I N F O. September/ Oktober Steuer-News. Inhalt: Hightech Outsourcing Service Industrie
|
|
- Gabriel Bach
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 September/ Oktober 2010 Inhalt: Hightech Outsourcing Service Industrie Grenzüberschreitende Zahlungen Geschäftssteuer Neue Anwendungsregelungen Steuer-News Hightech Outsourcing Service Industrie Aktuelle Regelungen - Ermäßigter Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 %; - Erhöhung des Betriebsausgabenabzuges für Mitarbeiterschulungen auf 8 % der Löhne/ Gehälter; - Keine Geschäftssteuerpflicht für Serviceleistungen im Ausland. Um die Entwicklung der Hightech Outsourcing Service Industrie weiter voranzutreiben, hat das Hauptbüro des Staatsrates ein Schreiben (Guobanhan (2009) Nr. 9) erlassen, welches 21 chinesische Städte zum Modell-Standort erklärt (neben dem Suzhou Industrie-Park: Beijing, Tianjin, Shanghai, Chongqing, Dalian, Shenzhen, Guangzhou, Wuhan, Harbin, Chengdu, Nanjing, Xi an, Jinan, Hangzhou, Hefei, Nanchang, Changsha, Daqing, Suzhou, Wuxi). Wichtige Inhalte Das Rundschreiben Caishui 2009 Nr. 63 regelt detailliert Steuervergünstigungen in Bezug auf die Körperschaftsteuer und Geschäftssteuer (Business Tax) und informiert welche Regelungen für Hightech Service-Unternehmen (High Tech Advanced Services ( TAS ) Companies) anzuwenden sind; u.a.: Weiterhin regelt der Erlass die Qualifikations- und Berücksichtigungskriterien für ein sog. Hightech Service-Unternehmen. Um die Entwicklung der Hightech Outsourcing Service Industrie weiter voranzutreiben wurden weiterhin folgende Rundschreiben erlassen: 1. Erlass Guobanhan (2010) Nr. 69 spezifiziert weiterhin die Regelungen zu den Steuerbegünstigungen in Bezug auf die Körperschaftsteuer: - Reduzierung der Umsatzschwelle als Qualifikationskriterium, z.b. Herabsetzung der Umsatzschwelle im Bereich Hightech Leistungen von 70 % auf 50 %; - Abschaffung des Berücksichtigungskriteriums Internationale Qualifikation ; - Vereinfachung des Antragsverfahrens.
2 2. Erlass Caiqi (2010) Nr. 64 Der Erlass regelt weiterhin die Kriterien und Anforderungen, die zur Qualifikation eines begünstigten Unternehmens für den Erhalt von Zuschüssen notwendig sind. Weiterhin bestimmt das Rundschreiben Nr. 64 den Zeitraum der Begünstigung, und zwar vom 1. August 2009 bis zum 30. Juni Dies gilt z.b. für Zuschüsse für eine einmalige Schulung (bis ein Jahr nach dem Studium) für eingestellte Hochschulabsolventen bis zu einen Betrag von RMB. 3. Erlass des Hauptzollamtes (2010) Nr. 39 Herausgegeben am 1. Juli 2010, regelt das Rundschreiben die Kompetenzerweiterung für Zollverschlusswaren (bonded goods) auf die 21 Modell-Städte in Bezug auf Outsourcing Service im Ausland. Die Zollaufsicht über Zollverschlusswaren gilt für alle Hightech Outsourcing Service Unternehmen in Modell-Städten, sofern die Unternehmen den entsprechenden Anmeldungsund Aufzeichnungsverpflichtungen der zuständigen Zollbehörden nachkommen. Das Rundschreiben Nr. 39 präzisiert, dass die Zollbehörden die Aufsicht über Importe übernehmen werden, mit Ausnahme von Gütern, die für Outsourcing Leistungen im Ausland vorgesehen sind und von einer sog. Hightech Service Outsourcing Unternehmen im Bereich B oder darüber ausgeführt wurden. 4. Aktuelle Rundschreiben Caishui (2010) Nr. 64 bestimmt, dass Outsourcing Service, welcher im Ausland vom 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2013 von sog. Hightech Service Outsourcing Unternehmen in den oben genannten Modell- Städten erbracht wurde, von der Geschäftssteuer (Business Tax) ausgenommen ist. Die bereits entrichtete Geschäftssteuer im Jahre 2010 kann verrechnet oder erstattet werden. Unsere Anmerkungen und Hinweise 1. Unternehmen, welche planen zukünftig als Hightech Outsourcing Service Unternehmen Outsourcing-Leistungen auszuüben oder ein Internationales Outsourcing Center in China zu gründen, sollten sich zur Optimierung der finanziellen und steuerlichen Belastung des Unternehmens mit dem Rundschreiben Guobanhan (2010) Nr. 69 und dem vorherigen Erlass Caishui (2009) Nr. 63 detailliert auseinandersetzen. Weiterhin ist zu empfehlen, sich über die Regelungen des Erlass Caiqi (2010) Nr. 64 zu informieren und zu prüfen, ob Steuervergünstigungen für das eigene Unternehmen in Frage kommen würden. 2. Die erweiterte Zollkompetenz für Zollverschlusswaren in den 21 Modelstädten wird die Kosten der Einfuhr senken und die Verwaltungseffizienz erhöhen. Unternehmen, die in dem genannten Sektor tätig sind, sollten prüfen, ob die entsprechenden Kriterien zutreffen und Steuervergünstigungen erzielt werden können. 3. Mit Rundschreiben Caishui (2010) Nr. 64 wurde die Geschäftssteuer-Befreiung für Hightech Service Outsourcing Unternehmen, für Leistungen im Ausland auf alle Outsourcing Unternehmen ausgedehnt. Unternehmen bei denen die Kriterien erfüllt sind, sollten sich einerseits über die aktuelle Entwicklung informieren und andererseits überzahlte Geschäftssteuer anrechnen bzw. zurückerstatten lassen. 2
3 Geschäftssteuer Neue Anwendungsregelungen Am 18. August 2010 hat die lokale Steuerverwaltungsbehörde von Shanghai ein Rundschreiben erlassen namens Hudishuihuo 2010 Nr. 8 Anwendungserlass hinsichtlich der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei der Geschäftssteuererklärung. Das Rundschreiben regelt die abzugsfähigen Betriebsausgaben bezüglich der Berechnung der Geschäftssteuer im Raum Shanghai. Hinsichtlich der Regelungen zur Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben bei der Geschäftssteuer wird es in Zukunft mehr Klarheit geben, als es bei den bisherigen Regelungen der Fall war. Das Rundschreiben regelt detailliert, welche Belege als ordnungsgemäß und angemessen angesehen und damit als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Dies beinhaltet auch Aufwendungen, die im Ausland oder im Inland bezahlt wurden. Es wird besonders betont, dass Belege von Unternehmen/ Personen im Ausland ebenfalls als ordnungsgemäße und angemessene Rechnungen angesehen werden. Hinsichtlich der Buchhaltung und Steueranmeldung müssen diese ausländischen ordnungsgemäßen Belege als abzugsfähige Betriebsausgaben in Bezug auf die Geschäftssteuer aufgezeichnet werden. Im laufenden Besteuerungsmonat nicht berücksichtigte abzugsfähige Betriebsausgaben können für den folgenden Monat vorgetragen werden. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass zu dem Rundschreiben eine Anlage beigefügt ist, in der alle Details zur Berechnung des zu versteuernden Geschäftsteuereinkommens erläutert werden. Dabei werden auch alle abzugsfähigen Betriebsausgaben aufgezählt, wie z.b.: Aufwendungen für Kommunikation and Transportmittel, Instandhaltung, Post- und Telekommunikation, Finanzierung und Versicherungen, Kultur und Sport etc. Wir empfehlen die neuen Regelungen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben bei der Berechnung der Geschäftssteuer zu berücksichtigen, um die Steuerlast des Unternehmens zu optimieren. 3
4 Lexikon Grenzüberschreitende Zahlungen Entwicklung der USD-Grenze: Dieser Artikel wird einen Überblick über grenzüberschreitenden Zahlungen, die sog. non-trade payments verschaffen. 1. Definition Was sind grenzüberschreitende Zahlungen? In den meisten Fällen spricht man von Zahlungen für nichtgewerbliche Leistungen zwischen einem in China und einem im Ausland ansässigen Unternehmen, wie z.b. Serviceleistungen, Kommission, Miete, Lizenzen, Versicherungen etc. 2. Verfahrensablauf 2.1 Beantragung der Steuerbescheinigung Welche Zahlungen erfordern eine Steuerbescheinigung? - Serviceleistungen - Zins- und Dividendenzahlungen - Gehaltszahlungen von Expatriates - Mieteinnahmen - Gewinn- und Anteilsübertragungen - Lizenzgebühren - Spenden, etc. Welche Ausnahmen gibt es? - Seit 1999: HuiFa (1999) Nr. 372: USD 1,000 - Seit 2006: HuiFa (2006) Nr. 19: USD 50,000 - Derzeit: HuiFa (2008) Nr. 64: USD 30, Überprüfung seitens der Devisenbank oder Devisenbehörde (SAFE) Zuständigkeit: - Devisenbank: <USD Lokale Devisenbehörde: >USD 100,000 - Oberste Devisenbehörde (SAFE): keine Zuständigkeit seit Veröffentlichung des Rundschreibens HuiFa (2006) Nr.19 Zusammenfassung: Betrag je Überweisung USD Steuerbescheid notwendig? Antrag bei der lokalen Devisenbehörde (SAFE) notwendig? > Überweisung der Devisen in das Ausland Rundschreiben: HuiFa (2009) Nr.52 - Reisekosten - Versicherungen - Zahlungen für Auslandsprojekte eines chinesischen Unternehmens, etc. Quelle der Devisen: - Guthaben auf einem Fremdwährungskonto - Kauf der Devisen (außer Unternehmen, die in der Freihandelszone ansässig sind) 4
5 3. Besteuerung 4.2 Serviceleistungen Wie werden die sog. non-trade payments besteuert? 3.1 Relevante Steuern - Geschäftssteuer - Körperschaftsteuer - Einkommensteuer - Sonstige Steuern/ Abgaben 3.2 Relevante Steuergesetze und Verordnungen - Regelungen zur Geschäftsteuer und die entsprechenden Anwendungserlasse - Körperschaftsteuergesetz sowie Anwendungserlasse - Doppelbesteuerungsabkommen - Sonstige Regelungen - SAT Order (2009) No Anwendungsbeispiele - Geschäftssteuer; 5% Steuersatz - Körperschaftsteuer - (bei Doppelbesteuerungsabkommen, z.b. Germany, HK ) Laufzeit des Projektes > 6 Monate Berechnung des fiktiven Gewinns, Steuersatz 25 % (GuoShuiFa (2010) No.19) Laufzeit des Projektes < 6 Monate; keine Steuerpflicht - Anwendung des Erlasses: SAT Order (2009) No.19 - Einkommensteuer fällt an für Projektmitarbeiter, sofern > 6 Monate Projektlaufzeit 4.3 Zinsen - Geschäftssteuer; 5% Steuersatz - Körperschaftsteuer (seit 2008, 10%; Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/ China) Welche grenzüberschreitenden Zahlungen sind im Tagesgeschäft relevant? 4.1 Lizenzgebühren Vergütungen jeder Art für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten, u.a. von Patenten, Marken, Mustern, Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren - Unterliegt der Geschäftssteuer; 5 % (Ausnahme Technologie-Transfer; CaiShuiZi (1999) No.273) - Unterliegt der Körperschaftsteuer (seit 2008, 10%; Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/ China) 4.4 Management-Gebühren - Sind bei der chinesischen Tochtergesellschaft nicht vom zu versteuernden Einkommen als Betriebsausgaben abzugsfähig - Hinweis: Umklassifizierung der Managementgebühren 4.5 Lizenzgebühren vs. Servicegebühren Wie kann man die Lizenzgebühren von Serviceleistungen unterscheiden? Anbei die in der Praxis mögliche Basisfälle. 5
6 (Steuererlass: GuoShuiHan (2009) No.507; GuoShuiHan (2010) No.46) Fall Lizenzgebühr Servicegebühr Fachwissen oder Technologien werden übertragen - Während eines Projektes, Nutzung der Lizenz, aber keine Übertragung - Lizenznutzung, der Dienstleistungsempfänger hat die Nutzungsrechte - Serviceleistung im Zusammenhang mit einer Lizenznutzung, Dauer < 6 Monate - Serviceleistung im Zusammenhang mit einer Lizenznutzung, Dauer > 6 Monate - Kundendienst (aftersales service) - Kundendienst während des Garantiezeitraumes - Serviceleistungen von Fachkräften, Spezialisten (z.b. Beratungsleistungen) - Hinweis: in der Praxis kann das Finanzamt dazu tendieren die Leistung als Lizenzgebühr zu beurteilen Es liegen keine Lizenzzahlungen vor, sofern der Service-Anbieter bei Durchführungen der Leistung besonderes Fachwissen und Technologien einsetzt und diese nicht als Lizenz an den Dienstleistungsempfänger zur Verfügung stellt wird. Über ECOVIS Ecovis ist ein international agierendes Beratungsunternehmen aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Seinen Ursprung hat das Unternehmen in Deutschland und zählt dort zu den Führenden der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den über 30 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa Mitarbeiter. Ihre besondere Beratungsstärke beziehen die Ecovis-Kanzleien aus dem Zusammenspiel mit dem Back-Office sowie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Der im Back-Office zur Verfügung stehende Expertenpool ermöglicht eine große Beratungsbandbreite und garantiert den Mandanten, kompetente Beratungsleistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Impressum ECOVIS Ruide Certified Public Accountants Co., Ltd. ECOVIS Ruide Investment Management Consulting Co., Ltd. 18E, Double Dove Tower, 438 Pudian Road, Pudong New District, Shanghai, P.R. China Telefon: Telefax: info@ecovis.cn Webseite: Partner of German Centre Shanghai During EXPO 2010 Shanghai, 1. September 2010 ECOVIS Ruide China Info wird für Informationszwecke für unsere Kunden und Mitarbeiter von Ecovis Ruide China veröffentlicht. Die Inhalte sind allgemein gehalten und können nicht die Beratung im Einzelfall ersetzen. Bevor Sie auf Grund der gewonnen Information im Newsletter tätig werden, bitten wir Sie sich mit unserem ECOVIS Ruide China Team für weiterführenden Fragen oder Beratungen in Verbindung zu setzen. ECOVIS Ruide China haftet nicht für die Inhalte. 6
INFO. Mai/ Juni 2010. Steuer-News. Inhalt: Erlass zum Unternehmensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen. Expo 2010
Mai/ Juni 2010 Inhalt: Erlass zum Unternehmensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen Expo 2010 Steuer-News Erlass zum Unternehmensteuergesetz Umsetzungsrichtlinien Berücksichtigung von Einnahmen auf Grund
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrINFO. März / April 2011. Steuernachrichten. Inhalt: Das Sozialversicherungsgesetz: Einflüsse auf. ausländische Unternehmen und Angestellten in China
März / April 2011 Inhalt: Das Sozialversicherungsgesetz: Einflüsse auf ausländische Unternehmen und Angestellten in China Steuernachrichten Das Sozialversicherungsgesetz: Einflüsse auf ausländische Unternehmen
MehrVorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Ulrich Wolff Vertreter Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail (Länder:
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrGutachten. Betriebsstätten in Italien
Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte
MehrINFO. Februar Steuer-News. Inhalt: Lizenzgebühren Begriffsbestimmung nach DBA Registrierung nicht ansässiger Unternehmen. Frohes Frühlingsfest
Februar 2010 Inhalt: Lizenzgebühren Begriffsbestimmung nach DBA Registrierung nicht ansässiger Unternehmen Frohes Frühlingsfest Steuer-News Lizenzgebühren Aufklärung der Begriffsbestimmungen in Doppelbesteuerungsabkommen
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
Mehr01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1
01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrIm Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:
STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
MehrDoppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen
MehrAblauf Vorstellungsgespräch
Leitfaden für Vorstellungsgespräche Ablauf Vorstellungsgespräch Bewerber: Bewerbung als: Interviewer: Datum: ERGEBNIS DES VORSTELLUNGSGESPRÄCHS Gesamtpunktzahl 14-16 Hervorragend 9 13 Kompetent 6-8 Entwicklungsbedarf
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrLeitfaden zu Starmoney 9.0
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney 9.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der
MehrTECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV
MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
MehrLeitfaden zu Starmoney 9.0
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney 9.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mehreinfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrExpatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster
Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrInformationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers
Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Vier Schritte zur erstmaligen
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrIndustrie 4.0 in Deutschland
Foto: Kzenon /Fotolia.com Industrie 4.0 in Deutschland Dr. Tim Jeske innteract-conference Chemnitz, 07.05.2015 Entwicklung der Produktion Komplexität Quelle: Siemens in Anlehnung an DFKI 2011 07.05.2015
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
Mehr87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrSachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner
Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender
MehrSS 2014 Torsten Schreiber
SS 2014 Torsten Schreiber 204 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Bei der Rentenrechnung geht es um aus einem angesparten Kapital bzw. um um das Kapital aufzubauen, die innerhalb
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrChina Roadshow 2006 Finanzierung vor Ort
Dr. Heike Klöpfer China Roadshow 2006 Finanzierung vor Ort 19. Juli 2006 Autor Abteilung TT. Monat JJJJ Seite 46 4 x in China Peking BayernLB Rep.-Office (1997) Shanghai BayernLB Branch (1998) German Centre
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrFAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921
FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es
MehrHintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer
Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrKranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge
Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die
MehrDer Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
MehrVermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf
Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrPersönlich gut beraten
Persönlich gut beraten Unser Führungsteam bei ECOVIS Austria Wir sind für Sie da Immer dort, wo Sie uns brauchen Aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung wurden in den letzten Jahrzehnten zunehmend komplexe
MehrLeitfaden zu Jameica Hibiscus
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Jameica Hibiscus Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrWiderrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH
Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
MehrDurch mein duales studium möchte ich etwas mitbewegen.
Durch mein duales studium möchte ich etwas mitbewegen. unsere Produkte sind immer dabei. Unsere Produkte sind zwar nicht immer auf den ersten Blick sichtbar, aber sie sind fester Bestandteil des täglichen
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrVersion 1.0.0. NotarNet Bürokommunikation. Bedienungsanleitung für den ZCS-Import-Assistenten für Outlook
Version 1.0.0 NotarNet Bürokommunikation Bedienungsanleitung für den ZCS-Import-Assistenten für Outlook Seite 1 Vorgehensweise bei der Einrichtung... 2 2 Vorbereitung... 2 3 Ablauf des Imports... 3 4 Allgemeine
MehrFirmengründung in Deutschland für Schweizer Unternehmen
Referent: Dipl. Finanzwirt (FH) Roland Wetzel Vereid. Buchprüfer, Steuerberater Geschäftsführer I.N.T. Treuhand GmbH I.N.T. Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wiesentalstrasse 74a 79539 Lörrach
MehrNeuerungen PRIMUS 2014
SEPA Der Zahlungsverkehr wird europäisch Ist Ihr Unternehmen fit für SEPA? Mit PRIMUS 2014 sind Sie auf SEPA vorbereitet. SEPA betrifft auch Sie. Spätestens ab August 2014 gibt es vor der Single European
MehrPraxisvorlaufkosten. Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater
Praxisvorlaufkosten Steuerberatungsgesellschaft mbh Neuer Wall 44, 20354 Hamburg Tel: 040/30 68 57-0, Fax: 040/30 68 57-75 info@admedio-hamburg.de, www.admedio-hamburg.de Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater
MehrFragebogen für geschädigte Kapitalanleger
Fragebogen für geschädigte Kapitalanleger A. Immobilien / geschlossene Immobilienfonds / Steuersparmodelle Verlauf der Beratung: 1. Von wem wurde Ihnen die Kapitalanlage empfohlen? Name Ihres persönlichen
MehrKranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge
Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die
MehrSterbegeldversicherung. Vorsorge treffen
Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen In guten Händen. LVM Die finanziellen Belastungen tragen die Angehörigen allein Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine schmerzliche Erfahrung.
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrLeitfaden zu S-Banking für Ihr ipad
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu S-Banking für Ihr ipad Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de
MehrSocialDayDüsseldorf. präsentieren: www.socialday-duesseldorf.de Hotline 0211.8 92 20 31. Startset. Informationen für Schüler/ innen
& präsentieren: SocialDay Hotline 0211.8 92 20 31 Startset Informationen für Schüler/ innen Informationen für Jobanbieter Jobvereinbarung Social Day (2-fache Ausführung) Jobanbieterplakat SocialDay Informationen
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrVersicherungsservice für Apotheken
Finanzanalyse Der ist eine Kooperation der und der Finanzberatung Finanzanalyse 07/2012 Bedarfsgerechter Versicherungsschutz speziell für ALG-Kunden Finanzberatung Bochum Versicherungen Finanzierungen
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrSteuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.
Mehreinfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
MehrLeitfaden zu Starmoney Business 6.0
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney Business 6.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrLEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott
LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage
MehrMandanten-Fragebogen
Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
MehrB.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009
Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrDie Makler System Club FlowFact Edition
Die Makler System Club FlowFact Edition Erfolgreiche Unternehmen setzen auf stabile Prozesse. Funktionierende Prozesse bringen höhere Erträge, zufriedene Kunden und sorgen dafür, dass Mitarbeiter zuverlässiger
Mehr