Hinweise zu den Schlüsselzahlen im Führerschein entsprechend Anlage 9 zu 25 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung FeV

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1 Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Führerscheinstelle 0 Bergheim A. Vorbemerkungen Hinweise zu den Schlüsselzahlen im Führerschein entsprechend Anlage 9 zu Abs. Fahrerlaubnisverordnung FeV Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen. Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes unter den Spalten 9 bis zu vermerken. Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern (Hauptschlüsselzahlen). Unterschlüsselungen bestehen aus einer Hauptschlüsselzahl (erster Teil) und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben (zweiter Teil). Erster und zweiter Teil sind durch einen Punkt getrennt. Der zweite Teil kann bei bestimmten Verschlüsselungen weitere Ziffern/Buchstaben enthalten. Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inland. Die einzutragenden Schlüsselzahlen müssen die Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben vollständig umfassen. Für die Hauptschlüsselzahlen 0,, 0,, 70, 7 und 79 ist die Verwendung von Unterschlüsselungen obligatorisch. Häufungen sind durch Komma und Alternativen durch Schrägstrich zu trennen. Harmonisierte Schlüsselzahlen sind vor den nationalen aufzuführen. Bei der Ausstellung eines Führerscheines ist der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen zu informieren. B. Liste der Schlüsselzahlen I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union 0 Sehhilfe und/oder Augenschutz wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert: 0.0 Brille 0.0 Kontaktlinsen 0.0 Schutzbrille 0 Hörhilfe/Kommunikationshilfe 0 Prothese/Orthese der Gliedmaßen 0 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen 0.0 Nur bei Tageslicht 0.0 in einem Umkreis von... km des Wohnsitzes oder innerorts /innerhalb der Region Ohne Beifahrer/Sozius 0.0 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als... km/h 0.0 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist 0.0 Ohne Anhänger Nicht gültig auf Autobahnen Kein Alkohol Angepasste Schaltung Angepasste Kupplung 0 Angepasste Bremsmechanismen Angepasste Beschleunigungsmechanismen 0 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen Angepasste Bedienvorrichtungen

2 0 Angepasste Lenkung Angepasste(r) Rückspiegel Angepasster Fahrersitz Anpassungen des Kraftrades:.0 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel.0 (angepasste) handbetätigte Bremse.0 (angepasste) fußbetätigte Bremse.0 angepasste Beschleunigungsmechanismen.0 angepasste Handschaltung und Handkupplung.0 angepasster Rückspiegel.0 angepasste Kontrolleinrichtungen 7.0 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen 8 Kraftrad nur mit Beiwagen Nur dreirädrige Fahrzeuge Kraftfahrzeuge 0 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer) Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) Kombination von Anpassungen des Fahrzeuges 70 Umtausch des Führerscheins Nummer..., ausgestellt durch... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage ) 7 Duplikat des Führerscheines Nummer... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen) 7 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens cm und einer Motorleistung von höchstens kw (A), 7 Nur für dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B) 7 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.00 kg (C) 7 Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D) 7 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.00 kg (C), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 70 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (CE), ab weggefallen 77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 70 kg mitführen, sofern a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (DE); ab weggefallen 78 Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungspedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A und A über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel verfügen, das (der) vom Fahrer beim Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahrzeuges sowie beim Gangwechsel bedient werden muss. 79(...) Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 0 Abs. der Richtlinie 9/9/EWG ( Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen ) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen. 79. (CE> 000 kg, L ) Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C und mehr als.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch CE abgedeckter Teil) Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7, t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. (Anmerkung: bis max. 8 t Zugkombination, Tandemachsen unter m Abstand gelten als -achsig, Anhänger max. bis 0, t zul. Gesamtmasse) (S / 7.00 kg) Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit Fahrgastplätzen oder max kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S stehen in dieser Schlüsselung

3 79 für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich dem Fahrersitz. Im Rahmen der Anwendung des Artikels der Richtlinie 00//EG nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen. (L ) Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM Nur dreirädrige Fahrzeuge Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 70 kg Krafträder der Klasse A mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0, kw/kg Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 00 kg übersteigt Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Codes, die zur Verwendung in Kombination mit Codes zur Definition von Anpassungen für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werden 9 Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum... erfüllt [zum Beispiel: (0.0.)] 9 Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 70 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination mehr als.00 kg, jedoch nicht mehr als 0 kg beträgt. (Anmerkung: Erweiterung der Zugkombination nach einer erfolgreichen Schulung gemäß Anlage 7a der FeV) 97 Berechtigt nicht zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse C, das in den Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 8/8 des Rates vom 0. Dezember 98 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (*) fällt (Anmerkung: Beschränkung der Klasse C auf nicht gewerbliche Nutzung; fakultativ, da zur Zeit nicht in Deutschland umgesetzt) II. nationale Schlüsselzahlen 0 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen 7* Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 00 kg, jedoch ohne Fahrgäste 7* Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste 7* Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 0 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als km/h geführt werden. 7* Klasse L - auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A, A und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 0 cm 7 Auflage: Bis zum Erreichen zur Vollendung des 8.Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses 77 Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein. Klasse L auch gültig im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung 78* Auflage zur Klasse D oder D: Nur Fahrten im Linienverkehr 79* Auflage: Klasse D nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden

4 80 (weggefallen) 8 Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (seit dem 9..0 AM) 8** Auflage zu den Klassen D, DE, D und DE: C, CE: Bis zum Erreichen zur Vollendung des.lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen Vollendung des.lebensjahres. 8 (weggefallen) Auflage zu den Klassen D, DE: Bis zum Erreichen zur Vollendung des 0.Lebensjahres nur zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den, des Personenbeförderungsgesetzes bei Linienlängen bis zu 0 km im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen Vollendung des 0.Lebensjahres. 8 Auflagen: Bis zur Vollendung des 8.Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 9.) nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannten Person und.) nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWRoder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, b) nicht 0, mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0, Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt und c) nicht unter der Wirkung einer eines in der Anlage zu a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. 8 Auflagen zu den Klassen C und CE: Bis zum Erreichen zur Vollendung des. Lebensjahres nur. bei Fahrten im Inland und. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen nach Nummer und entfallen, auch vor Vollendung des. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat. nach Abschluss der Ausbildung.auch vor Erreichen Vollendung des. Lebensjahres. 8 Auflagen zu den Klassen D und DE: Bis zum Erreichen zur Vollendung des. Lebensjahres nur. bei Fahrten im Inland und. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraffahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage nach Nummer entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das. Lebensjahr erreicht vollendet hat. Die Auflage nach Nummer entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das. Lebensjahr erreicht vollendet oder die Ausbildung abgeschlossen hat. 87 Auflagen zu den Klassen D und DE: Bis zum Erreichen zur Vollendung des. Lebensjahres nur. bei Fahrten im Inland und. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraffahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

5 Die Auflage nach Nummer entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das. Lebensjahr erreicht vollendet hat und die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber entweder das. Lebensjahr erreicht vollendet oder die Berufsausbildung abgeschlossen hat wurde. Die Auflage nach Nummer entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 0. Lebensjahr vollendet hat. 88 Auflage zu der Klasse C: Bis zur Vollendung des. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. 89 Auflage zu der Klasse D: Bis zur Vollendung des. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. 90 Auflage zu der Klasse C: Bis zur Vollendung des. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur-oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. 9 Auflage zu der Klasse D: Bis zur Vollendung des. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. 9 Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen nach der Vierten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anmerkung: in FeV eingefügt am.0.0 Auflage zu der Klasse B: Umfasst auch Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von.0 kg soweit die Fahrzeuge. elektrisch betrieben. im Bereich Gütertransport eingesetzt sind und. nicht als Fahrzeugkombination geführt werden. Nach Bescheinigung einer Fahrzeugeinweisung Auflage mit Ablaufdatum..09 zu versehen.) 9 Auflagen zu den Klassen D und DE: Bis zur Vollendung des. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den und PBefG bei Linienlängen von bis zu 0 Kilometer nach beschleunigter Grundqualifikation nach Abs. BKrFQG. *Die Schlüsselzahlen 7-7, 78 und 79 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum.dezember 998 und in den Fällen des 7 Nummer b erteilt worden sind, verwendet werden. **Die Schlüsselzahl 8 darf nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum und in den Fällen des 7 Nummer b erteilt worden sind, verwendet werden. Legende: Blau hinterlegt: Änderung zum Rot hinterlegt: Änderung zum Grün hinterlegt: Änderung zum Orange: Änderung zum Violett: Änderung zum.0.0

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