Parlamentarische Initiativen der Linksfraktion im Deutschen Bundestag
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- Edith Ackermann
- vor 8 Jahren
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1 Parlamentarische Initiativen der Linksfraktion im Deutschen Bundestag Linksfraktion gegen früheres Ende der Steinkohlesubventionen In einem Antrag (17/3044), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, wendet sich die Fraktion Die Linke gegen ein früheres Auslaufen der Steinkohlesubventionen. Der Vorschlag der EU-Kommission, entsprechende Fördergelder bereits 2014 auslaufen zu lassen, stelle den 2007 geschlossenen Kompromiss zwischen Bund und den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland in Frage. Der Plan der EU-Kommission missachte nationales Recht, und führe unmittelbar zu Massenentlassungen: Bis zu Beschäftigte würden durch einen früheren Ausstieg ihren Arbeitsplatz verlieren, heißt es im Antrag. Linksfraktion fordert mehr Geld für Programme gegen Rechtsextremismus Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus auszuweiten und finanziell deutlich besser auszustatten. In ihrem Antrag (17/3045), über den der Bundestag am heutigen Freitag in erster Lesung berät, verlangt sie eine Verdopplung der Mittel für das Programm Vielfalt tut gut von 19 auf 38 Millionen Euro. Gleichzeitig müsse die Zahl der Lokalen Aktionspläne von derzeit 90 erhöht werden. Zudem setzt sich die Linksfraktion für eine Erhöhung der Mittel für das Programm Kompetent für Demokratie von 5 auf 8 Millionen Euro und eine Fortführung der Finanzierung des Programms Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in Ostdeutschland mit 6 Millionen ein. Zu den Forderungen der Linksfraktion gehört auch die Schaffung einer Zentralstelle bei der Bundesregierung, um die unterschiedlichen Programme zu koordinieren und um eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu entwickeln. Außerdem müsse eine Unabhängige Beobachtungsstelle Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus eingerichtet und mit einer Anschubfinanzierung von 5 Millionen Euro ausgestattet werden. Nach Ansicht der Linksfraktion haben sich die vom Bund angestoßenen und durch die Länder in unterschiedlichem Maße kofinanzierten Programme bewährt. Die erhöhte Sensibilität in der Gesellschaft gegenüber rechtsextremistischen Aktivitäten und deren aktuell rückläufige Zahl sei auf die langfristig angelegte Arbeit der Programme
2 zurückzuführen. Die bisherigen Erfolge seien jedoch keineswegs gesichert. Deshalb müssten die Programme verstärkt werden. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen: Unerwünschte Telefonwerbung verhindern Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich dafür aus, dass unerlaubte Telefonwerbung wirksam bekämpft werden muss. In zwei getrennten Anträgen (17/3041, 17/3060) fordern die Abgeordneten, die Bundesregierung müsse unverzüglich einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Die Initiative muss nach Ansicht beider Fraktionen eine Regelung enthalten, den während eines Telefonats zustande gekommenen Vertrag davon abhängig zu machen, dass der Verbraucher ihn schriftlichen bestätige. Die Geldbußen bei Verstößen gegen das Verbot der unlauteren Telefonwerben sowie Rufnummernunterdrückung sind nach Meinung der Linksfraktion auf bis zu Euro zu erhöhen. Die Bundesnetzagentur solle verpflichtet werden, vor Zuteilung von Rufnummern das Geschäftsmodell eines Unternehmens auf Einhaltung von Verbraucherschutzvorschriften zu prüfen. So könne es stärker von sich aus Ermittlungen zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung vornehmen. Die Grünen fordern, eine Registrierung für Anbieter telefonischer Gewinnspiele und sogenannter Predictive Dialer (automatisierte Anwählprogramme) verpflichtend vorzusehen. Auch in diesem Fall müsse der geschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden. Zudem solle eine Task Force eingerichtet werden, die zusammen mit den Staatsanwaltschaften auf die konsequente Verfolgung von Straftatbeständen im Zusammenhang mit Rufnummernmissbrauch und unlauterer Telefonwerbung hinwirke, so die Fraktion weiter. Die Linksfraktion erläutert, seit August 2009 solle das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung Verbraucher vor solchen Belästigungen und von dem Unterschieben von Verträgen im Zuge solcher Telefonate schützen. Die Erfahrungen der Verbraucher zeigten jedoch, dass das Problem unvermindert bestehe. Der Strom unerwünschter Anrufe reiße nicht ab. Bundesnetzagentur und Verbraucherzentralen bestätigten dies. Die Grünen verweisen darauf, es habe bei der Bundesnetzagentur schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung gegeben. Die Verbraucherzentralen hätten in einer viermonatigen Erhebung ebenfalls Beschwerden entgegengenommen. Beide Anträge stehen am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Plenums. SPD, Grüne und Linke: Regierung soll Rohdaten für Hartz-IV-Berechnungen herausgeben Die Bundesregierung soll die Rohdaten für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze herausgeben. Dies forderten die Fraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales und verlangten darüber hinaus auch die Vorlage von alternativen Berechnungen mit unterschiedlichen Variablen. Einem entsprechenden Antrag, der jedoch nicht an die Regierung, sondern nur an den Ausschuss selbst gestellt werden konnte, stimmten die drei Oppositionsfraktionen zu. Die Koalitionsfraktionen lehnten den Antrag mit ihrer Stimmenmehrheit ab. Eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) betonte, dass auch sie nur die Daten habe, die den Ausschussmitgliedern vorlägen und die zusätzlich im Internet einsehbar
3 wären. Auf die Rohdaten des Statistischen Bundesamtes hätten nur die Wissenschaftler Zugriff. Das Amt sei jedoch gerade dabei, die Daten anonymisiert aufzubereiten. Zuvor hatten die Mitglieder des Ausschusses zwei Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (17/2921) sowie einen Antrag der Linksfraktion (17/2934) beraten und Berichte der Bundesregierung über die Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die Neuberechnung der Regelsätze und die Berechnungen aus den Verbrauchsausgaben verschiedener Referenzgruppen debattiert. Ein Vertreter des Bundesarbeitsministeriums betonte, dass die EVS der beste vorhandene Maßstab für die Berechnung der Regelsätze sei. Er erläuterte die statistischen Grundlagen und wies darauf hin, dass Haushalte handschriftlich Buch geführt hätten über ihre Ausgaben. Diese Haushalte seien in verschiedene Gruppen untergliedert worden, also etwa in Einpersonenhaushalte und Haushalte mit unterschiedlicher Kinderzahl. Aus deren Ausgabeverhalten seien die neuen Regelsätze abgeleitet worden. Bei den Ein- Personenhaushalten wurden laut Regierung die in der Einkommensskala unteren 15 Prozent berücksichtigt, was Einkommen von bis zu 901 Euro pro Monat entspreche. Wären die unteren 20 Prozent herangezogen worden, hätte der Grenzwert bei 990 Euro gelegen. Bei allen anderen Haushalten wurden die unteren 20 Prozent aller Haushalte in Betracht gezogen. Bei Paarhaushalten mit einem Kind unter 6 Jahren wurden Einkommen von bis zu Euro berücksichtigt, bei Paarhaushalten mit einem Kinder zwischen 6 und unter 14 Jahren bis Euro und bei Paarhaushalten mit Kindern von 14 bis unter 18 Jahren Euro. Auf mehrmaliges Nachfragen von Vertretern der Oppositionsfraktionen erläuterte eine Vertreterin des Bundesarbeitsministeriums, dass bei der Festlegung der Referenzgruppen in einem ersten Schritt Bezieher von Hartz IV sowie sogenannte Aufstocker herausgenommen wurden und dann die unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher für die Berechnungen herangezogen wurden. Vertreter der Oppositionsfraktionen kritisierten die Positionen, die nach dem Referentenentwurf des Arbeitsministeriums zur Berechnung des Existenzminimums berücksichtigt werden. Wie soll ein 14 bis 18-Jähriger von 4,07 Euro pro Monat Diskobesuche und dergleichen finanzieren, fragte ein Grünen-Parlamentarier. Dadurch, dass Tabak und Alkohol aus der Berechnung herausgenommen worden sei, nehmen sie ausgerechnet den Armen eines der letzten Vergnügen, das sie noch haben, hieß es bei der Linksfraktion, die der Regierung vorwarf, die Sätze nach Kassenlage bestimmen zu wollen. Eine Vertreterin der SPD-Fraktion wollte wissen, wie die Regierung genau auf fünf Euro komme und nicht etwa auf 4,85 oder 5,37 Euro. Es sei gesetzlich vorgeschrieben, dass gerundet werden müsse, erwiderte drauf ein Ministeriums-Vertreter. Mit Blick auf die für die Regierung notwendige Zustimmung der SPD im Bundesrat zu den
4 neuen Hartz-IV-Regelsätzen appellierte die FPD an die Mitwirkungspflicht der SPD. Die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Sätze würden schließlich aus der rot-grünen Ära stammen, Sie haben das Ding verbockt. Vertreter der Union zeigten sich irritiert durch die Art der Kritik der Opposition. Seit der Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe sei noch nie soviel Geld in den Bereich geflossen wie jetzt und es habe noch nie so viel Transparenz wie jetzt gegeben. Abgestimmt wurde am Ende über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde und am Donnerstag dieser Woche im Plenum in zweiter und dritter Lesung abschließend behandelt werden soll. Im Bundestag notiert: Die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze Arbeitgeber sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gehalten, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen ihrer Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2906) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2815). Die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze sicherten den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindeststandard an Arbeitsbedingungen, wie zum Bespiel die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, den bezahlten Jahresurlaub, die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen und den Schutz vor Diskriminierung, heißt es in der Antwort weiter. Gemäß des Maßregelungsverbots dürften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht benachteiligt oder gekündigt werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen. Die Linke: Keine Rente mit 67 Die Anhebung der Regelaltersrente auf 67 Jahre soll zurückgenommen werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/2935). Der von den Abgeordneten geforderte Gesetzentwurf soll Alternativen zur Verbesserung der Finanzbasis der gesetzlichen Rentenversicherung beinhalten, die die Arbeitslosigkeit durch Schaffung neuer Arbeitsplätze bekämpft, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse abbaut und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erhöht. Zur Verbesserung der Einkommen der Beschäftigten sowie der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung fordert die Fraktion Die Linke einen gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde. Durch die Einbeziehung aller Erwerbseinkommensarten in die gesetzliche Rentenversicherung und die Aufhebung der hohen Rentenansprüche wird die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert; so soll die gesetzliche Rentenversicherung zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden.
5 Weiter fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, Voraussetzungen wie zum Beispiel die Verbesserung des Arbeits-, Gesundheits- und Kündigungsschutzes zu schaffen, damit ältere Versicherte bis zum gesetzlichen Rentenalter von 65 Jahren in guter Beschäftigung arbeiten können. Die Bundesagentur für Arbeit soll wieder die Arbeitsteilzeit fördern und so flexible Übergänge in die Rente ermöglichen. Zur Begründung geben die Abgeordneten an, dass das aktuelle durchschnittliche Renteneintrittsalter bei 63 Jahren und somit noch immer zwei Jahre unter der heute noch geltenden Altersgrenze für die Regelaltersrente von 65 Jahren liege. Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte sowie der Beamtenversorgung, die ab 2012 erfolgen und das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöhen soll, sei, so die Fraktionsmitglieder, unverantwortlich. Vielen Menschen gelinge es nicht, bis 65 Jahre zu arbeiten, so dass die Lage bei den Rentenabschlägen bereits heute besorgniserregend sei. Durch eine Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre würde sich die maximale Abschlagshöhe auf 14,4 Prozent erhöhen, wodurch noch mehr Renten unter das Grundsicherungsniveau sinken würden. Die Arbeitslosenquote bei Älteren sei deutlich höher als in den übrigen Altersgruppen und die Chancen einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt seien sehr schlecht. Auch dürfte sich die Bundesregierung nicht über die Meinung der Bevölkerungsmehrheit hinwegsetzen, wenn 93 Prozent die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre ablehnten. Länder wollen den Vollzug im Unterhaltsvorschussrecht verbessern Der Bundesrat will den Vollzug im Unterhaltsvorschussrecht verbessern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/2584) vorgelegt. Dieser sieht vor, dass die Informationsquellen zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs eines Kindes gegen Unterhaltsschuldner, der nach dem Unterhaltsvorschussgesetz durch ein Bundesland eingefordert wird, durch die Einführung eines automatisierten Datenabgleichs und Kontenabrufs ausgeweitet werden. Diese Möglichkeit hat sich nach Ansicht der Länderkammer bereits beim BAföG und beim Wohngeld als wirksames Mittel zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme bewährt. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden Kinder alleinerziehender Elternteile bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres von den Bundesländern finanziell unterstützt, wenn der andere Elternteil sich seiner Unterhaltspflicht entzieht, dieser nur unzureichend nachkommen kann oder verstorben ist. Nach Angaben des Bundesrates sind die Möglichkeiten, einen Unterhaltsschuldner in Regress zu nehmen, oftmals nur unzureichend. So habe die Rückgriffquote im Jahr 2008 im Bundesdurchschnitt bei lediglich 19,5 Prozent
6 gelegen. Ausgaben von rund 846,3 Millionen Euro hätten Einnahmen von nur 164,7 Millionen Euro entgegen gestanden. Elterngeld Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zukünftig auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Einkommen anzurechnen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (17/2672) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2102) mit. Die genauere Ausgestaltung des Vorhabens werde im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft. Voraussichtlich führe dies im Bundeshaushalt zu Minderausgaben von 440 Millionen Euro pro Jahr. Nach Schätzungen beziehen derzeit rund Haushalte Elterngeld und Leistungen nach dem SGB II gleichzeitig. Novellierung des Telekommunikationsgesetzes Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes werden auch verbraucherrechtliche Themen (Missbrauch von Rufnummern, unlauterer Telefonwettbewerb) aufgegriffen werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2694) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2599). Bei der Bundesnetzagentur seien vom August 2009 bis Juli 2010 insgesamt Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Eine Schätzung der Dunkelziffer sei nicht möglich. Beförderungsstellen für Richter und Staatsanwälte Angesichts der erheblichen Zahl an Beförderungsstellen für Richter und Staatsanwälte in den 16 Landesjustizverwaltungen und der verglichen damit geringen Zahl von abgeordneten Richtern und Staatsanwälten teilt die Bundesregierung die Bewertung der Abordnungspraxis durch die Fraktion Die Linke nicht. Dies teilt sie in ihrer Antwort (17/2230) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (17/1920) mit. Die Abgeordneten hatten unter anderem davon gesprochen, dass nach ständiger Praxis ein Richter bereits zum Zeitpunkt der Abordnung in ein Bundesministerium beziehungsweise zum Zeitpunkt der Übernahme einer Verwaltungstätigkeit am Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Beförderung in angemessenem Zeitabstand ausgewählt wird. Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in Ostdeutschland
7 Das Bundesinnenministerium geht nach Angaben der Bundesregierung nicht davon aus, dass die für 2010 verfügbaren Haushaltsmittel zur Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in Ostdeutschland bis zum Jahresende verbraucht sein werden. Nach aktuellem Planungsstand solle im vierten Quartal dieses Jahres mit der Förderung von Projekten begonnen werden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/2659) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2576). Es sei beabsichtigt, nicht verbrauchte Haushaltsmittel in das neue Haushaltsjahr 2011 zu übertragen.
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