Bu rgerinnen und Bürger als Kunden mit dem Jugendamt zufrieden?

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1 Bu rgerinnen und Bürger als Kunden mit dem Jugendamt zufrieden? Impulse zur Reflexion der Bu rgerorientierung in der Arbeit der Kinder-und Jugendhilfe im Jugendamt der Stadt Nürnberg Christian Schrapper

2 meine Thesen und Fragen (1) Die aus den beiden Quellen bürgerschaftliche Selbstverwaltung und hoheitliche Aufgabenverwaltung gespeiste Jugend-und Sozial-Verwaltung () ist mit dem SGB VIII (wieder) in örtlicher Zuständigkeit zusammengeführt. Gelingt diese Re-Integration in Nürnberg? (2) Nicht nur als Kunden können Kinder, Jugendliche und Eltern mit dem Jugendamt zufrieden sein, sondern vor allem als Bürgerinnen und Bürger. Können Eltern und Kinder mit den (Dienst-)Leistungen des Nürnberger Jugendamtes zufrieden sein? (3) Nur eine Verwaltung, der auch ihre Bürger nahe sind, kann nah bei ihren Bürgerinnen und Bürgern sein. Ist Bürgernähe in Nürnberg keine Einbahnstraße?

3 (1) Aus der Mitte für die Mitte? Die Sorge für Witwen und Waisen ist eine traditionsreiche Aufgaben von Zünften und Bürgerschaften (Nürnberger Waisen- und Findelhaus 1359) gesellschaftliche und ökonomische Basis ist ein fein austariertes Verhältnis von Rechten und Pflichten sowie eine klare Abgrenzung von Zugehörigkeit und Armut traditionsreicher Streitpunkt waren immer schon Kosten und Nutzen dieser bürgerschaftlichen Sorge: billige Minimalversorgung vs. förderliche Erziehung (z.b. Waisenhausstreit Ende 18. Jhdt.) Überlastet und überformt wurden diese selbstorganisierten Formen öffentlicher Sorge durch Globalisierung, Aufklärung und Demokartisierung ab Ende des 19. Jhdt. betritt ein neuer Akteur die Bühne öffentlicher Sorge für Witwen und Waisen : der professionelle Sozialbeamte und nach dem 1. Weltkrieg vor allem die sozialpädagogische Sozialbeamtin neu ist, öffentliche Leistungen der Versorgung und Erziehung statt als Almosen als Ansprüche unter definierten Voraussetzungen auszugestalten und neu ist, die Leistungen der Jugendwohlfahrt nicht mehr wesentlich als Nothilfe, sondern als notwendig erweiternde gesellschaftliche Mehrleistung zu begreifen (Gertrud Bäumer): das Strukturprinzip der Einheit der Jugendhilfe und neu ist auch das zweigliedrige Jugendamt, mit einem bürgerschaftlichen Ausschuss und seinem Sekretariat, der Verwaltung

4 (1)Im Auftrag der Obrigkeit Das Zucht-und Arbeitshaus als Urknall moderner Sozialpädagogik mit schwierigen Kindern Von der Straferziehung zur Fürsorgeerziehung Die Kontroll-Lücke zwischen Schultor und Kasernentor als Initial moderner öffentlicher Jugendpflege Systematische Arbeit muss anstelle der Zufallsarbeit treten der Beginn moderner Jugendamtsorganisation Ist das Jugendamt aus dem Erziehungsgedanken entstanden oder als Fachbehörde für soziale Probleme von Kindern und Eltern? die Vogel-Webler-Kontroverse um das Wesen des Jugendamtes um 1960 Der lange Streit um Reorganisation und Neuausrichtung der Jugendwohlfahrt zwischen 1953 und

5 (1) Von der obrigkeitsstaatlichen Fürsorge zur sozialpädagogischen Dienstleistung das SGB VIII... nachdem schon niemand mehr daran geglaubt hat, kommt zum das neue KJHG aber als SGB VIII. es bringt vor allem eine (fast) ungeschmälerte Gewährleistungspflicht und Planungsverantwortung des örtlichen öffentlichen Trägers und seines Jugendamtes also endlich ein back to the roots : der grundgesetzlich verankerten kommunalen Selbstverwaltung oder wieder eine völlige Überforderung kommunaler Leitungsfähigkeit und -bereitschaft? das örtliche Jugendamt personell, finanziell und konzeptionell zerrieben zwischen Kita-Ausbau und Kinderschutz?

6 (2) Als Kunde mit dem Jugendamt zufrieden? der wichtige Perspektivenwechsel: Wann können Kinder, Jugendlich und Eltern mit den (Dienst- )Leistungen des Jugendamtes zufrieden sein? Kita: ausreichende Plätze und gute Förderung Hilfen zur Erziehung: rechtzeitige und respektvolle Hilfe, die hilft Kinderschutz: zuverlässiger Schutz, der Förderung ermöglicht und Eltern nicht entwürdigt Jugendarbeit: Gelegenheitsstrukturen und Zugang für Selbstorganisation und Teilhabe

7 (2) Kriterien und Dimensionen für Zufriedenheit Respekt vor den enormen Leistungen von Eltern und Kindern prägt Auftritt und Beziehung Partizipation und Ombudschaft ermöglichen erst Selbstwirksamkeit Ergebnis bürgerfreundliche Verfahren (zugänglich, pünktlich, sorgfältig nichts hinter dem Rücken ) sind ein rechtsstaatliches Erfordernis Prozess Verbraucherschutz- Rechtliche Argumentation: Bürger und Kunden können er- Warten, dass wir Wissen, was wir tun! Rechtsstaatliches Gebot der: Verhältnismäßigkeit

8 (2) Erwartungen erfüllt, als Kunde zufrieden? ob junge Menschen und Kinder mit den Leistungen des Jugendamtes zufrieden sind, ist ein wichtiger Maßstab, der interessieren muss Fachkräfte in Jugendämtern müssen mehr leisten, als Eltern und Kinder zufrieden zu stellen Jugendämter können nur zufriedenstellen leisten, wenn sie ihr Gemeinwesen auskömmlich ausstattet Nur wenn ihr Jugendamt zufriedenstellend arbeiten kann, können Eltern und Kinder mit ihrem Jugendamt zufrieden sein

9 (3) Bürgernähe ist keine Einbahnstraße Das Jugendamt als Teil einer bürgerschaftlichen Selbstverwaltung aus der Mitte für die Mitte und für die Ränder? nur in der Balance von Mitte und Rändern bleibt das Ganze im Blick = Einheit der Jugendhilfe das Jugendamt als wesentlicher Teil einer bürgerschaftlichen Selbstverwaltung verkörpert besonders diese Balance von Elternrechten und Kinderrechten Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut

10 Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut! 2 1 IV. Krisenintervention Kinderschutz, Inobhutnahme, JGH, FGH Gefährdungsrisiko III. Begleitung und Hilfe in Einzelfällen Hilfen zur Erziehung Unsicherheit II. Beratung, Entlastung, Unterstützung Jugendschutz, Jugendsozialarbeit Erziehungsberatung Selbstorganisation I. Infrastruktur für Bildung und Erziehung Kindergarten, Jugendarbeit, Familienbildung Lebenswelten und Lebensbedingungen Wohnen, Arbeit, Bildung/Schule, Kultur, Gesundheit, Freizeit

11 (3) Bürgernähe ist keine Einbahnstraße Das Jugendamt als Teil einer bürgerschaftlichen Selbstverwaltung aus der Mitte für die Mitte und für die Ränder? nur in der Balance von Mitte und Rändern bleibt das Ganze im Blick = Einheit der Jugendhilfe das Jugendamt als wesentlicher Teil einer bürgerschaftlichen Selbstverwaltung verkörpert besonders diese Balance von Elternrechten und Kinderrechten Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut Bürgernähe ist für die Fachkräfte des Jugendamtes keine bürgerfreundliche Attitüde, sondern Kern ihrer professionellen Identität als Fachkräfte einer bürgerschaftlichen Verwaltun

12 (3) Bürgernähe ist keine Einbahnstraße Bürgerinnen und Bürger beauftragen ihr Jugendamt, umzusetzen, was als bürgerschaftlicher Wille der Sorge für die nachwachsende Generationen formuliert ist Für diese Exekutive muss die Bürgerschaft ihre Verwaltung auch leistungsgerecht ausstatten sowie kontrollieren, dass auch leistungsgemäß(= zufriedenstellend und bürgernah) gearbeitet wird... aber nur, wenn ein Bürgerschaft ihrer Verwaltung in diesem Sinne nahe ist, kann eine Verwaltung ihren Bürgerinnen und Bürgern nahe sein!

13 Noch mal meine Thesen (1) Die aus den beiden Quellen bürgerschaftliche Selbstverwaltungund hoheitliche Aufgabenverwaltung gespeiste Jugend-und Sozial-Verwaltung () ist mit dem SGB VIII (wieder) in örtlicher Zuständigkeit zusammengeführt. Gelingt diese Re-Integration in Nürnberg? (2) Nicht nur als Kunden können Kinder, Jugendliche und Eltern mit dem Jugendamt zufrieden sein, sondern vor allem als Bürgerinnen und Bürger. Können Eltern und Kinder mit den (Dienst-)Leistungen des Nürnberger Jugendamtes zufrieden sein? (3) Nur eine Verwaltung, der auch ihre Bürger nahe sind, kann nah bei ihren Bürgerinnen und Bürgern sein. Ist Bürgernähe in Nürnberg keine Einbahnstraße? Vielen Dank Prof. Dr. Christian Schrapper

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