Nummer 7/2015, Oktober 2015
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- Waldemar Kohler
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1 Nummer 7/2015, Oktober 2015 UNTERNEHMEN 1. Online-Buchung wird ab April 2016 verpflichtend LEISTUNGSANGEBOT 2. Fahrplanregelung vom 11. November 2015 bis 22. November 2015 (Buß- und Bettag) 3. Marktuntersuchung für eine Schienenverbindung zwischen DK-Taulov und DK-Aalborg Östhavn Ubf FORMALIEN / RECHT 4. Verschlüsse, Domdeckel und Abdeckhauben 5. Angaben bei der Buchung / Anlieferung von erwärmten Stoffen Anlagen: Fahrplanregelung 11. November 2015 bis 22. November 2015 (Buß- und Bettag) Terminal- und Agenturöffnungszeiten für Buß- und Bettag
2 UNTERNEHMEN 1. Online-Buchung wird ab April 2016 verpflichtend Seit 15. Juli 2015 steht für alle Kunden Kombiverkehrs die modifizierte Online-Buchung im Produktivbetrieb zur Verfügung. Buchungen über die bisherige internetbasierte Anwendung sind nur noch bis zum 31. Oktober 2015 möglich und auch alle weiteren alternativen Buchungswege via Telefax oder werden nur noch bis zum 31. März 2016 akzeptiert. Neben der modifizierten Online-Buchung besteht für Kunden mit hohem Transportaufkommen weiterhin die Möglichkeit zur Buchung via B2B-Schnittstelle. Aktuell haben sich bereits über 150 Speditionsunternehmen erfolgreich registriert und buchen Ihre Sendungen bei Kombiverkehr online. Nutzen auch Sie schon jetzt die Zeit und melden Sie sich schnell und unkompliziert an. Detaillierte Informationen zur neuen Buchungsanwendung, zu ihren Vorteilen und zum Anmeldeprozess erhalten Sie im Internet auf der Seite > Services > Online- Buchung. Alle notwendigen Informationen und die Formulare für den Anmeldeprozess finden Sie auch in unserem Downloadbereich > Online-Buchung. Wir freuen uns, wenn auch Sie bereits heute von den Möglichkeiten der modifizierten Online-Buchung Gebrauch machen und von den zahlreichen Vorteilen profitieren. Ihre Fragen zur Online-Buchung beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Service-Hotline, die Sie unter Telefon / erreichen. Ihre Fragen zur B2B-Schnittstelle beantwortet Ihnen: Kombiverkehr, Leiter Datenverarbeitung, Gerhard Dittrich, Telefon / , Fax / oder 2
3 LEISTUNGSANGEBOT 2. Fahrplanregelung vom 11. November 2015 bis 22. November 2015 (Buß- und Bettag) Bitte beachten Sie die Fahrplanregelung für Buß- und Bettag (Regelung vom 11. November 2015 bis 22. November 2015), die den letzten Informationsstand vom 23. Oktober 2015 hat und dem Anhang beigefügt ist. Über den Downloadbereich auf sowie über die Registrierung für meinkombiverkehr und die damit verbundene Nutzung der Onlineanwendung Persönliche Fahrplanhefte haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich eine aktualisierte Version dieser Fahrplanregelung ausgeben zu lassen. Mehr zur Registrierung erfahren Sie unter > Verkehr > Persönliche Fahrplanhefte. Fahrplaninformationen betreffend der Züge, die in Zusammenarbeit mit HUPAC Intermodal angeboten werden, erhalten Sie auf der Internetseite unter Fahrplan > Zirkulationsplan (täglich aktuell) oder in der abzurufenden Datei unter Fahrplan > Feiertagsregelung. Im angegebenen Zeitraum kann es zu veränderten Abholtagen und -zeiten im Ankunftsterminal kommen. Fällt der Ankunftstag auf einen Feiertag, ist in der Regel die Abholung erst am folgenden Werktag möglich. Informieren Sie sich hierzu bitte rechtzeitig vorher bei der jeweiligen Kombiverkehr- Agentur vor Ort oder laden Sie sich die aktuellen Terminal- und Agenturöffnungszeiten im Downloadbereich (Kategorie Terminals & Agenturen) herunter. Die Anlage dieses Newsletters hat den letzten Informationsstand vom 21. Oktober Fragen beantwortet Ihnen: Kombiverkehr, Produktion, Teamleiter Fahrplan, Markus Engel Telefon / , Fax / oder 3. Marktuntersuchung für eine Schienenverbindung zwischen DK-Taulov und DK-Aalborg Östhavn Ubf Derzeit untersucht Kombiverkehr gemeinsam mit DB Schenker Rail Danmark die Möglichkeit zur Einführung einer Verbindung zwischen Taulov und Aalborg Östhavn Ubf, dem Containerbahnhof mit Hauptumschlag für Grönlandverkehre. Angedacht sind zwei Abfahrten pro Woche und Richtung. Ab Taulov besteht via Hamburg Anschluss zu zahlreichen Destinationen im europäischen Netzwerk von Kombiverkehr. 3
4 Bei Interesse an der oben genannten Relation wenden Sie sich bitte an: Kombiverkehr, Internationaler Verkehr, Leiter Nordeuropa & dt. Ostseehäfen, Ulrich Bedacht, Telefon / , Fax / oder FORMALIEN / RECHT 4. Verschlüsse, Domdeckel und Abdeckhauben Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals dringend daraufhin, dass bei Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks usw. Domdeckel und eventuell darüber vorhandene Abdeckhauben ordnungsgemäß zu verschließen sind. Wenn dies nicht geschieht, muss der Zug gestoppt und der Waggon ausgesetzt werden, was zu erheblichen Verspätungen und Kosten führen kann. Desweiteren müssen auch die Verschlusseinrichtungen am Tankcontainer (Ventil, Flansch usw.) verschlossen sein. Dieses gilt ausdrücklich auch für leere, ungereinigte Ladeeinheiten. Es werden durch die Überwachungsbehörden verstärkt Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Bitte informieren Sie deshalb auch Ihre Fahrer und Partner (Befüller und Entlader), damit diese vor der Anlieferung am Terminal die Domdeckel und Abdeckhauben nochmals kontrollieren. Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen: Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück Telefon / , Fax / oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de 5. Angaben bei der Buchung / Anlieferung von erwärmten Stoffen Bitte beachten Sie, dass bei der Beförderung von erwärmten Stoffen (mindestens 100 C bei flüssigen Stoffen, mindestens 240 C bei festen Stoffen) bereits bei der Buchung der Hinweis HEISS vermerkt werden muss. Bei offiziellen Benennungen, in denen bereits ein Hinweis auf z.b. erwärmt oder geschmolzen gegeben ist, ist dies nicht erforderlich ( & ADR / RID). 4
5 Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen: Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück Telefon / , Fax / oder 5
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