I N F O. September/ Oktober Steuer-News. Inhalt: Hightech Outsourcing Service Industrie

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1 September/ Oktober 2010 Inhalt: Hightech Outsourcing Service Industrie Grenzüberschreitende Zahlungen Geschäftssteuer Neue Anwendungsregelungen Steuer-News Hightech Outsourcing Service Industrie Aktuelle Regelungen - Ermäßigter Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 %; - Erhöhung des Betriebsausgabenabzuges für Mitarbeiterschulungen auf 8 % der Löhne/ Gehälter; - Keine Geschäftssteuerpflicht für Serviceleistungen im Ausland. Um die Entwicklung der Hightech Outsourcing Service Industrie weiter voranzutreiben, hat das Hauptbüro des Staatsrates ein Schreiben (Guobanhan (2009) Nr. 9) erlassen, welches 21 chinesische Städte zum Modell-Standort erklärt (neben dem Suzhou Industrie-Park: Beijing, Tianjin, Shanghai, Chongqing, Dalian, Shenzhen, Guangzhou, Wuhan, Harbin, Chengdu, Nanjing, Xi an, Jinan, Hangzhou, Hefei, Nanchang, Changsha, Daqing, Suzhou, Wuxi). Wichtige Inhalte Das Rundschreiben Caishui 2009 Nr. 63 regelt detailliert Steuervergünstigungen in Bezug auf die Körperschaftsteuer und Geschäftssteuer (Business Tax) und informiert welche Regelungen für Hightech Service-Unternehmen (High Tech Advanced Services ( TAS ) Companies) anzuwenden sind; u.a.: Weiterhin regelt der Erlass die Qualifikations- und Berücksichtigungskriterien für ein sog. Hightech Service-Unternehmen. Um die Entwicklung der Hightech Outsourcing Service Industrie weiter voranzutreiben wurden weiterhin folgende Rundschreiben erlassen: 1. Erlass Guobanhan (2010) Nr. 69 spezifiziert weiterhin die Regelungen zu den Steuerbegünstigungen in Bezug auf die Körperschaftsteuer: - Reduzierung der Umsatzschwelle als Qualifikationskriterium, z.b. Herabsetzung der Umsatzschwelle im Bereich Hightech Leistungen von 70 % auf 50 %; - Abschaffung des Berücksichtigungskriteriums Internationale Qualifikation ; - Vereinfachung des Antragsverfahrens.

2 2. Erlass Caiqi (2010) Nr. 64 Der Erlass regelt weiterhin die Kriterien und Anforderungen, die zur Qualifikation eines begünstigten Unternehmens für den Erhalt von Zuschüssen notwendig sind. Weiterhin bestimmt das Rundschreiben Nr. 64 den Zeitraum der Begünstigung, und zwar vom 1. August 2009 bis zum 30. Juni Dies gilt z.b. für Zuschüsse für eine einmalige Schulung (bis ein Jahr nach dem Studium) für eingestellte Hochschulabsolventen bis zu einen Betrag von RMB. 3. Erlass des Hauptzollamtes (2010) Nr. 39 Herausgegeben am 1. Juli 2010, regelt das Rundschreiben die Kompetenzerweiterung für Zollverschlusswaren (bonded goods) auf die 21 Modell-Städte in Bezug auf Outsourcing Service im Ausland. Die Zollaufsicht über Zollverschlusswaren gilt für alle Hightech Outsourcing Service Unternehmen in Modell-Städten, sofern die Unternehmen den entsprechenden Anmeldungsund Aufzeichnungsverpflichtungen der zuständigen Zollbehörden nachkommen. Das Rundschreiben Nr. 39 präzisiert, dass die Zollbehörden die Aufsicht über Importe übernehmen werden, mit Ausnahme von Gütern, die für Outsourcing Leistungen im Ausland vorgesehen sind und von einer sog. Hightech Service Outsourcing Unternehmen im Bereich B oder darüber ausgeführt wurden. 4. Aktuelle Rundschreiben Caishui (2010) Nr. 64 bestimmt, dass Outsourcing Service, welcher im Ausland vom 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2013 von sog. Hightech Service Outsourcing Unternehmen in den oben genannten Modell- Städten erbracht wurde, von der Geschäftssteuer (Business Tax) ausgenommen ist. Die bereits entrichtete Geschäftssteuer im Jahre 2010 kann verrechnet oder erstattet werden. Unsere Anmerkungen und Hinweise 1. Unternehmen, welche planen zukünftig als Hightech Outsourcing Service Unternehmen Outsourcing-Leistungen auszuüben oder ein Internationales Outsourcing Center in China zu gründen, sollten sich zur Optimierung der finanziellen und steuerlichen Belastung des Unternehmens mit dem Rundschreiben Guobanhan (2010) Nr. 69 und dem vorherigen Erlass Caishui (2009) Nr. 63 detailliert auseinandersetzen. Weiterhin ist zu empfehlen, sich über die Regelungen des Erlass Caiqi (2010) Nr. 64 zu informieren und zu prüfen, ob Steuervergünstigungen für das eigene Unternehmen in Frage kommen würden. 2. Die erweiterte Zollkompetenz für Zollverschlusswaren in den 21 Modelstädten wird die Kosten der Einfuhr senken und die Verwaltungseffizienz erhöhen. Unternehmen, die in dem genannten Sektor tätig sind, sollten prüfen, ob die entsprechenden Kriterien zutreffen und Steuervergünstigungen erzielt werden können. 3. Mit Rundschreiben Caishui (2010) Nr. 64 wurde die Geschäftssteuer-Befreiung für Hightech Service Outsourcing Unternehmen, für Leistungen im Ausland auf alle Outsourcing Unternehmen ausgedehnt. Unternehmen bei denen die Kriterien erfüllt sind, sollten sich einerseits über die aktuelle Entwicklung informieren und andererseits überzahlte Geschäftssteuer anrechnen bzw. zurückerstatten lassen. 2

3 Geschäftssteuer Neue Anwendungsregelungen Am 18. August 2010 hat die lokale Steuerverwaltungsbehörde von Shanghai ein Rundschreiben erlassen namens Hudishuihuo 2010 Nr. 8 Anwendungserlass hinsichtlich der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei der Geschäftssteuererklärung. Das Rundschreiben regelt die abzugsfähigen Betriebsausgaben bezüglich der Berechnung der Geschäftssteuer im Raum Shanghai. Hinsichtlich der Regelungen zur Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben bei der Geschäftssteuer wird es in Zukunft mehr Klarheit geben, als es bei den bisherigen Regelungen der Fall war. Das Rundschreiben regelt detailliert, welche Belege als ordnungsgemäß und angemessen angesehen und damit als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Dies beinhaltet auch Aufwendungen, die im Ausland oder im Inland bezahlt wurden. Es wird besonders betont, dass Belege von Unternehmen/ Personen im Ausland ebenfalls als ordnungsgemäße und angemessene Rechnungen angesehen werden. Hinsichtlich der Buchhaltung und Steueranmeldung müssen diese ausländischen ordnungsgemäßen Belege als abzugsfähige Betriebsausgaben in Bezug auf die Geschäftssteuer aufgezeichnet werden. Im laufenden Besteuerungsmonat nicht berücksichtigte abzugsfähige Betriebsausgaben können für den folgenden Monat vorgetragen werden. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass zu dem Rundschreiben eine Anlage beigefügt ist, in der alle Details zur Berechnung des zu versteuernden Geschäftsteuereinkommens erläutert werden. Dabei werden auch alle abzugsfähigen Betriebsausgaben aufgezählt, wie z.b.: Aufwendungen für Kommunikation and Transportmittel, Instandhaltung, Post- und Telekommunikation, Finanzierung und Versicherungen, Kultur und Sport etc. Wir empfehlen die neuen Regelungen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben bei der Berechnung der Geschäftssteuer zu berücksichtigen, um die Steuerlast des Unternehmens zu optimieren. 3

4 Lexikon Grenzüberschreitende Zahlungen Entwicklung der USD-Grenze: Dieser Artikel wird einen Überblick über grenzüberschreitenden Zahlungen, die sog. non-trade payments verschaffen. 1. Definition Was sind grenzüberschreitende Zahlungen? In den meisten Fällen spricht man von Zahlungen für nichtgewerbliche Leistungen zwischen einem in China und einem im Ausland ansässigen Unternehmen, wie z.b. Serviceleistungen, Kommission, Miete, Lizenzen, Versicherungen etc. 2. Verfahrensablauf 2.1 Beantragung der Steuerbescheinigung Welche Zahlungen erfordern eine Steuerbescheinigung? - Serviceleistungen - Zins- und Dividendenzahlungen - Gehaltszahlungen von Expatriates - Mieteinnahmen - Gewinn- und Anteilsübertragungen - Lizenzgebühren - Spenden, etc. Welche Ausnahmen gibt es? - Seit 1999: HuiFa (1999) Nr. 372: USD 1,000 - Seit 2006: HuiFa (2006) Nr. 19: USD 50,000 - Derzeit: HuiFa (2008) Nr. 64: USD 30, Überprüfung seitens der Devisenbank oder Devisenbehörde (SAFE) Zuständigkeit: - Devisenbank: <USD Lokale Devisenbehörde: >USD 100,000 - Oberste Devisenbehörde (SAFE): keine Zuständigkeit seit Veröffentlichung des Rundschreibens HuiFa (2006) Nr.19 Zusammenfassung: Betrag je Überweisung USD Steuerbescheid notwendig? Antrag bei der lokalen Devisenbehörde (SAFE) notwendig? > Überweisung der Devisen in das Ausland Rundschreiben: HuiFa (2009) Nr.52 - Reisekosten - Versicherungen - Zahlungen für Auslandsprojekte eines chinesischen Unternehmens, etc. Quelle der Devisen: - Guthaben auf einem Fremdwährungskonto - Kauf der Devisen (außer Unternehmen, die in der Freihandelszone ansässig sind) 4

5 3. Besteuerung 4.2 Serviceleistungen Wie werden die sog. non-trade payments besteuert? 3.1 Relevante Steuern - Geschäftssteuer - Körperschaftsteuer - Einkommensteuer - Sonstige Steuern/ Abgaben 3.2 Relevante Steuergesetze und Verordnungen - Regelungen zur Geschäftsteuer und die entsprechenden Anwendungserlasse - Körperschaftsteuergesetz sowie Anwendungserlasse - Doppelbesteuerungsabkommen - Sonstige Regelungen - SAT Order (2009) No Anwendungsbeispiele - Geschäftssteuer; 5% Steuersatz - Körperschaftsteuer - (bei Doppelbesteuerungsabkommen, z.b. Germany, HK ) Laufzeit des Projektes > 6 Monate Berechnung des fiktiven Gewinns, Steuersatz 25 % (GuoShuiFa (2010) No.19) Laufzeit des Projektes < 6 Monate; keine Steuerpflicht - Anwendung des Erlasses: SAT Order (2009) No.19 - Einkommensteuer fällt an für Projektmitarbeiter, sofern > 6 Monate Projektlaufzeit 4.3 Zinsen - Geschäftssteuer; 5% Steuersatz - Körperschaftsteuer (seit 2008, 10%; Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/ China) Welche grenzüberschreitenden Zahlungen sind im Tagesgeschäft relevant? 4.1 Lizenzgebühren Vergütungen jeder Art für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten, u.a. von Patenten, Marken, Mustern, Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren - Unterliegt der Geschäftssteuer; 5 % (Ausnahme Technologie-Transfer; CaiShuiZi (1999) No.273) - Unterliegt der Körperschaftsteuer (seit 2008, 10%; Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/ China) 4.4 Management-Gebühren - Sind bei der chinesischen Tochtergesellschaft nicht vom zu versteuernden Einkommen als Betriebsausgaben abzugsfähig - Hinweis: Umklassifizierung der Managementgebühren 4.5 Lizenzgebühren vs. Servicegebühren Wie kann man die Lizenzgebühren von Serviceleistungen unterscheiden? Anbei die in der Praxis mögliche Basisfälle. 5

6 (Steuererlass: GuoShuiHan (2009) No.507; GuoShuiHan (2010) No.46) Fall Lizenzgebühr Servicegebühr Fachwissen oder Technologien werden übertragen - Während eines Projektes, Nutzung der Lizenz, aber keine Übertragung - Lizenznutzung, der Dienstleistungsempfänger hat die Nutzungsrechte - Serviceleistung im Zusammenhang mit einer Lizenznutzung, Dauer < 6 Monate - Serviceleistung im Zusammenhang mit einer Lizenznutzung, Dauer > 6 Monate - Kundendienst (aftersales service) - Kundendienst während des Garantiezeitraumes - Serviceleistungen von Fachkräften, Spezialisten (z.b. Beratungsleistungen) - Hinweis: in der Praxis kann das Finanzamt dazu tendieren die Leistung als Lizenzgebühr zu beurteilen Es liegen keine Lizenzzahlungen vor, sofern der Service-Anbieter bei Durchführungen der Leistung besonderes Fachwissen und Technologien einsetzt und diese nicht als Lizenz an den Dienstleistungsempfänger zur Verfügung stellt wird. Über ECOVIS Ecovis ist ein international agierendes Beratungsunternehmen aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Seinen Ursprung hat das Unternehmen in Deutschland und zählt dort zu den Führenden der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den über 30 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa Mitarbeiter. Ihre besondere Beratungsstärke beziehen die Ecovis-Kanzleien aus dem Zusammenspiel mit dem Back-Office sowie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Der im Back-Office zur Verfügung stehende Expertenpool ermöglicht eine große Beratungsbandbreite und garantiert den Mandanten, kompetente Beratungsleistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Impressum ECOVIS Ruide Certified Public Accountants Co., Ltd. ECOVIS Ruide Investment Management Consulting Co., Ltd. 18E, Double Dove Tower, 438 Pudian Road, Pudong New District, Shanghai, P.R. China Telefon: Telefax: info@ecovis.cn Webseite: Partner of German Centre Shanghai During EXPO 2010 Shanghai, 1. September 2010 ECOVIS Ruide China Info wird für Informationszwecke für unsere Kunden und Mitarbeiter von Ecovis Ruide China veröffentlicht. Die Inhalte sind allgemein gehalten und können nicht die Beratung im Einzelfall ersetzen. Bevor Sie auf Grund der gewonnen Information im Newsletter tätig werden, bitten wir Sie sich mit unserem ECOVIS Ruide China Team für weiterführenden Fragen oder Beratungen in Verbindung zu setzen. ECOVIS Ruide China haftet nicht für die Inhalte. 6

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