung der FuB Bereitschaft (z.b.: 42) zu setzen. Kommandant 42 = FuB Kommandant des Bezirkes Bruck an der Mur Bereitschaftskommando 42 =Funkgerät des S 6 (Fernmeldesachbearbeiter) des Bezirkes Bruck an der Mur Funkrufzeichen der FuB - Züge Kommando 1/41 = Kommandofahrzeug des Zugs Kommandanten des 1. Zuges des Bezirkes Graz Umgebung. (Funkrufnamen lt. dem Fachschriftenheft d. ÖBFV FH 5 Funk) Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
13 13. Kennzeichnung im FuB - Dienst Kennzeichnung der Sachgebietsleiter (Ansteckschilder) Ansteckschilder in der Größe von 60 x 90 mm mit der Aufschrift S 1, S 2; S 3; S 4, S 5 oder S 6 und unterhalb die Aufschrift der Einheit. Diese können auch bei Bedarf (z.b. Großeinsätze mit polizeilichen Sicherheitsauflagen) mit einem Passfoto versehen werden Beispiel: S 1 Foto FuB 49 KNITTELFELD Die Ansteckschilder sind vom Bezirksfeuerwehrkommando beizustellen und im Einsatz- und Übungsfall auf der linken Brusttasche zu tragen Fahrzeugbezeichnung im FuB - Dienst Für die FuB werden eigene Fahrzeugbezeichnungen verwendet. Die Fahrzeugbezeichnungen sind laut Muster von den FuB Bereitschaften selbst anzufertigen. Sie sind bei den Einsätzen und Übungen des FuB Dienstes zu verwenden und an der Innenseite der Windschutzseite von außen und innen sichtbar, sowie an der Heckseite des Fahrzeuges anzubringen. Material und Größe: Die Schilder sind aus weißem Material in der Größe DIN A4. Buchstaben und Zahlen: 5 cm hoch und 0,70 mm stark. Beschriftung: In gerader Normschrift, in der ersten Zeile der Rufname des Fahrzeuges, sowie eventuell die Nummerierung (z.b. 1. Tank) und in der zweiten Zeile die Kurzbezeichnung der Einheit. Der Abstand zwischen 1.und 2. Zeile beträgt 2 cm. Muster (Originalgröße A 4) Kommandofahrzeug des 4. Zuges der FuB Bereitschaft Leoben Befehlsstellenständer im FuB Dienst Die Befehlsstellenständer sind in den Kommandofahrzeugen mitzuführen und sofort bei Einsatzbzw. Übungsbeginn in der unmittelbaren Nähe der Befehlsstelle gut sichtbar auszustecken. FuB Bereitschaftsständer: Rechteck (Blech) 30 x 20 cm Standerstab KOMMANDO 4 / 51 Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
14 KOMMANDO FuB 41 Richtung Befehlsstelle 14. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit Beschluss der Landesfeuerwehrausschusssitzung am in Kraft. Für den Landesfeuerwehrverband: Der Landesfeuerwehrkommandant: Unterschrift auf dem Original im Akt LBD Albert Kern Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
15 Beilage 1 Ablaufschema eines FuB - Einsatzes Alarmierungsphase Nach bekannt werden der Anforderung eines Einsatzes von mehreren FuB Einheiten lässt der Landesfeuerwehrkommandant in der Regel zu seiner Beratung den Landesführungsstab oder eine Teilbesetzung dessen einberufen. Nach Kontaktaufnahme mit dem Einsatz leitenden Bezirksfeuerwehrkommandanten (Bezirksführungsstab) bzw. mit der anfordernden Stelle (Bezirksverwaltungsbehörde, anderer Landesfeuerwehrverband, ) und anschließender Beurteilung des Ereignisses wird festgelegt, welche FuB Einheiten zu alarmieren sind. Nun erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Bezirksfeuerwehrkommandanten zwecks Vorinformation. Danach erfolgt die Alarmierung des Bereitschaftskommandos. Dieses tritt am Standort der Bezirksalarmzentrale zusammen. Nach der ersten Lagebeurteilung erfolgt die anlassbezogene Zusammensetzung der Züge. Danach erfolgt die Alarmierung der FuB Züge. Die Alarmierung kann von der Bezirksalarmzentrale aus oder mit Unterstützung der Landeswarnzentrale erfolgen. Der Alarmierungstext muss unter anderem folgendes enthalten: FuB Einsatz Voraussichtlicher Einsatzort und Einsatztätigkeit Zu stellende Fahrzeuge und Ausrüstung Mitzunehmende Verpflegung und Betriebsmittelvorräte Voraussichtliche Einsatzdauer Sammelort und Zeitpunkt Ansprechperson der anfordernden Stelle Sammel- und Anfahrtsphase Der FuB Kommandozug versammelt sich am Standort der Bezirksalarmzentrale. Bei Bedarf fährt ein Vorauskommando den eigenen Einheiten in den befohlenen Einsatzraum voraus. Das Vorauskommando meldet sich vor Ort bei der zuständigen Feuerwehr-Einsatzleitung zur Einweisung, bereitet die Einsatzbefehle für die einzelnen FuB Züge vor und hält Kontakt zur FuB Bereitschaft sowie zum Landesführungsstab. Der zurückbleibende Teil des Bereitschaftskommandos erfasst die Stärkemeldung der einzelnen Züge. Die Gesamtstärkemeldung der FuB Bereitschaft wird an das Vorauskommando und dem Landesführungsstab durchgegeben. Die FuB Züge versammeln sich an den laut Alarmplan festgelegten Sammelorten. Die FuB Zugskommandanten sind für die Einhaltung der Gliederung verantwortlich, erstellen eine Stärkemeldung und übermitteln diese dem FuB Bereitschaftskommando. Nach Erhalt des Abmarschbefehles wird in Marschformation in den Einsatzraum verlegt. Einsatzphase Im Einsatzraum wird durch das Bereitschaftskommando und dem Kommandozug die Befehlsstelle der FuB Bereitschaft errichtet. Die FuB Zugskommandanten erhalten beim Eintreffen ihre Einsatzbefehle und übernehmen nach entsprechender Einweisung ihre zugewiesenen Einsatzabschnitte. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
16 Einsatzkoordinierungsphase Von den FuB Zügen sind in regelmäßigen Abständen Lagemeldungen an das Bereitschaftskommando abzugeben. Dieses hat die Lagemeldungen der Züge aufzubereiten und dem zuständigen FuB Stab zu übermitteln. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite von 18
17 Beilage 2 FUNK - SKIZZE Anfahrende Wehren Florian Kanal. EINSATZLEITUNG Kanal. Kanal.. Zug: Zug: Zug: Zug: Funk innerhalb des Zuges Kanal:
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