Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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- Andrea Rosenberg
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1 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Martin Hoffmann Geschwister-Scholl-Str. 3/ Ludwigsburg Matrikelnummer:
2 GLIEDERUNG 1. Europarat 2. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 3. Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 4. Persönliche Erfahrungen und Diskussion
3 1949 von 10 Staaten gegründet Heute 47 Mitgliedsstaaten Sitz in Straßburg, Frankreich
4 47 Mitgliedstaaten: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Beobachter: Kanada, Heiliger Stuhl, Japan, Mexiko, USA
5 Demokratie Menschenrechte Rechtsstaatlichkeit Juristische Zusammenarbeit Soziale Kohäsion Kultur und Kulturerbe Medien Naturerbe Bildung Jugend Sport Gesundheitswesen
6 Ministerkomitee Parlamentarische Versammlung Kongress der Gemeinden und Regionen Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Kommissar für Menschenrechte Konferenz der internationalen NGOs
7 Nicht verwechseln! Europarat Europarat (Ministerkomitee) Parlamentarische Versammlung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Europäische Union Europäischer Rat Europäisches Parlament Europäischer Gerichtshof (EuGH) Charta der Grundrechte der Europäischen Union
8 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
9 Geschichtlicher Überblick Gründung des Europarats Verabschiedung der EMRK Inkrafttreten der EMRK Erste Wahl der Mitglieder des Gerichtshofs Erste Sitzung Beschluss Verfahrensordnung Erstes Urteil Urteil
10 - Internationales Gericht (Institution des Europarats) - überwacht Europäische Menschenrechtskonvention - 47 Richter (auf 9 Jahre gewählt) - Sir Nicolas Dušan Bratza seit Präsident - Jahresbudget von 58,6 Millionen Euro (2010) - Ministerkomitee des Europarats überwacht den Vollzug der Urteile
11 - Individualbeschwerden einzelner Personen (gegen einen Vertragsstaat) oder Staatenbeschwerden der Vertragsstaaten - je nach Bedeutung Große Kammer (17 R.) Kleine Kammer (7 R.) oder Ausschuss (3 R.) - Seit ZP 14 Amt des EinzelrichtersIn eingeführt (Entlastung des Gericht)
12 Flutwelle von Beschwerden noch nur 400 Beschwerden eingereicht bereits Beschwerden anhängig - 90 Prozent der Beschwerden werden abgewiesen = chronische Überlastung Resultat durch Überlastung: Verfahrensdauer wächst im Durchschnitt auf 5 Jahre
13 Woher kommen die meisten Beschwerden? 1. Russland: Mehr als Beschwerden 2. Türkei: Rumänien: Ukraine: Italien: wurden insgesamt 1500 Urteile gesprochen wurde Urteil gesprochen
14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
15 - Im Rahmen des Europarats ausgearbeitet - Unterzeichnung am 4.November 1950 in Rom Inkrafttreten am 3. September Völkerrechtlich verbindlich ist allein die englische und französische Sprachfassung Drei Abschnitte der Konvention: I. Abschnitt: Rechte und Grundfreiheiten (Art. 2 18) II. Abschnitt: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Art ) III. Abschnitt: Verschiedene Bestimmungen (Art ) Plus insgesamt 14 Zusatzprotokolle
16 In Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte enthält die EMRK in den Artikeln 2 bis 14 einen Katalog der wichtigsten Freiheitsrechte: Recht auf Leben; Verbot der Folter; Recht auf Freiheit und Sicherheit; Recht auf ein faires Verfahren; keine Strafe ohne Gesetz; Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Meinungsäußerungsfreiheit; Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Recht auf Eheschließung; Recht auf eine wirksame Beschwerde; Diskriminierungsverbot
17 Wie kann man eine Beschwerde beim EGMR einreichen? - Verletzungen eines oder mehrerer in der EMRK aufgeführten Rechte - Nur gegen Akte einer Behörde nicht gegen Einzelpersonen oder private Organisationen - alle innerstaatlichen Rechtsmittel wurden ausgeschöpft - Frist von 6 Monaten seit innerstaatlicher Entscheidung - Amtssprachen des Gerichtshofs Englisch und Französisch - Anonyme Beschwerden im Sonderfall zulässig - Beschwerde ist kostenfrei. Das Verfahren ist grundsätzlich schriftlich (Dokumente per Post einzureichen), persönliches Erscheinen normalerweise nicht notwendig
18 Beschwerdeformular Im Beschwerdeformular muss unbedingt angegeben werden: (a) Zusammenfassung des Sachverhalts (b) Verletzten Konventionsgarantien (c) Innerstaatlich gebrauchte Rechtsmittel (d) alle bisher ergangenen Entscheidungen Ein Anwalt wird nur notwendig, wenn der Gerichtshof die Regierung auffordert zu der Beschwerde Stellung zu nehmen (evtl. finanzielle Verfahrenshilfe möglich)
19 Weiterführende Informationen: Europarat: EGMR: (nur ENG und FR) Bundeministerium der Justiz: NGO Perspektive: z.b. Auch über:
20 Persönliche Erfahrungen und Diskussion Vielen Dank für Ihre/Eure Aufmerksamkeit
21 Quellenverzeichnis: Bundesministerium der Justiz: Europäische Menschenrechtskonvention. ention/menschenrechte_emrk_node.html, 10. Juni 2012 Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Kanzlei des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Juni 2010 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Der Gerichtshof in 50 Fragen, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Januar 2012 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Der Gerichtshof in Kürze, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, 2009 Europarat: Übersicht, Direktorat für Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Design und Layout: Abteilung für Dokumente und Publikationen. Europarat, August 2010 Juraforum: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Juni 12
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