Januar/Februar 2011 Nr. 31

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1 Preis: 7, Verbraucherpolitische Korrespondenz Januar/Februar 2011 Nr. 31 Recht durchsetzen, Verbraucher stärken Der Kampf gegen unzulässige Geschäftspraktiken Firmen nutzen den Binnenmarkt selektiv Interview zur Reform des EU-Vertragsrechts Zentraler Ort für Europapolitik Gastbeitrag von Gunther Krichbaum, MdB Zwölf Fragen an... Gerald Meyer, Journalist und TV-Moderator

2 2 Inhalt Verbraucherpolitische Korrespondenz Aus dem Inhalt Editorial... 3 Impressum Die Verbraucherpolitische Korrespondenz (vpk) erscheint alle zwei Monate und informiert über die Arbeit des vzbv und seiner Mitgliedsverbände sowie über aktuelle Nachrichten zur nationalen und internationalen Verbraucherpolitik. Herausgeber Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) Markgrafenstraße Berlin Tel. (030) Fax (030) vzbv.de verantwortlich für den Inhalt Gerd Billen Redaktion Chefredaktion: Christian Fronczak Chef vom Dienst: Steffen Küßner Ileana von Putt kamer, Vikki Schaefer, Simone Wander, Frederik Leven Mitarbeit Jana Brockfeld, Jutta Gurkmann, Jutta Jaksche, Helke Heidemann-Peuser, Christina Rempe, Christian Schlüter Satzbearbeitung und Layout da vinci design GmbH, Berlin Albrechtstraße Berlin Karikatur Klaus Dittmann Titelfoto Bertold Werkmann Fotos Verbraucherzentrale Bundesverband, istockphoto, fotolia Druck enka-druck GmbH, Großbeerenstraße 2 Gebäude 02 EG Berlin 100 % Recyclingpapier Frei zum Nachdruck, Belegexemplar erwünscht Abonnement/Bezug Die vpk kann als Print-Ausgabe zum Preis von jährlich 36 Euro als Abonnement bezogen werden. Darüber hinaus ist ein Bezug über die Website des vzbv als Newsletter kostenfrei möglich (Anmeldung unter National Recht durchsetzen, Verbraucher stärken... 4 Von der Abmahnung zum Unterlassungsurteil... 5 Sonderfall Kartellrecht... 5 Lebensmittel sind sicher!?... 6 Die Kuh, der Klima-Knüller!... 6 Datenschutz für das 21. Jahrhundert... 7 Der Klingelterror ebbt nicht ab... 7 Gastkommentar Zentraler Ort für Europapolitik von Gunther Krichbaum, Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der EU des Deutschen Bundestages... 8 Europa Firmen nutzen den Binnenmarkt selektiv... 9 EU-Ministerrat einigt sich auf Inhalte der Lebensmittelkennzeichnung EU-Kommission will Marktmissbrauch verhindern Mitglieder im Portrait Beratung der kurzen Wege vzbv intern Online-Hilfe für Energie-Projekte Engagiert für die Verbraucher vzbv reicht Klage gegen Facebook ein Klimaschutz spielerisch vermitteln Meinungen Meilensteine Zwölf Fragen an Gerald Meyer, Journalist und TV-Moderator Service Termine, Veranstaltungen und Veröffentlichungen Verbraucherzahl des Monats 88 Prozent Nach Angaben des Wirtschaftsmagazins brandeins hat das Vertrauen in Banken bei 88 Prozent der Deutschen gelitten. Nur 41 Prozent gaben an, allerdings auch weniger Vertrauen in ihre eigene Hausbank zu haben. Quelle: brandeins

3 Editorial 3 Der Kampf um Kundenrechte Wenn uns Hersteller Pressfleisch als Schrimps verkaufen, Airlines mit Flügen zum Taxitarif locken, die Kosten nach Steuern und Gebühren aber bei 100 Euro liegen, wenn Fitnesskettenbetreiber ihren Kunden untersagen, Getränke mit ins Studio zu bringen, dann ist der einzelne Verbraucher ziemlich machtlos. Um in der Marktwirtschaft für Waffengleichheit zu sorgen, gibt es das Verbandsklagerecht. Mit mehr als tausend Verfahren jährlich tragen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen dazu bei, die Lücke zwischen rechtlichem Anspruch und ökonomischer Wirklichkeit zu schließen. Es ist ein vielfältiger Kampf um Kundenrechte, der manchmal einer gegen Windmühlen ist. Denn trotz vieler Erfolge es gibt erhebliche Defizite. Wenn es um die finanzielle Entschädigung von Verbrauchern geht, ist das Recht oft ein stumpfes Schwert. Sammelklagen erleichtern Aktuell machen die Preiserhöhungen bei der Energieversorgung die Grenzen der Verbandsklagebefugnis deutlich. Kündigen Anbieter Preiserhöhungen an, können Verbraucherverbände nicht stellvertretend für die Kunden feststellen lassen, ob diese zulässig sind. Betroffene müssen zahlen oder jeweils individuell dagegen klagen. Dies ist nicht nur aufwendig, es blockiert auch die Gerichte. Im Ergebnis zahlen Verbraucher zu viel Geld, das in den Taschen der Anbieter landet. Um dieser Selbstbedienungs mentalität etwas entgegenzusetzen, brauchen wir die Foto: Dominik Butzmann Möglichkeit, in einem einzigen Gerichtsverfahren klären zu lassen, ob eine Forderung im Grundsatz berechtigt ist. Das entlastet die Justiz, reduziert Kosten und stärkt die Position der Verbraucher. Eine solche Musterfeststellungsklage hat nichts mit der Klageindustrie in den Vereinigten Staaten zu tun, vor der Unternehmen und Wirtschaftsverbände immer warnen. Mit diesem Pappkameraden ist es ihnen allerdings gelungen, eine sachliche Diskussion über eine europäische Sammel klage zu verhindern. Die Bundesregierung sollte bei diesem Spiel nicht länger mitmachen und sich auf EU-Ebene für erleichterte Sammelklagemöglichkeiten einsetzen. Gewinner wären nicht nur die Verbraucher, sondern alle Unternehmen, die sich an die Regeln halten. Unrechtsgewinne abschöpfen Handlungsbedarf gibt es auch an anderer Stelle: Hersteller werben mit veralteten Testurteilen der Stiftung Warentest oder Klingeltonanbieter locken Verbraucher trickreich in ein kostenpflich tiges Abonnement. Verbraucherverbände können in solchen Fällen auf Unterlassung klagen. Die Werbung wird angepasst, die Unrechtsgewinne bleiben aber beim Unternehmen. Seit 2004 gibt es zwar einen Anspruch auf Abschöpfung von Unrechtsgewinnen. Doch dieser ist so gestaltet, dass er un seriöse Unternehmen kaum abschreckt. Denn er greift nur, wenn sich eine Kausalität zwischen Wettbewerbsverstoß und Mehrerlös beweisen lässt. Zudem muss der Kläger nach weisen, dass das Unternehmen vorsätzlich gehandelt hat. Beides ist in der Praxis kaum möglich. Der Gesetzgeber sollte die Beweisführung deshalb erleichtern. Denn auch hier gilt: Unlautere Geschäftspraktiken dürfen sich nicht lohnen. Wer unredlich agiert, darf daraus keinen Vorteil ziehen. Daran besteht auch ein öffentliches Interesse. Geld zurück bei unzulässigen Klauseln Das gilt auch für Vermögensschäden aufgrund unzulässiger Allgemeiner Ge - schäftsbedingungen. Nur ein Beispiel: Ein Gericht stellt fest, dass ein Reiseveranstalter seinen Kunden zu Unrecht nachträglich einen Kerosinzuschlag berechnet hat. Die entsprechende Preisänderungsklausel erklären die Richter für unzulässig. Man würde erwarten, dass die Betroffenen in einem solchen Fall ihr Geld zurück bekommen, ohne dafür noch einmal selbst vor Gericht ziehen zu müssen. Doch die Realität sieht anders aus: Ein erfolgreiches Unterlassungsurteil stärkt zwar die Position der Kunden, hat aber keinen direkten Erstattungsanspruch zur Folge. Vielmehr müssen die Betroffenen ihre zivilrechtlichen Ansprüche in jedem einzelnen Fall vor einem Gericht geltend machen. Ein langer, kostspieliger Weg, den kaum einer geht. Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert. Bei unwirksamen Klauseln muss das Gericht anordnen können, dass die Betroffenen zu entschädigen sind. Im Kern geht es bei all diesen Beispielen um die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb. Wir beobachten eine zunehmende Verlotterung der Sitten. Anbieter testen immer wieder aus, wie weit sie die Verbraucher ungestraft über den Tisch ziehen können. Das ist möglich, weil sie wissen, dass ihnen Unterlassungsurteile selten teuer zu stehen kommen. Die Bundes regierung ist gefordert, dieser nüchternen Kalkulation einen Strich durch die Rechnung zu machen. Gerd Billen

4 National news 4 Verbraucherpolitische Korrespondenz national Recht durchsetzen, Verbraucher stärken Verbraucherorganisationen gehen für die Konsumenten gegen unzulässige Geschäftspraktiken vor Berichten Zeitungen darüber, dass ein Grundsatzurteil Rechte der Verbraucher gestärkt hat, geht dies häufig auf eine Klage der Verbraucherzentralen oder des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zurück. Jährlich leiten sie durchschnittlich rund bis neue Verfahren ein. Ein Großteil betrifft Werbung im Internet, zum Beispiel verschleierte Preisangaben (Abofallen) oder unzu reichende Widerrufsbelehrungen. Allein rund 100 Abmahnungen im Jahr entfallen auf irreführende Werbung mit Test urteilen der Stiftung Warentest. Aber auch Lebensmittelwerbung oder irreführende Flugpreiswerbung ist häufig Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfahren. Mehr als die Hälfte der Verfahren wird erfolgreich außergerichtlich erledigt, indem Unternehmen Unterlassungserklärungen abgeben (siehe nächste Seite). Ein Teil der Verfahren muss eingestellt werden, weil zum Beispiel Abmahnungen nicht zugestellt werden können, die Unternehmen insolvent sind oder die beanstandeten Internetseiten vor der Klageerhebung abgeschaltet wurden. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben. Eine wesentliche Grundlage für Klageverfahren sind Verbraucherbeschwerden. Wir können nicht jedem Verstoß nachgehen, denn unsere personellen und finanziellen Ressourcen sind beschränkt, erklärt Helke Heidemann-Peuser, leitende Rechtsexpertin im vzbv. Bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung führen wir deshalb eher Musterprozesse. Vorbeugender Rechtsschutz Die Verbraucherzentralen und der vzbv werden auch vorbeugend tätig, um individuelle Auseinandersetzungen möglichst gar nicht entstehen zu lassen. Schließt zum Beispiel ein Fitnesscenter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen seine Haftung aus, können die Verbraucherorganisationen dafür sorgen, dass die Verträge geändert werden. Verbraucher können so ihre gesetzlichen Rechte ungehindert wahrnehmen. In einigen Fällen dienen die Verfahren auch dazu, für die Verbraucher Rechtsklarheit zu schaffen, wenn das Gesetz unterschiedliche Auslegungen ermöglicht. Auf diese Weise bekommen die Klagen auch eine politische Bedeutung. Werbeanrufe Eine Verbraucherin erhält einen unerbetenen Werbeanruf in ihrer Privatwohnung. Der Anrufer meldet sich im Auftrag einer Telekommunikationsfirma, um ihr einen besonders günstigen DSL- Anschluss anzubieten. Die Verbraucherin hat jedoch nicht einmal einen Computer. Da sie sich durch den Anruf belästigt fühlt, meldet sie den Vorfall der Verbraucherzentrale. Vertragsklauseln Ein Verbraucher stellt fest, dass von seinem Konto 7,50 Euro für die Bearbeitung einer Rücklastschrift abgebucht wurden. Auf Nachfrage beruft sich seine Bank auf eine entsprechende Regelung im Preisverzeichnis. In der Verbraucherberatung erfährt der Kunde, dass dieselbe Bank vor zwei Jahren zur Unterlassung einer solchen Klausel verurteilt wurde. Nun kann der Verbraucher auf das Urteil verweisen und verlangen, dass die Bank den fraglichen Betrag zurückzahlt. In einem Rechtsstreit wäre das Gericht an die Wertung der Klausel in dem vorausgegangenen Verbandsklageverfahren ge bunden. Flugpreise Ein Verbraucher bucht eine Flugreise im Internet. Im Verlauf des Buchungs vorgangs ist zunächst eine Reiseversicherung zum Preis von zehn Euro pro Person voreingestellt, obwohl diese freiwillig ist. Im letzten Buchungsschritt soll sich der Preis bei Kreditkartenzahlung noch einmal um fünf Euro erhöhen. Da der Kunde bereits einige Zeit für die Online-Buchung aufgewendet hat, schließt er verärgert den Vertrag zum höheren Preis ab, informiert aber seine Verbraucherzentrale über den Vorgang. Lebensversicherungen Viele Kunden, die ihre Lebensversicherung vorzeitig beenden, klagen über einen geringen Rückkaufswert. Wiederholt wurden Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes für unwirksam erklärt. Vor diesem Hintergrund hat die Verbraucherzentrale Hamburg am 29. Dezember 2010 gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG eine Einziehungsklage beim Landgericht Stutt gart eingereicht. Dabei hat sie die Ansprüche von 80 Kunden gebündelt und hofft, den Kunden zu einem Nachschlag verhelfen zu können. Als vorläufiger Streitwert wird in der Klage Euro 500 Euro pro Kunde angenommen.

5 Verbraucherpolitische Korrespondenz National news national 5 Von der Abmahnung zum Unterlassungsurteil Instrumente der Rechtsdurchsetzung Sonderfall Kartellrecht Absprachen schädigen Verbraucher Kernstück der kollektiven Rechtsdurchsetzung ist die Unterlassungsklage. Sie ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) geregelt. Wie läuft ein solches Verfahren ab? Am Anfang steht eine Abmahnung. Mit ihr wird ein Unternehmen aufgefordert, zum Beispiel eine beanstandete Werbung In drei Jahren zum BGH Wenn ein Unternehmen eine Unterlassungserklärung verweigert, kann die Frage vor Gericht geklärt werden. Das Gericht kann dem Unternehmen untersagen, künftig in der beanstandeten Form zu werben oder unwirksame Vertragsklauseln zu verwenden. Ein Unterlassungsprozess kann unter Umständen über drei Instanzen bis zum Bundes gerichtshof (BGH) geführt werden. Die Verfahrensdauer beträgt dann in der Regel drei bis vier Jahre. Ordnungsgeld fließt in die Staatskasse Immer wieder deckt das Bundeskartellamt Preisabsprachen im Einzelhandel auf: Hersteller und Händler von Süßwaren, Tiernahrung und Sanitärkeramik gerieten unter Verdacht. Gegen die drei größten Kaffeeröstereien in Deutschland verhängte das Bundeskartellamt 2010 ein Bußgeld in Höhe von 160 Millionen Euro. Der Abschreckungseffekt dürfte indes gering sein. Jahrelange Preisabsprachen bescheren Unternehmen Gewinne in Milliardenhöhe zulasten der Verbraucher, die überhöhte Preise zahlen, bemerkt Jutta Gurkmann, Referentin für Wirtschaftsrecht im vzbv. Dennoch sind Verbandsklagen auf Unterlassung und Vorteilsabschöpfung im Kartellrecht nur Wirtschafts verbänden möglich. Verbraucher verbänden stehen diese Instrumente nicht zur Verfügung. Die Abschöpfung von Unrechtsgewinnen gleicht einem Kampf gegen Windmühlen. zukünftig zu unterlassen. Dazu muss das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Hält sich das Unternehmen in der Folge nicht an sein Unterlas sungs versprechen, muss es die definierte Vertragsstrafe zahlen. Gibt das Unternehmen die Unterlassungserklärung ab, ist das Verfahren außergerichtlich erledigt. Die Klage endet mit einem Unterlassungsurteil. Wenn das Unternehmen hiergegen verstößt, besteht die Möglichkeit, bei dem Prozessgericht erster Instanz einen Antrag auf Festsetzung eines spürbaren Ordnungsgeldes zu stellen. Insbesondere bei unlauterer Gewinnspielwerbung kommt es häufig vor, dass Anbieter ihre Schreiben leicht abgewandelt weiter verwenden. Je nach Häufig keit und Gewicht der Verstöße kann das Ordnungsgeld zwischen und Euro betragen. Die im Unterlassungsurteil angedrohte Höchstgrenze von Euro wird in der Praxis allerdings kaum ausgeschöpft. Im Gegensatz zur Vertragsstrafe fließt es der Staatskasse zu. Prozesshürden zu hoch Der im deutschen Recht geschaffene Schadensersatzanspruch ermöglicht zwar theo retisch jedem Betroffenen, einen Ausgleich für seinen erlittenen Schaden zu fordern. Praktisch wird dabei aber übersehen, dass die rechtlichen Hürden für den einzelnen Verbraucher zu hoch sind, um dieses Recht tatsächlich durchzusetzen. So muss er etwa konkrete Tatsachen vortragen, die es dem Gericht ermöglichen, die Höhe des entstandenen Schadens zu schätzen. Daneben ist streitig, ob Betroffene nur die Abnehmer der ersten Marktstufe oder auch die der letzten mithin die Verbraucher sind. Der vzbv fordert, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Kartellrecht zu erleichtern. Erforderlich ist eine Musterfeststellungsklage, mit der wir komplexe kartellrechtliche Fragestellungen über Schadensberechnung, Kausali tät und Verschulden klären können, erklärt Gurkmann.

6 National news 6 Verbraucherpolitische Korrespondenz national Mit Kuh fürs Klima Eine Buchbesprechung von vzbv- Ernährungsexpertin Jutta Jaksche Lebensmittel sind sicher!? Der Dioxin-Skandal und die Folgen Wer das Buch Die Kuh ist kein Klima-Killer von Anita Idel liest, der versteht: Wenn wir in ge sundes Bo - denle ben, in variantenreiche Felderwirtschaft, in Grünland und Weide tiere in - vestieren, schaffen wir gute Lebensmittel und tragen zum Klima schutz bei. Die Autorin nimmt die Leser mit auf eine Reise in das Allgäu, in den märkischen Sand oder die Kalahari und den Sahel. Es geht um das Umwelt- und klimaschonende Zusammenspiel von Menschen, Tieren und Pflanzen. Dabei kommen Menschen mit ihren Erfahrungen und Lösungen zu Wort, zum Beispiel Landwirte. Kühe leben unter Hochleistungsbedingungen heute nur noch rund fünf Jahre. Parallel dazu muss ein junges Rind aufwachsen, das die ältere Kuh ersetzen kann. Eine um ein Jahr verlängerte Nutzungsdauer bedeutet bezogen auf die Herde circa 19 Prozent weniger Methan, weil wir weniger Kühe als Ersatz vorhalten müssen, erläutert einer der Bauern. Ob die Kuh ein Klima-Killer ist, hängt von den Voraussetzungen ab. Erneut war es ein Lebensmittelskandal, der pünktlich vor der Internationalen Grünen Woche die Gemüter erhitzt und für Schlagzeilen sorgte. Wie viele Skandale müssen noch ins Land ziehen, bevor sich in der Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung Grundlegendes ändert? Nach teils heftigem politischen Schlagabtausch und der Suche nach Schuldigen, stand am Ende ein 14-Punkte-Plan, der am 18. Januar 2011 von den für Verbraucherschutz und Landwirtschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern in Bund und Ländern verabschiedet wurde. Die Latte ist höher gelegt, übersprungen ist sie noch nicht, kommentierte vzbv-vorstand Gerd Billen den Maßnahmenkatalog, der viele der auch vom vzbv und den Verbraucherzentralen geforderten Punkte enthält. Mehr Sicherheit für alle, Verbraucherschutz hat absoluten Vorrang, Signal der Geschlossenheit und Entschlossenheit, Riechen, schmecken, fühlen: Am Stand der Verbraucherzentralen erfahren die Be sucher was wirklich drin ist, in den Lebensmitteln. Spitzenreiter in Europa so lauteten die Reaktionen der Bundes- und Landesminister. An diesen hoch gesteckten Zielen werden wir die Verantwortlichen und die Umsetzung der Maßnahmen jetzt messen. Auf der vzbv-website w w w. vzbv. d e hat der vzbv in einem Themen-Schwerpunkt Dioxin eine Tabelle eingestellt die zeigt, wie der Stand der Umsetzung der 14 Punkte ist. Daneben enthält das Buch viele wissenschaftliche Fakten zur Schafs- und Rinderzucht, die aber anschaulich und verständlich aufbereitet sind. Das Fazit: Es geht um Zeit. Zeit für ein möglichst langes Leben der Kühe und Zeit für die Weide, sich nach der Bewirtschaftung zu erholen. Anita Idel (2010): Die Kuh ist kein Klima- Killer! Wie die Agrarindustrie die Erde verwüstet und was wir dagegen tun können Metropolis-Verlag, Marburg 2010, 18,00 Euro Ich arbeite das jetzt Schritt für Schritt ab, Verbraucherministerin Ilse Aigner (rechts im Bild) zu ihrem 14-Punkte-Plan auf dem Verbraucherpolitischen Forum des vzbv zur Internationalen Grünen Woche. Auch im Podium vertreten: Ingelore Rosenkötter (links), Gesundheitssenatorin des Landes Bremen, derzeit Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz.

7 Verbraucherpolitische Korrespondenz National news national 7 Datenschutz für das 21. Jahrhundert Mit dem nicht enden wollenden Ärger wird auch der Ruf nach einer Verschärfung des Gesetzes gegen unlautere Telefonwerbung lauter. Auf Initiative der Verbraucherschutzministerkonferenz hatte der Bundesrat ein umfangreiches Maßvzbv fordert umfassende Modernisierung Bundesinnenminister de Maizière hat am 1. Dezember 2010 Eckpunkte zur Reform des Datenschutzes vorgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesdatenschutzbeauftragte haben die Vorschläge als unzureichend kritisiert. Erforderlich ist eine umfassende Modernisierung des Datenschutzes im Internet. Der vzbv sieht Regelungsbedarf in neun Bereichen. l Nutzerwünsche ernst nehmen 1. Nutzer wollen wissen, was mit ihren Daten geschieht. Diese Information darf nicht im juristischen Kauderwelsch langatmiger Datenschutzerklärungen versteckt, sondern muss leicht auffindbar und für jedermann verständlich sein. 2. Nutzer wollen gefragt werden. Einwilligungen müssen informativ und leicht verständlich, zeitlich befristet und leicht widerrufbar sein. 3. Nutzer wollen die von ihnen eingestellten Daten wie Adresssammlungen und Fotos auch in anderen Programmen oder bei anderen Anbietern nutzen können. l Technik verbraucherfreundlich gestalten 4. Bei der Entwicklung neuer Technik und Programme muss Datensparsamkeit und Datensicherheit integraler Bestandteil sein (privacy by design). 5. Nicht zwingend benötigte Daten sind vom Dienstleister automatisch zu löschen. 6. Voreinstellungen müssen wenig informierte Nutzer und Kinder schützen, aber informierten Nutzern die Wahl lassen (privacy by default). l Kontrollen verbessern 7. Datenschutzaufsichtsbehörden müssen personell und finanziell besser ausgestattet werden. 8. Verbraucherverbände müssen das Recht erhalten, bei Datenschutzverstößen auf Unterlassung zu klagen. Datenschutz muss als verbraucherschützende Norm gelten. 9. Anbieter außerhalb der Europäischen Union müssen das EU-Recht beachten, wenn sie Daten von europäischen Bürgern erheben und verarbeiten. Dieses Recht muss tatsächlich und effektiv durchgesetzt werden. Dies betrifft unter anderem das Safe Habor Abkommen mit den USA. Der Klingelterror ebbt nicht ab Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung muss verschärft werden Von wegen Schluss mit lästiger Telefonwerbung. Ein Rückgang der Beschwerdeflut in den Verbraucherzentralen ist trotz des seit August 2009 gültigen Gesetzes nicht erkennbar. In einer bundes weiten Umfrage registrierten die Verbraucherzentralen von Anfang März bis Ende November 2010 fast Beschwerden. Parallel dazu meldete die Bundesnetzagentur, diesen mangels Ressourcen nicht konsequent nachgehen zu können. nahmenpaket vorgeschlagen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner kündigte im Oktober vergangenen Jahres an: Ich werde mich dafür einsetzen, dass es eine Bestätigungslösung für ungebetene Anrufe geben wird. Auch die zuständige Justizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger hatte im August 2010 Nachbesserungen in Aussicht gestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen fordern seit langem eine Bestätigungslösung. Dann würden infolge eines unerlaubten Anrufs am Telefon abgeschlossene Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam. Doch während eine Nachbesserung des Gesetzes auf sich warten lässt, nimmt die dreiste Abzocke über illegale Telefonwerbung immer perfidere Formen an. Auch hierfür müssen Lösungen gefunden werden. Firmen, die unerlaubt an der Strippe für die Registrierung bei einem Gewinnspiel-Abo-Dienst werben, ent locken Kunden im Gespräch persönliche Daten. Anschließend ziehen sie ihre vermeintlichen Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung ein. Für zusätzlichen Klingel terror sorgen so genannte Predictive Dialer. Dies sind Computerprogramme, durch die gleichzeitig viele Telefonanschlüsse angewählt werden können, von denen aber nur zu dem als erstes Abhebenden eine Verbindung hergestellt wird.

8 8 Gastkommentar Verbraucherpolitische Korrespondenz Zentraler Ort für Europapolitik Gunther Krichbaum, Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages Die Arbeit des Europaausschusses im Bundestag Vorweg ist wichtig: Die im Grundgesetz verankerte Mitwirkung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union ist Sache des ganzen Parlamentes. Somit sind alle Ausschüsse des Deutschen Bundestages im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit für die Beratung europäischer Angelegenheiten zuständig und bereiten die Entscheidung des Bundestages im Plenum vor. Der EU-Ausschuss ist jedoch der zentrale Ort im parlamentarischen Entscheidungsprozess, wenn es um Europapolitik in ihrer ganzen Vielfalt geht. Er ist federführend zuständig für alle Grundsatz fragen der europäischen Integration, mithin für eine Bandbreite an Themen: Institutionelle Reformen der EU, Erweiterung der Union oder die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der anderen EU-Mitgliedstaaten. Mindestens mitwirkend zuständig ist er darüber hinaus für europäische Vorhaben, die mehrere verschiedene Politikfelder betreffen: Etwa mit der zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020, das heißt unter anderem mit Fragen zur Lebensmittelsicherheit, der Einführung eines Europäischen Vertragsrechts oder Regelungen zur Vereinfachung von Überweisungen und Lastschriften in Euro. Die Mitwirkungsrechte des Bundestages und die damit verbundene Verantwortung in EU-Angelegenheiten wurden nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon 2009 auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt und deutlich durch erweiterte Informationsrechte und eine verstärkte Kontrolle des Regierungshandelns gestärkt. Damit der Bundestag diese Rechte tatsächlich wahrnehmen kann, ist die Bundesregierung verpflichtet, die Abgeordneten in ihren Ausschusssitzungen beziehungsweise schriftlich über alle EU-Vorhaben zu unterrichten: Dies bedeutet eine frühzeitige und umfassende Information über den Beratungsverlauf auf europäischer Ebene, über alle Tagungen der Staats- und Regierungschefs und der Fachminister, die etwa im Rat für Landwirtschaft und Fischerei zusammenkommen. In seinen Sitzungen berät der EU-Ausschuss mit Regierungsmitgliedern die Positionen der Bundesregierung zu den EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich. Enge Zusammenarbeit zwischen Brüssel und Berlin Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat auch die Bedeutung des Austausches mit anderen Parlamentariern beziehungsweise mit Vertretern von EU-Institutionen und anderen europäischen Regierungen zugenommen: Um sich ein umfassendes Bild über die Entwicklungen in Europa machen zu können, lädt der Ausschuss regelmäßig Kommissare, Direktoren von Agenturen, Regierungsvertreter aus anderen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern in seine Sitzungen oder zu Berichterstattergesprächen ein. Er pflegt intensive Kontakte zu Parlamentariern, indem er selbst in Berlin Delegationen empfängt oder als Delegation in andere Länder reist. Regelmäßig treffen sich die nationalen Europapolitiker bei den halbjährlichen Sitzungen der COSAC, der Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union. Im Format des sogenannten Weimarer Dreiecks zur Förderung der Deutsch-Französisch-Polnischen Zusammenarbeit finden gemeinsame Sitzungen statt. Ein- bis zweimal im Jahr tagt der EU- Ausschuss in Brüssel und nutzt die Gelegenheit vor Ort für Gespräche in der Kommission und im Europäischen Parlament. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den parlamentarischen Gremien in Brüssel und Berlin ist institutionell garantiert: Dem EU-Ausschuss gehören neben 35 Parlamentariern aus dem Deutschen Bundestag auch 16 deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments als sogenannte mitwirkungsberechtigte Mitglieder an. Sie sind nicht stimmberechtigt, beteiligen sich aber an den Beratungen des Ausschusses und gewährleisten. Viele der Sitzungen des EU-Ausschusses sind öffentlich, so kann sich jeder, der interessiert ist, unmittelbar über die Arbeit des Ausschusses informieren. Gunther Krichbaum, Wirtschaftsjurist, selbstständiger Wirtschaftsberater, geboren am 4. Mai 1964 in Korntal, verheiratet, 3 Kinder Seit der 15. Wahlperiode Mitglied des Deutschen Bundestages. Von Dezember 2005 bis Juni 2007 stellvertretender europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union. Seit Juni 2007 Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Berichterstatter für Rumänien, stellv. Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Seit der 16. Legislaturperiode stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit.

9 Verbraucherpolitische Korrespondenz Europa Wie agieren die Unternehmen? Viele Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenlieferungen oder Dienstleisnews europe 9 Firmen nutzen den Binnenmarkt selektiv Interview zur Reform des EU-Vertragsrechts mit Jutta Gurkmann, vzbv-referentin für Wirtschaftsrecht Was erwarten Sie von der Europäischen Kommission? Viele Verbraucher kennen ihr eigenes Recht im Detail nicht, wissen aber, dass es in der EU einen Mindestschutz gibt. Insbesondere beim Fernabsatz ist das Argument der Rechtszersplitterung irreführend, da Verbraucher nach der geltenden Rom-I-Verordnung in den allermeisten Fällen, in denen sie Waren im Ausland bestellen und das Unternehmen diese an den Wohnsitz liefert, mindestens durch die verbraucherschützenden Regeln ihres Wohnsitzstaates geschützt sind. Wie also sollte die Rechtszersplitterung sie von einer solchen Bestellung abhalten? Die EU sollte daher besser den Bedarf seitens der Verbraucher analysieren und sich bei ihrem Konzept des Binnenmarktes auf Zahlen und Fakten stützen. Seit Jahren will die Europäische Kommission den grenzüberschreitenden und hier besonders den elektronischen Handel vorantreiben. Bis 2015 sollen 50 Prozent der Verbraucher europaweit online und 20 Prozent grenzüberschreitend einkaufen. Sie gibt an, dazu das Privat- und Vertragsrecht in der EU vereinheitlichen zu müssen. Frau Gurkmann, warum will die EU-Kommission das Privat- und Vertragsrecht vereinheitlichen? Die EU behauptet, dass Rechtszersplitterung, also unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten, den grenzüberschreitenden Handel für kleine und mittlere Unternehmen unattraktiv macht, weil die Vertragskosten höher sind. Und dass Verbraucher den Binnenmarkt nicht nutzen können, weil einige Unternehmen nicht grenzüberschreitend liefern würden. tungen verweigern, haben Tochterunternehmen in anderen Mitgliedstaaten, über die sie dieselben Waren oder Dienstleistungen zu einem weitaus höheren Preis anbieten. Vor allem für große Firmen zahlt es sich offensichtlich aus, die Märkte zu separieren, um von den teilweise enormen Preisunterschieden auf den einzelnen nationalen Märkten zu profitieren. Deshalb weigern sie sich grenzüberschreitend anzubieten und nicht aufgrund einer Rechtszersplitterung. Sie nutzen die Freiheiten des Binnenmarktes selektiv, nicht in Form des freien Warenverkehrs, sondern in jener der Niederlassungsfreiheit. An dieser Praxis ändert auch eine Vollharmonisierung des Vertragsrechts nichts. Welche Dinge sollten im europäischen Binnenmarkt besser geregelt werden? Problematisch sind das Urheberrecht für digitale Produkte, die Logistik und die komplizierten Mehrwertsteuerregelungen bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Wir nehmen vielmehr an, dass auch bei einer Vollharmonisierung der Verbraucherrechte oder einem fakul tativen Vertrags instrument viele Unternehmer den Binnenmarkt nicht stärker in der vorgestellten Konzeption nutzen werden. Worauf stützt die EU sich? Die Zahlen, wie viele Verbraucher und Unternehmen grenzüberschreitend kaufen und handeln beziehungsweise kaufen würden, beruhen auf Umfragen. Dabei zeigt ein einfaches Beispiel, wie unzuverlässig solche Umfrageergebnisse sein können: Fragt man deutsche Verbraucher, ob sie im Internet einkaufen, so antworten viele mit ja. Fragt man hingegen nach grenzüberschreitenden Online- Einkäufen lautet die Antwort überwiegend nein. Dennoch sagen die meisten dieser Verbraucher, dass sie Kunde bei dem Internet kaufhaus Amazon sind.

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