Staatsrecht III. Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013. Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel
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1 Staatsrecht III Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013 Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel
2 Ziele der 1. Vorlesung Veranschaulichung der Bedeutung von Völkerrecht und EU-Recht für die deutsche Rechtsordnung Überblick zu den Themen der Vorlesung Konzeption und Methode Allgemeine Infos zur Vorlesung und Klausur Erforderliche Texte/Quellen: Grundgesetz
3 Grundthese der Vorlesung: Deutsche Rechtsordnung zunehmend von internationalen und europarechtlichen Regelwerken geprägt Wie kommt das? Wie zeigt sich das? (Veranschaulichung erfolgt ohne Differenzierung zwischen Völkerrecht (VR) und EU-Recht)
4 Wie kommt das? - Gründe jenseits der dt. Rechtsordnung Die internationale Ordnung: von der Koexistenz zur Kooperation Zunächst nur ganz verhaltene Kooperation: Weltpostverein, Internationale Telekommunikationsorganisation Heute: nahezu unübersehbares Geflecht aus internationalen Organisationen, die alle Bereiche internationaler Kooperation erfassen Schaffung zahlreicher internationaler Organisationen, z.b. UNO, NATO, EU, Europarat, WTO, Weltbank, IWF Bereiche, die die Beteiligung aller Staaten voraussetzen, z.b. Kriegsverhütung, Umweltschutz, Wirtschaft
5 Wie kommt das? - Gründe im Grundgesetz Offene Verfassungsstaatlichkeit des GG gegenüber internationalen Rechtsordnungen Absicherung gegen innere Unsicherheiten (historisch bedingtes Misstrauen gegen sich selbst) Einbettung in internationale Strukturen (Anschluss nicht verlieren) Die offene Verfassungsstaatlichkeit findet ihren Ausdruck in einer Reihe von Bestimmungen des GG
6 Um welche zentralen Bestimmungen des GG handelt es sich? Sog. Außenverfassungsrecht ; zentrale Bestimmungen Präambel: ( ) von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen ( ) Art. 1 II: Bekenntnis zu den Menschenrechten Art. 23: Integrationshebel für EU Art. 24: Beteiligung an intern. Organisat. und kollektiven Sicherheitssystemen Art. 25: Wirkung des allgemeinen Völkerrechts Art. 32: Zuständigkeit für auswärtige Beziehungen Art. 59: Völkerrechtliche Verträge Art. 87 a: Einsatz der Bundeswehr Zum einen handelt es sich um in Teilen generalklauselartige Bestimmungen, die unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden Diese wenigen Normen setzen zum anderen ein Grundverständnis vom Gegenstand des internationalen und europäischen Rechts und zum Verhältnis gegenüber diesen Rechtsordnungen voraus
7 Ausprägungen der Offenheit Besondere Möglichkeit zur Teilnahme an internationaler Kooperation, speziell auch der europäischen (Verkehr nach außen) Akzeptanz für die internationalen (und europäischen) Bestimmungen und deren Wirkung (Verkehr nach innen)
8 Welche Konsequenzen hat dies für die deutsche Rechtsordnung? Völker- und Europarecht entfaltet teils erhebliche Wirkungen In Einzelfällen kann gar die Grundrechtsbindung staatlicher Gewalt (Art. 1 (3) GG) oder das Prinzip vom Vorrang des Gesetzes (Bindung des Rechtsanwenders an das Gesetz, Art. 20 (3)) europarechtlich ausgehebelt sein (bei Umsetzung oder Vollzug von Europarecht) Völker- oder europarechtskonforme Auslegung (Stichworte: richtlinienkonforme Auslegung oder konventionsfreundliche Auslegung ) entfaltet teils sehr weitreichende Wirkungen
9 Grundprobleme des Staatsrechts III Bestimmte Sachverhalte können aus Perspektive des nationalen Rechts und des internationalen/europäischen Rechts unterschiedlich zu bewerten sein Regeln des deutschen Rechts prallen damit auf kollidierende Regeln des Völker- und Europarechts; Konflikte unvermeidbar StaatsR III zeigt auf, wie Konflikte vermieden werden und wie man mit Sachverhalten umgeht, in denen der Konflikt nicht aufgelöst werden kann
10 Implikationen für die Praxis Auswirkung der Offenheit auf Bereich des Bürgerlichen Rechts auf Bereich des Öffentlichen Rechts auf Bereich des Strafrechts
11 Auswirkungen im Bürgerlichen Recht (auf Beispiele beschränkt) Bereiche des BGB mit europarechtlichem Ursprung: Europäisches Privatrecht Grundlage: Art. 4 II lit. f ivm. Art. 169 AEUV: deutsches Recht wird etwa im Bereich des Verbraucherschutzes überformt (geteilte Zuständigkeit) UN-Kaufrecht: Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG), die bei internationalen Kaufverträgen nationalem Recht vorgeht und sonst abbedungen werden muss Ausblick: EU-Verordnung zu einem einheitlichen Kaufrecht (Common European Sales Law)
12 Auswirkungen im Öffentlichen Recht (auf Beispiele beschränkt) Speziell im Bereich des Schutzes der Menschenrechte gibt es auf den verschiedenen Ebenen parallele Schutzsysteme (völkerrechtliche: EMRK; europarechtliche: Art. 6 EUV ivm. Grundrechte-Charta; deutsche: GG) Stichwort: Mehrebenensystem Prozess der Einwirkung von außen wird sich im Bereich der Grundrechte mit zunehmender Rechtsprechung speziell des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) fortsetzen
13 Auswirkungen im Strafrecht inkl. Strafprozess- und -vollzugsrecht (auf Beispiele beschränkt) Generell eher begrenzt Völkerstrafgesetzbuch Relevanz speziell im Bereich des Strafvollzugs (Sicherungsverwahrung) Relevanz für Strafprozess (Konsularrechtsübereinkommen)
14 Warum Staatsrecht III studieren? 11 (2) Nr. 9 und (3) JAG NRW: gesamtes Staatsrecht und speziell europarechtliche Bezüge Eigentlicher Vorteil der Kenntnisse des Staatsrechts III liegt nicht in der Befähigung zu einer spezifischen Klausurlösung, sondern in dem breiteren Systemverständnis und der Bedeutung für die spätere praktische Tätigkeit Staatsrecht III gibt Antworten auf die Implikationen internationalen und europäischen Rechts für alle Fachbereiche (Klammerwirkung)
15 Aufbau der Vorlesung Der Verkehr auf der Brücke : Trennung zwischen Wirkungen des Völker- und Europarechts im nationalen Recht und der Auswärtigen Gewalt Dabei erfolgt grundlegende Trennung hinsichtlich einerseits des Völkerrechts und andererseits des Europarechts (Bild der zwei Brücken)
16 Konzeption/Methode Gerne interaktiv (Fragen sind jederzeit willkommen) Ziel sollte sein: Erkenntnisse selbst gewinnen Nachhaltiges Lernen funktioniert gerade im aktiv gestalteten Selbststudium (eigenes Umsetzen des Stoffes/Austausch über den Stoff); Effekte der Vorlesung auf nachhaltigen Wissenserwerb begrenzt Jeweils einleitend Wiederholungsphasen zur letzten Vorlesung
17 Allgemeine Infos Welche Bücher? Welche Textsammlungen? GG, EUV, AEUV, EMRK (sonstige relevante Texte sind abrufbar) Zur Klausur: Termin: Fr , 9h, HS 1 Dauer: 90 Minuten sechs Fragen, die die Breite der Vorlesung abdecken
18 Lesehinweise: Sauer, Staatsrecht III, 1 und 2 Wahl, Der offene Staat und seine Rechtsgrundlagen, JuS 43 (2003), S ff.
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