Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden

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1 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden

2 Inhalt 1 Allgemein 2 A. Zahlungsdiensterahmenverträge und Verträge über die einmaligen Zahlungsdienste 8 B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr 11 C. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit 11 D. Wirksamkeit

3 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha 1 Allgemein: COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha, mit Sitz in Praha 2, Jugoslávská 1, PLZ: , eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichtes Prag, Abteilung A, Nr. 7341, IdNr.: (weiterhin nur Bank genannt) ist eine organisatorische Einheit der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, mit Sitz in Kaiserstraße 16, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, unter HR B Diese Bedingungen sowie nachfolgend angeführten Bestimmungen finden Anwendung, wenn der Kunde, der weder Verbraucher, noch Kleinunternehmer im Sinne des Zahlungsverkehrsgesetzes ist (nachfolgend Kunde genannt), Zahlungsdienste der Bank in Anspruch nimmt. Für das Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Bank gelten die Produktverträge (z. B. für Kontoeröffnung oder für Zahlungskartenantrag), diese Bedingungen, die Produktbedingungen für einzelne Zahlungsdienste (z.b. Zahlungskartenbedingungen) sowie zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die jeweiligen Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Kunde mit der Bank einen Zahlungsdiensterahmenvertrag abgeschlossen hat oder einen Zahlungsvorgang im Wege eines Einzelzahlungsvertrages beauftragt. Die Produktverträge und die jeweils geltenden Produktbedingungen regeln, welche Zahlungsdienste der Kunde in Anspruch nehmen kann. Verfügt er nicht über ein Zahlungskonto, so kann der Kunde gleichwohl einzelne Zahlungsdienstleistungen in Anspruch nehmen. In diesen Fällen kommt ein Einzelzahlungsvertrag mit dem Kunden zustande.

4 2 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha A. Zahlungsdiensterahmenverträge und Verträge über die einmaligen Zahlungsdienste I. Grundsätzliche Bestimmungen 1. Massgebliches Recht und Vertragssprache Die Bank kann ein Entgelt für Erfüllung der Informationspflicht entsprechend dem Teil IV Hauptstück I des Zahlungsverkehrsgesetzes zu verlangen. Die Bank ist nicht verpflichtet, die Informationen gem des Zahlungsverkehrsgesetzes zu erteilen. 3. Kündigung a. Kündigung durch den Kunden Abweichend von Ziffer 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde Zahlungsdiensterahmenverträge (z. B. Kontenvertrag) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen. Teilkündigungen einzelner Dienstleistungen innerhalb eines Zahlungsdiensterahmenvertrages sind nicht zulässig. Die Geschäftsverbindung zwischen der Bank und dem Kunden richtet sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik. Fremdsprachige Übersetzung dieser Bedingungen sind nur informatorisch. Der tschechische Text dieser Geschäftsbedingungen ist in jeder Hinsicht bindend. Im Falle eines Konflikts zwischen dem tschechischen und ausländischen Text, seiner Struktur, Bedeutung oder Auslegung ist von entscheidender Bedeutung der tschechische Text, dessen Struktur, Bedeutung oder Auslegung. 2. Informationen über die Ausführung von Zahlungsvorgängen und Informationen bei Vertragsabschluss a. Grundsätzliche Bestimmungen Die Information über die Ausführung von Zahlungsvorgängen erteilt die Bank mit dem Kontoauszug. Die Bank vereinbart mit dem Kunden die Form und die Art der Übermittlung von Kontoauszügen. Nutzt der Kunde Online Banking, können die Informationen auch über diese Dienstleistung abgerufen werden. Der Kunde kann mit der Bank auch eine andere Art der Bereitstellung der Informationen vereinbaren (z. B. Postabholervereinbarung). Soweit nichts anderes vereinbart, sendet die Bank dem Kunden mindestens einmal im Monat einen Kontoauszug über. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. b. Kündigung durch die Bank Abweichend vom Art. 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Bank Zahlungsdiensterahmenverträge (z. B. Kontenvertrag) unter Einhaltung 30 tägigen Kündigungsfrist, die ab Datum der Zustellung der Kündigung läuft, kündigen. Das Recht der Bank zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiermit unberührt. 4. Wertstellung und Verfügbarkeit von Geldbeträgen in anderer Währung als CZK Bareinzahlungen a. Bareinzahlungen in der Währung eines Mitgliedstaats Soweit auf ein Konto bei der Bank ein Bargeldbetrag in der Währung eines Mitgliedstaates, in dem das Konto geführt wird, eingezahlt wird, soll die Bank den Geldbetrag unverzüglich nach seinem Empfang auf das laufende Konto gutschreiben. Zu dem selben Zeitpunkt tritt auch der Valutatag ein und der Geldbetrag muss dem Kontoinhaber zur Verfügung stehen. Die Bank nimmt die Bareinzahlungen in EUR,CHF und GBP an. b. Einzahlungen in einer anderen Währung als der eines Mitgliedstaats Soweit der Kunde auf das Konto bei der Bank einen Bargeldbetrag in andere Währung als der eines Mitgliedstaates, in dem das Konto geführt wird, einzahlt, soll die Bank den Geldbetrag unverzüglich den nächsten Tag nach Empfang des Geldbetrags auf das laufende Konto gutschreiben. Zu demselben Zeitpunkt tritt auch der Valutatag ein und der Geldbetrag muss dem Kontoinhaber zur Verfügung stehen. Die Bank nimmt Bareinzahlungen in USD an.

5 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha 3 II. Entgelte 1. Entgelte Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungsvorgänge des Kunden, bleibt es bei den Regelungen in Art. 12 Abs. 1 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichend jedoch vom Art.12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird festgelegt: Änderungsvorschläge von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung üblicherweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (zum Beispiel Kontoführung), werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform gemacht. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online Banking), können die Änderungsvorschläge auch auf diesem Wege gemacht werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung, angezeigt hat. Auf diese Folge wird ihn die Bank in ihrem Vorschlag besonders hinweisen. 2. Entgeltabzug vom Gutschriftsbetrag Die Bank ist berechtigt, ein im Standardkonditionsverzeichnis bestimmtes Entgelt für die Gutschrift eingehender Zahlungen zu berechnen, dieses vom eingegangenen Zahlungsbetrag abzuziehen und nur den entsprechend gekürzten Betrag gutzuschreiben. Die Bank wird den Betrag des Zahlungsvorganges und das Entgelt gesondert ausweisen. 3. Bezahlung der Entgelte a. Grundsätzliche Bestimmungen Bei Zahlungsvorgängen, die keinen Währungstausch einschließen, tragen Zahlungsempfänger und Zahler jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Für diese Fälle muss im internationalen Zahlungsverkehr die Weisung SHARE erteilt werden. Sollte der Zahlungsvorgang einen Währungstausch einschließen, kann der Kunde auch die Weisung OUR erteilen. Gegebenenfalls werden alle Entgelte vom Zahler getragen. Wenn die Weisung dem Gesetz oder den Bedingungen der Bank nicht entsprechen sollte, dann wird die Bank die Weisung automatisch auf SHARE ändern, ohne die Kunden darüber gesondert zu informieren. b. Besondere Bestimmungen für Zahlungsaufträge innerhalb der Tschechischen Republik und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR sowie bei Überweisungen, bei denen der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers außerhalb der EWR (Drittstaaten) gelegen ist Der Zahler kann folgende Entgeltweisungen erteilen: OUR-Überweisung = Zahler trägt alle Entgelte SHARE-Überweisung = Zahler trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte Die am Zahlungsvorgang beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die jeweils bei Ihnen anfallenden Entgelte vom Zahlungsbetrag abzuziehen. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island. 4. Wechselkurse Bei Kundengeschäften in fremder Währung (z. B. gutgeschriebene und abgebuchte Zahlungen) verrechnet die Bank den An- und Verkauf von fremden Währungen in Geld- bzw. Briefkurs, soweit nichts anderes vereinbart ist. Den An- und Verkauf von fremden Währungen, deren Ausführung der Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis zum Abrechnungstermin nicht mehr möglich ist, rechnet die

6 4 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha Bank zu dem jeweiligen Kurs des nächsten Abrechnungstermins ab. Der Geld- bzw. Briefkurs wird unter Berücksichtigung der zum Abrechnungstermin im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung gehandelten Kurse ermittelt. Erteilt der Kunde einen Überweisungsauftrag in einer anderen Währung als der Kontowährung, wird das Konto in der Kontowährung belastet. Die Festsetzung des Wechselkurses erfolgt nach den obigen Bestimmungen. kontoführenden Stelle werden durch Aushang im Außenbereich der Filiale bekannt gemacht. Der Zugang der beleglosen Aufträge im Online - Banking erfolgt durch Eingang auf dem Online-Server der Bank. Erfolgt der Eingang nach 14:00 Uhr eines jeden Geschäftstages, so gilt dieser Zahlungsauftrag im Hinblick auf die Ausführungsfristen als am nächsten Geschäftstag zugegangen. Eilüberweisungsaufträge müssen jedoch spätestens bis Uhr eingereicht werden. Eine Änderung des Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. III. Geschäftstag, Annahmezeiten und Ausführungsfristen 1. Geschäftstag Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit folgenden Ausnahmen: Samstage und Sonntage, alle gesetzlichen Feiertage, auch wenn diese auf einen Werktag fallen, Werktage, an denen die Bank aus besonderen Gründen geschlossen hat und diese im Eingangsbereich der Bank und deren Geschäftsstellen rechtzeitig bekannt gemacht wurden. 2. Zugang von Zahlungsaufträgen; Annahmeschluss a. Grundsätzliche Bestimmungen Der Zugang von beleghaften Zahlungsaufträgen erfolgt durch Zustellung des Auftrags an die die jeweilige kontoführende Stelle der Bank. Fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so gilt der Zahlungsauftrag erst als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Geht ein beleghafter Zahlungsauftrag später als 10:00 Uhr während der Öffnungszeiten der jeweiligen kontoführenden Stelle der Bank ein, so gilt der Zahlungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist erst als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Öffnungsz eiten der jeweiligen Übersicht der Annahmefristen: Beleghafte Zahlungsaufträge unabhängig von Auftrags- oder Kontowährung Eilüberweisungsauftrag in CZK innerhalb der Tschechischen Republik Beleglose Zahlungsaufträge unabhängig von Auftrags- oder Kontowährung 10:00 Uhr Uhr Uhr Die Bank behält sich das Recht vor, auch diejenigen Zahlungsaufträge, welche nach der vereinbarten massgeblichen Zeit eingereicht werden (CUT OFF Zeit), noch am gleichen Tag zu bearbeiten. 3. Ausführungsfristen a. Grundsätzliche Bestimmungen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Betrag des Zahlungsauftrages spätestens beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers wie folgt eingeht: A Überweisungen innerhalb der Tschechischen Republik A1 Eilüberweisung in CZK in Tschechien beleghaft T+0 beleglos T+0 A2 Überweisung in CZK (ohne Konvertierung) A3 A4 beleghaft T+1 beleglos T+1 Überweisung in CZK mit maximal einer Konvertierung zwischen EWR Währung und CZK beleghaft T+2 beleglos T+2 Überweisung in EUR mit maximal einer Konvertierung zwischen EUR und CZK beleghaft T+3 beleglos T+3

7 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha 5 A5 A6 Alle andere Überweisungen in EWR Währungen beleghaft T+4 beleglos T+4 Überweisungen in der Währung eines Staates ausserhalb des EWR (Drittstaatenwährung) beleghaft beleglos baldmöglichst baldmöglichst die später als 15:30 Uhr eingehen gelten als am nächsten Arbeitstag eingegangen und werden mit der entsprechenden Wertstellung auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. V. Finanzielle Nutzungsgrenze B Überweisungen ausserhalb der Tschechische Republik B1 Überweisung in EUR mit einer Konvertierung beleghaft T+3 beleglos T+3 B2 Überweisung in CZK mit einer Konvertierung B3 B4 beleghaft T+3 beleglos T+3 Alle andere Überweisungen in EWR Währungen im Rahmen der EWR beleghaft T+4 beleglos T+4 Überweisungen in der Währung ausserhalb EWR beleghaft beleglos Erläuterung: T Zeitpunkt der Annahmne des Überweisungauftrages (d.h. Abbuchung der Geldmittel von dem Konto des Kunden) baldmöglichst baldmöglichst Die Bank wird sich bemühen, die Überweisungen in kürzeren, als oben genannten gesetzlichen Fristen, zu tätigen. IV. Frist für die Gutschrift der Geldmittel auf dem Zahlungskonto des Kunden Die Bank wird den Betrag eines Zahlungsvorgangs auf dem Konto des Kunden gutschreiben, unverzüglich nachdem der Geldbetrag auf dem Konto der Bank gutgeschrieben wurde, oder wenn es sich um einen Zahlungsvorgang in Währungen eines Staates außerhalb des EWR oder ein in der Währung eines Staates außerhalb des EWR geführtes Konto handelt, dann bis Endes des Werktages, der auf den Tag der Gutschrift des Betrags auf dem Konto der Bank folgt. Es gilt dabei, dass eingehende Zahlungen die nicht über das nationale Clearing der CNB eingehen können aus technischen Gründen nur bis 15:30 gleichtägig dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben werden. Alle Zahlungen, die nicht über das nationale Clearing der CNB abgewickelt werden, Der Kunde darf Zahlungsvorgänge nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredits beauftragen. Auch wenn der Kunde diese Nutzungsgrenze bei seinen Zahlungsaufträgen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Ausführung des Zahlungsauftrags entstehen. Wird durch die Buchung des Betrages aus einem Zahlungsvorgang und / oder der Entgelte im Konto der eingeräumte Kreditbetrag überschritten oder führt die Buchung zu einem Debitsaldo, ohne dass ein Kredit eingeräumt wurde, so haben die Ausführung der Zahlungsvorgänge weder die Einräumung eines Kredits noch die Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits zur Folge, vielmehr entsteht eine nicht geduldete Kontoüberziehung, für die die Bank berechtigt ist, die Verzugszinsen für nicht geduldete Kontoüberziehungen zu verlangen. Darüber hinaus kann sie dem Kunden für die Ausführung solcher Zahlungsvorgänge ein gesondertes Entgelt in Rechnung stellen. VI. Beweislast Abweichend vom Zahlungsverkehrsgesetz wird festgelegt: sollte der Kunde bestreiten, dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, so trifft ihn dafür die Nachweispflicht ( 118 und 120 Abs.1 des Zahlungsverkehrsgesetzes).. VII. Leistungen Dritter bzw. Änderungen im technischen/organisatorischen Bereich 1. Externe Dienstleistungen a. Vertragstypische Einschaltung Dritter Bei Dienstleistungen im Zahlungsverkehr werden notwendigerweise Dritte eingeschaltet, wie z. B. andere Banken für die Ausführung von Zahlungsaufträgen oder SWIFT für die Übermittlung von Nachrichten im Zahlungsverkehr. Die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Einschaltung dieser Personen regeln sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden, z. B. nach Art. 3 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8 6 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha b. Outsourcing Darüber hinaus ist die Bank auch in anderen Fällen berechtigt, z. B. für die technische Abwicklung des Zahlungsverkehrs bei der Bank selbst, externe Dienstleister einzuschalten. Die Bank wird ein solches Unternehmen sorgfältig aussuchen und überwachen, und sie ist für seine Tätigkeit verantwortlich. Das Unternehmen ist an in der Bank geltende Anweisungen für die Erledigung des Zahlungsverkehrs gebunden und unterliegt sowohl der Weisungsbefugnis der Bank als auch deren Kontrolle (Innenrevision). Die Bank ist verpflichtet, die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Einschaltung externer Dienstleister zu beachten. Die Bank wird das von ihr beauftragte Unternehmen und dessen Mitarbeiter verpflichten, die Vertraulichkeit der Kundendaten zu wahren. Die Kundendaten unterliegen dem Bankgeheimnis. Darüber hinaus sind sowohl die Bank als auch das von ihr beauftragte Unternehmen einschließlich deren Mitarbeiter verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Schaltet die Bank ein solches Unternehmen ein, wird sie dies dem Kunden mindestens zwei Monate vorher mitteilen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung der Bank übermittelt. c. Wesentliche Änderungen der technischen / organisatorischen Abwicklung Im Hinblick auf die ordnungsgemäße Abwicklung der Zusammenarbeit behält sich die Bank Änderungen im technischen bzw. organisatorischen Bereich vor, die auf einer allgemeinen, handelsüblichen Änderung der technischen Standards, der Vorgaben der Kreditwirtschaft oder der gesetzlichen bzw. aufsichtsbehördlichen Regelungen beruhen. Eine Änderung des Dienstleisters oder eine technische bzw. organisatorische Änderungen teilt die Bank dem Kunden rechtzeitig zwei Monate (ggf. sechs Wochen) vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mit. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Der Kunde kann das von der Änderung betroffene Produkt bzw. den betroffenen Service vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf die Genehmigungswirkung und die Kündigungsmöglichkeit wird ihn die Bank in ihrer Mitteilung besonders hinweisen. VIII. Bestimmungen zur Verantwortlichkeiten der Bank und der Kunde 1.1. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden Nicht autorisierte Zahlungen Im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsauftrages ist die Bank nach Anzeige dieser Tatsache seitens Kunden verpflichtet, dem Kunden den Betrag des Zahlungsvorgangs unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag vom Konto des Kunden abgebucht worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Abbuchung der nicht autorisierten Zahlung befunden hätte. Falls das Konto auf den ursprünglichen Stand gebracht werden kann, ist die Bank verpflichtet, dem Kunden den Betrag des Zahlungsvorgangs zurückzugeben. Beim nicht autorisierten Zahlungsvorgang verantwortet der Kunde in vollem Umfang für den Verlust, der durch Verwendung oder durch Missbrauch eines verlorenen oder gestohlenen Zahlungsinstruments verursacht wurde, der vor dem Zeitpunkt entstanden ist, zu dem der Kunde die Bank über Verlust, Diebstahl oder über die missbräuchliche oder nicht autorisierte Verfügung des Zahlungsinstruments entsprechend dem Zahlungsdienstevertrag in Kenntnis gesetzt hat. Unter dem Begriff Zahlungsinstrument versteht man jedes personalisierte Instrument oder jeden Verfahrensablauf, das bzw. der zwischen der Bank und dem Kunden vereinbart wurde und das bzw. der vom Kunden eingesetzt werden kann, um einen Zahlungsauftrag zu erteilen. Zu den Zahlungsinstrumenten gehört nicht vor allem ein der Bank zugestellter, beleghafter Auftrag Nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrages Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrages kann der Kunde von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Betrages des Zahlungsauftrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag vom Konto des Kunden abgebucht, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister (der Bank) des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach den Absätzen und ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines

9 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha 7 Schadens beigetragen, bestimmt sich entsprechend dem Grad des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden zwischengeschalteter Stellen, die die Bank in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingebunden hat, haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag) Haftungs- und Einwendungsausschluss Eine Haftung der Bank nach den Nummern bis ist ausgeschlossen, wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit der Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wieder zurückzufordern. Für die damit verbunden Handlungen berechnet die Bank das im Standardkonditionsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Im Falle eines Zahlungsvorgangs auf Veranlassung des Empfängers, sofern der Leistungserbringer des Empfängers nicht die Pflicht erfüllt hat, den Zahlungsauftrag ordnungsgemäß und rechtzeitig der Bank zu übergeben, oder falls die nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung eines Zahlungsauftrages vom Leistungserbringer, den der Leistungserbringer des Empfängers in den Zahlungsvorgang eingebunden hat, verursacht wurde. Ansprüche des Kunden nach den vorgenannten Bestimmungen und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsaufträge oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde der Bank einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang nach dessen Kenntnisnahme, und zwar spätestens 13 Monate nach dem Tag der Abbuchung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Betrags vom Konto des Kunden, nicht meldet. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Abbuchung des Betrages vom Konto des Kunden entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach dieser Abbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. 103 des Zahlungsverkehrsgesetzes betreffend Erstattung des Betrages der autorisierten Verfügung findet keine Anwendung. Ansprüche des Kunden sind auch ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen nicht hätten vermieden werden können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

10 8 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten ergänzend die folgenden Bedingungen. Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen von Überweisungen führen; daraus kann Schaden für den Kunden entstehen. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen. Hält der Kunde bei der Ausführung der Überweisung besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Überweisungen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen, falls das Formular selbst keine solchen Mitteilungen vorsieht. 1. Allgemein 1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung einschließlich des Dauerauftrags Der Kunde kann der Bank einen Auftrag erteilen, durch eine Überweisung Geldbeträge bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln. Der Kunde kann der Bank auch einen Auftrag erteilen, jeweils zu einem bestimmten wiederkehrenden Datum einen gleich bleibenden Geldbetrag an das gleiche Konto des Zahlungsempfängers zu überweisen (Dauerauftrag). 1.2 Kundenkennung Die Bank führt Überweisungsaufträge / Daueraufträge anhand der vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenkennungen durch. Der Kunde hat seine Kundenkennung (Kontonummer des Kunden und Bankleitzahl der Bank oder seine IBAN) und die Kundenkennung des Zahlungsempfängers (Kontonummer des Zahlungsempfängers und Bankleitzahl des Zahlungsdienstleisters des Empfängers oder IBAN des Zahlungsempfängers und BIC (oder andere Kennung) des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers) zu verwenden. Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch Unterschrift oder in der anderweitig mit der Bank vereinbarten Art und Weise (zum Beispiel per Online-Banking-elektronische Signatur). 1.4 Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank Es gelten die obigen Bestimmungen über Geschäftstag und den Zugang von Zahlungsaufträgen. 1.5 Widerruf des Überweisungsauftrags Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank kann der Kunde diesen nicht mehr widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf des Auftrags durch Erklärung gegenüber der Bank möglich. Haben Bank und Kunde einen bestimmten Termin für die Ausführung der Überweisung vereinbart, kann der Kunde die Überweisung beziehungsweise den Dauerauftrag bis zum Ende des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstags der Bank widerrufen. Nach dem rechtzeitigen Zugang des Widerrufs eines Dauerauftrags bei der Bank werden keine weiteren Überweisungen mehr aufgrund des bisherigen Dauerauftrags ausgeführt. Hat der Kunde kein Zahlungskonto bei der Bank, reicht es aus, die Kundenkennung des Zahlungsempfängers anzugeben. 1.3 Erteilung des Überweisungsauftrags und Autorisierung Der Kunde erteilt der Bank einen Überweisungsauftrag mittels eines von der Bank zugelassenen Formulars oder in der mit der Bank anderweitig vereinbarten Art und Weise (zum Beispiel per Online Banking) mit den erforderlichen Angaben. Nach Ablauf der in Absätzen 1.1 und 1.2 genannten Fristen kann der Überweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn Kunde und Bank dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurück zu erlangen. Für die Bearbeitung eines solchen vom Kunden geforderten Widerrufs berechnet die Bank das im Standardkonditionsverzeichnis angegebenen Entgelt. 1.6 Ausführung des Überweisungsauftrags Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben in der vereinbarten Art und Weise vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist und zur Ausführung der Überweisung ausreichende Geldmittel in der Auftragswährung auf dem Konto vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. Die Auftragsausführung darf nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften verstoßen.

11 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha 9 Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kennung des Zahlungsempfängers auszuführen. 1.7 Ablehnung der Ausführung Sind die Bedingungen für Auftragsausführung nicht erfüllt, kann die Bank die Ausführung des Überweisungsauftrags ablehnen. Hierüber wird die Bank den Kunden bei der ersten Gelegenheit, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, unterrichten. Die Bank wird über die Ablehnung des Kundenzahlungsauftrages informieren, u.zw.a) telephonisch im Falle, dass auf dem Konto zur Durchführung des Zahlungsauftrages unzureichende Zahlungsmittel sind, b) telephonisch oder per im Falle, dass der Zahlungsauftrag aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Die Information wird auf die oben angeführte telephonische bzw. Verbindung gegeben. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Das gilt nicht, wenn die Angabe von Gründen gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt. Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die Bank erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen, wird die Bank dem Kunden hierüber bei der ersten Gelegenheit, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls den Überweisungsbetrag wieder herausgeben. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Bank das im Standardkonditionsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. 1.8 Übermittlung der Überweisungsdaten Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die im Überweisungsauftrag enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu denen auch die Kontonummer beziehungsweise Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungen im Inland können die Überweisungsdaten über das Nachrichtenübermittlungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers weitergeleitet werden. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend in seinen Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA. 1.9 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftrags zu unterrichten Meldepflichten Der Kunde hat die Meldepflichten zu beachten, wenn es durch Rechtsvorschriften (Devisenvorschriften) verlangt wird. 2. Überweisungen innerhalb der Tschechischen Republik und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in CZK oder in anderen EWR-Währungen 2.1 Erforderliche Angaben Der Kunde muss im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen: Name des Zahlungsempfängers, Kontonummer des Zahlungsempfängers sowie Bankleitzahl oder Name des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers oder Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlungsempfängers und Bank-Identifizierungs-Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers, Währung (gegebenenfalls in Kurzform, Betrag, Name des Kunden, Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN des Kunden. 2.2 Maximale Frist für Auftragsausführung Fristlänge Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag innerhalb der Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht Fristbeginn für Auftragsausführung Die Ausführungsfrist beginnt entsprechend den obigen Bestimmungen über Geschäftstage und über den Zugang von Zahlungsaufträgen zu laufen.

12 10 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Fristbeginn für die Auftragsausführung maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag. 3. Überweisungen innerhalb der Tschechischen Republik und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie bei Überweisungen, bei denen der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers außerhalb der EWR (Drittstaaten) belegen ist 3.1 Erforderliche Angaben Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Angaben machen: Name des Zahlungsempfängers, Internationale Bankkontonummer (IBAN) beziehungsweise Kontonummer des Zahlungsempfängers, Bank-Identifizierungs-Code (BIC); ist der BIC unbekannt, ist bei Überweisungen innerhalb der Tschechischen Republik die Bankleitzahl und bei Überweisungen in andere Staaten der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben, Zielland, Währung Betrag, Name des Kunden, Kontonummer des Kunden und Bankleitzahl der Bank oder IBAN des Kunden. 3.2 Ausführungsfrist Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

13 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste für Firmenkunden, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha 11 C. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Bank und dem Kunden bei der Erbringung von Zahlungsdiensten ist auch ein Finanzombudsmann zuständig, sofern sonst für die Entscheidung dieser Streitigkeit die Gerichtsbarkeit eines tschechischen Gerichts gegeben ist. Der Rechtsweg bleibt für den Kunden davon unberührt. Der Kunde hat die Möglichkeit, Beschwerde bei dem Aufsichtsorgan zu erheben. Für Zahlungsverkehr ist es Česká národní banka (Tschechische Nationalbank). D. Wirksamkeit Diese Bedingungen treten am in Kraft und ersetzen die Bedingungen vom

14 Ihre Commerzbank Filiale Commerzbank Aktiengesellschaft pobočka Praha Jugoslávská Praha 2 Telefon: Fax:

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