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1 Workshop-Dokumentation verantwortlich: Erwin Adams I I adams@paritaet-nrw.org In NRW gefördert vom: Engagement braucht Leadership ist ein Programm der 1

2 Inhalt Deckblatt 1 Inhalt 2 Einladung 3 Vorbemerkung zur Dokumentation 4 Themen-Abfrage und Priorisierung 5 Bearbeitung des Themas: Übernahme der Arbeitgeber-Kontrollfunktion 6 Kooperations-Übung Kippstuhl 7 Auswertung der Übung 8 Gute Zusammenarbeit im Vorstand 9 Abschluss 11 Anhang: Steuerfreie Vergütung der Vorstandstätigkeit 12 2

3 3

4 Vorbemerkung zur Dokumentation Der Workshop Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit im Vorstand (weiter-)entwickeln fand am in Bielefeld mit 10 Teilnehmenden aus 6 Vereinen statt. Die Dokumentation enthält die von den Teilnehmenden im Workshop erarbeiteten Ergebnisse. Das Vorgehen in der Veranstaltung wurde so gewählt, dass möglichst viel Raum für Austausch bestand. Dazu wurde am Vor- und Nachmittag zwischen Plenum- und Kleingruppenarbeit gewechselt. In der Dokumentation haben wir die einige Vorgehensschritte erläutert, weil einzelnes davon evtl. auf die Arbeit im eigenen Vorstand übertragen werden kann. Eine Anleitung für die Kooperations-Übung Kippstuhl ist eingefügt worden, ebenso ein Foto der Teilnehmenden in Aktion. Neben den abfotografierten Charts finden Sie ausführlich im Anhang eine Information zur Ehrenamtspauschale für Vorstände, ein Thema, das im Workshop auf großes Interesse stieß. 4

5 1. Themenabfrage mit Karten 2. Sortierung der Karten mit Hilfe der Gruppe 3. Gewichtung mit Klebepunkten Jede/r Teilnehmer erhält ca. halb so viele Klebepunkte, wie es Cluster (Haufen von Karten) gibt. In diesem Fall erhielt jede/r 3 Klebepunkte. Es bestand die Möglichkeit bis zu 2 Punkte pro Cluster zu vergeben. Auf die Frage: Welche Themen interessieren Sie am meisten? vergeben die TN Punkte. 4. Akzeptanz für Ergebnis überprüfen und ggf. Verbindungen zwischen den Themen mit Pfeilen sichtbar machen (z.b. haben wir richtig gepunktet, sind Sie zufrieden mit dem Ergebnis? ) 5

6 5. Eine Pause nach den Arbeitsschritten 1 4 machen, in der Pause vorbereiten, dass die Gruppe anschließend mit dem am höchsten gepunkteten Thema weiter arbeiten kann, hier: - die Teilnehmenden, die das Thema eingebracht haben werden gebeten, ihr Beispiel etwas genauer zu beschreiben - der/die Moderator/-in fordert die Gruppe auf, Lösungsideen zu nennen, nur Ideen sammeln und nicht diskutieren. Er/sie schreibt die Ideen auf dem Flipchart mit - wenn alle Ideen gesammelt worden sind, fragt der Moderator die Falleinbringer, was sie an Anregungen mitnehmen 6

7 Nach der Mittagspause starten wir mit einer Übung, die die Gruppe aktiviert und das Thema in Richtung Zusammenarbeit im Vorstand lenkt: Kippstuhl Schnell, auflockernd und auch mit Aha-Effekt ist die Übung Kippstuhl - und die funktioniert so: Alle Teilnehmer bilden aus ihren Stühlen einen Kreis. Sie stellen sich dann hinter die Stühle und kippen sie nach vorne. Dabei darf der Stuhl nur mit einer Hand in der Mitte der Lehne festgehalten werden. Dann gibt es folgende Aufgabe: Die Teilnehmer sollen sich einmal im Kreis bewegen, bis sie wieder zu ihrer Position kommen. Dabei gelten folgende Regeln: *es darf nur jeweils eine Hand benutzt werden *es darf nicht umgegriffen werden *kein Stuhl darf umfallen *es darf oder auch nicht (dann schwerer) gesprochen werden *wenn ein Fehler gemacht wird, muss nochmal neu angefangen werden Bei dieser Mini-Übung gibt es Interessantes zu beobachten: Wer übernimmt welche Rolle? Wie wird mit Fehlern umgegangen? Wie wird mit Regeln umgegangen? etc... (MWonline zur Verfügung gestellt von Frank Busch, Mind & More Consulting Group) 7

8 Nach der Übung werten wir die Erfahrungen, aus, die die Teilnehmenden gemacht haben. Die Frage lautet: Was hat dazu beigetragen, dass wir die Aufgabe gelöst haben? 8

9 Über gute Zusammenarbeit im Vorstand sprechen Nach der Übung und deren Auswertung durch die Gruppe wurde eine Frage vorgestellt, anhand der ein Vorstand überlegen könnte, wie er seine Zusammenarbeit als Gruppe optimal gestalten will. Hierfür war ebenfalls ein FlipChart mit der Frage vorbereitet. Es wurden 2 Gruppen durch Abzählen gebildet. Jede Gruppe hatte den Auftrag, sich vorzustellen, sie wären der Vorstand eines Vereines und müssten sich jetzt miteinander darüber verständigen, welche Vorstellungen sie zur Zusammenarbeit im Vorstand haben. Die Ergebnisse, was ein Vorstand für eine gute Zusammenarbeit braucht, wurden in jeder Gruppe auf einem Flip-Chart-Bogen festgehalten und finden sich auf der folgenden Seite. 9

10 Jede Gruppe stellt das FlipChart vor, das sie zuvor erarbeitet hat. 10

11 Abschluss des Workshops: Zum Ende des Workshops erhielten die Teilnehmenden die Möglichkeit, in einer mündlichen Rückmelderunde mitzuteilen, wie sie die Veranstaltung erlebt haben und welche Anregungen sie für ihre Vorstandsarbeit mitnehmen. Einige Feedbacks: Der Austausch untereinander in den Gruppen sei sehr hilfreich gewesen Nehme viele Anregungen mit, muss es erst sacken lassen und sortieren Das Bewusstsein dafür, dass Vorstand sein bedeutet, eine Rolle einzunehmen (wie Arzt oder Polizist) In der Kippstuhl-Übung wurde erfahren, worauf es bei Zusammenarbeit ankommt, z.b. dass es einen Schlagmann braucht, aber auch Aufmerksamkeit für jeden und seine Möglichkeiten Jemand will die Übung Kippstuhl mit seinem Vorstand machen Guter Rahmen, angenehme Atmosphäre Abschließend füllten die Teilnehmer/-innen einen Fragebogen aus, in dem sie zu unterschiedlichen Aspekten der Veranstaltung Stellung nehmen und Anregungen für weitere Veranstaltungsthemen geben konnten. Erwin Adams dankt den Teilnehmer/-innen für ihre engagierte Mitarbeit an dem Workshop und hebt die Wichtigkeit ihres Bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen von Vorstandsarbeit hervor. 11

12 Anhang: Steuerfreie Vergütung der Vorstandstätigkeit (mit weiteren Materialien ergänzter Auszug aus Finanztip Das gemeinnützige online- Verbrauchermagazin Jeder Dritte in Deutschland hat ein Ehrenamt die Bürger engagieren sich in Sportvereinen und in kulturellen oder sozialen Einrichtungen. Nicht, um Geld zu verdienen, sondern aus Freude an der Arbeit. Ohne die freiwilligen Helfer würde vieles nicht laufen. Darum hat die Politik Anreize geschaffen. Einer davon ist der Ehrenamtsfreibetrag, auch Ehrenamtspauschale genannt: Seit 2013 dürfen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit 720 Euro im Jahr als Aufwandspauschale annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden. Um Vorstandsmitgliedern eine Aufwandspauschale von bis zu 720 im Jahr zahlen zu können, muss die Satzung des Vereins dies ausdrücklich erlauben. Sonst rechtswidrig und Verstoß gegen Gemeinnützigkeitsrecht! Viele Vereine müssen eine Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung beschließen lassen, um Vorstandsmitgliedern die Ehrenamtspauschale zukommen lassen zu können! Formulierungsvorschlag für die Satzung (Quelle: Seminarskript Ingo Pezina, Paritätische Akademie 2014) Ehrenamtspauschale ist ein Jahresbetrag Der Freibetrag von 720 Euro ist ein Jahresbetrag. Er ist daher nicht zeitanteilig aufzuteilen, wenn Sie die begünstigte Tätigkeit nur wenige Monate ausüben. Der Freibetrag wird allerdings auch dann nur einmal gewährt, wenn Sie mehrere begünstigte Tätigkeiten ausüben. DIESE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN Die Regelungen zur Ehrenamtspauschale finden Sie in Paragraf 3, Satz 26a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Nebenberufliche Tätigkeit: Ihr Ehrenamt gilt als nebenberufliche Tätigkeit, wenn Sie dafür im Kalenderjahr nicht mehr als ein Drittel der Zeit aufwenden, die Sie für Ihren Hauptberuf verwenden. Dieser Hauptberuf muss keine bezahlte Arbeit im steuerrechtlichen Sinne sein. Das heißt, Sie können eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben auch als: 12

13 Hausfrau/Hausmann, Student, Rentner, Arbeitsloser. Begünstigte Tätigkeiten: Im Gegensatz zum Übungsleiterfreibetrag gibt es beim Ehrenamtsfreibetrag keine Vorgabe, welche Tätigkeit begünstigt ist. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Ehrenamt im ideellen Bereich, also in der Vereinsarbeit, oder in einem Zweckbetrieb ausüben. Das sind zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Mahlzeitendienste, Jugendherbergen oder Werkstätten für behinderte Menschen. Die genaue Definition für Zweckbetriebe finden Sie in den Paragrafen 65 bis 68 der Abgabenordnung (AO). Tätigkeiten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind nicht begünstigt. Ebenso ausgenommen vom Ehrenamtsfreibetrag sind aktive Sportler. Beispiele für begünstigte Tätigkeiten: Vorsitzender, Geschäftsführer, Schatzmeister, Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Jugendleiter, Bürokraft in der Geschäftsstelle, Hausmeister, Platzwart, Gerätewart, Reinigungskraft (sofern die Räume, Plätze oder Geräte dem ideellen Bereich oder dem Zweckbetrieb zugeordnet sind). Beispiele für nicht begünstigte Tätigkeiten: Verkauf von Speisen oder Getränken bei einer Vereinsveranstaltung oder in der Vereinsgaststätte, Verkauf von Sportartikeln im vereinseigenen Laden, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von geselligen Veranstaltungen, für die ein Eintrittsgeld erhoben wird, Gewinnung von Partnern für Banden- oder Trikotwerbung sowie Anzeigen in der Vereinszeitung. Öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft: Anspruch auf den Ehrenamtsfreibetrag haben Sie nur, wenn Sie im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder einer gemeinnützigen Körperschaft beschäftigt sind. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft gelten unter anderem Universitäten, Fachhochschulen, Schulen und Volkshochschulen; eine gemeinnützige Körperschaft ist beispielsweise ein Sportverein, der Sportbund oder ein Sportverband. Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke: Um vom Freibetrag profitieren zu können, muss Ihr Ehrenamt zudem im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich angesiedelt sein. 13

14 Organisationen mit einem gemeinnützigen Zweck sind darauf ausgerichtet, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Beispiele sind: die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung des Tierschutzes, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Einen mildtätigen Zweck verfolgen Sie mit Ihrem Ehrenamt, wenn Sie Menschen unterstützen, die wegen ihres geistigen, seelischen oder körperlichen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Lage Hilfe brauchen. Eine detaillierte Liste der Aufgaben, die als gemeinnützig, mildtätig oder als kirchliche Zwecke anerkannt sind, finden Sie in den Paragrafen 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Bekommen Sie beispielsweise für Ihr Ehrenamt als Jugendtrainer von Ihrem Sportverein die Übungsleiterpauschale von Euro und dazu weitere 720 Euro als Ehrenamtspauschale, müssen Sie die 720 Euro versteuern. Eine Kombination der beiden Freibeträge ist in diesem Fall nicht möglich. Kein weiterer Freibetrag für dieselbe Tätigkeit: Wenn Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit bereits Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen erhalten und den Übungsleiterfreibetrag nutzen, können Sie nicht zusätzlich vom Ehrenamtsfreibetrag profitieren. HIERHIN IN DER STEUERERKLÄRUNG Der Gesetzgeber unterscheidet hinsichtlich der Ehrenamtspauschale nicht danach, ob Sie Arbeitnehmer oder selbstständig tätig sind. Die Ehrenamtspauschale ist im Gesetz auch keiner bestimmten Einkunftsart zugeordnet. Selbstständige Arbeit: Wenn Sie selbstständig tätig sind, tragen Sie Ihre steuerfreien Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen in den Zeilen 9 und 36 der Anlage S ein. Arbeitnehmertätigkeit: Als Arbeitnehmer tragen Sie Ihre steuerfreien Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen bis zu 720 Euro in der Anlage N in Zeile 26 ein. Wenn die Zahlungen, die Sie steuerfrei erhalten haben, die den Ehrenamtsfreibetrag übersteigen, tragen Sie den übersteigenden Betrag als Arbeitslohn in Zeile 20 der Anlage N ein. SO KÖNNEN SIE NOCH MEHR SPAREN Kombination von Ehrenamtsfreibetrag und Übungsleiterpauschale: Üben Sie verschiedene Ehrenämter aus, die gesondert vergütet werden, können Sie zusätzlich zur Übungsleiterpauschale auch vom Ehrenamtsfreibetrag profitieren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie als Trainer für einen Sportverein tätig sind und auch die Vereinskasse verwalten. 14

15 Kombination von Ehrenamtspauschale und Minijob: Anspruch auf die Ehrenamtspauschale haben Sie auch, wenn Sie geringfügig beschäftigt sind. Den Freibetrag können Sie sich entweder blockweise zum Beschäftigungsbeginn oder zu Anfang des Jahres auszahlen lassen. Oder Sie teilen ihn auf und stocken Ihr Minijobgehalt um 60 Euro monatlich auf. ACHTUNG Belege aufbewahren Heben Sie alle Quittungen auf und führen Sie gegebenenfalls ein Fahrtenbuch, um Ihre Aufwendungen belegen zu können. Rückspende: Wenn Sie als ehrenamtlicher Mitarbeiter kein Geld von Ihrer Organisation annehmen möchten, können Sie die ausgezahlte Aufwandspauschale direkt als Rückspende zurückgeben. Der Verein, für den Sie tätig sind, gibt Ihnen dafür eine Spendenbescheinigung, die Sie auf Seite 2 des Mantelbogens Ihrer Einkommensteuererklärung in den Zeilen 49 bis 56 steuermindernd geltend machen können. So bekommen Sie zumindest einen Teil der Aufwandspauschale als gesparte Steuern zurück. Achtung: Dafür brauchen Sie eine schriftliche Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass Sie tatsächlich Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen haben, auf den Sie förmlich verzichten. Nachträglich ausgestellte Bescheinigungen erkennen die Finanzämter in der Regel nicht an. Aufwendungsersatz: Unabhängig davon, ob Sie für Ihr Ehrenamt Geld bekommen oder nicht, haben Sie per Gesetz ( 27 BGB) immer Anspruch darauf, Aufwendungen für das Ehrenamt ersetzt zu bekommen. Dabei geht es zum Beispiel um Reisekosten, Gebühren für Telefongespräche oder Ausgaben für Materialien. 15

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