Fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB)

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1 Nr. 12 Stand INFO Fachstelle "Bau" Seite 1 von 8 Fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB) Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung zum Halten Rückhaltesystem im Arbeitskorb fahrbarer Hubarbeitsbühnen Inhalt 1. Welche Gefährdungen bestehen beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Warum sollte sich in Hubarbeitsbühnen mit PSA gegen Absturz gesichert werden? Wo wird der Anseilschutz befestigt? Welches System kommt zum Einsatz? Was ist beim Einsatz von Rückhaltesystemen in FHABen noch zu beachten? 5 6. Was ist bei der Rettung zu beachten? Literaturverzeichnis Bezugsquellen Welche Gefährdungen bestehen beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen Anschlagen oder nicht? Vor dieser Entscheidung stehen Benutzer von FHABen regelmäßig. _ Fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB) finden bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten ein immer größer werdendes Einsatzgebiet. Der Umgang mit diesen Geräten ist für den Bediener, aber auch für im Arbeitsbereich befindliche Personen, mit erheblichen Gefährdungen verbunden. Das Unfallgeschehen zeigt insbesondere bei den schweren und tödlichen Unfällen zwei Hauptgefährdungen auf: Herausfallen bzw. Herausschleudern aus der FHAB (Absturzgefährdung) Einquetschen zwischen Bedienpult bzw. Geländer der FHAB und Teilen der Umgebung (Quetschgefährdung) Die Info-FBau Nr. 12 betrachtet das Herausschleudern aus der Hubarbeitsbühne (Absturzgefährdung), verursacht durch Schwingen des Arbeitskorbes, Peitscheneffekt/Katapulteffekt. Da für den Einsatz der Hubarbeitsbühne und der damit verbundenen Absturzgefährdung keine expliziten Verwaltungsgemeinschaft Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft und Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft Präventionsabteilung Fachstelle "Bau" Graf-Recke-Straße 69 Telefon: (02 11) Internet: bau@mmbg.de Düsseldorf Telefax: (02 11)

2 - 2 - gesetzlichen Vorgaben bestehen, sollen sicherheitstechnische Hinweise im Umgang mit dieser Gefährdung gegeben werden. 1.1 Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Der Gefährdung "Herausschleudern aus dem Arbeitskorb" muss beim Umgang mit FHABen durch entsprechende Maßnahmen entgegengewirkt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Dokument zur Ermittlung der Risiken und Festlegung von Schutzmaßnahmen (ArbSchG [1], BetrSichV [2]). Über die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefahren und die dort festgelegten Schutzmaßnahmen sind alle Mitarbeiter, die mit FHABen umgehen, zu unterweisen. Der Nachweis der durchgeführten Unterweisung hat schriftlich zu erfolgen. Die Gefährdungsbeurteilung als auch der Unterweisungsnachweis sollten, z. B. als Kopie, am Einsatzort der FHAB vorliegen (Muster-Gefährdungsbeurteilung siehe BGI 720 [3]). Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisungen erfolgen durch den Unternehmer oder durch eine von ihm beauftragte Führungskraft. Bild 1: Unterweisung in der Benutzung eines Auffanggurtes als Teil des Rückhaltesystems Die Bedienperson muss in die zu bedienende FHAB sowie alle Sicherheitseinrichtungen und -systeme eingewiesen sein (Bild 1). Sie hat dem Unternehmer oder einer beauftragten Führungskraft ihre Fähigkeiten zum Bedienen der FHAB nachzuweisen. Die Info-FBau Nr. 12 "Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung zum Halten Rückhaltesystem im Arbeitskorb fahrbarer Hubarbeitsbühnen" kann als Hilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Ermittlung der Gefährdung Festlegung der Schutzmaßnahmen und des Handlungsbedarfs Umsetzung und Kontrolle der Schutzmaßnahmen Unterweisung der Mitarbeiter Unterweisung und schriftliche Beauftragung der Bedienperson Einweisung der Bedienperson in die spezielle FHAB Unterweisung der Mitarbeiter in der Benutzung von Rückhaltesystemen und Durchführung von Übungen Durchführung von Prüfungen der Arbeitsmittel und der PSA

3 Warum sollte sich in Hubarbeitsbühnen mit PSA gegen Absturz gesichert werden? Insbesondere bei Auslegerbühnen kann der sogenannte "Peitscheneffekt", auch Katapulteffekt genannt (Bild 2), auftreten, wenn der Arbeitskorb weit vom Schwerpunkt einer Maschine entfernt ist. Es reicht häufig schon aus, in dieser Stellung eine Unebenheit oder einen Bordstein zu überfahren. Auch das angefahren werden durch andere Geräte oder im öffentlichen Straßenverkehr durch Fahrzeuge kann diesen Effekt auslösen. Sogar die Erschütterung beim Abladen von einem Tieflader kann ausreichen. Weltweit ereignet sich auf diese Weise eine Vielzahl von Unfällen mit häufig tödlichem Ausgang. Bei Senkrecht-Liften (Scherenarbeitsbühnen und Senkrecht-Personenlifte) tritt der Peitscheneffekt nicht so extrem auf, da der Schwerpunkt immer über dem Fahrwerk liegt. Bild 2:Schematische Darstellung des Peitscheneffekts Der Peitscheneffekt/Katapulteffekt wird hervorgerufen durch: Fahren in Schlaglöcher Überfahren von Bodenwellen bzw. Bodenunebenheiten und Material z. B. Kanthölzer etc. Festklemmen in Stahlkonstruktionen oder Bäumen und plötzliches Losreißen Absacken des Fahrwerkes Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen Die Kenntnis vom Peitscheneffekt hat zur Folge, dass in der Gefährdungsbeurteilung zwingend Maßnahmen gegen Herausschleudern von Personen aus dem Arbeitskorb von FHABen vorgesehen werden müssen. Eine wirksame Maßnahme stellt die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA gegen Absturz), z. B. eines Rückhaltesystems, dar. Viele Hersteller von FHABen sehen daher in ihren Bedienungsanleitungen das Anlegen eines Auffanggurtes in Verbindung mit einem Rückhaltesystem im Arbeitskorb vor. Das Gleiche fordern häufig Bauherren in ihrer Baustellenordnung. Aber auch viele Unternehmer weisen mittlerweile ihre Arbeitnehmer an, sich im Arbeitskorb mittels Anseilschutz zu sichern. Die IPAF (International Powered Access Federation), eine der größten internationalen Organisationen zur Ausbildung von FHAB-Bedienern, und die Metall-Berufsgenossenschaften empfehlen, sich in allen Auslegerbühnen, d. h. Teleskopbühnen, anzuschlagen. Bild 3: "Click Clack"-Aufkleber Die IPAF und damit die meisten Verleiher von FHABen werben für den Einsatz von Rückhaltesystemen mit diesem Aufkleber.

4 Wo wird der Anseilschutz befestigt? An den meisten Arbeitskörben von FHABen befinden sich Anschlagpunkte (Bild 4) zur Befestigung des Verbindungsmittels des Rückhaltesystems in der Anzahl der zulässigen Personen. Diese sind als solche gekennzeichnet. Bild 4: Beispiele für die unterschiedliche Ausführung von Anschlagpunkten Häufig entsprechen diese Punkte nicht der DIN EN 795 [4], in der Anschlagpunkte für PSA gegen Absturz, also für Auffangsysteme, genormt sind. Bei einem Auffangvorgang würden Kräfte auftreten, für die die Standsicherheit der Hubarbeitsbühne nicht ausreicht. Deshalb schreiben die meisten Hersteller in ihrer Bedienungsanleitung vor, die Anschlagpunkte nur in Verbindung mit einem Rückhaltesystem zu verwenden. Der Entwurf E DIN EN 280: [5] schreibt die Anbringung von Anschlagpunkten mit einer Tragfähigkeit von 3 kn pro Person vor. Sollten Personen aufgefangen werden müssen, benötigt der Anschlagpunkt eine Tragfähigkeit von mindestens 6 kn. Anschlagpunkte in FHABen entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers in Verbindung mit Rückhaltesystemen verwenden. Nur den vom Hersteller gekennzeichneten Anschlagpunkt verwenden. 4. Welches System kommt zum Einsatz? Die Erfahrung zeigt, dass das Verbindungsmittel nicht immer so kurz gehalten wird, dass ein Herausschleudern aus dem Arbeitskorb ausgeschlossen ist. Deshalb wird dringend empfohlen, das Rückhaltesystem aus Teilen eines Auffangsystems zusammenzusetzen, siehe DIN EN 363 [7]. Ein Auffangsystem benötigt immer einen Falldämpfer nach DIN EN 355 [8] (Bild 5) und einen Auffanggurt nach DIN EN 361 [6] (Bild 6). Die Benutzung eines Rückhaltesystems aus Bestandteilen eines Auffangsystems berechtigt nicht zum Aussteigen aus dem Arbeitskorb in angehobener Position der Bühne oder zum Aufsteigen auf das Geländer. Der Einsatz eines Auffangsystems bzw. Rückhaltesystems muss das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung / Risikobewertung sein, die vor Beginn der Arbeiten durchgeführt wird. Unter gewissen Umständen vor allem bei geringen Arbeitshöhen oder über Wasser mit dem verbundenen Risiko des Ertrinkens kann dies die generelle Empfehlung außer Kraft setzen, in Ausleger- Plattformen Auffanggurte zu tragen.

5 - 5 - Falldämpfer Bild 5: Rückhaltesystem mit Falldämpfer im Arbeitskorb einer FHAB (Bild IPAF) Bild 6: Auffanggurt nach DIN EN 361 Bild 7: Verbindungsmittel, in der Länge einstellbar Die Bestandteile eines Rückhaltesystems in einer FHAB sollten immer aus Teilen eines Auffangsystems bestehen. Der Einsatz eines Falldämpfers wird empfohlen. Verbindungsmittel müssen in der Länge einstellbar sein. Auch bei Benutzung eines Rückhaltesystems nicht bei angehobener Bühne aus dem Arbeitskorb aussteigen oder auf das Geländer steigen. 5. Was ist beim Einsatz von Rückhaltesystemen in FHABen noch zu beachten? Es gehört zur Pflicht des Unternehmers bzw. der beauftragten Führungskräfte, die Mitarbeiter in der Benutzung von PSA gegen Absturz zu unterweisen. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter den Umgang üben. Der Auffanggurt, das einstellbare Verbindungsmittel (Bild 7) und der eventuell zum Einsatz kommende Falldämpfer einschließlich der Karabinerhaken oder Ösen sind regelmäßig, mindestens einmal jährlich, von einer sachkundigen Person hinsichtlich möglicher Beschädigungen zu prüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren. Darüber hinaus hat der Benutzer der PSA gegen Absturz diese arbeitstäglich vor der Benutzung auf Mängel und Beschädigungen zu prüfen. Stellt der Verleiher der FHAB die PSA-Ausrüstung zur Verfügung, obliegt diesem auch die Pflicht der regelmäßigen Prüfung. Die Prüfung vor dem Einsatz bleibt Pflicht des Benutzers. Weitergehende Hinweise und Regelungen einschließlich der richtigen Anwendung der PSA gegen Absturz sowie der möglichen Rettung finden Sie in der BGI 826 Schutz gegen Absturz Auffangsysteme sachkundig auswählen, anwenden und prüfen [9].

6 - 6 - Sollte der Unternehmer in seiner Gefährdungsbeurteilung zum Schluss kommen, dass Personen trotz der Verwendung von Rückhaltesystemen aus dem Arbeitskorb einer FHAB herausgeschleudert werden können, muss er geeignete Maßnahmen zu deren Rettung vorsehen. Unterweisung der Mitarbeiter in der Benutzung von Rückhaltesystemen und Durchführung von Übungen Durchführung von regelmäßigen Prüfungen der PSA Durchführung von Prüfungen nach Bedarf, z. B. nach besonderen Anlässen und Vorkommnissen u. U. Planung von Rettungsmaßnahmen einschließlich deren Übung Eine zweite Person, die im Umgang mit dem Notablasssystem der FHAB vertraut ist, muss sich in der Nähe der Bühne aufhalten, um im Notfall die FHAB in die Grundstellung ablassen zu können. 6. Was ist bei der Rettung zu beachten? Bewegungsloses, freies Hängen im Gurt nach einem Auffangvorgang ist nur über eine relativ kurze Zeit ohne gesundheitsschädliche Folgen möglich. Das eintretende Hängetrauma beeinträchtigt die Funktion lebenswichtiger Organe und kann zu irreversiblen Körperschäden und zum Tod führen. Nach der Rettung darf die Person keinesfalls flach hingelegt werden (Gefahr des orthostatischen Schocks). Die richtige Lagerung erfolgt in Kauerstellung oder durch Sitzen. Kathrin Marquardt

7 Literaturverzeichnis [1] ArbSchG Arbeitsschutzgesetz [2] BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung [3] BGI 720 Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen [4] DIN EN 795:1996 Schutz gegen Absturz Anschlageinrichtungen, Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 795:1996/A1:2000 Schutz gegen Absturz Anschlageinrichtungen, Anforderungen und Prüfverfahren [5] E DIN EN 280: Fahrbare Hubarbeitsbühnen Berechnung Standsicherheit Bau Sicherheit Prüfungen [6] DIN EN 361:2002 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Auffanggurte [7] DIN EN 363:2002 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Auffangsysteme [8] DIN EN 355: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Falldämpfer [9] BGI 826 Schutz gegen Absturz Auffangsysteme sachkundig auswählen, anwenden und prüfen

8 Bezugsquellen Einschlägige europäische Richtlinien Staatliche Vorschriften zum Arbeitsschutz Berufsgenossenschaftliches Regelwerk siehe CD-ROM "Prävention" der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Bezugsquelle: Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Kreuzstraße Düsseldorf Tel.: Fax: Internet: Gesetze, Verordnungen Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG Luxemburger Straße Köln Internet: Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften), Regeln, Informationen und Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Berufsgenossenschaft oder Carl Heymanns Verlag KG Luxemburger Straße Köln Internet: Normen Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße Berlin postmaster@beuth.de Internet: Fragen zu "Fahrbaren Hubarbeitsbühnen (FHAB) Einsatz von persönlicher Absturzsicherung" beantwortet bei der Maschinenbau- und Metall-BG: Claus Falkenberg Tel.: Fax: claus.falkenberg@mmbg.de Internet:

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