Feinstaub: Europäischer Gerichtshof entscheidet über "Recht auf saubere Luft"

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1 URL des Artikles: Veröffentlicht am: :20 Uhr Feinstaub: Europäischer Gerichtshof entscheidet über "Recht auf saubere Luft" Berlin (ots) - Betroffener verlangt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Freistaat Bayern weitgehende Maßnahmen gegen hohe Feinstaubbelastung - Deutsche Umwelthilfe unterstützt den Kläger - Entscheidung am Freitag, 25. Juli - DUH erwartet Urteil mit europaweiten Konsequenzen Berlin, 23. Juli 2008: Die Chancen wachsen, dass Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in mit lebensbedrohendem Feinstaub hoch belasteten Wohnquartieren konkrete Gegenmaßnahmen vor Gericht durchsetzen können. Der EuGH wird darüber am kommenden Freitag, 25. Juli 2008, Uhr entscheiden und das Urteil anschließend auf der Internetseite des Gerichtshofs ( ) veröffentlichen. Gegenstand des Verfahrens ist die von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützte Klage eines Münchener Bürgers, der vom Freistaat Bayern die unverzügliche Aufstellung eines Aktionsplans verlangt. Die DUH hatte seit Anfang 2005 angesichts ständiger Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte in vielen Ballungszentren die Einführung von Umweltzonen gefordert und entsprechende Betroffenen-Klagen forciert. Die nachfolgende Feinstaubdiskussion führte schließlich nach jahrelanger Blockade durch die deutschen Autohersteller zum annähernd flächendeckenden Einbau von Partikelfiltern in Diesel- Neuwagen. Der Münchner Kläger will erreichen, dass die Bayerische Staatsregierung mit dem Aktionsplan schnell wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte in der Landshuter Allee festlegt, wo der Kläger lebt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 29. März 2007 entschieden, dass das deutsche Recht einen solchen Anspruch nicht kenne. Vielmehr müsse der Bürger nach hiesigem Recht konkrete Beschränkungen, etwa des Straßenverkehrs, einklagen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom ). Dies führt zu der absonderlichen Konsequenz, dass von Feinstaub belastete Bürger gegen jeden Straßenzug und jede Industrieanlage einzeln vorgehen müssten, um entsprechende Nutzungsbeschränkungen vor Gericht durchsetzen zu können. In einer Stadt wie München hieße dies, als Bürger hunderte Verfahren zu führen, um eine Einhaltung des Grenzwerts zu erreichen. Auch eine Umweltzone, die aktuell umfassendste Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung, könnten Bürgerinnen und Bürger nicht vor Gericht einklagen. Die absurde Situation veranlasste das Bundesverwaltungsgericht, den EuGH in einem so genannten "Vorabentscheidungsverfahren" zu fragen, ob Betroffene einen unmittelbaren Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplans nicht aus dem EU-Recht herleiten könnten. Die Bundesrichter legten daher dem EuGH verschiedene Fragen zur Entscheidung vor. Danach hat der EuGH (C-237/07) zu entscheiden, ob der Bürger einen Anspruch auf Aufstellung eines umfassenden Plans zur Feinstaubbekämpfung hat und welchen konkreten Inhalt ein solcher Plan haben muss. Die Vorteile eines solchen Anspruchs sind gewaltig: Bürger hoch belasteter Quartiere müssten nur noch eine einzige Klage erheben, um die

2 Feinstaubbelastung in einer ganzen Stadt zu senken. Überdies könnten sie dadurch unmittelbar eine Umweltzone einklagen. Klagebefugt wären auch nicht nur Bürger, die unmittelbar neben einer Messstelle wohnen (wie bisher), sondern alle Bürger der Stadt. Der EuGH wird auch klären, wie schnell die Maßnahmen zu ergreifen sind, die gegen die Feinstaubbelastung ergriffen werden müssen. "Nach mehr als drei Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen sind wir guter Hoffnung, dass die Feinstaub-Betroffenen endlich ein effektives und kraftvolles Recht auf saubere Luft gegen Stadtväter und Landespolitiker durchsetzen können, die sich ihrer vornehmsten Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger vor schweren Gesundheitsgefahren zu schützen, immer noch beharrlich zu entziehen versuchen", sagte DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Sollte der EuGH ein bürgerfreundliches Urteil fällen, rechnet Resch mit harten und umgehenden Fahrverboten in allen von zu hohen Feinstaubbelastungen betroffenen Ballungsgebieten. "In Städten mit Umweltzonen, die die Grenzwerte für Feinstaub trotzdem noch überschreiten, wird man über umgehende Verschärfungen der Regelungen entscheiden müssen, zum Beispiel könnten dort kurzfristig nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette zugelassen werden", so Resch. Der Münchner Kläger wehrt sich seit drei Jahren gegen die massive Überschreitung der EUweit gültigen Feinstaubgrenzwerte in seiner Wohnstraße. Die Musterklage wird von der DUH unterstützt. Die Landshuter Allee zählt nach den Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes zu den bundesweit am stärksten belasteten Straßen. Feinstaub gilt als das derzeit schwerwiegendste Luftreinhalteproblem in Deutschland und geht entlang der Hauptverkehrsadern vor allem auf die Emissionen von Pkw- und Lkw-Dieselmotoren zurück. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass in Deutschland insgesamt jährlich Menschen vorzeitig und im Durchschnitt zehn Jahre zu früh an der Feinstaubbelastung sterben. Dr. Remo Klinger, DUH-Anwalt aus der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger und Vertreter des Münchner Klägers in dem Verfahren: "Wenn wir gewinnen, werden Bürgerinnen und Bürger europaweit ihr Recht auf saubere Luft einklagen können. Umweltzonen mit Ausnahmeregeln für alles und jeden werden dann in vielen deutschen Städten nicht mehr genügen." Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.v. Digitale Pressemappe: Pressemappe via RSS : Pressekontakt: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, Berlin; Mobil.: , Tel. Büro ; Fax: , resch@duh.de Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr. 15, Berlin, Tel.: , Fax: , klinger@geulen.com Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V., Leiter Politik, Hackescher Markt 4, Berlin, Tel.: 030/ , Fax: 030/ , Mobil: , rosenkranz@duh.de

3 ZH-Bauer Mittwoch, 23. Juli 2008 Generelle Feinstaub-Belastung hält in NRW an Recklinghausen - Trotz der Einführung der ersten Umweltzonen und weiteren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an vielbefahrenen Straßen hält nach Angaben des Landesumweltamtes in Recklinghausen die allgemeine Belastung durch Feinstaub in NRW offenbar an. So gebe es zwar einige Standorte in Nordrhein-Westfalen, an denen sich die Situation verbessert habe und weniger Überschreitungstage des Mittelwertes von 50 Mikrogramm Feinstaub-Partikel pro Kubikmeter Luft registriert wurden, sagte eine Sprecherin des Landesumweltamtes in Recklinghausen. Dennoch wurden laut vorläufigen Daten bis zum 1. Juli dieses Jahres an vier Messstationen in NRW mehr als die von der Europäischen Union zulässigen 35 Überschreitungstage gezählt - das waren zwei mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Umweltzonen, die älteren Fahrzeugen die Einfahrt untersagen, gibt es in NRW bislang in Köln und Dortmund. Dort dürfen Fahrzeuge nur mit entsprechenden Schadstoffplaketten fahren. Dadurch wurde zum Beispiel die Belastung am Clevischen Ring in Köln deutlich reduziert. Bis zur Mitte des Jahres wurden dort 26 Überschreitungstage gezählt, zum Vorjahreszeitpunkt waren es noch 40. Auch in der Brackeler Straße in Dortmund zeigen die Maßnahmen offenbar Wirkung: Dort ging die Zahl der Überschreitungstage von 51 auf 40 herunter. Dennoch läge Dortmund zur Mitte des Jahres immer noch deutlich über den von der EU genehmigten Höchstwert für das gesamte Jahr, betonte die Sprecherin. Das sei ein Indiz dafür, dass die Auflagen anscheinend noch nicht ausreichten. Neben der Messstation an der Brackeler Straße lagen der Krefelder Hafen, die Gladbecker Straße in Essen und Duisburg-Bruckhausen über dem zulässigen EU-Grenzwert. Die Corneliusstraße in Düsseldorf, die 2005 noch an der Spitze der durch Feinstaub belasteten Orte in NRW gelegen hatte, rangierte Mitte dieses Jahres mit 18 Überschreitungstagen deutlich weiter hinten. Ab Oktober sollen weitere Umweltzonen im Ruhrgebiet eingerichtet werden. Fahrverbote für ältere Fahrzeuge sollen dann für eine weitere Reduzierung der Feinstaub-Belastung sorgen.

4 Ruhrnachrichten: Feinstaubbelastung in NRW bleibt hoch ddp am 23. Juli :32 Uhr NRW Trotz der Einführung der ersten Umweltzonen und weiteren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an vielbefahrenen Straßen hält die allgemeine Belastung durch Feinstaub in NRW an. Die Zahl der Messstationen, an denen bis 1. Juli mehr als die zulässigen 35 Überschreitungstage gemessen wurde, hat sich sogar verdoppelt. Zwar gebe es einige Standorte in Nordrhein-Westfalen, an denen sich die Situation verbessert habe und weniger Überschreitungstage des Mittelwertes von 50 Mikrogramm Feinstaub-Partikel pro Kubikmeter Luft registriert wurden, sagte eine Sprecherin des Landesumweltamtes in Recklinghausen. Die Feinstaubbelastung ist an vielen Stellen trotz Plaketten und Umweltzonen weiter hoch. Foto: ddp Kölner Ring entlastet Dennoch wurden laut vorläufigen Daten bis zum 1. Juli dieses Jahres an vier Messstationen in NRW mehr als die von der Europäischen Union zulässigen 35 Überschreitungstage gezählt - das sind zwei mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Umweltzonen, die älteren Fahrzeugen die Einfahrt untersagen, gibt es in NRW bislang in Köln und Dortmund. Dort dürfen Fahrzeuge nur mit entsprechenden Schadstoffplaketten fahren. Dadurch wurde zum Beispiel die Belastung am Clevischen Ring in Köln deutlich reduziert. Bis zur Mitte des Jahres wurden dort 26 Überschreitungstage gezählt, zum Vorjahreszeitpunkt waren es noch 40. Dortmund liegt deutlich über dem Höchstwert Auch in der Brackeler Straße in Dortmund zeigen die Maßnahmen offenbar Wirkung: Dort ging die Zahl der Überschreitungstage von 51 auf 40 herunter. Dennoch läge Dortmund zur Mitte des Jahres immer noch deutlich über den von der EU genehmigten Höchstwert für das gesamte Jahr, betonte die Sprecherin. Das sei ein Indiz dafür, dass die Auflagen anscheinend noch nicht ausreichten. Weitere Stationen in Krefeld, Essen und Duisburg Neben der Messstation an der Brackeler Straße lagen der Krefelder Hafen, die Gladbecker Straße in Essen und Duisburg-Bruckhausen über dem zulässigen EU-Grenzwert. Die Corneliusstraße in Düsseldorf, die 2005 noch an der Spitze der durch Feinstaub belasteten Orte in NRW gelegen hatte, rangierte Mitte dieses Jahres mit 18 Überschreitungstagen deutlich weiter hinten. Ab Oktober sollen weitere Umweltzonen im Ruhrgebiet eingerichtet werden. Fahrverbote für ältere Fahrzeuge sollen dann für eine weitere Reduzierung der Feinstaub-Belastung sorgen.

5 Feinstaub fördert Allergien Ärzte im Netz - Dienstag, 22. Juli, 14:00 Uhr Autoabgase können - wie berichtet (siehe - das Lungenwachstum bei Kindern negativ beeinflussen. Außerdem scheinen sie die Entwicklung von allergischen (atopischen) Erkrankungen voranzutreiben. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher um Dr. Joachim Heinrich vom Institut für Epidemiologie des Helmholtz Zentrums München, nachdem sie in einer Längsschnittbeobachtung über sechs Jahre untersucht hatten, ob es zwischen dem Auftreten atopischer Erkrankungen und der Belastung mit Luftschadstoffen aus dem Straßenverkehr einen Zusammenhang gibt. Dazu verglichen sie die Daten von 3061 sechsjährigen Kindern aus München und Umgebung, deren Entwicklung im Rahmen der so genannten GINI- und LISA-Studien seit ihrer Geburt verfolgt wird. Dabei stellten sie fest, dass die Häufigkeit von Erkrankungen wie Asthma bronchiale, Heuschnupfen und Ekzemen sowie Sensibilisierungen gegenüber Pollen und anderen Allergenen mit steigender Feinstaub-Belastung zunimmt. Kinder, die weniger als 50 Meter von einer viel befahrenen Hauptstraße entfernt wohnten, hatten im Vergleich zu abgeschiedener wohnenden Altersgenossen ein um bis zu 50 Prozent höheres Risiko für die genannten allergischen Erkrankungen. Mit zunehmendem Abstand zur Hauptstraße verringert sich dieses Risiko dann wieder entsprechend. Heinrich und seine Kollegen werten die Untersuchungsergebnisse, die im American Journal of Respiratory and Critical Care Medicine veröffentlicht wurden, als deutlichen Beleg für die nachteiligen Effekte von Luftschadstoffen aus dem Straßenverkehr im Hinblick auf die Entstehung von Allergien und atopischen Erkrankungen. Obwohl diese Effekte aus Laborexperimenten und Inhalationsuntersuchungen längst bekannt sind, konnten bisherige epidemiologische Studien hierzu noch kein klares Bild liefern. Weitere Links:

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