Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

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1 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, in diesem Heft haben wir die für Ihren abgeschlossenen Versicherungsschutz notwendigen Informationen Produktinformationsblatt, Verbraucherinformation, Versicherungsbedingungen, Leistungs übersichten und wichtige Hinweise im Schadenfall zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass sich der jeweilige Umfang Ihres Reiseversicherungsschutzes aus dem Ihnen ausgehändigten Versicherungsnachweis/Versicherungspolice ergibt. Wir wünschen Ihnen eine gute Reise. Ihre HanseMerkur Reiseversicherung AG Ehses Dr. Gent Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.), Eric Bussert, Holger Ehses, Dr. Andreas Gent, Raik Mildner Aufsichtsrat: Fritz Horst Melsheimer (Vors.) Sitz: Hamburg HRB: Hamburg 19768, Vers.-Steuernr. 9116/806/01005 HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, Hamburg, Tel.:

2 Inhaltsverzeichnis Seite Produktinformationsblatt... 4 Verbraucherinformation...8 Unsere Leistungen...10 Verhaltensregeln zum Datenschutz...13 Wichtige Informationen von A bis Z Wichtige Hinweise im Schadenfall...16 Seite Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung VB-RKS 2014 (T-D)...18 Versicherungsbedingungen für den Flugticket-Schutz VB-FT 2014 (T-D) Versicherungsbedingungen für die Mietwagen-Versicherung VB-MW 2014 (T-D)...38 Versicherungsbedingungen für die Autoreisezug- und Fährversicherung VB-AZV 2014 (T-D) Versicherungsbedingungen für die Jahres-Reiseversicherung VB-RS 2014 (JRV)...44 Versicherungsbedingungen für die Jahres-Reise-Krankenversicherung VB-KV 2014 (JRV)

3 Produktinformationsblatt zu den HanseMerkur Reiseversicherungen Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also in dem von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist! Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? REISE-KRANKENVERSICHERUNG Die Reise-Krankenversicherung versichert den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport zu dem Ihrem Wohnort nächstgelegenen Krankenhaus und die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Bei stationären Aufenthalten von mehr als 5 Tagen im Krankenhaus organisieren wir für Sie die Reise einer Ihnen nahestehenden Person ans Krankenbett und übernehmen die hiermit in Verbindung stehenden Kos ten. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reise-Rücktrittsversicherung. URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG) Haben Sie sich entschieden, die Urlaubsgarantie zu versichern, besteht der Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Wir erstatten Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal 8 Tage) den vollen Reisepreis. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reiseabbruch-Versicherung. 4

4 NOTFALL-VERSICHERUNG Enthält Ihre Reiseversicherung eine Notfall-Versicherung, erhalten Sie im Notfall verschiedene Beistandsleistungen. Hierzu gehören u. a. Hilfestellungen bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Reisedokumenten. Versäumen Sie ein gebuchtes Verkehrsmittel, helfen wir Ihnen bei der Umbuchung. Im Falle eines Reiseabbruchs organisieren wir Ihre Rückreise und gewähren Ihnen ein Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise. Die vollständige Leistungsbeschreibung zur Notfall-Versicherung lesen Sie im Abschnitt Notfall-Versicherung in den Versicherungsbedingungen. REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungsumfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen, versichert. Wir regulieren nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehren wir für Sie ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Die vollständige Leistungsbeschreibung steht im Abschnitt Reise-Haftpflichtversicherung der Versicherungsbedingungen. REISE-UNFALLVERSICHERUNG Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlen wir einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Reise-Unfallversicherung in den Versicherungsbedingungen. REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG Schließen Sie in Ihrem Versicherungsumfang eine Reisegepäck-Versicherung ab, ist Ihr Reisegepäck gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen versichert, solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes befindet. Sollte Ihr Gepäck während der Reise durch Diebstahl, Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung) abhanden kommen bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert. Im Schadenfall erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Abschnitt Reisegepäck-Versicherung der Versicherungsbedingungen finden Sie die vollständige Leistungsbeschreibung der Reisegepäck-Versicherung. AUTOREISESCHUTZBRIEF-VERSICHERUNG Falls in Ihrem Versicherungsumfang die Autoreiseschutzbrief-Versicherung enthalten ist, haben Sie Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie auf Ihrer Reise mit dem von Ihnen benutzten Fahrzeugen eine Panne haben, einen Unfall erleiden oder Ihnen das Kfz gestohlen wird. In diesen Fällen organisieren wir Hilfe am Schadensort (Wiederherstellung des Fahrzeuges durch einen Pannenhilfsdienst), das ggf. erforderliche Abschleppen in die nächste Werkstatt sowie die Beschaffung von benötigten Ersatzteilen und übernehmen die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten. Auch hier entnehmen Sie bitte die vollständige Leistungsbeschreibung dem Abschnitt Autoreiseschutzbrief-Versicherung in Ihren Versicherungsbedingungen. AUTOREISEZUG- UND FÄHRVERSICHERUNG Ist diese Versicherung in Ihrem Versicherungsumfang enthalten, genießen Sie Versicherungsschutz bei Beschädigung, Verlust und Entwendung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Booten auf Autoreisezügen und Fähren. Im Falle einer Beschädigung werden die Reparaturkosten 5

5 Produktinformationsblatt zu den HanseMerkur Reiseversicherungen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstattet. Im Falle der Entwendung oder bei Verlust des Kfz oder seiner Teile wird der Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens erstattet. Alles Genauere im Abschnitt Autoreisezug- und Fährversicherung in Ihren Versicherungsbedingungen. SELBSTBEHALTSAUSSCHLUSS-VERSICHERUNG (CDW) Die Selbstbehaltsausschluss-Versicherung erstattet Ihnen bei einem versicherten Ereignis den von einem Kraftfahrzeugvermieter oder direkt von der (Haupt-) Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters belasteten Selbstbehalt. Die vollständige Leistungsbeschreibung und die Deckungssumme finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Selbstbehaltsausschluss-Versicherung. KFZ-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG (MALLORCA POLICE) Die Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten und die Kosten eines Rechtsstreits wenn Sie durch den Gebrauch eines Mietwagens Schäden bei Dritten verursachen. Eine Erstattung erfolgt, sofern Versicherungsschutz über eine über das Mietwagenunternehmen oder den Reiseveranstalter abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung für den Fahrer des Mietwagens besteht, die mindestens den gesetzlichen Erfordernissen des Landes genügt, in dem sich der Unfall ereignet hat, und diese zur Deckung des Personen-/ Sachschadens nicht ausreicht. Die vollständige Leistungsbeschreibung und die Deckungssumme finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland. UMBUCHUNGSSCHUTZ-VERSICHERUNG Die Umbuchungsschutz-Versicherung erstattet Ihnen bei einem versicherten Ereignis die Umbuchungskosten für ein neues Flugticket bis maximal zur Höhe der Stornokosten. Nehmen Sie eine Umbuchung Ihres Fluges ohne einen versicherten Grund vor, übernehmen wir die Umbuchungskosten sofern die Umbuchung bis 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung und die Höhe der Kostenübernahme finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Umbuchungsschutz-Versicherung. UMSTEIGEVERSICHERUNG Die Umsteigeversicherung ersetzt Ihnen die Kosten einer Neubuchung und die Kosten einer Hotelübernachtung, soweit diese erforderlich werden, wenn Sie den ursprünglich gebuchten Anschlussflug aufgrund einer längeren Verspätung des Zubringerfluges nicht mehr erreichen können. Die Entschädigungsgrenze und die versicherte Verspätungsdauer des Zubringerfluges entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen im Abschnitt Umsteige-Versicherung. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. In welchen Fällen leistet die HanseMerkur Reiseversicherung nicht? Generell wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz in den folgenden Sparten aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere: 6

6 IN DER REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG UND URLAUBS- GARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG): Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde. IN DER REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG: Wenn Schäden durch Verlieren, Liegen- oder Hängenlassen von Gegenständen entstehen. Außerdem sind u. a. Bargeld, Schecks, Kreditkarten und Wertpapiere nicht versichert. IN DER AUTOREISESCHUTZBRIEF-VERSICHERUNG: Wenn der berechtigte Fahrer ohne vorgeschriebene Fahrerlaubnis war. IN DER AUTOREISEZUG- UND FÄHRVERSICHERUNG: Für Sachen, die im Auto zurückgelassen werden und für Schäden am Kfz beim Be- und Entladen des Fahrzeugs. Außerdem sind Verschleißreparaturen am Fahrzeug, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens nicht versichert. IN DER REISE-UNFALLVERSICHERUNG: Für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen. Keine Unfälle sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen wie z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle oder Herzinfarkt. IN DER REISE-KRANKENVERSICHERUNG: Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen. IN DER REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: Für Schäden, die an geliehenen, verpachteten und gemieteten Sachen entstehen. SELBSTBEHALTSAUSSCHLUSS-VERSICHERUNG: Wenn der Versicherungsfall durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges entstanden ist. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR MIETWAGEN IM AUSLAND: Wenn der Fahrer des Mietwagens zum Zeitpunkt des Unfalls Bewusstseinsstörungen durch Alkohol, Medikamente oder Drogen hatte. UMBUCHUNGSSCHUTZ-VERSICHERUNG: Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde. UMSTEIGE-VERSICHERUNG: Für Ersatzansprüche, die das Beförderungsunternehmen gegen Sie stellt werden, weil Sie ein unplanmäßiges Abweichen von der geplanten Reiseroute verursacht haben (z. B. Notlandung). Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der Hanse- Merkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen ( Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen ). Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin. 7

7 Verbraucherinformation Identität des Versicherers (Name, Anschrift): HanseMerkur Reiseversicherung AG (Rechtsform: Aktiengesellschaft), Siegfried-Wedells-Platz 1, Hamburg, Telefon , Fax Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigte der HanseMerkur Reiseversicherung AG: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, Hamburg, vertreten durch den Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.), Eric Bussert, Holger Ehses, Dr. Andreas Gent, Raik Mildner. Hauptgeschäftstätigkeit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, im Folgenden HanseMerkur genannt: Die HanseMerkur betreibt die Versicherung von Risiken, die sich auf Reisen beziehen. Name und Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn, Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen: Für die in diesem Druckstück aufgeführten Produkte bestehen keine Garantiefonds oder anderen Entschädigungsregelungen. Wesentliche Merkmale der Leistungen: Die HanseMerkur betreibt auf Reisen bezogene Schaden- und Unfallversicherungen. Je nach Umfang des gewählten Versicherungsschutzes leistet die HanseMerkur aus der Reise-Rücktrittsversicherung, Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie), Reise-Krankenversicherung, Notfall-Versicherung, Reise-Unfallversicherung, Reisegepäck-Versicherung oder Autoreiseschutzbrief-Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen VB-RKS 2014 (T-D). Der Umfang des Versicherungsschutzes wird vom Versicherungsnehmer im Antragsdruckstück bestimmt. Genauere An gaben über Art und Umfang des vom Versicherungsnehmer gewählten Versicherungsschutzes sind der Leistungsbeschreibung im Antragsdruckstück, den Tarifbeschreibungen und den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Ist die Leistungspflicht der HanseMerkur dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen. Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange die Prüfung des Anspruches durch die HanseMerkur infolge eines Verschuldens der versicherten Person behindert wird. Rechtsordnung: Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gesamtpreis und Preisbestandteile: Die zu entrichtende Gesamtprämie ergibt sich aus dem Umfang des vom Versicherungsnehmer gewählten Versicherungsschutzes. Die jeweiligen Prämien für die Bestandteile des Versicherungsschutzes sind dem Antragsdruckstück zu entnehmen. Die genannten Prämien enthalten bis auf die Krankenversicherung, die versicherungsteuerfrei ist die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer. Zusätzliche Kosten, Steuern oder Gebühren: Weitere Kosten, Steuern oder Gebühren fallen mit Ausnahme des Notrufservices nicht an. Tel Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung: Die Prämie ist eine Einmalprämie und bei Abschluss des Vertrages zu zahlen. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen: Die zur Verfügung gestellten Informationen sind zeitlich unbefristet gültig. Beginn des Vertrages, Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer der Bindefrist bei Antragstellung: Der Vertrag kommt mit Zahlung der geschuldeten Prämie zustande. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vom Versicherungsnehmer bezeichneten Zeitpunkt, nicht jedoch vor Zahlung der geschuldeten Prämie. Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Kann die Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. In der Reise-Krankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz darüber hinaus nicht vor dem Zeitpunkt der Ausreise aus dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat. Eine Bindefrist ist nicht vorgesehen. Wichtiger Hinweis gemäß 37 Abs. 2 VVG: Tritt der Versicherungsfall nach Abschluss des Vertrages ein und ist die einmalige oder die erste Versicherungsprämie zu diesem Zeitpunkt 8

8 noch nicht gezahlt, ist die HanseMerkur nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Widerrufsrecht: Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat kann der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Abgabe der Vertragserklärung nachdem die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichten verordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312 g Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an TUI Deutschland GmbH Reiseversicherungen; Karl-Wiechert-Allee 23; D Hannover; Fax Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und die HanseMerkur erstattet die bereits entrichtete Prämie zurück. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Eventuell bereits empfangene Leistungen sind zurück zu gewähren. Hat der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht nach 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, ist er auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers sowohl von diesem als auch von dem Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Informationen über die Laufzeit der Versicherung: Der Vertrag ist je nach gewählter Dauer befristet. Ende des Vertrages, Kündigungsrecht, Geschäftsgebühr: Der Vertrag endet in der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Beginn der Reise, für alle anderen Versicherungen mit dem Ende der Reise bzw. dem vereinbarten Versicherungsende. In der Reise-Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz mit der Einreise in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder in das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat. Ein Recht zur vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages besteht nicht. Tritt die HanseMerkur wegen Nichtzahlung der ersten bzw. einmaligen Prämie gemäß 37 Abs. 1 VVG vom Vertrag zurück, erhebt sie eine Geschäftsgebühr gemäß 39 Abs. 2 VVG in Höhe von 15, EUR je Versicherungsvertrag. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Klagen gegen die HanseMerkur können erhoben werden in Hamburg oder an dem Ort, an dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz, oder in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Vertragssprache: Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit ist Deutsch. Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Für die Reise-Krankenversicherung: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach , Berlin, Für die übrigen Versicherungen: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Beschwerdemöglichkeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die HanseMerkur können bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erhoben werden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn, 9

9 Unsere Leistungen Es gelten die Allgemeinen Versicherungs bedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung 1 REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG Welche Leistungen umfasst die Reise-Rücktrittsversicherung? Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes Erstattung der Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max , EUR), erstattet. Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornierungskosten, die bei einer Stornierung angefallen wären, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt bis 30, EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss Welche Ereignisse sind versichert? unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung Schwangerschaft Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken Impfunverträglichkeit Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt erheblicher Schaden am Eigentum (mind , EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung unerwartete gerichtliche Ladung Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person Selbstbehalt Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25, EUR je versicherte Person. 2 URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG) Welche Leistungen umfasst die Urlaubsgarantie? Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch oder verspäteter Rückreise Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der 1. Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der 2. Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung Bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe zu gelangen 3 Welche Ereignisse sind versichert? unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung Schwangerschaft Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken Impfunverträglichkeit Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes erheblicher Schaden am Eigentum (mind , EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter unerwartete gerichtliche Ladung Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen Selbstbehalt Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25, EUR je versicherte Person. REISE-KRANKENVERSICHERUNG (bei Auslandsreisen) Welche Leistungen umfasst die Reise-Krankenversicherung? Heilbehandlungskosten ambulante Behandlung beim Arzt, Heilpraktiker, Chirotherapeuten, Osteopathen schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorische Zahnersatzleistung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus verordnete Arznei- und Verbandmittel 10

10 Unsere Leistungen Es gelten die Allgemeinen Versicherungs bedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik Leihgebühren für verordnete Hilfsmittel notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes einer versicherten Person bei Frühgeburten im Ausland bis zu , EUR Bergungs-/Transport-/Überführungs-/Bestattungskosten Bergungskosten bis zu 5.000, EUR Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt und zurück in die Unterkunft Kosten für einen Rücktransport zu dem am nächsten gelegenen geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort Überführungs- oder Bestattungskosten Betreuungsleistungen Information über Ärzte und Krankenhäuser vor Ort Informationsübermittlung zwischen Ärzten Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Arzneimittelversand Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist zusätzliche Nächtigungskosten bis 10 Tage und max , EUR für versicherte Mitreisende, wenn der gebuchte Aufenthalt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen oder verlängert wird Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus 4 bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld maximal 14 Tage in Höhe von 50, EUR bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25, EUR wahlweise Krankenhaustagegeld Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportun-fähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit kein Selbstbehalt Nur für Deutschland (nur im 4-Sterne-Komfort-Schutz) Bei Reisezielen innerhalb Deutschlands besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung, wenn das Reiseziel in Grenzgebieten zu einem Nachbarstaat Deutschlands liegt und die Aufenthaltsdauer in diesem Nachbarstaat nicht länger als 48 Stunden beträgt. NOTFALL-VERSICHERUNG Welche Leistungen umfasst die Notfall-Versicherung? Bei Krankheit/Unfall/Tod innerhalb Deutschlands Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000, EUR Krankenrücktransport bis 2.500, EUR bei stationärem Krankenhaus-aufenthalt Organisation der Überführung eines Verstorbenen und Übernahme der Überführungskosten oder Bestattung zu 100 % Reiseabbruch oder verspätete Rückreise Darlehnsgewährung für die anfallenden Mehrkosten Bei Strafverfolgung Hilfe bei der Haft und Haftandrohung, bis 3.000, EUR Darlehen Darlehen bis , EUR für Strafkaution Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person ggf. Darlehen bis 500, EUR Fahrradschutz Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75, EUR Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250, EUR Schutzengel für Ihr Zuhause bei einem erheblichen Schaden (mind , EUR) am Eigentum am Heimatort Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis maximal 500, EUR Schutzengel für Ihr Fahrzeug (nicht in der Jahresversicherung) bei einem erheblichen Schaden (mind , EUR) an dem privat genutzten, zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z. B. am Flughafen) Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis maximal 500, EUR 11

11 Unsere Leistungen Es gelten die Allgemeinen Versicherungs bedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung 5 REISE-UNFALLVERSICHERUNG Versicherungssumme im Todesfall 1) , EUR im Invaliditätsfall 1) bis , EUR für Bergungskosten bis 5.000, EUR für kosmetische Operationskosten bis 5.000, EUR Abweichend für Reiseschutz Auto-, Bahn- und Busreisen Versicherungssumme im Todesfall 1) , EUR im Invaliditätsfall 1) keine Leistung für Bergungskosten keine Leistung für kosmetische Operationen keine Leistung 1) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres , EUR. kein Selbstbehalt 6 REISE-GEPÄCKVERSICHERUNG Versicherungssumme: für Einzelpersonen 2.000, EUR für Familien 4.000, EUR kein Selbstbehalt Versicherungsschutz: Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch 7 strafbare Handlungen Dritter, z. B. Raub und Diebstahl Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen) Verkehrsunfälle Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500, EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird. AUTOREISESCHUTZBRIEF (Nur bei Reisen in Europa und Deutschland mit dem PKW) Hilfe am Schadenort und Übernahme der Abschleppkosten bei Unfall oder Panne bis 300, EUR Übernahme zusätzlicher Reisekosten bis 2.500, EUR 8 REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Personen- und Sachschäden bis 1,5 Mio. EUR Davon bei Mietschäden bis , EUR Schäden an privat gemieteten Räumen in Gebäuden. Der Selbstbehalt beträgt bei Mietsach-Schadenereignissen 20 %, mind. 50, EUR. MIETWAGEN-SCHUTZ Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts für PKW und Motorräder bis zu 2.500, EUR Zusätzlicher Kfz-Reise-Haftpflichtversicherungsschutz, sofern die Deckungssumme der Versicherung für den Mietwagen nicht ausreicht, bis zu , EUR. KARTENRÜCKNAHME-SCHUTZ Gilt ausschließlich zur Absicherung der Eintrittskarte für Musical-, Theater-, Konzert- oder Sportveranstaltungen. FLUGTICKET-SCHUTZ Der Flugticket-Schutz deckt die Stornogebühr ausschließlich für Flugtickets ab. Die Prämienstaffel richtet sich nach der maximalen Stornogebühr. Erstattung der Umbuchungskosten Erstattung der Umbuchungskosten bis 200, EUR je Person bei Umbuchung bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versichertes Ereignis vorliegt Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornogebühr wenn ein versichertes Ereignis vorliegt Erstattung der Umsteigekosten bei einer Verspätung des Zubringerfluges um mehr als 2 Stunden am Anschlussflughafen Kosten der Neubuchung für den Anschlussflug bis 1.500, EUR Übernachtungskosten bis 200, EUR 12

12 Verhaltensregeln zum Datenschutz Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpflichtet, maßgebliche Gesetze einzuhalten und Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter abrufen können. Ebenfalls dort im Internet abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sowie Listen der Auftragnehmer/Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Bitte wenden Sie sich bei Frage stellungen zum Datenschutz an den Datenschutzbeauftragten unter oder an die Anschrift auf der Vorderseite. 13

13 Wichtige Informationen von A bis Z 14 AUTO-, BAHN- UND BUSREISEN Die Produkte ABB können für alle erdgebundenen Reisen (auch Motorrad- und Fahrradreisen) genutzt werden. AUTOREISESCHUTZBRIEF Der Autoreiseschutzbrief ist nur im Premium- und Komfort- Schutz in den Produkten ABB innerhalb Europas und Deutschlands für Reisen mit dem PKW enthalten. BUSREISEN Zu einer Busreise zählen Reisen mit einer Busan- und -abreise und einem anschließenden Hotel aufenthalt oder einer Busrundreise im Zielgebiet. FAMILIENDEFINITION Einmalversicherung Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) insgesamt bis zu 7 Personen. Hinweis: Die Familienprämien gelten nicht für 2 Erwachsene ohne Kinder. Jahresversicherung Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die FAMILIENDEFINITION (FORTSETZUNG) Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. Hinweis: 2 Erwachsene ohne Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können ebenfalls den Familientarif abschließen. KV-ANTEIL (REISE-KRANKENVERSICHERUNG) Die in den Spalten KV-Anteil ausgewiesene versicherungssteuerfreie Prämie der Reise-Krankenversicherung ist in der jeweiligen Gesamtprämie bereits enthalten. REISEANTRITT Die Reise gilt als angetreten, wenn bei Pauschal-, Baustein- oder Individualreisen, unabhängig von der Anzahl der Leis tungsträger, die erste Reiseleistung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird, z. B. der Check-in bei einer Flugreise (bei einem Vorabend- Check-in oder beim Online-Check-in gilt die Reise als angetreten nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle, sofern die Flüge Bestandteil der Reise sind) das Einchecken auf dem Schiff bei einer Schiffs reise (ohne gebuchte Anreise) die Übernahme eines Mietwagens/Wohnmobils das Einchecken im Hotel bzw. die Übergabe des Schlüssels bei einer Ferienwohnung das Einsteigen in den Bus bei einer Busreise das Einsteigen in den Zug bei einer Bahnreise REISEANTRITT (FORTSETZUNG) Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (z. B. Rail & Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus, bei einer Fluganreise nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leis tungen der Reise- Rücktrittsversicherung. REISEDAUER Der Hin- und Rückreisetag zählen jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 6. bis 11. (5 Nächte/6 Tage) beinhaltet demzufolge 6 Tage, die versichert werden müssen. REISEGEPÄCK Die im Premium- und Komfort-Schutz enthaltene Reisegepäck-Versicherungssumme (Einzelpersonen 2.000, EUR, Familien 4.000, EUR) kann maximal um 4.000, EUR/ 6.000, EUR erhöht werden. Diese Erhöhung ist vor Reiseantritt mit der entsprechenden Prämie abzuschließen. Die Entschädigungsgrenzen von 750, EUR für Golf- und Tauchausrüstung sowie für Fahrräder entfallen, sofern die Gepäckerhöhung abgeschlossen wurde. Damit besteht der Versicherungsschutz für diese Gegen stände bis zur Höhe der Versicherungssumme. REISE-KRANKENVERSICHERUNG im 4-Sterne-Komfort-Schutz Bei Reisen in Grenzgebiete zu Deutschland besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsreise- Krankenversicherung, wenn die Aufenthaltsdauer in diesem Nachbarstaat nicht länger als 48 Stunden beträgt.

14 Wichtige Informationen von A bis Z RISIKOPERSONEN Risikopersonen sind: versicherte Personen untereinander (maximal 6 Personen), die gemeinsam eine Reise gebucht haben die Angehörigen und die Angehörigen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprämien mehr als 2 Familien) gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. SCHIFFSREISEN Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuz fahrten, Segel törns, Jachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen. Ausgenommen sind folgende Reisen: Blaue Reise in der Türkei und Nilkreuzfahrten, Fährpassagen und Haus boote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flugreisen. SCHIFFSREISEN (FORTSETZUNG) Kombinierte Reisen gelten als Schiffsreisen, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel). SCHUTZENGEL Der Schutzengel in der Notfall-Versicherung Für zu Hause bei einem erheblichen Schaden am Eigentum am Heimatort: Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis maximal 500, EUR Für das Fahrzeug (nicht in der Jahresversicherung) bei einem erheblichen Schaden an einem zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z. B. am Flughafen): Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis maximal 500, EUR SELBSTBEHALTE Reise-Rücktrittsversicherung, Flugticket-Schutz und Urlaubsgarantie Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25, EUR je versicherte Person. SCHIFFSREISEN (FORTSETZUNG) Kein Selbstbehalt in der Jahresversicherung und beim Kartenrücknahmeschutz Reise-Krankenversicherung Kein Selbstbehalt Reisegepäck-Versicherung Kein Selbstbehalt Alle Jahresversicherungen Kein Selbstbehalt Weitere Versicherungen und Selbstbehalte im Versicherungsnachweis MR 101. UMBUCHUNGSSCHUTZ in der Reise-Rücktrittsversicherung Wir erstatten ohne Vorliegen eines versicherten Grundes die entstandenen Umbuchungskosten bis maximal 30, EUR pro Person/Objekt, sofern die Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wurde. Beim Vorliegen eines versicherten Grundes erstatten wir die Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung entstanden wären. VERSPÄTUNGSSCHUTZ Reise-Rücktrittsversicherung verspäteter Antritt der Reise: Erstattung der Hinreise-Mehrkosten Urlaubsgarantie verspätete Rückreise: Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreise-Mehrkosten. 15

15 Wichtige Hinweise im Schadenfall WENN SIE AUS IHRER REISEVERSICHERUNG ANSPRÜCHE GELTEND MACHEN, BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDES: 16 Im Schadenfall benötigen wir grundsätzlich folgende Unterlagen: 1. Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters 2. Kopie des Versicherungsnachweises 3. Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrages die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (IBAN-Nummer und bei Auslandsüberweisungen den BIC-Code) 4. Die jeweils unter A H genannten weiteren Unterlagen A REISE-KRANKENVERSICHERUNG 1. Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen: Namen und Anschrift des Patienten Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes Krankheitsbezeichnung Behandlungszeitraum Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses genaue Bezeichnung der ausländischen Währung Nachweis über Zahlung der Versicherungsprämie 2. Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notruf-Service Tel , zu verständigen (unter Angabe der Versicherungsnummer, ggf. des Reiseveranstalters). 3. Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird ausschließlich von den Spezialisten unseres weltweiten Notruf-Service auf Reisen organisiert. Dieser ist rund um die Uhr erreichbar unter Tel Bitte bei USA Reisen dringend beachten: Müssen Sie in den USA zur Behandlung in ein Krankenhaus, leisten Sie bitte keine Vorauszahlungen (weder in bar noch per Kreditkarte), sofern Sie vom Krankenhaus dazu aufgefordert werden. Bitte verweisen Sie auf Ihren Versicherungsschutz bei uns und kontaktieren Sie uns bei Umstimmigkeiten umgehend unter folgender Notruf-Nummer: + 49 (40) Grundsätzlich werden nur durch uns die Kosten mit den Leistungsträgern abgerechnet und nicht über Dritte. Selbstverständlich steht Ihnen gemäß den Versicherungsbedingungen Hilfe zu, denn auch in den USA wird einem Patienten die Behandlung nicht verweigert. B REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG UND URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG) 1. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund von Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren! 2. Bei einem Schadenfall über 300, EUR können Sie einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel anfordern oder unter ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten. 3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen: sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original bezahlte Original-Kostennachweise ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort) bei einem Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde bei einem Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur bei Reise-Rücktritt) bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid (gilt nur bei Reise-Rücktritt) bei einem Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers (gilt nur bei Reise-Rücktritt) inkl. des Nachweises zur Probezeit bei der notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/ College (gilt nur bei Reise-Rücktritt) bei Nichtversetzung eines Schülers die jeweilige Bestätigung der Schule oder Kopie des Zeugnisses (gilt nur bei Reise-Rücktritt) bei einer Vorladung vor Gericht oder einer Verkehrsmittelverspätung entsprechende Nachweise bei der Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/ Katze ein entsprechendes tierärztliches Attest bei Organspende oder Empfang alle notwendigen Unterlagen und Nachweise bei einer Adaption eines Kindes alle notwendigen Unterlagen und Nachweise ggf. die Eintrittskarte - falls mitversichert - im Original C REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG 1. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen Sie uns dieses im Original ein. 2. Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen Sie uns diese im Original ein. 3. Schäden in einem Beherbergungsbetrieb müssen Sie auch der Leitung dieses Betriebes melden. Bitte lassen Sie sich von dem Beherbergungsbetrieb eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen Sie uns diese im Original ein. 4. Nehmen Sie an einer Pauschalreise teil, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen Sie uns diese im Original ein.

16 Wichtige Hinweise im Schadenfall WENN SIE AUS IHRER REISEVERSICHERUNG ANSPRÜCHE GELTEND MACHEN, BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDES: Weltweiter Notruf-Service D NOTFALL-VERSICHERUNG Die Leistungen aus dieser Versicherung erbringen wir über unseren weltweiten Notruf-Service auf Reisen, den Sie rund um die Uhr unter Tel , erreichen können. E AUTOREISESCHUTZBRIEF-VERSICHERUNG Die Leistungen aus dieser Versicherung erbringen wir über unseren weltweiten Notruf-Service auf Reisen, den Sie rund um die Uhr unter Tel , erreichen können. F REISE-UNFALLVERSICHERUNG 1. Bei einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. 2. Der Unfall ist unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG zu melden. 3. Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der HanseMerkur Reiseversicherung AG anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits angezeigt wurde. G REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG 1. Bei Haftpflichtschäden bitte dem Geschädigten gegenüber keine Schuld anerkennen. 2. Bitte norieren Sie Namen und Anschriften von Anspruchstellern und Zeugen. H AUTOREISEZUG- UND FÄHRVERSICHERUNG 1. Eingetretene Schäden müssen Sie dem Beförderungsunternehmen unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen Sie uns diese zusammen mit Ihren Buchungsunterlagen im Original ein. 2. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie zusätzlich unverzüglich der für den Schadenort nächsten zuständigen Polizeidienststelle detailliert anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen Sie uns dieses im Original ein. 3. Bei Schäden über 250, EUR ist vor Beginn der Reparatur die Weisung der HanseMerkur abzuwarten. Hinweise im Schadenfall für die Produkte Mietwagen-Spezial, K artenrücknahmeversicherung und Flugticket-Schutz finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Schadenmeldungen senden Sie bitte formlos an: HanseMerkur Reiseversicherung AG Abt. RLK/Leistung Siegfried-Wedells-Platz Hamburg Telefon Telefax reiseleistung@hansemerkur.de Sollten die Unterlagen unvollständig eingereicht werden, kann es leider zu Verzögerungen in der Schadenbearbeitung kommen! Wir bitten Sie, Ihre Unterlagen nicht zu heften oder zu klammern. NOTRUF-SERVICE AUF REISEN Telefon: Unsere Notrufzentrale ist weltweit an 365 Tagen auch an Sonnund Feiertagen 24 Stunden rund um die Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen in dringenden Notfällen während Ihrer Reise. Notruf-Service auf Reisen Telefon: Diese besondere Dienstleistung steht allen Versicherten der HanseMerkur zur Verfügung. 17

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