Was bringt die Rot-Weiß-Rot-Karte?

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1 Was bringt die Rot-Weiß-Rot-Karte? Überblick Mit der soeben im Nationalrat beschlossenen Rot-Weiß-Rot-Karte wird erstmals für die Arbeitsmigration nach Österreich ein kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem eingeführt, Österreich nimmt damit im europäischen Vergleich eine Vorreiter-Rolle ein. Die Rot-Weiß-Rot-Karte tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft und richtet sich ausschließlich an Nicht-EU-Bürger. Im Rahmen dieses neuen Systems wird anhand von objektiven Kriterien klar dargelegt, welche Voraussetzungen von Zuwanderern erwartet werden, wesentlicher Punkt ist der Bedarf am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus können für Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse oder Alter Punkte erworben werden, für die Zuwanderung nach Österreich muss eine gewisse Mindestpunkteanzahl erreicht werden. In Zukunft können Interessenten aus Drittstaaten anhand objektiver Kriterien unmittelbar erkennen, ob sie zuwandern können und unter welchen Voraussetzungen. Damit werden vor allem für höher qualifizierte Zuwanderer attraktivere Zuwanderungsregeln geschaffen. Der Grundsatz Deutsch vor Zuzug gilt für Personen die mit der Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich zuwandern nicht. Allerdings können sie durch Sprachkenntnisse Punkte sammeln, wodurch ihre Zuwanderungschancen gesteigert werden. Familienangehörige von Inhabern einer Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten einen sofortigen freien Arbeitsmarktzugang, womit deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt deutlich verbessert wird. Die Rot-Weiß-Rot-Karte im Detail: Folgende Gruppen von Zuwanderern können eine Rot-Weiß-Karte erwerben: - besonders hoch qualifizierte Zuwanderer, - Fachkräfte in Mangelberufen, - sonstige Schlüsselkräfte, - ausländische Studienabsolventen, - selbständige Schlüsselkräfte. Für besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige Schlüsselkräfte gilt ein kriteriengeleitetes Punktesystem. Besonders Hochqualifizierte Besonders hoch qualifizierte Zuwanderer, die ein sehr wichtiges Potenzial für die heimische Wirtschaft darstellen, können künftig auch ohne konkretes Jobangebot für einen Zeitrahmen von sechs Monaten nach Österreich kommen. Sie erhalten ein Visum zum Zweck der Arbeitssuche, wenn sie bei den Kriterien besondere Qualifikationen und Fähigkeiten, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und/oder Studium in Österreich mindestens 70 von 100 Punkten erfüllen. Wenn sie ein adäquates Arbeitsplatzangebot erhalten, wird ihnen eine Rot-Weiß-Rot-Karte erteilt. 1

2 Fachkräfte in Mangelberufen Weiters werden im neuen System erstmals auch für Drittstaatsangehörige Mangelberufe festgelegt. Fachkräfte, die ein Arbeitsplatzangebot in einem Mangelberuf aufweisen, erhalten eine Rot-Weiß-Rot-Karte, wenn sie 50 von 75 möglichen Punkten bei den Kriterien Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und/oder Alter erfüllen und sie für die beabsichtigte Beschäftigung das Mindestentgelt gem. Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zuzüglich einer betriebsüblichen Überzahlung erhalten. Als Mangelberufe kommen Berufe mit einem Stellenandrang bis zu 1,5 in Betracht (pro offen gemeldete Stelle sind maximal 1,5 Arbeitssuchende beim AMS vorgemerkt). Bei einem Stellenandrang bis 1,8 müssen weitere Mangelindikatoren wie eine erhöhte Ausbildungsaktivität der Betriebe oder eine überdurchschnittliche Lohnentwicklung im Beschäftigungszweig gegeben sein, damit ein Mangelberuf vorliegt. Die Mangelberufe werden vom Sozialminister im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister jeweils für das nächstfolgende Kalenderjahr festgelegt, die erste Fachkräfteverordnung tritt mit 1. Mai 2012 in Kraft. Sonstige Schlüsselkräfte Sonstige Schlüsselkräfte erhalten unter folgenden Voraussetzungen die Rot-Weiß-Rot- Karte: - Vorliegen eines Arbeitsplatzangebots; - mindestens 50 von 75 Punkten in den Kriterien Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter ; - für die zu besetzende offene Stelle keine geeignete Arbeitskraft am inländischen Arbeitsmarkt verfügbar ist (Arbeitsmarktprüfung); - monatliches Bruttoentgelt von 50 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für unter 30jährige (2011: Euro) und 60 % für über 30jährige (2011: 2.520), jeweils zuzüglich Sonderzahlungen. Ausländische Studienabsolventen Drittstaatsangehörige, die zumindest den 2. Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder eines Masterstudium in Österreich erfolgreich abgeschlossen haben, können nach Abschluss ihres Studiums weitere 6 Monate zur Jobsuche in Österreich bleiben. Weisen sie ein ihrem Ausbildungsniveau entsprechendes Arbeitsplatzangebot mit einem Mindestentgelt von 45 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2011: 1.890) auf, erhalten sie die Rot-Weiß-Rot- Karte. Ausländische Studienabsolventen müssen nicht das Punktesystem durchlaufen, es wird auch keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt. Selbständige Schlüsselkräfte Sofern mit der Erwerbstätigkeit ein gesamtwirtschaftlicher Nutzen, insbesondere hinsichtlich des damit verbundenen Transfers von Investitionskapital und/oder der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen verbunden ist, kann selbständigen Schlüsselkräften eine Rot-Weiß-Rot-Karte erteilt werden. 2

3 Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige Familienangehörige von Inhabern der Rot-Weiß-Rot-Karte unterliegen keiner Quotenpflicht und erhalten eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus, die einen sofortigen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang inkludiert. Diese Möglichkeit, die Familie mitzunehmen, macht Österreich für qualifizierte Zuwanderer attraktiver. Der sofortige freie Arbeitsmarktzugang erleichtert die Arbeitsmarkteingliederung von Familienangehörigen. Deutschkenntnisse Personen mit Rot-Weiß-Rot-Karte unterliegen nicht der Pflicht Deutsch vor Zuzug (Nachweis von Deutschkenntnissen auf A1-Niveau noch vor der Einreise). Für sie gilt auch Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt, was bedeutet, dass sie nicht innerhalb der ersten 2 Jahre Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen müssen. Erst bei Beantragung eines Aufenthaltstitels Daueraufenthalt EG dieser ist frühestens nach 5 Jahren möglich müssen sie Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (Modul 2 der Integrationsvereinbarung) nachweisen. Allerdings gelten für ihre Familienangehörigen der Grundsatz Deutsch vor Zuzug (mit Ausnahme von Familienangehörigen von besonders Hochqualifizierten) sowie die Module 1 und 2 der Integrationsvereinbarung. Vorteile der Rot-Weiß-Rot-Karte Qualifizierte Zuwanderer, die am Arbeitsmarkt nachgefragt werden, können erleichtert nach Österreich kommen Steigerung der Attraktivität Österreichs für international mobile, gut ausgebildete Menschen flexibles System, ausgerichtet am Bedarf am Arbeitsmarkt Nutzung des Potenzials von Zuwanderern, die in Österreich studiert haben größtmögliche Transparenz nach innen und außen potenzielle Zuwanderer können Chancen auf Zuwanderung noch im Herkunftsland feststellen durch klare Kommunikation der Ausrichtung der Zuwanderungspolitik Abbau von Ängsten in Bevölkerung Steigerung des volkswirtschaftlichen Nutzens durch höher qualifizierten Zuzug (Schaffung von Arbeitsplätzen, höheres BIP) 3

4 Kriterien für besonders Hochqualifizierte (Anlage A) 4

5 Kriterien für Fachkräfte in Mangelberufen (Anlage B) 5

6 Kriterien für sonstige Schlüsselkräfte (Anlage C) 6

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