Bushaltestelle. BöV Merkblatt BEHINDERTE UND ÖFFENTLICHER VERKEHR. März Inhaltsübersicht
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- Christel Beutel
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1 BEHINDERTE UND ÖFFENTLICHER VERKEHR Schweizerische Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr Froburgstrasse Olten Telefon Fax info@boev.ch BöV Merkblatt Bushaltestelle März 2008 Inhaltsübersicht 1. Elemente der Bushaltestelle 2. Vorbemerkungen: - Verschiedene Bustypen berücksichtigen! - Rollstuhleinfahrtsflächen - Höhe der Anlegekante INTEGRATION HANDICAP Schweizerische Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter Zürich AGILE Behinderten- Selbsthilfe Schweiz Bern PROCAP Schweizerischer Invalidenverband Olten PRO INFIRMIS Schweiz Zürich 3. Abbildungen: - Rollstuhleinfahrtsflächen im Überblick, 1:100 - Einstieg über Rampe, 1:100 - Einstieg mittels Hublift, 1:100 - Höhe der Anlegekante, 1:10 4. Rechtliche Grundlagen Dieses Merkblatt enthält Grundsätze und Empfehlungen der Schweizerischen Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr BöV für die Ausgestaltung der Haltestellen des öffentlichen Linienbussystems der Schweiz. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat dieses Merkblatt zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass der Inhalt die gesetzlichen Anforderungen einhält. In einzelnen Punkten sind weiterführende Vorgaben als Empfehlungen der Schweizerischen Fachstelle BöV deklariert.
2 1. Elemente der Bushaltestelle Diese Liste enthält die gesetzlichen Vorgaben sowie die Empfehlungen der Fachstelle BöV. Für die gesetzlich bindenden Vorgaben und Ausnahmefälle sind das BehiG und die zugehörigen Verordnungen VböV und VAböV sowie die Abbildungen dieses Merkblatts zu beachten. Elemente der Bushaltestelle verbindliche Vorgaben VAböV bzw. SN Zugang zum Haltepunkt Rampenneigung max. 6%, ausser die Topographie lässt dies nicht zu. Rampenneigung bei Haltestellen mit mehreren Ebenen (z. B. Unterführungen) max. 10%, bei gedeckten oder beheizten Rampen max. 12%. 2. Übergang Fussgängerbereich / Fahrbereich Fussgängerbereich überall durch einen ununterbrochenen Absatz von 30 mm vom Fahrbereich trennen. Anmerkung: Die Höhe des Absatzes darf für Personen im Rollstuhl nicht mehr, für Blinde nicht weniger als 30 mm betragen. weitergehende Empfehlungen BöV - Alternative zu Absatz 30mm: schräger Übergang mit 40mm Höhendifferenz auf 13-16cm Länge. Die Absätze müssen durch Rollstühle senkrecht überfahren werden können, entsprechende Manövrierfläche vorsehen (140x140 cm). 3. Querneigung des Busperrons max. 2% max. 2%; im Bereich der Rollstuhleinfahrtsfläche wenn möglich Richtung Bus-Fahrbahn. 4. Rollstuhl-Durchfahrbreiten min. 90 cm von jeglichen Hindernissen freihalten, bei Sturzgefahr für Rollstühle auf die Fahrbahn min. 120 cm. 5. Rollstuhl-Einfahrtsflächen min. 200 cm lang und 140 cm bzw. 200 cm breit + Rampenüberlappung; Fläche von jeglichen Hindernissen freihalten. 6. Höhe der Anlegekante bei Einstieg mit Niveauunterschied 7. Höhe der Anlegekante bei niveaugleichem Einstieg fahrzeuggebundene od. mobile Rampe, max. Rampenneigung bei Hilfestellung durch öv-personal 18%, sonst max. 12% Spaltbreite und Niveaudifferenz je max. 5 cm oder Niveaudifferenz max. 3 cm bei Spaltbreite max. 7 cm 8. Aufmerksamkeitsfeld bei vorderster Fahrzeugtüre 90 cm / 90 cm, Ausführung gem. SN Optische Markierung der Haltekante Anmerkung: Sturzgefahr besteht grundsätzlich entlang der Haltekante. Anmerkung: Die Mindestlänge (200 cm) gemäss VAböV bezieht sich auf die Axe der Einfahrtstüre (2. Türe). Zur Berücksichtigung unterschiedlicher Bustypen und dementsprechend der unterschiedlichen Positionen der 2. Türe empfiehlt die Fachstelle BöV eine Länge von 540 cm (inkl. Anhaltetoleranz). Lage und detaillierte Abmessungen der Rollstuhl- Einfahrtsfläche siehe Abbildungen. Höhe der Anlegekante: cm (15 cm minimal). Bei gerader Anfahrt sind Höhen 18 cm möglich. Höhe der Anlegekante im Bereich von ca cm, allenfalls abgestimmt auf Tram an gleicher Haltekante. Auf Trottoirs weiterziehen über ganze Trottoirbreite - Bei Kantenhöhe 20 cm: weisse Linie (kontrastreich) entlang Haltekante, 20 cm breit. 2
3 2. Vorbemerkungen Verschiedene Bustypen berücksichtigen! Bei der Ausführung der Bushaltestellen darf nicht nur auf die aktuell verkehrenden Bustypen abgestellt werden. Es ist nicht voraussehbar, welche Bustypen mit welchen Türpositionen, Einstiegshöhen etc. in Zukunft die Bushaltestelle anfahren werden. Demnach müssen die Haltestellen so gestaltet sein, dass sie von allen Fahrzeugen bedient werden können (Interoperabilität). Länge und Lage der Rollstuhleinfahrtsflächen sowie die Höhe der Anlegekante werden aber wesentlich durch die Bustypen bestimmt. Die BöV-Merkblätter berücksichtigen im Prinzip alle Konstellationen der heute möglichen Busse (Grundlage: BAV-Studie Soltermann, März 2006). Die daraus abgeleiteten Lagen und Abmessungen der Rollstuhleinfahrtsflächen sind in den Abbildungen im Anhang dargestellt. Rollstuhleinfahrtsfläche Für die Einfahrt der Rollstühle ist neben der Rampen- bzw. Hubliftüberlappung eine Breite von optimal 200 cm (minimal 140 cm) von jeglichen Hindernissen freizuhalten. Die optimale Breite (Überlappung cm) ist für die Einfahrt von Rollstühlen mit kuppelbaren Vorhängemotoren sowie Behinderten- Elektroscooter erforderlich. Diese Fahrzeuge sollen wenn immer möglich mitbefördert werden können. Die Breite der Rollstuhleinfahrtsfläche ist deshalb möglichst darauf auszurichten (optimale Breiten). Diese optimalen Breiten betragen beim niveaugleichem Einstieg 200 cm, beim Einstieg über eine Rampe 290 cm und beim Einstieg mittels Hublift (in der Regel nur für Hand- und Elektrorollstühle) 280 cm. Nur bei wirklich fehlendem Platz sollen diese Breiten reduziert werden. Jede 10 cm mehr sind ein Gewinn. (Siehe Abbildung Rollstuhleinfahrtsflächen im Überblick ). Falls bei den Bussen Rampen von mehr als 90 cm resp. Hublifte von mehr als 140 cm Länge verwendet werden, so sind die Masse der Rollstuhleinfahrtsflächen entsprechend zu vergrössern (grössere Rampenresp. Hubliftüberlappung). Bei Inselhaltestellen bzw. Bushöfen sind Sicherheitszuschläge zu beachten. Sie sind nur in Bezug auf die minimal zulässigen Breiten von 140 cm (plus Rampenüberlappung) notwendig. Sie betragen 10 cm für Inselperrons auf Busbahnhöfen bzw. 30 cm für Inselperrons entlang einer Fahrbahn. Höhe der Anlegekante Bei Einstieg mit Niveauunterschied (Einstieg über Rampen) wird eine Höhe der Anlegekante von mind. 15 cm bis 16 cm empfohlen. Mit dieser Höhe kann in der Regel die max. zulässige Rampenneigung von 18% (mit Hilfestellung durch öv-personal, sonst max. 12%) eingehalten werden. Sie erlaubt in aller Regel auch das partielle Überstreichen des Perrons mit den Fahrzeugen. Bei geraden Haltestellenanfahrten, bei denen ein Überstreichen ausgeschlossen werden kann, sind Kantenhöhen von 18 cm und höher möglich. Haltekanten sind im Querschnitt leicht geneigt auszubilden. Eine geneigte Haltekante dient dem Fahrpersonal als Anlegehilfe, ergibt dadurch kleinere Spaltbreiten und begünstigt die Einsteigeverhältnisse. Ein niveaugleicher Einstieg ist vor allem im urbanen Bereich im Zusammenhang mit der erwarteten massiven Zunahme von Senioren, die auf einen Rollator (drei- bzw. vierrädrige Gehhilfen) angewiesen sind, anzustreben. Bei niveaugleichen Einstiegsverhältnissen können allgemein die Ein-/Ausstiegszeiten verkürzt und zudem die Haltestellenbreiten um ca. 90 cm verkleinert werden. Der niveaugleiche Einstieg wird in der Regel mit Kantenhöhen im Bereich von ca. 24 cm bis 30 cm erreicht. Dabei ist ein Sonderbord oder eine entsprechende Anlegehilfe erforderlich, damit die max. zulässige Spaltbreite von 5 cm (resp. 7 cm bei max. 3 cm Niveaudifferenz) durch das Fahrpersonal eingehalten wird. Für die Querschnittsausbildung der Anlegekante kann in diesem Fall keine allgemeingültige Planungsanweisung formuliert werden. Bei Haltekantenhöhen von mehr als 18 cm empfehlen wir deshalb die Konsultation der Fachstelle Behinderte und öffentlichen Verkehr. 3
4 3. Abbildungen Querschnitte und Grundrisse 1:100 und Schnitte 1:10: - Rollstuhleinfahrtsflächen im Überblick, 1:100 - Einstieg über Rampe, 1:100 - Einstieg mittels Hublift, 1:100 - Höhe der Anlegekante, 1:10 4. Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen und Normen) für das Merkblatt Bushaltestellen sind: - BehiG Behindertengleichstellungsgesetz: Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, SR 151.3, - VböV: Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs, SR , - VAböV: Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV), SR , Integraler Bestandteil der VAböV ist die EU-Busrichtlinie, 001/85/EG, - Erläuterungen zur VböV und zur VAböV des Bundesamtes für Verkehr BAV (Stand Sept. bzw. Nov. 2007), diese Erläuterungen werden vom BAV sporadisch aktualisiert. - SN Behindertengerechtes Bauen Die gesetzlichen Grundlagen sowie die zugehörigen Erläuterungen sind abrufbar auf Die VAböV basiert grossteils auf den Funktionalen Anforderungsprofilen (FAP) VöV/BAV/BöV Bus / Tram (Version D1 April 03), welche als Empfehlungen für die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs zwischen VöV, BAV und BöV im Jahr 2003 ratifiziert wurden. Die FAP geben teilweise genauere technische bzw. weiterführende Vorgaben als die VAböV. Diese weiterführenden Elemente der FAP gelten seit Erscheinen der VAböV als Empfehlung (auch seitens des BAV). Im Papier Gesetzliche Erlasse und Funktionale Anforderungsprofile VöV/BAV/BöV (Version März 2008) sind die für Bushaltestellen relevanten Punkte aus den FAP im Quervergleich mit den Vorgaben aus der VAböV und der SN zusammengestellt: - Infrastruktur Haltestelle Bus (FAP-Positionen H1-H4) - Schnittstelle Haltestelle Fahrzeug (FAP-PositionS1) Dieses Funktionale Anforderungsprofil FAP ist als Dokument Bus: Infrastruktur abrufbar auf 4
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