SchKG: Neuerung im Alltag
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- Erich Maus
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1 SchKG: Neuerung im Alltag von Bhicknapahari Sikander dipl. Experte in Rechnungslegung & Controlling lic. iur. / zugelassener Revisionsexperte Inhaltsübersicht Praxis-Tipps: Die SchKG Änderung hat Einfluss 1. auf die Kommunikation, 2. auf die Pensionskasse, 3. auf das Arbeitsrecht, 4. auf die Rechnungslegung. 2
2 Ziele Sie können die Änderungen vernetzt denkend anwenden Sie erkennen, wo sich Knackpunkte ergeben können SchKG 3 Kommunikation «Stille» Stundung sinnvoll oder nicht? Art. 725a OR vs. Art. 293c SchKG Wer eine Betreibung einleitet, weiss Bescheid. 4
3 Kommunikation Falls Wahl Art. 725a OR vs. Nachlass via SchKG: Grund für Art. 725a OR Beispiel EHC Kloten 5 Kommunikation Absicht offenlegen, keine Salamitaktik mehr Art. 335i OR «Zeitlich verteilte Kündigungen, die auf dem gleichen betrieblichen Entscheid beruhen, werden zusammengezählt.» BZ
4 Kommunikation Keine Salamitaktik mehr BZ BZ Pensionskasse Massenentlassung bei Unterdeckung in PK? 8
5 Arbeitsrecht Tipp: Bei Rückforderungen im Detail abklären Einfluss auf Lohnausweis wenn Rückforderung abgeschlossenes Vorjahr betrifft? Einfluss auf Sozialversicherungsabrechnung? 9 Sozialplan Südostschweiz
6 Sozialplan Empfehlungen von Treuhänder/Buchhalter zu Arten / Möglichkeiten und Inhalt Schulung Externes Coaching zur Unterstützung bei Stellensuche längere Kündigungsfristen kurzfristiger Abgang ohne Konsequenzen wenn Stelle gefunden oder ein interner Wechsel möglich ist vorzeitige Pensionierung / AHV-Beitrags-Überbrückung Vorübergehender Ausgleich zu Taggeldern Langer Kündigungsschutz bei internem Wechsel Keine Kündigung von Personalwohnung 11 Sozialplan Empfehlungen von Treuhänder/Buchhalter zu Arten / Möglichkeiten und Inhalt Lohnausgleich während beschränkter Zeit zwischen neuem Lohn beim neuen Arbeitgeber und aktuellem Lohn Fahrgeldzuschuss für entfernte Arbeitsstelle Abgangsentschädigung Lohnzahlungen ohne weitergehende Pflichten Pauschalzahlung an alle - zur Verteilung gemäss deren Entscheid Gleichstellung von festangestellten Mitarbeitenden mit freien Mitarbeitenden 12
7 Sozialplan Art. 335h Abs. 2 OR «Er darf den Fortbestand des Betriebs nicht gefährden» Basis Eigenkapital? Basis OR Abschluss? Basis zukünftige Ertragsaussichten? Basis vorhandene Liquidität um Sozialplan zu finanzieren? Druckmittel Konkurs/Nachlass = kein Sozialplan (335k SchKG) 13 Rechnungslegung Beachte: Der Buchhalter/Treuhänder wird zum Sprachexperten: «Fortbestand des Betriebes» = Bilanzierung zu Fortführungswert und nicht zu Veräusserungswerten? 14
8 Rechnungslegung Beachte: Der Buchhalter/Treuhänder wird zum Sprachexperten: Veräusserungswert bei Art. 725 Abs. 2 = Marktwert und Rückstellungen für Liquidation Veräusserungswert bei Art. 958a Abs. 2 OR = OR Höchstwert, wenn Art. 725 OR eintritt auch Marktwert (mit Aufwertung gemäss Art. 670 OR bei aktienrechtlichen Unternehmen) und Rückstellung für Kosten der Einstellung. Sozialplan für Einstellung eines Betriebsteils führt somit zu Art. 958a Abs. 2 OR? 15 Rechnungslegung Bewertung durch den Buchhalter/Treuhänder: Offenlegung als Thema im Abschluss: Rückstellung bilden für Sozialplan (ab wann?) OR 960e Abs. 1 Ziff. 3 > Restrukturierung oder ggf. bereits als Eventualverbindlichkeit Bericht erstatten, wenn Schwierigkeiten absehbar 16
9 Rechnungslegung Transparenz zu Nahestehenden sicherstellen, Kommunikation mit anderen Rechnungslegungsverantwortlichen im Konzern Rückstellung bei Konzerngesellschaften, die mit sanierungsbedürftigen Gesellschaft Leistung austauschten wg. 286 Abs. 3 und 288 Abs. 2 SchKG? Dokumentation Verrechnungspreise für Leistungsaustausch mit Nahestehenden 17 Rechnungslegung Finanzplanung Vorschrift aus Art. 716a Abs. 1 Ziff. 3 bei Aktienrechtlich organisierten Unternehmen seit Im Falle Sanierung generell aus SchKG Bestimmung heraus Tipp: Generell StGB 165 > Misswirtschaft beachten: Finanzierung und damit auch Eigenkapital-Anteil so planen, damit z.b. keine verdeckte Gewinnausschüttung und verdecktes Eigenkapital aufgerechnet wird. Dies wäre sonst sozusagen von Amtes wegen festgestellte falsche Finanzierung. 18
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