Antrag für UBS Kreditkarten Für MitarbeiterInnen des Novartis Angestelltenverbandes / NAV
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- Nadine Dressler
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1 Antrag für UBS Kreditkarten Für MitarbeiterInnen des Novartis Angestelltenverbandes / NAV Ich habe bereits eine UBS Kreditkarte mit der Nummer Ich habe noch keine UBS Kreditkarte und beantrage folgende Karte(n) Bitte leserlich und vollständig ausfüllen. Mindestalter: Hauptkarte 18 Jahre, Partnerkarte 16 Jahre. und beantrage folgende Karte(n) als Zweit-/Partnerkarte zu meiner bestehenden Karte MasterCard VISA Classic/ Special Edition Special Edition Special Edition Gold Standard Joan Miró Gustav Klimt Wassily Kandinsky Hauptkarte im 1. Jahr gratis gratis gratis gratis gratis danach 50 CHF 55 CHF 55 CHF 55 CHF 100 CHF Zweitkarte gratis gratis gratis gratis gratis Partnerkarte gratis gratis gratis gratis gratis Ich möchte meine UBS Kreditkarte(n) mit folgenden Leistungen kombinieren: *nur mit Hauptkarte Gold erhältlich. UBS KeyClub Ich bin schon UBS KeyClub Mitglied und möchte auch mit diesen Karten punkten. Ich bin noch nicht UBS KeyClub Mitglied, möchte aber am Bonussystem der UBS teilnehmen. Die Mitgliederbestimmungen sind auf dem Internet unter der Adresse und im KeyClub Magazin, welches in jeder UBS Geschäftsstelle aufliegt, publiziert, oder können beim KeyClub Kundendienst unter der Gratisnummer bestellt werden. Durch die erste Nutzung der UBS Kreditkarten anerkenne ich diese als für mich verbindlich. Mitgliedschaft und Teilnahme sind kostenlos. 2-Jahres-Halbtax-Abo Preis: 250 CHF zusätzlich zum Jahrespreis der UBS Kreditkarte. Ich bin einverstanden, dass die UBS AG den Schweizerischen Transportunternehmungen die zur Adressverwaltung nötigen Kundendaten bekannt gibt. Hauptkarte Zweitkarte Partnerkarte Foto auf Kartenrückseite gratis Hauptkarte Zweitkarte Partnerkarte Priority Pass nur mit Gold Karte erhältlich gratis Hauptkarte Partnerkarte Persönliche Angaben zur Haupt-/Zweitkartenbestellung Persönliche Angaben zur Partnerkartenbestellung (solidarische Haftung) Die Korrespondenz und die Unterlagen wünsche ich in folgender Sprache: Deutsch Französisch Italienisch Englisch Frau Name: Herr Frau Name: Vorname: Herr Vorname: Wohnadresse: Wohnadresse: Wohnhaft an dieser Adresse seit: Frühere Adresse: Telefon Privat: Heimatort(e): Nur für Personen ohne Schweizer Pass: Arbeitsbewilligung (bitte Kopie beilegen) Auslandsadresse: Beruf Beruf/Position: Bruttoeinkommen pro Jahr: CHF Arbeitgeber: Beschäftigt seit: Bankverbindung und Zahlungsverkehr Bank: Kontaktperson: Mobile: Zivilstand: Typ: Telefon Geschäft: Konto-Nr.: Clearing-Nr.: Ich möchte monatliche Rechnungen mit Einzahlungsschein an meine Wohnadresse. Ich beauftrage UBS, die monatlichen Rechnungen per LSV direkt dem oben angegebenen Konto zu belasten. Unterschriften (Haupt- und Partnerkarte) Der/die Unterzeichnende(n), nachfolgend Kunde genannt, bestätigt/bestätigen die Richtigkeit der in diesem Antrag gemachten Angaben und ermächtigt/ermächtigen die UBS AG und die UBS Card Center AG, welche im Auftrag der UBS AG das Kartengeschäft abwickelt, sämtliche für die Prüfung dieses Antrages sowie für die Abwicklung des gegebenenfalls zustande gekommenen Vertrages erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, dem Arbeitgeber, der angegebenen Bank sowie der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) einzuholen und der ZEK im Falle von gesperrten Karten, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung Meldung zu erstatten.der/die Unterzeichnende(n) erklärt/erklären sich zudem damit einverstanden, dass sich der Novartis Angestelltenverband / NAV und die UBS AG die zur Abwicklung und Koordination erforderlichen Kundendaten gegenseitig bekannt geben. Insofern entbindet der Kunde diese Stellen vom Bank- bzw. Amtsgeheimnis. Zudem nimmt er zur Kenntnis, dass die UBS AG gemäss Konsumkreditgesetz verpflichtet ist (gilt nicht für LSV), bei der Informationsstelle für Konsumkredit(IKO) Informationen über dort gemeldete Verpflichtungen des Kunden einzuholen. Kommt eine Vereinbarung zustande, ist die UBS AG überdies unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet, den ausstehenden Betrag der IKO zu melden. Der Kunde haftet mit Zusatzkarteninhabern solidarisch für alle aus der Verwendung der Zusatzkarten entstehenden Verpflichtungen. Die UBS AG behält sich vor, den Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden dem Kunden zusammen mit der Vereinbarung und einer Kopie des unterzeichneten Kartenantrags mit separater Post zugestellt. Mit der Unterschrift auf der Karte und der Benützung derselben bestätigt der Kunde, die AGB und die Vereinbarung erhalten, zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben. Die vorliegende Vereinbarung bzw. Erklärung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Wohnt der Kunde in der Schweiz, ist für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung bzw. Erklärung das Gericht am Wohnsitz des Kundenzuständig. Er ist jedoch befugt, seine Rechte auch am Sitz der UBS AG in Zürich oder Basel geltend zu machen. Wohnt der Kunde im Ausland, ist Zürich massgebender Erfüllungs- und Betreibungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung bzw. Erklärung stehenden Streitigkeiten. Die UBS AG ist jedoch befugt, ihre Rechte auch am Domizil des Kundenoder vor jeder anderen zuständigen Behörde geltend zu machen, wobei ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar bleibt. Ort/Datum: Unterschrift Hauptkarteninhaber: Ort/Datum: Unterschrift Partnerkarteninhaber: Akqui Code: Account Type: HK: 03/04 PK: 03 ZW: 03 Firmenstempel und Visum des Verbandes:
2 Für eine Haupt-/Zweitkarte mit Halbtax-Abo oder mit Foto auf der Kartenrückseite bitte weiter ausfüllen. Für eine Partnerkarte mit Halbtax-Abo oder mit Foto auf der Kartenrückseite bitte weiter ausfüllen. Halbtax-Abo Foto Halbtax-Abo Foto Name/Vorname: Name/Vorname: Gültig ab: (Monat/Jahr) Gültig ab: (Monat/Jahr) (Gültigkeit immer ab 1. Tag des gewünschten Monats) (Gültigkeit immer ab 1. Tag des gewünschten Monats) Bitte hier ein Passfoto (Format 35 x 50 mm farbig oder schwarz-weiss) einkleben. Ihr Foto wird elektronisch gespeichert. Bitte hier ein Passfoto (Format 35 x 50 mm farbig oder schwarz-weiss) einkleben. Ihr Foto wird elektronisch gespeichert. Ihr Foto wird ausschliesslich für die UBS Kreditkarte verwendet. Das Foto kann nicht zurückgesandt werden. Ihr Foto wird ausschliesslich für die UBS Kreditkarte verwendet. Das Foto kann nicht zurückgesandt werden.
3 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benützung der UBS Kreditkarten 1. Kartenausgabe Bei Annahme des Kartenantrags durch UBS AG (nachfolgend UBS) erhält der Antragsteller eine persönliche auf seinen Namen lautende UBS VISA- und/oder UBS MasterCard Kreditkarte (nachfolgend grundsätzlich Karte genannt, auch für mehrere Karten/Zusatzkarten). Die Vereinbarung, eine Kopie des unterzeichneten Kartenantrags und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden dem Karteninhaber mit separater Post zugestellt. Mit seiner Unterschrift auf der Karte und deren Benützung bestätigt er, die AGB und die Vereinbarung erhalten, zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben. Der Antragsteller kann auf seine Verantwortung an Dritte Zusatzkarten ausstellen lassen. Der Dritte gilt als bevollmächtigt, seine Karte für Rechnung und Gefahr des Haupt-/Zweitkarteninhabers in Empfang zu nehmen und einzusetzen (Haftung vgl. Ziffer 8). Er hat damit jedoch keine Vollmacht und Auskunftsberechtigung über die Haupt-/Zweitkarte inklusive deren Transaktionen. Nachfolgend werden Haupt-/Zweitkarteninhaber/innen und Zusatzkarteninhaber/innen grundsätzlich als Karteninhaber bezeichnet. Der Karteninhaber erhält jeweils mit separater Post einen persönlichen Code (PIN-Code) für Bargeldbezüge an Automaten. Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum der UBS. UBS behält sich vor, Kartenanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Gültigkeitsdauer der Karte Die Gültigkeit der Karte erlischt zusammen mit ihren Neben- bzw. Zusatzdienstleistungen am Ende des auf der Karte eingeprägten Monats/Jahres. Die Karte wird von UBS automatisch erneuert und dem Karteninhaber gleichzeitig mit der Belastung für die Jahresgebühr auf das Kartenkonto zugestellt. Vorbehalten bleiben diejenigen Fälle, in denen die Karte vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer nicht mehr verwendet werden darf (vgl. Ziffer 4 und Ziffer 7). Erhält der Karteninhaber seine neue Karte nicht mindestens 14 Tage vor Verfall der bisherigen Karte, so hat er dies unverzüglich dem Card Center zu melden. UBS behält sich das Recht vor, Karten ohne Angabe von Gründen nicht zu erneuern. Wird keine neue Karte gewünscht, so muss dies dem Card Center mindestens zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Karte schriftlich mitgeteilt werden. Diese Mitteilung gilt sowohl für die Haupt- und Zweitkarte wie auch für jede Zusatzkarte. 3. Kartenverwendung Der Karteninhaber ist berechtigt, bei den bei VISA oder MasterCard angeschlossenen Vertragsunternehmen weltweit bis zu der für den Haupt-/Zweitkarteninhaber festgesetzten Kartenlimite Waren und Dienstleistungen zu beziehen. Die Überschreitung der Limite berechtigt UBS oder das Card Center zur Blockierung der Karte. Ferner kann der Karteninhaber in beschränktem Rahmen bei den dazu ermächtigten Banken und Notenautomaten mit der Karte nach den jeweils lokal gültigen Bestimmungen gegen Gebühr Barbezüge tätigen. Die Bargeldbezugslimite kann jederzeit auf einen Maximalbetrag pro Tag und/oder Monat beschränkt werden. Für jeden Bargeldbezug wird eine Kommission in Rechnung gestellt; der jeweils gültige Kommissionssatz kann beim Card Center angefragt werden. Bei Verwendung der Karte hat der Karteninhaber den ihm vorgelegten Beleg zu prüfen und zu unterzeichnen. Mit seiner Unterschrift anerkennt der Karteninhaber die Richtigkeit des Betrages sowie die entsprechende Schuld, und er weist UBS unwiderruflich an, zulasten seiner Rechnung den Betrag an das betreffende Vertragsunternehmen zu bezahlen. Bei Verwendung der Karte an einem Geldausgabe-Automaten muss der Karteninhaber anstelle seiner Unterschrift seinen PIN-Code verwenden. Die Legitimation mit dem PIN-Code und/oder anderen Codes zusammen mit der Karte ersetzt die Identifikation durch Unterschrift und gilt vom Karteninhaber als akzeptiert. Der Karteninhaber anerkennt auch alle Belastungen für Bezüge, die er mit der Karte (oder nur unter Hinweis auf die Karte), jedoch ohne Unterschrift und/oder ohne PIN-Code tätigt (z.b. bei Tankstellen, Automieten, Hotelreservationen, Phone-/Mailorder, Internet usw.). Der Karteninhaber nimmt zur Kenntnis, dass die Vertragsunternehmen zwecks Identifizierung die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen können. Die Verwendung einer gesperrten, ungültigen (Ziffer 4), abgelaufenen (Ziffer 2) oder zurückverlangten Karte sowie die Verwendung der Karte für illegale Zwecke und Spiele ist nicht zulässig und kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Karteninhaber haftet vollumfänglich für daraus erwachsende Schäden. UBS behält sich das Recht vor, die Verwendungsmöglichkeit von Karte, PIN-Code und anderen Codes anzupassen. 4. Pflichten des Karteninhabers Aus Sicherheitsgründen hat der Karteninhaber seine Karte sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle mit dokumentechtem Schreibstift zu unterschreiben. Er verpflichtet sich, seinen PIN-Code geheim zu halten sowie Karte und PIN-Code sorgfältig und getrennt voneinander aufzubewahren. Der PIN-Code darf insbesondere nicht auf der Karte notiert werden. Die Karte darf weder ausgeliehen, noch übertragen, noch sonstwie Dritten zugänglich gemacht werden. Der Karteninhaber hat die Karte nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer zu vernichten. Er ist zudem verpflichtet, dem Card Center sämtliche Änderungen der im Kartenantrag gemachten Angaben innert 15 Tagen schriftlich mitzuteilen. Der Karteninhaber verpflichtet sich zur Bezahlung der Jahresgebühr und aller ausstehenden sich aus dem Einsatz der Karte mit oder ohne PIN-Code ergebenden Rechnungsbeträge, auch soweit sie Bezüge aus Zusatzkarten betreffen. Der Karteninhaber hat die Verkaufsbelege mindestens bis zur Bezahlung der entsprechenden Rechnung aufzubewahren. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wird die letzte Rechnung (Gesamtbetrag inkl. Zinsen) innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Der Karteninhaber verpflichtet sich, seine Karte nur soweit zu verwenden, als er zur fristgerechten Bezahlung der übernommenen Verpflichtungen in der Lage ist. Andernfalls werden die Karten ungültig und sind, inklusive eventueller Zweit- und Zusatzkarten, unverzüglich und unaufgefordert dem Card Center zerschnitten zurückzusenden. Bei Verlust, Diebstahl oder sonstwie erkannter Gefahr missbräuchlichen Einsatzes der Karte ist das Card Center unverzüglich zu benachrichtigen und eine Sperre zu veranlassen. Der Karteninhaber hat im Schadenfall nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falles und Minderung des Schadens beizutragen. Bei strafbaren Handlungen von Dritten hat er unverzüglich vor Ort Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wird dem Karteninhaber im Fall von Missbrauch ein Schadenformular zugestellt, so hat er dieses innert 10 Tagen nach Erhalt ausgefüllt und unterzeichnet dem Card Center zurückzuschicken. 5. Kontoführung/Abrechnung/Zahlungsmodus/Zinsen Das Kartenkonto wird kontokorrentmässig geführt. Einmal monatlich erhält der Karteninhaber eine Abrechnung mit den verbuchten Bezügen. Der Karteninhaber hat die Wahl zwischen folgenden Zahlungsarten (vorbehalten Ziffer 7): a) Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages netto (zinslos) innerhalb 15 Tagen ab Rechnungsdatum. b) Zahlung eines Teilbetrages in der vom Karteninhaber bestimmten Höhe, mindestens aber 5% des Rechnungsbetrages, resp. CHF 50 (bei Fremdwährungskarten USD/ EUR 50), innerhalb 15 Tagen ab Rechnungsdatum. c) Direktbelastung des im Kartenantrag oder einem späteren Auftrag angegebenen Kontos (LSV, Direktbelastung des Fremdwährungskontos). Erfolgt die Zahlung gemäss a) verspätet, oder macht der Karteninhaber von der Teilzahlungsmöglichkeit gemäss b) Gebrauch, so wird ihm auf allen Bezügen ab Transaktionsdatum bis zur vollständigen Bezahlung an UBS ein Jahreszins von maximal 15% auf alle vorangehenden Einkäufe, Bezüge, Spesen und Gebühren belastet. Eine Teilzahlung wird zunächst auf die Zinsforderung angerechnet. Erfolgt bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum keine Zahlung oder eine Zahlung von weniger als dem Mindestbetrag, so ist UBS berechtigt, den gesamten offenen Rechnungsbetrag inkl. Zinsen zur sofortigen Zahlung einzufordern und die Karte zu sperren und zurückzuverlangen. Der unbezahlt gebliebene Teil einer Monatsrechnung darf, zusammen mit dem Betrag der neu über die Karte getätigten Bezüge, die Kartenlimite nicht überschreiten. Allfällige Überschreitungen sind sofort zu begleichen. Kommt der Karteninhaber bei Wahl der Vergütungsart «LSV» seiner Zahlungspflicht nicht nach, indem die Belastung des Kontos verweigert wird, so gerät er ohne weiteres in Verzug und hat Verzugszinsen von jährlich maximal 15% zu bezahlen. UBS ist berechtigt, im Verzugsfall Mahngebühren und Inkassospesen zu verrechnen. Bei Verwendung der Karte im Ausland anerkennt der Karteninhaber den von der entsprechenden internationalen VISA oder MasterCard Kartenorganisation bestimmten Umrechnungskurs inklusive eines Bearbeitungszuschlags. Bei Fremdwährungskarten wird im Inkassofall die Schuld in CHF umgerechnet. Der Karteninhaber verpflichtet sich, die Monatsrechnungen sofort zu prüfen und dem Card Center allfällige Unstimmigkeiten umgehend schriftlich zu melden. Für den aus Verzögerungen entstehenden Schaden kann UBS den Karteninhaber belangen. Nicht beanstandete Rechnungen gelten nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum als genehmigt. 6. Verlust der Karte Wird die Karte verloren oder gestohlen (auch Nichterhalt der neuen Karte), so hat der Karteninhaber dies unverzüglich, ungeachtet der Zeitverschiebung, dem 24h-Service des Card Centers, Flughofstrasse 35, 8152 Glattbrugg, zu melden (Tel oder Fax ). Mit Eingang dieser Mitteilung beim Card Center ist der Karteninhaber, der seinen Sorgfaltspflichten (insbesondere gemäss Ziffer 4) in vollem Umfang nachgekommen ist und weder vorsätzlich noch betrügerisch handelt, von jeder weiteren Haftung befreit. Für den Schaden, der durch die missbräuchliche Verwendung der Karte seit ihrem Verlust/Diebstahl entsteht, haftet der Karteninhaber, der seinen Sorgfalts- und Meldepflichten in vollem Umfang nachgekommen ist, höchstens bis zum Betrag von CHF 100 pro Karte. Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie allfällige Folgeschäden irgendwelcher Art werden von UBS nicht übernommen. Mit Entgegennahme der Entschädigung tritt der Karteninhaber seine Forderung aus dem Schadenfall an UBS ab. Im Falle einer Verletzung der Sorgfaltspflichten bestimmt sich die Haftung nach Ziffer Limite/Kündigung/Kartensperre/Rückforderung UBS behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Kartenlimiten anzupassen, das Vertragsverhältnis zu kündigen sowie Karten zu sperren und/oder zurückzufordern. Die zurückgeforderte Karte ist vom Karteninhaber sofort zerschnitten an das Card Center zu senden oder jedem vom Card Center oder der UBS Beauftragten auszuhändigen. Mit Kündigung/Sperre der Karte erlischt auch das Recht, die Kartennummer für Phone-, Mail- oder Internet-Bestellungen zu verwenden. Für jeden Einsatz der Karte vor deren Rückgabe gilt die vorliegende Vereinbarung weiterhin. Vorstehendes gilt auch bei einer Kündigung durch den Karteninhaber, welcher ebenfalls das Recht hat, die Karte jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Mit der Kündigung, Sperre oder Rückforderung der Karte werden die gesamten offenen Rechnungsbeträge inkl. Zinsen, Kommissionen und Gebühren ohne weiteres zur sofortigen Zahlung an UBS fällig. Durch die vorzeitige Rückforderung oder Rückgabe der Karte entsteht kein Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung der Jahresgebühr. UBS lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die sich infolge Limitenanpassung, Kündigung oder Sperre/Rückforderung der Karte ergeben können. 8. Haftung Der Karteninhaber haftet vorbehaltlos für alle Verpflichtungen, die sich aus der Verwendung der Karte mit oder ohne PIN-Code oder anderen Codes ergeben. Wird eine (oder werden mehrere) Zusatzkarte(n) ausgestellt, so haften der Haupt-/Zweitkarteninhaber und der Zusatzkarteninhaber solidarisch für alle Verpflichtungen, die aus der Verwendung der Zusatzkarte entstehen, auch wenn dem Inhaber einer Zusatzkarte separat Rechnung gestellt wird. UBS lehnt jede Verantwortung für die unter Verwendung der Karte abgeschlossenen Geschäfte ab; insbesondere sind allfällige Beanstandungen der bezogenen Waren oder Dienstleistungen sowie weitere Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche aus diesen Rechtsgeschäften direkt und ausschliesslich mit den betreffenden Vertragsunternehmen zu regeln. Der Karteninhaber muss bei Warenrückgaben eine Gutschriftsbestätigung resp. bei Annullierung eine Annullierungsnummer (z.b. Hotelreservation, Automiete etc.) vom Vertragsunternehmen verlangen. Wiederkehrende Leistungen, welche über die Karte bezahlt werden (z.b. Zeitungsabonnemente, Mitgliedschaften, Online-Dienste etc.), sind schriftlich beim Vertragspartner zu kündigen. Andernfalls gelten die betreffenden Belastungen als akzeptiert. Für Schäden, welche aus Servicedienstleistungen, Informationsabfragen, Abonnementsdiensten, diverser Verträge via Internet, insbesondere aus mangelnder Berechtigung, mangelnden Systemkenntnissen sowie missbräuchlicher Verwendung der Karte entstehen, kann der Karteninhaber vollumfänglich haftbar gemacht werden. Streitfälle entbinden den Karteninhaber nicht von der Pflicht zur Zahlung der Monatsrechnung. UBS übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass sich ein Vertragsunternehmen oder eine Bank aus irgendeinem Grund weigert, die Karte anzunehmen, oder dass die Karte infolge eines technischen Defekts (z.b. am Automaten) oder einer Sperre nicht verwendet werden kann. Für die im Zusammenhang mit der Karte offerierten Neben- bzw. Zusatzdienstleistungen, die dem Karteninhaber automatisch zur Verfügung gestellt werden, haftet UBS weder für Realerfüllung noch für allfällige Schadenersatzansprüche wegen Schlecht- bzw. Nichterfüllung. Der Karteninhaber, der seinen insbesondere in dieser Ziffer, in Ziffer 4 und Ziffer 6 erwähnten Sorgfaltspflichten nicht nachkommt, haftet auch im Fall des Verlustes oder Diebstahls seiner Karte sowie etwaiger Zweit- und Zusatzkarten bis zur Wirksamkeit einer allfälligen Sperre unbeschränkt für alle aus der missbräuchlichen Verwendung der Karten entstehenden Folgen; insbesondere geht jede Benützung der Karten an einem Automaten in Verbindung mit dem PIN-Code zu seinen Lasten. 9. Weitere Bestimmungen Der Karteninhaber ermächtigt UBS und das Card Center, welches im Auftrag der UBS das Kartengeschäft abwickelt, sämtliche für die Prüfung des Kartenantrages sowie für die Abwicklung des gegebenenfalls zustandegekommenen Vertrages erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, seinem Arbeitgeber, seiner Bank sowie der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) einzuholen und der ZEK im Falle von gesperrten Karten, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung Meldung zu erstatten. Der ZEK ist es ausdrücklich gestattet, diese Daten anderen Mitgliedern der Zentralstelle zugänglich zu machen. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Kreditkarten und bei künftigen Anträgen. Insofern entbindet der Karteninhaber diese Stellen vom Bank- bzw. Amtsgeheimnis. Zudem nimmt er zur Kenntnis, dass UBS gemäss Konsumkreditgesetz verpflichtet ist (gilt nicht für LSV), bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) Informationen über dort gemeldete Verpflichtungen des Karteninhabers einzuholen. UBS ist überdies unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet, ausstehende Beträge der IKO zu melden. UBS ist berechtigt, für die gesamte Abwicklung des Kartengeschäfts, anstelle/neben dem Card Center, weitere Dritte zu beauftragen. UBS behält sich vor, die Bedingungen für die Benützung der Karte sowie die Konditionen (inkl. Anpassung des Zinssatzes) jederzeit zu ändern bzw. den Marktverhältnissen anzupassen. Solche Änderungen werden dem Karteninhaber schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber die Karte nicht innert 30 Tagen ab Mitteilung der Änderung dem Card Center mit eingeschriebenem Brief zerschnitten zurückschickt. Der Karteninhaber akzeptiert, dass das Card Center, VISA oder MasterCard, deren Partnerorganisationen, die Vertragsunternehmen sowie allfällige Dritte, die zur Verarbeitung der Kartentransaktionen beauftragt sind, von der entsprechenden Bankverbindung und allfälligen weiteren Daten des Karteninhabers Kenntnis erhalten. UBS ist berechtigt, für den Ersatz einer gültigen Karte und/oder eines PIN-Codes eine Umtriebsentschädigung sowie für Dienstleistungen und Kontoführung Gebühren zu erheben. UBS ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Telefongespräche aufzuzeichnen. Auskunfts- und Berichtigungsersuchen nach Datenschutzgesetz sind schriftlich an das Card Center zu richten. 10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die vorliegende Vereinbarung bzw. Erklärung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Wohnt der Karteninhaber in der Schweiz, ist für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung bzw. Erklärung das Gericht am Wohnsitz des Karteninhabers zuständig. Er ist jedoch befugt, seine Rechte auch am Sitz der UBS in Zürich oder Basel geltend zu machen. Wohnt der Karteninhaber im Ausland, ist Zürich massgebender Erfüllungs- und Betreibungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung bzw. Erklärung stehenden Streitigkeiten. UBS ist jedoch befugt, ihre Rechte auch am Domizil des Karteninhabers oder vor jeder anderen zuständigen Behörde geltend zu machen, wobei ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar bleibt. Februar 2003
4 A Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten Formular A gemäss Art. 3 und 4 der VSB (VSB = Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken) Für den Antrag auf Ausstellung einer Hauptkarte Bezüglich der Mittel, welche zur Begleichung der Kreditkartenrechnung dienen oder die über diesen Betrag hinaus beim Kreditkartenherausgeber eingebracht werden, erklärt der/die Unterzeichnende hiermit, dass: Der/die Hauptkarteninhaber(in) an diesen Mitteln wirtschaftlich berechtigt ist Der/die Zusatzkarteninhaber(in) an diesen Mitteln wirtschaftlich berechtigt ist Der/die Hauptkarteninhaber(in) und der/die Zusatzkarteninhaber(in) an diesen Mitteln wirtschaftlich berechtigt sind Folgende Drittperson/Firma an diesen Mitteln wirtschaftlich berechtigt ist Name/Vorname bzw. Firma: Wohnsitzadresse bzw. Sitz, Staat: Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich, Änderungen von sich aus dem Kreditkartenherausgeber mitzuteilen. Unterschrift Hauptkarteninhaber(in): Für den Antrag auf Ausstellung einer Zusatzkarte Bezüglich der Mittel, welche zur Begleichung der Kreditkartenrechnung dienen oder die über diesen Betrag hinaus beim Kreditkartenherausgeber eingebracht werden, erklären die Unterzeichnenden hiermit, dass: Der/die Hauptkarteninhaber(in) an diesen Mitteln wirtschaftlich berechtigt ist Der/die Zusatzkarteninhaber(in) an diesen Mitteln wirtschaftlich berechtigt ist Der/die Hauptkarteninhaber(in) und der/die Zusatzkarteninhaber(in) an diesen Mitteln wirtschaftlich berechtigt sind Folgende Drittperson/Firma an diesen Mitteln wirtschaftlich berechtigt ist Name/Vorname bzw. Firma: Wohnsitzadresse bzw. Sitz, Staat: Die Unterzeichnenden verpflichten sich, Änderungen von sich aus dem Kreditkartenherausgeber mitzuteilen. Unterschrift Haupt- und Zusatzkarteninhaber(in):
5 V Formular Identifikation gem. VSB 98 / Bescheinigung des Delegierten / Elemente der Erklärung Angaben zum Delegierten, der die Kundenidentifikaktion gem. VSB 98 durchführt Name der Bank: Name des Delegierten: Vorname des Delegierten: Adresse: PLZ, Ort: Bescheinigung des Delegierten Vertragspartner: Name / Vorname bzw. Firma: Wohnsitzadresse bzw. Sitz: Domizilstaat: Anbei erhalten Sie Kopien der von uns kontrollierten Originale folgender Identifikationsdokumente: (bitte Zutreffendes ankreuzen) Für natürliche Personen (alle Ausweise inkl. Foto): Für juristische Personen: Schweizer Reisepass ausländischer, gültiger Reisepass, der dem Träger erlaubt, in die Schweiz einzureisen Schweiz. Identitätskarte oder Personalausweis eines an die Schweiz angrenzenden Nachbarlandes, der dem Träger erlaubt, in die Schweiz einzureisen Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) Testat der Revisionsstelle (nicht älter als 12 Monate) Statuten anderer gleichwertiger Ausweis: Schweiz. Führerausweis Schweiz. (fremdenpolizeilicher) Ausländerausweis Wir bescheinigen hiermit die Echtheit der auf dem Kreditkartenantrag u./o. Bankvollmacht stehenden Unterschrift des Vertragspartners und die Übereinstimmung der beiliegenden Kopien mit den von uns eingesehenen Originalen. Stempel und rechtsgültige Unterschrift der beauftragten Bank: Bitte vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular senden an: UBS AG, Flughofstrasse 35, CH Glattbrugg/ZH
6 V Bankvollmacht Ich Unterzeichnende(r ) Name / Vorname: Adresse: PLZ, Ort, Staat: erteile hiermit Vollmacht, an Name der Bank: Adresse: PLZ, Ort: zugunsten von UBS AG, Flughofstrasse 35, CH 8152 Glattbrugg/Zürich alle im Zusammenhang mit der UBS Kreditkarte und den Sorgfaltspflichten gem. dem Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (GwG), den EBK- Geldwäschereirichtlinien (EBK-RS 98/1) sowie nach Massgabe der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 98) stehenden Abklärungen zu treffen und Auskünfte in diesem Zusammenhang mündlich und schriftlich Zu erteilen. Diese Vollmacht hat Gültigkeit bis zum ausdrücklichen Widerruf und bleibt auch nach dem Tode oder Eintritt der Handlungsunfähigkeit des/der Unterzeichnenden in Kraft (Art. 35 und 405 OR). Anwendbares Recht und Gerichtsstand Diese Vollmacht untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vollmacht ist Zürich. Stempel und rechtsgültige Unterschrift des Bevollmächtigten: Unterschrift des Vollmachtgebers: Bitte vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular senden an: UBS AG, Flughofstrasse 35, CH Glattbrugg/ZH
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