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1 Unternehmensbericht für die Zulassung zum geregelten Markt unter gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des geregelten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 18. April 2005 für Stück neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der von der Ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Februar 2005 beschlossenen und am 29. März 2005 in das beim Amtsgericht Rostock geführte Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 je Aktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Oktober 2004 der Nordex Aktiengesellschaft Rostock Stück Aktien: - Wertpapier-Kenn-Nummer: A0D ISIN Code: DE 000 A0D Stück einem zeitweiligen Veräußerungsverbot unterliegende Aktien: - Wertpapier-Kenn-Nummer: A0D 66L - - ISIN Code: DE 000 A0D 66L 2 - HVB Corporates & Markets

2 i INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE INFORMATIONEN... 1 Verantwortung für den Unternehmensbericht... 1 Einsichtnahme in Unterlagen... 1 Gegenstand des Prospekts... 1 Zukunftsgerichtete Aussagen, statistische Daten, Marktdaten und Schätzungen... 1 Bezugnahme auf Währungen und Umrechnungskurse... 2 Bezugnahme auf Geschäftsjahre... 3 Hinweis zu Fachbegriffen... 3 BESCHREIBUNG DER NEUEN AKTIEN... 4 Kapitalerhöhung zur Schaffung der neuen Aktien... 4 Börsenzulassung, Lieferung... 4 Stimmrechte, Gewinnanteilberechtigung... 4 Marktschutzvereinbarung... 4 ISIN, Wertpapier-Kenn-Nummern, Börsenkürzel... 5 RISIKOFAKTOREN... 6 Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit... 6 Markt- und wettbewerbsbezogene Risiken Rechtliche Risiken Risiken in Bezug auf die Investition in Aktien der Gesellschaft VERWENDUNG DES EMISSIONSERLÖSES DIVIDENDENPOLITIK REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Förderung regenerativer Energien Öffentlich-rechtliche Vorgaben für den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Überblick Einzelangaben über die Geschäftstätigkeit...30 Markt und Wettbewerb Stärken und Wettbewerbsvorteile Strategie und Leitlinien Restrukturierung und Rekapitalisierung Investitionen Forschung und Entwicklung Wesentliche Verträge Planungs- und Controllinginstrumente und Risikomanagementsysteme Geistige Schutzrechte Grundbesitz Mitarbeiter Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Rechtsstreitigkeiten ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT Firma, Sitz, Dauer und Geschäftsjahr Unternehmensgegenstand Angaben über Beteiligungsunternehmen Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Abschlussprüfer Bekanntmachungen, Zahl- und Hinterlegungsstelle ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER GESELLSCHAFT Grundkapital und Aktionäre Form, Verbriefung, Übertragbarkeit der Aktien und Börsenzulassung Allgemeine Informationen zu Kapitalmaßnahmen... 64

3 ii Entwicklung des Grundkapitals Ordentliche Hauptversammlung vom 21. Februar 2005 und Bezugsrechtsangebot Genehmigtes Kapital Bedingtes Kapital ANGABEN ÜBER DIE ORGANE DER GESELLSCHAFT Überblick Vorstand Aufsichtsrat Aktienoptionsprogramm Corporate Governance Hauptversammlung GESCHÄFTE UND RECHTSBEZIEHUNGEN MIT NAHESTEHENDEN PERSONEN BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Besteuerung der Gesellschaft Besteuerung der Aktionäre FINANZTEIL... F-1 GLOSSAR... G-1 JÜNGSTE GESCHÄFTSENTWICKLUNG UND AUSSICHTEN...A-1

4 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Verantwortung für den Unternehmensbericht Die Nordex Aktiengesellschaft, Rostock (im Folgenden auch als "Nordex AG" oder die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften als "Nordex" oder die "Nordex-Gruppe" bezeichnet), und die Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, München ("HypoVereinsbank"), übernehmen gemäß 55, 50, 44 ff. Börsengesetz die Verantwortung für den Inhalt dieses Unternehmensberichts (der "Prospekt") und erklären hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Unbeschadet des 52 Abs. 2 Börsenzulassungs-Verordnung sind weder die Gesellschaft noch die HypoVereinsbank sind nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, den Prospekt zu aktualisieren. Einsichtnahme in Unterlagen Geschäftsberichte der Gesellschaft sowie die in diesem Prospekt genannten Unterlagen, soweit sie die Gesellschaft betreffen, sind an Arbeitstagen während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Nordex AG, Bornbarch 2, Norderstedt, sowie in den Geschäftsräumen der HypoVereinsbank, Arabellastraße 12, München, erhältlich bzw. einzusehen. Künftige Geschäftsberichte und Zwischenberichte der Nordex AG werden in den Geschäftsräumen der Gesellschaft erhältlich sein. Gegenstand des Prospekts Gegenstand dieses Prospekts sind auf den Inhaber lautende Stammaktien (die "Neuen Aktien") ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft aus der am 29. März 2005 in das beim Amtsgericht Rostock geführte Handelsregister der Gesellschaft (das "Handelsregister") eingetragenen Barkapitalerhöhung, sämtlich mit jeweils einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung für das Rumpfgeschäftsjahr 2004, das heißt ab dem 1. Oktober 2004 (siehe "Angaben über das Kapital der Gesellschaft"). Zukunftsgerichtete Aussagen, statistische Daten, Marktdaten und Schätzungen Dieser Prospekt enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese Aussagen enthalten Angaben unter Verwendung solcher in die Zukunft gerichteter Formulierungen wie glaubt, schätzt, geht davon aus, erwartet, nimmt an, prognostiziert, beabsichtigt, könnte, wird oder sollte, oder Formulierungen ähnlicher Art. Diese Formulierungen sind an zahlreichen Stellen in diesem Prospekt zu finden, insbesondere aber in den Abschnitten Risikofaktoren, Geschäftstätigkeit sowie Geschäftsgang und -aussichten, und immer dort, wo der Prospekt Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, enthält. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind keine Garantie für die Zukunft; die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität der Gesellschaft sowie der Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können wesentlich von denjenigen abweichen (insbesondere negativer ausfallen), die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Selbst wenn die tatsächlichen Ergebnisse der Gesellschaft, einschließlich der Finanzlage und Profitabilität sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, mit den zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Prospekt übereinstimmen sollten, kann nicht gewährleistet werden, dass dies auch weiterhin in der Zukunft der Fall sein wird. Zu den wichtigsten Faktoren, die zu solchen Abweichungen führen können, gehören unter anderem: eine nicht vollständige Umsetzung des Rekapitalisierungs- und Refinanzierungsprogramms und die Fähigkeit der Nordex-Gruppe, zukünftig ausreichende Barmittel zu generieren, um Verbindlichkeiten zu bedienen; ein Nichteintritt der erwarteten, nachhaltigen Wirksamkeit der implementierten Restrukturierungsmaßnahmen der Nordex-Gruppe;

5 2 die Fähigkeit zur Einhaltung von Auflagen in Kreditverträgen, die die operative Beweglichkeit der Nordex-Gruppe einschränken und bei Nichteinhaltung zur Fälligstellung des betreffenden Kredits führen können; die Entwicklung des Marktes für Windkraftanlagen in der Bundesrepublik Deutschland ("Deutschland"), Großbritannien, Irland, Frankreich, Portugal, Spanien, Italien, Niederlande, Skandinavien, China, Japan, den USA und anderen künftig wesentlichen Märkten, die den Geschäftsverlauf der Nordex-Gruppe maßgeblich beeinflusst; die Fähigkeit der Nordex-Gruppe zur teilweisen Zwischenfinanzierung von Projekten zur Ausschöpfung des Umsatzpotentials; eine Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen; ein Wegfall oder Verringerung der staatlichen Förderung von Windenergie sowie eine Veränderung von Herstellungskosten von Strom aus anderen Primärenergieträgern und erzielbare Marktpreise für Strom; Wechselkursschwankungen, insbesondere eine Stärkung des Wertes des US Dollar, des britischen Pfund, des chinesischen Remimbi sowie des Hongkong Dollar; Zinsschwankungen, die sich bei Zinsanstieg negativ auf das Ergebnis auswirken; technische Risiken und Gewährleistungsrisiken in Bezug auf die Windkraftanlagen, die die Nordex herstellt; die Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen gegen Lieferanten einschließlich des Insolvenzrisikos für einzelne Lieferanten; die Erfüllung und Gewährleistung technischer Anforderungen und Voraussetzung der Netzeinspeisung und des Netzzugangs; die Geltendmachung von bestehenden Patenten und gewerblichen Schutzrechten im Zusammenhang mit der Einhaltung von technischen Anforderungen an Windkraftanlagen zur Netzeinspeisung; eine Änderung der technischen Anforderungen auf Grund noch mangelnder ausreichender Standardisierung und Normierung und sonstige in diesem Prospekt genannte Faktoren. Darüber hinaus enthält dieser Prospekt statistische Daten und Voraussagen, die Branchenpublikationen entnommen oder daraus abgeleitet wurden und von der Gesellschaft und der HypoVereinsbank nicht verifiziert wurden (insbesondere die Studien Dresdner Kleinwort Wasserstein 10/2004, JP Morgan 10/2004, Handelsbanken 08/2004, HSH Nordbank Branchenstudie Windenergie 07/2004, Landesbank Rheinland-Pfalz Solar- und Windenergie 10/2004, BTM World Market Update 2003 aus 03/2004, BTM World Market Update 2004 aus 03/2005, European Commission World energy, technology and climate policy outlook WETO 2003). Die Gesellschaft und die HypoVereinsbank können daher keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten bzw. Schätzungen übernehmen. Dieser Prospekt enthält außerdem Schätzungen von Marktdaten und daraus abgeleitete Informationen, die keiner unabhängigen Quelle entnommen werden konnten. Diese Informationen beruhen auf internen Schätzungen der Gesellschaft und können daher von den Einschätzungen der Wettbewerber der Gesellschaft oder von zukünftigen Erhebungen durch unabhängige Quellen abweichen. Die Gesellschaft empfiehlt, für eine umfassende Erörterung der Faktoren, welche die zukünftige Geschäftsentwicklung von Nordex und die Märkte, in denen Nordex tätig ist, beeinflussen könnten, insbesondere die Abschnitte Risikofaktoren und Geschäftstätigkeit in diesem Prospekt zu lesen. Aufgrund dieser Risiken, Ungewissheiten und Annahmen könnten die zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Prospekt nicht eintreffen. Die Gesellschaft und die HypoVereinsbank übernehmen über bestehende gesetzliche Verpflichtungen hinaus keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Bezugnahme auf Währungen und Umrechnungskurse Bezugnahmen in diesem Prospekt auf EUR oder beziehen sich auf die gemeinsame Währung von zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bezugnahmen auf USD oder US Dollar beziehen sich auf den Dollar der Vereinigten Staaten von Amerika.

6 3 Bezugnahme auf Geschäftsjahre Bezugnahmen in diesem Prospekt auf das Geschäftsjahr 2002/2003 beziehen sich auf das Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Oktober 2002 bis zum 30. September 2003, Bezugnahmen auf das Geschäftsjahr 2003/2004 beziehen sich auf das Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Oktober 2003 bis zum 30. September 2004, Bezugnahmen auf das Rumpfgeschäftsjahr 2004 beziehen sich auf das Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Oktober 2004 bis zum 31. Dezember 2004 und Bezugnahmen auf das laufende Geschäftsjahr bzw. das Geschäftsjahr 2005 beziehen sich auf das Geschäftsjahr, welches am 1. Januar 2005 begonnen hat und zum 31. Dezember 2005 endet. Hinweis zu Fachbegriffen Ein Glossar mit den verwendeten Fachbegriffen und Abkürzungen befindet sich auf den Seiten G-1 ff. des Prospekts.

7 4 BESCHREIBUNG DER NEUEN AKTIEN Kapitalerhöhung zur Schaffung der neuen Aktien In der Ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Februar 2005 wurde der Beschluss gefasst, das Grundkapital um mindestens EUR ,00 bis zu EUR ,00 auf mindestens EUR ,00 bis zu EUR ,00 durch Ausgabe von mindestens bis zu auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Neue Aktien") zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat am 23. März 2005 beschlossen, die Satzung in Bezug auf die Kapitalerhöhung und Zeichnung der insgesamt Neuen Aktien neu zu fassen. Die Beschlüsse, die Durchführung der Kapitalerhöhung sowie die Satzungsänderung wurden am 29. März 2005 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das gesetzliche Bezugsrecht wurde den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß 186 Abs. 5 AktG eingeräumt. Die HypoVereinsbank hat die Neuen Aktien den Aktionären innerhalb der Bezugsfrist angeboten und entsprechend ihrer Bezugsrechtsausübung zugeteilt. Die aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogenen Aktien haben CMP Fonds I GmbH ("CMP ) und Goldman Sachs International ("Goldman Sachs und gemeinsam mit CMP auch als die "Investoren bezeichnet) zu dem festgesetzten Bezugspreis erworben. Von den Neuen Aktien haben im Rahmen des Bezugsangebots die bisherigen Aktionäre der Gesellschaft Aktien gezeichnet. Die Investoren haben zusammen insgesamt Aktien erworben. Nach Kenntnis der Gesellschaft hat Goldman Sachs die erworbenen Neuen Aktien am 4. April 2005 auf GS Equity Markets, L.P. (Bermuda), ein mit Goldman Sachs verbundenes Unternehmen, übertragen. Börsenzulassung, Lieferung Die mit diesem Prospekt zuzulassenden Aktien wurden am 18. April 2005 zum geregelten Markt unter gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des geregelten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Derzeit sind bereits Aktien der Gesellschaft derselben Gattung zum geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Es ist vorgesehen, den Handel der Neuen Aktien am 21. April 2005 aufzunehmen und diese Aktien in die bestehende Preisfeststellung der Nordex-Aktien einzubeziehen. Die Neuen Aktien sind, wie die übrigen Aktien der Gesellschaft, in mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt sind. Gemäß der Satzung der Nordex AG ist der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen. Den Aktionären stehen Miteigentumsanteile an den jeweiligen Globalurkunden zu. Stimmrechte, Gewinnanteilberechtigung Jede Aktie der Gesellschaft, und somit auch jede Neue Aktie, gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Neuen Aktien sind mit Gewinnanteilberechtigung für das Rumpfgeschäftsjahr 2004, das heißt ab dem 1. Oktober 2004, ausgestattet. Marktschutzvereinbarung Die Investoren Goldman Sachs und CMP haben sich gegenüber der HypoVereinsbank für die von ihnen insgesamt erworbenen, zunächst unter separater Wertpapier-Kenn-Nummer bzw. separatem ISIN-Code geführten, aber ebenfalls börsenrechtlich zum Handel zugelassenen Aktien aus der Kapitalerhöhung verpflichtet, diese für einen Zeitraum von sechs Monaten nach erstmaliger Einführung in den Börsenhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse börslich nicht zur Veräußerung anzubieten und außerbörslich nur zu veräußern, wenn ein Übernehmer der Aktien in diese Verpflichtung gegenüber der Emissionsbank eintritt. Nach Ablauf der Verkaufsbeschränkung können diese Aktien jederzeit im öffentlichen Markt verkauft werden. Entsprechendes gilt voraussichtlich für die im Rahmen der geplanten Sachkapitalerhöhung unter Beteiligung der Kreditbanken der Nordex-Gruppe gegebenenfalls neu zu begebenden Aktien aus Genehmigtem Kapital.

8 5 ISIN, Wertpapier-Kenn-Nummern, Börsenkürzel Die vor Kapitalherabsetzung zugelassenen Aktien der Nordex AG trugen die Wertpapier-Kenn-Nummer und den ISIN-Code DE Nach Kapitalherabsetzung erhielten die konvertierten Alten Aktien die Wertpapier-Kenn-Nummer A0D 655 und den ISIN-Code DE 000 A0D Die von den Altaktionären im Rahmen ihres Bezugsrechts bezogenen Neuen Aktien der Nordex AG erhalten die gleiche Wertpapier-Kenn-Nummer und den gleichen ISIN-Code und werden voraussichtlich am 21. April 2005 in die Preisfeststellung einbezogen. Die von den Investoren Goldman Sachs und CMP erworbenen Neuen Aktien tragen zunächst die separate Wertpapier-Kenn-Nummer A0D 66L und den separaten ISIN-Code DE 000 A0D 66L 2. Es ist beabsichtigt, die separate Wertpapier-Kenn-Nummer und den separaten ISIN-Code nach Ablauf der Marktschutzvereinbarung zusammen mit der Wertpapier-Kenn-Nummer A0D 655 und dem ISIN-Code DE 000 A0D auf eine einheitliche Wertpapier-Kenn-Nummer und einen einheitlichen ISIN-Code umzustellen. Das Börsenkürzel der Gesellschaft lautet "NDX".

9 6 RISIKOFAKTOREN Potenzielle Anleger sollten vor einer Entscheidung über den Erwerb von Aktien der Nordex AG zusätzlich zu den übrigen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen die nachfolgenden spezifischen Risikofaktoren eingehend prüfen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Nordex könnte durch jedes dieser Risiken wesentlich nachteilig beeinflusst werden. Die genannten Risiken können auch kumulativ eintreten. Der Börsenkurs der Aktien der Nordex AG könnte aufgrund jedes dieser Risiken fallen, und Anleger könnten ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren. Die nachstehend beschriebenen Risiken sind nicht die einzigen Risiken, denen Nordex ausgesetzt ist. Weitere Risiken, die der Nordex-Gruppe gegenwärtig nicht bekannt sind oder die derzeit für nicht wesentlich erachtet werden, können ebenfalls den Geschäftsbetrieb von Nordex beeinträchtigen und wesentliche nachteilige Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Die gewählte Reihenfolge stellt keine Aussage über die Realisierungswahrscheinlichkeit sowie über das Ausmaß der wirtschaftlichen Auswirkungen eines Eintritts der nachfolgend genannten Risiken dar. Aufgrund der verstärkten Umsatzrückgänge, der schwachen Ertragskraft der Nordex- Gruppe, erheblicher Verluste in den Geschäftsjahren 2002/2003, 2003/2004 sowie im Rumpfgeschäftsjahr 2004, der hohen Nettoverschuldung sowie des dadurch notwendig gewordenen Restrukturierungsprogramms, dessen nachhaltiger Erfolg nicht garantiert werden kann, ist die Anlage in Aktien der Gesellschaft mit einem erhöhten Risiko verbunden. Aufgrund der labilen Situation der Nordex-Gruppe kann schon der Eintritt eines einzigen, für sich genommen möglicherweise geringfügigen Risikos zu einer deutlichen Verschlechterung der Lage der Nordex-Gruppe und schlimmstenfalls zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit Abhängigkeit von einem Hauptprodukt Die Nordex-Gruppe ist als Ein-Produkt-Unternehmen in lediglich einem Geschäftsfeld tätig, und zwar der Herstellung und dem Vertrieb von Windkraftanlagen nebst Service und in einigen Märkten in der Entwicklung von Windparkprojekten. Die zukünftige Entwicklung der Nordex-Gruppe hängt von der Akzeptanz und der Absatzfähigkeit der von ihr produzierten Windkraftanlagen ab. Im Rahmen der Restrukturierung hat die Nordex-Gruppe ihr Produktprogramm auf drei Baureihen fokussiert: die N80/90 (2.500 bzw kw), die S70/77 (1.500 kw), die N60/62 (1.300 kw); die N43/600 kw wird derzeit nur noch durch ein Joint Venture in China für den chinesischen Markt produziert. Im Geschäftsjahr 2003/2004 und im Rumpfgeschäftsjahr 2004 wurde der größte Umsatz mit den Baureihen N80/90 und S70/77 erzielt. Der zukünftige Erfolg der Nordex-Gruppe hängt insbesondere von der relativ jungen Baureihe N80/90 ab. Die seit dem Jahr 2000 gebaute Baureihe steht noch am Anfang ihres Produktlebenszyklusses. Im Geschäftsjahr 2003/2004 lag ihr Umsatzanteil bei 42% und im Rumpfgeschäftsjahr 2004 bei 79%. Der Auftragseingang im Rumpfgeschäftsjahr 2004 ist ausschließlich auf N90-Projekte entfallen. Der zukünftige Markterfolg der Nordex-Gruppe wird wesentlich davon abhängen, ob die Baureihe der N80/90 durch eine aktive Produktpflege und technologische Weiterentwicklung von den Kunden weiterhin stark nachgefragt wird. Zudem hängt der Markterfolg der Nordex-Gruppe wesentlich davon ab, ihre Produkte auf Besonderheiten ausländischer Märkte anzupassen bzw. die Preise durch lokale Fertigung konkurrenzfähig zu halten, wie z.b. bei der S70/77 für asiatische Märkte. Technische Risiken und verwendete Technologien Windkraftanlagen werden grundsätzlich für eine Betriebsdauer von bis zu 20 Jahren konstruiert. Die Betriebsfähigkeit von Windkraftanlagen ist technischen und physikalischen Herausforderungen ausgesetzt, wobei es teilweise geringe Erfahrungen im langjährigen Volllastbetrieb gibt. Dies gilt insbesondere für die beiden Hauptprodukte der Nordex-Gruppe, die N80/90 und die S70/77, die erst seit dem Jahr 2000 gebaut und betrieben werden. Somit lassen sich über die Lebensdauer der Anlagen oder ihrer einzelnen Komponenten sowie über ihre langfristige Betriebszuverlässigkeit keine gesicherten Aussagen treffen. Das unmittelbare Risiko aus einer eingeschränkten Betriebszuverlässigkeit und reduzierten Lebensdauer der Windkraftanlagen trägt zwar die jeweilige Betreibergesellschaft eines Windparks; gleichwohl sind Auseinandersetzungen zwischen Windkraftanlagenherstellern und Windparkbetreibern wegen angeblicher oder tatsächlicher Produktmängel vergleichsweise häufig (siehe "Rechtliche Risiken - Risiken aus Rechtsstreitigkeiten").

10 7 Produktentwicklung Die Nordex-Gruppe investiert laufend erhebliche Mittel in die Weiterentwicklung ihrer Produkte. So investierte die Nordex-Gruppe in den Geschäftsjahren 2002/03 und 2003/04 jeweils rund EUR 5-6 Mio. sowie im Rumpfgeschäftsjahr 2004 rund EUR 2 Mio. in die Weiterentwicklung ihrer Produkte (ohne Kosten der Prototypen). Ein Schwerpunkt der Entwicklungsarbeiten ist die Steigerung der Ertragskraft und Zuverlässigkeit der Anlagen durch Weiterentwicklung der mechanischen und elektronischen Komponenten. Ziel ist es, durch größere, leistungsfähigere und damit effizientere Anlagen die Kosten für die Stromerzeugung zu verringern. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass neue Produktentwicklungen und die Weiterentwicklung bestehender Anlagentypen technisch fehlschlagen, sich verzögern, höhere Kosten als ursprünglich erwartet verursachen oder sich im Markt nicht durchsetzen können. In diesem Fall stünden den unter Umständen erheblichen Aufwendungen für Entwicklungsarbeiten keine entsprechenden künftigen Erträge gegenüber. Dies hätte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex- Gruppe. Risiken auf Grund saisonaler Auftragsschwankung; Vorfinanzierungsbedarf Der Absatz von Windkraftanlagen war in der Vergangenheit stark zyklisch geprägt. Dies ist vor allem auf eine saisonal geprägte Nachfrage zurückzuführen. Ein Grund hierfür ist die in einigen Ländern vorgesehene Reduzierung der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung für neu errichtete Windparks jeweils zum 1. Januar eines Jahres; ein anderer Grund ist der Trend, dass zum Jahresende regelmäßig mehr Eigenkapital für Windparkfonds am Kapitalmarkt bereit steht. Unterjährig hat dies in der Vergangenheit zu einer entsprechenden Auslastung bzw. Unterauslastung der Produktionskapazitäten geführt. Durch die Notwendigkeit zur Beschaffung von fremdproduzierten Komponenten besteht dadurch das Risiko einer hohen unterjährigen Kapitalbindung, die bei unzureichenden finanziellen Ressourcen auch zur Ablehnung von Aufträgen führen kann. Außerdem kann sich ein Risiko dadurch ergeben, dass teilweise fremdproduzierte Komponenten zu einer kontinuierlichen Auslastung der Produktion ohne entsprechenden, konkreten Kundenauftrag beschafft werden, der Kundenauftrag sich aber nicht realisiert (siehe auch "Risiken des Lagerbestands ). Daraus können sich wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung der Nordex-Gruppe ergeben. Um die Produktion von Kosten aus saisonaler Mehrarbeit zu entlasten, hat Nordex in der Produktion ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Arbeitszeitkonten eingeführt. Durch die Verschiebung der Kundenstruktur zu Energieversorgern und Großunternehmen, die andere Finanzierungsquellen als den Kapitalmarkt nutzen, sind saisonale Auftragsschwankungen bereits rückläufig und die Gesellschaft geht davon aus, dass sich die saisonalen Auftragsschwankungen weiterhin zunehmend glätten werden. Die Kosten für die erforderliche Materialbeschaffung bei Lieferanten finanziert Nordex teilweise vor. Nordex hat eine Wertschöpfungstiefe von etwa 25%. Durch die erforderliche Vorfinanzierung bis zur Realisierung von Zahlungseingängen aus der Errichtung von Windparks für die Kunden der Nordex-Gruppe kann sich in Einzelfällen ein wesentlicher Liquiditätsbedarf ergeben, da wesentliche projektbezogene Zahlungen von Kunden häufig erst zum Zeitpunkt der Errichtung eines Windparks realisiert werden können. Sofern höhere Vorfinanzierungsaufwendungen erforderlich würden als von der Gesellschaft erwartet, könnte eine erheblich höhere Inanspruchnahme von Fremdmitteln erforderlich werden. Dies könnte wesentlich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Nordex-Gruppe haben. Holdingstruktur und Ergebnisabführungsverträge Die Nordex AG ist eine Holding-Gesellschaft ohne wesentliche eigene operative Geschäftstätigkeit. Ihre Liquidität hängt neben Fremdmittelaufnahme und Eigenkapitalmaßnahmen von Dividendenzahlungen, Ergebnisabführungen aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen und Barmittelzuflüssen auf Grundlage von Darlehen im Rahmen eines konzernweiten Cash-Pools durch Tochtergesellschaften ab. Sollten Tochtergesellschaften rechtlich gehindert oder faktisch nicht in der Lage sein, Gewinne abzuführen oder Darlehen zu gewähren, oder ist die Nordex AG aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen zum Verlustausgleich bei Tochtergesellschaften verpflichtet, hätte dies eine wesentliche nachteilige Auswirkung für die Liquiditäts- und Ergebnislage der Gesellschaft. Ferner bestehen Bürgschaften und Patronatserklärungen für Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften. In vielen Fällen ist eine gesamtschuldnerische Mithaft der Nordex AG für vertraglich eingegangene Verpflichtungen der Tochtergesellschaften vereinbart. Ferner sind die Nordex AG oder Zwischenholdings zu konzernrechtlichem Gläubigerschutz bei Insolvenz einer Tochtergesellschaft

11 8 verpflichtet. Die Insolvenz einer Tochtergesellschaft könnte daher auch zur Insolvenz der Nordex AG führen. Planungs- und Controllinginstrumente und Risikomanagementsysteme Wesentliche Ursachen für die hohen ordentlichen und außerordentlichen Verluste in den Geschäftsjahren 2002/2003 und 2003/2004 waren mangelhafte Geschäftsprozesse, die in dem schnellen Wachstum der Nordex-Gruppe und der nicht konsequenten Zusammenführung der einzelnen Geschäftseinheiten begründet waren. Vor dem Börsengang der Nordex-Gruppe wurden zahlreiche operative und strategische Aufgaben noch durch den damaligen Mutterkonzern, den Babcock Borsig-Konzern, übernommen. Der Aufbau von integrierten Management- und Organisationsstrukturen der Nordex-Gruppe erfolgten nicht im notwendigen Umfang. Im Rahmen der Restrukturierung wurden diese organisatorischen Defizite nach Meinung des Managements bereits weitgehend ausgeglichen (siehe "Geschäftstätigkeit Restrukturierung ). Es besteht jedoch das Risiko, dass diese erst vor kurzem implementierten organisatorischen Maßnahmen, internen Planungs- und Controllinginstrumente und Risikomanagementsysteme durch ein zu großes Wachstum und die Notwendigkeit der Anstellung neuer Mitarbeiter leiden, bzw. die Einhaltung der Prozesse nicht dauerhaft gewährleistet ist. Künftige Unternehmens- und Beteiligungserwerbe und deren Einbindung in die Nordex-Gruppe Die Gesellschaft plant derzeit nicht den Erwerb von weiteren Gesellschaften oder Beteiligungen. Allerdings könnte sich in Zukunft zusätzlich zum angestrebten internen Wachstum in geeigneten Fällen der Erwerb von Gesellschaften oder Beteiligungen, insbesondere von Wettbewerbern anbieten, um so die Position der Gesellschaft im nationalen und internationalen Markt zu verstärken; hierfür könnte auch ein Teil des Erlöses aus der Kapitalerhöhung verwendet werden. Obgleich die Nordex AG die Vorbereitung und Prüfung solcher Akquisitionen mit kaufmännischer Gewissenhaftigkeit durchführen wird, bergen Akquisitionen ein nicht unerhebliches unternehmerisches Risiko, welches erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis und den Fortbestand der Gesellschaft haben kann. Der Erfolg künftiger Akquisitionen und Beteiligungen und die Stärkung der Marktposition hängen unter anderem von der Einbindung der erworbenen Unternehmen und Beteiligungen in die Nordex-Gruppe ab. Diese Einbindung könnte Integrationsprobleme verschiedener Art verursachen, die wiederum nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Nordex-Gruppe zur Folge haben können. Selbst wenn die Gesellschaft vor Abschluss der jeweiligen Verträge die Unternehmen, die Gegenstand des Erwerbs sind, durch externe Berater auf wirtschaftliche und rechtliche Risiken untersuchen lässt, Preisanpassungsklauseln vereinbart und etwaige Rückforderungsansprüche gegen die Verkäufer besichern lässt, kann gleichwohl nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig Umstände eintreten, die einzelne Akquisitionen oder Beteiligungen erheblich oder vollständig entwerten. Risiko des Eintritts in neue Märkte Die Nordex-Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2003/04 rund 47% und im Rumpfgeschäftsjahr 2004 rund 53% ihres Umsatzes außerhalb Deutschlands, wobei der Großteil des Auslandsumsatzes zuletzt in den Niederlanden, Portugal, Großbritannien, Japan und Kolumbien erzielt wurde und künftig nach den Erwartungen der Gesellschaft voraussichtlich in Frankreich, Großbritannien, Irland, Portugal, Spanien, Italien, den Niederlanden, Skandinavien, Japan und China erzielt werden wird. Durch die in Deutschland beschränkt zur Verfügung stehenden geeigneten Standorte für Windkraftanlagen ist die Gesellschaft gezwungen, ihre Geschäftstätigkeit auf andere Märkte innerhalb und außerhalb Europas auszuweiten und wird dabei auch die Gründung eigener Auslandsgesellschaften und den Abschluss von Vertriebskooperationen in Betracht ziehen. Der Eintritt in neue, der Gesellschaft unbekannte Märkte ist mit erheblichen Risiken behaftet. Nordex muss sich den Gegebenheiten des jeweiligen Landes und Marktes anpassen. Der Aufbau ausländischer Standorte ist mit besonderen finanziellen Risiken verbunden, wobei die Gesellschaft Anlaufverluste während des Ausbaus der geographischen Präsenz erwartet. Weitere Risiken der internationalen Geschäftstätigkeit der Nordex-Gruppe sind, neben den allgemeinen Risiken einer Tätigkeit im Ausland, insbesondere abweichende wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie unterschiedliche Rechts- und Steuersysteme, erhöhte oder abweichende gesetzliche Anforderungen an Produkte sowie damit verbundene Haftungsrisiken. Weiterhin ist die Nordex-Gruppe darauf angewiesen, entsprechende Managementkapazitäten mit guten Markt- und Branchenkenntnissen sowie umfangreichen Kundenkontakten in den ausländischen Standorten aufzubauen oder bei Unternehmens- bzw. Beteiligungserwerben entsprechendes Managementpersonal vorzuhalten, um ihre Geschäftstätigkeit erfolgreich auszuüben.

12 9 Die Erfüllung lokaler Marktanforderungen und die damit verbundene Entwicklung spezifischer marktfähiger Produkte und Dienstleistungen können ggf. nur unter erheblichem Kosten- und Zeitaufwand gelingen. Sollte sich der Eintritt in neue Märkte verzögern oder gar scheitern, könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Abhängigkeit von Führungskräften Der wirtschaftliche Erfolg der Nordex-Gruppe hängt unter anderem davon ab, dass auch künftig qualifizierte Führungskräfte und Know-how-Träger für die Nordex-Gruppe tätig sind und sich nachhaltig für deren Interessen einsetzen. Sollten Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Führungskräfte oder Know-how-Träger aus der Nordex-Gruppe ausscheiden, ohne dass es gelingt, geeigneten Ersatz für sie zu finden, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Nordex-Gruppe und ihre weitere wirtschaftliche Entwicklung haben. Personalentwicklung und Mitarbeiter Die durchschnittliche Berufs- und Branchenerfahrung der Mitarbeiter der Nordex-Gruppe im Bereich Engineering liegt unter dem Durchschnitt anderer im Maschinen- und Anlagenbau tätiger Unternehmen. Auch in anderen Unternehmensbereichen verfügen die Mitarbeiter der Nordex-Gruppe teilweise erst über relativ kurze einschlägige Branchenerfahrungen. Ein Grund hierfür ist, dass im Vergleich zu anderen Bereichen des Maschinen- und Anlagenbaus die Windkraftanlagenherstellung und -entwicklung wie auch die Projektentwicklung von Windpark-Projekten z.b. in Frankreich relativ jung sind. Für den künftigen Erfolg der Nordex-Gruppe wird daher entscheidend sein, wie Mitarbeiter weiter qualifiziert werden können und mit dem so erworbenen Erfahrungsschatz dauerhaft an das Unternehmen gebunden werden können. Ähnlich wichtig sind für die Nordex-Gruppe geeignete Mitarbeiter im Vertrieb, die in der Regel einen technischen Hintergrund sowie Kenntnisse über die Besonderheiten des Windkraftanlagenbaus aufweisen sollten. Auf sämtlichen genannten Gebieten besteht bei einem weiter wachsenden Markt für Windkraftanlagen Bedarf an qualifiziertem Personal. Aufgrund des Wachstums der Märkte für Windkraftanlagen und der daraus resultierenden Nachfrage nach entsprechend ausgebildeten Fachkräften kann der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern oder die Abwanderung von qualifizierten Mitarbeitern zu einem Wachstumshemmnis für die Nordex-Gruppe werden und verhindern, dass sie die angestrebten Ziele erreicht. Finanzierung der Geschäftstätigkeit Für die Finanzierung der Geschäftstätigkeit wird die Nordex-Gruppe neben den aus der Kapitalerhöhung erhaltenen Eigenmitteln auch künftig Fremdmittel benötigen, insbesondere aber auch die von Kreditbanken und Kreditversicherern eingeräumten Avallinien. So wird die Nordex-Gruppe im Rahmen von projektbezogenen teilweisen Zwischenfinanzierungen von Aufträgen (siehe "Risiken auf Grund saisonaler Auftragsschwankung; Vorfinanzierungsbedarf ) sowie für die Abarbeitung von Gewährleistungsverpflichtungen, für die in den Geschäftsjahren 2002/2003 und 2003/2004 in erheblichem Maße Rückstellungen gebildet werden mussten, auch künftig erhebliche liquide Mittel einsetzen müssen. Die Gesellschaft rechnet damit, dass die erheblichen liquiditätswirksamen Aufwendungen weitgehend aus operativ erzieltem, positivem Cash Flow erwirtschaftet werden können. Sofern allerdings entgegen der Einschätzung der Gesellschaft erheblich höhere Aufwendungen erforderlich würden oder die Abarbeitung der Gewährleistungsverpflichtungen in einem kürzeren Zeitraum als prognostiziert erforderlich werden würde, könnte eine erheblich höhere Inanspruchnahme von Fremdmitteln erforderlich werden, was erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben würde. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Nordex-Gruppe ist die Stellung von Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- und/oder Gewährleistungsbürgschaften an Kunden im Rahmen der Errichtung von Windparks in vielen Fällen vertraglich vereinbart und auch für die Zukunft zu erwarten. Grundsätzlich geht das Unternehmen davon aus, dass mit erfolgter Rekapitalisierung und im Rahmen des angestrebten Umsatzwachstums in Zukunft derartige Absicherungen teilweise durch Konzernbürgschaften der Nordex AG gegeben werden können. Sofern solche Bürgschaften durch Kreditbanken in Zukunft in gleichem Umfang wie in der Vergangenheit oder auch in noch höherem Umfang zu stellen wären, ist das mögliche Wachstum der Nordex-Gruppe durch die Höhe der zur Verfügung stehenden Avallinien begrenzt. Hieraus könnte sich ein Wachstumshemmnis für die Nordex-Gruppe ergeben bzw. könnte dies verhindern, dass die Nordex-Gruppe ihr Umsatzpotenzial ausschöpft und die angestrebten Ziele erreicht.

13 10 Risiken aus der Befristung bzw. außerordentlichen Kündigung der Bar- und Avalkreditlinien der Kreditbanken und Kreditversicherer Der Geschäftsbetrieb der Nordex-Gruppe, die Finanzierungskosten und andere Verpflichtungen erfordern auch nach Abschluss des Rekapitalisierungs- und Refinanzierungsprogramms erhebliche Finanzmittel. Es kann nicht gewährleistet werden, dass es in Zukunft gelingen wird, ausreichende Finanzmittel operativ zu generieren oder aufzunehmen, die für den Geschäftsbetrieb und den sonstigen Finanzbedarf notwendig sind. Auch kann Nordex nicht gewährleisten, dass die Finanzschulden refinanziert werden können, wenn diese fällig werden, oder dass bei künftigen Darlehensvereinbarungen gleiche oder günstigere Konditionen verhandelt werden können. Eine Nichtprolongation der mit Kreditversicherern jeweils auf ein Jahr vereinbarten Avalkreditlinien bzw. eine Nichtprolongation der mit den Kreditbanken vereinbarten Aval- und Barkreditlinien am Ende der auf 3 Jahre und 364 Tage vereinbarten Laufzeit könnte eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Nordex-Gruppe erheblich erschweren bzw. ausschließen und hätte so erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Sofern es nicht gelingt, in diesen Fällen alternative Kredit- und Avallinien durch andere Institute zu erhalten, könnte dies zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Gleiches gilt, wenn sich die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft künftig wesentlich verschlechtern sollte und die finanzierenden Kreditbanken und Kreditversicherer aus diesem Grund von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht der vereinbarten Kreditlinien Gebrauch machen. Außerdem steht den Kreditbanken und Kreditversicherern u.a. ein ausdrücklich vereinbartes Kündigungsrecht zu, wenn vereinbarte Kenngrößen, die sich an der künftig geplanten, positiven Entwicklung der Gesellschaft orientieren, verfehlt werden (siehe "Geschäftstätigkeit - Wesentliche Verträge - Kredit- und Sicherheitenverträge"). Auch eine solche Kündigung könnte zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen. Risiken der unvollständigen Umsetzung des Rekapitalisierungs- und Refinanzierungsprogramms Das Rekapitalisierungs- und Refinanzierungsprogramm umfasst neben der bereits erfolgten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 und der Barkapitalerhöhung eine Reduzierung der Kreditforderungen von Banken um EUR 27,899 Mio. gegen Ausgabe von bis zu EUR 11,974 Mio. neue Aktien ("Debt-Equity-Swap") oder eine wirtschaftlich vergleichbare Lösung. Der Debt-Equity- Swap oder eine wirtschaftlich vergleichbare Lösung soll innerhalb von vier Monaten nach Eintragung des Genehmigten Kapitals der Nordex AG im Handelsregister bzw. spätestens bis 31. August 2005 abgeschlossen sein. Bei der in diesem Zusammenhang durchzuführenden Sachkapitalerhöhung ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen; hierdurch ergibt sich für die Aktionäre eine Verwässerung ihrer Anteile an der Gesellschaft. Sofern eine Umsetzung des Debt-Equity-Swap (oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahme) nicht möglich sein sollte, würden sich die Fremdverbindlichkeiten der Nordex AG und damit die Finanzierungsaufwendungen nicht - wie geplant - bei gleichzeitiger Stärkung des Eigenkapitals vermindern. Die Finanzlage der Nordex-Gruppe sowie die Vertragsbedingungen des derzeit vorliegenden sogenannten Term Sheet schränken den finanziellen und operativen Spielraum der Nordex-Gruppe ein. Unter Zugrundelegung der Bilanzsumme und des Eigenkapitals per 31. Dezember 2004 und unter Berücksichtigung der Kapitalerhöhung, jedoch ohne die nachfolgend geplante Sachkapitalerhöhung im Wege des Debt-Equity-Swap, ergibt sich mit dem erzielten Nettoemissionserlös eine Eigenkapitalquote der Nordex-Gruppe von ca. 20% und der Nordex AG von ca. 40%. Nicht berücksichtigt sind dabei etwaige negative Entwicklungen in den Folgeperioden. Für die bestehenden Bar- und Avalkreditlinien sowie für die weiteren Beiträge der kreditgebenden Banken im Rahmen des Rekapitalisierungs- und Refinanzierungsprogramms liegt derzeit ein sogenanntes Term Sheet mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbestimmungen vor. Die kreditgebenden Banken haben sich verpflichtet, den bisherigen Sicherheiten-Poolvertrag durch einen neu zu fassenden Sicherheiten-Poolvertrag zu ersetzen und einen einheitlichen, das Kreditverhältnis regelnden Konsortialkreditvertrag abzuschließen, welche die im Term Sheet getroffenen Vereinbarungen enthalten. Für eine Zusammenfassung der wesentlichen Bestimmungen dieser Verträge siehe "Geschäftstätigkeit - Restrukturierung" und "Geschäftstätigkeit - Wesentliche Verträge". Zahlungsausfallrisiken bei Kunden Die Nordex-Gruppe ist von der Bonität und Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden abhängig. Bei den Kunden der Nordex-Gruppe handelt es sich vielfach um Projektgesellschaften, welche speziell zur

14 11 Realisierung eines Windparks gegründet wurden. Ein Großteil dieser Forderungen ist durch Sicherungsinstrumente wie Bankbürgschaften, Akkreditive oder Zahlungsgarantien von Gesellschaftern der jeweiligen Projektgesellschaft besichert bzw. wurden Eigenmittel sowie eine geeignete Fremdfinanzierung nachgewiesen. Sofern die Auszahlungsvoraussetzungen der jeweiligen Fremdfinanzierung nicht eintreten, Sicherungsinstrumente nicht vorhanden sind oder sich als nicht werthaltig erweisen und aus diesen Gründen Forderungen gegen den Vertragspartner nicht realisiert werden können, ergeben sich daraus für die Nordex-Gruppe erhebliche Zahlungsausfallrisiken, die eine wesentlich nachteilige Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung der Nordex-Gruppe haben können. Abhängigkeit von Zulieferern Aufgrund ihrer Strategie, sich auf Kernkompetenzen mit hoher Wertschöpfung zu konzentrieren, setzt Nordex überwiegend auf Supply-Management statt Eigenfertigung. Das bedeutet, dass die Nordex-Gruppe in erheblichem Maß von der Belieferung mit qualitativ hochwertigen Komponenten in den von ihr benötigen Mengen und zu den von ihr vorgegebenen Zeitpunkten durch ihre Zulieferer abhängig ist. Bei erhöhter Auftragslage könnte sich die Belieferung der Nordex-Gruppe mit für die Produktion benötigten Teilen verzögern, was zur Folge hätte, dass die Nordex-Gruppe Aufträge nicht rechtzeitig fertig stellen kann. Dies hätte einen erheblichen nachteiligen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Weiterhin kann es zu Lieferengpässen kommen, wenn die Nachfrage nach einer bestimmten Komponente höher als die jeweilige Fertigungskapazität des Zulieferers ist oder gelieferte Komponenten fehlerhaft sind. Ein sofortiger Wechsel des Zulieferers ist in der Regel nicht möglich, da eine Reihe von Komponenten individuell für die Nordex-Gruppe entwickelt und gefertigt werden. Sofern Nordex in diesen Fällen erforderliche Komponenten nicht, nicht rechtzeitig oder nur zu erheblich höheren Preisen beschaffen kann, kann dies erheblich nachteiligen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Ausbau der eigenen Fertigung von Rotorblättern Nordex produziert Rotorblätter in Eigenfertigung, einerseits um ihre Abhängigkeit von den wenigen auf dem Weltmarkt tätigen Rotorblattherstellern zu reduzieren und andererseits, um das für erforderlich gehaltene Produkt-Know-how gerade für Rotorblätter der Megawattklasse zu entwickeln. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Aus- und Aufbau der Eigenfertigung zukünftig erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen in Anspruch nimmt oder dass die in Eigenfertigung hergestellten Rotorblätter höhere Kosten verursachen als deren Erwerb von Zulieferern. Sollte Nordex für die jeweiligen Turbinen, für die Nordex eigene Rotorblätter produziert, keinen ausreichenden Absatz im Markt finden, und damit unter unwirtschaftlichen Bedingungen in Kleinserien auf längere Dauer Rotorblätter herstellen müssen, hätte dies einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Bei einem Nachfrageeinbruch hätte Nordex erhebliche Fixkosten, denen keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen würden, was einen erheblich negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hätte. Risiken des Lagerbestands Aufgrund der raschen technologischen Entwicklung im Bereich Windkraftanlagen kann die Gesellschaft nicht ausschließen, dass Bauteile in ihrem Lagerbestand künftig nicht mehr zur Produktion verwendet werden können. Eine dadurch erforderliche bilanzielle Abwertung könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Nordex hat seine Produktion auf eine auftragsbezogene Fertigung umgestellt. Hierdurch ist der Lagerbestand gegenüber den Vorjahren stark rückläufig und das Risiko von veralteten Bauteilen im Bestand, die aufgrund von Konstruktionsänderungen keine Verwendung mehr finden können und damit abgewertet werden müssen, gesunken. Dennoch besteht auch für die Zukunft die Gefahr des Aufbaus von Lagerbeständen durch Beschaffung von Komponenten für Projekte, die sich dann nicht realisieren (siehe " Risiken auf Grund saisonaler Auftragsschwankung; Vorfinanzierungsbedarf ). Risiken des Projektgeschäfts Nordex ist derzeit in Deutschland, Frankreich und Spanien auch in der Entwicklung von Windparkprojekten aktiv. Sollte die Entwicklung von Windparkprojekten nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, sei es aufgrund einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, sei es weil sich im Nachhinein ein Standort als unwirtschaftlich herausstellt, eine Baugenehmigung

15 12 oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgelehnt wird oder ein Netzanschluss nicht möglich ist, wären die in diesem Zusammenhang getätigten Aufwendungen verloren, wodurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachhaltig betroffen wäre. Außerdem können sich durch Planungsfehler, fehlerhafte Windmessungen, Bodenuntersuchungen oder andere erforderliche Studien gegebenenfalls auch Haftungsrisiken gegenüber Kunden ergeben, die einen solchen Windpark von Nordex erwerben. Insgesamt ist die Projektentwicklung äußerst komplex, mit erheblichem Vorlauf wie auch mit erheblichen Risiken verbunden (siehe "Rechtliche Risiken - Gewährleistungsrisiken ). Dies gilt gerade auch für den Eintritt in neue Märkte durch Ausweitung der Projektentwicklungsaktivitäten auf andere Länder als Deutschland, Frankreich und Spanien. Risiken der Projektfinanzierung und Platzierungsgarantien Nordex war im Rahmen der Realisierung von Windparks in der Vergangenheit teilweise bereit, einen Teil des Eigenkapitalbeschaffungsrisikos, welches üblicherweise der Kunde trägt, gegen Übertragung von Anteilen an der Projektgesellschaft des Kunden mit zu übernehmen, indem sie sich gegenüber der projektfinanzierenden Bank und/oder einem Investor im Wege einer so genannten Platzierungsgarantie entsprechend verpflichtet hat, um so eine termingerechte Projektrealisierung zu ermöglichen. Soweit Nordex hierzu aufgrund der Wettbewerbssituation auch künftig bereit ist, trägt Nordex das Risiko, die vereinbarten Zahlungen für Lieferungen und Leistungen nicht vollständig zu erhalten und stattdessen eine für diesen Fall als Sicherheit vereinbarte Mitbeteiligung an einem Windparkprojekt übernehmen zu müssen, wobei der Wert einer solchen Mitbeteiligung sich im Falle einer Veräußerung als geringer erweisen kann als ursprünglich angenommen. Hieraus können sich unter Umständen erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ergeben. Soweit Nordex bereit ist, Windparkprojekte allein auf Basis der Fremdfinanzierung, die der Kunde über ein finanzierendes Kreditinstitut erhalten hat, zu realisieren, ohne dass Nordex über den Finanzierungsnachweis hinaus Bankbürgschaften oder ähnliche Sicherungsinstrumente erhält, trägt Nordex das Risiko, dass die Fremdfinanzierung für solche Projekte entsprechend den mit dem Kunden vereinbarten Valutierungsvoraussetzungen des finanzierenden Kreditinstituts ganz oder teilweise nicht valutiert wird. Da es sich bei diesen Kunden in der Regel um Projektgesellschaften handelt, die außer über die für die Projektrealisierung erforderlichen Eigen- und Fremdmittel über keine weiteren liquiden Mittel verfügt, kann eine solche Situation erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Währungsrisiken Den größten Teil ihres Auslandsumsatzes erwirtschaftet die Nordex-Gruppe auf Märkten innerhalb des Euro-Raums. Darüber hinaus erwirtschaftet die Nordex-Gruppe Umsätze in Großbritannien, Norwegen und Dänemark mit Währungsrisiken des britischen Pfunds und China, Asien und Amerika mit Währungsrisiken des chinesischen Remimbi, des Hongkong Dollar bzw. des USD, die teilweise starken Kursschwankungen unterliegen. Die Umsätze auf außereuropäischen Märkten werden in der Regel durch entsprechende Kurssicherungsgeschäfte abgesichert. Sinkende Umrechnungskurse der jeweiligen Auslandswährungen können sich jedoch nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, wenn die vorgenommenen Kurssicherungsgeschäfte das jeweilige Risiko nicht vollständig abdecken. Zinsrisiken Bei kontinuierlicher Geschäftsentwicklung hat die Nordex-Gruppe überwiegend kurzfristigen Finanzierungsbedarf, d.h. über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Dieser erstreckt sich über die Zeit zwischen Auftragseingang und der damit einhergehenden Auslösung von Bestellungen bis zum Eingang der Schlussrate. Änderungen der Zinssätze während dieser Bauphase werden, wie bisher schon üblich, in der Projektkalkulation berücksichtigt. Eine Erhöhung der Zinsen am Kapitalmarkt kann zum einen die Finanzierung der Nordex verteuern und zum anderen aber auch den Erwerb der im hohen Maße fremdfinanzierten Windkraftanlagen für die Investoren weniger attraktiv machen. Steuerrisiken Bei der Gesellschaft, der Nordex Energy GmbH (auch als Rechtsnachfolgerin der Südwind Energy GmbH, der Nordex Energy GmbH (alt) sowie der Nordex Automation GmbH aufgrund Verschmelzungen) sowie der Nordex Grundstücksverwaltung GmbH (vormals NPV Planung und Vertrieb GmbH) wurde in 2004 eine steuerliche Außenprüfung durchgeführt. Die Betriebsprüfung umfasste Körperschaftsteuer, Gewerbe- und Umsatzsteuer für Veranlagungszeiträume bis 2001.

16 13 Darüber hinaus wurden die bis 2003 gewährten Investitionszulagen geprüft. Die steuerliche Außenprüfung ist für alle Gesellschaften mit Ausnahme der Nordex AG beendet. Die bisher vorliegenden Feststellungen wurden in den Jahresabschlüssen für das Geschäftsjahr 2003/2004 berücksichtigt. Darüber hinaus wurde in 2004 bei der Gesellschaft, der Nordex Energy GmbH sowie der Nordex Grundstücksverwaltung GmbH eine Lohnsteuer-Außenprüfung für den Zeitraum bis 2003 durchgeführt. Die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung sind in den Jahresabschlüssen für das Geschäftsjahr 2003/2004 berücksichtigt. Die Gesellschaft ist als Organträgerin der Nordex Energy GmbH und der Nordex Grundstücksverwaltung GmbH über Ergebnisabführungsverträge zur Gewinnübernahme berechtigt und zum Verlustausgleich verpflichtet (siehe "Holdingstruktur und Ergebnisabführungsverträge ). Die Nordex Energy GmbH und die Nordex Grundstücksverwaltung GmbH haben im Geschäftsjahr 2002/2003 Verluste in erheblicher Höhe erwirtschaftet. Diese Verluste sind aufgrund der Organschaften zwischen den Organgesellschaften Nordex Energy GmbH und Nordex Grundstücksverwaltung GmbH und der Gesellschaft letzterer als Organträgerin voll zuzurechnen und grundsätzlich auch für steuerliche Zwecke nutzbar. Allerdings besteht das Risiko, dass im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung die künftige Nutzung der Verlustvorträge nicht bzw. nicht im vollen Umfang anerkannt wird. Dies hätte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe. Die Nordex-Gruppe ist als Spin-off aus dem Babcock Borsig-Konzern hervorgegangen. Die Vorgängergesellschaften der in die Nordex-Gruppe aufgegangenen Gesellschaften waren in der Vergangenheit über steuerliche Organschaften mit vier Unternehmen aus dem Babcock Borsig- Konzern verbunden, wovon drei Unternehmen zwischenzeitlich einen Insolvenzantrag gestellt haben. Soweit die damaligen steuerlichen Organschaften nachträglich angezweifelt würden, könnte dies Steuernachforderungen zur Folge haben. Dies hätte nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe. Soweit die steuerlichen Organschaften zwischen den in der Nordex-Gruppe aufgegangenen Gesellschaften und weiteren Gesellschaften innerhalb des Babcock Borsig-Konzern anerkannt werden, besteht durch die Insolvenz von Unternehmen des ehemaligen Organkreises das Risiko der Organhaftung für den gesamten im damaligen Organkreis verwirklichten steuerlichen Anspruch. Im Rahmen der Ermessensausübung der Finanzbehörde kann der Steueranspruch eingeschränkt werden. Dennoch kann eine Haftung für Steueransprüche gegen Gesellschaften aus ehemaligen Organschaften nicht ausgeschlossen werden. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Folge. Die Gesellschaften der Nordex-Gruppe sind durch verschiedene Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb Deutschlands und über die Grenze ins Ausland miteinander verbunden. Neben eigenen Auslandsgesellschaften und Vertriebskooperationen tritt die Nordex Energy GmbH als produzierende Gesellschaft innerhalb der Nordex-Gruppe auch unter eigenem Namen im Ausland auf. Aufgrund unterschiedlicher Betrachtungsweisen von Sachverhalten durch die Steuerbehörden besteht sowohl im Inland als auch im Ausland das Risiko von Mehrbelastungen durch Steuernachforderungen, die sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnten. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Steuererklärungen vollständig und korrekt abgegeben wurden und die festgestellten Steuerbescheide/Steuerrückstellungen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Gleichwohl könnte es aufgrund unterschiedlicher Betrachtungsweisen von Sachverhalten durch die Steuerbehörden zu Steuernachforderungen kommen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten.

17 14 Markt- und wettbewerbsbezogene Risiken Risiken des Netzzugangs Der Netzanschluss bzw. -zugang von Windkraftanlagen ist für die Gewinnung von Strom mit Windkraftanlagen essentiell. In den wesentlichen Absatzmärkten der Nordex-Gruppe ist der Netzanschluss bzw. -zugang für Windkraftanlagen gesetzlich geregelt. Sollte es Nordex und ihren Kunden nicht gelingen, in den relevanten Märkten eine rechtzeitige Bereitstellung von Netzanschlüssen bzw. den Zugang zu den Übertragungsnetzen der Netzbetreiber zu wirtschaftlich angemessenen Konditionen zu erhalten und (auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis) eine Vereinbarung über die Abnahme der erzeugten elektrischen Energie zu treffen, hätte dies wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Risiken aus neuen Netzanschlussregeln in wichtigen Absatzmärkten Vor dem Hintergrund des zum Teil erheblichen Ausbaus von Windkraftanlagen und dem Umstand, dass diese Anlagen die generierte elektrische Energie abhängig vom regionalen Windaufkommen einspeisen, stellen die einzelnen Netzbetreiber oder Energieversorger zunehmend einschränkende Regelungen auf, welche technische Anforderungen an Windkraftanlagen als Netzanschlussvoraussetzungen definieren, um so die Netzsicherheit und -stabilität sowie Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Es besteht daher das Risiko, dass Windkraftanlagen gewisse vorgegebene Spezifikationen nicht erfüllen können und somit nicht marktfähig wären. Insofern erfolgt bei Nordex die Risikosteuerung in erster Linie über die frühzeitige Identifikation der betroffenen Märkte sowie durch den Ausbau der Fachabteilung Elektrotechnik. Als zusätzliche Maßnahme beteiligt sich das Unternehmen an Fachgremien, die entsprechende Standards national und international ausarbeiten. Wettbewerb und Marktakzeptanz Die weltweiten Märkte für Windkraftanlagen sind von regional sehr unterschiedlichem, zum Teil intensivem Wettbewerb geprägt. Zu den wesentlichen Wettbewerbsfaktoren zählen die spezifischen Investitions- und Herstellungskosten (EUR pro installierter Leistung bzw. pro erzeugter Leistung), die Zuverlässigkeit und Qualität der Produkte, Fähigkeit zur Erfüllung lokaler Marktanforderungen sowie Umfang und Qualität von Service- und Schulungsleistungen. Einige der derzeitigen oder potenziellen Wettbewerber der Nordex-Gruppe verfügen über größere finanzielle, technische, personelle, Marketing-, Einkaufs- und sonstige Ressourcen. Diese Wettbewerber werden deshalb möglicherweise schneller auf neue oder sich abzeichnende Technologien oder Veränderungen der Kundenwünsche reagieren oder mehr Ressourcen für die Entwicklung oder den Vertrieb von Produkten aufwenden oder wettbewerbsfähige Produkte schneller oder auch zu einem niedrigeren Preis liefern können als die Nordex-Gruppe. In diesem Zusammenhang ist der Markteinstieg von Großkonzernen wie General Electric und Siemens hervorzuheben. Auch könnte der künftige Zusammenschluss von Wettbewerbern durch Beteiligungen oder Kooperationen die Attraktivität des Angebots dieser Wettbewerber und den Wettbewerbsdruck weiter erhöhen. Ein erheblicher Wettbewerb könnte zu Preisreduzierungen, verminderten Umsatzerlösen und reduzierten Gewinnspannen sowie zu einer Verfehlung der angestrebten Marktposition und zu einem Rückgang des Marktanteils führen, was jeweils erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Nordex-Gruppe und ihre Vermögens-, Finanzund Ertragslage haben könnte. Rascher technologischer Wandel Die Märkte für die Produkte der Nordex-Gruppe zeichnen sich durch eine permanent fortschreitende Entwicklung hin zu größeren und leistungsfähigeren Windkraftanlagen, steigenden Ansprüchen der Kunden hinsichtlich Effizienz und Servicefreundlichkeit der Anlagen und die fortlaufende Weiterentwicklung der Windkraftanlagen aus. Durch die Weiterentwicklung von Produkten mit neuen Technologien durch Nordex oder ihre Wettbewerber könnten bestehende Produkte der Nordex-Gruppe als veraltet angesehen und unverkäuflich werden. Der zukünftige Erfolg der Nordex- Gruppe wird von ihrer Fähigkeit abhängen, rechtzeitig und kontinuierlich neue und verbesserte Produkte zu entwickeln und im Markt einzuführen, die mit den technologischen Entwicklungen und neuen Standards Schritt halten und den ständig wachsenden Anforderungen ihrer Kunden gerecht werden. Aus vielfältigen Gründen, insbesondere aber durch Unsicherheiten bei der Abschätzung künftiger technologischer Entwicklungen, lässt sich ein Erfolg bei der Produktentwicklung nicht sicher vorhersagen. Eine erhebliche Verzögerung bei der Einführung neuer Produkte könnte den endgültigen Erfolg eines Produktes und anderer damit zusammenhängender Produkte deutlich beeinträchtigen

18 15 und auch den weiteren Absatz von Vorgängerprodukten behindern. Es besteht keine Gewähr, dass es der Nordex-Gruppe gelingen wird, rechtzeitig neue Produkte einzuführen, dass die eingeführten neuen Produkte in ihrem jeweiligen Markt auf wesentliche Akzeptanz stoßen werden oder dass eine solche Akzeptanz für einen erheblichen Zeitraum Bestand hat. Jeder dieser Umstände könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben. Standortrisiken Die rechtzeitige Sicherung geeigneter Standorte für Windparks durch Abschluss von Grundstücknutzungsverträgen oder im Einzelfall Erwerb von Flächen ist von wesentlicher und angesichts der im Inland immer geringer werdenden geeigneten Standorte zunehmender Relevanz für die Realisierung neuer Projekte. Insofern ist der Abschluss entsprechender Verträge zur Standortsicherung von elementarer Bedeutung für das weitere Projektentwicklungsgeschäft der Gesellschaft. Schwierigkeiten bei der Akquisition neuer Pacht- oder Erwerbsflächen können mithin erheblichen Einfluss auf den Umfang künftiger Projektentwicklungserlöse haben und sind deshalb in hohem Maße geeignet, die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft negativ zu beeinflussen. Risiken in Zusammenhang mit der Subventionierung von Strom aus erneuerbaren Energien Die Herstellungskosten für Strom aus Windenergie liegen heute in den meisten Ländern noch über denen konventioneller Kraftwerke (Gas- und Kohlekraftwerke). Durch Preis- und Quotensysteme fördern viele Staaten die Nachfrage für Windenergie, um die noch vorhandenen Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Sollten Förderregeln kurzfristig außer Kraft gesetzt werden oder sollte sich die Förderung reduzieren, könnte der Markt für Windkraftanlagen einbrechen. Beispiele sind die politische Debatte um das deutsche EEG, in der die langfristige Förderung über ein degressives Festpreissystem bis August 2004 in Frage gestellt wurde, oder das Aussetzen des bisherigen Fördersystems nach dem Regierungswechsel in Dänemark. Aus diesem Grund versucht Nordex seinen Absatz auf möglichst viele Märkte zu verteilen, um eventuelle politische Risiken niedrig zu halten. Risiko der Rohstoffpreisänderungen Im Jahr 2004 sind die Preise für die relevanten Stahlsorten der Windbranche um bis zu 40% gestiegen. Derartige Preissteigerungen stellen ein Risiko in der Materialkostenstruktur von Nordex dar, das nur teilweise an die Kunden abgewälzt werden kann. Die dadurch sinkenden Roherträge können entsprechende nachteilige Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex- Gruppe zur Folge haben. Politische Risiken Das zunehmende Interesse von Schwellen- und Entwicklungsländern an der Nutzung regenerativer Energien birgt Risiken in Zusammenhang mit der politischen und wirtschaftlichen Situation in den jeweiligen Ländern. Aus heutiger Sicht ist dieses Risiko nach Ansicht der Gesellschaft jedoch begrenzt, weil Nordex im langfristigen Mittel nur geringe Umsätze in derartigen Staaten erzielt. So errichtete Nordex im Jahr 2004 einen Windpark in Kolumbien, der 2002/03 zu einen Umsatzanteil von 2,4% und 2003/04 von 5,6% führte. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in der Lage sein wird, bei Projekten in solchen Ländern die geplanten Zahlungseingänge zu realisieren. Rechtliche Risiken Gewährleistungsrisiken Die Nordex-Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Gewährleistungsansprüchen von Vertragspartnern und Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt, wenn von ihr hergestellte und/oder gelieferte Produkte mangelhaft sind oder Dritte durch fehlerhafte Produkte geschädigt werden. Da die Nordex-Gruppe gegenüber ihren Kunden in Zusammenhang mit der Lieferung von Windkraftanlagen eine Gewährleistung von zwei bis fünf Jahren übernimmt (siehe "Geschäftstätigkeit Einzelangaben über die Geschäftstätigkeit Kunden ), im Rahmen von Vollwartungsverträgen eine Reparatur- und Instandhaltungsverpflichtung für bis zu zwölf Jahre und darüber hinaus verschiedene technische Gewährleistungen bezogen auf die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Windkraftanlagen übernommen werden, beinhalten diese Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber Kunden erhebliche finanzielle Risiken. Neben den vertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen gibt es in

19 16 einigen Ländern darüber hinaus gesetzlich zwingende Vorschriften über eine längere Gewährleistungsdauer, die in Frankreich beispielsweise für versteckte Mängel und für Bauleistungen zehn Jahre beträgt. Entsprechendes gilt für Nordex Kunden vertraglich zugesagte Fertigstellungstermine, bei deren Überschreiten den Kunden pauschalierter Schadenersatz in der jeweils vereinbarten Höhe zu zahlen ist. Aufgrund der hohen Materialquote sind in der Regel fremdbezogene Komponenten und Anlagenbestandteile die Ursache für einen Mangel. Ob es der Nordex-Gruppe gelingt, Ansprüche aus solchen Mängeln bei ihren Zulieferern erfolgreich geltend zu machen, hängt nicht nur von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen ab, sondern auch von der Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Zulieferers, die in der Vergangenheit nicht immer gegeben war. Des Weiteren ist Nordex auch Risiken im Zusammenhang mit Schäden auf Grund menschlichen Versagens, insbesondere bei der Errichtung und der Instandhaltung der Windkraftanlagen, ausgesetzt. Im Zusammenhang mit derartigen Gewährleistungsverpflichtungen der Nordex-Gruppe besteht teilweise Versicherungsschutz (siehe "Versicherbarkeit von Risiken bzw. "Geschäftstätigkeit Wesentliche Verträge ). Ferner übernimmt Nordex im Rahmen der Veräußerung von Windparkprojekten, die von Nordex selbst entwickelt wurden, Gewährleistungen in Zusammenhang mit den an Kunden veräußerten Projektrechten und ist dadurch zusätzlichen Risiken ausgesetzt. Aufgrund der schon in Einzelfällen gestellten und künftig zunehmend zu erwartenden Anforderungen an die elektrischen Eigenschaften von Windkraftanlagen bezüglich der Netzeinspeisung hat Nordex bereits in der Vergangenheit mitunter besondere Gewährleistungen in diesem Zusammenhang gegenüber Kunden übernommen und wird solche Gewährleistungen voraussichtlich auch in Zukunft übernehmen müssen. Sofern die Nordex-Gruppe in Zusammenhang mit Gewährleistungsaufwendungen Ersatzansprüche gegenüber ihren Zulieferern oder Versicherern nicht oder nur teilweise durchsetzen kann und sich die gebildeten Gewährleistungsrückstellungen als unzureichend erweisen, kann dies einen erheblich negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Entsprechendes gilt in Bezug auf den der Nordex in Zusammenhang mit dem Verzug eines Lieferanten entstehenden Schaden. Produktmängel und Fehlfunktionen könnten darüber hinaus den Ruf der von der Gesellschaft entwickelten und vertriebenen Produkte beeinträchtigen und so die Marktfähigkeit der Produkte und das Vertrauen vorhandener oder künftiger Kunden in die Kompetenz von Nordex beeinträchtigen. Die Gewährleistungsrisiken umfassen insbesondere die nachfolgenden Faktoren: Die gewährleisteten technischen Leistungsgrößen Leistungskennlinie und Schalleistungspegel der Windkraftanlagen basieren zwar auf tatsächlichen Vermessungsergebnissen, jedoch ist für die Einhaltung dieser Parameter eine Vielzahl technischer Faktoren entscheidend. So kann beispielsweise die Modifizierung einer Komponente einer Windkraftanlage das Schallverhalten und deren Verfügbarkeit negativ beeinflussen. Die Qualität der Rotorblätter und auch die topographischen Besonderheiten eines Standorts wiederum sind für die Leistung der Windkraftanlage an einem bestimmten Standort entscheidend und damit für die Einhaltung der Leistungskennlinie. Im Grundsatz ist das Verhalten einer Windkraftanlage an jedem Standort abhängig von Windverhältnissen, Hauptwindrichtung, Turbulenzintensität sowie klimatischen Umgebungsverhältnissen. Die von der Nordex-Gruppe entwickelten, hergestellten und vertriebenen Windkraftanlagen können trotz Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Produktion sowie in Bezug auf von Lieferanten bezogene Komponenten Fehler oder Mängel enthalten, welche bei einem Probelauf nicht erkannt werden und/oder erst im Nachhinein und während der vertraglichen Gewährleistungszeit beseitigt werden müssen. Dadurch können Mängel auftreten, die insbesondere die Verfügbarkeit der Windkraftanlagen, die Leistungskennlinie oder das Schallverhalten negativ beeinflussen und den jeweiligen Betreiber zu Gewährleistungsansprüchen berechtigen. Außerdem hat die Vergangenheit gezeigt, dass das Wissen um die auftretenden Betriebslasten, die auf einzelne Komponenten der Windkraftanlagen einwirken und deren Lebensdauer beeinflussen können, ständig zugenommen hat. So hat sich in der Vergangenheit in der gesamten Branche im Nachhinein mehrfach herausgestellt, dass einzelne Komponenten nach dem Stand der Technik zwar zum Zeitpunkt ihrer Auslegung für eine Gesamtbetriebsdauer von 20 Jahren ausgelegt waren, dies bei einer Betrachtung nur ein oder zwei Jahre später jedoch auf Grundlage des dann fortgeschrittenen Stands der Technik nicht mehr galt. Zwar ist das Unternehmen der Auffassung, dass die Windkraftanlagen zum heutigen Zeitpunkt dem Stand der Technik entsprechen und die Komponenten mit angemessenen Reserven ausgelegt sind, jedoch kann sich auch in Zukunft herausstellen, dass

20 17 einzelne Komponenten falsch ausgelegt sind oder auslegungs- oder fertigungsbedingte Mängel enthalten, welche Kunden zu Gewährleistungsansprüchen berechtigen. Zusätzliche Risiken resultieren aus der Übernahme weiterer Gewährleistungen für einzelne technische Eigenschaften der Windkraftanlagen oder in Zusammenhang mit standortbezogenen Risiken, u. a. in Zusammenhang mit der erforderlichen Einhaltung der Netzanschlusskriterien der Netzbetreiber. Diese Kriterien unterscheiden sich teilweise von Netzbetreiber zu Netzbetreiber sowie in einigen Fällen in Abhängigkeit vom Einspeisepunkt. Die Prüfung der Einhaltung dieser Netzanforderungen wie gegebenenfalls auch weiterer besonderer technischer Anforderungen der Kunden erfordert einen hohen Aufwand. Gleiches gilt für die in der Regel zu gewährleistende Einhaltung länderspezifischer technischer Normen und gesetzlicher Bestimmungen. Sofern bei diesen Prüfungen, welche die verschiedenen Fachbereiche der Nordex-Gruppe jeweils vor Abgabe eines Angebots an Kunden bzw. vor Vertragsunterzeichnung durchführen, Risiken oder Kostenfaktoren falsch beurteilt oder übersehen werden, kann dies in einzelnen Projekten zu erheblichen Kostenüberschreitungen oder auch Gewährleistungsaufwendungen führen, was erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben kann. Ferner resultieren besondere Risiken aus Gewährleistungen, welche im Falle eigen entwickelter Projekte in Deutschland, Frankreich und Spanien übernommen werden und die sich auf die an einen Kunden in diesen Fällen mitveräußerten Projektrechte beziehen. Durch Planungsfehler, fehlerhafte Windmessungen, Bodenuntersuchungen oder andere erforderliche Studien können sich für Nordex gegebenenfalls Haftungsrisiken gegenüber Kunden ergeben, die einen solchen Windpark von Nordex erwerben. Aufgrund der Komplexität der für die Realisierung eines Windparks erforderlichen Projektrechte (Grundstücksnutzungsrechte, Baugenehmigungen, immissionsschutz-, umwelt- und betriebsbezogene energierechtliche Genehmigungen, Netzanschlussvereinbarungen, Bodenuntersuchungen etc.) kann die Nordex-Gruppe in Einzelfällen erheblichen Projektverzögerungen ausgesetzt sein, für die sie gegenüber ihren Kunden einzustehen hat. Sofern die Nordex-Gruppe künftig Projektentwicklung auch in anderen Ländern betreibt, ist der Markteintritt mit einem erheblichen Aufwand und Risiko verbunden. Die Gewährleistungsansprüche von Kunden umfassen in diesem Zusammenhang Rechte des Käufers, sowohl eine Nacherfüllung als auch im Rahmen der Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Leistungskennlinie und Schalleistungspegel der Windkraftanlagen pauschalierten Schadenersatz zu verlangen, der sich an den den Kunden entgangenen Einspeiseerlösen orientiert. Sofern sich ein Mangel durch vertretbaren Aufwand nicht innerhalb angemessener Frist beseitigen lässt, können Kunden darüber hinaus ihre Rechte zur Minderung des vereinbarten Lieferpreises sowie - bei wesentlichen Mängeln - zum Rücktritt vom Vertrag geltend machen. Zwar vereinbart die Nordex- Gruppe mit ihren Kunden, soweit gesetzlich möglich, die Beschränkung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Haftung im Rahmen dessen, was aufgrund der Markt- und Wettbewerbssituation angemessen und durchsetzbar erscheint. Allerdings können mögliche Gewährleistungsansprüche von Kunden im Falle von Mängeln auch im Rahmen dieser Regelungen zur Haftungsbeschränkung einen ganz erheblich nachteiligen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Wenn ein Fehler oder Mangel durch ein mangelhaftes Zulieferprodukt oder die mangelhafte Leistung eines Subunternehmers verursacht worden ist, kann Nordex gegebenenfalls Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten oder Subunternehmer geltend machen. Allerdings können die Gewährleistungsrisiken, welche Nordex gegenüber ihren Kunden ausgesetzt ist, vertraglich in der Regel nur zum Teil über Lieferanten oder Subunternehmer abgedeckt werden. Ferner kann ein Rückgriff gegen einen Lieferanten oder Subunternehmer in einigen Fällen auch nicht durchsetzbar sein; Nordex trägt in diesem Zusammenhang auch das Insolvenzrisiko des Lieferanten. Aus diesen Gründen konnten in der Vergangenheit erhebliche Gewährleistungsansprüche seitens einiger Kunden nicht gegenüber Lieferanten oder Subunternehmern durchgesetzt werden. Dieses Risiko lässt sich trotz sorgfältiger Auswahl der Lieferanten der Nordex-Gruppe auch für die Zukunft nicht ausschließen. Ist daher ein Rückgriff gegen Lieferanten nicht oder nur eingeschränkt möglich, besteht kein Versicherungsschutz (siehe "Rechtliche Risiken - Versicherbarkeit von Risken ) und betrifft die Fehlerhaftigkeit eine hohe Stückzahl des jeweiligen Produkts oder Produkte verschiedener Serien, könnten sich Gewährleistungsansprüche von Abnehmern erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe auswirken.

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